Niederschrift. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Finsing. am 27. Januar 2014 von 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
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1 Nr. : 99 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Finsing am 27. Januar 2014 von 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Neufinsing Die 17 Mitglieder wurden zur heutigen Sitzung ordnungsgemäß am geladen. Der Bürgermeister eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Ladung werden keine Einwände erhoben. GRin Eichinger schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 4.1 Senioren- und Behindertengerechte Wohnungen in der Ortsmitte Neufinsing; Entscheidung über die Regelungen im Mietvertrag und Festlegung der Miethöhe in der öffentlichen Sitzung zu behandeln. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag mit 13:2 Stimmen zu, den TOP 4.1 aus der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung zu verschieben. Teilnehmerverzeichnis Stimmberechtigte Teilnehmer: Name, Vorname Anwesenheit Funktion Kressirer, Max anwesend 1. Bürgermeister Mayer, Markus anwesend 2. Bürgermeister Fuß, Elisabeth anwesend 3. Bürgermeisterin Eichinger, Gertrud anwesend Gemeinderat Fellermeier, Roland anwesend Gemeinderat Fischer, Korinna anwesend Gemeinderat Gartner, Georg anwesend Gemeinderat Hagn, Martin anwesend Gemeinderat Hölzl, Franz anwesend Gemeinderat Kollmannsberger, Martina anwesend Gemeinderat Kuhn, Lorenz abwesend; entschuldigt Gemeinderat Lachmann, Jürgen anwesend Gemeinderat Lang, Emmeran anwesend Gemeinderat Schätzl, Richard anwesend Gemeinderat Schum, Martina abwesend; entschuldigt Gemeinderat Söhl, Lorenz anwesend Gemeinderat Wimmer, Andreas anwesend Gemeinderat Nicht stimmberechtigte Teilnehmer: Herr Christian Numberger, Kämmerer
2 Tagesordnung Seite: 2 TOP Thema 1. Genehmigung der Niederschrift vom 13. Januar Genehmigung der Niederschrift des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 8. Januar Finanzwirtschaft in der Gemeinde Finsing; Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014; Erneute Beschlussfassung 4. Finanzwirtschaft in der Gemeinde Finsing; Finanzplanung ; Erneute Beschlussfassung 5. Bestellung eines Vertreters für den Aufsichtsrat der Pflegestern Seniorenservice ggmbh 6. Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Finsing und Eicherloh 7. Senioren- und Behindertengerechte Wohnungen in der Ortsmitte Neufinsing; Entscheidung über die Regelungen im Mietvertrag und Festlegung der Miethöhe 8. Gestattungen nach 12 Gaststättengesetz (GastG) 8.1 Freiwillige Feuerwehr Finsing 8.2 Mütterverein Finsing 8.3 Burschenverein Neufinsing 9. Anfragen, Wünsche und Informationen 9.1 Neubau Pflegeheim Neufinsing; Entscheidung über die Bodenbeläge 9.2 Einladung zur Sportler- und Funktionärsehrung 9.3 Ortsmitte Neufinsing; Zusage eines Lebensmittelmarktes
3 Seite: 3 1. Genehmigung der Niederschrift vom 13. Januar 2014 Der Gemeinderat genehmigt das oben genannte Protokoll ohne Einwendungen. 2. Genehmigung der Niederschrift des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 8. Januar 2014 Der Verwaltungs- und Finanzausschuss genehmigt das Protokoll ohne Einwendungen. 3. Finanzwirtschaft in der Gemeinde Finsing; Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014; Erneute Beschlussfassung Bereits in der Sitzung vom 13. Januar 2014 hat sich der Gemeinderat eingehend mit dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2014 befasst. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung wurden vom Gemeinderat beschlussmäßig behandelt. Aufgrund von buchungstechnischen Vorgaben muss die im Jahr 2013 genehmigte und bisher noch nicht ausgeschöpfte Einnahme der Kreditaufnahme im Haushaltjahr 2014 als Reste- Buchung ausgeführt werden. Sie darf nicht als Ansatz im Haushaltsplan 2014 erscheinen. Daher müssen im Vermögenshaushalt sowohl die Ansätze bei den Einnahmen, als auch die Ansätze der Ausgaben angepasst werden. Das Haushaltsvolumen des Vermögenshaushalts reduziert sich damit auf Der Gemeinderat beschließt, den Haushaltplan 2014 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern in vorliegender Fassung zu genehmigen. Anwesend: 14 Ja 14 Der Gemeinderat beschließt, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen: Haushaltssatzung der/des Landkreis Gemeinde Finsing Erding für das Haushaltsjahr 2014 Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde die Stadt der Markt folgende Haushaltssatzung
4 Seite: 4 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt ab. in den Einnahmen und Ausgaben mit Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt. (oder): Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf festgesetzt. (oder): Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) v.h. b) für die Grundstücke (B) v.h. 2. Gewerbesteuer v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. (oder): Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 6 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2014 in Kraft. Behörde: Ort, Datum Siegel Gemeinde Finsing Neufinsing, den 27. Januar 2014 Kressirer / 1. Bürgermeister
