Minijobs als einzige Erwerbstätigkeit Frauen arbeiten fast doppelt so häufig wie Männer ausschließlich im Minijob

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1 Erwerbstätigkeit Minijobs als einzige Erwerbstätigkeit Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Linda Hentschel Frauen arbeiten fast doppelt so häufig wie Männer ausschließlich im Minijob Grafik ET 06.1 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Deutschland ( ), Angaben in Tausend DEUTSCHLAND Frauen Männer Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal WSI GENDERDATENPORTAL

2 Grafik ET 06.2 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Westdeutschland ( ), Angaben in Tausend WESTDEUTSCHLAND Frauen Männer Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Grafik ET 06.3 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Ostdeutschland ( ), Angaben in Tausend OSTDEUTSCHLAND Frauen Männer Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Seite 2

3 Grafik ET 06.4 Ausschließlich geringfügig und sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen und Männer in Deutschland ( , Veränderungen im Vergleich zum Basisjahr 2004), in Prozent DEUTSCHLAND Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Frauen Männer Ausschließlich geringfügig Beschäftigte Männer Frauen Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Fast 5 Millionen Beschäftigte in Deutschland sind im Jahr 2017 ausschließlich geringfügig beschäftigt. Damit stellen die Minijobber/innen einen Anteil von mehr als 13 Prozent an allen abhängig Beschäftigten in Deutschland. Im Jahresdurchschnitt 2017 hat jeder zehnte Mann und annähernd jede sechste Frau unter den abhängig Beschäftigten nur einen Minijob. 1 Frauen sind also deutlich häufiger als Männer ausschließlich geringfügig beschäftigt, dementsprechend stellen Frauen 2017 mit 62 Prozent den deutlich größeren Anteil an allen Minijobber/innen. Innerhalb des Beobachtungszeitraums ( ) erreichte die Anzahl der Minijobber/innen im Jahr 2009 mit mehr als 5,3 Mio. ihren Höchststand (vgl. Grafik 1). Seither ist die Zahl der Minijobberinnen deutlich zurückgegangen, besonders in den Jahren nach Für beide Geschlechter sind dabei gegenläufige Veränderungen festzustellen. Besonders deutlich wird dies, wenn man die Veränderung im Zeitverlauf als prozentuale Veränderung in Bezug auf das Ausgangsjahr 2004 abbildet, und diese den Veränderungen bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im gleichen Zeitraum gegenüberstellt (vgl. Grafik 4): 1 Minijobs können auch als Nebentätigkeit neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden. Im Jahr 2017 betraf dies 2,7 Mio. abhängig Beschäftigte in Deutschland. Vgl. dazu: Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja / Hentschel, Linda (2018): Minijobs als Nebentätigkeit Seite 3

4 Bei den Frauen ist von 2004 bis 2008 ein Anstieg der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung um 3 Prozentpunkte festzustellen. Seitdem hat die Zahl der Minijobberinnen aber stetig abgenommen, mit einem besonders starken Rückgang in den Jahren nach Im Vergleich zum Ausgangsjahr 2004 hat sich die Zahl der weiblichen Minijobberinnen um 10 Prozent verringert, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen im gleichen Zeitraum um 25 Prozent angewachsen ist. Demgegenüber hat sich bei den Männern die Zahl der ausschließlich in einem Minijob Beschäftigten im Beobachtungszeitraum deutlich erhöht. Bis zum Jahr 2014 ist die Zahl der Männer mit Minijob um 10 Prozent angestiegen, und verblieb auch in den Jahren danach weitgehend konstant auf diesem Niveau. Im Vergleich dazu stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Männer zwischen 2004 und 2017 um 19 Prozent. Als Folge dieser beiden Entwicklungen ist der Frauenanteil an allen ausschließlich geringfügig Beschäftigten von 66 Prozent auf 62 Prozent leicht abgesunken (vgl. Tabelle 1). Damit bleibt die geringfügige Beschäftigung im Haupterwerb in Deutschland jedoch weiterhin stark frauendominiert. Im regionalen Vergleich sind die Ergebnisse für Westdeutschland fast identisch mit denen für Gesamtdeutschland. Dabei liegt der Frauenanteil an den ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Westdeutschland durchgängig um etwa einen Prozentpunkt über den Werten für Gesamtdeutschland (vgl. Tabellen 2 und 3). Für Ostdeutschland ergibt sich jedoch ein deutlich abweichendes Bild: In Ostdeutschland ist die geringfügige Beschäftigung als einzige Erwerbstätigkeit zwischen 2004 und 2017 insgesamt von einem starken Rückgang geprägt: Bei den Frauen nahm sie um fast 20 Prozent und bei den Männern um 10 Prozent ab. Auch in Ostdeutschland stellen Frauen die Mehrheit an den ausschließlich geringfügig Beschäftigten, aber ihr Anteil ist deutlich niedriger als in Westdeutschland. Zwischen 2004 und 2017 ist der Frauenanteil in Ostdeutschland zudem weiter zurückgegangen von 57 Prozent auf 54 Prozent (vgl. Tabelle 3). In der Diskussion um die geringfügige Beschäftigung in Deutschland werden besonders die damit verbundenen (sozialen) Risiken kritisiert: Geringfügige Beschäftigte erhalten meist nur geringe Stundenlöhne, sind beim Zugang zu betrieblich-beruflichen Weiterbildungen deutlich benachteiligt, und laufen längerfristig Gefahr, keine existenzsichernde Rente zu erlangen. 2 Im Jahr 2015 erhielten mehr als zwei Drittel der geringfügig Beschäftigten einen Stundenlohn der unter der Niedriglohnschwelle (10 Euro brutto) liegt. Mit der Einführung des Mindestlohns ist der durchschnittliche Stundenlohn der geringfügig Beschäftigten zwar angestiegen, aber im Jahr Vgl. Keller, Berndt / Seifert, Hartmut (2011): Atypische Beschäftigungsverhältnisse. Stand und Lücken der aktuellen Diskussion, S. 141 f. Aus der bisherigen Forschung lassen sich bisher auch keine Belege finden, dass geringfügige Beschäftigungen den Übergang aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder den Übergang in ein Normalarbeitsverhältnis begünstigen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein Minijob zumeist von vorneherein als Zusatzverdienst im Haushaltskontext angelegt ist. Vgl. Hohendanner, Christian /Walwei, Ulrich (2013): Arbeitsmarkteffekte atypischer Beschäftigung, Seite 242 f. Seite 4

