Transparenzbericht zum 31. März 2013

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1 Transparenzbericht zum 31. März 2013 gemäß 55c des Gesetzes über eine Berufsrdnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferrdnung)

2 INHALT Seite msw im prfil 1 I. Rechtsgrundlage des Transparenzberichtes 3 II. Rechtsfrm und Eigentumsverhältnisse 4 1. Rechtsfrm 4 2. Eigentumsverhältnisse 4 III. Leitungsstruktur der Gesellschaft 4 IV. Rechtliche und rganisatrische Struktur des Netzwerks 4 V. Internes Qualitätssicherungssystem 5 1. Unser Qualitätsverständnis 5 2. Beschreibung der Regelungen 5 a. Allgemeine Praxisrganisatin 5 (i) Beachtung der allgemeinen Berufspflichten 5 (ii) Annahme, Frtführung und vrzeitige Beendigung vn Aufträgen 7 (iii) Einstellung vn Mitarbeitern und deren fachliche Entwicklung 8 (iv) Gesamtplanung der Aufträge 9 (v) Umgang mit Beschwerden 9 b. Auftragsabwicklung bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen 9 c. Überwachung und Nachschau 12 d. Dkumentatin des internen Qualitätssicherungssystems Erklärung der Geschäftsführung zur Durchsetzung des internen Qualitätssicherungssystems 13 VI. Ausstellungsdatum der letzten Teilnahmebescheinigung betreffend die Prüfung für Qualitätskntrlle nach 57a WPO 13 VII. Unternehmen vn öffentlichem Interesse 13 I

3 Seite VIII. Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit Maßnahmen Bestätigung einer internen Durchführung der Prüfung vn Unabhängigkeitsanfrderungen 14 IX. Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten der Gesellschaft 15 X. Interne Frtbildungsgrundsätze und -maßnahmen 15 XI. Finanzinfrmatinen 17 II

4 msw im prfil msw berät bundesweit private und öffentlich-rechtliche Unternehmen swie ausgewählte Firmen aller Branchen und Rechtsfrmen innerhalb Eurpas und trägt maßgeblich zu deren Geschäftserflg bei. Wir bieten integrierte Beratungsleistungen für die Unternehmen und deren Management in zukunftsträchtigen Marktsegmenten an. Das Kerngeschäft bilden die Bereiche Wirtschaftsprüfung Jahresabschluss- und Knzernabschlussprüfung aktienrechtlich vrgeschriebene Snderprüfungen Kreditwürdigkeitsprüfung Beratung vn Mitgliedern des Aufsichtsrates nach KnTraG Unternehmensbewertungen im Zusammenhang mit Umwandlungen, Fusinen, gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, Nachflgeregelungen, Kauf und Verkauf vn Unternehmensanteilen Natinale und internatinale Steuerberatung laufende Steuerberatung Steuererklärungen Vertretung gegenüber Finanzbehörden gestaltende Steuerberatung Steuerplanung Steuerptimierung Jahresabschlusserstellung swie Finanz- und Lhnbuchhaltung Unternehmensberatung Unternehmensneuausrichtung Management-Infrmatinssysteme Risikmanagementsysteme Cntrlling-Knzepte Interim Management Beratung vn Unternehmen als Aufsichtsrat, Beirat u.ä. 1

5 Crprate Finance Börsengänge Due Diligence Unternehmensbewertung/Bestimmung des Kaufpreis-krridrs strategische Unternehmensneuausrichtung Verhandlungsunterstützung Finanzierung/Eigenkapitalsuche Sanierung und Restrukturierung Die Stärken der msw liegen in der multidisziplinären, fachübergreifenden Betreuung in den Bereichen Prüfung, Steuern und Unternehmensberatung und persönlichen und auf die individuellen Verhältnisse und Prbleme ausgerichtete Beratung der Mandanten. Zusätzlich wird unsere multidisziplinär ausgerichtete Tätigkeit für unsere Mandanten in rechtlichen Fragen ergänzt durch die Kperatin mit renmmierten Anwaltskanzleien und Rechtsanwälten. 2

