E-Bilanz was kommt auf Unternehmen zu?

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1 E-Bilanz was kommt auf Unternehmen zu? Vortragsveranstaltung, 3. Mai 2012 Handwerkskammer Arnsberg Dipl.-Jurist (Univ.) Christian Goede, DATEV eg

2 Agenda Einführung Rechtliche Rahmenbedingungen XBRL und Taxonomie Taxonomie E-Bilanz DATEV-Prozess zur E-Bilanz DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz Bisherige Entwicklungen und wie geht es weiter? 2

3 Einführung 3

4 Bisheriger Ablauf der Bilanzübermittlung Bilanz zum Bilanz zum Kanzlei Finanzamt 4

5 Neuer, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung Bilanz elektronisch Bilanz Basis: Daten- Standard XBRL Kanzlei Finanzamt Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz/SteuBAG) vom 20. Dezember 2008 Motto: Elektronik statt Papier 5

6 E-Bilanz: Nichtbeanstandung für Erstjahr Nichtbeanstandung der Einreichung von Bilanz und GuV in Papierform für VZ 2012 lt. BMF-Schreiben zu 5b EStG vom Dies bedeutet: E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen Gewonnene Zeit heißt: Frühzeitig mit Änderungen vertraut machen und mit der Vorbereitung beginnen! 6

7 BMF-Schreiben vom weitere Erleichterungen zeitliche Umsetzung Wirtschaftsjahr 2012* (d.h. Übermittlung Anfang 2013) Nichtbeanstandungsregelung : Jahresabschluss kann wie bisher in Form und Gliederung beim Finanzamt eingereicht werden. Wirtschaftsjahr 2013* (d.h. Übermittlung Anfang 2014) E-Bilanz grundsätzlich verpflichtend für alle Wirtschaftsjahr 2015* (d.h. Übermittlung Anfang 2016): E-Bilanz erstmals verpflichtend bei Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten bzw. inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen Steuerbefreiten Körperschaften Juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art * Wirtschaftsjahre, die nach dem des Vorjahres beginnen. 7

8 Grobprozess von der Buchführung bis zur E-Bilanz Pflicht zur elektron. Abgabe von Handelsbilanz + GuV (mit Überleitungsrechnung) oder Steuerbilanz! Vorsysteme z.b. WaWi/Kost Finanzbuchführung Jahresabschluss Steuerdeklaration und wg. BilMoG latente Steuern 8

9 Überblick E-Bilanz Was? Wie? Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz Elektronisch auf Basis von XBRL analog EHUG Wer? Alle bilanzierenden Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede 1,35 Mio. Unternehmen! Wann? Status? Analog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für 2012 (Nichtbeanstandungsregelung für 2012) Taxonomie verabschiedet; Endgültige Festlegungen mit BMF-Schreiben vom

10 Exkurs: Analogien zwischen E-Bilanz und EHUG-Offenlegung EHUG-Offenlegung E-Bilanz Rechtliche Grundlage Betroffene Umfang größenabh. Zugeständnisse Adressat der Offenlegung elektr. Offenlegung auf Basis von inhaltliche Anforderungen Handelsrecht: 325 HGB Kapitalgesellschaften; KapCo-Gesellschaften; handelsrechtlicher Jahresabschluss Ja! Öffentlichkeit; Interessierte Dritte XBRL (= kostengünstigste Formatalternative) vgl. 266, 275 HGB Steuerrecht: 5b EStG alle Bilanzierungspflichtigen, d.h. auch EU, PersGes (1) Steuerbilanz oder (2) Handelsbilanz inkl. GuV und Überleitungsrechnung Nein! Finanzverwaltung XBRL amtlich vorgegebener Datensatz 10

11 Rechtliche Rahmenbedingungen 11

12 Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) Auswirkungen SteuBAG auf Unternehmen Privatpersonen Pflicht zur elektronischen Übermittlung Pflicht zur elektronischen Übermittlung E-Bilanz Steuerdeklaration der ESt-Erklärung bei Erzielung von Gewinneinkünften ( 25 Abs. 4 EStG) der KSt-Erklärung ( 41 Abs. 1a KStG) der Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags u. der Zerlegungserklärung ( 14a GewStG) von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ( 5b, 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG; 60 Abs. 1 u. 4 EStDV) von Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELSTER Lohn II ( 39e Abs. 2, 9 EStG) der Daten zur Anlage VL ( 15 Abs VermBG) Elektronische Übermittlung hat Einfluss auf die Prozesse in der Kanzlei 12

