Fälle zum Wirtschaftsstrafrecht

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4 Fälle zum Wirtschaftsstrafrecht von Dr. Uwe Hellmann Universitätsprofessor an der Universität Potsdam und Dr. Katharina Beckemper Universitätsprofessorin an der Universität Leipzig 3., neu bearbeitete Auflage Verlag W. Kohlhammer

5 Alle Rechte vorbehalten 2013 W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Umschlag: Gestaltungskonzept Peter Horlacher Gesamtherstellung: W. Kohlhammer Druckerei GmbH + Co. KG, Stuttgart Printed in Germany ISBN

6 Vorwort zur 3. Auflage Die vorliegende Fallsammlung enthält zwölf wirtschaftsstrafrechtlich relevante Sachverhalte mit Lösungen. Sie richtet sich vornehmlich an Studierende der Schwerpunktbereiche, die das Wirtschaftsstrafrecht zum Gegenstand haben. Einige wenige Fälle stellen Bezüge zum Steuer- und Umweltstrafrecht her, weil manche Schwerpunktbereichsordnungen diese Rechtsgebiete neben dem Wirtschaftsstrafrecht vorsehen und es uns deshalb sinnvoll erscheint, auch Anschauungsmaterial für Sachverhalte, die diese Gebiete miteinander verknüpfen, zu bieten. Das Niveau der Aufgaben entspricht überwiegend den Anforderungen, die an Klausuren in der Wirtschaftsstrafrechtsübung oder in der Schwerpunktbereichsprüfung zu stellen sind. Einige Lösungen dienen der Vertiefung des wirtschaftsstrafrechtlichen Standardwissens. Wir hoffen, dass die Fallsammlung auch Referendaren, die sich in ihrer Ausbildung mit dem Wirtschaftsstrafrecht befassen, und zudem Praktikern gute Dienste zu leisten vermag. Unsere Mitarbeiter, Frau Ines Klein, Frau Julia Köpcke, Frau Christina Schmidt, Frau Diana Stage, Frau Alexandra Voigt, Herr Dr. Pavel Golovnenkov und Herr Christopher Sens haben uns auf vielfältige Weise unterstützt. Allen Beteiligten danken wir auch an dieser Stelle ganz herzlich. Potsdam und Leipzig, im Juli 2013 Uwe Hellmann Katharina Beckemper

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8 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... Seite IX Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur... Seite XIII Fall 1: Chinesische Geschäfte... 1 Untreue durch Bildung schwarzer Kassen Auslandsbestechung Untreue des Vorstands einer Aktiengesellschaft durch Unterlassen Unterlassungstäterschaft von Führungskräften Gremienentscheidungen Fall 2: Die ungeliebte Mutter Verbandsgeldbuße im selbstständigen Verfahren Aufsichtspflichtverletzung im Konzern Geschäftsführeruntreue Vermögensbetreuungspflicht des Gesellschafters Fall 3: Reich durch Lastschriften Gründungsschwindel Betrug durch Lastschriftreiterei Insolvenzverschleppung durch faktischen Geschäftsführer Bankrott Geschäftsführeruntreue Fall 4: Der erfundene Biorieselbettreaktor Subventionsbetrug Vermögensbetreuungspflicht bei der Missbrauchsalternative Luftverunreinigung unrichtige Darstellung im Jahresabschluss Geheimnisverrat unbefugte Offenbarung und Verwendung von Angaben über Millionenkredite Fall 5: Unwissenheit mangels Buchführung Bankrott Vorenthalten von Arbeitsentgelt Insolvenzverschleppung Vereitelung der Zwangsvollstreckung Schuldnerbegünstigung Fall 6: Copyshop mit Service Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke Wucher Eingriff in verwandte Schutzrechte Beschäftigung eines Ausländers ohne Genehmigung zu wucherischen Arbeitsbedingungen Bruttoprinzip beim Verfall VII