5 Seite: 5 4. Finanzwirtschaft in der Gemeinde Finsing; Finanzplanung ; Erneute Beschlussfassung Bereits in der Sitzung vom 13. Januar 2014 hat sich der Gemeinderat eingehend mit der Finanzplanung befasst. Der Gemeinderat hat der Finanzplanung zugestimmt. Auch bei der Finanzplanung müssen die buchungstechnischen Änderungen eingearbeitet werden. Die Gesamtsumme für das Haushaltsjahr 2014 liegt neu bei Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung für die Haushaltsjahre in der vorliegenden Fassung zu. 5. Bestellung eines Vertreters für den Aufsichtsrat der Pflegestern Seniorenservice ggmbh In der Sitzung am hat der Gemeinderat den 1. Bürgermeister Kressirer für 3 Jahre als Vertreter der Gemeinde Finsing im Aufsichtsrat der Pflegestern Seniorenservice ggmbh bestellt. Die Amtszeit endet im Februar Es muss daher wieder ein Vertreter bestimmt werden. Es wird vorgeschlagen, wie bisher, den 1. Bürgermeister Kressirer zu bestellen. Der Gemeinderat bestellt den 1. Bürgermeister Max Kressirer als Vertreter der Gemeinde Finsing für den Aufsichtsrat der Pflegestern Seniorenservice ggmbh. 6. Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Finsing und Eicherloh Aufgrund eines Hinweises der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle im Rahmen der überörtlichen Prüfung hat der Gemeinderat die Verwaltung in der Sitzung am beauftragt, den Entwurf einer neuen Feuerwehrsatzung vorzulegen. Den Mitgliedern des Gremiums wurde dieser Entwurf mit der Sitzungseinladung zugestellt. GL Fryba weist darauf hin, dass die aktuelle Satzung samt Pauschalsätzen aus dem Jahre 2009 stammt. Für den neuen Satzungsentwurf wurde das Muster des Bayerischen Gemeindetages verwendet und an die Gegebenheiten der Feuerwehren Finsing und Eicherloh angepasst. Der Entwurf wurde mit den örtlichen Feuerwehrkommandanten abgesprochen.
6 Seite: 6 Im Rahmen der Diskussion werden die Fragen der Gemeinderatsmitglieder beantwortet. Änderungen werden nicht beantragt. Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Finsing und Eicherloh zu erlassen. Die Satzung soll eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. September 2009, geändert mit Satzung vom 26. Oktober 2012, außer Kraft. Die Satzung samt Anlage wird Bestandteil des Protokolls und ist dem Protokoll als Anhang beizufügen. 7. Senioren- und Behindertengerechte Wohnungen in der Ortsmitte Neufinsing; Entscheidung über die Regelungen im Mietvertrag und Festlegung der Miethöhe GL Fryba teilt mit, dass der Gemeinderat über die Regelungen im Mietvertrag und die Miethöhe zu entscheiden hat. Es wird vorgeschlagen als Mietvertrag das Vertragsmuster des Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung e. V. zu verwenden. Die acht Wohneinheiten zwischen 61,22 und 77,05 m² Wohnfläche werden ca Baukosten verursachen. Bei einer Miethöhe zwischen 10,00 bis 11,00 refinanzieren sich die Wohnungen je nach Ansatz von Zins und Instandhaltungsrücklage in einem Zweitraum zwischen ca. 20,5 und 27,5 Jahren. Die Verwaltung schlägt als Miethöhe 10,50 vor. Mieter, die im Besitz eines Kraftfahrzeuges sind, sollten einen reservierten Stellplatz zugeteilt bekommen, je nach Bedarf behindertengerecht bzw. nicht behindertengerecht. Weiters ist zu entscheiden, ob die Gemeinde Küchen in die Wohnungen einbaut und ob eine Instandhaltungsrücklage gebildet wird. Der Gemeinderat beschließt die acht Wohnungen in der Ortsmitte Neufinsing zum Preis von 10,50 pro m² netto zu vermieten. Der Gemeinderat beschließt die Stellplätze für monatlich 20,00 zu vermieten. Mieter, die im Besitz eines Kraftfahrzeuges sind, müssen einen Stellplatz anmieten. Je nach Bedarf werden den Mietern behindertengerechte bzw. nicht behindertengerechte Parkplätze zugewiesen. Ja 9 Nein 6
7 Seite: 7 Der Gemeinderat beschließt, keine Küchen in die Wohnungen einzubauen. Die Mieter haben die Kücheneinrichtung selbst zu beschaffen. Der Gemeinderat beschließt, eine Instandhaltungsrücklage in Höhe von 5.000,00 jährlich zu bilden. Ja 10 Nein 5 8. Gestattungen nach 12 Gaststättengesetz (GastG) 8.1 Freiwillige Feuerwehr Finsing Die Freiwillige Feuerwehr Finsing veranstaltet am Faschingsdienstag, den , von 11:00 bis 16:00 Uhr ein Kesselfleischessen am Feuerwehrhaus Finsing, Neufinsinger Str. 9, Finsing. Hierfür wird die Gestattung nach 12 Gaststättengesetz beantragt. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf gaststättenrechtliche Genehmigung nach 12 GastG für das Kesselfleischessen der Freiwilligen Feuerwehr Finsing zu. 8.2 Mütterverein Finsing Der Mütterverein Finsing beantragt für sein Kaffeekränzchen im Sportheim Neufinsing, Buchenweg 10 am Sonntag, den , von 14:00 bis 20:00 Uhr die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs gemäß 12 GastG.