5 musste sich noch jede/r zweite Minijobber/in mit einem Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns zufrieden geben. 3 Aktuelle Studien bestätigen, dass Minijobber/innen immer noch ein höheres Risiko tragen, keinen Mindestlohn zu erhalten. 4 Bei der Interpretation der Risiken, die mit einem Minijob als einziger Erwerbstätigkeit einhergehen, ist zu beachten, dass es sich dabei um vier sehr unterschiedliche Personengruppen handelt: Neben Arbeitslosen (11 Prozent) und Rentner/innen (22 Prozent) sowie Schüler/innen und Studierenden (20 Prozent) stellen die Hausfrauen und Hausmänner mit 35 Prozent den größten Anteil an der Gruppe. Während die Geschlechterverteilung bei drei dieser Statusgruppen weitgehend ausgeglichen ist, stellen Frauen mehr als 97 Prozent der Statusgruppe Hausfrauen/Hausmänner. 5 Auf das Jahr 2016 bezogen, übten in Deutschland allein 1,7 Mio. Hausfrauen einen Minijob als einzige Erwerbstätigkeit aus. Hausfrauen (und Hausmänner) leben besonders häufig in Mehrpersonenhaushalten. Mehr als die Hälfte von ihnen benötigt das verdiente Geld, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dennoch wollen die meisten Hausfrauen/Hausmänner mit Minijob die eigenen Arbeitszeiten nicht (über den Minijob hinaus) ausweiten, wegen der von ihnen geleisteten Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. 6 Bei der Entscheidung der Frauen für einen Minijob und gleichzeitiger Vollzeittätigkeit des Partners handelt es sich nur scheinbar um eine freie Wahl. Oftmals stecken dahinter strukturelle Zwänge, wie fehlende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung und mangelndes Familienbewusstsein in den Unternehmen. Die auf Paarebene gewählte Lösung birgt dabei vor allem Risiken für die Frauen. Diese sind finanziell stärker abhängig vom Partner, und damit im Fall einer Trennung unzureichend abgesichert. 7 Minijobs stellen für Frauen damit oftmals eine im Lebensverlauf riskante Beschäftigungsform dar, die mit einem hohen Verarmungsrisiko einhergeht. 8 Auf Basis vorliegender Forschungsergebnisse gelangen Forscherinnen daher zu dem Fazit: Der gesetzliche Sonderstatus der Minijobs ist faktisch ein institutionelles Hindernis auf dem Weg zur Gleichverteilung von Erwerbschancen von Frauen und Männern und blockiert ( ) den notwendigen Ausbau der eigenständigen Sicherung, vor allem der Alterssicherung von Frauen. 9 3 Vgl. Pusch, Toralf / Seifert, Hartmut (2017): Mindestlohngesetz Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne, Seite 3. 4 Vgl. Pusch, Toralf (2018): Bilanz des Mindestlohns: Deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. 5 Vgl. Körner, Thomas / Meinken, Holger / Puch, Katharina (2013): Wer sind die ausschließlich geringfügig Beschäftigten? Eine Analyse nach sozialer Lebenslage, Seite 46 und Seite a. a. O., Seiten 53 f. und Seiten 56 ff. 7 Vgl. Gerlach, Irene / Ahrens, Regina / Laß, Inga / Heddendorp, Hennig (2015): Die Bedeutung atypischer Beschäftigung für zentrale Lebensbereiche. Policy Brief. 8 Vgl. Klenner, Christina / Schmidt, Tanja (2012): Minijobs Eine riskante Beschäftigungsform beim normativen Übergang zum Adult-Worker-Modell. 9 Vgl. Voss, Dorothea /Weinkopf, Claudia (2012): Niedriglohnfalle Minijob, Seite 11. Seite 5

