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1 Informationen zum Praxissemester Wintersemester 2018/19 Seminar für das Lehramt an Grundschulen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Engelskirchen Hindenburgstraße Engelskirchen

2 Liebe Studierende im Praxissemester, herzlich willkommen zum Praxissemester am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Engelskirchen! Hiermit erhalten Sie ein Begleitheft mit relevanten Informationen zum Praxissemester am Standort ZfsL Engelskirchen. Das Praxissemester findet vorrangig an Ihrer Ausbildungsschule statt, wird aber von überfachlichen und fachlichen Seminarveranstaltungen begleitet. Diese Veranstaltungen sind im Praxissemester verpflichtender Anteil. Das ZfsL Engelskirchen hat für alle Lehrämter den Freitag als Seminartag für die Einführungsveranstaltungen des Praxissemesters festgelegt. Dies ist den Kooperationspartnern Universität und Schulen bekannt. Sollten Sie Fragen haben, die in diesem Begleitheft nicht beantwortet werden, schauen Sie doch bitte zunächst im Praxiselementeerlass und den Unterlagen unseres ZfsL (auf der Homepage 1 ) nach. Wenn Sie auch dort keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte an unsere Praxissemesterbeauftrage Frau Kneisle. Wir wünschen Ihnen einen guten Start und viele bereichernde Erfahrungen und Eindrücke im Praxissemester! Im Namen des Kollegiums des ZfsL Bernd Theunissen (Seminarleitung des Lehramtes G) bernd.theunissen@zfsl.nrw.de Doris Kneisle (Praxissemesterbeauftrage Lehramt G) Doris.Kneisle@zfsl-ek.de 1 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlegende Informationen.4 2. Lernort: ZfsL Überfachliche und fachliche Begleitung Begleitprogramm mit Terminen Zuständigkeiten für die überfachliche und fachliche Begleitung Lernort: Schule Bilanz- und Perspektivgespräch am Ende des Praxissemesters (BPG)....8 Anhang: Beratungskonzept des ZfsL Engelskirchen 10 Glossar der zentralen Abkürzungen: Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL): Staatliche Institution der Lehrerausbildung des Landes NRW Ausbildungsbeauftragte/r (ABB): Lehrkraft einer Schule, die verantwortliche Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Studierende im Praxissemester ist und das Praxissemester an Ihrer Schule organisiert Ausbildungslehrkraft (ABL): Lehrkraft einer Schule, die für die Ausbildung der Studierenden in den Fächern zuständig ist und die Begleitung der Studierenden im Unterricht gewährleistet Praxissemesterbeauftragte/r (PSB): Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner am ZfsL, verantwortlich für die Organisation und Koordination des Praxissemesters (PS) aus Seminarperspektive Seminarausbilder/in (SAB): Ausbilderin bzw. Ausbilder am ZfsL für Studierende im Praxissemester Bilanz- und Perspektivgespräch (BPG): schließt den schulischen Teil des Praxissemesters ab und wird von Studierenden und an der Ausbildung beteiligten Vertreterinnen bzw. Vertretern aus ZfsL und Schule durchgeführt LZV- Standards: Zielformulierungen für das Praxissemester laut Lehramtszugangsverordnung (s. Homepage des ZfsL Engelskirchen: Portal zur Vergabe der Praktikumsplätze (PVP) 3

4 1. Grundlegende Informationen Den inhaltlichen und organisatorischen Rahmen zur Ausgestaltung des Begleitprogramms bilden: das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) vom 14. Juni Praxiselemente, die Lehramtszugangsverordnung (LZV) vom 25. April Praxissemester, die Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang vom 14. April 2010 mit Zusatzvereinbarungen vom und der Runderlass Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen vom 6. Dezember Die oben genannten Verordnungen regeln u.a. Zeitpunkt, Dauer, Umfang, Verantwortlichkeiten, Rahmenbedingungen, Inhalte und Kompetenzerwartungen. Ziel des Praxissemesters ist, dass die Praxiselemente die Studierenden anregen sollen, ihr weiteres Studium zu akzentuieren und ihr Rollenverständnis und ihre Berufsperspektive zu reflektieren. In den Praxiselementen sollen die Studierenden theoretische Studien und praktische Erfahrungen (Praktika) in Schulen sowie in außerschulischen Bildungsbereichen systematisch miteinander verknüpfen. Die Praxiselemente ermöglichen, im Rahmen des forschenden Lernens alle dafür wesentlichen Aspekte von Unterricht und Schulleben zu beobachten, zu analysieren, zu reflektieren und zu erproben. Alle Praxiselemente tragen auch zu einer kontinuierlichen Eignungsreflexion bei ( 1.2 Runderlass des MSW Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen vom ). Die im Praxissemester zu erwerbenden Kompetenzen werden in der Lehramtszugangsverordnung angeführt ( 8.1 LZV vom ): Die Absolventinnen und Absolventen des Praxissemesters verfügen über die Fähigkeit, grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen, durchzuführen und zu reflektieren Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostik und individueller Förderung anzuwenden und zu reflektieren den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzung zu beteiligen theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie aus Erfahrungen in der Praxis, Fragestellungen an Theorien zu entwickeln und ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln. Das Praxissemester ist kein vorgezogener Vorbereitungsdienst. Die Studierenden stehen in einem Ausbildungsverhältnis der Universität. Zentraler Ausbildungsort ist die Schule. Die Schulen übernehmen die Kontrolle der Anwesenheit der Studierenden und die Aktenführung. Sollten Sie Ihr Praxissemester abbrechen, erfolgt die spätere Wiederaufnahme an derselben Schule. 2 s. Homepage des ZfsL Engelskirchen: 4

