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1 E I N L A D U N G zur 24. Sitzung / WP des STADTENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES am Mittwoch, dem , Beginn Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses Neukirchen-Vluyn Kurt Best, Vorsitzender Für die CDU-Fraktion: Hans-Peter Burs Günther Fesselmann Dirk Hollinderbäumer Ibrahim Inci Helmut Jänecke Walter Spiegelhoff sachkundiger Bürger sachkundiger Bürger Für die SPD-Fraktion: Edmund Goer Rolf Heber Jürgen Liedtke Arnfred Miller Hans-Joachim Rupprecht Sandra Simon sachkundiger Bürger Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen : Steffen Richter sachkundiger Bürger - Hans-Dieter Tersteegen Pers. Vertreter: Herbert Bongert Pers. Vertreter: Herbert Bongert Beratende Mitglieder gemäß 58 I Satz 8 und 12 GO NW: Für die FDP-Fraktion: Mitglied: Norbert Wehren Für die Fraktion NV AUF geht`s: Mitglied: Elisabeth Wannenmacher persönlicher Vertreter: Wilhelm Steegmann persönlicher Vertreter: Günter Gickel Allen übrigen Ratsmitgliedern zur Kenntnis.

2 - 2 - T A G E S O R D N U N G Zur Geschäftsordnung a) Feststellung der Anwesenheit b) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung c) Ausschließungsgründe A. Öffentlicher Teil TOP 1 Einwohnerfragen ( max. 15 Minuten ) TOP 2 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen TOP 3 Anmerkungen zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses -öffentlicher Teil- am TOP 4 Anträge zur Tagesordnung gem. 48 Abs. 1 Satz 5 GO NW TOP 5 Folgenutzung Niederberg mündlicher Sachstandsbericht TOP 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 121, Aldi-Markt im Dreßlerhof / Vluyn Auswertung der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschluss TOP Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich südlich der Tersteegenstraße in Vluyn Aufstellungsbeschluss TOP 8 Bebauungsplan Nr. 123, Gebiet südlich der Tersteegenstraße in Vluyn Aufstellungsbeschluss TOP 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 124, Umnutzung Bahnhofsgelände Neukirchen Einleitungsbeschluss Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung TOP 10 Städtisches Grundstück Mentorstraße Vorstellung der städtebaulichen Entwürfe TOP 11 Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2008 TOP 12 Mitteilungen und Anfragen TOP 13 Einwohnerfragestunde

3 - 3 - B. Nicht-öffentlicher Teil TOP 1 Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen TOP 2 Anmerkungen zur Niederschrift über die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses nicht-öffentlicher Teil- am TOP 3 Anträge zur Tagesordnung gem. 48 Abs. 1 Satz 5 GO NW TOP 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 121, Aldi-Markt im Dreßlerhof / Vluyn Zustimmung zum Durchführungsvertrag TOP 5 Mitteilungen und Anfragen Neukirchen-Vluyn, den Kurt Best - Ausschussvorsitzender

4 TOP 6 Der Bürgermeister Dez. III / Amt 61 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge: Sitzungstermin: 1. StEA Rat ********************************************************************** UM AUFBEWAHRUNG DER VORLAGE WIRD GEBETEN. ********************************************************************** Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 121, Aldi-Markt im Dreßlerhof / Vluyn Auswertung der öffentlichen Auslegung Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat beschließt: 1.1. Die Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß Anlage 2 der Vorlage zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am , mit Ausnahme der verkehrlichen Situation im Einmündungsbereich der Straßen Am Dreßlerhof / Niederrheinallee und des Immissionsschutzes für das östliche Nachbargrundstück (Niederrheinallee 304) In der Gesamtschau aller Stellungnahmen und vorgebrachten Anregungen wird die verkehrliche Situation qualitativ dadurch verbessert, dass die Straße Am Dreßlerhof für eine zusätzliche Abbiegespur verbreitert wird und diese Baumaßnahme zum Zeitpunkt der erstmaligen Eröffnung des SB-Marktes abgeschlossen sein muss In der Gesamtschau aller Stellungnahmen und vorgebrachten Anregungen wird der Immissionsschutz für das östliche Nachbargrundstück (Niederrheinallee 304) dadurch verstärkt, dass die Anlieferungszone eingehaust wird und die Schallschutzmauer eine Höhe von 3,75 m erhält. 2. Den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 121, Aldi-Markt im Dreßlerhof / Vluyn, als Satzung

