Neue arbeitsrechtliche Entwicklungen und Tendenzen
|
|
- Mathilde Thomas
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Neue arbeitsrechtliche Entwicklungen und Tendenzen Vortrag Human Resources Business Club 9. Februar 2012 A.Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler
2 Neue arbeitsrechtliche Entwicklungen und Tendenzen Themenübersicht: 1. Arbeitnehmerbegriff 2. Neue Kommunikationsmedien und technische Arbeitsmittel. Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers? 3. Altersdiskriminierung
3 Checklist: Vertragstyp KRITERIEN Rechtsverhältnis persönliche Weisungen ARBEITS- FREIER DIENST- ja nein nein sachliche Weisungen ja ja ja Kontrolle ja nein nein Verpflichtung zum Tätigwerden ja nicht unbedingt WERK- Dauerschuldverhältnis Dauerschuldverhältnis Zielschuldverhältnis nicht unbedingt 3
4 Checklist: Vertragstyp KRITERIEN Regelmäßigkeit der Tätigkeit persönliche Leistungserbringung ARBEITS- ja (unterschiedliche Intensität) ja FREIER DIENST- ja (unterschiedliche Intensität) im Wesentlichen Vertretungsmöglichkeit nein grundsätzlich ja Auftragnehmer setzt Hilfskräfte ein WERK- eher nein, aber möglich nicht erforderlich nein möglich möglich ja 4
5 Checklist: Vertragstyp KRITERIEN ARBEITS- FREIER DIENST- WERK- Auftragnehmer hat eigene Betriebsmittel nein bzw kaum möglich ja Tätigkeitsdauer unbefristet oder befristet unbefristet oder befristet nicht relevant Anzahl der Auftraggeber meist einer, idr wenige meist wenige unbegrenzt Auslagenersatz durch Auftraggeber ja eher nein (Vereinbarung) eher nein (Vereinbarung) 5
6 Checklist: Vertragstyp KRITERIEN ARBEITS- FREIER DIENST- WERK- Entlohnung zeitbezogen, zt leistungsbezogen zeitbezogen, zt leistungsbezogen meist erfolgs- oder leistungsbezogen, zt zeitbezogen Konkurrenzklausel ja, wenn vereinbart eher nein grundsätzlich nein ENTSCHEIDEND IST DAS GESAMTBILD DER TÄTIGKEITTIGKEIT 6
7 Leitungsfunktionen Vorstand der AG Gesellschafter- Geschäftsführer der GesmbH Fremdgeschäftsführer der GesmbH leitender Angestellter kein Arbeitsvertrag, idr freier Dienstvertrag freier Dienstvertrag, evtl. Arbeitsvertrag (nicht ab 50 % bzw bei Sperrminorität) Arbeitsvertrag oder freier Dienstvertrag Arbeitsvertrag 7
8 Beispiele aus der Rechtsprechung 1. Verpflichtung zur Arbeitsleistung/Vertretungsbefugnis Regalbetreuerin Zeitungskolporteur Privatdetektiv Nachhilfelehrer in Lernhilfeinstitut Sprachtrainer einer Sprachschule Aushilfs-Expeditmitarbeiterin 8
9 Beispiele aus der Rechtsprechung 2. Inanspruchnahme der Arbeitskraft Kulturredakteurin des ORF Partyvertriebssystem Medizinstudenten bei Blutspendeaktionen Samstagsaushilfe in einem Möbelhaus 9
10 Beispiele aus der Rechtsprechung 3. Eigene Betriebsmittel Aerobic-Trainerin Botendienstfahrer 10
11 Beispiele aus der Rechtsprechung 4. Unternehmerische Dispositionsmöglichkeiten Partyvertriebssystem Zeitungskolporteur Souvenir-Verkäufer 11
12 Beispiele aus der Rechtsprechung 5. Zweck der Arbeitsleistung Näherin in geschützter Werkstätte 12
13 Beispiele aus der Rechtsprechung 6. Typische freie Dienstverträge Konsulenten Nebenberufliche Betriebsärzte Nebenberufliche Provisionsvertreter Freie Mitarbeiter bei Medien Zielorte-Reiseleiter Warenpräsentatorin ohne Arbeitspflicht 13
