E-Bilanz was kommt auf Unternehmen zu?
|
|
- Otto Lorentz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 E-Bilanz was kommt auf Unternehmen zu? Vortragsveranstaltung, 3. Mai 2012 Handwerkskammer Arnsberg Dipl.-Jurist (Univ.) Christian Goede, DATEV eg
2 Agenda Einführung Rechtliche Rahmenbedingungen XBRL und Taxonomie Taxonomie E-Bilanz DATEV-Prozess zur E-Bilanz DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz Bisherige Entwicklungen und wie geht es weiter? 2
3 Einführung 3
4 Bisheriger Ablauf der Bilanzübermittlung Bilanz zum Bilanz zum Kanzlei Finanzamt 4
5 Neuer, elektronischer Ablauf der Bilanzübermittlung Bilanz elektronisch Bilanz Basis: Daten- Standard XBRL Kanzlei Finanzamt Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz/SteuBAG) vom 20. Dezember 2008 Motto: Elektronik statt Papier 5
6 E-Bilanz: Nichtbeanstandung für Erstjahr Nichtbeanstandung der Einreichung von Bilanz und GuV in Papierform für VZ 2012 lt. BMF-Schreiben zu 5b EStG vom Dies bedeutet: E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden, die nach dem beginnen Gewonnene Zeit heißt: Frühzeitig mit Änderungen vertraut machen und mit der Vorbereitung beginnen! 6
7 BMF-Schreiben vom weitere Erleichterungen zeitliche Umsetzung Wirtschaftsjahr 2012* (d.h. Übermittlung Anfang 2013) Nichtbeanstandungsregelung : Jahresabschluss kann wie bisher in Form und Gliederung beim Finanzamt eingereicht werden. Wirtschaftsjahr 2013* (d.h. Übermittlung Anfang 2014) E-Bilanz grundsätzlich verpflichtend für alle Wirtschaftsjahr 2015* (d.h. Übermittlung Anfang 2016): E-Bilanz erstmals verpflichtend bei Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten bzw. inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen Steuerbefreiten Körperschaften Juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art * Wirtschaftsjahre, die nach dem des Vorjahres beginnen. 7
8 Grobprozess von der Buchführung bis zur E-Bilanz Pflicht zur elektron. Abgabe von Handelsbilanz + GuV (mit Überleitungsrechnung) oder Steuerbilanz! Vorsysteme z.b. WaWi/Kost Finanzbuchführung Jahresabschluss Steuerdeklaration und wg. BilMoG latente Steuern 8
9 Überblick E-Bilanz Was? Wie? Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanz Elektronisch auf Basis von XBRL analog EHUG Wer? Alle bilanzierenden Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede 1,35 Mio. Unternehmen! Wann? Status? Analog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für 2012 (Nichtbeanstandungsregelung für 2012) Taxonomie verabschiedet; Endgültige Festlegungen mit BMF-Schreiben vom
10 Exkurs: Analogien zwischen E-Bilanz und EHUG-Offenlegung EHUG-Offenlegung E-Bilanz Rechtliche Grundlage Betroffene Umfang größenabh. Zugeständnisse Adressat der Offenlegung elektr. Offenlegung auf Basis von inhaltliche Anforderungen Handelsrecht: 325 HGB Kapitalgesellschaften; KapCo-Gesellschaften; handelsrechtlicher Jahresabschluss Ja! Öffentlichkeit; Interessierte Dritte XBRL (= kostengünstigste Formatalternative) vgl. 266, 275 HGB Steuerrecht: 5b EStG alle Bilanzierungspflichtigen, d.h. auch EU, PersGes (1) Steuerbilanz oder (2) Handelsbilanz inkl. GuV und Überleitungsrechnung Nein! Finanzverwaltung XBRL amtlich vorgegebener Datensatz 10
11 Rechtliche Rahmenbedingungen 11
12 Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) Auswirkungen SteuBAG auf Unternehmen Privatpersonen Pflicht zur elektronischen Übermittlung Pflicht zur elektronischen Übermittlung E-Bilanz Steuerdeklaration der ESt-Erklärung bei Erzielung von Gewinneinkünften ( 25 Abs. 4 EStG) der KSt-Erklärung ( 41 Abs. 1a KStG) der Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags u. der Zerlegungserklärung ( 14a GewStG) von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ( 5b, 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG; 60 Abs. 1 u. 4 EStDV) von Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELSTER Lohn II ( 39e Abs. 2, 9 EStG) der Daten zur Anlage VL ( 15 Abs VermBG) Elektronische Übermittlung hat Einfluss auf die Prozesse in der Kanzlei 12