5 TOP Abstimmung: Ja-Stimmen : Nein-Stimmen : Stimmenthaltungen : Nicht teilgenommen : Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : 60 - Gleichstell.beauftr. :... - Personalrat :... Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Personalkosten für die Durchführung und Abwicklung des Verfahrens Berichterstatter/in: Herr Eccarius, Herr Knoblach Schilderung des Sachverhaltes: 1. Einleitung Dem Stadtentwicklungsausschuss wurde zur Sitzung am die Auswertung der öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Beteiligung vorgelegt, um den Bebauungsplan Nr. 121 als Satzung zu beschließen. In der Gesamtschau aller Anregungen und Bedenken kam der Stadtentwicklungsausschuss zum Ergebnis, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen und eine qualitative Verbesserung der verkehrlichen Situation vorzunehmen. Überdies sollte der Immissionsschutz für die östlich gelegenen Nachbarn des SB-Marktes verbessert werden. Für das Bauleitplanverfahren hieß das, dass der Verfahrensschritt der Auswertung der öffentlichen Auslegung und die Abwägung der verkehrlichen Aspekte sowie des Immissionsschutzes noch nicht abgeschlossen waren. 2. Qualitative Verbesserung der verkehrlichen Situation Dem Stadtentwicklungsausschuss wurden am insgesamt fünf Varianten für eine Verbesserung der verkehrlichen Situation vorgelegt. Die Raumansprüche der beiden Kreisverkehrsvarianten sowie die Stellungnahmen der betroffenen Träger öffentlicher Belange und Eigentümer zeigten, dass ein Kreisverkehrsplatz nicht zu realisieren ist. Von den drei Varianten für eine Aufweitung der Straße Am Dreßlerhof wurde die Untervariante Beidseitige Aufweitung als Planungsgrundlage herangezogen. Entsprechend der Abwägung des Stadtentwicklungsausschusses, die verkehrliche Situation zu verbessern, wurde mittlerweile der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 121 überarbeitet. Auf Grund der verkehrstechnischen Planung musste im Geltungsbereich eine quantitativ untergeordnete Fläche als Verkehrsfläche neu festgesetzt werden, um die beidseitige Aufweitung der Straße Am Dreßlerhof für eine zusätzliche Abbiegespur planungsrechtlich zu regeln. 3. Weitere Maßnahmen zum Immissionsschutz Die errechneten Immissionswerte begründen keine weiteren Maßnahmen zum Schutz vor den Emissionen der Anlieferungszone gegenüber den Vorgesehenen. Der Stadtentwicklungsausschuss sah es demgegenüber aber als qualitativ erforderlich an, den Schallschutz zu verbessern. Es wird daher eine Einhausung des Anlieferungsbereiches geben und

6 TOP die Schallschutzmauer wird von 2,00 m auf 3, 75 m erhöht. Der Investor trägt die Kosten für diese Baumaßnahmen. Parallel zu den Festsetzungen im Bebauungsplan werden die verkehrlichen Maßnahmen und die zusätzlichen Vorkehrungen zum Immissionsschutz im Durchführungsvertrag vereinbart (siehe nicht-öffentlicher Teil). Es kann damit empfohlen werden, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 121 als Satzung zu beschließen. Anlage: 1. Auswertung der öffentlichen Auslegung 2. Auswertung der frühzeitigen Beteiligung 3. Begründung 4. Plan In Vertretung Eccarius Erster Beigeordneter

7 TOP 7 Der Bürgermeister Dez. III / Amt 61 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge: Sitzungstermin: StEA Betreff: 75. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich südlich der Tersteegenstraße in Vluyn Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich südlich der Tersteegenstraße. Abstimmung: Ja-Stimmen : Nein-Stimmen : Stimmenthaltungen : Nicht teilgenommen : Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : 63 - Gleichstell.beauftr. :... - Personalrat :... Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Personal- und Sachkosten (Amt 61) für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens Berichterstatter/in: Herr Eccarius, Herr Knoblach Schilderung des Sachverhaltes: Für den Ortsteil Vluyn ist ein neuer Feuerwehrstützpunkt erforderlich, da der vorhandene nicht mehr den Anforderungen entspricht, die im Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2002 ermittelt wurden. Nach einer Untersuchung von insgesamt sechs möglichen Standorten blieb der Standort südlich der Tersteegenstraße als der einzig geeignete übrig. Zu berücksichtigen war, dass auf dem selben Gelände auch der Baubetriebshof Platz finden sollte, da die drei vorhandenen Standorte des Baubetriebshofs Rathaus, Friedhof

