22 Todesfälle durch Fixierung 19 fehlerhafte Fixierung 2 Fixierungen durch Gürtel oder Bettlaken

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "22 Todesfälle durch Fixierung 19 fehlerhafte Fixierung 2 Fixierungen durch Gürtel oder Bettlaken"

Transkript

1 22 Todesfälle durch Fixierung 19 fehlerhafte Fixierung 2 Fixierungen durch Gürtel oder Bettlaken korrekt Pat. zu gelenkig Suizid natürlicher Tod Universität München und Wien untersuchen 26 Todesfälle im Fixiergurt

2 Medizinprodukterecht Grundlagen Gesetze Verordnungen Verwaltungsvorschriften Empfehlungen Bekanntmachungen Richtlinien EUR- Lex Leitlinien Normen Arbeitsschutzgesetz Unfallverhütungsvorschriften

3 Medizinprodukterecht Grundlagen Thema heute Medizinproduktegesetz MPG seit 1995 Medizinprodukte- Betreiberverordnung MPBetrV seit 1998

4 Medizinprodukterecht Grundlagen Thema heute We uie n i t kon n r de rlic ng a h st s a ep Medizinproduktegesetz MPG seit 1995 Medizinprodukte- Betreiberverordnung MPBetrV seit 1998

5 Medizinprodukterecht Grundlagen Thema heute Organisationshandbuch Dienstanweisung im Intranet

6 Medizinprodukterecht Grundlagen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Thema heute Organisationshandbuch BfArM 19

7 Medizinprodukterecht Grundlagen Thema heute Organisationshandbuch BfArM dann gibt es auch noch 21

8 Medizinprodukterecht Grundlagen Thema heute Organisationshandbuch BfArM dann gibt es auch noch

9 Medizinprodukterecht Grundlagen Thema heute Organisationshandbuch BfArM dann gibt es auch noch 22

10 Medizinprodukterecht Grundlagen Thema heute 2012 Organisationshandbuch BfArM dann gibt es auch noch 23

11 MPG Begriffe Anwender Patienten Dritte

12 MPG Begriffe In den Verkehr bringen Errichten In Betrieb nehmen Betreiben Anwenden

13 MPG Begriffe Zweck des Gesetzes Verkehr regeln Sicherheit, Eignung, Leistung sicherstellen Schutz und Gesundheit der Beteiligten

14 MPG Begriffe Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Medizinprodukte Zubehör> eigenständiges Medizinprodukt

15 MPG Begriffe Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Medizinprodukte Zubehör> eigenständiges Medizinprodukt Nicht als Medizinprodukt in Verkehr gebracht, aber als solches eingesetzt

16 MPG Begriffe Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Verbot bei Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit Verfalldatum abgelaufen

17 MPG Begriffe Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Medizinprodukte Instrumente Apparate- Gegenstände Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen Software Schutzausrüstung In vitro Diagnostik

18 MPG Begriffe Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Medizinprodukte bei Krankheiten Verletzungen und Behinderungen Ersetzung oder Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs zur Empfängnisverhütung

19 MPG Hauptwirkung Begriffe nicht Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Medizinprodukte Wirkung Pharmakologisch Immunologisch Metabolisch sondern meist technisch- physikalisch Wirkung der MP kann durch Medikamente unterstützt werden

20 MPG Begriffe Desinfektionsmittel und Antiseptika zum äußerlichen Gebrauch am Menschen Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Medizinprodukte Wirkung Desinfektionsmittel speziell zum Desinfizieren von Medizinprodukten Allzweck-Desinfektionsmittel und Sterilisationsmittel (z.b. Ethylenoxid)

21 MPG Begriffe Desinfektionsmittel und Antiseptika zum äußerlichen Gebrauch am Menschen Arzneimittel Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Desinfektionsmittel speziell zum Desinfizieren von Medizinprodukten Zubehör zu Medizinprodukten Medizinprodukte Wirkung Allzweck-Desinfektionsmittel und Sterilisationsmittel (z.b. Ethylenoxid) Biozid- Produkt

22 MPG Begriffe Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Medizinprodukte Zweckbestimmung Prävention Diagnostik Therapie Rehabilitation Empfängnisverhütung Implantation

23 MPG Begriffe Zweck des Gesetzes Anwendungsbereich Medizinprodukte Zweckbestimmung Prävention Diagnostik Therapie Rehabilitation Empfängnisverhütung Implantation kb c e Zw n u m m i t es g e H s de rs e l l e t rs

24

25

26 Klassen Eingruppierung Dauer Ort zentrales Nerven- Kreislaufsystem wiederverwertbares chirurgisches Instrumentarium Aktives Medizinprodukt biologisches Material (Mensch- Tier)

27 Klassen Eingruppierung I Kompressionsstrumpf Pflegebett Rollstuhl Fieberthermometer

28 Klassen Eingruppierung I IIa Desinfektionsmittel Einwegspritzen Hörgerät

29 Klassen Eingruppierung I IIa IIb Beatmungsgerät Blutspendebeutel Dialysegerät Kondome

30 Klassen Eingruppierung I IIa IIb III Herzkatheter Herzschrittmacher resorbierbares Nahtmaterial Intrauterinpessar (Spirale) Brustimplantat

31 MPBetrV Inverkehrbringen- Betreiben- Anwenden Riskoabwehr Prüfungen

32 Beteiligte Hersteller Zweckbestimmung Anwendungsbeschränkungen Gerätekombinationen Erstmaliges Inverkehrbringen in Europa

33 Beteiligte Hersteller Zweckbestimmung Anwendungsbeschränkungen Gerätekombinationen Erstmaliges Inverkehrbringen in Europa

34 Beteiligte Hersteller Zweckbestimmung Anwendungsbeschränkungen Gerätekombinationen Erstmaliges Inverkehrbringen in Europa

35 Beteiligte Hersteller Lieferant Verkauft baut auf prüft Organisiert Einweisung

36 Beteiligte Hersteller Lieferant Betreiber für Betrieb verantwortlich Natürliche oder juristische Person z. B. Krankenkassen für Pflegebetten Beachte mitgebrachte Geräte Auch außerhalb von Gesundheitseinrichtungen

37 Beteiligte Hersteller Lieferant Betreiber für Betrieb verantwortlich geeignete Personen Instandhaltung, Aufbereitung, Dokumentation

38 Beteiligte Hersteller Lieferant Kontaktperson Koordiniert interne Prozesse Setzt korrektive Maßnahmen um Betreiber Beauftrage für Medizinprod.- Sicherheit Heidrun Isenmann

