Habitatpotenzialuntersuchung Aalen - Erweiterung der Fachhochschule

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1 Aalen - Erweiterung der Fachhochschule November 2014 im Auftrag von Stadtverwaltung Aalen Stadtplanungsamt Marktplatz Aalen Auftragnehmer: Peter-Christian Quetz, Dipl.-Biol. Gutachten Ökologie Ornithologie Essigweg 1A Stuttgart T / Natur-Voegel.QUETZ@online.de

2 2 1 Einleitung, Planungsvorhaben, Aufgabenstellung Im Zusammenhang mit den Planungen für die Erweiterung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft in Aalen (Ostalbkreis) sind die Rodung von Teilen eines Waldgebietes und die Überbauung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtteil Unterrombach vorgesehen. Damit sind mögliche Eingriffe in Lebensräume von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten und Artengruppen verbunden, die nach den artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zum Schutz des Artenbestandes verboten sind. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist daher eine artenschutzrechtliche Prüfung zwingend erforderlich, um Konflikte bei der vorgesehenen Planung mit dem Artenschutz und mögliche Beeinträchtigungen durch die geplanten Eingriffe auf den Artenbestand auszuschließen oder durch entsprechende Maßnahmen vermeiden bzw. vermindern und ggf. ausgleichen zu können. Bei möglichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich um die Tötung von Individuen oder Entwicklungsformen besonders geschützter Tierarten ( 44 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG), die erhebliche Beeinträchtigung der lokalen Population einer betroffenen Tierart bzw. des günstigen Erhaltungszustands ( 44 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG) oder die Zerstörung von Fortpflanzungsoder Ruhestätten ( 44 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG). Um festzustellen, in welchem Umfang das Waldgebiet und die Ackerlandschaft eine Bedeutung als Lebensraum für geschützte Tierarten oder Artengruppen aufweist und welche artenschutzrechtlichen Konflikte nach 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung im Gebiet der geplanten Hochschulerweiterung in Aalen-Unterrombach beauftragt. Hierfür war ein Ortstermin mit Untersuchung des Plangebiets auf Biotop- und Habitatstrukturen sowie Erfassung der potenziellen faunistischen Lebensräume zur Einschätzung des möglichen Vorkommens geschützter Tierarten notwendig (Habitatpotenzialanalyse). Dabei war der Baum- und Gehölzbestand auch auf mögliche Niststätten und Quartiere hin zu untersuchen. Darüber hinaus sollte der Ortstermin dazu dienen, den möglichen Untersuchungsbedarf für die Saison 2015 festzulegen, um das Vorkommen geschützter Tierarten im Zusammenhang mit der Beurteilung des Bundesnaturschutzgesetzes ausreichend zu erfassen und eine artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen. Geplant ist ein Waldcampus mit Lehr- und Verwaltungsgebäuden, Mensa und Kindertagesstätte, die kurzfristig in einem Teil des bisherigen Waldgebiets errichtet werden und zur Verfügung stehen sollen. Dabei sollen der nordöstliche und mittlere Teil des Waldgebiets, der hauptsächlich durch Sukzessions- und Fichtenwald geprägt wird, für die Bebauung in Anspruch genommen werden, während die westlichen und südlichen Randbereiche mit dem vorhandenen Ei-