8 Neukirchen und Friedhof Vluyn sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich nicht optimal und technisch nicht auf dem neuesten Stand sind. Durch eine Studie eines Architekturbüros wurde nachgewiesen, dass durch eine Zusammenlegung von Feuerwehrgerätehaus und Baubetriebshof eine wirtschaftlichere Bauweise möglich ist als dies bei zwei getrennten Komplexen der Fall wäre. Es wurde eine Reihe von Einsparmöglichkeiten durch ein teilweise gemeinsames Raumprogramm und eine gemeinsame Bewirtschaftung ermittelt. Daher hat der Hauptausschuss am die Realisierung der Vorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehaus Vluyn und Neubau eines zentralen Baubetriebshofs an einem gemeinsamen Standort beschlossen. Die Fläche südlich der Tersteegenstraße kann sowohl den Baubetriebshof als auch die Feuerwehr aufnehmen und erfüllt sämtliche Standortkriterien. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau des Kombistandorts von Feuerwehr und Baubetriebshof zu schaffen, soll die 75. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden. Im Parallelverfahren soll dazu der Bebauungsplan Nr. 123, Gebiet südlich der Tersteegenstraße in Vluyn, aufgestellt werden. Bislang ist die Fläche im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche bzw. Wohnbaufläche dargestellt. Der Bereich soll zukünftig als Gemeinbedarfsfläche dargestellt werden. Zur Liste der von der Bezirksregierung im Zusammenhang mit der landesplanerischen Abstimmung zur 66. FNP-Änderung Niederberg geforderten Flächenrücknahmen gehört auch der Geltungsbereich der 75. FNP-Änderung. Da die Darstellung als gemischte Baufläche bzw. Wohnbaufläche herausgenommen wird, kann der Bereich mit einer Größe von ca. 2,32 ha mit in den Pool der Rücknahmeflächen aufgenommen werden. Damit geht der Bereich mit in die Flächenbilanz ein, die zur Begründung der Wohnbauflächenentwicklung von ca. 17 ha auf der Fläche Niederberg erforderlich ist. Anlage: 1. Begründung 2. Plan In Vertretung Eccarius Erster Beigeordneter

9 TOP 8 Der Bürgermeister Dez. III / Amt 61 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge: Sitzungstermin: StEA Betreff: Bebauungsplan Nr. 123, Gebiet südlich der Tersteegenstraße in Vluyn Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123, Gebiet südlich der Tersteegenstraße in Vluyn. Abstimmung: Ja-Stimmen : Nein-Stimmen : Stimmenthaltungen : Nicht teilgenommen : Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : 63 - Gleichstell.beauftr. :... - Personalrat :... Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Personal- und Sachkosten (Amt 61) für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens Berichterstatter/in: Herr Eccarius, Herr Knoblach Schilderung des Sachverhaltes: Im Brandschutzbedarfsplan für Neukirchen-Vluyn aus dem Jahr 2002 wurde für den jetzigen Feuerwehrstandort in Vluyn eine Reihe von Mängeln ermittelt. Am jetzigen Standort des Gerätehauses Vluyn sind weder der geforderte räumliche Ausbau noch die notwendige Aufnahme zentraler gesamtstädtischer Funktionen (u.a. Kleiderkammer, Waschhalle, Atemschutzgerätewartung) umzusetzen. Die städtische Projektplanung sah deshalb die Errichtung eines Neubaus vor. Daher wurde ein alternativer Standort gesucht. Dabei musste