13 Gesetzliche Regelung E-Bilanz 5b EStG Gewinneinkunftsarten Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...] Inhaltsbestimmung ebilanz elektronische Einreichung 13
14 Gesetzliche Regelung E-Bilanz 52 EStG (15a) 5b in der Fassung des [SteuBAG] ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. für Wirtschaftsjahre 2011 ff. ABER: 51 Abs. 4 EStG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, [ ] 1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen; 1c) durch Rechtsverordnung Vorschriften über einen abweichenden späteren Anwendungszeitpunkt zu erlassen, wenn bis zum 31. Dezember 2010 erkennbar ist, dass die technischen oder organisatorischen Voraussetzungen für eine Umsetzung nicht ausreichen. 14
15 XBRL und Taxonomie 15
16 XBRL Was ist das? XBRL = extensible Business Reporting Language Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting von Finanzinformationen Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssen weitere Abschlussdaten und Elemente von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht, Testat, etc.) XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt XBRL stellt die Mittel bereit, um Struktur und inhaltliche Bedeutung in unstrukturierte Dokumente einzufügen PDF-, Word-, HTML-, etc.-dokumente sind optisch ansprechend, aber dumm, weil aus ihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können 16
17 XBRL - Wie sieht das aus? Umlaufvermögen Vorräte davon in den Vorräten verrechnete Wertberichtigungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Rohstoffe Hilfsstoffe Betriebsstoffe Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Unfertige Erzeugnisse Unfertige Leistungen Noch nicht abgerechnete Leistungen (unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen) In Ausführung befindliche Bauaufträge In Arbeit befindliche Bauaufträge Fertige Erzeugnisse und Waren Fertige Erzeugnisse Waren Noch nicht abgerechnete Leistungen (fertige Erzeugnisse, Waren) Sonstige Vorräte Davon vermietete Erzeugnisse Geleistete Anzahlungen (Vorräte) Vorräte, vor Absetzung von erhaltenen Anzahlungen Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt), davon Abschlagszahlungen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17
18 XBRL - Wie sieht das aus? Umlaufvermögen Vorräte davon in den Vorräten verrechnete Wertberichtigungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Rohstoffe Hilfsstoffe Betriebsstoffe <t:bs.ass.currass.inventory contextref="31dec2010" > </t:bs.ass.currass.inventory> <t:bs.ass.currass.inventory contextref ="31DEC2009" > </t:bs.ass.currass.inventory> Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Unfertige Erzeugnisse 18
19 Was ist eine Taxonomie? Taxonomie Komplette Abbildung aller Informationselemente für einen ereporting-standard ( Meta-Postenplan, bspw. für HGB oder IFRS) E-Bilanz-Taxonomie Gliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes ( E-Bilanz ) 19
20 Taxonomie-Arten und Branchentaxonomien Kerntaxonomie Spezialtaxonomien Ersetzen Kerntaxonomie Anwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV) Ergänzungstaxonomien Ergänzen Kerntaxonomie Anwendung: Krankenhäuser (KHBV) Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft (BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), Kommunale Eigenbetriebe (EBV o.ä.) 20
21 Taxonomie E-Bilanz 21
22 Aufbau Taxonomie Grundstruktur eines E-Bilanz-Datensatzes/der SteuBAG-Taxonomie GCD-Modul GAAP-Modul Stammdaten- Modul Erstellungsdatum Art des Berichts Berichtsbestandteile Bilanzart Bilanzierungsstandard GuV Format Name des Unternehmens Rechtsform Unternehmenskennnummern Gesellschafter mögliche Berichtsbestandteile Jahresabschluss- Modul Bilanz Haftungsverhältnisse GuV (GKV/UKV) Ergebnisverwendungsrechnung KKE stl. Gewinnermittlung (für EU/PersGes) EK-Spiegel Kapitalflussrechnung Anhang Anlagespiegel div. Felder zur Aufnahme von Informationen stl. Modifikationen (insbes. Umgliederungsr.) Lagebericht Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, verpflichtende Berichtsbestandteile 22
