Das Praxissemester als Aufgabenfeld der Ausbildung in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
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- Heinrich Bretz
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1 Dezernat Das Praxissemester als Aufgabenfeld der Ausbildung in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung grundlegende Vereinbarungen des Leitungspersonals der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung - 'Lichthofpapier' - Das Praxissemester als Aufgabenfeld der Ausbildung in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung Das Masterstudium umfasst ein bildungswissenschaftlich und fachdidaktisch vorbereitetes Praxissemester im angestrebten Lehramt. Ziel des Praxissemesters ist es, berufsfeldbezogene Grundlagen für die nachfolgenden Studienanteile und den Vorbereitungsdienst zu schaffen (vgl. auch LABG 2009). Das Praxissemester ist integraler Bestandteil eines Professionalisierungsprozesses angehender Lehrerinnen und Lehrer. Die Schwerpunkte liegen in der fachwissenschaftlichen sowie pädagogischfachdidaktischen Orientierung auf das Berufsfeld. Im Praxissemester werden berufsrelevantes wissenschaftliches Theorie- und Reflexionswissen aus Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften in einer forschenden Grundhaltung (als didaktische Leitlinie beider Institutionen) mit einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung für die berufspraktische Tätigkeit verknüpft. Dabei werden sowohl konzeptionell-analytische als auch reflexiv-praktische Kompetenzen erworben, um eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit Theorieansätzen, Praxisphänomenen und der eigenen Lehrerpersönlichkeit und eine reflektierte Einführung in das Unterrichten zu ermöglichen (vgl. Rahmenkonzeption 2010). Grundlegende Voraussetzungen für die Ausbildungsanteile des ZfsL und der Schule am Praxissemester Die Aufgaben der Fachleiterinnen und Fachleiter im Praxissemester und der schulischen Ausbildungslehrkräfte sind grundsätzlich neu. Bei der Entwicklung eines Ausbildungscurriculums müssen die im Lehramtsstudium erworbenen, theoretisch-konzeptuellen Kompetenzen und die in den vorlaufenden Praxiselementen aufgebauten Handlungskompetenzen der Studierenden berücksichtigt werden. Eine solche Zielgruppe ist in den Seminaren und in den Schulen bisher noch nicht ausgebildet worden. Den Ausgangspunkt der zwischen Theorie und Praxis verbindenden Ausbildungsarbeit im Praxissemester ist der Stand der Professionsentwicklung von Studierenden zum Zeitpunkt des 2. Semesters im Masterstudium. Lichthofpapier Seite 1
2 Konsequenz: Bekannte Ausbildungsformate in den Seminaren der ZfsL und in den Schulen können vor diesem Hintergrund für die Ausbildungsarbeit mit Studierenden im Praxissemester deshalb nicht unverändert übertragen werden Ausgangspunkte: Die Studierenden verfügen über fachwissenschaftliche Grundkenntnisse, über bildungswissenschaftliche Grundkenntnisse und in ersten Ansätzen über didaktische und methodische Kenntnisse im Bereich des Handlungsbereichs Schule und der Handlungsfelder Unterrichten und Erziehen, ergänzt durch punktuelle Kompetenzen in anderen Handlungsfeldern. Erste Vorstellungen von der Berufsrolle sind angelegt. Grundvoraussetzung für den bisherigen Kompetenzerwerb war die kontinuierliche Entwicklung einer forschenden Grundhaltung der Studierenden bezüglich aller das Berufsfeld betreffenden Problemstellungen. Die forschende Grundhaltung bleibt konstitutiv für die Bewältigung der Ausbildungsformate im Praxissemester. Ein zentrales Element der Ausbildung im Praxissemester ist das Unterrichtsvorhaben. Diese Unterrichtsvorhaben haben einen unterschiedlichen Grad an Komplexität, sowohl inhaltlich als auch zeitlich. Unterrichtsvorhaben beschränken sich nicht nur auf die Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht im Rahmen einer für Schülerinnen und Schüler bedeutsamen Themenstellung, sondern ermöglichen auch eine professionsorientierte Selbsterkundung, die