10 berücksichtigt werden, dass im Brandfall die vorgeschriebene Eintreffzeit eingehalten wird. Insgesamt wurden sechs Standorte auf ihre Eignung untersucht. Dabei blieb die Fläche südlich der Tersteegenstraße als die einzig mögliche zu entwickelnde Fläche übrig. Gleichzeitig sollte auch der Baubetriebshof an einen zentralen Standort gelegt werden, da die drei Standorte des Baubetriebshofs Rathaus, Friedhof Neukirchen und Friedhof Vluyn sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich nicht optimal und technisch nicht auf dem neuesten Stand sind. Eine Studie des Büros starkarchitekten hat nachgewiesen, dass durch eine Zusammenlegung von Feuerwehrgerätehaus und Baubetriebshof eine wirtschaftlichere Bauweise möglich ist als dies bei zwei getrennten Komplexen der Fall wäre. Die Synergien durch die Doppelnutzung von Gebäude- und Funktionsbereichen sowie gemeinsam genutzten Außenflächen und Verkehrswegen führen zu einer beträchtlichen Kostenreduzierung. Dies gilt sowohl für die Herstellungskosten als auch für die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten. Daher hat der Hauptausschuss am die Realisierung der Vorhaben Neubau des Feuerwehrgerätehaus Vluyn und Neubau eines zentralen Baubetriebshofs an einem gemeinsamen Standort beschlossen. Die Fläche südlich der Tersteegenstraße kann sowohl den Baubetriebshof als auch die Feuerwehr aufnehmen und erfüllt sämtliche Standortkriterien. Um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau des Kombistandorts von Feuerwehr und Baubetriebshof zu legen, soll der Bebauungsplan Nr. 123 aufgestellt werden. Parallel dazu soll die 75. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden. Da die Hochbauplanung erst als Vorentwurf vorliegt, kann der Bebauungsplan noch nicht in der Detaillierung ausgearbeitet werden, die für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sinnvoll wäre. Daher soll zunächst nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Anlage: 1. Begründung 2. Plan In Vertretung Eccarius Erster Beigeordneter

11 TOP 9 Der Bürgermeister Dez. III / Amt 61 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge: Sitzungstermin: StEA Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 124, Umnutzung Bahnhofsgelände Neukirchen Einleitungsbeschluss Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. das Bauleitplanverfahren für den vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 124, Umnutzung Bahnhofsgelände Neukirchen, einzuleiten; 2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden. Abstimmung: Ja-Stimmen : Nein-Stimmen : Stimmenthaltungen : Nicht teilgenommen : Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : 60 - Gleichstell.beauftr. : - Personalrat : Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Personal- und Sachkosten für die Durchführung des Verfahrens Berichterstatter/in: Herr Eccarius, Herr Knoblach

12 Schilderung des Sachverhaltes: TOP Im Rahmen der Umnutzung des Bahnhofsgeländes Neukirchen ist es wegen der Vielzahl abwägungsrelevanter Belange (Wiedernutzung eines brachliegenden Bereiches, verschiedenste geplante Nutzungen innerhalb des Plangebietes, städtebaulicher Zusammenhang) notwendig, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Zeit liegt das Gebiet brach. Die Absicht des Investors ist es, das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude in seinem Bestand zu erhalten und eine Außenfläche für ein gastronomisches Angebot vorzusehen. Ein weiteres Planungsziel ist, eine Fläche für Stellplätze vorzusehen, die mindestens 43 Stellplätze beinhaltet. Diese kann sowohl die notwendigen Parkplätze für den Gastronomiebetrieb, für das Hotel Dampfmühle sowie für einen von der Stadt angestrebten Bahnverkehr vorhalten. Im rückwärtigen Bereich geht der Investor auf den Wunsch seitens der Stadt ein, diesen Bereich für Stellplätze für Reisemobile (4-6 Reisemobile) zu nutzen. Im Stadtentwicklungsausschuss vom wurde u.a. die Fläche hinter dem Bahnhof Neukirchen als Standort für Reisemobile vorgestellt und als sehr geeignet angesehen. Außerdem werden bestehende Grünzüge aufgegriffen und im Plangebiet weitergeführt. Ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist vom Investor gestellt und die Finanzierungsbestätigung wurde vorgelegt. Die notwendigen Gutachten, wie ein Schallgutachten und ein Bodengutachten, werden durch den Investor beauftragt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Investor. Das Verfahren wird als sogenanntes beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB durchgeführt. Dient ein Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung, kann das Verfahren nach 13 a BauGB durchgeführt werden. Voraussetzung für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens ist nach 13 a Abs. 1 BauGB, dass durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben nicht begründet wird und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beeinträchtigung europäischer Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete eintreten könnte. Dies ist bei diesem Verfahren nicht der Fall. Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 124 handelt es sich um eine,wiedernutzbarmachung von Flächen (vgl. 13 a BauGB). Bei einem Planverfahren gemäß 13 a BauGB, in dem das Plangebiet eine Grundfläche von m² nicht überschreitet, kann auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden. Da das Plangebiet lediglich 6755 m² beträgt, wird keine Umweltprüfung durchgeführt. Der Flächennutzungsplan soll innerhalb dieses Verfahrens angepasst werden (87. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Bahnhofsgelände Neukirchen). Hier soll die Fläche, die zur Zeit noch als Fläche für Bahnanlagen dargestellt ist, zukünftig im östlichen Bereich gemischte Baufläche ( 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, i. V. m. 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO), im westlichen Bereich Grünfläche mit der Zweckbestimmung,Stellplätze für Reisemobile ( 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) darstellen. Aus oben dargelegten Gründen wird empfohlen, den Einleitungsbeschluss zu fassen und die frühzeitige Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 124 zu beschließen.