6 I. Rechtsgrundlage des Transparenzberichtes Mit der Veröffentlichung dieses Transparenzberichtes tragen wir den Erfrdernissen des 55c der Wirtschaftsprüferrdnung (WPO) in der Fassung des Berufsaufsichtsrefrmgesetzes (BARefG) vm 3. September 2007 (BGBl. I 2007, 2178) Rechnung, zuletzt geändert durch das Bilanzrechtsrefrmgesetz (BilMG) vm 25. Mai 2009 (BGBl vm 28. Mai 2009). Danach haben Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen vn öffentlichem Interesse durchführen, jährlich bis zum 31. März des Flgejahres einen Transparenzbericht aufzustellen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Gemäß 55c Abs. 1 WPO sind in einem Transparenzbericht die flgenden Pflichtbestandteile ffenzulegen: Rechtsfrm und Eigentumsverhältnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, rganisatrische und rechtliche Struktur eines Netzwerks, dem die Gesellschaft gegebenenfalls angehört, internes Qualitätssicherungssystem swie eine Erklärung der Geschäftsführung zu dessen Durchsetzung, Erklärung über die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit einschließlich der Bestätigung, dass eine interne Überprüfung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanfrderungen stattgefunden hat, Ausstellungsdatum der letzten Teilnahmebescheinigung am Verfahren der externen Qualitätskntrlle gemäß 57a Abs. 6 Satz 7 WPO, Liste der Unternehmen vn öffentlichem Interesse i.s.d. 319a HGB, bei denen im vrangegangenen Kalenderjahr eine gesetzlich vrgeschriebene Abschlussprüfung durchgeführt wurde; Infrmatinen über Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten der Gesellschaft, Beschreibung der Leitungsstruktur (Geschäftsführung, Aufsichtsrgane), interne Frtbildungsgrundsätze und maßnahmen, Aufgliederung des Gesamtumsatzes nach den Kategrien im Sinne des 285 Nr. 17 HGB. Der nachflgende Bericht wird für die msw gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft steuerberatungsgesellschaft, Berlin, (msw gmbh) erstellt. 3

7 II. Rechtsfrm und Eigentumsverhältnisse 1. Rechtsfrm Die msw gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft steuerberatungsgesellschaft, Berlin, (msw gmbh) hat die Rechtsfrm einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma lautet: msw gmbh wirtschaftsprüfungsgesellschaft steuerberatungsgesellschaft. Sitz der Gesellschaft ist Berlin. 2. Eigentumsverhältnisse An dem Stammkapital der msw gmbh in Höhe vn EUR sind beteiligt: Herr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hrst Mantay, Berlin, mit 90 % der Gesellschaftsanteile Herr Steuerberater Claus Schulz, Berlin, mit 10 % der Gesellschaftsanteile. III. Leitungsstruktur der Gesellschaft Die msw gmbh wird durch die Geschäftsführung geleitet ( 35 GmbHG). Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hrst Mantay, Berlin, der die Gesellschaft im Außenverhältnis alleine vertritt. IV. Rechtliche und rganisatrische Struktur des Netzwerks Die msw gmbh ist Bestandteil der msw-gruppe, der auch die msw unternehmensberatungs gmbh, Berlin, und die msw-wcf wick crprate finance gmbh, Zug/Schweiz angehören. An der msw unternehmensberatungs gmbh ist die msw gmbh mehrheitlich beteiligt. Die Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerks wird jeweils prjektbezgen geregelt. Neben der auf den jeweiligen Einzelfall begrenzten gemeinsamen Bearbeitung vn Aufträgen erflgt eine enge fachliche Zusammenarbeit, um auf Basis eines ganzheitlichen Beratungsansatzes mit unserer 4

8 fachübergreifenden Arbeitsweise und der Wahrung der Unabhängigkeit eine bestmögliche kundenrientierte Betreuung unserer Mandanten zu erreichen. Aufgrund der hetergenen Mandantenstruktur verfügen unsere Berufsträger und Berater über langjährige Erfahrungen mit Prblemlösungen. V. Internes Qualitätssicherungssystem 1. Unser Qualitätsverständnis Unsere Reputatin und der hierauf aufbauende Erflg unserer Gesellschaft setzt ein funktinierendes Qualitätssicherungssystem vraus, mit dem sichergestellt werden sll, unseren Mandanten für ihre jeweils unterschiedlichen und vielseitigen Aufgaben rechtlich belastbare und funktinierende Lösungen anzubieten, die höchsten Qualitätsmaßstäben Rechnung tragen. Der Einrichtung, Durchsetzung und Überwachung eines angemessenen und hch wirksamen Qualitätssicherungssystems messen wir daher eine zentrale Bedeutung bei. Das Qualitätsmanagement der msw gmbh wird dabei als ein kntinuierlicher Przess angesehen, der die flgenden Bereiche umfasst: Regelungen zur allgemeinen Praxisrganisatin, Regelungen zu auftragsbezgenen Qualitätssicherungsmaßnahmen, Regelungen zur Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems (Nachschau). 2. Beschreibung der Regelungen a. Allgemeine Praxisrganisatin (i) Beachtung der allgemeinen Berufspflichten Unsere Gesellschaft hat Regelungen eingeführt, mit denen die Einhaltung der in der Wirtschaftsprüferrdnung (WPO) und in den 318, 319, 319a und 319b swie 323 HGB kdifizierten Berufspflichten der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Vermeidung der Besrgnis der Befangenheit, Gewissenhaftigkeit, Eigenverantwrtlichkeit swie ein berufswürdiges Verhalten sichergestellt werden. Unser Qualitätssicherungssystem ist darauf ausgerichtet, die in den 43ff. WPO festgelegten Pflichten zur Berufsausübung (z.b. Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Gewissenhaftigkeit, Eigenverantwrtlichkeit) vllumfänglich einzuhalten. Es flgt den vm Berufsstand der Wirtschaftsprüfer festgelegten Anfrderungen an die Qualitätssicherung und ist knsequent auf die Beachtung der Berufspflichten ausgerichtet. 5