39 Beteiligte Hersteller Lieferant Prüfungen- Kontrollen- Reparaturen Einweisungen organisieren Gerätebücher Betreiber Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit Medizintechnik Michael Bergmann 4110

40 Beteiligte Hersteller Lieferant Betreiber Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit Medizintechnik MP Verantwortlicher MP Beauftragter Benannter Hauptansprechpartner vor Ort Einweisungsbedarf ermitteln Einweisen Gebrauchsanweisung Meldung von Vorkommnissen Teilnahme an Ersteinweisungen

41 Beteiligte Hersteller Lieferant Betreiber Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit Medizintechnik MP Verantwortlicher MP Beauftragter Benannter Hauptansprechpartner vor Ort Einweisungsbedarf ermitteln Einweisen Gebrauchsanweisung vereinfachte Gerätebücher Meldung von Vorkommnissen Teilnahme an Ersteinweisungen MP Verantwortlicher delegiert i. d. R. Verantwortung bleibt

42 Beteiligte Hersteller Lieferant Betreiber Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit Medizintechnik MP Verantwortlicher MP Beauftragter Sichere Anwendung geeignetes, eingewiesenes Personal Zweckbestimmung Zubehör vereinfachtes Gerätebuch vor Ort

43 Beteiligte Hersteller Lieferant Betreiber Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit Medizintechnik MP Verantwortlicher MP Beauftragter Sichere Anwendung geeignetes, eingewiesenes Personal Zweckbestimmung Zubehör vereinfachtes Gerätebuch vor Ort

44 Beteiligte Hersteller Lieferant Betreiber Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit Medizintechnik MP Verantwortlicher MP Beauftragter Sichere Anwendung geeignetes, eingewiesenes Personal Zweckbestimmung Zubehör vereinfachtes Gerätebuch vor Ort

45 Beteiligte Hersteller Lieferant Betreiber Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit Medizintechnik MP Verantwortlicher MP Beauftragter Anwender ist, wer ein MP im Anwendungsbereich dieser Verordnung am Patienten einsetzt

46 Beteiligte Hersteller Lieferant Betreiber Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit Medizintechnik MP Verantwortlicher MP Beauftragter Anwender Aufgaben Zweckbestimmung und Vorschriften beachten Funktionsprüfung ordnungsgemäßer Zustand Prüfplakette Gebrauchsanweisung beachten

47 Beteiligte Hersteller Einweisung Lieferant Medizinprodukte dürfen Betreiber nur von Personen betrieben oder angewendet werden, die die dafür Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen Medizintechnik MP Verantwortlicher MP Beauftragter Anwender

48 Beteiligte Hersteller Lieferant Betreiber Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit Medizintechnik MP Verantwortlicher MP Beauftragter Anwender Einweisung Vor Aufnahme der Tätigkeit Bei Änderungen Bei Vorkommnissen Jährlich

49 Beteiligte Einweisung Vor Aufnahme der Tätigkeit Bei Änderungen Bei Vorkommnissen Jährlich Hersteller Lieferant Betreiber Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit Medizintechnik MP Verantwortlicher MP Beauftragter Anwender Ausnahme Selbsterklärend Baugleich

50 Beteiligte Hersteller Lieferant Betreiber Einweisung Vor Aufnahme der Tätigkeit Bei Änderungen Bei Vorkommnissen Jährlich Beauftrager für Medizinprod.- Sicherheit Medizintechnik MP Verantwortlicher MP Beauftragter Anwender Fü ein h sc r e hr ü f te h ä r e rtlic G es ntwo n i e era n hre lbst v ü s F se a rd s

51 Geräte laut Anlage gefährliche energetisch betriebene Geräte Anlage 1

52 Nichtimplantierbare aktive Medizinprodukte zur Erzeugung und Anwendung elektrischer Energie zur unmittelbaren Beeinflussung der Funktion von Nerven und/oder Muskeln beziehungsweise der Herztätigkeit einschließlich Defibrillatoren intrakardialen Messung elektrischer Größen oder Messung anderer Größen unter Verwendung elektrisch betriebener Messsonden in Blutgefäßen beziehungsweise an freigelegten Blutgefäßen Erzeugung und Anwendung jeglicher Energie zur unmittelbaren Koagulation, Gewebezerstörung oder Zertrümmerung von Ablagerungen in Organen unmittelbare Einbringung von Substanzen und Flüssigkeiten in den Blutkreislauf unter potentiellem Druckaufbau, wobei die Substanzen und Flüssigkeiten auch aufbereitete oder speziell behandelte körpereigene sein können, deren Einbringen mit einer Entnahmefunktion direkt gekoppelt ist maschinellen Beatmung mit oder ohne Anästhesie

53 Nichtimplantierbare aktive Medizinprodukte zur Diagnose mit bildgebenden Verfahren nach dem Prinzip der Kernspinresonanz Therapie mit Druckkammern Therapie mittels Hypothermie Säuglingsinkubatoren externe aktive Komponenten aktiver Implantate

54 Geräte laut Anlage Anlage 1 Besonderheiten Funktionsprüfung am Betriebsort Beauftragte Person vor Ort anhand der Gebrauchsanweisung geschult Anwendung nur durch vom Hersteller oder Beauftragten geschultes Personal

55 Geräte laut Anlage Geräte mit messtechnischen Kontrollen Anlage 1 Anlage 2

56 Anlage 2 Medizinprodukte zur Bestimmung der Hörfähigkeit (Ton- und Sprachaudiometer) Medizinprodukte zur Bestimmung von Körpertemperaturen Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung Medizinprodukte zur Bestimmung des Augeninnendrucks (Augentonometer) Therapiedosimeter

57 Geräte laut Anlage Anlage 1 Nachfolgende implantierbare Produkte Anlage 2 Aktive implantierbare Medizinprodukte Anlage 3 Herzklappen nicht resorbierbare Gefäßprothesen und-stützen Gelenkersatz für Hüfte oder Knie Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen Brustimplantate

58 Geräte laut Anlage Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Aktive implantierbare Medizinprodukte Nachfolgende implantierbare Produkte r a b ich e r r Herzklappen ln e n e e g g e a r T s 3 n ss nicht Gefäßprothesen eresorbierbare n t l o a erh ntatpa rhalb v V und-stützen la inne p m I nt Gelenkersatz für Hüfte oder Knie e i t a P Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen Brustimplantate