13 TOP Anlagen: 1. Begründung 2. Strukturplanung 3. Detailplanung Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Bahnhofsgelände Neukirchen 5. Antrag des Investors In Vertretung E c c a r i u s Erster Beigeordneter

14 TOP 10 Der Bürgermeister Dez. III / Amt 61 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge: Sitzungstermin: StEA Betreff: Städtisches Grundstück Mentorstraße Vorstellung der städtebaulichen Entwürfe Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, für das städtische Grundstück an der Mentorstraße auf Grundlage der vorgestellten städtebaulichen Entwürfe einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten. Abstimmung: Ja-Stimmen : Nein-Stimmen : Stimmenthaltungen : Nicht teilgenommen : Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : 60 - Gleichstell.beauftr. : - Personalrat : Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Personalkosten für die Betreuung des Projektes Berichterstatter/in: Herr Eccarius, Herr Knoblach

15 Schilderung des Sachverhaltes: TOP Einleitung Am hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, das städtische Grundstück an der Mentorstraße in eigener Regie städtebaulich zu entwickeln und zu vermarkten. Es sollte eine Bebauungsvariante erarbeitet werden, die die direkte Erschließung vom Bendschenweg vorsieht, und zugleich auf den verkehrlichen Lückenschluss zwischen Körner- und Mentorstraße verzichtet. Zudem sollte es für Fußgänger und Radfahrer eine Verbindung zwischen der Körner- und der Mentorstraße geben, die die innerstädtischen Wege für den nicht-motorisierten Verkehr verkürzt. 2. Grundsätzliches Das Planungsamt hat bei Einhaltung der oben genannten Vorgaben Planungsvarianten erarbeitet. Diese berücksichtigen zusätzlich die Möglichkeit, den Baumbestand größtmöglich zu erhalten und das Hausmeisterhaus in seinem Bestand einzubeziehen. Außerdem ist die bestehende Fernwärmeleitung, die im östlichen Teil des Plangebietes verläuft, als Einschränkung für die Bebauung mitbedacht worden. Aufgrund vorhandener Standortvorteile weist das Planungsgebiet eine besondere Eignung für Wohnungsbau für Familien mit Kindern aus. Darin liegt ein Grund, warum die Entwürfe die Entwicklung von Grundstücken für Einfamilienhäusern vorsehen. In der westlichen Fläche ist in beiden Entwürfen die Realisierung eines städtischen Grundstücks geplant. Hier soll die Erhaltung eines Teils des Baumbestandes unterstützt werden und gleichzeitig das Baugebiet in Richtung Mentorstraße eingesäumt werden. Eine Erweiterung des Baumbestandes Richtung Bendschenweg ist in diesem Bereich durchaus vorstellbar. Positiv ist bei Erhaltung des Baumbestandes, dass verhindert wird, den Eindruck einer Rückseite Richtung Kindergarten und Mentorstraße herzustellen. Eine Orientierung nach Innen ist in beiden Entwürfen bewusst geplant. Das Plangebiet soll in sich als Einheit erfasst werden. Dies unterstützt eine positive Identifikation der zukünftigen Bewohner. Die Zufahrt zum Plangebiet erfolgt über den Bendschenweg an fast exakt der gleichen Stelle, an der zur Zeit die Einfahrt zum bestehenden Parkplatz der Musikschule liegt. Hier ist die Vorstellung, durch die Ausgestaltung einer doppelten Baumstellung eine Torsituation zum Planungsgebiet zu verwirklichen. Der Stichweg ist mit einer Breite von 7.50 m geplant. Darin beinhaltet sind 4.75 m Fahrbahnbreite, 2 m für Parkfläche und ein Randstreifen von 0.75 m, der gleichzeitig dem Beifahrer eine bequeme Ausstiegsposition ermöglicht und einen Abstand der parkenden Autos zu den geplanten Grundstücken ausbildet. Eine Wendemöglichkeit (auch für Müllfahrzeuge) ist gegeben und auch die notwendigen Stellplätze (pro vier Wohneinheiten steht ein Besucherstellplatz zur Verfügung) sind berücksichtigt. Der Entwurf besitzt durch seine Anordnung und Aufteilung eine hohe Flexibilität hinsichtlich der Planung von Hausformen, d.h. Einzelhäuser und oder Doppelhäuser.