23 Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z.b. die HGB- Gliederung für große Kapitalgesellschaften. 23
24 Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Die Qualität der E-Bilanz liegt in der FIBU! Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z.b. die HGB- Gliederung für große Kapitalgesellschaften. 24
25 Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie Finanzverwaltung definiert in der E-Bilanz-Taxonomie Pflichtfelder, die für jeden Jahresabschluss übertragen werden müssen: Mussfelder Mussfelder, Kontennachweis erwünscht Summenmussfelder Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Neue Konten im SKR 2012! Sofern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestpositionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sog. Auffangpositionen erfolgen. Es entsteht erstmals ein Größenklassen-unabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz, das deutlich detaillierter ist als z.b. die HGB- Gliederung für große Kapitalgesellschaften. 25
26 Pflichtangaben in der Pilot-Taxonomie (Bilanz) Quelle: Herzig/Briesemeister/Schäperclaus, in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5 26
27 Pflichtangaben in der Pilot-Taxonomie (GuV) Quelle: Herzig/Briesemeister/Schäperclaus, in: Der Betrieb 41/2010, Beilage Nr. 5 27
28 Taxonomie und 5b EStG 5b EStG Taxonomie Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (1) Wird der Gewinn nach 4 Abs. 1, 5 oder 5a ermittelt, so ist der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Der Steuerpflichtige kann auch eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. [...] 51 Abs. 4 EStG Mussfelder Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, [ ] 1b) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen; 28
29 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Mussfeld Die in den Taxonomien als Mussfeld gekennzeichneten Positionen sind zwingend zu befüllen (Mindestumfang). Bei Summenmussfeldern gilt dies auch für die darunter liegenden Ebenen. Es wird elektronisch geprüft, ob formal alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. Sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position ohne Wert (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln. 29
30 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Ergänzende Erläuterung zu Mussfeld lt. FAQ-Katalog der Finanzverwaltung Ein Wert ist grundsätzlich aus der Buchführung ableitbar, wenn er sich aus den Buchführungsunterlagen im Sinne des 140 AO ergibt. Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als Ganzes. Die Ableitung kann demnach aus dem Hauptbuch oder aus den Nebenbüchern, z.b. aus dem Beteiligungsverzeichnis, oder z.b. durch eine maschinelle Auswertung von Buchungsschlüsseln erfolgen. In der Einführungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werte aus dem Hauptbuch, d.h. die Werte wie sie sich aus den im Unternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuches ermitteln lassen, vorzunehmen. Dabei ist auf das ordnungsmäßige individuelle Buchungsverhalten des jeweiligen Unternehmens abzustellen 30
31 BMF-Schreiben vom Beispiel für Mussfeld Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Anteile an verbundenen Unternehmen (UV) Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft Anteile an Tochterunternehmen sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UV Aktien Optionsscheine Genussscheine Investmentzertifikate Obligationen Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten jeweils Mussfeld 31
32 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Für die als Mussfeld, Kontennachweis erwünscht gekennzeichneten Positionen gelten die Ausführungen zum Mussfeld in gleicher Weise. Der Auszug aus der Summen-/Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format kann vom Steuerpflichtigen mitgeliefert werden (Angaben: Kontonummer, Kontobezeichnung, Saldo zum Stichtag). Darüber hinaus ist ein freiwilliger Kontennachweis auch für jedwede andere Taxonomieposition durch Datenfernübertragung (Angabe der Kontonummer, Kontenbezeichnung sowie des Saldos zum Stichtag im Datensatz) möglich. 32