9 Vn allen unseren Mitarbeitern wird zu Beginn ihrer Tätigkeit in unserer Gesellschaft die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht schriftlich erklärt und es wird die Kenntnisnahme der Berufspflichten swie die Beachtung der Insidervrschriften bestätigt. Sämtliche Mitarbeiter der msw gmbh werden bei ihrer Einstellung durch Merkblätter über die Anfrderungen an die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit swie Unbefangenheit infrmiert. Alle Mitarbeiter bestätigen jährlich, dass die Unabhängigkeitsregelungen eingehalten werden, als keine finanziellen, persönlichen und/der kapitalmäßigen Beziehungen zu unseren Mandanten bestehen. Im Falle eines Verdachts der Gefährdung der Unabhängigkeit sehen unsere Regelungen vr, dass das Mandat auf andere Persnen übertragen der gegebenenfalls die Annahme verweigert bzw. ein bereits bestehendes Mandat gekündigt wird. Unser Qualitätssicherungssystem sieht Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der Auftragsabwicklung vr. Danach werden Unabhängigkeit, Integrität und Objektivität nch einmal auf Mandatsebene geprüft. Die Erfüllung der berufsrechtlichen Anfrderungen ist Grundvraussetzung für die Annahme der Frtführung eines Auftrags. Zur sachgerechten Überprüfung werden dabei systematisch mandanten- und auftragsbezgene Infrmatinen erfasst und den Mitarbeitern unserer Gesellschaft zugänglich gemacht. Die Einhaltung ergänzender Regelungen zur internen Mitarbeiterrtatin im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit bei Unternehmen vn öffentlichem Interesse im Sinne des 319a Abs. 1 Satz 1 HGB ist durch Überwachungsmaßnahmen sichergestellt. Die msw gmbh hat umfassende Regelungen geschaffen, die eine gewissenhafte Abwicklung der Aufträge unter Beachtung der fachlichen und beruflichen Bestimmungen gewährleisten. Hierbei werden u.a. IT-gestützte Muster-Arbeitsprgramme, Prüfungshilfen, Check-Listen swie Musterprüfungsberichte eingesetzt, um die Prüfungsstandards mit der höchsten Arbeitsqualität zu erfüllen. Interne Regelungen gewährleisten ergänzend die Sicherung der Daten und Arbeitspapiere gegen den unberechtigten Zugriff durch Dritte. Zur Sicherstellung der Eigenverantwrtlichkeit wird auch auf ein angemessenes Verhältnis der verantwrtlichen Wirtschaftsprüfer zu den übrigen fachlichen Mitarbeitern unter Berücksichtigung der Persnalstruktur und der fachlichen Qualifikatin der fachlichen Mitarbeiter geachtet. Der verantwrtliche Wirtschaftsprüfer überwacht und krdiniert die fachlichen Mitarbeiter. Hierbei entspricht es unserem internen Verhaltenskdex, dass eine regelmäßige Kmmunikatin geführt und damit ein Umfeld geschaffen wird, in dem sich sämtliche Mitarbeiter zu verantwrtungsbewusstem Handeln aufgerufen fühlen. 6