5 Die Ausbildungszeit der Studierenden im Praxissemester beträgt im schulpraktischen Teil (Schule & ZfsL) mindestens 390 Zeitstunden. Dies beinhaltet neben Anwesenheitszeiten in der Schule von etwa 250 Zeitstunden auch Zeit für die Vor- und Nachbereitung sowie begleitende Angebote der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung ( 5.8 Runderlass des MSW Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen v und 8.2 LZV v ). Hinweise zu Ihrem Versicherungsstatus im Praxissemester, zum Verhalten im Krankheitsfall sowie entsprechende Bescheinigungen und Formulare (Kenntnisnahme der Belehrung zum Versicherungsstatus im Praxissemester, der Belehrung gemäß 35 Infektionsschutzgesetz, Erklärung zur Verschwiegenheit) entnehmen Sie bitte dem vom ZfL Köln erstellten Merkblatt zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters ( Was tun, wenn Sie krank sind? Benachrichtigen Sie per Mail die Schule (Sekretariat), Ihre ABB und die PSB am ZfsL Engelskirchen. Benachrichtigen Sie außerdem alle weiteren Personen, die an dem Tag von Ihrem Fehlen betroffen sind (z.b. Ihre ABL). Wenn Sie länger als vier Wochen krankgeschrieben sind, sollte in Absprache mit ZfL (Uni-Köln) und PSB (ZfsL) die Möglichkeit eingeräumt werden, die Praktikumszeit zu verlängern. 2. Lernort: ZfsL 2.1 Überfachliche und fachliche Begleitung Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) ist für die fachliche und überfachliche Begleitung und Unterstützung im Praxissemester zuständig. Die Inhalte der überfachlichen Begleitung sind weitgehend durch die Kooperation von Universität, ZfsL und Schule vorgegeben. In die Gestaltung der Veranstaltungen fließen aber auch die Rückmeldungen und Wünsche der bisher vergangenen und evaluierten Praxissemester ein. Die beiden überfachlichen Veranstaltungen am und finden lehramtsbezogen statt. Am (Thema: Umgang mit Erziehungsproblemen) wird die Veranstaltung über Modulangebote auch für die anderen beiden Lehrämter geöffnet, um einen Blick über den Tellerrand des eigenen Lehramtes zu ermöglichen und wechselseitig von der Expertise des anderen Lehramtes profitieren zu können. Die Teilnahme an allen überfachlichen und fachlichen Seminarveranstaltungen sowie die Wahrnehmung der individuellen Termine in der fachlichen Begleitung sind verpflichtende Bestandteile des Praxissemesters. Die fachliche Begleitung bezieht sich auf die 2 Fächer, die im Portal zur Vergabe von Praxissemesterplätzen (PVP) unter Ihrem Namen angeführt sind. In diesen beiden Fächern besuchen Sie jeweils 2 Veranstaltungen (s. Begleitprogramm mit Terminen auf der nächsten Seite). Außerdem erfolgt parallel eine Begleitung vor Ort an den Schulen durch die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder (SAB) der jeweiligen Fächer (Zuständigkeiten s. S. 7). Die SAB beraten Sie im Hinblick auf die Planung und Durchführung von Unterrichtsdurchführungen und unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer individuellen Lehrerinnen- bzw. Lehrerrolle. Sie haben keine Beurteilungs- oder Benotungsaufgabe. 5