59 Anwendung Vor Einweisung Zustand des Gerätes Funktionsprüfung Zweckbestimmung Zubehör- Gerätekombination

60 Anwendung Vor Während Überwachung Störungen beherrschen Dokumentation

61 Anwendung Vor Während Nach Aufbereitung - unkritische - semikritische - unkritische MP Dokumentation

62 Vorkommnis Sofort Patient versorgen Räumliche Dokumentation Wer war beteiligt? MP sicherstellen (Gutachter) Meldung

63 Vorkommnis Sofort Dokumentation Was ist passiert Wer war dabei Wie wurde reagiert mit welchem Ergebnis Nachdokumentation deutlich machen

64 Vorkommnis Sofort Was ist passiert Wer war dabei Wie wurde reagiert mit welchem Ergebnis Nachdokumentation kenntlich machen Dokumentation he c i l n ö s r Pe tiz o n en t k A

65 Vorkommnis Sofort Dokumentation Bei Ermittlungen Akte kopieren Vorgesetzte informieren Kein Eingeständnis Vernehmung ggf. mit Beistand (Anwalt) Zeugnis- Aussageverweigerungsrecht

66 Vorkommnis Sofort Akte kopieren Vorgesetzte informieren Kein Eingeständnis Vernehmung ggf. mit Beistand (Anwalt) Zeugnis- Aussageverweigerungsrecht Dokumentation tb h c i s Vor Bei Ermittlungen en g a s s u ei A

67 ... zum Schluss Ordnungswidrigkeiten Verfalldatum agbelaufen Anwendung ohne Einweisung falsche Aufbereitung

68 ... zum Schluss Ordnungswidrigkeiten Anwendung bei sicherheitsrelevaten Mängeln Verdacht auf Gefährdung nur mögliche Patientengefährdung Straftatbestand 5 bis aft H re h a J

69 ... zum Schluss Ordnungswidrigkeiten Straftatbestand mir wichtig Medizintechnik nutzen Einmalartikel sind Einmalartikel

70 ... zum Schluss Ordnungswidrigkeiten Straftatbestand mir wichtig Einweisung (Besonderheiten Anlage 1) Ich habe die Einweisungsinhalte vollumfänglich verstanden

71 ... zum Schluss Ordnungswidrigkeiten Straftatbestand mir wichtig Gebrauchsanweisung... Einweisung (Besonderheiten Anlage 1) Zweckbestimmung... Anwendungsbeschränkungen... Verwendungszweck...

72 ... zum Schluss Einweisung (Besonderheiten Ich kann das Gerät sicher anwenden, Anlage erkenne Fehler und Alarme und reagiere sicher in Alarmsituationen Ordnungswidrigkeiten Straftatbestand mir wichtig 1)

Medizinprodukterecht. Gesetze Verordnungen/ Verwaltungsvorschriften Bekanntmachungen Empfehlungen Richtlinien EUR-Lex Leitlinien und Normen

Medizinprodukterecht. Gesetze Verordnungen/ Verwaltungsvorschriften Bekanntmachungen Empfehlungen Richtlinien EUR-Lex Leitlinien und Normen Medizinprodukterecht Gesetze Verordnungen/ Verwaltungsvorschriften Bekanntmachungen Empfehlungen Richtlinien EUR-Lex Leitlinien und Normen Arbeitsschutzgesetz Unfallverhütungsvorschriften 1985 Medizin-Geräte-Verordnung

Mehr

Sicheres Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten

Sicheres Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten www..hamburg.de/medizinprodukte/ Sicheres Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten Dieses Merkblatt soll den Personen, die Medizinprodukte betreiben und/oder anwenden die Umsetzung der Anforderungen

Mehr

Gerätepass. - Leseprobe - J. Finke / H. Lührs TÜV Media

Gerätepass. - Leseprobe - J. Finke / H. Lührs TÜV Media J. Finke / H. Lührs TÜV Media Schulungs- und Fortbildungsnachweis zur Dokumentation von Einweisungen in aktive nichtimplantierbare Medizinprodukte Gerätepass 1 Schulungs- und Fortbildungsnachweis zur Dokumentation

Mehr

Gerätepass. - Leseprobe - J. Finke / H. Lührs TÜV Media

Gerätepass. - Leseprobe - J. Finke / H. Lührs TÜV Media J. Finke / H. Lührs TÜV Media Schulungs- und Fortbildungsnachweis zur Dokumentation von Einweisungen in aktive nichtimplantierbare Medizinprodukte Gerätepass 1 2 Schulungs- und Fortbildungsnachweis zur

Mehr

Medizinprodukte sicher betreiben und anwenden Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Oldenburg

Medizinprodukte sicher betreiben und anwenden Regionaler Arbeitskreis für Arbeitssicherheit Oldenburg www.bgw-online.de Medizinprodukte sicher betreiben und anwenden BGW Präventionsdienste Delmenhorst Roter Faden Warum Medizinprodukte Anforderungen an Medizinprodukte Anwender- und Betreiberpflichten Überblick

Mehr

Hilfe im Gesetzesdschungel der Medizinprodukte

Hilfe im Gesetzesdschungel der Medizinprodukte Hilfe im Gesetzesdschungel der Medizinprodukte Praktische Anwendung des Leitfadens zum Umgang mit Medizinprodukten Dr. Karin Kaster DLRG OG St. Wendel e.v. Stellv. Vorsitzende karin.kaster@stwendel.dlrg.de

Mehr

Formblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen.

Formblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen. Dienststelle: Sachbearbeiter(-in): Datum der Überwachung: Formblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen. 1. Name und Anschrift

Mehr

RECO. Medizinproduktebuch. Mikrowellentherapiegerät RECOMED 12-200P

RECO. Medizinproduktebuch. Mikrowellentherapiegerät RECOMED 12-200P RECO Medizinproduktebuch Mikrowellentherapiegerät RECOMED 12-200P Das Medizinproduktebuch muß noch mindestens 5 Jahre nach Außerbetriebnahme des Medizinproduktes aufbewahrt werden. RECO MEDIZINTECHNIK

Mehr

Stand 04.2015 Download unter http://ibgode.de/mpg-beratung.html 1/5

Stand 04.2015 Download unter http://ibgode.de/mpg-beratung.html 1/5 Spezifikation der Anlage 1 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Wichtiger Hinweis: Diese Liste dient der Orientierung

