BIK. Bauindustrie Kommunikation. Hohe Recyclingquote in Gefahr Neue Mantelverordnung führt zu Deponieknappheit. Themen: Ausgabe 03_04/2017

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1 Foto: STRABAG Großprojekte GmbH Ausgabe 03_04/2017 Hohe Recyclingquote in Gefahr Neue Mantelverordnung führt zu Deponieknappheit BIK Bauindustrie Kommunikation Cartoon: Dr. Sven Lehmann Themen: Kommentar Wolfgang Finck Präsident Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V. In der Bauwirtschaft werden mineralische Bauabfälle schon heute nahezu vollständig wiederverwertet und im Stoffkreislauf gehalten. Von den durchschnittlich 205 Mio. Tonnen jährlich anfallenden mineralischen Bauabfällen werden 90 Prozent verwertet. Dadurch werden Deponien entlastet und Primärrohstoffe geschont. Insbesondere im Straßenbau, wo das Aufbruchmaterial als wertvolle Ressource zu fast 98 Prozent unmittelbar wieder verwendet wird, haben die Unternehmen mit Erfolg in innovative Gewinnungs- und Recyclingtechnologien investiert. Der Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V. (BISA) warnt davor, dass durch zu strenge Grenzwerte in der geplanten Mantelverordnung das Recycling und die stoffliche Verwertung erschwert werden. Statt die Verwertungsquote zu verringern, muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Umweltschutz und Recycling formuliert und die Akzeptanz von Sekundärrohstoffen gesteigert werden. Schon heute ist Deponieraum knapp und die Transportwege betragen in einzelnen Regionen bis zu 200 km. Wenn mit Inkrafttreten der Mantelverordnung zusätzlich bis 50 Mio. Tonnen pro Jahr mehr deponiert werden müssten, wird in wenigen Jahren ein bundesweiter Deponienotstand erreicht. Die Deponiekosten würden bundesweit vor diesem Hintergrund explodieren, denn der Markt reagiert sensibel, wie sich das beim HBCD- Entsorgungsnotstand im vergangenen Jahr gezeigt hat. Aufgrund der langen Planungs- und Genehmigungszeiten für Deponien ist dieses Problem kurzfristig nicht zu lösen. Sollte in der Mantelverordnung nicht nachgebessert werden, wird ein kurzfristiges Deponiebauprogramm von Bund und Ländern dringend benötigt. Dafür muss der Bund entsprechende finanzielle Mittel und Hilfen bereitstellen, um die Länder und Kommunen mit diesem Problem nicht alleine zu lassen. Parallel sind dringend gesetzgeberisch planungsbeschleunigende Maßnahmen für Deponieneubauten durchzusetzen. Unternehmertagung Leipzig Aktuelle Themen im Bahnbau Fachabteilung Straßenbau Aktuelle Rechtsprechung Industrieunternehmen ist auch ohne Eintrag in der Handwerksrolle geeignet Eine Stimme in der Sozialpolitik Baupraxis Schieck + Scheffler & Co. GmbH Aus dem Verband