13 Gesetzliche Regelung E-Bilanz 5b EStG Gewinneinkunftsarten Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...] Inhaltsbestimmung ebilanz elektronische Einreichung 13

14 Gesetzliche Regelung E-Bilanz 52 EStG (15a) 5b in der Fassung des [SteuBAG] ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. für Wirtschaftsjahre 2011 ff. ABER: 51 Abs. 4 EStG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, [ ] 1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen; 1c) durch Rechtsverordnung Vorschriften über einen abweichenden späteren Anwendungszeitpunkt zu erlassen, wenn bis zum 31. Dezember 2010 erkennbar ist, dass die technischen oder organisatorischen Voraussetzungen für eine Umsetzung nicht ausreichen. 14

15 XBRL und Taxonomie 15

16 XBRL Was ist das? XBRL = extensible Business Reporting Language Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von Finanzinformationen Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen weitere Abschlussdaten und Elemente von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat, etc.) XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt XBRL stellt die Mittel bereit, um Struktur und inhaltliche Bedeutung in unstrukturierte Dokumente einzufügen PDF-, Word-, HTML-, etc.-dokumente sind optisch ansprechend, aber dumm, weil aus ihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können 16

17 XBRL - Wie sieht das aus? Umlaufvermögen Vorräte davon in den Vorräten verrechnete Wertberichtigungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Rohstoffe Hilfsstoffe Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Unfertige Erzeugnisse Unfertige Leistungen Noch nicht abgerechnete Leistungen (unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen) In Ausführung befindliche Bauaufträge In Arbeit befindliche Bauaufträge Fertige Erzeugnisse und Waren Fertige Erzeugnisse Waren Noch nicht abgerechnete Leistungen (fertige Erzeugnisse, Waren) Sonstige Vorräte Davon vermietete Erzeugnisse Geleistete Anzahlungen (Vorräte) Vorräte, vor Absetzung von erhaltenen Anzahlungen Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt), davon Abschlagszahlungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17

18 XBRL - Wie sieht das aus? Umlaufvermögen Vorräte davon in den Vorräten verrechnete Wertberichtigungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Rohstoffe Hilfsstoffe Betriebsstoffe <t:bs.ass.currass.inventory contextref="31dec2010" > </t:bs.ass.currass.inventory> <t:bs.ass.currass.inventory contextref ="31DEC2009" > </t:bs.ass.currass.inventory> Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Unfertige Erzeugnisse 18

19 Was ist eine Taxonomie? Taxonomie Komplette Abbildung aller Informationselemente für einen ereporting-standard ( Meta-Postenplan, bspw. für HGB oder IFRS) E-Bilanz-Taxonomie Gliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes ( E-Bilanz ) 19

20 Taxonomie-Arten und Branchentaxonomien Kerntaxonomie Spezialtaxonomien Ersetzen Kerntaxonomie Anwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV) Ergänzungstaxonomien Ergänzen Kerntaxonomie Anwendung: Krankenhäuser (KHBV) Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), Kommunale Eigenbetriebe (EBV o.ä.) 20

21 Taxonomie E-Bilanz 21

22 Aufbau Taxonomie Grundstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/der SteuBAG-Taxonomie GCD-Modul GAAP-Modul Stammdaten- Modul Erstellungsdatum Art des Berichts Berichtsbestandteile Bilanzart Bilanzierungsstandard GuV Format Name des Unternehmens Rechtsform Unternehmenskennnummern Gesellschafter mögliche Berichtsbestandteile Jahresabschluss- Modul Bilanz Haftungsverhältnisse GuV (GKV/UKV) Ergebnisverwendungsrechnung KKE stl. Gewinnermittlung (für EU/PersGes) EK-Spiegel Kapitalflussrechnung Anhang Anlagespiegel div. Felder zur Aufnahme von Informationen stl. Modifikationen (insbes. Umgliederungsr.) Lagebericht Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, verpflichtende Berichtsbestandteile 22

23 Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z.b. die HGB- Gliederung für große Kapitalgesellschaften. 23

24 Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Die Qualität der E-Bilanz liegt in der FIBU! Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z.b. die HGB- Gliederung für große Kapitalgesellschaften. 24