3 3 chen- und Altbaumbeständen erhalten bleiben. Beide Flächen nehmen etwa einen gleich großen Flächenanteil (je ein ha) ein. Die mittelfristige Planung im Bereich der Ackerlandschaft sieht den Bau von Forschungsinstituten nördlich angrenzend an ein vorhandenes sogenanntes Biotop zwischen bestehenden Universitätseinrichtungen vor. 2 Lage, Beschreibung und wesentliche Strukturmerkmale des Untersuchungsgebiets Das Plan- und Untersuchungsgebiet befindet sich im mittleren westlichen Stadtgebiet von Aalen, zwischen dem Ortszentrum und dem Stadtteil Unterrombach, nördlich der Rombacher Straße (K 3285). Es umfasst eine Größe von etwa 3,5 ha, davon eine Waldfläche am südwestlichen Rand des Waldgebiets Rohrwang (Fl.st. 2531/21) mit 2 ha sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen im westlichen Anschluss (Fl.st. 209 und 210) mit 1,5 ha. Entlang des nordöstlichen Waldrandes verläuft die Anton-Huber-Straße, daran anschließend befindet sich die Scholz-Arena mit Nebengebäuden, das Parkhaus Burren sowie das Hotel und Restaurant Eichenhof am Stadionweg, ebenfalls von Wald umschlossen. Südöstlich bzw. südlich der Rombacher Straße grenzen das Hauptgebäude der Fachhochschule (Campus Beethovenstraße) und das Wohngebiet westlich davon an. Im Nordwesten, jenseits der Ackerflächen, befinden sich neue Universitätsgebäude mit der Bibliothek und einem Studentenwohnheim (Campus Burren), südwestlich liegt ein kleines Wohngebiet nördlich der Rombacher Straße und im Bereich von Wolfgang- Stützel-Weg, Weilandstraße sowie Im Burren, welches eine Häuserzeile mit Studentenwohnungen und einer privaten Grünfläche am Waldrand einschließt. Das Waldgebiet im Bereich zwischen Anton-Huber-Straße und Rombacher Straße (Fl.st. 2531/21) weist im östlichen Teil, auf dem Standort einer ehemaligen Auffüllfläche, einen jungen Sukzessionswald auf, mit Erlen und Pappeln, einzelnen Eschen, Hainbuchen und anderen jungen Gehölzen sowie kleineren periodischen Überschwemmungszonen. Im mittleren Teil befinden sich einzelne größere Fichtenbestände. Im westlichen Randbereich des Waldgebiets, in einem Streifen von etwa 50 m, sowie im Süden, entlang der Rombacher Straße, befinden sich ausgeprägte Eichenbestände mit Dutzenden von Exemplaren, die weit über 100 Jahre, vereinzelt auch über 200 Jahre alt sind. Insgesamt wurden etwa 70 Eichen erfasst, die ein nennenswertes Alter von über 120 Jahren oder mehr haben. Auch einzelne ältere Exemplare anderer Baumarten wurden festgestellt, etwa Buchen, Eschen, Robinien und Hainbuchen. Daneben existiert ein hoher Anteil an jungen Eichen und anderen Verjüngungen. In diesem Bereich existiert eine Vielzahl an Gräben, kleinen Waldrinnsalen und vernässten Zonen, die vermutlich nur zweitweise Wasser führen und im Sommerhalbjahr länger andauernd austrocknen.

4 4 Auf den westlich angrenzenden Ackerflächen (Fl.st. 209 und 210), Gewann Burren, wird Mais angebaut, ein schmaler Streifen am westlichen Rand wird als Grünland genutzt. Im südlichen Abschnitt befindet sich eine Brachfläche mit feuchten Anteilen und z.t. Bewuchs mit Hochstauden und Sauergräsern. Dieser Streifen soll erhalten und als Biotop und öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden. Der Maisanbau reicht bis an den Waldrand heran, der zumeist hart und wenig ausgeprägt ist. Im südlichen Abschnitt, auf Höhe der Brachfläche (Biotop) und der privaten Grünfläche, ist der Waldrand mit Schlehen, einzelnen Haselsträuchern und einem strukturreichen Krautsaum ausgestattet. Schutzgebiete, besonders geschützte und nach 32 Naturschutzgesetz kartierte Biotope und Naturdenkmäler sind in diesem Bereich nicht vorhanden. Es besteht auch keine besondere kommunale Baumschutzverordnung.

