Zivilrechtlicher Gewaltschutz
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1 Zivilrechtlicher Gewaltschutz Gesetze zur Ächtung von Gewalt in Erziehung, Familie, Partnerschaft und im sozialen Nahbereich von Dr. Martin Löhnig Universität Regensburg 2., überarbeite und erweiterte Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG
2 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. 1. Auflage Auflage 2004 ISBN Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO Norm Satz: multitext, Berlin Druck: Bitter, Recklinghausen
3 Vorwort zur 2. Auflage Der Bestand an gesetzlichen Regelungen im Bereich des zivilrechtlichen Gewaltschutzes hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung vom 2. November 2000 hatte eine Neufassung des 1631 BGB zur Folge. Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten brachte das neue Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und Änderungen des BGB, LPartG, ZPO, FGG, EGBGB und weiterer Gesetze mit sich. Durch das Kinderrechtsverbesserungsgesetz vom 1. April 2002 wurde der Gewaltschutz zugunsten von Kindern im Wege einer Ergänzung des 1666a BGB nochmals verbessert. Schließlich ergänzten viele Bundesländer ihre Polizeigesetze um Regelungen, die der Polizei die Wegweisung von Gewalttätern aus der Wohnung ihres Opfers ermöglichen. Das gibt Anlaß, die Möglichkeiten zivilrechtlichen Gewaltschutzes auf Grundlage der neuen Gesetze umfassend darzustellen. Behandelt werden verschiedenste Bereiche wie Gewalt gegen Kinder und Gewalt in Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Thema ist aber auch das stalking, also die Verfolgung, Bedrohung, Belästigung und sonstige Schikane einer anderen Person. Die Darstellung will einen Leitfaden für die anwaltliche und gerichtliche Praxis geben, wendet sich aber auch an Opfer von Gewalt, die sich fundiert über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren möchten. Die zweite, überarbeitete und erweiterte Auflage dieses Leitfadens berücksichtigt umfassend die zu den neuen Gesetzen ergangene Rechtsprechung und stellt die in der Literatur erörterten Streitfragen anschaulich dar. Der Verfasser bedankt sich für die freundliche Aufnahme und konstruktive Kritik, die die erste Auflage des Zivilrechtlichen Gewaltschutzes erfahren hat und erbittet auch weiterhin kritische Hinweise, die zu einer Verbesserung des Werkes beitragen können. Rechtsanwalt Sachs (Regensburg), der in der ersten Auflage einen Teil des Leitfadens bearbeitet hat, konnte aufgrund hoher Arbeitsbelastung an der Neuauflage nicht mehr mitarbeiten. Regensburg, im April 2004 Martin Löhnig 5
4 Vorwort zur 1. Auflage Der Bestand an gesetzlichen Regelungen im Bereich des zivilrechtlichen Gewaltschutzes hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung vom 2. November 2000 hatte eine Neufassung des 1631 BGB zur Folge. Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten brachte das neue Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und Änderungen des BGB, LPartG, ZPO, FGG, EGBGB und weiterer Gesetze mit sich. Das gibt Anlaß, die Möglichkeiten zivilrechtlichen Gewaltschutzes auf Grundlage der neuen Gesetze umfassend darzustellen. Behandelt werden verschiedenste Bereiche wie Gewalt gegen Kinder und Gewalt in Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Thema ist aber auch das stalking, also die Verfolgung, Bedrohung, Belästigung und sonstige Schikane einer anderen Person. Die Darstellung will einen Leitfaden für die anwaltliche und gerichtliche Praxis geben, wendet sich aber auch an Opfer von Gewalt, die sich fundiert über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren möchten. Den Abschnitt zum Schutz des Kindes hat Martin Löhnig, die anderen Abschnitte hat Roman Sachs bearbeitet. Beide Verfasser sind für Verbesserungsvorschläge und Kritik dankbar. Regensburg, im Januar 2002 Die Verfasser 6
5 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 2. Auflage... 5 Vorwort zur 1. Auflage... 6 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis Einleitung Der Schutz des Kindes Einführung Anwendbares Recht Anwendbares Recht nach MSA Anwendbares Recht nach EGBGB Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung, 1631 Abs. 2 BGB Verbotene Erziehungsmaßnahmen Körperliche Bestrafungen Seelische Verletzungen Andere entwürdigende Maßnahmen Adressaten des Gewaltverbots Ansprüche des Kindes aus 1631 Abs. 2 BGB? Maßnahmen des Familiengerichts nach 1666 BGB Die Gefährdung des Kindeswohls Voraussetzungen für Maßnahmen nach 1666 BGB Insbesondere: Kindeswohl Insbesondere: Gefährdung des Kindeswohls Kein Verschulden Maßnahmen des Familiengerichts zum Schutze des Kindeswohls Allgemeines: Die Wahl der Maßnahme und ihre Begründung durch das Gericht Maßnahmen gegen den Sorgeberechtigten Häufige Maßnahmen