33 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Rechnerisch notwendige Positionen/Summenmussfelder Da die übermittelten Datensätze auch im Übrigen den im Datenschema hinterlegten Rechenregeln genügen müssen, werden Positionen, die auf der gleichen Ebene wie rechnerisch verknüpfte Mussfelder stehen, als Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden gekennzeichnet. Diese Positionen sind dann zwingend mit Werten zu übermitteln, wenn ohne diese Übermittlung die Summe der Positionen auf der gleichen Ebene nicht dem Wert der Oberposition entspricht, mit denen diese Positionen rechnerisch verknüpft sind. Oberpositionen, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen, sind als Summenmussfelder gekennzeichnet. Werden z. B. im Datenschema rechnerisch in eine Oberposition verknüpfte Positionen übermittelt, so ist auch die zugehörige Oberposition mit zu übermitteln. 33
34 BMF-Schreiben vom Beispiel für Mussfeld und Summenmussfeld Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Anteile an verbundenen Unternehmen (UV) Anteile an herrschender oder an mit Mehrheit beteiligter Gesellschaft Anteile an Tochterunternehmen sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des UV Aktien Optionsscheine Genussscheine Investmentzertifikate Obligationen hinterlegte Rechenregel: Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen) + sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des Umlaufvermögens. = Wertpapiere des Umlaufverm. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten d.h. Oberposition, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern steht Summenmussfeld jeweils Mussfeld 34
35 BMF-Schreiben vom Beispiel für Rechnerisch notwendige Positionen Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Schecks Kasse Bundesbankguthaben Guthaben bei Kreditinstituten hinterlegte Rechenregel: Schecks + Kasse + Bundesbankguthaben + Guthaben bei Kreditinstituten. = Kassenbestand, Bundesbank... Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Summenmussfeld Mussfeld, Kontennachweis erwünscht d.h. diese Positionen sind zwingend mit Werten zu übermitteln, damit die Summe der Positionen auf dieser Ebene dem Wert der Oberposition (hier Kassenbestand ) entspricht. 35
36 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Auffangpositionen Um Eingriffe in das Buchungsverhalten zu vermeiden, aber dennoch einen möglichst hohen Grad an Standardisierung zu erreichen, sind im Datenschema der Taxonomie Auffangpositionen eingefügt (erkennbar durch die Formulierungen im beschreibenden Text nicht zuordenbar in der Positionsbezeichnung). Ein Steuerpflichtiger, der eine durch Mussfelder vorgegebene Differenzierung für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchführung ableiten kann, kann zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die Auffangpositionen nutzen. 36
37 BMF-Schreiben vom Erläuterung der Kennzeichnung von Positionen Ergänzende Erläuterung zu Auffangposition lt. FAQ- Katalog der Finanzverwaltung Wenn eine in der Taxonomie vorgegebene Differenzierung durch Mussfelder in den Buchungskonten abgebildet wird, besteht kein Wahlrecht zwischen der Nutzung der Auffangposition und der als Mussfeld oder Mussfeld, Kontennachweis erwünscht gekennzeichneten Position. Damit gehen ein Mussfeld bzw. die Mussfelder einer Auffangposition vor. Soweit sich ein Mussfeld mind. mit Werten aus den Kontensalden (Summen- und Saldenliste) des Hauptbuches mit Werten füllen lässt (s.o). 37