10 (ii) Annahme, Frtführung und vrzeitige Beendigung vn Aufträgen Vr Annahme der Frtführung eines Auftrags sind vn dem verantwrtlichen Wirtschaftsprüfer die flgenden Sachverhalte zu untersuchen und das Ergebnis mit Hilfe vn IT-gestützten Check- Listen zu dkumentieren: Auftragsrisiken, z.b. hinsichtlich der Integrität und Serisität des Mandanten, seiner wirtschaftlichen Situatin der bezüglich erkennbarer bestehender der künftiger Haftungsrisiken, Vrhandensein ausreichender persneller Ressurcen und zeitlicher Verfügbarkeit swie der erfrderlichen Fachkenntnisse, Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten und gesetzlicher Ausschlussgründe im Sinne des 319 HGB, Erfüllung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (insbesndere Identifizierungspflicht nach 2 Abs. 1 GwG). Die Annahme bzw. Frtführung eines Auftrags ist nur zulässig, wenn keine besnderen bzw. überdurchschnittlich hhen Auftragsrisiken vrliegen der ausreichende Maßnahmen zur Risikbegrenzung ergriffen werden können. Darüber hinaus müssen die übrigen vrstehend aufgeführten Aspekte (ausreichende persnelle, zeitliche und fachliche Ressurcen, Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten und gesetzlicher Ausschlussgründe, Einhaltung der Pflichten nach dem GwG) vllumfänglich erfüllt sein. Zuständig für die Annahme bzw. Frtführung eines Auftrags ist die Geschäftsführung der msw gmbh. Mit der Auftragsannahme erhält der Mandant ein den berufsständischen Vrgaben entsprechendes standardisiertes Auftragsbestätigungsschreiben, in dem insbesndere Zielsetzung, Art und Umfang des Auftrags, persnelle Verantwrtlichkeiten, Art und Umfang der Berichterstattung und Bestätigung swie Haftung und Hnrar aufgeführt sind. Werden dem verantwrtlichen Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Auftragsabwicklung Infrmatinen bekannt, die zur Ablehnung bei der Auftragsannahme geführt hätten, wenn sie bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen wären, ist die Geschäftsführung unserer Gesellschaft unverzüglich zu infrmieren. Es ist zu entscheiden, welche der nachflgenden Maßnahmen einzuleiten ist: Erörterung des Sachverhalts und möglicher Handlungsalternativen mit dem Mandanten, persneller Austausch des verantwrtlichen Wirtschaftsprüfers bzw. vn Mitarbeitern der msw gmbh, Prüfung, b eine rechtliche Pflicht zur Frtführung des Auftrags besteht, 7

11 Berichterstattung im Fall der Mandatsniederlegung, sfern eine gesetzliche Pflicht hierzu besteht (z.b. gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Dkumentatin der wesentlichen Aspekte, Gesprächsinhalte mit dem Mandanten und der Gründe für die Entscheidung der Frtführung der Niederlegung des Auftrags, Mitteilung an die Wirtschaftsprüferkammer, sfern erfrderlich. Bei den gesetzlich vrgeschriebenen Abschlussprüfungen sind die 318 Abs. 6 bis 8, 320 Abs. 4 HGB) swie 26 der Berufssatzung zu beachten. (iii) Einstellung vn Mitarbeitern und deren fachliche Entwicklung Im Hinblick auf den hhen Qualitätsanspruch unserer Mandanten an unsere Tätigkeit und den vn uns angestrebten nachhaltigen Erflg unserer Gesellschaft stellt die Qualifikatin unserer Mitarbeiter in fachlicher und persönlicher Hinsicht einen wesentlichen Aspekt bei der Einstellung dar. Einstellungen vn Mitarbeitern werden auf der Grundlage unserer internen Persnalbedarfsplanung vrgenmmen, die sich u.a. an den Inhalten und dem Zeitaufwand der Aufträge unserer Mandanten rientiert. Bei der Auswahl künftiger Mitarbeiter achten wir darauf, dass ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit überdurchschnittlichem Erflg abslviert wurde und inwieweit bereits praktische Erfahrungen (z.b. Praktika, erste Berufserfahrungen in vergleichbaren Unternehmen) vrliegen. Ferner legen wir bei Einstellungen vn Mitarbeitern grßen Wert auf die persönlichen Eigenschaften wie z.b. Integrität, Auftreten, Kmmunikatinsbereitschaft und -fähigkeit. Unsere Mitarbeiter werden mindestens zweimal im Jahr der nach Abschluss größerer Aufträge bzw. Prjekte schriftlich beurteilt und das Ergebnis in einem persönlichen Gespräch mit der Geschäftsführung erörtert. Dabei werden auch die persönlichen beruflichen Ziele des Mitarbeiters und Weiterentwicklungsmöglichkeiten diskutiert. Unsere Mitarbeiter werden in ihrer persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung vn uns tatkräftig unterstützt. Zu den einzelnen Aus- und Frtbildungsmaßnahmen verweisen wir auf unsere Ausführungen in Kapitel X. dieses Transparenzberichtes. 8