6 Glossar Geringfügige Beschäftigung (Minijobs) Seit April 2003 gilt das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt, in dem auch die geringfügige Beschäftigung (Minijobs) neu geregelt wurde. Es sind zwei Arten von geringfügiger Beschäftigung zu unterscheiden: Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung ( 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31. Dezember Euro und ab dem 1. Januar Euro. 10 Kurzfristige Beschäftigung: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die innerhalb eines Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage (im Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember: 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage) nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. 11 Werden von derselben Person mehrere geringfügige Beschäftigungen (geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen) oder geringfügig entlohnte Beschäftigungen und nicht geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, so sind sie zusammenzurechnen ( 8 Abs. 2 SGB IV). ( ) In der Statistik der geringfügig Beschäftigten werden Beschäftigte gezählt, die nur eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, die sich auch bei einer Zusammenrechnung in den Grenzen des 8 Abs. 1 SGB IV bewegen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2016): Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Version 7.7, Grundlagen: Qualitätsbericht, Nürnberg Seite a. a. O. Der kurzfristigen Beschäftigung kommt dabei nur eine geringe Bedeutung zu, denn sie stellt einem Anteil von rund 3 Prozent an der geringfügigen Beschäftigung. Vgl. Körner, Thomas / Meinken, Holger / Puch, Katharina (2013): Wer sind die ausschließlich geringfügig Beschäftigten? Eine Analyse nach sozialer Lebenslage, Seiten 43 f. 12 a. a. O., Seiten 7 f Seite 6

7 Datentabellen zu den Grafiken Tabelle ET 06.1 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Deutschland ( ), Angaben in Tausend und in Prozent Jahr Frauen Männer Gesamt Frauenanteil Männeranteil in Tausend 1) in Prozent ,2 33, ,2 33, ,4 33, ,7 33, ,6 33, ,0 34, ,5 34, ,1 34, ,6 35, ) ,0 36, ,5 36, ,9 37, ,2 37, ,6 38,4 1) Für die einzelnen Jahre ist jeweils der Jahresdurchschnitt angegeben, berechnet auf Basis der Monatsangaben. 2) Zum wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 400 auf 450 Euro angehoben. Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Tabelle ET 06.2 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Westdeutschland ( ), Angaben in Tausend und in Prozent Jahr Frauen Männer Gesamt Frauenanteil Männeranteil in Tausend 1) in Prozent ,8 32, ,7 32, ,9 32, ,1 31, ,0 32, ,4 32, ,9 33, ,4 33, ,9 34, ) ,2 34, ,6 35, ,0 36, ,4 36, ,8 37,2 1) Für die einzelnen Jahre ist jeweils der Jahresdurchschnitt angegeben, berechnet auf Basis der Monatsangaben. 2) Zum wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 400 auf 450 Euro angehoben. Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Seite 7

8 Tabelle ET 06.3 Ausschließlich geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Ostdeutschland ( ), Angaben in Tausend und in Prozent Jahr Frauen Männer Gesamt Frauenanteil Männeranteil Tausend 1) Prozent ,6 43, ,0 43, ,4 42, ,9 42, ,0 42, ,4 42, ,1 42, ,8 43, ,7 43, ) ,2 43, ,8 44, ,0 45, ,4 45, ,9 46,1 1) Für die einzelnen Jahre ist jeweils der Jahresdurchschnitt angegeben, berechnet auf Basis der Monatsangaben. 2) Zum wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 400 auf 450 Euro angehoben. Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Tabelle ET 06.4 Ausschließlich geringfügig beschäftigte und sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen und Männer in Deutschland, Westdeutschland und Ostdeutschland ( , Veränderungen im Vergleich zum Basisjahr 2004), in Prozent Ausschließlich geringfügig Beschäftigte Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Jahr Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer ) ) Zum wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung von 400 auf 450 Euro angehoben. Datenquelle: Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigungsstatistik (revidierte Daten), eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Seite 8

