1/5. Vollzeit über 40 Stunden steigt vor allem bei Männern
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- Karoline Bayer
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1 1/5 Vollzeit über Stunden steigt vor allem bei n von 1 und mehr Stunden in Deutschland ( ), in Prozent,7 5, 5, 5,9,,1,3 5,1,7 3, 3, 3, 3,7,,, 3,7 3, 3,9 3,,9,9,9 3,1 3,1, 3, 3,1 3, 3,5 1,9,, 1,9, 3, 3,,9 1, 1,9, 1, 1, 1,7,1,5, 3,,9 3, 1,1,9 1,1 1, 1, 1,,9,9, 1, 1991,,3, , 1995, 199,,9 11, 11, ,3,3 1 9, 3 9,9,5,9, ,5,7, 9 13, 11 DEUTSCHLAND 1 bis Std. 5 und mehr Std. 1 bis Std. 5 und mehr Std. von 1 und mehr Stunden in Westdeutschland ( ), in Prozent WESTDEUTSCHLAND 11,7 11,,1,1 11,3 11, 11, 9,7 9, 9, 9,1 9, 3,5 3,3 3,1 3,1 3,1,,1,1,, 3,3 3,3 1, 1,7 1, 1, 1, 1, 1, 1,9 1,9 1,9 1, 1, 1, ,7 13,7 13,, 11, 11, 11,7,5 9,9,1,3,3,,, 5,1,,,, 3,7, 3,1 3,3 3,3, 3, 3,1 3,1,3,,7 1, bis Std. 5 und mehr Std. 1 bis Std. 5 und mehr Std. von 1 und mehr Stunden in Ostdeutschland ( ), in Prozent, OSTDEUTSCHLAND,,, ,,7,3,3,,,1 3,,1 1,7 1,9 1, ,,7,9 7,,9,,7,9,9,9,, , 1,7 5, 3,7 7,1,9 7,,5 3,,9 3,,,3,3,5 1, 1,,1 5 7,,,,3,5,3 9 9,7,, bis Std. 5 und mehr Std. 1 bis Std. 5 und mehr Std. Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 13 Kurzanalyse Lange Arbeitszeiten (mit 1 bis Stunden pro Woche) und sehr lange Arbeitszeiten (mit 5 und mehr Stunden pro Woche) sind vor allem für häufig Realität. Jeder fünfte abhängig beschäftigte Mann, aber nur jede. abhängig beschäftigte Frau hat 11 in Deutschland Arbeitszeiten mit 1 oder mehr Stunden pro Woche.
2 /5 Dabei ist der Anteil der abhängig beschäftigten mit langen Arbeitszeiten gestiegen und der Anteil der - bei einigen Schwankungen im Verlauf des Beobachtungszeitraums in etwa konstant geblieben: Der Anteil der mit langen Arbeitszeiten ist zwischen 1991 (5 Prozent) und 11 ( Prozent) um ein Prozent gestiegen. Bei den beträgt der Anteil 1991 und 11 jeweils etwa 3 Prozent, er sank jedoch zwischenzeitlich auf, Prozent im Jahr ab. Die Gruppe der Beschäftigten, die normalerweise sehr lange arbeiten (d. h. 5 und mehr Stunden pro Woche), ist zwischen 1991 und 11 ebenfalls bei den n stark angewachsen, wohingegen bei den nur eine leichte Zunahme zu verzeichnen ist: 1991 hatten,7 Prozent der sehr lange Arbeitszeiten, im Jahr 11 sind es bereits 13, Prozent. Der Anteil der mit sehr langen Arbeitszeiten stieg im selben Zeitraum von 3, Prozent auf, Prozent. Neben den Unterschieden zwischen den Geschlechtern zeigen sich auch Differenzen für West- und Ostdeutschland. und n in Ostdeutschland arbeiten seit der zweiten Hälfte der 199er Jahre seltener lange sehr lange. in Westdeutschland haben 1,5-mal häufiger lange und sehr lange Arbeitszeiten als in Ostdeutschland: In Westdeutschland arbeitet jeder 7. Mann normalerweise 5 Stunden oder mehr pro Woche, in Ostdeutschland ist es nur jeder. Mann. in West- und Ostdeutschland arbeiten ähnlich oft lange oder sehr lange, wenn auch auf deutlich niedrigerem Niveau als. In Westdeutschland arbeiten Prozent der normalerweise 5 Stunden oder mehr, in Ostdeutschland sind es 3 Prozent. Glossar Arbeitszeit (normalerweise geleistete Arbeitszeit): Im Mikrozensus wird die normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Berichtswoche erhoben. Bei der normalerweise geleisteten Arbeitszeit je Woche werden gelegentliche oder einmalige Abweichungen nicht berücksichtigt (z.b. Urlaub, Krankheit, gelegentlich geleistete Überstunden). Die,normale Arbeitszeit kann von der tariflich vereinbarten Arbeitszeit abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überstunden geleistet werden. Die ( ) dargestellten Ergebnisse beziehen sich nur auf normalerweise ( ) geleistete Arbeitszeiten aus der einzigen bzw. Haupterwerbstätigkeit. (1) Abhängig Beschäftigte: Abhängig Beschäftigte sind Beamte/-innen, Angestellte, Arbeiter/- innen sowie Auszubildende, die ihre Haupttätigkeit auf vertraglicher Basis für einen Arbeitgeber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis ausüben und hierfür eine Vergütung (Arbeitnehmerentgelt: Lohn bzw. Gehalt) er halten. ( ) Als abhängig Beschäftigte gelten auch Personen, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z. B. Urlauber, Kranke, Streikende, Ausgesperrte, Mutterschafts- und Elternurlauber, Schlechtwettergeldempfänger usw.). () (1) Statistisches Bundesamt (): Mikrozensus. Bevölkerung Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1 Reihe.1.1, S. 7. () Statistisches Bundesamt (): Mikrozensus. Bevölkerung Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1 Reihe.1.1, S..