6 8 Inhaltsverzeichnis Insbesondere: Untersagung der Nutzung der Familienwohnung Maßnahmen gegen Dritte Allgemeines Insbesondere: Beschränkung und Ausschluss des Umgangsrechts Das Verfahren für Maßnahmen nach 1666, 1666a BGB Allgemeines Zuständigkeit Internationale Zuständigkeit Zuständigkeit nach Brüssel II Zuständigkeit nach MSA Zuständigkeit nach FGG Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Funktionelle Zuständigkeit Maßnahmen zur Ermittlung der Kindeswohlgefährdung Einholung eines Sachverständigengutachtens Allgemeines Zustimmung des/der Sorgeberechtigten Rechtsmittel Anhörungen Anhörung der Eltern Anhörung des Kindes Anhörung anderer Pflegepersonen Anhörung Dritter Anhörung des Jugendamts Verfahrenspfleger Zwangsvollstreckung Rechtsmittel Beschwerde Rechtsbeschwerde Einstweilige Anordnung des Familiengerichts Allgemeines Verfahrensrechtliche Besonderheiten Wirkungsdauer Inhalt Unterlassungsansprüche des Kindes aus 1004 BGB Allgemeines
7 Inhaltsverzeichnis Ansprüche gegen den Inhaber des Sorgerechts Ansprüche gegen Dritte Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Kindes Schadenersatz Deliktische Ansprüche Ansprüche aus Familienrecht Verhältnis der Eltern zueinander Spannungsverhältnis zu 1666 BGB Schmerzensgeld Verjährung der Ansprüche Verjährungsfristen Hemmung der Verjährung Gewaltschutz nach 1 GewSchG Allgemeines Voraussetzungen für den Erlass einer Schutzanordnung Materiellrechtlicher Anspruch Persönlicher Anwendungsbereich des GewSchG Rechtsgutsverletzung und gleichgestellte Handlungen Rechtsgutsverletzung Allgemeines Körperverletzung Gesundheitsverletzung Freiheit Gleichgestellte Handlungen Drohung Eindringen Belästigung Kein umfassender Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Rechtswidrigkeit Vorsatz Schuldfähigkeit des Täters? Wiederholungsgefahr Antrag Rechtsfolge: Schutzmaßnahmen Verhältnismäßigkeit Mögliche Anordnungen Betretungsverbot
8 10 Inhaltsverzeichnis Bannmeile Aufenthaltsverbot Kontaktverbot Verbot des Zusammentreffens Das Verfahren nach GewSchG Allgemeines Gewalt im sozialen Nahbereich Zuständigkeit Einstweiliger Rechtsschutz Verbundverfahren Andere Fälle Rechtsmittel Vollstreckung Rechtsmittel Andere Fälle von Gewalt Die Wohnungsüberlassung als besondere Schutzmaßnahme Einführung Wohnungsüberlassung nach 1361b BGB Allgemeines Anwendungsbereich des 1361b BGB Anwendbares Recht Ehewohnung Begründung der Eigenschaft als Ehewohnung Verlust der Eigenschaft als Ehewohnung Vorläufige Zuweisung während der Trennungszeit Getrenntleben Unbillige Härte Allgemeines Besonderer Gewaltschutz des 1361b Abs. 2 BGB Abwägung der Umstände des Einzelfalls Andere Formen der Gewalt Insbesondere: Gegenseitige Gewalt Die Bedeutung des Kindeswohls Bedeutung der dinglichen Rechtslage an der Ehewohnung Substantiierter Vortrag der Umstände Fehlende Aufteilungsmöglichkeit
9 Inhaltsverzeichnis Unzulässigkeit der Aufteilung Ungeeignetheit der Aufteilung Vergütungspflicht Allgemeines Anspruchsvoraussetzungen Wohnungsüberlassung nach 1361b Abs. 1 BGB Billigkeit Rechtslage an der Wohnung Leistungsfähigkeit Höhe der Vergütung Nutzungsvergütung und Unterhalt Unterhaltsanspruch des verbleibenden Ehegatten Unterhaltsanspruch des weichenden Ehegatten Erschwerungsverbot Wohnungsüberlassung nach 14 LPartG Wohnungsüberlassung nach 2 GewSchG Voraussetzungen des Anspruchs auf Wohnungsüberlassung Gewalttat Vollendete Gewalttat Drohung Gemeinsamer Haushalt Kein Anspruchsausschluss Präventionsfunktion Verwirkung Täterinteressen Rechtsfolgen Überlassung der Wohnung Allgemeines Alleinberechtigung des Opfers Gemeinsame Berechtigung von Opfer und Täter Keine Berechtigung des Opfers Erschwerungsverbot Nutzungsvergütung Wohnungsüberlassung und Mietrecht/Sachenrecht Verfahrensrechtliche Aspekte der Wohnungsüberlassung Allgemeines
10 Inhaltsverzeichnis Zuständigkeit Wohnungsüberlassung nach 1361b BGB Wohnungsüberlassung nach 14 LPartG Wohnungsüberlassung nach 2 GewSchG Einstweiliger Rechtsschutz Einstweilige Anordnung nach 620a ff ZPO Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung Abänderung von Entscheidungen Wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse Rechtsmittel: Beschwerde Vollstreckung Gewaltschutz und Polizeirecht Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis
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