Vom Plan zum Bauwerk Die Ausschreibung
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- Stephanie Pohl
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Die Ausschreibung
2 Alle Leistungen der Architekten/innen, die notwendig werden, das geplantebauvorhaben in die Realität umzusetzen. Ein Flug vom Werkplan, über die Ausschreibung, der Vergabe bis zur Bauleitung. 2. Leitungsbeschrieb
3 Der Verlauf Entwurf Werkplanung Leistungsbeschreibung Angebote Vergabe Ausführung 2. Leitungsbeschrieb
4 Die Beteiligten Entwurf Viele Unternehmer Bauherr Werkplanung Leistungsbe schreibung Angebote Alle Unternehmer Fachingenieure Bauherr Fachingenieure Fachingenieure Vergabe Ein Unternehmer Ausführung 2. Leitungsbeschrieb
5 Zoom Leistungsbeschreibung Angebote Vergabe 2. Leitungsbeschrieb
6 System der Auftragsvergabe Beschreibung der Leistungen AG beauftragt Unternehmer Bau Versand der Leistungsverzeichnisse an Architekt empfiehlt Wertung der Angebote n n Leitungsbeschrieb
7 Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung Wie wird eine Bauleistung beschrieben? 2. Leitungsbeschrieb
8 Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung 9 VOB/A Die VOB ist zwingend nur für die öffentliche Hand oder öffentlich geförderte Träger, (Landeshaushaltsgesetz, LHG) Muss stattfinden, wenn nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen. Ab 5.Mio. muss europaweit ausgeschrieben werden. Private Auftraggeber sind an die VOB nicht gebunden. Sie können die VOB vereinbaren, wobei jedoch nur die VOB/B und VOB/C empfehlenswert sind. 2. Leitungsbeschrieb
9 Die Vergabe 3 VOB/A Die Vergabemöglichkeiten Bauleistungen sind an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer zu angemessenen Preisen zu vergeben. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Die VOB(/A) hat für den privaten Bauherren keine bindende Wirkung, sondern stellt eher Empfehlungen dar. Es handelt sich um "Allgemeine Bedingungen über die Vergabe von Bauleistungen", die nur die öffentlichen Auftraggeber binden. 2. Leitungsbeschrieb
10 Die Vergabe 3 VOB/A Die Vergabemöglichkeiten Die öffentliche Ausschreibung Ist zwingend nur für die öffentliche Hand oder öffentlich geförderte Träger (LHG). Muss stattfinden, wenn nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen. Ab 5.Mio. muss europaweit ausgeschrieben werden. 2. Leitungsbeschrieb
11 Die Vergabe 3 VOB/A Die Vergabemöglichkeiten Die beschränkte Ausschreibung ist zulässig Wenn die öffentliche Ausschreibung für den AG und die Bewerber ein unangemessenen Aufwand bedeuten würde. Wenn die öffentliche Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis erbracht hat. Wenn die öffentliche Ausschreibung aus Dringlichkeit oder Geheimhaltung unzweckmäßig ist. Für private Bauherren. 2. Leitungsbeschrieb
12 Die Vergabe 3 VOB/A Die Vergabemöglichkeiten Die beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb ist zulässig Wenn die Leistung nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmern in geeigneter Weise ausgeführt werden kann. Wenn die Bearbeitung des Angebotes wegen der Eigenart der Leistung einen außergewöhnlichen Aufwand bedeuten würde. Für private Bauherren. 2. Leitungsbeschrieb
13 Die Vergabe 3 VOB/A Die Vergabemöglichkeiten Die freihändige Vergabe ist zulässig Wenn für die Leistung aus u.a. Patentschutz-rechtlichen Gründen nur ein Anbieter in Betracht kommt. Wenn die Leistung nicht eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann. Wenn sich die kleinere von der größeren Leistung nicht eindeutig trennen lässt. 2. Leitungsbeschrieb
14 Die Vergabe 3 VOB/A Die Vergabemöglichkeiten Die freihändige Vergabe ist zulässig Wenn die öffentliche und beschränkte Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis gebracht haben. Wenn die Leistung besonders dringlich ist. Wenn die auszuführende Leistung Geheimhaltungsvorschriften unterworfen ist. Für private Bauherren. 2. Leitungsbeschrieb