Bearbeitung einer fachlichen, einer didaktischen oder einer methodischen Fragestellung. Zur professionsorientierten Selbsterkundung sind Unterrichtsvorhaben denkbar, die durch Beobachtungen im Unterricht (im Rahmen von Fremdwahrnehmung oder Selbstwahrnehmung) unter gezielten Fragestellungen durchzuführen sind. Im Rahmen von Unterrichtsvorhaben können auch fachliche, didaktische oder methodische Fragestellungen bearbeitet werden. Die Beantwortung dieser Fragestellungen kann durch die Beobachtung entsprechender Unterrichtsanteile und deren Auswertung geschehen. In gleicher Weise ist es möglich, die die jeweilige Fragestellung betreffenden eigenen Unterrichtserfahrungen zur Beantwortung heranzuziehen. Ein Unterrichtsvorhaben im Sinne von Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht ermöglicht den Studierenden, eigene Vorstellungen zu entwickeln, Konzepte zu erproben und im Hinblick auf die eigene Professionsentwicklung zu überprüfen. Dies geschieht sowohl durch die Beobachtung fremden Unterrichts als auch durch die Durchführung eigenen Unterrichts. Aufgabe der Seminarausbilderinnen und -ausbilder sowie der schulischen Ausbildungslehrkräfte ist es - unter Berücksichtig der vorab dargestellten Prämissen - die Studierenden während des Praxissemesters bei der Umsetzung von Unterrichtsvorhaben in diesem Sinne zu beraten, zu begleiten, ggf. zu unterweisen. Lichthofpapier Seite 2
3 Ausbildungs- und Unterstützungsformate am Lernort Schule und ZfsL Die im Folgenden aufgeführten Ausbildungs- und Unterstützungsformate am Lernort Schule und ZfsL berücksichtigen in besonderer Weise die Tatsache, dass die Studierenden im Praxissemester Studienprojekte in beiden Fächern und in Bildungswissenschaften durchführen müssen. Aufgabe der Ausbilderinnen und Ausbilder an Schulen und an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung ist es auch, die Realisierung dieser Studienprojekte im Rahmen der genannten Ausbildungs- und Unterstützungsformate zu begleiten. Praxisbegleitung und ausbildung durch Ausbildungslehrkräfte und Ausbildungsbeauftragte in den Schulen nach standortspezifischen Formaten einführende Beratung vgl. Anmerkung 1 Hospitation im Unterricht vgl. Anmerkungen 1 Unterricht unter Begleitung (eigenständige Unterrichtselemente, Einzelstunden, Unterrichtsvorhaben) vgl. Anmerkung 1 Teilnahme am Schulleben, an Konferenzen, an Beratungen, vgl. Anmerkung 1 Begleitung durch die ZfsL nach standortspezifischen Formaten (überfachlich und fachlich) Einführungsveranstaltung Die ZfsL führen zu Beginn des Praxissemesters eine Einführungsveranstaltung im ZfsL durch. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Seminare, die Einführungsveranstaltung seminarbezogen oder seminarübergreifend anzubieten. Der Umfang und die Dauer der Einführungsveranstaltung obliegen der Verantwortung der ZfsL bzw. der Seminare. Lichthofpapier Seite 3
4 Vertreterinnen und Vertretern der Ausbildungsschulen werden in der Regel bei der Planung und Durchführung von Einführungsveranstaltungen beteiligt. Den Universitäten wird die Möglichkeit eingeräumt, unterstützend mitzuwirken. Folgende Inhalte werden verbindlich thematisiert: o das grundlegende Verständnis von Unterrichtsvorhaben als zentrales Ausbildungsformat im Praxissemester o der Stellenwert von Unterrichtsvorhaben im Rahmen der Kompetenzerweiterung im Praxissemester o die angebotenen Ausbildungsformate von Seiten des ZfsL und der Schule o die Rolle der Praxissemesterstudierenden in ZfsL und Schule (Bezug zum Praxiselementeerlass) Begleitveranstaltungen (fachübergreifend, fachspezifisch) Das ZfsL bietet fachübergreifend und fachspezifisch Begleitveranstaltungen an. Umfang und Zeittakt dieser Begleitveranstaltungen orientieren sich an den den Seminaren zur Verfügung gestellten Ressourcen. Thematische Angebote in fachübergreifenden und fachspezifischen Begleitveranstaltungen liegen in der Verantwortung der einzelnen Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder auf der Grundlage