38 BMF-Schreiben vom Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Umlaufvermögen Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sonstige Vermögensgegenstände Genussrechte Einzahlungsansprüche zu zu Nebenleistungen oder Zuzahlungen Genossenschaftsanteile (kurzfristiger Verbleib) Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen (kurzfristiger Verbleib) Umsatzsteuerforderungen sonstige Vermögensgegenstände, gegenüber Gesellschafter übrige sonstige Vermögensgegenstände/nicht zuordenbare sonstige Verm. Wertpapiere des Umlaufvermögens hinterlegte Rechenregel: Genussrechte + Einzahlungsansprüche zu + Genossenschaftsanteile (kurzfristiger ) + + übrige sonstige Verm./nicht zuordenb. = sonstige Vermögensgegenstände Wenn sich die vorgegebene Differenzierung nicht aus der Buchhaltung ableiten lässt, kann die Auffangposition genutzt werden. Damit ist die rechnerische Richtigkeit für die Übermittlung sichergestellt (vgl. die hinterlegte Rechenregel im übergeordneten Summenmussfeld). Summenmussfeld Auffangposition Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Mussfeld 38
39 Buchungsverhalten Beispiel Umsatzerlöse differenziert nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten 39
40 DATEV-Prozess zur E-Bilanz 40
41 Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall FIBU/JA ❶ (Organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...) Relevant zum bzw ! Denken Sie an selbstbuchende Mandanten! Vorsysteme: WaWi Kost usw. 41
42 Exkurs: Auswirkungen auf die Kontenrahmen SKR 03/SKR 04 Zusätzliche Konten (> 100) werden u.a. in folgenden Bereichen notwendig: Stärkere Differenzierung USt- und Vorsteuer-Konten Aufteilung Anteile, Beteiligungen, Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren nach Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Stärkere Differenzierung bei den steuerlichen Rücklagen (vormals SoPo) und nach Auslösungsgründen sowie jeweils mit Auflösung/Einstellung Gesonderte Darstellung jedes Gesellschafters (Kapitalkontenentwicklung) Stärkere Differenzierung bei Privatkonten (Einlagen/Entnahmen), z.b. davon Sacheinlagen zum Buchwert, davon übrige Sacheinlagen (pro Gesellschafter!) Unsystematische Einzelfälle Informations-Datenbank Dokument Nr
43 Exkurs: Auswirkungen auf die Kontenrahmen SKR 03/SKR 04 SKR 03 SKR 04 Neu eingeführte Konten Angepasste Konten Neu eingeführte Konten Angepasste Konten Kontenrahmenänderungen 170 Kontenrahmenänderungen Es sind hierbei sowohl neu einzuführende Konten, als auch schon bestehende Konten, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird, berücksichtigt. 43
44 Buchungsverhalten: Auszug aus dem angepassten Kontenrahmen Kontenwerte werden in der DATEV-E-Bilanz zugeordnet! Steuerschlüssel stellen korrekte UStVA sicher, nicht aber die E-Bilanz! Vorsicht bei Sammelkonten, individuellen Konten bzw. Kontenbereichen! 44
45 BMF-Schreiben vom und Taxonomie vom Zumindest in den ersten Jahren kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden, und zwar unter folgenden Voraussetzungen: Nutzung aller Auffangpositionen Extensive Auslegung und Nutzung der Möglichkeit, Pflichtfelder mit Nullwerten zu befüllen, sofern nicht aus Konten ableitbar Zu bedenken hierbei ist: Auffangpositionen fallen evtl. nach der Einführungsphase weg Nutzung von Auffangpositionen und Null-Wert-Befüllungen in größerem Umfang erhöht das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung 45
46 Auffangposten als Rettung? Zumindest in den ersten Jahren kann bei der E-Bilanz die nahezu identische Gliederung der Handelsbilanz erreicht werden sofern alle Auffangposten genutzt werden Zu bedenken hierbei ist: Auffangposten bleiben ca. 4-5 Jahre bestehen Nutzung von Auffangposten in erweitertem Umfang kann das Nachfragerisiko seitens der Finanzverwaltung erhöhen 46
47 Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall FIBU/JA ❶ (Organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...) ❷ Einrichten eines Zwei-Kreis-Systems schon unterjährig zum (Empfehlung!) oder zum Abschluss; bei Ein-Kreis-System : eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch 47
48 Empfehlung: 2-Bereich-Bilanzierung Idealszenario: Übermittlung Steuerbilanz ebilanz XBRL-Datei Finanzamt ESt-/KSt- Deklaration Ermittlung Latente Steuern 48
49 Bei 1-Bereich-Bilanzierung Praxisszenario: Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnung ebilanz XBRL-Datei Finanzamt ESt-/KSt- Deklaration Ermittlung Latente Steuern 49