15 Die Vergabe 22, 23, 24, 25 VOB/A Die Wertung der Angebote Wenn VOB/A vereinbart: Wenn VOB/A nicht vereinbart Angebote schriftlich und unterschrieben Angebotseröffnung nicht öffentlich mit Bietern Protokoll der Submission keine Anforderungen Keine Nachverhandlungen Prüfung der Eignung der Bieter Zuschlag für das wirtschaftlichste, nicht das billigste Angebot. Angebote werden technisch, sachlich und rechnerisch geprüft keine Prüfung i.a.r der billigste Bieter. Nachverhandlung möglich 2. Leitungsbeschrieb
16 Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung 9 VOB/A Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Beteiligten die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können! Dem Auftragnehmer darf kein ungewöhnliches Risiko aufgebürdet werden für Ereignisse, auf die er keinen Einfluss hat, und auf Preise und Fristen, die er nicht abschätzen kann. Bestimmte Erzeugnisse und Verfahren, sowie Bezugsquellen dürfen nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden, wenn dies durch die Art der geforderten Leistung notwendig wird. 2. Leitungsbeschrieb
17 Inhalt der Leistungsbeschreibung 10 VOB/A Anschreiben mit allgemeinen Angaben Art und Umfang der Leistung, Ausführungsort Ausführungszeit Auslober Entgelt für die Unterlagen nach 20 VOB/A nur bei öffentlicher Ausschreibung Art der Vergabe (vgl. Ausschreibungsarten) Ortsbesichtigungen ff 2. Leitungsbeschrieb
18 Inhalt der Leistungsbeschreibung 10 VOB/A Anschreiben mit allgemeinen Angaben Digitale Angebote Ort und Zeit des Eröffnungstermins 20 VOB/A ggf. Unterlagen zur Beurteilung des Bieters Vorbehalt wegen Teilung in Lose und Vergaben an unterschiedliche Bieter Angabe der Beschwerdestelle Sonstige Erfordernisse Die wesentlichen Zahlungsbedingungen 2. Leitungsbeschrieb
19 Inhalt der Leistungsbeschreibung 10 VOB/A Anschreiben mit allgemeinen Angaben Zuschlags- und Bindefristen: Angebotsfrist mindestens 10 Kalendertage 18 VOB/A Zuschlagsfrist kurz wie möglich. Nicht länger als 30 Kalendertage. Längere Zuschlagsfrist nur in begründeten Fällen. Angabe mit Kalendertag. 19 VOB/A Der Bieter ist während der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden (Bindefrist) 2. Leitungsbeschrieb
20 Inhalt der Leistungsbeschreibung 10 VOB/A Anschreiben mit allgemeinen Angaben Höhe der Sicherheitsleistungen Vertragserfüllungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft (Fristen folgen) 2. Leitungsbeschrieb
21 Inhalt der Leistungsbeschreibung 10 VOB/A Anschreiben mit allgemeinen Angaben Änderungsvorschläge und Nebenangebote dürfen nur auf besonderer Anlage gemacht werden und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Sie sind im Hauptangebot an gekennzeichneter Stelle zu vermerken. Sie müssen vom AG ausdrücklich zugelassen werden. 2. Leitungsbeschrieb
22 Inhalt der Leistungsbeschreibung 10 VOB/A Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) können vereinbart werden. Sie sind dann Bestandteil des Vertrages sonst gilt das BGB! Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/C) können vereinbart werden. Sie sind dann Bestandteil des Vertrages sonst gilt das BGB! Bei privaten Auftraggebern auch dringend empfohlen!
23 Inhalt der Leistungsbeschreibung 10 VOB/A Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Sie können Bestandteil des Vertrages werden und können spezielle auf das Bauvorhaben abgestimmte Regelungen enthalten. Wenn keine Regelung getroffen wird, gilt die entsprechende Regelung der VOB. Die VOB gilt als in sich ausgewogen. Änderungen können zum Verlust der Rechtsgültigkeit führen. Änderungen nur in nachfolgenden Punkten unkritisch. Beispiel für offene Stellen : 12 (1) VOB/B Abnahme 1. Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.