25 Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Neue Konten im SKR 2012! Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z.b. die HGB- Gliederung für große Kapitalgesellschaften. 25

26 Pflichtangaben in der Pilot-Taxonomie (Bilanz) Quelle: Herzig/Briesemeister/Schäperclaus, in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5 26

27 Pflichtangaben in der Pilot-Taxonomie (GuV) Quelle: Herzig/Briesemeister/Schäperclaus, in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5 27

28 Taxonomie und 5b EStG 5b EStG Taxonomie Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...] 51 Abs. 4 EStG Mussfelder Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, [ ] 1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen; 28

29 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Mussfeld Die in den Taxonomien als Mussfeld gekennzeichneten Positionen sind zwingend zu befüllen (Mindestumfang). Bei Summenmussfeldern gilt dies auch für die darunter liegenden Ebenen. Es wird elektronisch geprüft, ob formal alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position ohne Wert (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln. 29

30 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Ergänzende Erläuterung zu Mussfeld lt. FAQ-Katalog der Finanzverwaltung Ein Wert ist grundsätzlich aus der Buchführung ableitbar, wenn er sich aus den Buchführungsunterlagen im Sinne des 140 AO ergibt. Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als Ganzes. Die Ableitung kann demnach aus dem Hauptbuch oder aus den Nebenbüchern, z.b. aus dem Beteiligungsverzeichnis, oder z.b. durch eine maschinelle Auswertung von Buchungsschlüsseln erfolgen. In der Einführungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werte aus dem Hauptbuch, d.h. die Werte wie sie sich aus den im Unternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuches ermitteln lassen, vorzunehmen. Dabei ist auf das ordnungsmäßige individuelle Buchungsverhalten des jeweiligen Unternehmens abzustellen 30

31 BMF-Schreiben vom Beispiel für Mussfeld Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Anteile an verbundenen Unternehmen (UV) Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft Anteile an Tochterunternehmen sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UV Aktien Optionsscheine Genussscheine Investmentzertifikate Obligationen Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten jeweils Mussfeld 31

32 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Für die als Mussfeld, Kontennachweis erwünscht gekennzeichneten Positionen gelten die Ausführungen zum Mussfeld in gleicher Weise. Der Auszug aus der Summen-/Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format kann vom Steuerpflichtigen mitgeliefert werden (Angaben: Kontonummer, Kontobezeichnung, Saldo zum Stichtag). Darüber hinaus ist ein freiwilliger Kontennachweis auch für jedwede andere Taxonomieposition durch Datenfernübertragung (Angabe der Kontonummer, Kontenbezeichnung sowie des Saldos zum Stichtag im Datensatz) möglich. 32

33 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Rechnerisch notwendige Positionen/Summenmussfelder Da die übermittelten Datensätze auch im Übrigen den im Datenschema hinterlegten Rechenregeln genügen müssen, werden Positionen, die auf der gleichen Ebene wie rechnerisch verknüpfte Mussfelder stehen, als Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden gekennzeichnet. Diese Positionen sind dann zwingend mit Werten zu übermitteln, wenn ohne diese Übermittlung die Summe der Positionen auf der gleichen Ebene nicht dem Wert der Oberposition entspricht, mit denen diese Positionen rechnerisch verknüpft sind. Oberpositionen, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen, sind als Summenmussfelder gekennzeichnet. Werden z. B. im Datenschema rechnerisch in eine Oberposition verknüpfte Positionen übermittelt, so ist auch die zugehörige Oberposition mit zu übermitteln. 33

34 BMF-Schreiben vom Beispiel für Mussfeld und Summenmussfeld Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Anteile an verbundenen Unternehmen (UV) Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft Anteile an Tochterunternehmen sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UV Aktien Optionsscheine Genussscheine Investmentzertifikate Obligationen hinterlegte Rechenregel: Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen) + sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des Umlaufvermögens. = Wertpapiere des Umlaufverm. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten d.h. Oberposition, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern steht Summenmussfeld jeweils Mussfeld 34