Mehr

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte- Betreiberverordnung MPBetrV -)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte- Betreiberverordnung MPBetrV -) Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte- Betreiberverordnung MPBetrV -) In der Fassung der Bekanntmachung vom 21, August 2002 (BGBl. I S. 3396), geändert

Mehr

Spezifikation 1) der Anlage 1 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV)

Spezifikation 1) der Anlage 1 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) Stand: 06.02.2002 Spezifikation 1) der Anlage 1 der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) Wichtiger Hinweis: Diese Liste dient der Orientierung für die

Mehr

Sanitäter-online - MPBetreibV 09/13/2005

Sanitäter-online - MPBetreibV 09/13/2005 Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwendung von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung-MPBetreibV)*) Vom 29. Juni 1998 (Ergänzung 4/99) Die Bundesregierung verordnet auf Grund

Mehr

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (... (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) *)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (... (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) *) Seite 1 von 14 Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) *) *) Die Verpflichtung aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen

Mehr

Medizinprodukte sicher betreiben und anwenden

Medizinprodukte sicher betreiben und anwenden www.verbraucherschutz-thueringen.de Medizinprodukte sicher betreiben und anwenden Informationsblatt zur sachgerechten Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) 1 Was sind Medizinprodukte?

Mehr

Medizinprodukte Betreiber Verordnung (MPBetreibV) 2017 Seite: 1 / 14. Abschnitt 1

Medizinprodukte Betreiber Verordnung (MPBetreibV) 2017 Seite: 1 / 14. Abschnitt 1 Seite: 1 / 14 Abschnitt 1 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten im Sinne des Medizinproduktegesetzes einschließlich der damit zusammenhängenden

Mehr

Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) 1. Ausfertigungsdatum Fundstelle BGBl I: 1998, 1762

Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) 1. Ausfertigungsdatum Fundstelle BGBl I: 1998, 1762 Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV) 1 Ausfertigungsdatum 1998-06-29 Fundstelle BGBl I: 1998, 1762 Neugefasst durch Bek. v. 28.2002 I 3396; Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 27.9.2016 I 2203

Mehr

Dienstanweisung. über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Betreiben. und Anwenden von Medizinprodukten (MP)

Dienstanweisung. über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Betreiben. und Anwenden von Medizinprodukten (MP) Dienstanweisung über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MP) Ziel dieser Dienstanweisung ist es, den Betrieb medizinisch-technischer Geräte unter

Mehr

Vorlesung Medizinrecht

Vorlesung Medizinrecht Vorlesung Medizinrecht Angewandte Gesundheitswissenschaften Teil 4: Arzneimittel- und Medizinprodukterecht Rechtsanwalt Wolfgang Wiefelspütz Fachanwalt für Medizinrecht Inhaltsangabe A. Einführung B. AMG

Mehr

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) MPBetreibV Ausfertigungsdatum: 29.06.1998 Vollzitat: "Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Mehr

Guideline für Klasse I Hersteller Abgrenzung und Klassifizierung

Guideline für Klasse I Hersteller Abgrenzung und Klassifizierung Guideline für Klasse I Hersteller Abgrenzung und Klassifizierung CMI Workshop Medizinprodukte Klasse I Vademecum für den Marktzugang 29.11.2011 Bundesministerium für Gesundheit Seite 1 Aufgabenbereiche

Mehr

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) MPBetreibV Ausfertigungsdatum: 29.06.1998 Vollzitat: "Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Mehr

Arbeitshilfe. für die Durchführung von Einweisungen von Medizinprodukten

Arbeitshilfe. für die Durchführung von Einweisungen von Medizinprodukten Arbeitshilfe für die Durchführung von Einweisungen von Medizinprodukten Stand: Juni 2018 Inhalt Das Forum für Medizintechnik FFM e.v. 3 Verordnungsgrundlage 6 Allgemeine Anforderungen 4 Abs. 3 und 5 7

Mehr

0.2 Inhalt des Gesamtwerks 1

0.2 Inhalt des Gesamtwerks 1 1 Band 1 Vorwort Blick in die Zukunft Was ändert sich für Hersteller von Medizinprodukten? Die neue Verordnung (EU) Nr. 2017/745 über Medizinprodukte 1 Einführung 2 Anwendungsfristen und Übergangsbestimmungen

Mehr

9.1 Medizinproduktegesetz - MPG

9.1 Medizinproduktegesetz - MPG 9.1 Medizinproduktegesetz - MPG Das Gesetz über den Verkehr mit Medizinprodukten (Medizinproduktegesetz - MPG) dient der Umsetzung der Richtlinien des Rates 90/385/EWG vom 20. Juni 1990 zur Angleichung

Mehr

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) MPBetreibV Ausfertigungsdatum: 29.06.1998 Vollzitat: "Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Mehr

Formblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen.

Formblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen. Dienststelle: Sachbearbeiter(-in): Datum der Überwachung: Formblatt MPBetreibV: Betrieb Medizinprodukte Nicht geprüfte Punkte sind zu streichen oder als nicht geprüft zu kennzeichnen. 1. Name und Anschrift

Mehr

Gesetze und Verordnungen im Gesundheitswesen (MPG und MPBetreibV)

Gesetze und Verordnungen im Gesundheitswesen (MPG und MPBetreibV) Gesetze und Verordnungen im Gesundheitswesen (MPG und MPBetreibV) Eine Auswahl wichtiger gesetzlicher Grundlagen für den Fachkongress Einkauf und Beschaffung für Senioren- Einrichtungen am 2. Februar 2016

Mehr

Medizin-Produkte-Betreiberverordnung ab 1. Jan 2017 mit Kommentaren zu AED relevanten Änderungen

Medizin-Produkte-Betreiberverordnung ab 1. Jan 2017 mit Kommentaren zu AED relevanten Änderungen Medizin-Produkte-Betreiberverordnung ab 1. Jan 2017 mit Kommentaren zu AED relevanten Änderungen Autorin: ANDREA KÖNIG erscheinen 06-2017 Wir stellen die neue Medizinprodukte Betreiberverordnung vor und

Mehr

Verordnung über die Sicherheit medizinisch-technischer-geräte

Verordnung über die Sicherheit medizinisch-technischer-geräte Verordnung über die Sicherheit medizinisch-technischer-geräte (Medizingeräteverordnung - MedGV) vom 14. Januar 1985 Zusammenfassung der für die rettungsdienstliche Praxis relevanten Paragraphen Erster

Mehr

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV)

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV) MPBetreibV Ausfertigungsdatum: 29.06.1998 Vollzitat: "Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Mehr

Was hat sich geändert?

