Entwicklungsschritte zum modernen Verfassungsstaat

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1 Entwicklungsschritte zum modernen Verfassungsstaat Herrschaftsidee Verfassungsidee Feudalordnung (= Lehensstaat) Persönliches, individuelles Abhängigkeitsverhältnis auf quasivertraglicher Basis (Bauern / Adlige < > Grundherr) > kein einheitlicher Bewirkungszusammenhang (Schutz < > verkörperte Leistung) Ständeordnung (= Ständestaat) Auf gesellschaftlichen Funktionen aufbauende Gliederung mit vertraglichen Mitbestimmungsrechten (= Herrschaftsverträge und Fundamentalgesetze) > keine einheitliche Herrschaftsidee ( Land und Herrschaft ) (do ut des-grundsatz) Absolutismus (= Territorialstaat) Einheitliches und durchgängiges (idealiter ganzheitliches) Herrschaftsverhältnis auf nicht-vertraglicher Basis (Anerkennung von Souveränität ) (Ordnung und Leistung durch Verwaltungsstaat)

2 Der moderne Verfassungsstaat Inhalte Ablösung der alten Herrschaftsverträge und Fundamentalgesetze (institutionelles Denken) durch Vorstellung einer einheitlichen und grundlegenden Gestaltung des Staates mittels einer rechtlichen Grundordnung in einer geschriebenen Verfassung (konstitutionelles Denken) Entscheidende Denkschritte dabei: Verfassungsidee Abkehr von der Vorstellung vertraglicher, ausgehandelter und (idealiter) von allen anerkannter Herrschaftsordnung Hinwendung zu einem Denken in Herrschaft (= Souveränität als Recht zur einseitigen hoheitlichen Gestaltung der staatlichen Ordnung) Bindung der Ausübung dieser Souveränität an vorab festgelegte, zwischen Monarch und Untertanen (vertreten durch Repräsentativkörperschaften) ausgehandelte Grundordnung = Verfassung als Staatsgrundgesetz Unterscheidung von verfassunggebender Gewalt (Verfassungsgeber) und gesetzgebender Gewalt (Gesetzgeber) und Vorrang der Verfassung vor dem Gesetz Konsequenz I: Verrechtlichung des (vordem politischen, philosophischen oder soziologischen) Verfassungsbegriffs Konsequenz II: Sicherung des Vorrangs und der Beachtung der Verfassung durch Verfassungsgerichtsbarkeit Grundrechtsidee Abkehr von der Vorstellung nur vertraglich gesicherter und u.u. wieder wegfallender wohlerworbener Rechte Zuerkennung von jedem Menschen angeborenen, vorstaatlichen subjektiven Rechten = Grundrechten Abwehrcharakter dieser Grundrechte gegen staatliche Freiheitsbeschränkungen (Eingriffe) und gerichtlicher Schutz dieser Rechte

3 FÖDERALISTISCHE GRUNDSTRUKTUREN: STAATENBUND VERSUS BUNDESSTAAT Staatenbund = Verbindung souveräner politischer Einheiten, deren Selbständigkeit erhalten bleibt ( Staat ); Bund selbst ist kein Staat Folgen: grundsätzlich begrenzte Zweckbindung des Bundes, zumeist Verteidigung nach außen oder Errichtung eines einheitlichen Wirtschaftsgebiets; einzelne Staatszwecke verbleiben außerhalb der Kompetenzordnung des Bundes Mitgliedstaaten unterhalten volle auswärtige Beziehungen zu anderen Staaten kein Bundesvolk > keine gemeinsame Staatsangehörigkeit > keine Repräsentation des Staatsvolks (Volksvertretung) auf Bundesebene kein Zugriff des Bundesrechts auf die einzelnen Staatsbürger > Bundesrecht muß jeweils transformiert werden, um in den Mitgliedstaaten zu gelten kein einheitliches Bundesheer, sondern Kontingente aus den Mitgliedstaaten kein einheitliches Steuerwesen des Bundes > Finanzierung über Beiträge Bundesstaat = Verbindung souveräner politischer Einheiten, deren Selbständigkeit z.t. verloren geht ( Gliedstaat ); Bund selbst ist ebenfalls Staat Folgen: grundsätzlich volle Integration des Gliedstaats in den (Ober-)Bundesstaat, um alle denkbaren Staatszwecke gemeinsam (auf den verschiedenen Ebenen des Bundesstaats) zu verwirklichen = keine verfassungsfremden Kompetenz reste des Gliedstaats Gliedstaaten unterhalten nur eingeschränkte Außenbeziehungen eigenes (zusammengesetzes) Bundesvolk > eigene Staatsangehörigkeit > Repräsentation des gesamten Staatsvolks auf Bundesebene automatischer Zugriff des Bundesrechts auf die einzelnen Landesbürger > Bundesrecht muß nicht transformiert werden, sondern gilt unmittelbar und bricht entgegenstehendes Landesrecht einheitliches Bundesheer einheitliches Steuerwesen des Bundes > Finanzierung aus eigenenen Einnahmen

4 Besonderheiten der Verfassung der USA 1. Föderatives System: Bundesstaat 2. Die Regierungsform: Republik mit Präsidialsystem 3. Die Gewaltenteilung: Trennung und Verschränkung ( checks and balances ) 4. Die Grenzen der staatlichen Herrschaftsausübung: Beschränkung durch angeborene Grundrechte 5. Die Volkssouveränität: keine direkte politische Willensbildung des Volkes; Bändigung der Massen durch Gewaltenteilung und Grundrechte 6. Die Absicherung der Verfassungsordnung: Schutz durch richterliche Gewalt, Vorrang der Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit

5 Verfassung von 1791 König der Franzosen und entläßt verurteilt Vetorecht Gesetzgebungsund Budgetrecht erhebt Anklage vor Nationales Hochgericht Nationalversammlung (Assemblée nationale) Kontrolle Kassationsgerichtshof Wahl auf 2 Jahre wählt Richter im Department Wahlmännerversammlungen (Assemblées électorales) Friedensrichter Wahl auf 2 Jahre Urwählerversammlungen der Aktivbürger (Assemblées primaires)

6 Verfassung von 1793 (= Jahr I) D DDDD Exekutivrat (24 ) D DDDD D DD Gesetzgebende Versammlung (für 1 Jahr gewählt) Lois, nur nach einer Volksabstimmung gültig Décrets Wahlmännerversammlung Urwähler Präfekt Richter Volk

7 Verfassung von 1795 (= Jahr III) Justiz Finanzverwaltung (5) (pro Jahr: 1) Direktorium (5) auf 5 Jahre gewählt Rat der 500: Initiative, Beratung Rat der Alten: Annahme, Ablehnung Rat der Alten (250) Rat der 500 (500) Gesetzgebung Wahlversammlung Volk

8 Verfassung von 1799 (= Jahr VIII) 3 Konsuln Staatsrat (30-50) 2.K. N. 3.K. Tribunat (100) Corps legislatif (300) Notabeln Sénat conservateur (80) Nation Notabeln Department Notabeln Gemeinde Volk

9 Verfassung von 1814 Richter auf Lebenszeit König von Frankreich und entläßt Auflösungsrecht (2.) Deputiertenkammer Gesetzesinitiativrecht Gesetzgebungsund Budgetrecht Anklage (1.) Pairskammer Antrag auf Anklage der Wahl auf 5 Jahre Wähler (Aktivbürger) (Zensuswahlrecht)

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