50 Exkurs: JA-Auswertung auf Basis E-Bilanz-ZOT HGB-ZOT S50 E-Bilanz-ZOT Jahresabschluss-Auswertung HGB-ZOT vs. E-Bilanz-ZOT 50
51 Zukünftiger Prozess mit DATEV-Software Standard-Fall E-Bilanz-Assistent FIBU/JA ❶ (Organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme,...); relevant zum ! ❷ Einrichtung eines Zwei-Kreis-Systems (IFRS: ggf. drei) schon unterjährig zum (Empfehlung!) oder zum Abschluss; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematisch ❸ Erstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz (neue E-Bilanz-ZOT ) in DATEV ❹ Plausibilitätsprüfungen in DATEV ❺ Vorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEV ❻ Übertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die Finanzverwaltung DATEV- Rechenzentrum! Vorschau ebilanz erwsctsds aerascs seracvaes aersc ❼ Statusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, ) 51
52 DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz 52
53 DATEV-Info wg. Auswirkungen auf SKR03/04 (veröffentlicht am ) InfoDB-Dokument # Inhalt Änderungen in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04, die zum Jahreswechsel 2011/2012 im Zusammenhang mit der E- Bilanz-Taxonomie für 2012 vorgesehen sind Übersicht beinhaltet neu einzuführende Konten und bestehende Konten, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird Zielgruppe Berater/Mandanten, die die gesetzlichen Vorgaben zur E-Bilanz bereits im Jahr 2012 umsetzen wollen Berater/Mandanten, die zumindest die Differenzierung der Konten auf die kommenden Anforderungen anpassen wollen 53
54 DATEV-Info wg. Auswirkungen auf SKR03/04 Zusätzliche Konten (> 100) werden u.a. in folgenden Bereichen notwendig: Stärkere Differenzierung USt- und Vorsteuer-Konten Aufteilung Anteile, Beteiligungen, Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren nach Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Stärkere Differenzierung bei den steuerlichen Rücklagen (vormals SoPo) und nach Auslösungsgründen sowie jeweils mit Auflösung/Einstellung Gesonderte Darstellung jedes Gesellschafters (Kapitalkontenentwicklung) Stärkere Differenzierung bei Privatkonten (Einlagen/Entnahmen), z.b. davon Sacheinlagen zum Buchwert, davon übrige Sacheinlagen (pro Gesellschafter!) Unsystematische Einzelfälle vgl. Informations-Datenbank Dokument Nr
55 Farblich markierter SKR03/04 in PDF-Form (veröffentlicht am ) Zielsetzung Zusätzlich zu den bereits bekanntgegebenen neuen Konten erfolgt eine farblich markierte Übersicht in der bekannten Optik der SKR- Verkaufsformulare Zielgruppe Berater/Mandanten, die die gesetzlichen Vorgaben zur E-Bilanz bereits im Jahr 2012 umsetzen wollen Berater/Mandanten, die zumindest die Differenzierung der Konten auf die kommenden Anforderungen anpassen wollen vgl. Informations-Datenbank Dokument Nr
56 Schnellberechnung Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR03/SKR04 auf E-Bilanz-Taxonomie Auswertung Welches SKR-Konto fließt in welches Taxonomie-Pflichtfeld? möglich: Auswertung getrennt nach Rechtsformen (KapGes, PersGes, EU) möglich: Auswertungen für alle referenzierten SKRs 56
57 Schnellberechnung Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR03/SKR04 auf E-Bilanz-Taxonomie Um das Mussfeld Bauten auf eigenen Grundstücken in der E-Bilanz zu füllen, werden die Konten 0230 bis 0289 abgegriffen. 57
58 Schnellberechnung Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR03/SKR04 auf E-Bilanz-Taxonomie Um die Auffangposition Übrige Grundstücke/ nicht zuordenbar in der E-Bilanz zu füllen, werden die Konten und abgegriffen. 58