9 Inhalt Fall 7: Das unschöne Squeeze-Out Strafbare Marktmanipulation Insiderhandel Kreditbetrug Untreue durch Bankmitarbeiter bei Kreditvergabe unrichtige Darstellung der Verhältnisse der Aktiengesellschaft Verletzung der Berichtspflicht Fall 8: Fast fettfrei Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel irreführende Werbung Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit irreführenden Angaben Vertikalabsprache Unternehmensgeldbuße Gewinnabschöpfung durch Verbandsgeldbuße Fall 9: Schmutzige saubere Energie Amtsträgereigenschaft kommunaler Mandatsträger Abgeordnetenbestechung Sozialadäquanz bei der Vorteilsannahme Betrug durch schlüssiges Verhalten Unrechtmäßigkeit der Diensthandlung Bestechung und Bestechlichkeit Bodenverunreinigung Fall 10: Der englische Uhrmacher Betrug bei Zweifeln des Opfers Kennzeichenverletzung Steuerhinterziehung durch Schmuggel Bannbruch Geschäftsführeruntreue und Bankrott durch den Director einer Limited by shares Anwendbarkeit der Insolvenzverschleppung auf die englische Limited Fall 11: Fehler im Gesundheitssystem Betrug und Untreue bei unwirtschaftlicher Verordnung durch Vertragsarzt Mitwirkung des Patienten Amtsträger- und Wirtschaftsbestechung Fall 12: Das gescheiterte Compliance-System Geheimnisverrat Whistleblowing Garantenstellung des Compliance-Officer Selbstanzeige bei der Steuerhinterziehung Stichwortverzeichnis Kombiniertes Sach- und Gesetzesregister VIII

10 Abkürzungsverzeichnis a.a. aao abl. ABl. Abs. A-Drs. a.f. AG AktG Alt. AMG Anm. AO APR A&R AT Aufl. BAFin BayObLG BB BC Bd. BeckRS BGB BGBl. BGH BGHSt BGHZ BKR BörsG BSG BSGE BT BT-Drs. BVerfG BVerfGE bzw. CA CCZ DB ders. d.h. dies. diff. anderer Ansicht am angegebenen Ort ablehnend Amtsblatt Absatz Änderungsvorschlag in den Drucksachen alte Fassung Aktiengesellschaft Aktiengesetz Alternative Arzneimittelgesetz Anmerkung Abgabenordnung Apothekenrecht Arzneimittel & Recht Allgemeiner Teil Auflage Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bayerisches Oberstes Landesgericht Betriebsberater Bilanzbuchhalter und Controller Band Beck Rechtsprechung Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt Bundesgerichtshof Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht Börsengesetz Bundessozialgericht Entscheidungen des Bundessozialgerichts Besonderer Teil Drucksachen des Deutschen Bundestages Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beziehungsweise Companies Act Corporate Compliance Zeitschrift Der Betrieb derselbe das heißt dieselbe, dieselben differenzierend IX

11 Abkürzungsverzeichnis DRiZ DStR DStZ EG Erg. EStG EU EuGH Deutsche Richterzeitung Deutsches Steuerrecht Deutsche Steuer-Zeitung Europäische Gemeinschaft Ergänzung, Ergebnis Einkommensteuer Europäische Union Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft f. folgende ff. fortlaufend folgende Fn. Fußnote GA GbR gem. GG GK-GmbHG GK-UWG GmbH GmbHG GmbHR GRUR GWB HGB HK-OWiG h.l. h.m. HS HWSt i.d.f. InsO IntBestG i.s.d. i.v.m. JA JR Jura JuS JZ Kap. KG KK-OWiG krit. Goltdammer s Archiv für Strafrecht Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß Grundgesetz Großkommentar zum GmbHG Großkommentar zum UWG Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung GmbH-Rundschau Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Handelsgesetzbuch Heidelberger Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz herrschende Lehre herrschende Meinung Halbsatz Handbuch Wirtschaftsstrafrecht in der Fassung Insolvenzordnung Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung im Sinne des in Verbindung mit Juristische Arbeitsblätter Juristische Rundschau Juristische Ausbildung Juristische Schulung Juristenzeitung Kapitel Kammergericht oder Kommanditgesellschaft Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten kritisch X