24 Inhalt der Leistungsbeschreibung 3 (5), 3 (6) VOB/B Zusätzliche Vertragsbedingungen Unterlagen Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen oder andere Unterlagen, sind dem Auftraggeber nach Aufforderung rechtzeitig vorzulegen 3 (5) VOB/B Urheber- und Nutzungsrechte 3 (6) VOB/B
25 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 4 (4) VOB/B Benutzung von Lager-, Arbeitsplätzen, Zufahrtswegen, Anschlussgleisen, Wasser- und Energieanschlüssen
26 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 4 (8) VOB/B Weitergabe nach Nachunternehmer 4 (8) VOB/B: Die Arbeiten sind im eigenen Betrieb auszuführen. Folgende Regelung ist anzukündigen: Weitergabe nach Nachunternehmer nur mit schriftlicher Zustimmung des AG. Nicht zustimmungspflichtig, wenn der Betreib nicht für die ausgeschriebenen Arbeiten eingerichtet ist.
27 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 11 VOB/A 5 VOB/B Ausführungsfristen nach 11 VOB/A, 5 VOB/B Ausführungsfristen sind zu vereinbaren und anzukündigen: Die im Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Nach VOB hat sonst der Auftragnehmer innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen. Der Beginn der Ausführung ist dem Auftraggeber anzuzeigen.
28 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 10 (2) VOB/B Haftung, 10 (2) VOB/B Entsteht einem Dritten im Zusammenhang mit der Leistung ein Schaden, für den auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen beide Vertragsparteien haften, so gelten für den Ausgleich zwischen den Vertragsparteien die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Anderweitige Regelungen müssen angekündigt und vereinbart werden.
29 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 12 (2) VOB/A Beschleunigungsvergütungen Sind nur vorzusehen, wenn die Fertigstellung vor Ablauf der Frist erhebliche Vorteile bringt 12 (2) VOB/A Vertragsstrafen Sind nur auszubedingen, wenn die Verzögerung erhebliche Nachteile bringt 12 (1) VOB/A. Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die 339 bis 345 BGB. Sie soll 10 % der Auftragssumme nicht überschreiten. Vorbehalt bei Abnahme! Angemessen sind 0,05% der Brutto- Abrechnungssumme / Tag
30 12 VOB/B Abnahme 12 VOB/B Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden. Es kann auch die fiktive Abnehme ausgeschlossen werden. Förmliche Abnahme Fiktive Abnahme 12 Tage nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung 6 Tage nach Inbenutzungsnahme
31 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 5 VOB/B Vertragsarten nach 5 VOB/A Leistungsvertrag nach Einheitspreisen Leistungsvertrag nach Pauschalsumme (Selbstkostenerstattungsvertrag) Wenn nichts anderes angekündigt und vereinbart wird, gilt der Einheitspreisvertrag. Eine geplante Pauschalierung muss vorbehalten werden, da der AN dies in seiner Kalkulation berücksichtigen muss.
32 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 14 VOB/B Abrechnung 14 VOB/B prüfbare Rechnungen Gemeinsames Aufmass, Feststellungen Frist bei vertraglicher Ausführungsfrist von höchstens 3 Monaten: spätestens nach 12 Werktagen, für jede weitere 3 Monate: 6 Werktage Anders lautende Regelungen müssen angekündigt und vereinbart werden.
33 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 15 VOB/B Stundenlohnarbeiten 15 VOB/B wenn keine Vereinbarung, dann ortsübliche Preise Arbeiten vor Beginn anzeigen Stundenlohnliste (Rapporte) werktäglich oder wöchentlich einreichen 6 Werktage zur Kontrolle Rechnung nach längstens 4 Wochen Anderweitige Regelungen müssen angekündigt und vereinbart werden.
34 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 16 VOB/B Zahlungen 16 VOB/B Abschlagszahlungen nach Wert der nachgewiesenen Arbeit, AZ sind binnen 18 Werktagen nach Zugang zu zahlen, Schlussrechnung ist binnen 2 Monaten zu zahlen Anderweitige Regelungen müssen angekündigt und vereinbart werden.