Was hat sich geändert? Was hat sich geändert? Bernd Vogler Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel. : 04 41 / 799-2535 Fax : 04 41 / 799-2700 / 2017 Bernd.Vogler@gaa-ol.niedersachsen.de

Mehr

Nur wer über solides Wissen verfügt, weiß wie er sich sicher innerhalb der rechtlichen Grenzen bewegen kann.

Nur wer über solides Wissen verfügt, weiß wie er sich sicher innerhalb der rechtlichen Grenzen bewegen kann. Nur wer über solides Wissen verfügt, weiß wie er sich sicher innerhalb der rechtlichen Grenzen bewegen kann. DAS MEDIZIN- PRODUKTEGESETZ Das Medizinproduktegesetz (MPG) ist die nationale Umsetzung der

Mehr

Medizinproduktebuch. Blatt 1. Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 4

Medizinproduktebuch. Blatt 1. Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 4 Medizinproduktebuch Nach 7 MPBetreibV für Medizinprodukte 1 Für das Gerät Inhalt Blatt 1. Geräte-Stammdaten... 2 2. Funktionsprüfung... 3 3. Geräteeinweisung... 4 3.1 Einweisung der vom Betreiber beauftragten

Mehr

R E C H T S A N W Ä L T E. Walter-Benjamin-Platz Berlin Telefon

R E C H T S A N W Ä L T E. Walter-Benjamin-Platz Berlin Telefon R E C H T S A N W Ä L T E Walter-Benjamin-Platz 6 10629 Berlin Telefon + 49.30.327 787-0 E-Mail office@db-law.de www.db-law.de 94. Deutscher Röntgenkongress MPG und MPBetreibV Spagat zwischen Risikomanagement

Mehr

Kanzlei Lücker MP-Recht. MPBetreibV Relevante Änderungen zum AKI Veranstaltung April 2017 Potsdam / Leipzig

Kanzlei Lücker MP-Recht. MPBetreibV Relevante Änderungen zum AKI Veranstaltung April 2017 Potsdam / Leipzig MPBetreibV 2017 Relevante Änderungen zum 1.1.2017 44. AKI Veranstaltung April 2017 Potsdam / Leipzig MPBetreibV neue Fassung: - Neue Sytematik - Neuer Anwendungsbereich - Definitionen für Betreiber, Anwender,

Mehr

Änderungen der MPBetreibV 2014

Änderungen der MPBetreibV 2014 Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen

Mehr

Unterweisungsmodul. Hochfrequenzgeräte

Unterweisungsmodul. Hochfrequenzgeräte Unterweisungsmodul Hochfrequenzgeräte Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Hochfrequenzgeräte - Was ist in der Praxis wichtig? Hochfrequenzgeräte Was heißt aktives Medizinprodukt? Hochfrequenzgeräte

Mehr

Wann wird Bildverarbeitungssoftware zum Medizinprodukt? 11. Linzer Forum Medizintechnik November 2014

Wann wird Bildverarbeitungssoftware zum Medizinprodukt? 11. Linzer Forum Medizintechnik November 2014 Wann wird Bildverarbeitungssoftware zum Medizinprodukt? 11. Linzer Forum Medizintechnik November 2014 martin.zauner@fh-linz.at Inhalt Regulatorischer Rahmen für Medizinprodukte (regulatory affairs) Medizinische

Mehr

Arzneimittelgesetz. 2.1 Arzneimittelgesetz 38

Arzneimittelgesetz. 2.1 Arzneimittelgesetz 38 37 2 Arzneimittelgesetz 2.1 Arzneimittelgesetz 38 38 Kapitel 2 Arzneimittelgesetz 2.1 Arzneimittelgesetz 2 Das deutsche Arzneimittelgesetz gilt als sehr streng und effektiv. Dies ist auch eine Folge der

Mehr

Verfahrensanweisung: Überwachung nach der Medizinprodukte- Betreiberverordnung (ausgenommen hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten)

Verfahrensanweisung: Überwachung nach der Medizinprodukte- Betreiberverordnung (ausgenommen hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten) Seite 1 von 5 1 Zweck... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Abkürzungen... 2 4 Definitionen... 2 5 Beschreibung... 3 5.1 Allgemeines... 3 5.2 Überwachung... 3 6 Hinweise und Anmerkungen... 5 7 Änderungsgrund...

Mehr

CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten- Grundlagen und Rahmenbedingungen. Dr. Heike Wachenhausen, Rechtsanwältin IHK zu Lübeck, 23.

CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten- Grundlagen und Rahmenbedingungen. Dr. Heike Wachenhausen, Rechtsanwältin IHK zu Lübeck, 23. CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten- Grundlagen und Rahmenbedingungen Dr. Heike Wachenhausen, Rechtsanwältin IHK zu Lübeck, 23. September 2015 Übersicht I. Europäische und nationale Vorgaben für die

Mehr

Dokumentationen nach MPBetreibV

Dokumentationen nach MPBetreibV Dokumentationen nach MPBetreibV Das vorliegende Dokument soll eine beispielhafte Umsetzung von einigen ausgewählten Anforderungen aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung aufzeigen. Anmerkungen in grün

Mehr

Beschaffung von Medizinprodukten DIVI Jochen Kaiser Klinikum Stuttgart

Beschaffung von Medizinprodukten DIVI Jochen Kaiser Klinikum Stuttgart Beschaffung von Medizinprodukten DIVI 2015 Jochen Kaiser Klinikum Stuttgart J.Kaiser@klinikum-stuttgart.de Jochen.kaiser@medsias.de Was ist das? Problem: asynchrone Beschaffungsmechanismen Problem: asynchrone

Mehr

Unterweisungsmodul. Medizinprodukte

Unterweisungsmodul. Medizinprodukte Unterweisungsmodul Medizinprodukte Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Was ist in der Praxis wichtig? Was heißt aktives Medizinprodukt? Aufgaben Prüfpflichten Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch

Mehr

Medizinproduktegesetz (MPG)

Medizinproduktegesetz (MPG) Einführung ins Medizinproduktegesetz (MPG) Prof. Dr. Christian Fegeler Zielsetzung und Rechtlicher Rahmen Medical Device Direktive (MDD) Richtlinie i 93/42/EWG sowie Richtlinien 90/385/EWG aktive implantierbare

Mehr

Medizinproduktbuch 1

Medizinproduktbuch 1 1 Vertrieb: Hersteller: EyeNovation GmbH Medizin & Service GmbH Heidsieker Heide 90 33739 Bielefeld Boettcherstr.10 09117 Chemnitz Tel: 05206/6031-0 Fax: 05206/6031-11 Tel: 0371/56036-0 Fax: 0371/560-22

Mehr

Verfahrensanweisung: Überwachung nach der Medizinprodukte- Betreiberverordnung (ausgenommen hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten)

Verfahrensanweisung: Überwachung nach der Medizinprodukte- Betreiberverordnung (ausgenommen hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten) Seite 1 von 5 1 Zweck... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Abkürzungen... 2 4 Definitionen... 2 5 Beschreibung... 3 5.1 Allgemeines... 3 5.2 Überwachung... 3 6 Hinweise und Anmerkungen... 5 7 Änderungsgrund...