5 5 3 Artenpotenzial und faunistische Bewertung Die Geländebesichtigung zur Untersuchung des Plangebiets, Erfassung der Habitatstrukturen und der potenziellen faunistischen Lebensräume für die artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen bzw. Tierarten im Bereich des Planungsgebiets fand am statt. Dabei wurden die Habitat- und Vegetationsstrukturen, Baum- und Gehölzarten aufgenommen sowie Sichtbeobachtungen von Tieren notiert. Anhand der vorhandenen Habitatstrukturen wurde ermittelt, welche Tierarten bzw. Artengruppen im Gebiet vorkommen können und welche grundsätzlich auszuschießen sind. Darüber hinaus sollte der Ortstermin dazu dienen, den Untersuchungsbedarf für die Saison 2015 festzulegen, um das Vorkommen geschützter Tierarten bzw. Artengruppen im Zusammenhang mit der Beurteilung des Bundesnaturschutzgesetzes ausreichend zu erfassen und eine artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen. Als Ergebnis der Untersuchung ist davon auszugehen, dass besonders und streng geschützte Tierarten (nach dem Bundesnaturschutzgesetz), auch von solchen, die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, und von Vogelarten, die nach Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie geschützt sind, vorkommen können. Der Waldbaumbestand mit den zahlreichen alten Eichen und dem hohen Potenzial an mehrjährig nutzbaren Niststätten, dem umfangreichen Strauchbestand und den Waldrändern bietet einer hohen Anzahl an besonders geschützten typischen höhlenbrütenden sowie gebüsch- und freibrütenden Waldarten sowie weiteren allgemein verbreiteten Vogelarten Lebensraum, darunter auch streng geschützten Greifvogel- und Spechtarten. In den Untersuchungen von 2010, die im Rahmen der Planungen für ein Parkhaus und den Ausbau der Kreuzung Rombacher Straße/Beethovenstraße zu einem Kreisverkehr im Auftrag der Stadt Aalen durchgeführt wurden, konnten in dem angrenzenden Wald- und Untersuchungsgebiet, z.t. auch in dem betroffenen Waldgebiet, insgesamt 34 Vogelarten festgestellt werden, darunter sechs Spechtarten. Insbesondere für den Mittelspecht (streng geschützt, Art des Anhangs 1 der Vogelschutzrichtlinie und Vorwarnliste), der auf Alteichen angewiesen ist, hat das Gebiet durch das Alter und die Artenzusammensetzung seines Baumbestands eine hohe Relevanz. Auch die streng geschützten und in Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten Arten Grauspecht (Vorwarnliste, nach der neuen Einstufung in der demnächst erscheinen Roten Liste 2014 stark gefährdet) und Schwarzspecht, der streng geschützte Grünspecht sowie Buntspecht und Kleinspecht kommen in den benachbarten Waldgebieten vor. An Greifvogelarten wurde 2010 der Mäusebussard festgestellt, am konnte auch der Turmfalke beobachtet werden. An den älteren Laubbäumen mit Specht- oder Faulhöhlen und anderen artenschutzrelevanten Strukturen besteht auch ein hohes Potenzial für Quartiere (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) von Fledermäusen.

6 6 Nach den Unterlagen der LUBW zur landesweiten Verbreitung von Fledermäusen (2013) ist das Vorkommen einer hohen Anzahl an streng geschützten und in Anhang IV der FFH- Richtline verzeichneten sowie in der Roten Liste aufgeführten Fledermausarten im Untersuchungsgebiet potenziell möglich. Auch als Jagdgebiete bzw. Nahrungslebensraum für Fledermäuse sind die lichten Waldbereiche und die Waldränder sowie das kraut- und strauchreiche Offenlandareal (Biotop) wegen der sich dort entwickelnden Insektenfauna als Nahrungsbasis wichtige Habitate für Fledermäuse. Ein Vorkommen der Feldlerche oder anderer Offenlandbrüter - etwa Wiesenschafstelze oder Rebhuhn - auf den Äckern im Westen des Plangebiets ist wegen der isolierten Lage dieser Flächen unwahrscheinlich, denn diese Arten sind auf offene weiträumige kulissenarme Ackerlandschaften mit einem gutem Biotopverbund angewiesen. Innerhalb des Plangebiets und der umgebenden Waldgebiete befinden sich mehrere zweitweise wasserführende Tümpel, weitere kleinere überwiegend periodische Gewässer oder Rinnsale und Gräben, die potenziell eine Bedeutung für Amphibienarten haben. Die streng geschützten Arten Gelbbauchunke, Kammmolch, Springfrosch und Kleiner Wasserfrosch sind auszuschließen. Nach den Untersuchungen von 2010 besteht aber auch für die weit verbreiteten Amphibienarten lediglich eine ungeordnete Bedeutung des Untersuchungsgebiets. Von einem Vorkommen besonders oder streng geschützter altholzbewohnender Käferarten (Totholzkäfer) an den älteren Bäumen mit einem entsprechenden Potenzial an Altund Totholzanteilen (Mulmbereichen) ist auszugehen. Ein Vorkommen der streng geschützten und in Anhang IV der FFH-Richtline verzeichneten Zauneidechse ist wegen fehlender Habitatbedingungen bzw. wegen ungünstiger Beschattungsverhältnisse im Wald überwiegend auszuschließen, auch das der anderen streng geschützten Reptilienarten, außer der artenschutzrechtlich eher unproblematischen Waldeidechse und der Blindschleiche. Lediglich entlang des nach Westen exponierten Waldrandes und im Bereich des angrenzenden Biotops könnte die Zauneidechse (Art der Vorwarnliste) vorkommen. Wertanzeigende und wärmeliebende besonders geschützte Schmetterlings- und Wildbienenarten werden entlang der Waldränder kaum zu finden sein, ebenso wenig wie relevante Vertreter anderer Insektengruppen, vor allem wegen der hohen Beschattung und fehlender Habitatstrukturen, etwa wegen des Mangels an blütenreichen Wiesen und an geeigneten Futterpflanzen. Auch die streng geschützten und europarechtlich besonders relevanten Arten Großer Feuerfalter, Nachtkerzenschwärmer und Spanische Fahne sowie die beiden Wiesenknopf-Ameisen-Bläulinge sind wegen fehlender Habitatstrukturen bzw. wegen Verbreitungslücken auszuschließen. Nicht auszuschließen ist ein Vorkommen der streng und nach Anhang IV der FFH-