14 Neue Kommunikationsmedien und technische Arbeitsmittel- Kontrolle Insb zu beachten: Datenschutzgesetz Fürsorgepflicht Mitbestimmung des Betriebsrats 14
15 Neue Kommunikationsmedien und technische Arbeitsmittel- Kontrolle Versenden privater s Privates Internet-Surfen Videoüberwachung am Arbeitsplatz Überwachung mittels Webcam GPS-Ortung Biometrische Datenerfassung Umgang mit sozialen Medien 15
16 Altersdiskriminierung Befristung mit Altersgrenze Altersgrenze mit Pensionsalter Kündigung bei Erreichen des Pensionsalters Altersgrenze für die Einstellung 16
Mitwirkung an Drittmittelprojekten
Rechtsabteilung Dr. Irene Titscher T +43 1 58801 41018 irene.titscher@tuwien.ac.at DVR 0005886 Mitwirkung an Drittmittelprojekten I. Mitwirkung an Drittmittelprojekten gemäß 27 UG 2002: TU-Mitarbeiter/innen
MehrFormen atypischer Beschäftigung in Österreich rechtliche Bestimmungen
Formen atypischer Beschäftigung in Österreich rechtliche Bestimmungen Projekt: Für menschenwürdige Arbeitsplätze in der Industrie; Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Kampf gegen prekäre
MehrArbeitsrechtliche Bestimmungen
Arbeitsrechtliche Bestimmungen 3.11.2008 Kardinal König Haus Alexander LEITNER Vertragstypen Arbeitsvertrag Freier Dienstvertrag (Pflicht)praktikum Ferialarbeitnehmer Volontariat Werkvertrag Merkmale des
MehrKündigungsschutz auch für
Kündigungsschutz auch für den GmbH-Geschäftsführer? am 29.09.2016 von Rechtsanwalt Klaus Herrmann Fachanwalt für Arbeitsrecht Begriff des Geschäftsführers ist mehrdeutig und wird in verschiedenem Sinn
MehrKRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN
KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten
MehrSozialversicherungsrechtliche Abgrenzung Dienstnehmer freier Dienstnehmer - Werkvertrag. Grenzüberschreitender Arbeitseinsatz.
Sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung Dienstnehmer freier Dienstnehmer - Werkvertrag Grenzüberschreitender Arbeitseinsatz Prüfreihenfolge Beurteilung des Sachverhalts Schein- und Umgehungsgeschäfte
MehrArbeitsvertrag. Werkvertrag
Werkvertrag Arbeitsvertrag Organisatorische, persönliche, wirtschaftliche Unabhängigkeit Unternehmer wird in eigener Organisation tätig Werkherstellung auch mit Gehilfen und Substituten Arbeit nach eigenem
MehrUmqualifikation von Erwerbstätigen. Dienstnehmer freie Dienstnehmer Selbständige
Umqualifikation von Erwerbstätigen Dienstnehmer freie Dienstnehmer Selbständige Praxisseminar Sozialversicherungsrecht 23.5.2013 Univ.- Ass. Dr. Susanne Mayer Universität Salzburg Schwerpunkt Recht, Wirtschaft
MehrArbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein
Arbeitsvertrag Die unterschiedlichen Regelungen für Unselbstständige, Freie DIENSTNEHMER, PraktikantInnen Gerechtigkeit muss sein DER ARBEITSVERTRAG und ähnliche Vertragsverhältnisse Sogenannte atypische
MehrBefristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
MehrInhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Allgemeines
Abkürzungsverzeichnis... 11 1. Einleitung... 15 2. Allgemeines... 17 2.1. Echter Dienstvertrag... 17 2.1.1. Gesetzliche Grundlagen... 17 2.1.2. Dauerschuldverhältnis... 18 2.1.3. Persönliche Abhängigkeit...