35 BMF-Schreiben vom Beispiel für Rechnerisch notwendige Positionen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Schecks Kasse Bundesbankguthaben Guthaben bei Kreditinstituten hinterlegte Rechenregel: Schecks + Kasse + Bundesbankguthaben + Guthaben bei Kreditinstituten. = Kassenbestand, Bundesbank... Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Summenmussfeld Mussfeld, Kontennachweis erwünscht d.h. diese Positionen sind zwingend mit Werten zu übermitteln, damit die Summe der Positionen auf dieser Ebene dem Wert der Oberposition (hier Kassenbestand ) entspricht. 35

36 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Auffangpositionen Um Eingriffe in das Buchungsverhalten zu vermeiden, aber dennoch einen möglichst hohen Grad an Standardisierung zu erreichen, sind im Datenschema der Taxonomie Auffangpositionen eingefügt (erkennbar durch die Formulierungen im beschreibenden Text nicht zuordenbar in der Positionsbezeichnung). Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchführung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die Auffangpositionen nutzen. 36

37 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Ergänzende Erläuterung zu Auffangposition lt. FAQ- Katalog der Finanzverwaltung Wenn eine in der Taxonomie vorgegebene Differenzierung durch Mussfelder in den Buchungskonten abgebildet wird, besteht kein Wahlrecht zwischen der Nutzung der Auffangposition und der als Mussfeld oder Mussfeld, Kontennachweis erwünscht gekennzeichneten Position. Damit gehen ein Mussfeld bzw. die Mussfelder einer Auffangposition vor. Soweit sich ein Mussfeld mind. mit Werten aus den Kontensalden (Summen- und Saldenliste) des Hauptbuches mit Werten füllen lässt (s.o). 37

38 BMF-Schreiben vom Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sonstige Vermögensgegenstände Genussrechte Einzahlungsansprüche zu zu Nebenleistungen oder Zuzahlungen Genossenschaftsanteile (kurzfristiger Verbleib) Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen (kurzfristiger Verbleib) Umsatzsteuerforderungen sonstige Vermögensgegenstände, gegenüber Gesellschafter übrige sonstige Vermögensgegenstände/nicht zuordenbare sonstige Verm. Wertpapiere des Umlaufvermögens hinterlegte Rechenregel: Genussrechte + Einzahlungsansprüche zu + Genossenschaftsanteile (kurzfristiger ) + + übrige sonstige Verm./nicht zuordenb. = sonstige Vermögensgegenstände Wenn sich die vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchhaltung ableiten lässt, kann die Auffangposition genutzt werden. Damit ist die rechnerische Richtigkeit für die Übermittlung sichergestellt (vgl. die hinterlegte Rechenregel im übergeordneten Summenmussfeld). Summenmussfeld Auffangposition Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Mussfeld 38

39 Buchungsverhalten Beispiel Umsatzerlöse differenziert nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten 39

40 DATEV-Prozess zur E-Bilanz 40

41 Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall FIBU/JA ❶ (Organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...) Relevant zum bzw ! Denken Sie an selbstbuchende Mandanten! Vorsysteme: WaWi Kost usw. 41

42 Exkurs: Auswirkungen auf die Kontenrahmen SKR 03/SKR 04 Zusätzliche Konten (> 100) werden u.a. in folgenden Bereichen notwendig: Stärkere Differenzierung USt- und Vorsteuer-Konten Aufteilung Anteile, Beteiligungen, Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren nach Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Stärkere Differenzierung bei den steuerlichen Rücklagen (vormals SoPo) und nach Auslösungsgründen sowie jeweils mit Auflösung/Einstellung Gesonderte Darstellung jedes Gesellschafters (Kapitalkontenentwicklung) Stärkere Differenzierung bei Privatkonten (Einlagen/Entnahmen), z.b. davon Sacheinlagen zum Buchwert, davon übrige Sacheinlagen (pro Gesellschafter!) Unsystematische Einzelfälle Informations-Datenbank Dokument Nr

43 Exkurs: Auswirkungen auf die Kontenrahmen SKR 03/SKR 04 SKR 03 SKR 04 Neu eingeführte Konten Angepasste Konten Neu eingeführte Konten Angepasste Konten Kontenrahmenänderungen 170 Kontenrahmenänderungen Es sind hierbei sowohl neu einzuführende Konten, als auch schon bestehende Konten, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird, berücksichtigt. 43