35 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 17 VOB/B Sicherheitsleistungen 17 VOB/B Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Gewährleistung sicherzustellen. Vertragserfüllungsbürgschaft soll maximal 5 % betragen. Gewährleistungsbürgschaft soll maximal 3 % der Auftragssumme betragen. In Praxis 5%. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Die Höhe der Sicherheitsleistungen ist anzukündigen und zu vereinbaren.
36 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 18 VOB/B Gerichtsstand 18 VOB/B Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach 38 Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sie ist dem Auftragnehmer auf Verlangen mitzuteilen.
37 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 10 VOB/A Lohn- und Gehaltsnebenkosten sind wesentliche Änderungen der Preise zu erwarten, so kann eine angemessene Anpassung vereinbart werden. Z.B. Lohngleitklausel
38 Zusätzliche Vertragsbedingungen: Kommunales Vergabehandbuch als Formularsatz
39 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 10 VOB/A Baustellenbeschreibung: Art und Lage der baulichen Anlagen Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Lage, Art und Anschlusswert für Energie, Wasser und Abwasser Lage und Maß der zur Verfügung stehenden Flächen Bodenverhältnisse, Baugrund Grundwasser und Gewässer Besondere Umweltrechtliche Anforderungen
40 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 10 VOB/A Baustellenbeschreibung: Besondere Vorgaben für die Entsorgung Schutzgebiete und Schutzzeiten Schutz von Bäumen, Pflanzen Vorhandene Grundleitungen Bekannte oder vermutete Hindernisse Vermutete Kampfmittel Maßnahmen nach Baustellenverordnung Besondere Anordnungen von Leitungseigentümern
41 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 10 VOB/A Baustellenbeschreibung: Schadstoffbelastungen des Untergrundes Art und Zeit der Vorarbeiten Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
42 Zusätzliche Vertragsbedingungen: 10 VOB/A Zusätzliche technische Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen. Sie werden Bestandteil des Vertrages und können enthalten:
43 Inhalt der Leistungsbeschreibung 9 VOB/A Die Leistung: Hochlochziegel-Mauerwerk der Außenwand. Steinart: Ziegel mit Lochung W HLz 20/1,8 Wärmeleitwert: 0,81 W/mK Mörtelgruppe: II Wanddicke: 36,cm Angebotenes Fabrikat:.. (durch den Anbieter einzutragen)
44 Inhalt der Leistungsbeschreibung 9 VOB/A Die Leistung: Wände aus Stahlbeton, Oberfläche glatt durch Einsatz glatter, nicht-saugender Schalung mit regelmäßig sichtbaren Stößen und Nagelstellen; Betonwarzen und Grate abschleifen; Schalung und Bewehrung in gesonderter Position. Beton: B 25 Wanddicke: 25 cm
45 Inhalt der Leistungsbeschreibung 9 VOB/A Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses 1. Baulos, Abschnitt, Gebäudeteil. z. B.: Wohnhaus 1.1 Kapitel. z. B.: Vorbereitende Arbeiten Leistungsposition. z. B.: Betonoberflächen von Verunreinigungen reinigen. Mit Besen und Staubsauger. Reststoffe werden Eigentum des AN und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Menge: 255 m2 EP.: GP
46 Inhalt der Leistungsbeschreibung 9 VOB/A Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses Leistungsposition als Grundposition Betonoberflächen von Verunreinigungen reinigen. Mit Besen und Staubsauger. Reststoffe werden Eigentum des AN und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Menge: 255 m2 EP.: GP 1.1.1a Leistungsposition als Alternative zu Pos Betonoberflächen von Verunreinigungen reinigen. Mit Hochdruckreiniger unter Zugabe von chemischen Reinigungszusätzen. Reststoffe werden Eigentum des AN und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Menge: 255 m2 EP.: GP
47 Inhalt der Leistungsbeschreibung 9 VOB/A Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses B E Leistungsposition als Bedarfs- oder Eventualposition Betonoberflächen von Verunreinigungen reinigen. Mit Besen und Staubsauger. Reststoffe werden Eigentum des AN und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Menge: 255 m2 EP.: GP.:
48 Inhalt der Leistungsbeschreibung 9 VOB/A Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses Freie Textposition Die nachfolgenden Betonoberflächen sind vor Niederschlägen zu sichern. oder In der unmittelbaren Nachbarschaft zum Bauort befindet sich eine Kinderklinik. Die eingesetzten Maschinen dürfen während 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr 30 bis 16 Uhr maximal 30 db emittieren.