MehrCheckliste zur Sozialversicherungspflicht von (Gesellschafter)-Geschäftsführern einer GmbH
Checkliste zur Sozialversicherungspflicht von (Gesellschafter)-Geschäftsführern einer GmbH Fallgruppe I: Kapitalanteil unter 50 v. H. Beispiel 1: Gesellschafter, Geschäftsführer, Kapitalanteil unter 50
MehrSozialrechtliche Aspekte für KMU in der Film- und Musikindustrie
Sozialrechtliche Aspekte für KMU in der Film- und Musikindustrie Wien, 23. April 2014 Merkmale eines Dienstverhältnisses (1) Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt
MehrFremdgeschäftsführer
Kap 3 Fremdgeschäftsführer Die Geschäftsführung durch Personen, die nicht an der Gesellschaft beteiligt sind, ist aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht nach den allgemeinen Regeln
MehrFORUM Leiharbeit und Werkverträge
EDEKA TAGUNG 2015 Eine Tagung für Mitglieder von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen der EDEKA-Gruppe FORUM Leiharbeit und Werkverträge Dr. Sérgio Fernandes Fortunato, Rechtsanwalt AfA
MehrWelches Arbeitsrecht findet beim Schiffverkehr auf europäischen Flüssen Anwendung? Xavier DROUIN Rechtsanwalt Straßburg
Welches Arbeitsrecht findet beim Schiffverkehr auf europäischen Flüssen Anwendung? Xavier DROUIN Rechtsanwalt Straßburg EINLEITUNG Entwicklung eines globalisierten Handels und der multinationalen Unternehmen,
MehrINHALT WIEN, 20. MÄRZ 2008
INHALT WIEN, 20. MÄRZ 2008 1) ZUSÄTZLICHE KENNZAHLEN IN DEN UMSATZSTEUERVORANMELDUNGSFORMULAREN AB JÄNNER 2008 2) VERGLEICH: FREIER DIENSTVERTRAG NEUER SELBSTÄNDIGER WERKVERTRAG 3) VERBRAUCHERPREISINDEX
MehrDIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT.
Sachgrund Befristung, ohne DIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT. Arbeitsvertrag nur für eine bestimmte Dauer Wird im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis
MehrBitte beachten Sie: Auch ein periodisch wiederkehrender Arbeitsbedarf ist ein Sachgrund für die Befristung nach 14 (1) Nr. 1 TzBfG.
Sachgrund - Vorübergehender Bedarf Vorübergehender Bedarf an Arbeitsleistung kann sich entweder in vorübergehend erhöhtem oder demnächst wegfallendem Arbeitskräftebedarf äußern, was mittels einer Prognose
MehrFachgruppe Wien der Gewerblichen Dienstleister. Berufsgruppe Sicherheitsfachkräfte
Fachgruppe Wien der Gewerblichen Dienstleister Berufsgruppe Sicherheitsfachkräfte Werkvertrag vs Dienstvertrag Gewerbliche Sicherheitsfachkraft, ein Berufsstand vor dem Aus? Mag. Heinrich Schmid BVwG-Urteil
MehrSeiten: Seminarerinnerung: Arbeitsrecht der Presse am 27. September 2017 in Stuttgart
RUNDSCHREIBEN Recht und Sozialpolitik Nr. 13/2017 Seiten: 1 24.8.2017 Seminarerinnerung: Arbeitsrecht der Presse am 27. September 2017 in Stuttgart Das VSZV/VBZV-Seminar Arbeitsrecht der Presse für Geschäftsführer,
MehrBeschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner
MehrFreie i Mi M t Mitar Mit beit iter in der Sozialversicherung UNI Graz,
Freie Mitarbeiter in der Sozialversicherung UNI Graz, 8.3.2007 Manfred Ausperger 1 Prüfreihenfolge: 1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale) wenn nicht 2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht) wenn nicht 3. Freier
MehrGrundbegriffe des Arbeitsrechts
1. Grundlagen des Arbeitsrechts a) Rechtsquellen b) Der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts 2. Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 3. Kündigungsschutz 4. Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
MehrC. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Kündigung als Arbeitgeberrisiko 13 B. Kündigung durch den Arbeitgeber 20 I. Kein Arbeitsverhältnis - kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz 21 1. Vertrag mit
MehrWerkverträge sicher und fair?