6 Als Formate sind zwei individuelle Beratungen pro Fach (insgesamt vier Beratungen) vorgesehen. Sie können sich sowohl auf Planungen von Unterricht als auch auf Unterrichtseinsichtnahmen im Rahmen einer Gruppenhospitation oder/und als individuelle Einsichtnahme beziehen. Die jeweiligen Möglichkeiten werden mit den SAB der jeweiligen Fächer abgesprochen. Im Fach Sachunterricht werden die Einführungsveranstaltungen und ggf. die Begleitung in Kooperation mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung durchgeführt. Das Fach Ästhetische Erziehung/Kunst wird von einer Seminarausbilderin des Lehramtes für Sonderpädagogische Förderung begleitet. 2.2 Begleitprogramm mit Terminen Die Organisation der fachlichen und überfachlichen Begleitung wird im nachfolgenden Begleitprogramm dargestellt. Es wurde in Kooperation mit den Seminaren für die Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen sowie dem Lehramt für Sonderpädagogische Förderung entwickelt. Die Terminübersicht bezieht sich nur auf das Lehramt Grundschule. Nähere Informationen und Erläuterungen hierzu erfolgen in der ersten überfachlichen Einführungsveranstaltung am

7 2.3 Zuständigkeiten für die überfachliche und fachliche Begleitung Fach Überfachliche Begleitung/ PSB Sprachliche Grundbildung (Deutsch) Mathematische Grundbildung (Mathematik) Seminarausbilderin bzw. Seminarausbilder Frau Kneisle (KNE) Frau Bublies (BUB) Frau von Tegelen (TEG) Herr Wegner (WEG) Sachunterricht Herr Wegner (WEG) Englisch Frau Fretzdorff (FRE) Katholische Religionslehre Herr Michels (MIC) Kunst/ Ästhetische Erziehung Frau Mitt (MIT) (SAB im Lehramt für Sonderpädagogische Förderung) 3. Lernort: Schule Während des Praxissemesters sind Sie an vier Tagen pro Woche am Lernort Schule tätig. Der Freitag ist im Zuge der Kooperation mit dem ZfsL Engelskirchen von der Anwesenheit an Ihrer Schule auszuschließen, da dieser Tag - auch in Absprache mit der Universität - als Seminartag festgelegt wurde. Die Anwesenheitszeit an der Schule beträgt insgesamt ca. 250 Zeitstunden (s. 5.7/8 Runderlass des MSW Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen vom ). Ihre Aufgaben an Ihrer Schule umfassen Unterricht unter Begleitung (50 70 Stunden) Durchführung von mind. 1 Unterrichtsvorhaben pro Fach im Umfang von 5 15 Unterrichtsstunden unter Begleitung (nähere Informationen s. u.) Vor- und Nachbereitung von Unterricht weitere Einblicke in das Schulleben und den Lehrerberuf, z.b.: Teilnahme an Konferenzen, Elterngesprächen, Klassenfahrten, Ganztagsaktivitäten ( Stunden) Wichtiger Hinweis zu Ihrem Einsatz in der Schule: Die Praxissemesterstudierenden dürfen während der Praktikumszeit nicht zu eigenverantwortlichen Tätigkeiten wie Aufsichten, selbstständigem Unterricht ohne Anwesenheit von Ausbildungslehrerinnen bzw. Ausbildungslehrern oder Übernahme von Verantwortung bei Ausflügen und Klassenfahrten herangezogen werden, da für sie keinerlei rechtliche Absicherung besteht. Dieses gilt auch für den Einsatz im Schwimmunterricht trotz evtl. vorhandener Ausweisung zur Rettungsfähigkeit. 7