12 Abkürzungsverzeichnis KStG KWG LFGB LG LK lit. LPK LRE Ltd. MaKonV MarkenG MDR MedR Mio. MüKo m.w.n. n.f. NJW NK Nr. NStZ NStZ-RR NZA NZG NZS OLG OWiG PatG PIN PharmR Rn. RG RGSt RiStBV Körperschaftsteuer Kreditwesengesetz Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch Landgericht Leipziger Kommentar zum StGB litera Lehr- und Praxiskommentar zum Strafgesetzbuch Sammlung lebensmittelrechtlicher Entscheidungen Private company limited by shares Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes Marktmanipulation Markengesetz Monatsschrift für Deutsches Recht Medizinrecht Millionen Münchener Kommentar mit weiteren Nachweisen neue Fassung Neue Juristische Wochenschrift Nomos Kommentar zum StGB Nummer Neue Zeitschrift für Strafrecht Neue Zeitschrift für Strafrecht Rechtsprechungs-Report Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht Neue Zeitschrift für Sozialrecht Oberlandesgericht Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Patentgesetz Persönliche Identifikationsnummer Pharma Recht Randnummer(n) Reichsgericht Entscheidungen des RG in Strafsachen Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren S. Seite SchwarzArbG Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung Sec. Section SGB Sozialgesetzbuch SK Systematischer Kommentar Slg. Sammlung (der Rechtsprechung des EuGH) sog. so genannt StGB Strafgesetzbuch XI

13 Abkürzungsverzeichnis StK StPO str. StraFo StV TA TAN u.a. u.ä. UrhG UStG usw. u.u. UWG VGH vgl. VO Vorbem VSSR WiKG WiStG wistra WpHG WuB WuW z.b. ZBB ZGR ZIP ZIS zit. ZJS ZLR ZStW z.t. zust. ZollVG Studienkommentar Strafprozessordnung streitig Strafverteidiger-Forum Strafverteidiger Technische Anleitung Transaktionsnummer unter anderem und ähnliche Urheberrechtsgesetz Umsatzsteuergesetz und so weiter unter Umständen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Verwaltungsgerichtshof vergleiche Verordnung Vorbemerkungen Vierteljahresschrift für Sozialrecht Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität Wirtschaftsstrafgesetz Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Wertpapierhandelsgesetz Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht Wirtschaft und Wettbewerb zum Beispiel Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik Zitiert Zeitschrift für das Juristische Studium Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft zum Teil zustimmend Zollverwaltungsgesetz XII

14 Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl Arzt/Weber/Heinrich/Hilgendorf, Strafrecht, Besonderer Teil, 2. Aufl Assmann/Schneider, Wertpapierhandelsgesetz, 6. Aufl Baumann/Weber/Mitsch, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 11. Aufl Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 20. Aufl Bechtold, Kartellgesetz, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 6. Aufl Beck/Valerius, Fälle zum Wirtschaftsstrafrecht, 2009 Beck scher Bilanzkommentar, 8. Aufl Beck scher Online-Kommentar StGB (BeckOK-StGB), 22. Edition, 2013 Bohnert, Ordnungswidrigkeitenrecht, 4. Aufl Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, 4. Aufl Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand Mai 2013 Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 60. Aufl Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Stand Oktober 2012 Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 7. Aufl Göhler, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 16. Aufl Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011 Großkommentar zum GmbH-Gesetz (GK-GmbHG), 8. Aufl ff. Großkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (GK-UWG 2 ), 2. Auflage 2013 ff. Grunewald, Gesellschaftsrecht, 8. Aufl Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 3. Aufl Hellmann/Beckemper, Wirtschaftsstrafrecht, 4. Aufl Hellmann/Herffs, Der ärztliche Abrechnungsbetrug, 2006 Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Stand Juni 2013 Hüffer, Aktiengesetz, 10. Aufl Ignor/Rixen, Handbuch Arbeitsstrafrecht, 2. Aufl Jäger, Examens-Repetitorium, Strafrecht Allgemeiner Teil, 6. Aufl Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl Joecks, Strafgesetzbuch, Studienkommentar (StK), 10. Aufl XIII