Werkverträge sicher und fair? Volker Stahmann 1. Bevollmächtigter IG Metall Verwaltungsstelle Bremen Die schnelle Antwort würde lauten: Ja, wenn sie die gleichen Bedingungen wie die Stammbelegschaft festschreiben
Mehr1 Die ersten Schritte auf dem
1 Die ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt 1 1 Die ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt 1 Die ersten Schritte auf dem Arbeitsmarkt 2 MitarbeiterInnen finden und auswählen Ermittlung Personalbedarf Deckung
MehrJudikaturquerschnitt zum Melde-, Versicherungs- und Beitragsrecht - Universität Salzburg. WP/StB KR Hannes Mitterer
Judikaturquerschnitt zum Melde-, Versicherungs- und Beitragsrecht - 21.4.2016 1 Beitragsgrundlage VwGH Ra 2015/08/0093 v. 1.9.2015 VO BGBl II 2002/409 zu 49 Abs 7 ASVG Beitragsfreie Aufwandsentschädigung
MehrBetriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente
Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente die X-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Y. - Arbeitgeberin - Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch deren Vorsitzende Frau Z. - Betriebsrat
MehrAktuelle und zukünftige Herausforderungen beim Einsatz von Fremdpersonal. Dr. M. Kaiser Leiter Arbeitsrecht, AUDI AG
Aktuelle und zukünftige Herausforderungen beim Einsatz von Fremdpersonal Dr. M. Kaiser Leiter Arbeitsrecht, AUDI AG 1 Worüber wird geredet? Die Systematik Arbeitsvertrag ANÜ* Dienst-/Werkvertrag *Arbeitnehmerüberlassung
MehrDer Arbeitsvertrag ARBEITSRECHT. Dienstzettel. Arbeitsvertrag. Folie 25
Der Dienstzettel Arbeitsvertrag Dieses Medienpaket ist für die Verwendung im Rahmen der Bildungsarbeit des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Gewerkschaften und der Kammern für Arbeiter und Angestellte
MehrAusbildungsreihe DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R. Modul 5: Arbeitsrecht und Datenschutz. Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg
Ausbildungsreihe DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R Modul 5: Arbeitsrecht und Datenschutz Univ.-Prof. DDr. Günther Löschnigg Arbeitsvertragsrecht Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses kein spezifisches Gesetz für
MehrLeiharbeit. Werkvertrag. Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag eiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte
Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag Werkvertrag Karl Michael Leiharbeit Scheriau Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leihrbeit rbeitnehmerüberlassung Leiharbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L
MehrJOB. Arbeitsverhältnis. Tätigkeit. Bewerbung Bewerbungsschreiben Lebenslauf Motivationsschreiben Auswahlverfahren. Beurteilung. Aus- und Weiterbildung
Arbeitsverhältnis Beurteilung Aus- und Weiterbildung Tätigkeit JOB Bewerbung Bewerbungsschreiben Lebenslauf Motivationsschreiben Auswahlverfahren Vertrag Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigung Entlassung
MehrHandelsvertreter. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Handelsvertreter HI LI
TK Lexikon Sozialversicherung Handelsvertreter Handelsvertreter HI521317 Zusammenfassung LI1925397 Begriff Der Handelsvertreter ist ein Vermittler von Rechtsgeschäften zwischen dem Kaufmann und Dritten
MehrSurfen am Arbeitsplatz Rechtsfolgen privater Telefon- und Internetnutzung
Silvia Bader, Stuttgart, und Jürgen Seul, Bad Neuenahr-Ahrweiler Surfen am Arbeitsplatz Rechtsfolgen privater Telefon- und Internetnutzung München 2009 Verlag Medien und Recht Wien - München www.mur-verlag.de
Mehr18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
Inhalt Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch Rechtsquellen und Akteure des Rechts Gesetze Verordnungen Verträge Grafik: Hierarchie der Rechtsquellen Grafik: Akteure des Rechts Arbeitsverträge Tarifverträge
MehrEffiziente Personaleinsatzplanung
Wolfgang Burkert Effiziente Personaleinsatzplanung Service- und Mitarbeiterorientierung erfolgreich verbinden Verlag W. Kohlhammer Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
MehrDienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag
Dienstvertrag - freier Dienstvertrag - Werkvertrag Abgrenzung - Gestaltungsmöglichkeiten - Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht von Martin Freudhofmeier 3., überarbeitete Auflage 2013 Dienstvertrag
MehrInhaltsverzeichnis VII. Geiger, Dienstvertrag freier Dienstvertrag Werkvertrag 4
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Allgemeines... 1 1.1. Echter Dienstvertrag... 1 1.1.1. Gesetzliche Grundlagen... 1 1.1.2. Dauerschuldverhältnis... 2 1.1.3. Persönliche Abhängigkeit... 3 1.1.4.