8 Seite: 8 Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf gaststättenrechtliche Genehmigung nach 12 GastG für das Kaffeekränzchen des Müttervereins Finsing zu. 8.3 Burschenverein Neufinsing Der Burschenverein Neufinsing veranstaltet am Montag, den , von 19:00 bis 01:00 Uhr einen Faschingsball im Burschen- und Theaterraum Neufinsing, Buchenweg 10. Hierfür wird die Gestattung nach 12 Gaststättengesetz beantragt. Die beantragte Gestattung für den Faschingsball des Burschenvereins Neufinsing wird erteilt. 9. Anfragen, Wünsche und Informationen 9.1 Neubau Pflegeheim Neufinsing; Entscheidung über die Bodenbeläge und die Fliesen Am hat die Bemusterung der Bodenbeläge und der Fliesen für das Pflegeheim Neufinsing stattgefunden, an der 11 Gemeinderatsmitglieder teilgenommen haben. Bürgermeister Kressirer fasst die Ergebnisse zusammen. Bei dem PVC-Boden mit Holzoptik gibt es zwei unterschiedliche Fabrikate, entweder mit einer Nutzschicht von 0,55 mm oder 1,00 mm. Der Bodenbelag mit einer Nutzschicht von 0,55 mm ist nach Aussage der Architektin und eines Fachhändlers ausreichend. Die Kostenberechnung wird jedoch um ca überschritten. Der Gemeinderat beschließt, einen Designbelag PVC Holzoptik mit einer Nutzschicht von 0,55 mm für einen geschätzten Preis von ca. 32,00 pro m² zu verlegen. Bei der Ausschreibung ist darauf zu achten, dass ein Kleber verwendet wird, der ein Austauschen der einzelnen Planken ermöglicht.
9 Seite: 9 Bei der Bemusterung wurde außerdem vorgeschlagen, in den Pflegebädern die Wandflächen mit beschichteter Glasfaser zu gestalten bei der die Motive frei wählbar sind (Wiese, Wald, Tempel usw). Die geschätzten Mehrkosten betragen ca netto. Der Gemeinderat beschließt, die Wandflächen in den Pflegebädern mit beschichteter Glasfaser zu gestalten. Ja 13 Nein Einladung zur Sportler- und Funktionärsehrung Bürgermeister Kressirer weist darauf hin, dass am Freitag, den um 18:00 Uhr die Sportler- und Funktionärsehrung stattfindet. Hierzu sind alle Gemeinderatsmitglieder herzlich eingeladen. Er bittet um vollzähliges Erscheinen. Der Gemeinderat nimmt die Informationen ohne Einwendungen zur Kenntnis. 9.3 Ortsmitte Neufinsing; Zusage eines Lebensmittelmarktes Bürgermeister Kressirer gibt bekannt, dass eine Zusage zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes für die Ortsmitte Neufinsing vorliegt. Der Gemeinderat nimmt die Informationen ohne Einwendungen zur Kenntnis. Bürgermeister Kressirer beendet die öffentliche Gemeinderatssitzung um 20:00 Uhr. Neufinsing, den 28. Januar 2014 Vorsitzender: Schriftführer: 1. Bürgermeister Kressirer Verw. Fachwirt Fryba Verw. Fachang. Horneck
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