Mehr

Software als Medizinprodukt im Reformprozess

Software als Medizinprodukt im Reformprozess Software als Medizinprodukt im Reformprozess 9. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht Matthias Hölzer-Klüpfel Software für medizintechnische Geräte R&D Ausgaben 84 Mrd. 28 Mrd. Software 28 Mrd. 7 Mrd.

Mehr

Neue gesetzliche Anforderungen für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte und deren Bedeutung für den Betreiber

Neue gesetzliche Anforderungen für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte und deren Bedeutung für den Betreiber Neue gesetzliche Anforderungen für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte und deren Bedeutung für den Betreiber (am Beispiel des Steckbeckenspülers) Referent: Frank Hoffmann Leiter Vertrieb Deutschland Reinigungs-

Mehr

Die österreichische Medizinprodukte-Betreiberverordnung (BGBl.-Nr. 70/2007)

Die österreichische Medizinprodukte-Betreiberverordnung (BGBl.-Nr. 70/2007) Die österreichische Medizinprodukte-Betreiberverordnung (BGBl.-Nr. 70/2007) Franz J. Fegerl Am 22.3.2007 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend die in Fachkreisen bereits seit langem

Mehr

Vorschlag zur Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für Geräte, die im häuslichen Bereich eingesetzt werden

Vorschlag zur Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für Geräte, die im häuslichen Bereich eingesetzt werden Vorschlag zur Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung für Geräte, die im häuslichen 2 Begriffsbestimmungen (2) Betreiber eines Medizinproduktes ist jede natürliche oder juristische Person, die

Mehr

Teil B Dienstvorschriften Abschnitt 4/7. Dienstanweisung zur Sicherheit beim Betrieb medizintechnischer Geräte und Anlagen

Teil B Dienstvorschriften Abschnitt 4/7. Dienstanweisung zur Sicherheit beim Betrieb medizintechnischer Geräte und Anlagen Teil B Dienstvorschriften Abschnitt 4/7 UNIVERSITÄTSKLINIKUM DES SAARLANDES Vorstand l. Gesetzte und Verordnungen Dienstanweisung zur Sicherheit beim Betrieb medizintechnischer Geräte und Anlagen 1.1 Der

Mehr

MEDIZINTECHNIK AM UKS

MEDIZINTECHNIK AM UKS MEDIZINTECHNIK AM UKS 1 29.03.2017 Das Zentrum Medizintechnik (ZMT) Das Zentrum Medizintechnik erfüllt im Auftrag des Klinikvorstandes die Betreiberpflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der

Mehr

Beispiele für Geräte der Anlage 1 MPBetreibV

Beispiele für Geräte der Anlage 1 MPBetreibV Beispiele für Geräte der Anlage 1 MPBetreibV Diese Liste dient nur der Orientierung. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist rechtlich nicht verbindlich. Der Hersteller legt mit seiner Zweckbestimmung

Mehr

Risikobasierte Wartungsplanung

Risikobasierte Wartungsplanung Medizintechnik Service Zentrum Risikobasierte Wartungsplanung Wümek 2018 Ullrich Römmelt Leiter Medizintechnik Service Zentrum Instandhaltung nach Herstellervorgaben Fristen Umfang 2 Instandhaltung nach

Mehr

Formblatt FB 001 Medizinprodukte: Überwachungsprotokoll zur VAW02_001 Überwachung des erstmaligen Inverkehrbringens von Medizinprodukten

Formblatt FB 001 Medizinprodukte: Überwachungsprotokoll zur VAW02_001 Überwachung des erstmaligen Inverkehrbringens von Medizinprodukten Sachbearbeitung: Datum der Überwachung: Überwachungsprotokoll Name und Anschrift des Verantwortlichen für das erstmalige Inverkehrbringen Hersteller Bevollmächtigter Einführer Name Straße PLZ, Ort Tel.:

Mehr

Unterweisungsmodul. Laser

Unterweisungsmodul. Laser Unterweisungsmodul Laser Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragte/r Betriebsanweisung Prüfpflichten Persönliche Schutzausrüstung Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch

Mehr

CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten und Hilfsmitteln

CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten und Hilfsmitteln CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten und Hilfsmitteln ÜBERSICHT 1. Einführung 2. CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten 3. CE-Kennzeichnung bei Hilfsmitteln 4. Hilfsmittelverzeichnis und CE-Kennzeichnung

Mehr

Medizinproduktbuch 1

Medizinproduktbuch 1 1 Vertrieb: EyeNovation GmbH Heidsieker Heide 90 33739 Bielefeld Tel: 05206/6031-0 Fax: 05206/6031-11 Hersteller: CenterVue SpA v. Tommaseo 77 35131 Padova - Italy Tel: +39 049 781 1828 Fax: +39 049 781

Mehr

Erläuterung: aktive nicht implantierbare Medizinprodukte / Systeme Säuglingsinkubatoren externe aktive Komponenten aktiver Implantate Druckkammern

Erläuterung: aktive nicht implantierbare Medizinprodukte / Systeme Säuglingsinkubatoren externe aktive Komponenten aktiver Implantate Druckkammern 21 AGES-Fragen Die folgenden Fragen zur Medizinproduktebetreiber-Verordnung werden von der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH) an Sie als Ordinationsführende/Ordinationsführender

Mehr

Medizinproduktebuch. nach 7 MPBetreibV. Anschrift des Betreibers: Bezeichnung des Medizinproduktes:

Medizinproduktebuch. nach 7 MPBetreibV. Anschrift des Betreibers: Bezeichnung des Medizinproduktes: Medizinproduktebuch nach 7 MPBetreibV Anschrift des Betreibers: Bezeichnung des Medizinproduktes: Ansprechpartner / Beauftragter für das Medizinprodukt: Gliederung: MPI - Produktbezeichnung / Identifikation

Mehr

Zur Novelle medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Zur Novelle medizinprodukterechtlicher Vorschriften Zur Novelle medizinprodukterechtlicher Vorschriften Die letzte umfassende Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften erfolgte in den Jahren 2001 und 2002. Die aktuelle Novelle berücksichtigt zwischenzeitlich

Mehr

Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie

Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie Gesetzliche Vorgaben für die Aufbereitung von Instrumenten in der Podologie Rechtliche Abgrenzung zwischen Podologie und Fußpflege Ziele des Medizinprodukterechtes: für die Gesundheit und den erforderlichen

Mehr

Medizinprodukte. Was Betreiber und Anwender beachten müssen.