16 3. Entwurf A TOP Im Entwurf A liegen die Grundstücksgrößen zwischen min. 260 m² und max. 475 m². Die durchschnittliche Grundstücksgröße liegt bei ca. 370 m². Vorgeschlagen wird die Planung von Grundstücken für hochwertige Einzelhäuser. Die Grundstücke werden innerhalb des Planungsgebietes verkehrlich angebunden, lediglich das nordöstliche Grundstück wird über die Körnerstraße erschlossen. Die Gründe dafür sind, dass zum einen eine direkte Einfahrt erfolgen kann, zum anderen der Fuß- und Radweg als solcher bestehen bleibt und keine Ausnahmeregelung als Grundstückszufahrt erhält. Die nördlichen Grundstücke ermöglichen eine Bebauung im hinteren Bereich des Grundstücks. Die Gärten können sich nach Süden orientieren. Die Marktsituation zeigt, dass sich Grundstücke mit Südgarten oder Westgarten wesentlich leichter vermarkten lassen. Außerdem wird das Ziel verfolgt, eine innere Erschließung zu ermöglichen, die Häuser zum Plangebiet zu orientieren und das Gesicht bzw. den Eingang der Häuser zum Inneren des Plangebiets auszurichten. Im Bebauungsplan würde grundsätzlich eine größere überbaubare Fläche festgesetzt, damit für die Position und Ausdehnung der Häuser unter Berücksichtigung des Planungsrechts ein hohe Flexibilität gegeben ist. Das Hausmeisterhaus kann erhalten bleiben, der Eingangsbereich dieses Hauses bleibt nach wie vor der Mentorstraße zugewandt. Das Grundstück des Hausmeisterhauses wird jedoch verändert, es verkleinert sich Richtung Osten um wenige m². Dafür erhält es aber im südlichen Bereich Fläche. Somit ermöglicht der neue Grundstückszuschnitt die Integration des Hausmeisterhauses in das Bebauungskonzept. Südlich dieser Grundstückszeile schließt die fußläufige Verbindung zwischen der Körnerund der Mentorstraße an, die die innerstädtischen Wege für den nicht-motorisierten Verkehr verkürzt. Südlich dieses Fuß- und Radweges und beidseitig der Erschließungsstraße sind Grundstücke vorgesehen, die die Realisierung von großzügigen Einzelhäusern zulassen. Der Zuschnitt der östlichen Grundstücke nimmt mit der Baukörperstellung Rücksicht auf die vorhandene Fernwärmeleitung, die im Bereich der östlichen Grundstücksgrenze entlang der Bäume verläuft. Im südöstlichen Bereich wird die Bebauung eines Doppelhauses vorgeschlagen, da ein Einzelhaus an dieser Stelle zu einem sehr großen, schwierig zu vermarktenden Grundstück führen würde. Richtung Bendschenweg wird eine kleine Grünfläche vorgeschlagen. Hier wird die Möglichkeit angedacht, die bestehenden Bäume, die zum Teil bei einer Neubebauung des Grundstückes nicht erhalten bleiben könnten, durch eine neue städtische Baumpflanzung zu ersetzen. Die Bäume auf den Privatgrundstücken sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben, es ist jedoch nicht vorgesehen, diese im Bebauungsplan festzusetzen. Falls die Bäume und deren Wurzelwerk innerhalb des zuvor genanten Bereichs der Fernwärmeleitung liegen, wäre ein Wegfall dort wachsender Bäume unumgänglich. Insgesamt entstehen bei dieser Entwurfsvariante neue 13 Grundstücke für den Bau von Einfamilienhäuser realisiert werden. Auf ihnen könnten 11 freistehende Einzelhäuser und 2 Doppelhaushälften verwirklicht werden. Inklusive des Hausmeisterhauses wären es 12 freistehende Einzelhäuser. 4. Entwurf B

