6. Deutscher Internistentag

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1 Pressekonferenz 6. Deutscher Internistentag 26. September Uhr 15 Berlin, Langenbeck-Virchow-Haus

2 Ihre Gesprächspartner Dr. med. Wolfgang Wesiack Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten Dr. med. Wolf von Römer 1. Vizepräsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten Dr. med. Hans-Friedrich Spies 2. Vizepräsident und Schatzmeister des Berufsverbandes Deutscher Internisten Ursula-Anne Ochel Hauptstadtbüro für Kommunikation und Politik im Gesundheitswesen Moderation

3 Baustelle Gesundheitswesen - Weiter aktuell Berlin, 26. September Auch nach der Bundestagswahl müssen die Reformen im Gesundheitswesen vorangetrieben werden, sagte der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Internisten (BDI), Dr. Wolfgang Wesiack anlässlich des 6. Deutschen Internistentags in Berlin. Die Minimalschritte in der Vergangenheit reichten nicht aus; besonders müsse die Finanzierung im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) endlich auf gesunde Füße gestellt werden. Ende der Budgetierung in der ambulanten Versorgung In der ambulanten Versorgung sei die Sicherstellung ohne Rationierung der Leistungen unter den heutigen Bedingungen mit einem offenen Leistungskatalog und einer budgetierten Vergütung nicht mehr zu gewährleisten, analysierte Wesiack. Daher fordere der BDI, die Budgetierungsvorgaben schrittweise abzubauen, beziehungsweise alternativ hierzu bei den vorgegebenen Finanzvolumen die Leistungsmenge verbindlich zu definieren. Außerdem müssten die aus Sicht des BDI leistungsfeindlichen Regelleistungsvolumina beseitigt werden, da diese unnötige Wartezeiten, besonders in der fachärztlichen Versorgung, auslösten, betonte Wesiack.

4 Die hausärztliche Versorgung könne angesichts des Ärztemangels, der weiter zunehmen werde, nicht alleine durch Allgemeinmediziner sichergestellt werden. Die Internisten ohne Schwerpunkt haben eine Schlüsselfunktion, um die Bevölkerung weiter medizinisch ausreichend versorgen zu können. Schon heute wird rund ein Fünftel der hausärztlichen Leistungen durch Internisten erbracht, betonte Wesiack. Hierzu seien seitens der Politik auch fachliche Anreize zu schaffen, damit sich Internisten verstärkt in der hausärztlichen Versorgung engagierten. Wesiack wies darauf hin, dass es keinen Dissens mit dem Hausärzteverband dazu gebe, man vielmehr intensiv miteinander spreche, um der Politik eine gemeinsame Lösung anbieten zu können. Die im SGB V, vor allem für die Arzneimittelversorgung geltenden Vorschriften zum Regress für veranlasste Leistungen, nehmen die Vertragsärzte für etwas in die Verantwortung, das sie nur begrenzt steuern können. In der neuen Legislaturperiode sollte daher nach Ansicht von von Römer die Ärzteschaft von den bestehenden Regressformen befreit werden.

5 Sicherstellung der Investitionen in der stationären Versorgung Ärztliche Entscheidungen dürften nicht durch ökonomische Zwänge fremdbestimmt werden, forderte Dr. Hans-Friedrich Spies, Vizepräsident des BDI. Das heutige DRG-System (Fallpauschalen) sei störanfällig und es komme fast regelhaft zu Nachkalkulationen. Die degressive Vergütung bei etablierten Krankenhausleistungen führe zu enormen wirtschaftlichen Druck, der durch die Verwaltungen an die Klinikärzte und das Pflegepersonal weitergegeben werde. Die duale Finanzierung der Krankenhäuser führe länderabhängig zu unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen und zwinge teilweise die Träger, über die DRG-Vergütung Investitionen zu finanzieren. Der BDI fordert die neue Bundesregierung auf, die Länder stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen und diese an ihre Investitionsverpflichtung zu ermahnen. Ansonsten müssten Wege gefunden werden, um mittelfristig die duale Finanzierung der stationären Versorgung in eine monistische Finanzierung zu überführen. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung muss gefördert werden In der vergangenen Legislaturperiode wurde durch die Neufassung des 116b SGB V (ambulante spezialärztliche Versorgung) die Versorgung an der Schnittstelle ambulant/stationär neu geordnet. Es gibt feste Preise für die Leistungserbringer. Vertragsärzte und