3 3/5 Datentabellen zu den Grafiken Methodische Anmerkungen Grundlage der Berechnungen sind die Daten des Mikrozensus. Der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes ist eine laufende, amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Mikrozensuserhebung wird auf der Basis einer 1-Prozent-Haushaltsstichprobe jährlich durchgeführt. Der Mikrozensus stellt u. a. Daten zur Bevölkerungsentwicklung, zu Haushalten und Familien, zur Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit sowie zu Beruf, Ausbildung und Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen zur Verfügung. Die Grundgesamtheit ist die Wohnbevölkerung in Deutschland, damit werden Personen ohne festen Wohnsitz nicht berücksichtigt. Ausgewählte Ergebnisse des Mikrozensus werden regelmäßig in den Fachserien des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Auch die hier vorliegenden Ergebnisse basieren auf Daten, die jährlich in einer Fachserie (Fachserie 1 Reihe.1.1 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland ) veröffentlicht werden. (3) Bis einschließlich zur Erhebung bezogen sich die Angaben des Mikrozensus auf eine feste Berichtswoche für alle Befragten, die zumeist im April eines Jahres lag. Seit 5 erfolgt die Erhebung des Mikrozensus nach dem Prinzip der Unterjährigkeit, d. h. die Befragung erfolgt über alle Wochen des Jahres verteilt. Mit der veränderten Erhebung können methodisch bedingte Veränderungen der Werte einhergehen. () Die zugrundeliegende normalerweise geleistete Arbeitszeit zielt eher auf durchschnittliche Werte ab und unter-
4 /5 liegt daher nicht so starken Schwankungen wie die ebenfalls erfasste tatsächliche Arbeitszeit, mit welcher nur die Arbeitsstunden der vorangegangenen Woche erfasst werden. Die seit 5 praktizierte unterjährige Erhebung erfasst verstärkt solche Tätigkeiten, die deutliche Jahresschwankungen aufweisen (z. B. saisonale Beschäftigungen). Dies kann auch die normalerweise geleistete Arbeitszeit beeinflussen, weil dadurch saisonale Beschäftigungen mit sehr kurzen, aber auch mit sehr langen Arbeitszeiten stärker berücksichtigt werden. Ab 5 werden Berlin (West) und Berlin (Ost) zusammen als ein Gebiet erfasst und - statt wie bis nur Berlin (Ost) - insgesamt den neuen Bundesländer zugerechnet. Durch diese Veränderung ist eine Vergleichbarkeit von nach Ost und West differenzierten Daten vor und nach dieser Umstellung nur bedingt gegeben. (5) (3) Vgl. Statistisches Bundesamt (): Mikrozensus. Bevölkerung Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1 Reihe.1.1. () Vgl. Statistisches Bundesamt (): Mikrozensus. Bevölkerung Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1 Reihe.1.1. (5) Vgl. Statistisches Bundesamt (): Fachserie 1, Reihe.1.1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit, Band 1: Allgemeine und methodische Erläuterungen. Recht Begriff der Teilzeit Was aus rechtlicher Sicht unter teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/innen zu verstehen ist, definiert I 1 das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) (). Danach ist keine bestimmte Stundenzahl entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, dass Teilzeitbeschäftigte eine geringere regelmäßige Arbeitswochenzeit haben, als ihre in Vollzeit arbeitenden Kollegen/innen im Unternehmen. Von der "normalen" Teilzeit nach dem TzBfG ist die Altersteilzeit zu unterscheiden. Letztere kommt für Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr in Frage, die ihre Arbeitszeit um die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit verkürzen ( I Altersteilzeitgesetz (7)). Der Begriff der geringfügigen Beschäftigung Die geringfügige Beschäftigung (auch Minijob) ist in Sozialgesetzbuch IV () geregelt. Hier wird zwischen geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigung unterschieden. Kurzfristige Beschäftigung bedeutet in der Regel, dass ein/e Beschäftigte/r innerhalb eines Jahres nicht länger als zwei Monate oder 5 Tage arbeitet. Geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Entgelt regelmäßig Euro nicht übersteigt. Dies soll auch dann gelten, wenn aufgrund einer Vertretung der Verdienst einen Monat lang über der -Euro- Grenze liegt. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind nicht sozialversicherungspflichtig, müssen aber der Sozialversicherung gemeldet werden. Der Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit Nach Teilzeit- und Befristungsgesetz (9) (TzBfG) können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit reduziert wird. Gründe, warum die Arbeitszeit verringert werden soll, müssen sie nicht angeben. Die Arbeitgeber/innen dürfen dem Gesuch der Beschäftigen nur widersprechen, wenn der Reduzierung der Arbeitszeit betriebliche Gründe entgegenstehen. Es reichen grundsätzlich rationale und nachvollziehbare Gründe aus. () Eine Befristung der Arbeitszeitreduzierung ist nach TzBfG nicht möglich. Eine solch befristete Verringerung der Arbeitszeit kann aber nach 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (11) (BEEG) erfolgen. Danach können sich Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in einvernehmlich auf eine Reduzierung von in der Regel bis zu 3 Wochenstunden einigen (Vereinbarungslösung). Kommt eine solche Einigung nicht zu Stande, können Beschäftigte den Anspruch geltend machen. Sie haben einen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf zwischen 15 und 3 Stunden. Um den Antrag abzulehnen bedarf es dringender betrieblicher Gründe. Sie müssen "zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein." () Die Anforderungen sind also höher als beim TzBfG. Aufstockung der Arbeitszeit Einen Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit kennt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nicht. Nach 9 TzBfG (13) können Teilzeitbeschäftigte aber einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei Neubesetzung einer Vollzeitstelle haben. Voraussetzung ist also, dass die Arbeitgeber/innen überhaupt einen freien Arbeitsplatz zur Verfügung haben, den sie besetzen wollen. Um die bevorzugte Berücksichtigung abzulehnen, müssen dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Damit sind an die entgegenstehenden Gründe höhere Anforderungen gestellt, als an die zur Ablehnung der Verringerung der Arbeitszeit. Dem Bundesarbeitsgericht zufolge kommen als dringende betriebliche Gründe
5 5/5 regelmäßig nur abweichende personelle Auswahlentscheidungen in Frage. () Problematisch an diesem Anspruch ist unter anderem, dass die Beschäftigten die volle Darlegungs- und Beweislast auch für das Vorliegen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes haben (15), obwohl dies eher der Sphäre der Arbeitgeber/innen zuzurechnen wäre. () (7) () (9) () Preis, in: ErfK, TzBfG Rn. (11) 15.html () BAG, Urt. v AZR 7/9 = NZA, 7 (5) (13) 9.html () BAG, Urt. v AZR 7/ = NZA 7, 139 (135) (15) Düwell, in: jurispk-familie und Beruf, 9 TzBfG Rn. 71; Preis, in: ErfK, 9 TzBfG Rn. Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Sonja Weeber; Lena Oerder (Recht) Literatur Statistisches Bundesamt (): Mikrozensus. Bevölkerung Erwerbstätigkeit in Deutschland, Fachserie 1 Reihe.1.1. Statistisches Bundesamt (): Fachserie 1, Reihe.1.1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit, Band 1: Allgemeine und methodische Erläuterungen.
1/6 20,6 21,9 21,7 21,9 22,7 27,6 27,6 28,2 25,0 21,1 5,4 14,3 5,5 5,3 5,3 5,3 5,6 5,7 5,9 5,3 15,3 13,6 15,8 15,8 15,1 15,0
1/6 Frauen arbeiten zunehmend kürzer Abhängig beschäftigte Frauen nach Arbeitszeitgruppen in Deutschland (1991-2011), in Prozent 0 90 80 70 60 50 30 20 0 27,4 34,2 25,9 37,1 2,9 2,5 11,7 11,1 11,7 12,4
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1/7 Arbeitszeit sinkt bei stärker als bei n Durchschnittliche Arbeitszeiten abhängig beschäftigter und (in Stunden) sowie Teilzeitquoten (in Prozent) in Deutschland (1991-2011) 50 46,0 45 40 39,8 39,6
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