59 Jahreswechsel 2011/2012 Vorabbereitstellung SKR 03 u. 04 (nur Konten) zum Einspielen in Kanzlei-Rechnungswesen am DFÜ-Bereitstellung DATEV-SKR mit E-Bilanz-Konten am Berücksichtigung der E-Bilanz-Konten in den HGB- Zuordnungstabellen, in der BWA und im SSFP mit der Auslieferung der Kanzlei-Rechnungswesen-Version 2.1 am Unterstützungstool für einen automatisierten Abgleich I-/S-Konten zur Erleichterung der Jahresübernahme - Hintergrund: zum Jahreswechsel werden wg. der E-Bilanz-Taxonomie >100 neue Konten als Standardkonten in SKR03/SKR04 eingeführt. Soweit eine Kontonummer, die für eines dieser Standardkonten verwendet worden ist, bereits durch ein individuelles Konto belegt ist, geht das vorgeschlagene Standardkonto verloren. Der Anwender hat mit diesem Tool die Möglichkeit, solche Doppelbelegungen herauszuarbeiten und die betreffenden individuellen Konten entsprechend zu verschieben. 59
60 Weitere Unterstützung in 2012 April 2012: DFÜ-Bereitstellung der E-Bilanz-ZOTs für Anwender, die probeweise eine E-Bilanz-Sicht in Kanzlei- Rechnungswesen erzeugen wollen. Ab Mai 2012: Pilotierung der dann von der Finanzverwaltung erstmals freigegebenen ERiC-Einreichungsschnittstelle. Diese Version kann für Testeinreichungen und ggf. auch für erste Einreichungen von Sonderbilanzen verwendet werden, falls es dafür (freiwillige) Praxisfälle geben sollte. Ab Juli 2012: Stabilisierung. September 2012: Freigabe des E-Bilanz-Assistenten zusammen mit Kanzlei-Rechnungswesen 3.0. Diese Version ist dann Basis für die freiwillige Einreichung von E-Bilanzen für das Abschlussjahr 2012 (ab dem Frühjahr 2013). 60
61 Bisherige Entwicklungen und wie geht es weiter? 61
62 Bisherige Entwicklungen er-Taxonomien auf veröffentlicht DATEV-Info über neue/geänderte Konten wg. Auswirkungen auf SKR03/04 SKR 03/04 in PDF-Form (Verkaufsformular) mit markierten neuen und geänderten E-Bilanz- Konten gem. Taxonomie Excel-Tool zur flexiblen Aufbereitung der relevanten Konten nach Gesellschaftsform etc. mit Markierung von Auffangpositionen etc. Vorabbereitstellung SKR 03 und 04 (nur Kontenrahmen) zum Einspielen in Kanzlei- Rechnungswesen Dr. Heino Weller 62
63 Geplante Entwicklungen 2011 bis zum Jahreswechsel DFÜ-Auslieferung der Standarddaten für den Kontenrahmen zum DVD-Auslieferung Kanzlei- Rechnungswesen mit Standarddaten (Kontenrahmen, ZOT, BWA, SSFP) Dr. Heino Weller 63
64 E-Bilanz: Nächste Schritte 64
65 1. Schritt: Vorbereitung in der Kanzlei 65
66 Fachkenntnisse aneignen Informationen und Tipps von Experten über das Vortrags- und Schulungsangebot der DATEV Fachartikel Fachliteratur
67 Platzierung und allgemeine Mandanteninfo E-Bilanz-Ansprechpartner festlegen (Steuerberater + Mandant) Wer ist in welcher Art betroffen? (analysieren) Zukünftige E-Bilanz-Strategie für 2012/2013 festlegen Empfehlung: Bereits 2012 gemeinsam beginnen Festlegung der Rahmenbedingungen gemeinsam mit dem Mandanten 67
68 2. Schritt: Freiwillige Anwendung für
69 Klärung wichtiger Fragen vorab Arbeitsteilung Steuerberater/Mandant? Was soll eingereicht werden? Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung Steuerbilanz Wie detailliert soll zukünftig eingereicht werden? Intensität der Nutzung von Auffangposten Sind Anpassungen in vor- und nachgelagerten Systemen erforderlich? Müssen individuelle Konten und Kontenbereiche beachtet werden? 69
70 Umsetzung der E-Bilanz für 2012 Anpassung der Organisations- und Buchungsanweisungen Ggf. zweiten Bereich in Kanzlei-Rechnungswesen eröffnen Laufende Erfassung der FIBU unter Beachtung der festgelegten E-Bilanz-Konten in 2012 bereits ab dem Vorschau, Überprüfung und Übermittlung der E-Bilanz für Mandanten die frühzeitig umgestellt haben im Frühjahr
71 3. Schritt: Anwendungspflicht für
72 Umstellung der anderen Mandanten Spätestens zum müssen alle bilanzierenden Mandanten E-Bilanz-fähig sein sonst droht Mehraufwand Gezielte Ansprache und sukzessive Umstellung der restlichen Mandanten Erste Erfahrungswerte der frühen E-Bilanz-Einreicher nutzen 72
73 73
74 Abkürzungsverzeichnis Abs. Amtl. BilMoG BMF BWA bzgl. bzw. ca. d.h. DFÜ DSO E-Bilanz EHUG ERiC ESt EStDV EStG EU Absatz Amtlich Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Bundesministerium der Finanzen betriebswirtschaftliche Auswertung bezüglich beziehungsweise circa das heißt Datenfernübertragung Dialog-Seminar-online elektronische Bilanz (Das) Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister ELSTER Rich-Client Einkommenssteuer Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einkommensteuergesetz Einzelunternehmung 74