7 7 Richtlinie geschützten Haselmaus, die an die Existenz lichter, sonniger Laubwälder mit einem guten Futterangebot in Form von Früchte tragender Strauchvegetation, vor allem Hasel, gebunden ist. 4 Konfliktanalyse, Vermeidung von Verbotstatbeständen und Untersuchungsbedarf Die Habitatpotenzialanalyse hat ergeben, dass artenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen sind. Konflikte mit dem Artenschutz und möglichen vorkommenden Tierarten können sich vor allem im Zuge der vorgesehenen Rodung von Gehölzen und Bäumen ergeben, während im Bereich der Ackerflächen höchstwahrscheinlich keine Brutvogelarten (Feldlerche oder andere Offenlandbrüter) vorkommen. Durch Eingriffe in Wald- und andere Gehölzbereiche können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten, d.h. Tiere könnten getötet ( 44 Abs. 1, Ziff. 1), Populationen von Tieren in ihrem Erhaltungszustand erheblich beeinträchtigt (Ziff. 2) und/oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört (Ziff. 3) werden. Diese sind ggfs. zu vermeiden, zu minimieren oder durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Vor allem sind die Eingriffe in vorhandene Gehölzbestände außerhalb der Brutzeit auf einen Zeitraum ab 1. Oktober bis Ende Februar vorzunehmen - die baubedingte Zerstörung von Brutstätten und Quartieren und eine damit verbundene Tötung potenziell anwesender Jungtiere (Verbotstatbestände nach 44 Art. 1, Ziff. 1 BNatSchG, Tötungsverbot) kann so vermieden werden. Soweit es sich um häufige freibrütende Vogelarten handelt, die in jeder Brutsaison ihr Nest neu bauen, und verbreitete Höhlenbrüter, für die angenommen werden kann, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird, tritt der Verbotstatbestand nach 44 Art. 1, Ziff. 3 BNatSchG trotz der Zerstörung von Brutplätzen allerdings dennoch nicht ein, wenn die baubedingten Eingriffe zu einem naturverträglichen Zeitpunkt erfolgen, d.h. wenn die Eingriffe zwischen 1. Oktober und Ende Februar durchgeführt werden. Dagegen sind Verluste an Bruthöhlen und Quartieren von Arten der Roten Liste bzw. der Vorwarnliste oder mit lokalen Populationen, die einen ungünstigen Erhaltungszustand aufweisen, und von streng geschützten Arten ggfs. durch Nist- und Fledermauskästen zu ersetzen. Allerdings handelt es sich bei dem betroffenen Waldgebiet um Sukzessionswald und einem Baumbestand, der nur vereinzelt ältere Exemplare mit mehrjährig nutzbaren Niststätten aufweist. Eine artenschutzrechtliche Prüfung mit faunistische Erhebungen im Frühjahr/Sommer 2015 ist durchzuführen, um festzustellen, welche besonders oder streng geschützten Tierarten durch die geplanten Eingriffe betroffen sein könnten.

8 8 Untersucht werden sollten das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen sowie das Vorhandensein von Nist- bzw. Ruhestätten und Quartieren im Bereich des Baum- und Gehölzbestands. Ältere Bäume mit Höhlenpotenzial sind vor der Rodung auf überwinternde Fledermäuse und auf Vorkommen von altholzbewohnenden Käferarten zu überprüfen. Die offenen Bereiche außerhalb des Waldes (außer der Maisanbaufläche) sowie die südlich und westlich exponierten strukturreichen Waldränder mit Altbaumbeständen sind auf Vorkommen der Zauneidechse und der Haselmaus zu untersuchen - soweit diese Arten durch die Planungen in diesen Bereichen betroffen ein können.

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