44 Buchungsverhalten: Auszug aus dem angepassten Kontenrahmen Kontenwerte werden in der DATEV-E-Bilanz zugeordnet! Steuerschlüssel stellen korrekte UStVA sicher, nicht aber die E-Bilanz! Vorsicht bei Sammelkonten, individuellen Konten bzw. Kontenbereichen! 44

45 BMF-Schreiben vom und Taxonomie vom Zumindest in den ersten Jahren kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden, und zwar unter folgenden Voraussetzungen: Nutzung aller Auffangpositionen Extensive Auslegung und Nutzung der Möglichkeit, Pflichtfelder mit Nullwerten zu befüllen, sofern nicht aus Konten ableitbar Zu bedenken hierbei ist: Auffangpositionen fallen evtl. nach der Einführungsphase weg Nutzung von Auffangpositionen und Null-Wert-Befüllungen in größerem Umfang erhöht das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung 45

46 Auffangposten als Rettung? Zumindest in den ersten Jahren kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden sofern alle Auffangposten genutzt werden Zu bedenken hierbei ist: Auffangposten bleiben ca. 4-5 Jahre bestehen Nutzung von Auffangposten in erweitertem Umfang kann das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen 46

47 Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall FIBU/JA ❶ (Organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...) ❷ Einrichten eines Zwei-Kreis-Systems schon unterjährig zum (Empfehlung!) oder zum Abschluss; bei Ein-Kreis-System : eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch 47

48 Empfehlung: 2-Bereich-Bilanzierung Idealszenario: Übermittlung Steuerbilanz ebilanz XBRL-Datei Finanzamt ESt-/KSt- Deklaration Ermittlung Latente Steuern 48

49 Bei 1-Bereich-Bilanzierung Praxisszenario: Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung ebilanz XBRL-Datei Finanzamt ESt-/KSt- Deklaration Ermittlung Latente Steuern 49

50 Exkurs: JA-Auswertung auf Basis E-Bilanz-ZOT HGB-ZOT S50 E-Bilanz-ZOT Jahresabschluss-Auswertung HGB-ZOT vs. E-Bilanz-ZOT 50

51 Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall E-Bilanz-Assistent FIBU/JA ❶ (Organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...); relevant zum ! ❷ Einrichtung eines Zwei-Kreis-Systems (IFRS: ggf. drei) schon unterjährig zum (Empfehlung!) oder zum Abschluss; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch ❸ Erstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz (neue E-Bilanz-ZOT ) in DATEV ❹ Plausibilitätsprüfungen in DATEV ❺ Vorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEV ❻ Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung DATEV- Rechenzentrum! Vorschau ebilanz erwsctsds aerascs seracvaes aersc ❼ Statusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, ) 51

52 DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz 52

53 DATEV-Info wg. Auswirkungen auf SKR03/04 (veröffentlicht am ) InfoDB-Dokument # Inhalt Änderungen in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04, die zum Jahreswechsel 2011/2012 im Zusammenhang mit der E- Bilanz-Taxonomie für 2012 vorgesehen sind Übersicht beinhaltet neu einzuführende Konten und bestehende Konten, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird Zielgruppe Berater/Mandanten, die die gesetzlichen Vorgaben zur E-Bilanz bereits im Jahr 2012 umsetzen wollen Berater/Mandanten, die zumindest die Differenzierung der Konten auf die kommenden Anforderungen anpassen wollen 53

54 DATEV-Info wg. Auswirkungen auf SKR03/04 Zusätzliche Konten (> 100) werden u.a. in folgenden Bereichen notwendig: Stärkere Differenzierung USt- und Vorsteuer-Konten Aufteilung Anteile, Beteiligungen, Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren nach Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Stärkere Differenzierung bei den steuerlichen Rücklagen (vormals SoPo) und nach Auslösungsgründen sowie jeweils mit Auflösung/Einstellung Gesonderte Darstellung jedes Gesellschafters (Kapitalkontenentwicklung) Stärkere Differenzierung bei Privatkonten (Einlagen/Entnahmen), z.b. davon Sacheinlagen zum Buchwert, davon übrige Sacheinlagen (pro Gesellschafter!) Unsystematische Einzelfälle vgl. Informations-Datenbank Dokument Nr