seminarspezifischer Vereinbarungen. Verbindlich zu thematisieren sind unter Berücksichtigung der konkreten Praxiserfahrungen der Praxissemesterstudierenden folgende Inhalte: o Leistungsfeststellung und Beurteilung o Diagnose von Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern o Vermittlung von Werten und Normen und selbstbestimmtes Urteilen und Handeln bei Schülerinnen und Schülern o Stand der Entwicklung des professionsorientierten Rollenverständnisses Grundsätzlich sollen bei den Angeboten auch die konkreten Fragestellungen der Praxissemesterstudierenden berücksichtigt werden. Kollegiale Arbeitsformen Erfolgreiches Lehrerhandeln setzt die Fähigkeiten zu kooperativen Arbeitsformen und kollegialer Zusammenarbeit voraus. Zur nachhaltigen Anbahnung dieser Fähigkeiten werden den Studierenden im Praxissemester im Rahmen der Begleitveranstaltungen kollegiale Arbeitsformen vorgestellt, die sie dann an Beispielen in der Praxis erproben und angeleitet reflektieren (zum Beispiel Teamarbeit, Lichthofpapier Seite 4
5 gemeinsame Hospitationen im Kontext von Unterrichtsvorhaben, Tandem- oder Triadenarbeit, Arbeit in Professionellen Lerngemeinschaften, erste Erfahrungen mit kollegialer Fallberatung, ). Praxisbegleitung bei Unterrichtsvorhaben Praxissemesterstudierende haben ein Anrecht, sich im Rahmen von Unterrichtsvorhaben in der Praxis begleiten zu lassen. Unterrichtsvorhaben entstehen im Rahmen einer forschenden Grundhaltung und bedürfen bei ihrer Realisierung einer Begleitung durch Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder: o Die Praxissemesterstudierenden sind verpflichtet, Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder zur Begleitung von Unterrichtsvorhaben einzuladen. o Der Umfang der Begleitung orientiert sich an den standortspezifischen Gegebenheiten und den Ressourcen der Seminare. Dem Gegenstand Unterrichtsvorhaben entsprechende Formate der Praxisbegleitung entwickeln die Seminare eigenständig unter Berücksichtigung von Elementen personenorientierter Beratung und strukturierter Gesprächsformen. Anliegen im Rahmen der Praxisbegleitung können folgende Aspekte umfassen: o Ausdifferenzieren der forschenden Grundhaltung zu einer konkreten Fragestellung o Unterstützung bei der Planung und Konkretisierung o Begleitung bei der Realisierung o Unterstützung bei der Auswertung o Entwickeln weiterer Perspektiven für den Professionalisierungsprozesses Beratungsangebote (personenorientiert, systemisch orientiert, fachübergreifend orientiert, fachlich orientiert) Die Studierenden im Praxissemester erhalten Beratung im Rahmen der Praxisbegleitung bei Unterrichtsvorhaben. Darüber hinausgehende Beratung erfolgt in Form von regelmäßig stattfindenden Beratungsangeboten. In diesen lassen sich Fragestellungen der Studierenden im Kontext professionsorientierter Selbsterkundung, systemische Fragen sowie überfachlich als auch fachlich orientierte Fragestellungen bearbeiten. Für das Angebot an Beratungsformaten und für die Organisation der Beratung trägt das Seminar die Verantwortung. Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs Das ZfsL führt am Ende des schulpraktischen Teils des Praxissemester das Bilanz- und Perspektivgespräch am Lernort Schule durch. An dem Gespräch nehmen neben den Lichthofpapier Seite 5
6 Praxissemesterstudierenden eine an der Ausbildung beteiligte Seminarausbilderin oder ein an der Ausbildung beteiligter Seminarausbilder, ein Schulvertreter und gegebenenfalls eine Vertretung der Hochschule teil. Voraussetzung für die Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs sind die in der LZV von 2009 in 8 Abs. 2 genannten Vorgaben. Das Bilanz- und Perspektivgespräch orientiert sich inhaltlich an der durch die LZV von 2009 in 8 Abs. 1 vorgegebene Fähigkeitsbeschreibung. Die Struktur des Gesprächs legen die Seminare auf der Grundlage personenorientierter Beratungskonzepte in eigener Verantwortung fest. Das Gespräch soll in der Regel nicht länger als eine Zeitstunde dauern. Es wird