2 Gastkommentar Entsorgung wird zum Engpass Wolfgang Finck Präsident Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V. Die Bauindustrie begrüßt grundsätzlich die aktuell diskutierte Mantelverordnung des Bundesumweltministeriums. Eine bundeseinheitliche Regelung ist dringend nötig. Erstens weil die Vielzahl an landesspezifischen Regelungen von den Unternehmen kaum noch zu überblicken ist und zweitens, weil die überregional tätige Bauwirtschaft bei der Entsorgung mineralischer Abfälle nicht vor Landesgrenzen Halt macht. Wir sehen jedoch die Gefahr, dass durch eine Veränderung der Grenzwerte für mineralische Bauabfälle die hohe Verwertungsquote in der Bauwirtschaft gefährdet wird. Dies würde zu einem höheren Anteil des deponierbaren Abfalls führen, was höhere Kosten mit sich bringen würde. Bereits heute kommt es aber zu Engpässen bei der Ablagerung von nicht verwertbaren Abfällen. Darüber hinaus führen sich ständig ändernde Umweltschutzbestimmungen bei den Unternehmen der Bauwirtschaft zu einem unverhältnismäßig hohen Bürokratieaufwand. Besonders das System der Entsorgungsnachweise ist sehr kosten- und zeitintensiv. Bauherren und Bauunternehmen haben mit einem zunehmenden Aufwand für das Abfallmanagement, größeren Transportentfernungen und gestiegenen Deponiegebühren zu kämpfen. Die Bauwirtschaft braucht endlich ein durchgängiges, in sich geschlossenes sowie rechtssicheres Regelwerk, das die Akzeptanz von Sekundärrohstoffen stärkt, das Bauen nicht verteuert und die Problematik der bereits bestehenden Kapazitätsengpässe bei Deponien nicht weiter verschärft. Abfallrechtliche Anforderungen wie die Durchführung von Voruntersuchungen und die Deklarationspflicht müssen sich eindeutig an den Bauherren richten, der als Abfallerzeuger fungiert und das Baugrundrisiko trägt. Unternehmertagung Leipzig Bildungsarbeit in der Bauwirtschaft bündeln Das BFW Bau Sachsen e. V. und der Verein zur Berufsförderung der Bauindustrie in Sachsen-Anhalt e. V. wollen enger zusammenarbeiten und ihre Tätigkeit auf den Gebieten der Berufsorientierung, der Aus- und Weiterbildung, der Aufstiegsfortbildung, der Bauakademie sowie nationaler und internationaler Bildungsprojekte bündeln. Die Vorsitzenden beider Vereine Volker Walter und Frank Menz unterzeichneten am 29. März 2017 eine Kooperationsvereinbarung über die künftige Zusammenarbeit. Gasthaus Vincenz Richter, Besichtigung der Frauenkirche Im traditionsreichen Gasthaus Vincenz Richter in Meißen trafen sich am 9. März 2017 die Teilnehmer der diesjährigen Unternehmertagung. Nach einer Stadtführung durch das historische Zentrum nahmen Dr. Marlen Melzer und Stephan Gabriel von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Teilnehmer mit auf einen Streifzug durch das große Themenfeld der arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Seit 2013 wird deren Berücksichtigung im Arbeitsschutzgesetz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gefordert. Der betrieblichen Praxis fehlen hierzu jedoch oftmals noch das nötige Hintergrundwissen und vor allem das passende Handwerkszeug zum richtigen Umgang mit dieser Belastungsart. Im zweiten Teil der Veranstaltung setzten sich die Unternehmer mit dem Pegida-Bündnis auseinander. Mit Frank Richter, Geschäftsführer der Stiftung der Dresdner Frauenkirche und ehemaligem Leiter der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, wurde kontrovers diskutiert, ob mit Pegida-Organisatoren und Demonstranten ein Dialog geführt werden kann und soll.