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz
Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtspflichten Wer hat Pflichten? Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? Wer hat Rechtspflichten? Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz Unternehmensform
MehrDirektionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI
TK Lexikon Arbeitsrecht Direktionsrecht Direktionsrecht HI520823 Zusammenfassung LI1097783 Begriff Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene
MehrID PPF Vortragsreihe. Personalverleih oder IT-Dienstleistungsvertrag
ID PPF Vortragsreihe Personalverleih oder IT-Dienstleistungsvertrag Veranlassung Die ETH kauft für ca. 4 Mio. CHF IT-DL/ Jahr ein. ID PPF erstellt jährlich ca. 150-200 IT-Dienstleistungsverträge ETH tritt
MehrDas ist Tom. Er hat vor Kurzem sein Studium beendet und arbeitet nun als Consultant bei der Business Consulting GmbH.
Das ist Tom. Er hat vor Kurzem sein Studium beendet und arbeitet nun als Consultant bei der Business Consulting GmbH. Als Tom seinen Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommt, fragt er sich, inwiefern der Vertrag
MehrEinkaufsrecht aktuell
Einkaufsrecht aktuell - Kompaktes Basiswissen - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragstypen 4. Rechtsgrundlagen für Einkaufsverträge 5. Vertragsgestaltung und Abwicklung
MehrDas deutsche Arbeitsrecht
Peter Pulte Das deutsche Arbeitsrecht Kompaktwissen für die Praxis Luchterhand Vorwort 1. Einordnung des Arbeitsrechts 2. Rechtsquellen 3. Parteien des Arbeitsvertrages 3.1. Arbeitgeber 3.2. Betrieb -
MehrPraxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am
Praxis & Recht Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Informationsveranstaltung am 03.02.2016 Referent: Reinhard Gusek Geschäftsführer 2016 - AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen
MehrDer freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht
Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht Bearbeitet von Stephanie Watzinger 1. Auflage 2016 2016. Buch. 272 S. Hardcover ISBN 978 3 7073 3520 0 Format (B x L): 15,5 x 22,5 cm Recht > Europarecht,
MehrArbeitsrechtliche Beteiligung der 78 und 83 LPersVG RLP
Arbeitsrechtliche Beteiligung der 78 und 83 LPersVG RLP Grundschulung Arbeitsrecht nach 41 Abs.1 LPersVG RLP Veranstaltungsnummer: 2014 Q277 MH Termin: 31.03. 03.04.2014 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter
Mehr/Teilzeit. Flexibilität im Arbeitsverhältnis. ^ ist mehr. Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis.
Flexibilität im Arbeitsverhältnis Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis von Maren Pelzner, LL.M. Eur., Bonn Albrecht Scheddler, Bonn Dr. Harald Widlak, Berlin /Teilzeit ^
MehrBefristete Arbeitsverträge
Befristete Arbeitsverträge Ein Leitfaden für die Praxis Von Thomas Lakies Richter am Arbeitsgericht Berlin 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG Seite Vorwort............. 5 Inhaltsübersicht
MehrDER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE
DER TÜRKISCHE ARBEITSRECHT IM HINBLICK AUF DIE GESCHAEFTSFÜHRERVERTRAEGE 1 Allgemeine gesetzliche Regelungen Die gesetzliche Regelungen über das Dienstverhaeltnis eines leitenden Angestellten dem Arbeitgeber
MehrInhaltsverzeichnis Seite
Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff 10 1.1.1 Abschluss des ArbV 10 1.1.2 Dienstzettel 10 1.1.3 Kennzeichen des
MehrRatgeber Studentenjobs
Beck-Rechtsberater Ratgeber Studentenjobs Arbeitsrecht Sozialversicherung Steuern Von Professor Dr. iur. Harro Plander 1. Auflage Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags
INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung
MehrCHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE. Dr. Stefan K. Reiß,
CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Herzlich Willkommen zu meinem Vortrag: CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter
MehrInhaltsverzeichnis Seite
Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff... 10 1.1.1 Abschluss des ArbV... 10 1.1.2 Dienstzettel... 10 1.1.3 Kennzeichen des ArbV... 12