12 (iv) Gesamtplanung der Aufträge Mit Hilfe einer IT-gestützten Gesamtplanung werden die Aufträge in zeitlicher und persneller Hinsicht umfassend geplant. Hierbei werden die Mitarbeiter entsprechend ihren fachlichen Kenntnissen und ihrer beruflichen Erfahrung berücksichtigt. (v) Umgang mit Beschwerden Beschwerden und Vrwürfe vn Mandanten, Mitarbeitern der Dritten sind für uns vn hher Bedeutung, da sie uns verdeutlichen, w und wie unsere Arbeit und Organisatin immer nch verbessert und ptimiert werden kann. Anregungen und Beschwerden vn Mitarbeitern können unter Wahrung der Vertraulichkeit erflgen. Beschwerden und Vrwürfen gehen wir sehr gründlich nach, wenn die Vermutung besteht, dass Verstöße gegen gesetzliche Nrmen der fachliche Vrgaben bzw. berufsständische Regelungen vrliegen. Alle Mitarbeiter der msw gmbh sind aufgefrdert, die Geschäftsleitung bzw. den mandatsverantwrtlichen Wirtschaftsprüfer unverzüglich über die zur Kenntnis erhaltenen Beschwerden und Vrwürfe zu unterrichten. Die Geschäftsleitung und der mandatsverantwrtliche Wirtschaftsprüfer untersuchen, b die vrgetragenen Beschwerden bzw. Vrwürfe berechtigt sind und leiten gegebenenfalls die jeweils erfrderlichen Maßnahmen ein. Darüber hinaus wird der Beschwerdeführer über das Ergebnis der Untersuchung bzw. den weiteren Frtgang der Angelegenheit schriftlich unterrichtet. b. Auftragsabwicklung bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen Die msw gmbh hat umfassende fachliche und rganisatrische Anweisungen in Frm eines Prüfungshandbuches mit Check-Listen, Leitfaden und Musterprüfungsberichten für die Durchführung vn Abschlussprüfungen entwickelt, die sicherstellen sllen, dass Prüfungen sachgerecht abgewickelt werden. Der Prüfungsansatz ermöglicht eine knsequente Umsetzung des entsprechend dem Auftrag erfrderlichen risikrientierten Prüfungsvrgehens. Arbeitsabläufe und Dkumentatinsvrgehen werden im Rahmen der internen Vrgaben der msw gmbh klar vrgegeben und überwacht, wbei das Vier-Augen-Prinzip durchgängig Anwendung findet. 9

13 Mittels detaillierter Vrgaben in den Prüfungsanweisungen wird sichergestellt, dass bei der Auftragsabwicklung und der anschließenden Berichterstattung die gesetzlichen Vrschriften und fachlichen Regelungen des Berufsstandes zur Durchführung vn Abschlussprüfungen beachtet werden. Im Einzelnen sind dabei die flgenden Grundsätze und Maßnahmen definiert: Auftragsannahme und Auftragsfrtführung vgl. die Ausführungen zu Kapitel V.2.a.(ii) Prüfungsplanung Grundlage für die Prüfungsplanung ist die Entwicklung einer risikrientierten Prüfungsstrategie und darauf aufbauend die Knzeptin eines Prüfungsprgramms mit einer sachlichen, zeitlichen und persnellen Planung entsprechen den Vrgaben IDW Standards IDW PS 261. Hierfür sind zunächst Kenntnisse über das Unternehmen und sein Umfeld erfrderlich. Ferner ist ein Verständnis für das rechnungslegungsbezgene interne Kntrllsystem zu erlangen. Vr diesem Hintergrund sind Feststellungen zur Risik- und Wesentlichkeit zu treffen, die Grundlage für die Planung vn Inhalt, zeitlichem Ablauf und Umfang der Prüfungshandlungen darstellen. Im Prüfungsansatz ist die Beachtung aller wesentlichen Aspekte für die Entwicklung einer risikrientierten Prüfungsstrategie gewährleistet. Die Prüfungsstrategie und das darauf aufbauende Prüfungsprgramm sind zeitnah vn dem mandatsverantwrtlichen Wirtschaftsprüfer festzulegen und zu genehmigen und im Anschluss den übrigen, in die Prüfung invlvierten, Mitarbeitern zu verdeutlichen. Prüfungsdurchführung Im Rahmen des vn der msw gmbh verflgten Prüfungsansatzes wird sich ein Überblick über das interne Kntrllsystem verschafft. Danach werden die Kntrllen in den einzelnen Bereichen identifiziert und daraufhin beurteilt, inwieweit sie für die Abschlussprüfung vn Bedeutung sind. Im Rahmen der Prüfung des internen Kntrllsystems werden vr dem Hintergrund der festgestellten Risiken aus Geschäftstätigkeit und Umfeld des Mandanten die Prüfungsstrategie und die die darauf aufbauenden Prüfungshandlungen im Einzelnen festgelegt. 10