49 Inhalt der Leistungsbeschreibung 9 VOB/A Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses GAEB Gemeinsamer Ausschuss für Elektronik im Bauwesen GAEB 2000 ist ein normierter Übergabecode für Daten im Bauwesen. DA ist das Datenausgabeformat und regelt, welche Daten und übertragen werden sollen. Nur Leistungsbeschreibung, Mengen, und Preise etc
50 Inhalt der Leistungsbeschreibung 9 VOB/A Die Leistung: Ausschreibung der Leistung mit Leistungsprogramm Mit der Bauausführung zusammen wird der Entwurf ausgeschrieben, um die technisch, wirtschaftliche, gestalterische sowie funktionsgerechte Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln. Die Baubeschreibung muss alle für die Entwurfsbearbeitung notwendigen Informationen enthalten. Bieter bringt Angebot, Entwurf, Erläuterungen, Darstellung der Bauausführung ggfs. mit Mengen und Preisangaben.
51 Inhalt der Leistungsbeschreibung VOB/C Die Leistung: Mengenermittlung Grundlage hierfür ist die VOB/C, die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ATV s gibt es für jeden Leistungsbereich; Maurerarbeiten DIN Betonarbeiten DIN etc
52 Inhalt der Leistungsbeschreibung DIN VOB/C Die Leistung: Mengenermittlung Die DIN-ATC regeln u.a. die Abrechnungseinheiten bei Maurerarbeiten Nach m2 zum Beispiel Mauerwerk, Gewölbe, Bodenbeläge Nach m3 zum Beispiel Mauerwerk > 24 cm, Pfeiler, Schüttungen Nach m zum Beispiel Leibungen, Schlitze, Ringanker, Rollschichten
53 Inhalt der Leistungsbeschreibung DIN VOB/C Die Leistung: Mengenermittlung Die DIN-ATV regeln u.a. die Messvorschriften bei Maurerarbeiten Bei Wanddurchdringungen wird nur eine Wand berücksichtigt, bei ungleicher Dicke die Dickere Bei Flächenmaßen werden Öffnungen über 2,5m2 Einzelgröße abgezogen Bei Raummaßen werden Öffnungen über 0,50m3 Einzelgröße abgezogen usw.
54 Inhalt der Leistungsbeschreibung DIN VOB/C W. Stern und R. Franz: Die VOB im Bild. Bauverlag
55 Inhalt der Leistungsbeschreibung DIN VOB/C Die DIN-ATV nach VOB/C regeln ferner Angaben zur Baustelle Geltungsbereich Die gebräuchlichsten Stoffe Die gültigen Normen Angaben zur Ausführung: Balkenköpfe im Mauerwerk sind ohne Mörtel einzubauen
56 Inhalt der Leistungsbeschreibung VOB/C Die DIN-ATV nach VOB/C regeln ferner Nebenleistungen und besondere Leistungen Nebenleistungen: Sind Leistungen, die der AN erbringen, aber nicht berechnen darf. Auf, Um, und Abbauen von Arbeitsgerüsten usw. Besondere Leistungen: Sind Leistungen, die der AN erbringen und berechnen darf. Herstellen von Aussparungen, Öffnungen, Nischen usw.
57 Inhalt der Leistungsbeschreibung 9 VOB/A Die Leistung mit Mengen: Hochlochziegel-Mauerwerk der Außenwand. Steinart: Ziegel mit Lochung W HLz 20/1,8 Wärmeleitwert: 0,81 W/mK Mörtelgruppe: II Wanddicke: 36,cm Angebbotenes Fabrikat:. 38,750 m3 EP:.. GP:..