9 Methodische Anmerkungen Die vorliegenden Analysen basieren auf den Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Deren Schwerpunkte sind die Berichterstattung über die sozialversicherungspflichtigen und die geringfügig Beschäftigten. Die Beschäftigungsstatistik basiert auf den Angaben, die die Arbeitgeber/innen seit 1999 gemäß der Datenerfassungs- und Übermittlungsordnung (DEÜV) für alle Arbeitnehmer/innen, die kranken- oder rentenversicherungspflichtig sind, oder der Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen, an die Träger der Sozialversicherung weitergeben müssen. Das Meldeverfahren verlangt von den Arbeitgeber/innen Angaben zu ihren Arbeitnehmer/innen (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Ausbildung, ausgeübte Tätigkeit, Stellung im Betrieb, Wohnort) sowie zum Betrieb. Die Beschäftigungsstatistik stellt damit keine Primärerhebung dar, denn die Daten werden aus dem Verwaltungsprozess zur Sozialversicherung gewonnen. Die Qualität dieser Sekundärdaten für statistische Zwecke wird als sehr gut eingeschätzt. Als wichtigste Gründe dafür werden genannt: Die Beschäftigungsstatistik ist eine Totalerhebung aller sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in Deutschland. Die Auskunftspflicht der Arbeitgeber/innen über ihre sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten garantiert weitgehend vollständige und aussagefähige Angaben. Die Erhebung der Daten erfolgt als mehrstufiges Verwaltungsverfahren, bei dem die Arbeitgeber/innen ihre Daten zunächst an die Krankenkassen melden. Von diesen werden sie an die Rentenversicherungsträger und schließlich an die Bundesagentur für Arbeit weitergegeben. Die gemeldeten Angaben bieten gute Kontrollmöglichkeiten und werden durch die Krankenkassen und die Rentenversicherung mehrfach auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. In der Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit werden Erwerbstätigkeit und Beschäftigung nach dem Inlandskonzept (auch Arbeitsortkonzept genannt) erhoben. Danach gehören Einpendler/innen, die in Deutschland arbeiten, ihren Wohnsitz aber im Ausland haben, zu den Erwerbstätigen bzw. Beschäftigten in Deutschland, während Auspendler/innen nicht mitgezählt werden. 13 In der Statistik der geringfügig Beschäftigten werden alle Beschäftigten gezählt, die eine oder mehrere geringfügige Beschäftigung/-en ausüben, und deren Gesamtverdienst unterhalb der Verdienstobergrenze von 400 Euro bzw. 450 Euro (seit ) liegt. 14 Entsprechend der möglichen Bedeutung der geringfügigen Beschäftigung für den/die Arbeitnehmer/in wird in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unterschieden zwischen: a. den ausschließlich geringfügig Beschäftigten, und 13 Alle inhaltlichen Angaben sind folgender Publikation entnommen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2016):Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung. Version 7.7., Grundlage: Qualitätsbericht, Nürnberg. 14 Demgegenüber sind Personen, die als einzige Tätigkeit eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, nicht versicherungspflichtig und werden daher auch nicht in der Beschäftigungsstatistik erfasst. Seite 9