14 Nach Beurteilung der Risiken auf Unternehmens- und Abschlussebene sind die Risiken auf die Prüffelder und Jahresabschlusspsten zu bestimmen. Diese Vrgehensweise ist die Grundlage für die risikrientierte Festlegung der jeweiligen Prüfungshandlungen zur Erreichung eines angemessenen Prüfungsergebnisses. Auswertung der Prüfungsfeststellungen und Berichterstattung einschließlich Bestätigungsvermerk Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen hat der mandatsverantwrtliche Wirtschaftsprüfer abschließend zu würdigen, b die im Verlauf der Prüfung getrffenen Risikeinschätzungen und die als Reaktin auf die identifizierten Risiken durchgeführten Prüfungshandlungen angemessen sind. Die abschließende Würdigung bliegt dem mandatsverantwrtlichen Wirtschaftsprüfer swie den mit der Berichtskritik beauftragten Fachkllegen. Qualitätssicherung Der mandatsverantwrtliche Wirtschaftsprüfer überwacht zeitnah und permanent die Durchführung der Auftragsabwicklung. Angemessene zeitliche Zielvrgaben des Prüfungsprgramms basieren auf dem Grundsatz der msw gmbh, dass die Beachtung der Qualitätsanfrderungen im Knfliktfall Vrrang vr der Erreichung geschäftlicher Ziele hat und dass die Qualität der beruflichen Tätigkeit nicht durch wirtschaftliche Überlegungen beeinträchtigt wird. Der Anspruch an die hhe Qualitätssicherung wird durch flgende Maßnahmen verdeutlicht: eindeutige Festlegung und Dkumentatin der verantwrtlichen Wirtschaftsprüfer, Einhlung vn interner und externer fachlicher Expertise bei für das Prüfungsergebnis bedeutsamen Zweifelsfragen, abschließende Durchsicht der Auftragsergebnisse durch den mandatsverantwrtlichen Wirtschaftsprüfer swie den weiteren mitunterzeichnenden Wirtschaftsprüfer, Überprüfung der Einhaltung der für den Prüfungsbericht maßgeblichen Regelungen swie der im Prüfungsbericht dargestellten Prüfungshandlungen und Prüfungsfeststellungen durch einen Wirtschaftsprüfer, der an der Prüfung swie an der Erstellung des Prüfungsberichtes nicht selbst mitgewirkt hat (Berichtskritik), auftragsbegleitende Qualitätssicherung durch einen nicht dem Auftragsteam angehörenden Wirtschaftsprüfer der eine andere nicht dem Auftragsteam 11

15 angehörende fachlich und persönlich geeignete Persn u. A. bei Abschlussprüfungen vn Unternehmen vn öffentlichem Interesse i.s.d. 319a HGB, Vrgaben zur Lösung vn fachlichen Meinungsverschiedenheiten, regelmäßige und qualifizierte Nachschau der Praxisrganisatin und der Auftragsabwicklung zur Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der msw gmbh. Arbeitspapiere Die internen Vrgaben zur Ausgestaltung der Arbeitspapiere ermöglichen, dass sich ein sachverständiger Dritter in einem angemessenen Zeitrahmen einen Überblick über die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Abschlussprüfung verschaffen kann. Die Grundlagen für die in der Abschlussprüfung zu treffenden fachlichen Entscheidungen sind nachvllziehbar zu dkumentieren. Die Erstellung der Arbeitspapiere und Überwachungsmaßnahmen werden durch Abzeichnung dkumentiert. Die Auftragsdkumentatin ist in der Weise ausgestaltet, dass jederzeit feststellbar ist, vn wem und zu welchem Zeitpunkt die Arbeitspapiere angelegt, geändert und durchgesehen wurden. c. Überwachung und Nachschau Mit der Nachschau der Praxisrganisatin und der Auftragsabwicklung sll gewährleistet werden, dass die Regelungen des Qualitätssicherungssystems angemessen und wirksam sind bzw. in der Praxis eingehalten werden. Die Nachschau erstreckt sich auf die allgemeine Praxisrganisatin und die Abwicklung vn Aufträgen. d. Dkumentatin des internen Qualitätssicherungssystems Das Qualitätssicherungssystem ist im Handbuch des Qualitätssicherungssystems (Stand: Dezember 2012 der msw gmbh dkumentiert. Der inhaltliche Aufbau des Handbuchs ist an der Gliederung der gemeinsamen Stellungnahme der WPK und des IDW Anfrderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis VO 1/2006 ausgerichtet. In dem Handbuch, das allen Mitarbeitern unserer Gesellschaft zugänglich ist, sind u.a. auch die Verantwrtlichkeiten für die einzelnen Teilbereiche des Qualitätssicherungssystems festgehalten. Bei den einzelnen Regelungen wird auf entsprechende Anlagen zum Handbuch und auf Arbeitshilfen verwiesen. 12