8 Durchführung Ihres Studienprojektes im Profilfach Dokumentation von Praxiselementen im Portfolio ab S. 30 Bearbeitung der Reflexionsaufgabe aus dem DaZ-Modul _Reflexionsaufgabe_zum_Praxissemester neu_.pdf weitere Informationen in der Handreichung DaZ und sprachsensibler Fachunterricht im Praxissemester : Bilanz- und Perspektivgespräch (Schule & ZfsL) am Ende des Praxissemesters, auch unter Einbezug der sprachlichen Perspektive (s. auch nächster Punkt 4) Die Unterrichtsvorhaben führen Sie immer in Begleitung von Ausbildungslehrkräften durch. Sie sollen Ihnen Lern-, Erprobungs- und Reflexionsmöglichkeiten in einem bewertungsfreien Raum bieten. Sie hospitieren im Unterricht Ihrer Ausbildungslehrkraft und übernehmen z.b. einzelne Stundenteile (auch im Team-Teaching) oder begleiten und unterstützen Teilgruppen der Klasse. Darüber hinaus sollen Sie auch einige vollständige Stunden unter Begleitung der Ausbildungslehrkraft unterrichten und werden hierzu bereits bei der Planung durch die Ausbildungslehrkraft unterstützt. Eigenständig durchgeführte Unterrichtselemente werden unabhängig von ihrem exakten Zeitumfang als Unterrichtsstunde gezählt. Im Anschluss an die Unterrichtsteile bzw. -stunden, die Sie selbst durchgeführt haben, werden Sie von den betreuenden Ausbildungslehrkräften mit dem Ziel beraten, Sie bei der Reflexion Ihrer Unterrichtspraxis und der Entwicklung Ihrer individuellen Lehrerinnen bzw. Lehrerrolle zu unterstützen. 4. Bilanz- und Perspektivgespräch (BPG) am Ende des Praxissemesters Das Bilanz- und Perspektivgespräch (BPG) findet in den letzten beiden Wochen des Praxissemesters statt (s. Begleitprogramm, S. 6). Es dient der Beratung und der Bilanzierung Ihrer schulpraktischen Arbeit und wird nicht benotet. Es nehmen teil: v der/ die Praxissemesterstudierende v eine Lehrkraft der Schule, die maßgeblich an der Begleitung des / der Studierenden beteiligt war v ein/e SAB in Zuständigkeit für eines Ihrer Fächer (Die Auswahl der/des beteiligten SAB wird von der PSB des ZfsL getroffen.) Terminierung des BPGs: Sie machen selbst Vorschläge für einen Termin und stimmen diesen mit allen Beteiligten ab. Die Ausbildungsbeauftragten Ihrer Schule unterstützen Sie bei der Terminierungskoordination und Organisation innerhalb der Schule. Die Dauer des Gesprächs beträgt ca. 60 Minuten. Organisieren Sie dafür bitte einen Raum in Ihrer Schule, der eine ungestörte Beratungsatmosphäre bietet. 8

9 Sie bereiten sich mit Hilfe Ihrer Portfolio-Unterlagen 3 und der Anregungen des ZfsL 4 auf das Bilanz- und Perspektivgespräch vor. Es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage der eigenen Unterlagen, aber die Verpflichtung zur Vorbereitung des Gespräches. Alle beteiligten Personen machen sich im Vorfeld mit dem Gesprächsleitfaden vertraut und unterstützen den Reflexionsprozess ggf. durch vertiefende Fragestellungen und ermöglichen Ihnen so einen Abgleich von Selbst- und Fremdwahrnehmungen. Ist das BPG abgeschlossen, meldet die/der teilnehmende SAB dies der Praxissemesterbeauftragten am ZfsL. Die PSB bestätigt das BPG im PVP, womit ihr Praxissemesterabschluss bescheinigt wird. 3 Das Portfolio ist als Reflexions- und Dokumentationsportfolio angelegt, das die individuelle Kompetenzentwicklung und die Entwicklung eines professionellen Selbst unterstützt. Es ist Grundlage des Bilanz- und Perspektivgesprächs (Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang vom 14. April 2010). 4 Nähere Informationen zur Vorbereitung auf das BPG erhalten Sie in der überfachlichen Seminarveranstaltung am

10 Anhang: Beratungskonzept des ZfsL Engelskirchen Beratungskonzept im Rahmen von Unterrichtseinsichtnahme Inhalt: 1. Rechtliche Grundlagen 2. Unser Selbstverständnis 3. Beratungsschwerpunkte für die Unterrichtseinsichtnahme 4. Ablaufschema 5. Beobachtungsbogen für die Unterrichtseinsichtnahme 1. Rechtliche Grundlagen 8 Praxissemester: Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) vom 25. April 2016: (1) Die Absolventinnen und Absolventen des Praxissemesters ( 12 Absatz 3 des Lehrerausbildungsgesetzes) verfügen über die Fähigkeit, 1. grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. (...) 5. ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln 3.2 Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang, Köln 2010: Unterrichtsberatungen: Einzelstunden werden als Grundlage für die Schärfung des Blicks auf Elemente der Unterrichtsplanung und -durchführung genutzt, um ein Bewusstsein für eigene Stärken sowie den Entwicklungsbedarf grundzulegen. Zu den durchgeführten Unterrichtsvorhaben werden beratende Rückmeldungen gegeben. 2. Unser Selbstverständnis Im Rahmen des Praxissemesters nehmen die Seminarausbilderinnen und -ausbilder punktuell Einsicht in Unterricht. Im Sinne des Grundanliegens des Praxissemesters, ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln, liegt der Schwerpunkt der Beratungen auf einer personenund ressourcenorientierten Begleitung und Unterstützung. Im Gespräch über den eigenen Unterricht stehen vor allem Erfolge, besondere Fähigkeiten sowie individuelle Entwicklungspotentiale im Vordergrund. Des Weiteren wird die Selbstwahrnehmungsfähigkeit der Studierenden an der Schnittstelle zwischen Selbst- und Fremdeinschätzung unterstützt.