58 Kostenplanung während der Leistungsbeschreibung Kostenplanung Hochlochziegel-Mauerwerk der Außenwand. Steinart: Ziegel mit Lochung W HLz 20/1,8 Wärmeleitwert: 0,81 W/mK Mörtelgruppe: II Wanddicke: 36,cm Angebotenes Fabrikat:. 38,750 m3 EP: 210,00 GP:..
59 Kostenplanung während der Leistungsbeschreibung Kostenplanung Leichtbetonstein-Mauerwerk der Außenwand. Steinart: Hbl 4-0,9, Hohlblockstein Wärmeleitwert: <0,8W/mK Mörtelgruppe: II Wanddicke : ab 36,5 cm Angebotenes Fabrikat:. 38,750 m3 EP: 190,00 GP:..
60 Kostenplanung während der Leistungsbeschreibung Kostenplanung Porenbetonstein-Mauerwerk der Außenwand, Stoßfugen mit Nut und Feder. Steinart: PPW 4-0,6, Planstein Modulblock Wärmeleitwert: 0,16 W/mK Mörtelgruppe: Dünnbettmörtel Wanddicke : ab 36,5 cm Angeb. Fabrikat: Y-tong 38,750 m3 EP: 215,00 GP:..
61 Kostenplanung während der Leistungsbeschreibung Kostenplanung Porenbetonstein-Mauerwerk der Außenwand, Stoßfugen mit Nut und Feder. Steinart: PPW 4-0,6, Planstein Modulblock Wärmeleitwert: 0,16 W/mK Mörtelgruppe: Dünnbettmörtel Wanddicke : ab 36,5 cm Angebotenes Fabrikat:. Quellen für Texte und Kosten: Sirados, Heinze, Stlb-Bau
62 Das Angebot Hochlochziegel-Mauerwerk der Außenwand. Steinart: Ziegel mit Lochung W HLz 20/1,8 Wärmeleitwert: 0,81 W/mK Mörtelgruppe: II Wanddicke: 36,cm Angeb. Fabrikat: Ziegelwerke Mühlacker oder gleichwertig Fa. Müller 38,750 m3 EP: 198,00 GP: 7.672,50 Fa. Maier 38,750 m3 EP: 225,00 GP: 8.718,75 Fa. Papperazzi 38,750 m3 EP: 204,00 GP: 7.905,00
63 Vor der Vergabe 15 HOAI Der Kostenanschlag Erdarbeiten ,00 Maurerarbeiten ,00 Betonarbeiten ,00 Zimmerarbeiten ,00 Gipserarbeiten ,00 Der Rest ,00 Summe ,00 Kostenschätzung ,00 Kostenberechnung ,00
64 Die Vergabe 2 VOB/B Der Auftrag als Einheitspreisvertrag Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Die Vergütung richtet sich nach den Einheitspreisen. Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis
65 Die Vergabe 2 VOB/B Der Auftrag als Einheitspreisvertrag Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt.
66 Die Vergabe 2 VOB/B Der Auftrag als Pauschalvertrag Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist ( 242 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren. Bauherrenwünsche bleiben hiervon unberührt! Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen. +/- 20% gelten als angemessen
67 Die Vergabe 2 VOB/B Arbeiten ohne Auftrag Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftragnehmer hat sie auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen; sonst kann es auf seine Kosten geschehen. Er haftet außerdem für andere Schäden, die dem Auftraggeber hieraus entstehen.
68 Die Vergabe 2 VOB/B Arbeiten ohne Auftrag Eine Vergütung steht dem Auftragnehmer jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich anerkennt. Eine Vergütung steht ihm auch zu, wenn die Leistungen für die Erfüllung des Vertrags notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen und ihm unverzüglich angezeigt wurden. Soweit dem Auftragnehmer eine Vergütung zusteht, gelten die Berechnungsgrundlagen für geänderte oder zusätzliche Leistungen der Nummer 5 oder 6 entsprechend. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind.
69 Die Ausführung Jetzt kann s losgehen!
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