nicht benotet. Über das Gespräch erstellt das ZfsL eine Bescheinigung. Evaluation der Begleitformate von Schule und ZfsL Die vorab vorgestellten Formen der Begleitung und Unterstützung im Rahmen des Praxissemester werden nach dem jeweiligen Praxissemester durch die Beteiligten evaluiert und fortgeschrieben. Konkretisierungen treffen die Seminare in eigener Verantwortung. Anmerkung 1: Die Konkretisierung der Ausgestaltung der Begleitformate von Seiten der Schulen erfolgt auf der Grundlage der im kommenden Halbjahr stattfindenden bezirksregierungsweit stattfindenden Tagung der Ausbildungsbeauftragten. Kompetenzbezogener Referenzrahmen Der Referenzrahmen für die in diesem Rahmen zu erwerbenden Kompetenzen bezieht sich auf das beschriebene Kompetenzprofil in der LZV und in den Rahmenvorgaben Praxissemester (vgl. Anlage). Er baut auf den Kompetenzen, die im Eignungspraktikum und Orientierungspraktikum erworben worden sind (vgl. Anlage) Anlagen: Lehramtszugangsverordnung Praxissemester Rahmenvorgaben Kompetenzen und Standards für den Lernort Schule LZV - 9 Eignungspraktikum LZV - 7 Orientierungspraktikum und Berufsfeldpraktikum Lichthofpapier Seite 6
7 Lehramtszugangsverordnung Praxissemester (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Praxissemesters ( 12 Abs. 3 Lehrerausbildungsgesetz) verfügen über die Fähigkeit, 1. grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen, durchzuführen und zu reflektieren, 2. Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostik und individueller Förderung anzuwenden und zu reflektieren, 3. den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzung zu beteiligen, 4. theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie aus Erfahrungen in der Praxis Fragestellungen an Theorien zu entwickeln und 5. ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln. (2) Absolventinnen und Absolventen weisen nach, dass sie im Rahmen des Masterstudiums bezogen auf ein Schulhalbjahr in einer dem angestrebten Lehramt entsprechenden Schulform und den Studienfächern kontinuierlich mindestens 400 Zeit-Stunden Ausbildungszeit im Bereich des Lernorts Schule absolviert haben. Rahmenvorgaben Kompetenzen und Standards für den Lernort Schule In den folgenden Kompetenzen und Standards wird die professionsbezogene Verarbeitung von Theorieansätzen definiert. Dieser Professionsbezug wird durch die Praxisbegleitung seitens der ZfsL in Abstimmung mit den Schulen im Blick auf den Erwerb von Handlungskompetenz ausgebaut und setzt die entsprechende Theorievermittlung in den Hochschulen voraus. Lichthofpapier Seite 7
8 Lichthofpapier Seite 8
9 vorausgehender Referenzrahmen: LZV - 9 Eignungspraktikum (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Eignungspraktikums ( 12 Abs. 4 Lehrerausbildungsgesetz) verfügen über die Fähigkeit, 1. die Situation der Schülerinnen und Schüler als individuelle Lerner wahrzunehmen und zu reflektieren, 2. die Rolle der Lehrenden wahrzunehmen und zu reflektieren, 3. die Schule als Organisation und Arbeitsplatz oder auf die Schule bezogene Praxis- und Lernfelder wahrzunehmen und zu reflektieren, 4. erste eigene Handlungsmöglichkeiten im pädagogischen Feld zu erproben und auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrung die Studien- und Berufswahl zu reflektieren. LZV - 7 Orientierungspraktikum und Berufsfeldpraktikum (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Orientierungspraktikums ( 12 Abs. 2 Satz 1 Lehrerausbildungsgesetz) verfügen über die Fähigkeit, 1. die Komplexität des schulischen Handlungsfelds aus einer professions- und systemorientierten Perspektive zu erkunden, 2. erste Beziehungen zwischen bildungswissenschaftlichen Theorieansätzen und konkreten pädagogischen Situationen herzustellen, 3. einzelne pädagogische Handlungssituationen mit zu gestalten und Aufbau und Ausgestaltung von Studium und eigener professioneller Entwicklung reflektiert mit zu gestalten. Lichthofpapier Seite 9
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