16 3. Erklärung der Geschäftsführung zur Durchsetzung des internen Qualitätssicherungssystems Die msw gmbh hat im Berichtsjahr sämtliche ntwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung des vrstehend beschriebenen internen Qualitätssicherungssystems getrffen. Das System entspricht den gesetzlichen Anfrderungen. Die Einhaltung der sich hieraus ergebenden Vrgaben wurde u.a. im Rahmen der Nachschau überprüft. VI. Ausstellungsdatum der letzten Teilnahmebescheinigung betreffend die Prüfung für Qualitätskntrlle nach 57a WPO Am 4. Nvember 2010 wurde bei der msw gmbh, die zu diesem Zeitpunkt nch unter MSW Mantay Schulz GmbH firmierte, eine Qualitätskntrlle vn der Winkelmann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oerlinghausen, durchgeführt. Danach wurde der msw gmbh im Prüfungsurteil bestätigt, dass das Qualitätssicherungssystem im Einklang mit den gesetzlichen und satzungsgemäßen Anfrderungen steht und mit hinreichender Sicherheit die rdnungsgemäße Abwicklung vn Prüfungsaufträgen nach 2 Abs. 1 WPO, bei denen das Siegel geführt wird der zu führen ist, gewährleistet. Die Wirtschaftsprüferkammer hat daraufhin am 30. Nvember 2010 die Teilnahme am System der Qualitätskntrlle nach 57a Abs. 6 Satz 7 WPO bis zum 23. Dezember 2016 bescheinigt. VII. Unternehmen vn öffentlichem Interesse Unternehmen vn öffentlichem Interesse im Sinne des 319a Abs. 1 Satz 1 HGB, bei denen die msw gmbh in 2012 eine gesetzlich vrgeschriebene Jahresabschlussprüfung durchgeführt hat: TC Unterhaltungselektrnik AG, Kblenz. 13

17 VIII. Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit 1. Maßnahmen Unter Hinweis auf die 20 ff. der Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer, die gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer VO 1/2006 vm 27. März 2006 swie auf die sich aus den 43 ff. WPO ergebenden Berufspflichten für Wirtschaftsprüfer und deren Erfüllungsgehilfen fragt die Geschäftsführung der Gesellschaft jährlich schriftlich anhand unserer Mandantenliste ab, b persönliche, finanzielle, kapitalmäßige der snstige gesellschaftsrechtliche und nahe persönliche Beziehungen zu prüfungspflichtigen Mandanten, deren Gesellschaftern swie leitenden Organen bestehen. Darüber hinaus stellt die Geschäftsführung sicher, dass keine Interessenkllisin aufgrund vn anderen Aufträgen besteht. Wenn slche Beziehungen bestehen, sind die der Gesellschaft ffenzulegen. Um dieser Verpflichtung nachzukmmen, verlangt die Geschäftsführung vn allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mindestens einmal jährlich eine prüfende Durchsicht der Mandantenliste und die Abgabe einer abschließenden Erklärung. Für den Fall, dass die Unabhängigkeit und die Unbefangenheit beeinträchtigende Beziehungen bekannt sind, müssen diese der Geschäftsführung unverzüglich benannt werden. Die Geschäftsführung selbst nimmt regelmäßig mindestens jedch quartalsweise eine Durchsicht der Mandantenliste zur Wahrung der Unabhängigkeit vr und dkumentiert das Ergebnis. 2. Bestätigung einer internen Durchführung der Prüfung vn Unabhängigkeitsanfrderungen Die msw gmbh hat im Berichtsjahr 2012 die Unabhängigkeitsanfrderungen geprüft. 14