Medizinprodukte. Was Betreiber und Anwender beachten müssen. Medizinprodukte Was Betreiber und Anwender beachten müssen. Vorwort Medizinprodukte sind zu einem festen Bestandteil unseres Lebens geworden. Ob im Krankenhaus oder in der Arztpraxis, bei Diagnose und

Mehr

After Sales Service Medizinproduktebuch Bestandsübersicht Arbeitsplatz. Immer auf der sicheren Seite.

After Sales Service Medizinproduktebuch Bestandsübersicht Arbeitsplatz. Immer auf der sicheren Seite. After Sales Service Medizinproduktebuch Bestandsübersicht Arbeitsplatz. Immer auf der sicheren Seite. Vertrieb/distribution: KaVo Dental GmbH & Co. KG Bahnhofstraße 20 D-88447 Warthausen Tel.: 0 73 51

Mehr

Unterweisungsmodul. Laser

Unterweisungsmodul. Laser Unterweisungsmodul Laser Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragte/r Anzeigeverfahren Betriebsanweisung Prüfpflichten Persönliche Schutzausrüstung Bestandsverzeichnis

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften 2203 Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Vom 27. September 2016 Auf Grund des 37 Absatz 1, 5, 7 und 10 in Verbindung mit Absatz 11 des Medizinproduktegesetzes, dessen

Mehr

Klinische Prüfung von Medizinprodukten in Deutschland

Klinische Prüfung von Medizinprodukten in Deutschland Klinische Prüfung von Medizinprodukten in Deutschland Notwendigkeit und Anforderungen 9. DVMD-Fachtagung, 31.03.2006, Erlangen Anne Eichberger 3M 2006 1 Anne Eichberger 30.03.2006 Was ist ein Medizinprodukt?

Mehr

Relevante Neuerungen: europäische Richtlinien und österreichisches MPG für Hersteller und Betreiber

Relevante Neuerungen: europäische Richtlinien und österreichisches MPG für Hersteller und Betreiber Relevante Neuerungen: europäische Richtlinien und österreichisches MPG für Hersteller und Betreiber 9. Linzer Forum Medizintechnik Einbindung von Medizinprodukten in IT-Netzwerke Dr. Wolfgang Ecker, BMG,

Mehr

Überprüfung med.tech. Geräte und Elektroinstallation V3

Überprüfung med.tech. Geräte und Elektroinstallation V3 I. Elektroinstallationen in Arztordinationen: Bei der Neueinrichtung einer Ordination ist darauf zu achten, dass für medizinisch genutzte Räume besondere Sicherheitsvorschriften bestehen. Weisen sie bereits

Mehr

Medizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege

Medizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege Medizinproduktegesetz Auswirkungen und Bedeutung für die Pflege. Dipl. Ing. Norbert Kamps Referent für Hilfsmittelversorgung Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. Fachgebiet

Mehr

Anwendertraining. MEDICA-TechForum 2011, Düsseldorf Klaas Oostlander Philips Healthcare, Hamburg

Anwendertraining. MEDICA-TechForum 2011, Düsseldorf Klaas Oostlander Philips Healthcare, Hamburg Service in der Medizintechnik Anwendertraining MEDICA-TechForum 2011, Düsseldorf Philips Healthcare, Hamburg Anwendertraining Wer in ein Medizinprodukt investiert, erwartet von seinen Mitarbeitern einen

Mehr

Medizinproduktebuch. nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte. Inhalt. 1 Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung...

Medizinproduktebuch. nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte. Inhalt. 1 Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 1 Medizinproduktebuch nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte Inhalt Blatt 1 Geräte-Stammdaten... 2 2 Funktionsprüfung... 3 3 Geräteeinweisung... 4 4 Sicherheitstechnische Kontrollen... 6 5 Messtechnische

Mehr

Clinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1

Clinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1 B C R Medizinproduktebuch B C R R 1 Hersteller/manufacturer: Walitschek Medizintechnik GmbH Fuldablick 3 D-34355 Staufenberg Tel: 05543 4558 Email: info@clinic-master.com B C R 0044 2 Inhalt Medizinproduktebuch

Mehr

Akkreditierungsumfang der Inspektionsstelle (EN ISO/IEC 17020:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH Life, Training and Certification / (Ident.Nr.

Akkreditierungsumfang der Inspektionsstelle (EN ISO/IEC 17020:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH Life, Training and Certification / (Ident.Nr. 1 BGBl. II 70/2007 2007-03 Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Mehr

Workshop Medizinprodukterecht. Peter Pieper Vistec AG

Workshop Medizinprodukterecht. Peter Pieper Vistec AG Workshop Peter Pieper Vistec AG Was ist neu? Bisher: Richtlinie 93/42 EWG (Inverkehrbringen und Inbetriebnahme v. Med.-Produkten) Neu: MDR 2017 (Medical Device Regulation) (Europ. Vorschrift) Medizinproduktegesetz

Mehr

Wichtige Punkte der Qualitätssicherung in einer ärztlichen Privatapotheke

Wichtige Punkte der Qualitätssicherung in einer ärztlichen Privatapotheke Gesundheitsdirektion Wichtige Punkte der Qualitätssicherung in einer ärztlichen Privatapotheke Symposium Vereinigung Zürcher Internisten Universität Irchel 28. Januar 2016 Janine Arvedson, Heilmittelinspektorin