3 Aktuelle Themen im Bahnbau Im Mittelpunkt des Treffens der Fachabteilung Bahnbau am 12. April 2017 stand das Gespräch mit Vertretern von DB Engineering & Consulting GmbH (E&C) Südost. Der Leiter Planung Leipzig Lothar Legler referierte zu Bahnprojekten mit Planungsauftrag und wie E&C in den BIM-Implementierungsprozess der DB AG eingebunden ist. Mit dem Leiter Bauüberwachung Falk Steinigk wurden grundsätzliche Fragen zur Bauüberwachung und deren Rolle im Nachtragsprozess erörtert. Im Rahmen der zwischen den Bauspitzenverbänden und der DB AG vereinbarten Maßnahmen will die DB AG in Fachabteilung Straßenbau Foto: Foto: Teichmann Bau GmbH Foto: Eiffage Infra-Bau GmbH 2017 die Durchlaufzeiten der Nachträge auf 110 Kalendertage reduzieren, dabei entfallen 5 Kalendertage auf die Bauüberwachung. Weitere Themen des Treffens waren die Kooperationsvereinbarung des BISA mit dem Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg sowie die bundesweit von den Mitgliedsunternehmen initiierte Nachwuchskampagne Gleisbau. Die neue Internetseite soll Schüler auf informative und spielerische Weise für den Beruf des Gleisbauers begeistern und Lehrer bei der Berufsorientierung unterstützen. Zum Treffen der Fachabteilung Straßenbau, Regionalgruppe Sachsen, am 21. März 2017 informierte Dr. Ralph Schulz vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) über das Bauprogramm 2017 und Folgejahre für Bundesfern- und Staatstraßen. In diesem Jahr sollen über 100 Maßnahmen (> Euro) mit Gesamtkosten in Höhe von 180 Mio. Euro neu begonnen und erste Nachrückerprojekte vorbereitet werden. Besonders kritisierten die Straßenbauunternehmen, dass der Freistaat Sachsen für Bundesfernstraßen bis 2020 jährlich nur max. 250 Mio. Euro statt möglicher 350 bis 400 Mio. Euro vom Bund abnehmen kann. Grund dafür sind fehlende Kapazitäten im LASuV. Eine weitere Kritik des BISA ist die nicht bedarfsgerechte Mittelausstattung für den kommunalen Straßenbau. Das führe u. a. dazu, dass ausschreibungsreife Straßenbaumaßnahmen wegen fehlender Mittelzuweisung blockiert sind. Der LASuV-Niederlassungsleiter Meißen Holger Wohsmann präsentierte im zweiten Teil der Sitzung das Pilotprojekt Komplexe Beauftragung von Fahrbahnerneuerung, mit dem der Sanierungsstau an Staatsstraßen im Landkreis Meißen effizienter und schneller abgearbeitet werden soll. Bereits im Planungsprozess sollen alle beteiligten Behörden und Fachämter einbezogen und damit eine kontinuierliche Bautätigkeit sichergestellt werden.

4 Aktuelle Rechtsprechung Industrieunternehmen ist auch ohne Eintrag in der Handwerksrolle geeignet Der Fall Der öffentliche Auftraggeber schrieb Kanalbauarbeiten nebst Nebenarbeiten aus. Den Vergabeunterlagen waren zum Nachweis der Eignung das Formblatt 124 sowie mehrere Anlagen, u. a. die Erklärung zur Eintragung in die Handwerksrolle, beizufügen. Nach Bekanntgabe des Bestbieters rügte der Antragsteller u. a., dass der erfolgreiche Bieter, die Beigeladene, nicht geeignet sein könne, da diese kein Handwerksbetrieb sei und daher das betreffende Formblatt nicht oder nur wahrheitswidrig ausgefüllt haben könne. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handele es sich um zulassungspflichtige Arbeiten, die nur derjenige am Markt anbieten dürfe, der bei der Handwerkskammer eingetragen sei. Auf die nicht abgeholfene Rüge legte der Antragsteller einen Nachprüfungsantrag ein. Die Entscheidung Ohne Erfolg! Die Vergabekammer Sachsen-Anhalt weist den Antrag mit Beschluss vom (Az.: 3 VK LSA 1/17) als unbegründet ab. Die Beigeladene ist nicht mangels Eintragung in die Handwerksrolle auszuschließen. Eine Eintragung in die Handwerksrolle als zwingendes Eignungskriterium ist weder in der Bekanntmachung noch in den Vergabeunterlagen vorgeschrieben. Gemäß 6a Abs. 1 und 2 Nr. 4 VOB/A ist zum Nachweis ihrer Eignung die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Eine Stimme in der Sozialpolitik Die Sozialpolitischen Ausschüsse (SPA) des BISA und des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg e. V. (BBB) haben am 4. April 2017 in Potsdam erstmalig gemeinsam getagt. Nach der Begrüßung durch Wolfgang Frey, BBB-Vizepräsident und Vorstandsmitglied im SPA des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), sowie Andreas Ebert, BISA-Vorstand und Vorsitzender des SPA im BISA, berichtete Stefan Brettschneider, Geschäftsführer Tarif- Bieter zu prüfen. Der Nachweis umfasst u. a. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Als Berufsregister kommen das der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer in Betracht. Ein Bieter darf nur eintragungspflichtige Arbeiten entsprechend der Anlage A zur Handwerksordnung ausführen, wenn er für diese in der Handwerksrolle eingetragen ist. Er ist jedoch gem. 1 HwO nur eintragungspflichtig, wenn er den selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe handwerksmäßig betreibt. Die Beigeladene ist als Industriebetrieb bei der Industrie- und Handelskammer registriert. Damit sieht auch die zuständige Handwerkskammer keine Eintragungspflicht in die Handwerksrolle vor. Wenn ein Betrieb jedoch nicht eintragungspflichtig ist, weil er die ausgeschriebenen Leistungen industriell ausführt, dann ist die Eignung durch die Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer nachgewiesen. Praxishinweis Für öffentliche Auftraggeber kann es vergaberechtlich nicht relevant sein, ob ein Bieter ein Handwerks- oder ein Industriebetrieb ist. Eine Einschränkung dahingehend, dass eine Leistung nur von einer der beiden Betriebsarten ausgeführt werden darf, verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot. und Sozialpolitik im HDB, über das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz und die anstehenden Tarifverhandlungen, bei denen es vorwiegend um die Mindestlöhne in der Bauwirtschaft ab 2018 gehen wird. In der anschließenden Diskussion konnte festgestellt werden, dass es bezüglich der Höhe der Mindestlöhne und der Beibehaltung des Mindestlohns 2 West noch Abstimmungsbedarf gibt. Ein einheitliches Votum beider Verbände wird angestrebt. Wussten Sie,... dass nach Berechnungen des BISA Anträge auf Nachprüfungen bei öffentlichen Bauvergaben in Deutschland gestellt wurden? Rund jeder dritte dieser Anträge wurde zur Nachprüfung zugelassen und endete mit dem Ergebnis, dass die Vergabekammer eine Verletzung der Rechte des antragstellenden Bauunternehmens feststellte. Strukturwandel in der Lausitz Am 16. Mai 2017 findet in der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) in Senftenberg eine gemeinsame Veranstaltung der BTU sowie der Bauindustrieverbände Berlin- Brandenburg und Sachsen/Sachsen- Anhalt zum Thema Strukturwandel in der Lausitz Folgen für die Bauwirtschaft statt. Im Fokus stehen die kurz- und mittelfristigen Folgen für die Bauwirtschaft des mit der Energiewende eingeleiteten Strukturwandels in der Lausitz. Weitere Informationen unter: Azubi-Fahrtkosten Sachsen Die drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft BISA, Sächsischer Baugewerbeverband e. V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), diskutierten am 21. April 2017 mit Stefan Brangs, Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, über die Fahrt- und Übernachtungskosten bei der Berufsschulausbildung. Seitens der Tarifparteien wurde gefordert, dass sich der Freistaat aufgrund der staatlichen Ausbildungsverpflichtung stärker an diesen Kosten beteiligen müsse. Sachsen-Anhalt Der BISA sowie IG BAU und DGB haben am 11. April 2017 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz im Magdeburger Landtag eine bessere Erstattungsregelung für Fahrt- und Übernachtungskosten gefordert, die Auszubildenden beim Besuch der Berufsschule entstehen. Durch die Schließung von Berufsschulstandorten werden häufig höhere Fahrt- und Unterbringungskosten verursacht, die für die Auszubildenden zunehmend eine finanzielle Belastung darstellen. Es wird kritisiert, dass nach der derzeitig in Sachsen-Anhalt geltenden Erstattungsregelung Auszubildende des Baugewerbes vom Land keine Zuwendungen erhalten.