17 TOP Im Gegensatz zum Entwurf A ist der Entwurf B höher verdichtet. Im Entwurf B liegen die Grundstücksgrößen zwischen min. 250 m² und max. 460 m². Die durchschnittliche Grundstücksgröße liegt bei ca. 330 m². Die Grundstücke werden auch hier bis auf das o.g. nordöstliche Grundstück innerhalb des Planungsgebietes erschlossen. Die höhere Verdichtung und somit die Verkleinerung der Grundstücksgrößen könnte bei der derzeitigen Marksituation einen besseren Verkauf der Grundstücke ermöglichen. Die derzeitige Situation zeigt, dass interessierte Bauherrn für ein hochwertigeres Haus gerne an Grundstückkosten sparen. Hinzu kommt, dass auch der Arbeitsaufwand eines großen Gartens oft als Nachteil angesehen wird. Allerdings ist zu beachten, dass zur Zeit das Interesse an freistehenden Einzelhäusern größer ist als an Doppelhäusern. Die höhere Verdichtung des Grundstückes hat zur Folge, dass der Bebauungsplan im südlichen Bereich Doppelhäuser vorsehen würde. Die nördlichen Grundstücke sehen wie in Entwurf A eine Bebauung durch Einzelhäuser vor. Das Hausmeisterhaus kann erhalten bleiben, der Eingangsbereich dieses Hauses bleibt der Mentorstraße zugewandt. Das Grundstück des Hausmeisterhauses wird jedoch verändert, es verkleinert sich Richtung Osten um wenige m². Dafür erhält es aber im südlichen Bereich Fläche. Somit ermöglicht der neue Grundstückszuschnitt die Integration des Hausmeisterhauses in das Bebauungskonzept. Die verkehrliche Planung stellt keinen Unterschied zur oben dargestellten dar. Südlich des Fuß- und Radweges sind Doppelhäuser vorgesehen. Die Grundstücke werden wesentlich verkleinert, wobei bei den östlichen Grundstücken Rücksicht auf die vorhandene Fernwärmeleitung genommen wird. Richtung Bendschenweg wird auf die zusätzliche Grünfläche verzichtet. Diese Fläche kann somit zusätzlich veräußert werden. Mit den Bäumen auf den Privatgrundstücken soll in diesem Entwurf ebenso verfahren werden wie in Entwurf A. Insgesamt können bei dieser Entwurfsvariante 15 neue Grundstücke für den Bau von Einfamilienhäuser realisiert werden. Auf ihnen könnten 5 freistehende Einzelhäuser und 10 Doppelhaushälften verwirklicht werden. Inklusive des Hausmeisterhauses wären es 6 freistehende Einzelhäuser. 5. Flexibilität und Reaktionsfähigkeit auf dem Wohnungsmarkt Es ist auch eine Mischung aus Entwurf A und Entwurf B denkbar. Die Grundstücke westlich der Erschließungsstraße könnten wie in Entwurf A dargestellt, große Grundstücke für Einzelhäuser vorsehen. An dieser Stelle sind die Grundstücke durch den Baumbestand im hinteren Bereich sehr attraktiv. Auf der östlichen Seite könnte die höhere Verdichtung, wie in Entwurf B dargestellt, mit Grundstücken für Doppelhäuser entstehen. Gewünscht ist keine Durchmischung der einzelnen Baufelder, innerhalb dieser soll eine klare Programmierung stattfinden. In die Festsetzungen der überbaubaren Fläche werden die Baufeldvarianten eingearbeitet ( 31 Abs. 1 BauGB). Für die einzelnen Baufelder ist so noch während der Vermarktung eine Umprogrammierung möglich. In beiden Entwurfsvarianten sind die Grundstücke flexibel, d.h. Grundstücke können sowohl etwas größer als auch etwas kleiner parzelliert werden. Es ist

18 TOP jedoch bei der Vermarktung zu vermeiden, dass ein unbebaubares Reststück verbleibt. Die Planungsmöglichkeiten für die übrigen Grundstücke sollten bei der Veränderung der Grenzen stets beachtet werden. Von Vorteil ist es auf jeden Fall, unterschiedlich große Grundstücke anzubieten. Anlagen: 1. Entwurf A 2. Entwurf B In Vertretung E c c a r i u s Erster Beigeordneter