MehrDas Weisungsrecht im Arbeitsverhaltnis
Das Weisungsrecht im Arbeitsverhaltnis von Hanna Brunhober Rechtsanwaltin, Fachanwaltin fur Arbeitsrecht, Miinchen ERICH SCHMIDT VERLAG Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13 Abkiirzungsverzeichnis 17 A. Rechtsgrundlagen
MehrBrennpunkte Arbeitsrecht Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse
Folie 1 Brennpunkte Arbeitsrecht 2013 10 Irrtümer 10 (überraschende?) Erkenntnisse Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Spezialisierungen: Arbeitsrecht
MehrFallen bei befristeten Arbeitsverträgen
Fallen bei befristeten Arbeitsverträgen In Deutschland gibt es mittlerweile etwa 5 Millionen befristete Arbeitsverhältnisse gegenüber 27 Millionen unbefristeten, Tendenz steigend. Damit steigt auch die
MehrARBEITS- VERTRÄGE FREIER DIENSTVERTRAG UND WERKVERTRAG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
ARBEITS- VERTRÄGE FREIER DIENSTVERTRAG UND WERKVERTRAG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Welche Beschäftigungsformen gibt es? Neben Arbeitsverhältnissen gibt es am Arbeitsmarkt immer häufiger sogenannte atypische
MehrArbeitsvertrag oder Werkvertrag? Aktuelle Rechtsprechung und praktische Probleme
Arbeitsvertrag oder Werkvertrag? Aktuelle Rechtsprechung und praktische Probleme Unternehmensjuristenkongress 2015 29./30. Januar 2015 Berlin Waldemar Reinfelder Richter am Bundesarbeitsgericht I. Ausgangslage
MehrCompliance im Arbeitsrecht
Compliance im Arbeitsrecht Leitfaden für die Praxis Von Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen Luchterhand 2010 Inhaltsübersicht Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 13 1. Vertragsrecht 15 1.1 Der Vertrag mit dem Auftraggeber 16.1.1 Vertrag über Telefonmarketing 16.1.1.1 Notwendiger Vertragsinhalt 16.1.1.2 Weitere Vereinbarungen 18.1.1.3 Allgemeine
Mehr1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?
MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen
MehrBildung für die Arbeit Bildung für das Leben
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,
MehrÜbungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale # Der Verein als Arbeitgeber (geringfügige Beschäftigung und Mindestlohn)
Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale # Der Verein als Arbeitgeber (geringfügige Beschäftigung und Mindestlohn) Übungsleiterfreibetrag 2.400 jährlich Pädagogisch ausgerichtete Tätigkeit Nebenberuflich
MehrDer Arbeitsvertrag in der gemeinnützigen Organisation. Webinar
Der Arbeitsvertrag in der gemeinnützigen Organisation Webinar 09.11.2017 BENJAMIN PFAFFENBERGER Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Arbeitnehmerdatenschutz, Sozialversicherungsrecht WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrMustervertrag: Praktikantenvertrag
: Praktikantenvertrag Quelle: Jürgen Leske Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und gründlicher Recherche entstanden. Für
MehrUmsatzsteuer national Überblick
Umsatzsteuer national Überblick Grundsätze des Systems: Mehrphasenust mit Vorsteuerabzug Lieferung oder Leistung? Leistungsort Melde u. Dokumentationspflichten Vorsteuerabzug Typische Fehlerquellung und
MehrSymposium. 20. September Österreichisches Hochzeitsplaner-Symposium
1. Österreichisches Hochzeitsplaner Symposium 20. September 2013 1 Workshop Gewerberechtliche Abgrenzungsfragen Dr. Doris Martina Podesva Abteilung Rechtspolitik, Wirtschaftskammer Wien 2 Gewerberechtliche
MehrVerträge des Arbeitsrechts
Vertragsrecht Verträge des Arbeitsrechts Bearbeitet von Christian Wesener, Armin Kammel, Gerhard Schummer 1. Auflage 2016. Buch. 160 S. Softcover ISBN 978 3 7073 3306 0 Format (B x L): 15,5 x 22,5 cm Recht
MehrVorlesung Arbeitsrecht
Prof. Dr. R. Singer Wintersemester 2009/10 (3.11.2009, 2, T2) Vorlesung Arbeitsrecht 3. Zentrale Begriffe des Arbeitsverhältnisses: Unselbständigkeit bzw. persönliche Abhängigkeit Typus-Begriff Elemente:
MehrStolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit
02.06.2016 Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit Der BDU Größter Berufs- und Wirtschaftsverband der Consultingwirtschaft in Europa 500 Mitgliedsunternehmen,
MehrLektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11
Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse Die rechtlichen Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Solche Arbeitsverhältnisse enden zu
MehrARBEITSRECHT FÜR TIERÄRZTINNEN
FÜR TIERÄRZTINNEN ÜBERBLICK UND NUTZEN In der Praxis zeigt sich, dass Tierärztinnen und Tierärzte immer stärker mit Arbeitsrecht bzw Fragen des Personalmanagements konfrontiert werden. Nicht zuletzt sind
MehrDas aufgespaltene Arbeitsverhâltnis
Das aufgespaltene Arbeitsverhâltnis Von Dr. Christoph Weber Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1. Kapiteh Einfûhrung 1 Problemstellung 27 A.ArbeitsverhâltnisundarbeitsrechtlicheDrittbeziehungen
MehrWirtschaftsstrafrecht
Materielle Kriterien für die Annahme persönlicher Abhängigkeit im Arbeitsrecht Eingliederung in fremde betriebliche Organisation (die sich insbesondere an einem Weisungsrecht zeigen kann), Weisungsgebundenheit
MehrInhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg
Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen zu unserem Newsletter für April 2018 unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, BECK.Kanzlei für Arbeitsrecht. Auch in diesem Monat werden wir
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 10 GZ. RV/0694-G/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Herwig Aigner, Helmut
MehrKündigung. WEKA Business Dossier. Tipps und Antworten zur korrekten Vorgehensweise. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen. Personal. Unternehmens führung
Kündigung Tipps und Antworten zur korrekten Vorgehensweise Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen
MehrLeopold-Franzens-Universität Innsbruck
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck e-learning Tag 1. Juni 2006 e-learning und arbeitsrechtliche Aspekte Martin Wieser, Vizerektor für Personal und Infrastruktur Verena Nebauer, Assistentin Personal/Recht
MehrBefristung von Arbeitsverträgen
Befristung von Arbeitsverträgen 1 Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende - Rechtliche Möglichkeiten für ein unbefristetes Arbeitsverhälnis Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirk Westliches
MehrBeratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main
Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag
MehrPersonalvermittlungsvertrag
Personalvermittlungsvertrag zwischen der Traumjobradar UG (haftungsbeschränkt) Sitz: Güstrower Str. 40 17213 Malchow Vertreten durch den Geschäftsführer: André Zimmermann hinfort Auftragnehmer und vertreten
MehrARBEITS- VERTRÄGE UND ANDERE BESCHÄFTIGUNGSFORMEN
ARBEITS- VERTRÄGE UND ANDERE BESCHÄFTIGUNGSFORMEN Welche Beschäftigungsformen gibt es? Neben Arbeitsverhältnissen gibt es am Arbeitsmarkt immer häufiger sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse.
MehrDer Arbeitsvertrag FRANK VISCHER. Helbing & Lichtenhahn
f FRANK VISCHER Der Arbeitsvertrag Unveränderter Nachdruck aus "Schweizerisches Privatrecht": Band VII/1, III (OR - Besondere Vertragsverhältnisse - Der Arbeitsvertrag) 2., vollständig überarbeitete Neuauflage
MehrDer Verein als Arbeitgeber Beschäftigungsmöglichkeiten. Zusammengestellt von Prof. Friedrich Manseder
Der Verein als Arbeitgeber Beschäftigungsmöglichkeiten Zusammengestellt von Prof. Friedrich Manseder Auszahlungen an dem Verein nahestehenden Personen Sportler, Trainer, Schiedsrichter (PRAE) Funktionäre,
MehrBefristung von Arbeitsverhältnissen
Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.
MehrZielvereinbarung - Mitbestimmung im Sinne des 87 (1) Nr. 1 BetrVG
Zielvereinbarung - Mitbestimmung im Sinne des 87 (1) Nr. 1 BetrVG Nach 87 (1) Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb ein Mitbestimmungsrecht.
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Prof. Dr. Stephan Weth Individualarbeitsrecht I, SoSe 2016, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen Einführungsfall 1 Begriff, Bedeutung und Aufgaben des Arbeitsrechts I. Begriff lies:
Mehr