55 Farblich markierter SKR03/04 in PDF-Form (veröffentlicht am ) Zielsetzung Zusätzlich zu den bereits bekanntgegebenen neuen Konten erfolgt eine farblich markierte Übersicht in der bekannten Optik der SKR- Verkaufsformulare Zielgruppe Berater/Mandanten, die die gesetzlichen Vorgaben zur E-Bilanz bereits im Jahr 2012 umsetzen wollen Berater/Mandanten, die zumindest die Differenzierung der Konten auf die kommenden Anforderungen anpassen wollen vgl. Informations-Datenbank Dokument Nr

56 Schnellberechnung Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR03/SKR04 auf E-Bilanz-Taxonomie Auswertung Welches SKR-Konto fließt in welches Taxonomie-Pflichtfeld? möglich: Auswertung getrennt nach Rechtsformen (KapGes, PersGes, EU) möglich: Auswertungen für alle referenzierten SKRs 56

57 Schnellberechnung Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR03/SKR04 auf E-Bilanz-Taxonomie Um das Mussfeld Bauten auf eigenen Grundstücken in der E-Bilanz zu füllen, werden die Konten 0230 bis 0289 abgegriffen. 57

58 Schnellberechnung Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR03/SKR04 auf E-Bilanz-Taxonomie Um die Auffangposition Übrige Grundstücke/ nicht zuordenbar in der E-Bilanz zu füllen, werden die Konten und abgegriffen. 58

59 Jahreswechsel 2011/2012 Vorabbereitstellung SKR 03 u. 04 (nur Konten) zum Einspielen in Kanzlei-Rechnungswesen am DFÜ-Bereitstellung DATEV-SKR mit E-Bilanz-Konten am Berücksichtigung der E-Bilanz-Konten in den HGB- Zuordnungstabellen, in der BWA und im SSFP mit der Auslieferung der Kanzlei-Rechnungswesen-Version 2.1 am Unterstützungstool für einen automatisierten Abgleich I-/S-Konten zur Erleichterung der Jahresübernahme - Hintergrund: zum Jahreswechsel werden wg. der E-Bilanz-Taxonomie >100 neue Konten als Standardkonten in SKR03/SKR04 eingeführt. Soweit eine Kontonummer, die für eines dieser Standardkonten verwendet worden ist, bereits durch ein individuelles Konto belegt ist, geht das vorgeschlagene Standardkonto verloren. Der Anwender hat mit diesem Tool die Möglichkeit, solche Doppelbelegungen herauszuarbeiten und die betreffenden individuellen Konten entsprechend zu verschieben. 59

60 Weitere Unterstützung in 2012 April 2012: DFÜ-Bereitstellung der E-Bilanz-ZOTs für Anwender, die probeweise eine E-Bilanz-Sicht in Kanzlei- Rechnungswesen erzeugen wollen. Ab Mai 2012: Pilotierung der dann von der Finanzverwaltung erstmals freigegebenen ERiC-Einreichungsschnittstelle. Diese Version kann für Testeinreichungen und ggf. auch für erste Einreichungen von Sonderbilanzen verwendet werden, falls es dafür (freiwillige) Praxisfälle geben sollte. Ab Juli 2012: Stabilisierung. September 2012: Freigabe des E-Bilanz-Assistenten zusammen mit Kanzlei-Rechnungswesen 3.0. Diese Version ist dann Basis für die freiwillige Einreichung von E-Bilanzen für das Abschlussjahr 2012 (ab dem Frühjahr 2013). 60

61 Bisherige Entwicklungen und wie geht es weiter? 61

62 Bisherige Entwicklungen er-Taxonomien auf veröffentlicht DATEV-Info über neue/geänderte Konten wg. Auswirkungen auf SKR03/04 SKR 03/04 in PDF-Form (Verkaufsformular) mit markierten neuen und geänderten E-Bilanz- Konten gem. Taxonomie Excel-Tool zur flexiblen Aufbereitung der relevanten Konten nach Gesellschaftsform etc. mit Markierung von Auffangpositionen etc. Vorabbereitstellung SKR 03 und 04 (nur Kontenrahmen) zum Einspielen in Kanzlei- Rechnungswesen Dr. Heino Weller 62

63 Geplante Entwicklungen 2011 bis zum Jahreswechsel DFÜ-Auslieferung der Standarddaten für den Kontenrahmen zum DVD-Auslieferung Kanzlei- Rechnungswesen mit Standarddaten (Kontenrahmen, ZOT, BWA, SSFP) Dr. Heino Weller 63