5 Baupraxis Schieck + Scheffler & Co. GmbH Fotos (3): Schieck + Scheffler & Co. GmbH Schieck + Scheffler & Co. GmbH Geschäftsführer Andreas Scheffler Tätigkeitsschwerpunkte Neubau Rohbau Industrie- und Gesellschaftsbau Altbausanierung/Denkmalschutz Tiefbau Kontakt Schieck + Scheffler & Co. GmbH Alte Straße 26/ Dessau-Roßlau Am 1. Januar 1992 wurde die Firma Schieck + Scheffler & Co. GmbH in Dessau gegründet. Sie entstand aus einer Niederlassung der Firma Philipp und Wahl GmbH & Co. KG, einem großen Ludwigshafener Bauunternehmen. Nach den Anfängen mit fünf Mitarbeitern ist die Belegschaft heute um ein Vielfaches angewachsen. Mit der Ausbildung von zwei bis drei Lehrlingen jährlich wird auch der Nachwuchssicherung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Das Unternehmen bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum an, das von großen kommunalen und gewerblichen Bauprojekten, schlüsselfertigem Industrie- und Wohnungsbau, Modernisierungsarbeiten, Umund Ausbauten bis hin zu Sanierungsarbeiten an denkmalgeschützten Bauwerken reicht. Arbeiten im Bereich Erd- und Tiefbau, Straßen- und Wegebau oder die Sicherung der Planung/Projektierung ergänzen die Leistungspalette. Die Firma Schieck + Scheffler & Co. GmbH tritt dabei auch als Generalübernehmer/Generalunternehmer auf, wobei Bauhauptleistungen wie Mauerwerks-, Beton-, Schalungs- und Bewehrungsarbeiten sowie Erd-, Tief- und Straßenbau, Brückenbau und Ingenieurbau in Eigenleistung erbracht werden. Die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens dokumentieren zahlreiche Referenzobjekte, die weit über die Grenzen Dessaus hinaus entstehen und entstanden sind. Zu den aktuellen Projekten gehören u. a. der Neubau eines Mehrfamilienhauses in Dessau-Roßlau sowie die Neubauten einer Lagerhalle und einer großen Kindertagesstätte in Leipzig.

6 Quelle: Statistisches Bundesamt Aus dem Verband Terminankündigung Mitgliederversammlung BISA in Leipzig Informationsveranstaltung Baustelle 4.0 Digitalisierung in der Bauwirtschaft in Leipzig Strukturwandel in der Lausitz Folgen für die Bauwirtschaft in Senftenberg Fachabteilung Straßenbau, Regionalgruppe Sachsen-Anhalt in Magdeburg Bautag in Magdeburg Expertenkreis Bau Sachsen-Anhalt in Magdeburg Expertenkreis Bau Sachsen in Dresden Baukonjunktur 2017 Jan. Feb absolut Umsatz (Mio. EUR) % zu 2016 Feb absolut % zu 2016 Sachsen 426,8 +6,0 229,5-0,6 Sachsen- Anhalt Auftragseingang (Mio. EUR) 183,8-2,7 98,7-12,9 Sachsen 587,6-9,9 326,0-4,8 Sachsen- Anhalt 209,9-13,2 115,9-8,3 Beschäftigte (durchschnittliche Anzahl) Sachsen ,6 Sachsen- Anhalt ,5 Alle Angaben beziehen sich auf Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten. * Mehr Informationen finden Sie im Konjunkturbericht unter Mitgliederversammlung und Info-Veranstaltung Am 8. Mai 2017 treffen sich die BISA- Mitgliedsunternehmen zu ihrer jährlichen Mitgliederversammlung im ÜAZ Leipzig. Im Anschluss werden die Unternehmer unter der Überschrift Baustelle 4.0 Digitalisierung in der Bauwirtschaft über die aktuellen Trends auf diesem Gebiet informiert. Sommerball der Bauindustrie Der Bautag des BISA findet in diesem Jahr am 9. Juni 2017 zum ersten Mal als reine Abendveranstaltung statt. Im Rahmen eines Sommerballs werden als politische Gastredner