6 Krankenhäuser sollten gleich behandelt werden und die Notwendigkeit der Leistung ergibt sich allein aus dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erarbeiteten Qualitätsvorgaben. Der BDI sieht hierin viele seit langem gestellte Forderungen der Ärzteschaft und insbesondere des BDI, wie beispielsweise feste Preise für bestimmte Leistungen, auf einem richtigen Weg. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Weg zügig weiter zu beschreiten, die rechtlichen Hemmnisse abzubauen und die Umsetzung im G-BA zu erleichtern, verdeutlichte Spies in Berlin. Wettbewerb nicht nur bei Ärzten und Krankenhäusern sondern auch bei den Krankenkassen Der Gesundheitsfonds mit seinen einheitlichen Beiträgen sowie das starre Leistungsrecht, haben die gesetzliche Krankenversicherung schon jetzt weitgehend gleich geschaltet und für innovative Verträge mit Leistungserbringern eingemauert, kritisierte BDI-Präsident Wesiack. Der Wettbewerb stehe nur noch auf dem Papier. Die kommende Bundesregierung werde aufgefordert, eine wirkliche Reform der GKV voranzubringen, besonders bei den Beitragssätzen und einem tatsächlichen Wettbewerb zwischen den Kassen, verdeutlichte Wesiack. Dies könne als Konsequenz die Abschaffung des Gesundheitsfonds und die Rückabwicklung des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenversicherung nach sich ziehen. Im Leistungskatalog sollte ein verpflichtender Grundleistungskatalog definiert werden, welcher zwingend von allen Krankenkassen angeboten werden müsse. Hier biete die Ärzteschaft Beratung an.

7 Der Leistungsumfang müsse abhängig von der Finanzierbarkeit gemacht werden. Neben den gesetzlichen Krankenkassen könnten zukünftig auch private Krankenversicherungen diesen Grundleistungskatalog anbieten, stellt Wesiack fest, damit hätten wir dann endlich wirklichen Wettbewerb. Ein überarbeiteter Risikostrukturausgleich müsse allerdings erhalten bleiben, um die aus früheren Jahren beobachtete Risikoselektion der Krankenkassen zu vermeiden. Für medizinisch sinnvolle Zusatzleistungen ergebe sich dann ausreichend Raum. Damit die Eigenverantwortung für die Versicherten gefördert werde, fordert der BDI das System der Kostenerstattung als Wahltarif in die GKV für Versicherte und Ärzte zu verankern. Dass ein solches System mit besonderen Härtefallregelungen ausgestattet sein muss, ist selbstredend. Das duale System von GKV und privater Krankenversicherung (PKV) sei als Wettbewerbsmotor unbedingt beizubehalten. Ohne diese Dualität werde ansonsten der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit Blick auf die finanzielle Situation mehr und mehr eingeschränkt werden. Der BDI fordert daher die Beibehaltung des dualen Versicherungssystems, wobei eine Krankenkassenreform einen Wettbewerb zwischen allen Krankenkassen ermöglichen muss und nicht in einer Einheitsversicherung enden darf, betonte Wesiack.

8 Novellierung (Muster-)Weiterbildungsordnung Um Ärztinnen und Ärzten eine Grundlage für eine hochwertige Behandlungsqualität zu geben, sei es erforderlich, die (Muster-) Weiterbildungsordnung (MWBO), unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts in der Medizin sowie der Versorgungssituation, weiter zu entwickeln. Der hierfür eingeschlagene Weg der Novellierung durch die Bundesärztekammer und unter zur Hilfenahme von Kompetenzebenen hat der BDI in den vergangenen Jahren kritisch begleitet. Leider konnte der im Rahmen des diesjährigen Deutschen Ärztetages abgegebene Sachstandsbericht der Bundesärztekammer die bestehenden Unsicherheiten, im Hinblick auf die Etablierung von Kompetenzebenen und Kompetenzblöcken innerhalb der M-WBO, nicht beheben. Der grundsätzliche Wunsch nach einer flexibleren Weiterbildungsordnung werde vom BDI geteilt, äußerte von Römer. Ob hierfür eine Systematik von Kompetenzebenen und Kompetenzblöcken erforderlich sei, müsse kritisch hinterfragt werden. Mit seinen Bedenken sei der BDI nicht alleine, so dass Hartmannbund, Hausärzteverband und auch Teile des Marburger Bundes einen gemeinsamen Antrag auf dem Ärztetag unterstützten, welcher eine Überprüfung der Arbeitsvorlage zur M-WBO auf der Basis von Kompetenzebenen forderte. Es gehe beispielsweise um sozialrechtliche Konsequenzen mit rechtssicherer Definition der Leistungsinhalte der Fachgebiete und Schwerpunkte, um die Grundlage für die Struktur und die Finanzierung in Praxis und Klinik abzubilden. Das Ergebnis der

9 Überprüfung durch die Landesärztekammern und Berufsverbände, wie vom Deutschen Ärztetag gefordert, bleibe abzuwarten, bevor ein abschließendes Meinungsbild dargestellt werden kann, betonte von Römer. Rückfragen? Dipl.-Betrw. Tilo Radau, Geschäftsführer Tel.: , Mob.:

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