11 3. Beratungsschwerpunkte für die Unterrichtseinsichtnahme In Anlehnung an die inhaltlichen Vorgaben der Rahmenkonzeption zu den überfachlichen und fachlichen Begleitveranstaltungen stehen grundlegende Kriterien guten Unterrichts im Mittelpunkt der ersten Sitzungen. Zentrale Fragestellungen sind hier laut Rahmenkonzeption ( 3.2): - Wie wende ich theoretisches Wissen um guten Unterricht auf konkrete Unterrichtssituationen an? - Wie plane ich eine Unterrichtsstunde? - Wie beziehe ich fachdidaktisches Grundlagenwissen auf ausgewählte fachspezifische Schlüsselsituationen: Einstiege, Medieneinsatz, Aufgabenstellungen, Leistungsüberprüfungssituationen u.a.m.? Aus der Fülle der in der Literatur aufgeführten Kriterien guten Unterrichts haben wir hier folgende Aspekte, die sich aus unserer Erfahrung im Rahmen der Lehrerausbildung als zentrale Gelingensbedingungen herausgestellt haben, ausgewählt: - wertschätzende Kommunikation - verbindliche Steuerung - zielgerichtete Aktivierung In der ersten ganztägigen überfachlichen Einführungsveranstaltung werden diese 3 Aspekte gemeinsam mit den Studierenden inhaltlich anhand von Indikatoren konkretisiert. Bei den Unterrichtseinsichtnahmen werden diese Kriterien als Grundlage der Beratung wieder aufgegriffen. Hierzu haben wir einen entsprechenden Beobachtungsbogen entwickelt (s. Anhang). 4. Ablaufschema Zu den grundlegenden Gelingensbedingungen von Beratungen zählen aus unserer Sicht eine Orientierung an klaren Kriterien (s. Punkt 3), einer empathischen und wertschätzenden Haltung der Gesprächsleitung sowie eine Zeit- und Ablauftransparenz Für die Beratung sollte ein zeitlicher Rahmen von ca. einer Stunde festgelegt werden. An dem Gespräch können neben den Seminarausbildern und Studierenden auch Ausbildungslehrkräfte und Ausbildungsbeauftragte teilnehmen. Ein hohes Maß an Transparenz ist durch die einheitliche Anwendung des nachstehenden Ablaufschemas gewährleistet:

12 Stellungnahme der/des Studierenden zur Unterrichtsstunde (ggf. mit Hilfe des Beobachtungsbogens) Herausstellung der personenbezogenen Ressourcen der/des Studierenden und gelungene Aspekte der Unterrichtsstunde Sammlung möglicher Beratungsaspekte mit Bezug zum Beobachtungsbogen (s. u.) Beratungsgespräch Auswertung des Beratungsgesprächs / Perspektiven für die individuelle Weiterentwicklung ggf. Metakommunikation zu Ablauf und Durchführung der Beratung

13 5. Beobachtungsbogen für die Unterrichtseinsichtnahme 1. WERTSCHÄTZENDE KOMMUNIKATION 2. VERBINDLICHE STEUERUNG 3. ZIELGERICHTETE AKTIVIERUNG 4. WEITERE BEOBACHTUNGEN o respektvolles Miteinander o Präsenz der Lehrperson (Gestik, Mimik, Sprache) o Empathie o fehlerfreundliche Lernatmosphäre o Schaffen einer Gesprächskultur o... o reibungslose Organisation o konsequente Beachtung von Regeln und Ritualen o klare Arbeitsaufträge o transparente Struktur im Unterrichtsverlauf o lernfördernde Visualisierungshilfen o... o Zieltransparenz o zielorientierte Vernetzung der Unterrichtsphasen (roter Faden) o effektives Nutzen der Lernzeit o zielbezogene Aktivierung aller SuS o herausfordernde und motivierende Aufgaben o...

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