André Schröder, Finanzminister des Landes Sachsen- Anhalt, und Tino Sorge, Mitglied des Deutschen Bundestages, begrüßt. Nach der traditionellen Verleihung des Preises der Bauindustrie Sachsen-Anhalt erwartet die Gäste ein musikalischer Abend mit kulturellen Einlagen und Feuerwerk. Straßenbau In den Vorstand der Regionalgruppe Sachsen der FA Straßenbau wurden folgende Mitglieder kooptiert: Jürgen Rannacher (VSTR Rodewisch), Birk Moldenhauer (Teichmann Bau GmbH), Ralph Brix (STRABAG Großprojekte GmbH). Den Vorsitz der Regionalgruppe hat Alexander Richter (EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, NL Dresden) inne. Baurechtsfrühstück Am 25. April 2017 trafen sich die Mitgliedsunternehmen aus Sachsen- Anhalt zum Baurechtsfrühstück in der Geschäftsstelle Magdeburg. Karl-Heinz Ehrhardt, Geschäftsführer der TRANS- PORTWERK Magdeburger Hafen GmbH, informierte über den Ausbau der Infrastruktur des Magdeburger Hafens in den nächsten drei Jahren mit einem Investitionsvolumen von rund 40 Mio. Euro. Martin Freitag, Bereichsleiter Recht des HDB, erläuterte die Neuregelungen des Bauvertragsrechts. Zudem informierte er über Wir gratulieren Herrn Mario Schreier, Geschäftsführer der SJR Spezialtiefbau GmbH, zum 50. Geburtstag am Herrn Wolfgang Hildebrandt, Mitglied des Ältestenrates Sachsen- Anhalt, zum 85. Geburtstag am Herrn Andreas Scheffler, Geschäftsführender Gesellschafter der Schieck + Scheffler & Co GmbH, zum 60. Geburtstag am die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts und die geplante Einführung eines zentralen Wettbewerbsregisters. Weitere Themen waren das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG), die Evaluierung des Vergabegesetzes Sachsen- Anhalt und die Tarifverhandlungen Regionalgespräche Dresden Die Mitglieder der Region Dresden tagten am 23. März 2017 in der Niederlassung II des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) in Dresden. Dr. Ulf Nickol, Leiter des SIB I, stellte das Ausgabevolumen und die Bauvorhaben des SIB in Dresden in den kommenden Jahren vor. Themen waren außerdem die Zusammenarbeit des BISA mit dem Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e. V., die Einführung eines Compliancesystems im Verband, das SokaSiG sowie der Anwendungsstand von BIM. Chemnitz Die Mitgliedsunternehmen aus dem Direktionsbezirk Chemnitz besichtigten am 29. März 2017 das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes Alte Aktienspinnerei zur Zentralbibliothek der TU Chemnitz. Der Niederlassungsleiter des SIB Chemnitz Peter Voit informierte zudem zu geplanten Bauvorhaben und strukturellen Veränderungen im SIB. Aktuelle Entwicklungen im BISA und das ab 2018 in Kraft tretende Bauvertragsrecht waren die Themen im internen Teil. Herausgeber: Redaktion: Anschrift: Kontakt: Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V. (BISA) Dr. Robert Momberg (verantw.), Grit Höfer, Kerstin Poznanski, Susann Stein Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V., Hauptgeschäftsstelle, Heiterblickstraße 35, Leipzig Fon , Fax , info@bauindustrie-ssa.de Internet: Twitter: Layout / Satz: Dr. Sven Lehmann markenzoo (2017) Fotos: BISA Bauindustrie Kommunikation (BIK) erscheint fünfmal jährlich.

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