18 IX. Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten der Gesellschaft Organmitglieder swie leitende Angestellte erhalten im Wesentlichen feste Vergütungen. Darüber erhalten sie variable Bezüge, deren Höhe vm Ergebnis der Gesellschaft bzw. dem Akquisitinserflg abhängig ist und individuell festgelegt wird. Hierbei werden u.a. die flgenden Aspekte berücksichtigt: fachliches Knw hw, Umsetzung unserer Werte im praktischen Verhalten und im Auftreten, Knw hw und Leitungserfahrung im Bereich vn Qualitäts- und Risikmanagement, Einhaltung vn Richtlinien und Verfahren, Einhaltung vn gesetzlichen Vrschriften, Bestimmungen und Berufspflichten Beitrag zum Schutz und zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Erflgs swie der Marke msw. Auf den variablen Teil der Vergütung der Organmitglieder und leitenden Angestellten entfiel in 2012 im Durchschnitt rd. 15 % der Gesamtvergütung. X. Interne Frtbildungsgrundsätze und -maßnahmen Die fachliche und persönliche Kmpetenz unserer Mitarbeiter wird durch umfassende Schulungsund Frtbildungsmaßnahmen swie durch eine angemessene Anleitung und Unterstützung bei der Auftragsabwicklung ( Caching swie Training n the Jb ) gefördert. Die Aus- und Frtbildungsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung der aktuellen und künftigen Tätigkeitsbereiche swie dem fachlichen Kenntnisstand und der beruflichen Erfahrung mit den Mitarbeitern individuell erörtert und festgelegt. Im Einzelnen wird die Aus- und Frtbildung wie flgt durchgeführt: Fallbezgene unregelmäßige interne Schulungsmaßnahmen über fachliche Themen u.a. in den Bereichen natinale und internatinale Rechnungslegung, natinales und internatinales Steuerrecht, Prüfung swie Betriebswirtschaft, externe Frtbildungsmaßnahmen, die u.a. vm Institut der Wirtschaftsprüfer e.v. und anderen Anbietern vn Lehrveranstaltungen durchgeführt werden, Training n the Jb bei speziellen fachlichen Themen im Rahmen der Durchführung vn betriebswirtschaftlichen Prüfungen. 15

19 Bei der Vrbereitung auf die Berufsexamina (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater der vergleichbare ausländische Berufsexamina) werden die Mitarbeiter unterstützt. Ein ausreichender Kenntnisstand der Mitarbeiter der msw gmbh wird außerdem durch umfangreich bereitgestellte aktuelle Fachinfrmatinen gewährleistet. Diese stehen regelmäßig in Frm vn gesetzlichen Vrschriften, Infrmatinen zur Rechtsprechung, Fachlehrbüchern und Kmmentaren swie (Rechnungslegungs-)Standards, Prüfungshandbüchern und Leitfäden zur Verfügung. Darüber hinaus werden Infrmatinen der Berufsrganisatinen zu Fragen der natinalen und internatinalen Rechnungslegung, der Prüfung jedweder Art in den vn uns betriebenen Kerngeschäftsbereichen, der steuerlichen Beratung und den übrigen betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen bereitgestellt. Auf zahlreiche Fachinfrmatinen und fachspezifische Datenbanken können unsere Mitarbeiter auf elektrnischem Weg zugreifen. Ferner sind bestimmte Fachzeitschriften und Fachliteratur in gedruckter Frm verfügbar. Den in den Bereichen Prüfung und Steuerberatung tätigen Mitarbeitern wird eine ihrem fachlichen Tätigkeitsgebiet entsprechende Literatur-Grundausstattung zur Verfügung gestellt. Bei besnderen fachspezifischen Fragestellungen können alle Mitarbeiter auf die Infrmatinen in der Biblithek in unseren Geschäftsräumen zugreifen. Unsere Wirtschaftsprüfer bilden sich nach 43 Abs. 2 Satz 4 WPO, 4a der Berufssatzung und den Vrgaben der gemeinsamen Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer VO 1/2006 vm 27. März 2006 frt. Sie sind verpflichtet, sich mindestens jährlich 40 Stunden frtzubilden, wbei mindestens 20 Stunden die Teilnahme an Frtbildungsveranstaltungen beinhaltet. Die Teilnahme an den Veranstaltungen wird anhand vn Teilnahmebestätigungen nachgewiesen, die gesndert aufbewahrt werden. 16

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