15 Literatur Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (KK-OWiG), 3. Aufl Kindhäuser, Lehr- und Praxiskommentar (LPK), Strafgesetzbuch, 5. Aufl Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 31. Aufl Krey/Hellmann/Heinrich, Strafrecht, Besonderer Teil, Band 2, 16. Aufl Kühl, Strafrecht Allgemeiner Teil, 7. Aufl Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, 27. Aufl Leipziger Kommentar zum StGB (LK 11 ), 11. Aufl ff. Leipziger Kommentar zum StGB (LK 12 ), 12. Aufl ff. Lemke/Mosbacher, Ordnungswidrigkeitengesetz, 2. Aufl Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, Band 2, 2. Aufl Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Aufl Mitsch, Strafrecht, Besonderer Teil 2, Teilband 1, 2. Aufl Mitsch, Strafrecht, Besonderer Teil 2, Teilband 2, 2001 Momsen/Grützner, Wirtschaftsstrafrecht, 2013 Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht (UWG), 2006 Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch (MüKo 1 ), 2003 ff. Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch (MüKo 2 ), 2. Aufl ff. Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch (NK), 4. Aufl Otto, Grundkurs Strafrecht, Die einzelnen Delikte, 7. Aufl (BT) Park, Kapitalmarkt-Strafrecht, 3. Aufl Piper/Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 5. Aufl Roth/Altmeppen, GmbH-Gesetz, 7. Aufl Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil, Bd. 1, 4. Aufl Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil, Bd. 2, 2003 Satzger/Schmitt/Widmaier, Strafgesetzbuch (SSW-StGB), 2009 Schmidhäuser, Strafrecht Besonderer Teil, 2. Aufl Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 28. Aufl Schröder, Handbuch Kapitalmarktstrafrecht, 2. Aufl Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Aufl Systematischer Kommentar zum StGB (SK), Stand Februar 2013 Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht, Besonderer Teil, 3. Aufl Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 3. Aufl XIV

16 Literatur Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl Wessels/Beulke, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 42. Aufl Wessels/Hillenkamp, Strafrecht, Besonderer Teil/2, 35. Aufl Weyand/Diversy, Insolvenzdelikte, 8. Aufl Wittig, Wirtschaftsstrafrecht, 2. Auflage 2011 XV

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18 Fall 1 Chinesische Geschäfte Untreue durch Bildung schwarzer Kassen Auslandsbestechung Untreue des Vorstands einer Aktiengesellschaft durch Unterlassen Unterlassungstäterschaft von Führungskräften Gremienentscheidungen Die in Eisenhüttenstadt ansässige Tietze Maschinenbau AG (T-AG) produziert Werkzeugmaschinen. Vorstandsvorsitzender ist Wilhelm Tietze (T). Weitere Vorstandsmitglieder sind Friedhelm Busse (B), der den kaufmännischen Bereich betreut, und Bernhard Conrad (C), der für den technischen Bereich zuständig ist. Am 3. September 2012 wurde Gunther Müller (M) als Vertriebsleiter für den chinesischen Markt eingestellt. In China ist es üblich, Geschäftsabschlüsse mit großzügigen Zahlungen zu fördern. Das wussten auch T, B und C. Weder im Vorstand noch in einem Gespräch mit M wurde dieser Umstand jedoch problematisiert. M ging deshalb davon aus, bei der Entscheidung über solche Zahlungen freie Hand zu haben. Um den Geldfluss zu verschleiern, bildete M eine schwarze Kasse : Er schloss am 20. September 2012 mit dem selbstständigen Unternehmensberater Marten Olsen (O) einen Vertrag über Beratertätigkeiten, die O allerdings nicht erbringen sollte. O, der wusste, dass der Vorstand gutgläubig war, erstellte absprachegemäß eine Rechnung über mit Umsatzsteuerausweis. M zeichnete die Rechnung ab und leitete sie an die Buchhaltung weiter, die den Betrag an O auszahlte. O führte die Umsatzsteuer ab und überwies die übrig gebliebene Summe abzüglich einer Provision in Höhe von auf ein Konto, für das nur M Vollmacht hatte. Der Vorstand der T-AG hatte anfänglich von dieser Transaktion keine Kenntnis. Im Zuge einer im November 2012 durchgeführten Revision erfuhr er aber von der schwarzen Kasse. T, B und C unternahmen jedoch nichts, weil sie durchschauten, wofür M dieses Geld einsetzen würde, und sie der Meinung waren, dass es kaum möglich sei, in China Geschäfte zu machen, ohne Zahlungen zu leisten. Die für September 2012 von T gutgläubig abgegebene Umsatzsteuervoranmeldung für die T-AG, in der die Umsatzsteuer aus der Rechnung des O abgezogen worden war, berichtigten sie nicht. Am 3. Dezember 2012 hob M von China aus $ von dem Konto ab und übergab sie in bar an den Leiter des Außenwirtschaftsamtes der chinesischen Stadt Xiu, Han Zheng (Z). Z erteilte als Gegenleistung eine Einfuhrgenehmigung unter Verstoß gegen die geltenden chinesischen Einfuhrbestimmungen. Von dieser konkreten Zahlung wussten T, B und C nichts. Bereits am 5. Juni 2012 hatte C erfahren, dass eine neu entwickelte Pressmaschinenbaureihe einen Defekt aufwies. Die Pressmaschinen waren an sich so konstruiert, dass sich der Pressvorgang eines Blechs erst starten lässt, wenn der Maschinenführer gleichzeitig zwei weit voneinander entfernt liegende Knöpfe drückt, damit sich beide Hände außerhalb der Maschine befinden, wenn diese herunterfährt. Bei den defekten Maschinen konnte der Pressvorgang wegen eines zunächst 1 1