10 b. den Arbeitnehmer/innen, die neben einer sozialversicherungspflichtigen (Haupt-) Tätigkeit noch im Nebenjob geringfügig beschäftigt sind. 14 Für die ausschließlich geringfügig Beschäftigten liegen Daten ab dem zweiten Quartal 1999 vor, und für die im Nebenjob geringfügig Beschäftigten ab dem zweiten Quartal Die Daten der Beschäftigungsstatistik wurden im Jahr 2014 einer grundlegenden Revision unterzogen. Dabei konnte auf der Basis einer verbesserten Datenaufbereitung der Beschäftigungsstatus genauer bestimmt werden. Zudem wurden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um einige Gruppen erweitert: Zu ihnen zählen nun auch die Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte und seit 2012 auch alle Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Beide Veränderungen bewirkten so gravierende Abweichungen der revidierten gegenüber den früheren Daten, dass für die Daten der Zeitreihe eine rückwirkende Revision erforderlich wurde. 15 Das Ausmaß der Veränderung wird ersichtlich, wenn man die revidierten gegenüber den alten Daten am Stichtag vergleicht: 16 Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten liegt nun um 1,2 Prozent höher. Der wichtigste Grund dafür ist die Erweiterung um die beiden oben genannten Beschäftigungsgruppen. Demgegenüber sinkt die Zahl der im Nebenjob geringfügig Beschäftigten um 11,3 Prozent, während die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten um 5,1 Prozent ansteigt. Diese beiden Veränderungen sind ausschließlich auf die verbesserte Datenaufbereitung zurückzuführen. 17 Die vorliegenden Zeitreihen basieren auf den revidierten Daten. Die Ergebnisse für die einzelnen Jahre stellen echte Durchschnittswerte dar, die auf der Basis der Monatsangaben berechnet wurden. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird in vielen Publikationen auf die Angaben zum Ende des zweiten Quartals (Stichtag: 30. Juni) zurückgegriffen, weil diese Daten als annähernd repräsentativ für die echten Jahresdurchschnittswerte gelten. Die repräsentative Verwendung des Juni-Stichtags für das gesamte Jahr ist allerdings nicht für alle Beschäftigungsarten gleichermaßen geeignet. Bei den geringfügig Beschäftigten weichen Juni- und Jahresdurchschnittswert viel deutlicher voneinander ab; zudem unterliegt diese Abweichung größeren relativen Schwankungen. Für eine trendmäßige Beurteilung der geringfügigen Beschäftigung ist daher der echte Jahresdurchschnittswert als analytische Größe zu bevorzugen. 18 Wie eigene Analysen ergaben, fallen die Abweichungen für Frauen und Männer darüber hinaus unterschiedlich stark aus. Für geschlechterspezifische Analysen der geringfügigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind die echten Jahresdurchschnittswerte daher unbedingt vorzuziehen. 15 Vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2016): Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung, Version 7.7, Grundlage: Qualitätsbericht, Nürnberg. 16 Vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2015): Methodenbericht. Beschäftigungsstatistik Revision 2014, Nürnberg. 17 a. a. O. 18 Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2017): Statistik erklärt, Arbeitsmarkt und Grundsicherung für Arbeitssuchende in Zahlen, Nürnberg, Seite 67. Seite 10

11 Literatur Gerlach, Irene / Ahrens, Regina / Laß, Inga / Heddendorp, Hennig (2015): Die Bedeutung atypischer Beschäftigung für zentrale Lebensbereiche. Policy Brief, Münster. Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja / Hentschel, Linda (2018): Minijobs als Nebentätigkeit , in: WSI GenderDatenPortal. Hohendanner, Christian / Walwei, Ulrich (2013): Arbeitsmarkteffekte atypischer Beschäftigung, in: WSI Mitteilungen, 4/2013, Seiten , letzter Zugriff: Keller, Berndt / Seifert, Hartmut (2011): Atypische Beschäftigungsverhältnisse. Stand und Lücken der aktuellen Diskussion, in: WSI Mitteilungen, 3/2011, Seiten , letzter Zugriff: Klenner, Christina / Schmidt, Tanja (2012): Minijobs Eine riskante Beschäftigungsform beim normativen Übergang zum Adult-Worker-Modell, in: WSI Mitteilungen, 1/2012, Seiten 22-31, letzter Zugriff: Körner, Thomas / Meinken, Holger / Puch, Katharina (2013): Wer sind die ausschließlich geringfügig Beschäftigten? Eine Analyse nach sozialer Lebenslage, in: Wirtschaft und Statistik, 01/2013, Seiten blob=publicationfile, letzter Zugriff: Pusch, Toralf (2018): Bilanz des Mindestlohns: Deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. WSI Policy Brief 01/2018, letzter Zugriff: Pusch, Toralf / Seifert, Hartmut (2017): Mindestlohngesetz Für viele Minijobber weiterhin nur Minilöhne. WSI Policy Brief 01/ letzter Zugriff: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2018): Statistik erklärt, Arbeitsmarkt und Grundsicherung für Arbeitssuchende in Zahlen, Nürnberg, Generische-Publikationen/Statistik-erklaert/Statistik-erklaert.pdf, letzter Zugriff: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2017): Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung, Version 7.7, Grundlage: Qualitätsbericht, Nürnberg. Generische-Publikationen/Qualitaetsbericht-Statistik-Beschaeftigung.pdf, letzter Zugriff Seite 11

12 Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2015): Methodenbericht. Beschäftigungsstatistik Revision 2014, zweite überarbeitete Fassung, Nürnberg, Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Beschaeftigungsstatistik-Revision-2014.pdf, letzter Zugriff Voss, Dorothea / Weinkopf, Claudia (2012): Niedriglohnfalle Minijob, in: WSI Mitteilungen, 1/2012, Seiten 5-12, letzter Zugriff: Seite 12

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