64 E-Bilanz: Nächste Schritte 64

65 1. Schritt: Vorbereitung in der Kanzlei 65

66 Fachkenntnisse aneignen Informationen und Tipps von Experten über das Vortrags- und Schulungsangebot der DATEV Fachartikel Fachliteratur

67 Platzierung und allgemeine Mandanteninfo E-Bilanz-Ansprechpartner festlegen (Steuerberater + Mandant) Wer ist in welcher Art betroffen? (analysieren) Zukünftige E-Bilanz-Strategie für 2012/2013 festlegen Empfehlung: Bereits 2012 gemeinsam beginnen Festlegung der Rahmenbedingungen gemeinsam mit dem Mandanten 67

68 2. Schritt: Freiwillige Anwendung für

69 Klärung wichtiger Fragen vorab Arbeitsteilung Steuerberater/Mandant? Was soll eingereicht werden? Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung Steuerbilanz Wie detailliert soll zukünftig eingereicht werden? Intensität der Nutzung von Auffangposten Sind Anpassungen in vor- und nachgelagerten Systemen erforderlich? Müssen individuelle Konten und Kontenbereiche beachtet werden? 69

70 Umsetzung der E-Bilanz für 2012 Anpassung der Organisations- und Buchungsanweisungen Ggf. zweiten Bereich in Kanzlei-Rechnungswesen eröffnen Laufende Erfassung der FIBU unter Beachtung der festgelegten E-Bilanz-Konten in 2012 bereits ab dem Vorschau, Überprüfung und Übermittlung der E-Bilanz für Mandanten die frühzeitig umgestellt haben im Frühjahr

71 3. Schritt: Anwendungspflicht für

72 Umstellung der anderen Mandanten Spätestens zum müssen alle bilanzierenden Mandanten E-Bilanz-fähig sein sonst droht Mehraufwand Gezielte Ansprache und sukzessive Umstellung der restlichen Mandanten Erste Erfahrungswerte der frühen E-Bilanz-Einreicher nutzen 72

73 73

74 Abkürzungsverzeichnis Abs. Amtl. BilMoG BMF BWA bzgl. bzw. ca. d.h. DFÜ DSO E-Bilanz EHUG ERiC ESt EStDV EStG EU Absatz Amtlich Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Bundesministerium der Finanzen betriebswirtschaftliche Auswertung bezüglich beziehungsweise circa das heißt Datenfernübertragung Dialog-Seminar-online elektronische Bilanz (Das) Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister ELSTER Rich-Client Einkommenssteuer Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einkommensteuergesetz Einzelunternehmung 74

75 Abkürzungsverzeichnis Evtl. FAQ FIBU GAAP-Modul GCD-Modul Gem. GewStG GewSt-Messbetrag ggf. GKV GuV HaBil HGB IFRS Info-DB inkl. insbes. KapGes. KKE KSt eventuell Frequently Asked Question Finanzbuchführung General Accepted Accounting Principles - Modul Global Common Data - Modul gemäß Gewerbesteuergesetz Gewerbesteuer-Messbetrag gegebenenfalls Gesamtkostenverfahren Gewinn- und Verlustrechnung Handelsbilanz Handelsgesetzbuch International Financial Reporting Standards Informationsdatenbank inklusive insbesondere Kapitalgesellschaft Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung Körperschaftssteuer 75

76 Abkürzungsverzeichnis LatSt lt. NIL-Wert PersGes s.o SKR sog. SoPo SSFP SteuBAG SteuBil stl. UKV Umgliederungsr. Ust UStG UStVA usw. UV vgl. Latente Steuern laut Not In List (Wert 0, der automatisch vom Programm kommt) Personengesellschaft siehe oben Standardkontenrahmen sogenannt Sonderposten Schnittstellenfunktionsplan Steuerbürokratieabbaugesetz Steuerbilanz Steuerlich Umsatzkostenverfahren Umgliederungsrechnung Umsatzsteuer Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuer Voranmeldung und so weiter Umlaufvermögen vergleiche 76

77 Abkürzungsverzeichnis VZ WaWi/Kost wg. XBRL z.b. ZOT Veranlagungszeitraum Warenwirtschaft/Kostenrechnung wegen extensible business reporting language (Datenaustauschformat) zum Beispiel Zuordnungstabelle 77

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