19 Fall 1 unbemerkten Konstruktionsfehlers jedoch auch in Gang gesetzt werden, wenn nur der rechte Knopf gedrückt wurde. C erörterte dieses Problem mit T und B und sprach sich dafür aus, die Käufer über den Defekt zu informieren und die betroffenen Maschinen zurückzurufen. T und B waren sich zwar bewusst, dass manche Arbeitnehmer zu einem leichtsinnigen Umgang mit den Maschinen neigen, und hielten es daher für möglich, dass es zu einem Unfall kommen könnte. Sie waren aber der Ansicht, es läge in der Verantwortung der Maschinenführer, während des Pressvorgangs nicht mit der Hand in die Maschine zu fassen. Obwohl C davon überzeugt war, dass die Information der Käufer und der Rückruf der Maschinen notwendig wären, schloss er sich bei der Abstimmung seinen Vorstandskollegen an, die sich trotz der Einwände des C gegen ein solches Vorgehen aussprachen, weil er es für zwecklos hielt, sich dem Willen seiner Kollegen zu widersetzen. Eine der defekten Maschinen war an die Automobilzuliefererfirma Friedhelm Kahl GmbH geliefert worden. Mehmed Özdemir (Ö), der dort an der Pressmaschine arbeitete, bemerkte, dass es nicht notwendig war, beide Knöpfe zu drücken, und nutzte dies des Öfteren dazu, das Blech nachzujustieren, wenn der Pressvorgang schon gestartet war. Als der Sicherheitsbeauftragte Fritz Schuldt (S) dies sah, wies er Ö auf die Gefahren hin und kündigte an, die Geschäftsführung darüber in Kenntnis zu setzen. S verzichtete dann jedoch darauf, zum einen, weil Ö ihn mit der Begründung, ohne die Sicherung weniger Ausschuss zu produzieren, darum bat, und zum anderen, weil die Geschäftsleitung in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen auf Meldungen des S nie reagiert hatte. S sah deshalb keinen Grund, sich erneut ohne Aussicht auf Erfolg einzumischen. Am 4. Januar 2013 geriet der Arm des Ö in die Pressmaschine. Die Verletzungen waren so schwerwiegend, dass der Arm unterhalb des Ellenbogens amputiert werden musste. Die Staatsanwaltschaft nahm im März 2013 die Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung gegen den Vorstand der T-AG auf. C berief sich in seiner Vernehmung darauf, nicht für den Unfall verantwortlich zu sein, da er für den Rückruf eingetreten sei, es aber wegen des Widerstandes seiner Kollegen zwecklos gewesen wäre, für einen Rückruf zu stimmen. Im Zuge der Ermittlungen deckte die Staatsanwaltschaft auch die schwarze Kasse auf. Bis dahin waren wegen der noch laufenden Fristen weder Körperschaft- und Umsatzsteuerjahreserklärungen noch eine Bilanz für die T-AG erstellt worden. O hatte seine Einkommensteuererklärung ebenfalls noch nicht abgegeben. Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht? Die Strafbarkeit des Z ist nicht zu prüfen. 2

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