19 TOP 11 Der Bürgermeister Dez. III / Amt 60.3 BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - Beratungsfolge: Sitzungstermine: 1. BGU StEA Rat ********************************************************************** UM AUFBEWAHRUNG DER VORLAGE WIRD GEBETEN. ********************************************************************** Betreff: Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2008 Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2008 mit einem kalkulierten Gesamtinvestitionsvolumen von 8,243 Millionen Euro. In der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2008 sind folgende Maßnahmen mit den nachstehend aufgeführten Baukosten enthalten: Ordnungsnummer Maßnahme Baujahr Kosten S Abwasser-Druckentwässerung Vorsselsweg / Alte Mühle , M Sanierung MW-Kanäle Kantstraße , M Sanierung MW-Kanäle Jahnstraße , M Sanierung MW-Kanäle Ringstraße , R Neubau RW-Entlastungskanal vom Springenweg / Niederrheinallee zum Plankendickskendel , R Sanierung RW-Kanäle Fürmannsheck , S R Kanalisierung mittels SW-Kanalisation des ehemaligen Bergwerkgeländes Niederberg, B.-Plan 113 Kanalisierung mittels RW-Kanalisation des ehemaligen Bergwerkgeländes Niederberg, B.-Plan k.a, 2009 k.a.

20 Ordnungsnummer TOP Maßnahme Baujahr Kosten M Sanierung MW-Kanäle Vietenstraße und Stichweg , M Sanierung MW-Kanäle Schillerstraße , M Sanierung MW-Kanäle Emil-Schweitzer-Siedlung , M Sanierung MW-Kanäle Kreuzstraße (West) , M Sanierung MW-Kanäle in der Nordstraße und Jahnstraße (West) , M S R Sanierung MW-Kanäle in der Kreuzstraße (Ost), Jahnstraße (Ost) und Harbeckstraße Kanalisierung mittels SW-Kanalisation des ehemaligen Bergwerkgeländes Niederberg, B.-Plan 114 Kanalisierung mittels RW-Kanalisation des ehemaligen Bergwerkgeländes Niederberg, B.-Plan , k.a k.a R Sanierung RW-Kanäle Holtmannstraße , S Sanierung SW-Kanäle Drüenstraße , M Sanierung MW-Kanäle Max-von-Schenkendorf-Straße , S Sanierung SW-Kanäle Niederrheinstraße , R Sanierung RW-Kanäle Niederrheinstraße , M Sanierung MW-Kanäle Ebertstraße , M Sanierung MW-Kanäle Geitlingstraße , M Sanierung MW-Kanäle Finefraustraße , M Sanierung MW-Kanäle Hans-Böckler-Straße , M Sanierung MW-Kanäle Mentorstraße , M Sanierung MW-Kanäle Husemannstraße , M Sanierung MW-Kanäle Blumenstraße , M Sanierung MW-Kanäle Waldstraße , M Sanierung MW-Kanäle Nelkenstraße ,-- Abstimmung: Ja-Stimmen : Nein-Stimmen : Stimmenthaltungen : Nicht teilgenommen :

21 Beteiligungen/Ergebnisse: - anderer Ämter : 14 / 20 / 61 / 68 - Gleichstell.beauftr. :... - Personalrat :... TOP Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Mittel entsprechend der Beschlussvorlage zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausführung bereitstellen. Zusätzliche Mittelbereitstellung gemäß des mit der RAG abzuschließenden Vertrages über die Übernahme der anteiligen Kosten zur Beseitigung der durch den Bergbau verursachten Schäden am städtischen Kanalnetz. Berichterstatter/in: Herr Eccarius Schilderung des Sachverhaltes: Die im Betreff genannte Angelegenheit ist bereits in der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am beraten worden. Seitdem haben sich keine Veränderungen des Sachverhaltes ergeben. Anlagen: Wurden bereits der Einladung zur Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses vom beigefügt - Übersichtsplan 1 : , wurde in der Sitzung vorgestellt - Gesamtzusammenstellung aller notwendigen Maßnahmen nach der zeitl. Abfolge (Anlage 1) - Zusammenstellung der geplanten Einzelmaßnahmen (Anlage 2) - Auszüge aus dem Übersichtsplan (Anlage 3) In Vertretung Eccarius Erster Beigeordneter

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