Mehr

MPrechtliche Vorschriften Version Seite 1 von 20

MPrechtliche Vorschriften Version Seite 1 von 20 MPrechtliche Vorschriften Version 22.6.2017 Seite 1 von 20 Medizinprodukterechtliche Vorschriften - aus Sicht des Anästhesisten - ersetzt die DGAI-Empfehlung zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibVO)

Mehr

Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung

Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz SPECTARIS-Infoveranstaltung München, 10. Januar 2014 Was ist zu tun? - Warum ist meine Brille ein Medizinprodukt? - Welche Maßnahmen muss ich

Mehr

Verordnungen im Gesundheitswesen: die neue MPBetreibV Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte. FKT-Webinar

Verordnungen im Gesundheitswesen: die neue MPBetreibV Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte. FKT-Webinar Verordnungen im Gesundheitswesen: die neue Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte FKT-Webinar 14.12.2016 Kurze Vorstellung Thomas Pleiss Dipl.-Ing. für Biomedizinische Technik Seit 1979 in

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember

Mehr

WELCHE ROLLE SPIELT DIE ISO/IEC 80001

WELCHE ROLLE SPIELT DIE ISO/IEC 80001 WELCHE ROLLE SPIELT DIE ISO/IEC 80001 IM GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN? Ing. Mag. Wolfgang Schmidhuber calpana business consulting gmbh Relevanz der ISO/IEC 80001 durch das MPG Als ÖNORM EN 80001 ist die

Mehr

Wann ist ein PDMS ein Medizinprodukt? Und was bedeutet dies?

Wann ist ein PDMS ein Medizinprodukt? Und was bedeutet dies? Wann ist ein PDMS ein Medizinprodukt? Und was bedeutet dies? 13. Jahrestagung der DIVI 2013 Rainer Röhrig Sektion Medizinische Informatik in Anaesthesiologie und Intensivmedizin Klinik für Anaesthesiologie,

Mehr

Medizinproduktebuch. nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte. Inhalt. 1 Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung...

Medizinproduktebuch. nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte. Inhalt. 1 Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung... 1 Medizinproduktebuch nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte Inhalt Blatt 1 Geräte-Stammdaten... 2 2 Funktionsprüfung... 3 3 Geräteeinweisung... 4 4 Softwareupdates... 6 5 Sicherheitstechnische Kontrollen...

Mehr

Nachfolgend werden die für die Krankenhäuser relevanten Änderungen in den einzelnen Verordnungen dargestellt:

Nachfolgend werden die für die Krankenhäuser relevanten Änderungen in den einzelnen Verordnungen dargestellt: Mitglieder-Info 158/2014 Medizinprodukte Kiel, 25.08.2014 Verordnung Im Bundesgesetzblatt I Nr. 35 vom 28.07.2014 ist die Verordnung über die Abgabe von Medizinprodukten und zur Änderung medizinprodukterechtlicher

Mehr

MPrechtliche Vorschriften Version Seite 1 von 21

MPrechtliche Vorschriften Version Seite 1 von 21 MPrechtliche Vorschriften Version 29.11.2017 Seite 1 von 21 Medizinprodukterechtliche Vorschriften - aus Sicht des Anästhesisten - ersetzt die DGAI-Empfehlung zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Mehr

Das Informationssystem des DIMDI Gegenwart und Zukunft Dr. Renate Laby DIMDI, Köln

Das Informationssystem des DIMDI Gegenwart und Zukunft Dr. Renate Laby DIMDI, Köln Das Informationssystem des DIMDI Gegenwart und Zukunft Dr. Renate Laby DIMDI, Köln Im Geschäftsbereich des Gliederung DIMDI Verordnung, Bekanntmachung Online Erfassungssysteme Datenbanken MPI Dr. Renate

Mehr

Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz

Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz Kassel - 23. 09. 2016 09/2016 Beate Keim - Dez. 35.1 1 Rechtliche Grundlagen Medizinprodukte-Richtlinie

Mehr

Kleine Arzneimittellehre

Kleine Arzneimittellehre Kleine Arzneimittellehre für Pflege- und Gesundheitsfachberufe Bearbeitet von Hermann Plötz 7., überarbeitete Auflage 2017. Buch inkl. Online-Nutzung. XV, 420 S. Inkl. ebook. Kartoniert ISBN 978 3 662

Mehr

Die Sicht des Gesetzgebers

Die Sicht des Gesetzgebers Essen, 23. Februar 2005 Aufbereitung von Medizinprodukten die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht des Gesetzgebers Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 1 Gliederung

Mehr

Abgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. -

Abgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. - Abgrenzung aus Sicht der Industrie - Medizinprodukte / BVMed e.v. - BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln Bonn, 19. September 2016 Dr. iur. Dr. med. Adem Koyuncu Rechtsanwalt und Arzt Assoz. Mitglied

Mehr

MEDIZINPRODUKTEABGABENVERORDNUNG

MEDIZINPRODUKTEABGABENVERORDNUNG MEDIZINPRODUKTEABGABENVERORDNUNG Wer ist abgabepflichtig? Jede natürliche und juristische Person, die Medizinprodukte an Letztverbraucher entgeltlich abgibt. Unter Abgeben ist in diesem Fall die entgeltliche

Mehr

Medizinprodukte - Aufbereitung in Deutschland - im 17. Jahr nach der Einführung des

Medizinprodukte - Aufbereitung in Deutschland - im 17. Jahr nach der Einführung des Medizinprodukte - Aufbereitung in Deutschland - im 17. Jahr nach der Einführung des MPG Beantwortete und offene Fragen Prof. Dr. M. Mielke, RKI Patientenschutz bei Medizinprodukten Verpflichtung der Migliedstaaten

Mehr

1.1 Inhaltsverzeichnis

1.1 Inhaltsverzeichnis Verzeichnisse Inhaltsverzeichnis 1.1 1.1 Inhaltsverzeichnis 1 Verzeichnisse 1.1 Inhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeber- und Autorenverzeichnis 1.3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles 2.1 Änderungen des europäischen

Mehr

Biofeedback und Elektrische Sicherheit. Dr. rer. nat. Immo Curio, Dipl.-Physiker Medizinelektronik

Biofeedback und Elektrische Sicherheit. Dr. rer. nat. Immo Curio, Dipl.-Physiker Medizinelektronik Biofeedback und Elektrische Sicherheit Dr. rer. nat. Immo Curio, Dipl.-Physiker Medizinelektronik icurio@t-online.de Klassifikation der Schäden durch elektrischen Strom nach ICD10 ICD10 Kapitel XIX Äußere

Mehr