75 Abkürzungsverzeichnis Evtl. FAQ FIBU GAAP-Modul GCD-Modul Gem. GewStG GewSt-Messbetrag ggf. GKV GuV HaBil HGB IFRS Info-DB inkl. insbes. KapGes. KKE KSt eventuell Frequently Asked Question Finanzbuchführung General Accepted Accounting Principles - Modul Global Common Data - Modul gemäß Gewerbesteuergesetz Gewerbesteuer-Messbetrag gegebenenfalls Gesamtkostenverfahren Gewinn- und Verlustrechnung Handelsbilanz Handelsgesetzbuch International Financial Reporting Standards Informationsdatenbank inklusive insbesondere Kapitalgesellschaft Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung Körperschaftssteuer 75
76 Abkürzungsverzeichnis LatSt lt. NIL-Wert PersGes s.o SKR sog. SoPo SSFP SteuBAG SteuBil stl. UKV Umgliederungsr. Ust UStG UStVA usw. UV vgl. Latente Steuern laut Not In List (Wert 0, der automatisch vom Programm kommt) Personengesellschaft siehe oben Standardkontenrahmen sogenannt Sonderposten Schnittstellenfunktionsplan Steuerbürokratieabbaugesetz Steuerbilanz Steuerlich Umsatzkostenverfahren Umgliederungsrechnung Umsatzsteuer Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuer Voranmeldung und so weiter Umlaufvermögen vergleiche 76
77 Abkürzungsverzeichnis VZ WaWi/Kost wg. XBRL z.b. ZOT Veranlagungszeitraum Warenwirtschaft/Kostenrechnung wegen extensible business reporting language (Datenaustauschformat) zum Beispiel Zuordnungstabelle 77
E-Bilanz. Praktische Auswirkungen auf Buchhaltung und Jahresabschluss und deren technische Umsetzung
E-Bilanz Praktische Auswirkungen auf Buchhaltung und Jahresabschluss und deren technische Umsetzung Stand: 05.10.2011 Themen XBRL und Taxonomie Grobprozess von der Buchführung bis zur E-Bilanz Taxonomie
MehrStand: Vor Verbandsanhörung (08/2010)
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrE-Bilanz Was kommt auf Unternehmen zu? Stand: 01.12.2011
E-Bilanz Was kommt auf Unternehmen zu? Stand: 01.12.2011 Agenda Einführung Rechtliche Rahmenbedingungen XBRL und Taxonomie Taxonomie E-Bilanz DATEV-Prozess zur E-Bilanz DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz
MehrE-Bilanz aus Sicht der Steuerverwaltung
Platzhalter für eine Grafik, die nicht breiter sein sollte als die Textspalte. Platzhalter für eine Grafik. Der linke Rand sollte mit der Bezeichnung der Präsentation in der unteren Leiste bündig laufen.
MehrE-Bilanz rechtliche Basis
E-Bilanz rechtliche Basis Stand 28.09.2011 Steuerberaterin Ines Schumann Torsten Hehenberger Themen Ausgangssituation rechtliche Rahmenbedingungen gesetzliche Regelungen Taxonomie 13.10.2011 E-Bilanz rechtliche
MehrDIE E-BILANZ KOMMT 2012
DIE E-BILANZ KOMMT 2012 Praxisprobleme und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung Referent: Sebastian Koch Steuerberater Partner 26. Oktober 2011 1 ANFORDERUNGEN DER E-BILANZ Elemente und Umfang Stammdaten-Modul
MehrE-Bilanz das trojanische Pferd des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG)?
E-Bilanz das trojanische Pferd des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG)? Wolfgang Stegmann stv. Vorstandsvorsitzender DATEV eg 26.10.2010 Agenda E-Bilanz und E-Government Aktueller Status E-Bilanz aus
Mehr2.1 Grundsätzliches. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2017 K. von Sicherer, E. Čunderlíková, E-Bilanz, DOI / _2
2 Taxonomie 2 2.1 Grundsätzliches Die E-Bilanz muss nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz an das Finanzamt geliefert werden. Gesetzlich wird das durch 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG geregelt. Danach ist
MehrElektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie I. Persönlicher Anwendungsbereich II. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich
MehrE-Bilanz IHK Südthüringen 9. November 2011
E-Bilanz IHK Südthüringen 9. November 2011 E-Bilanz Ausgangslage Daten des Jahresabschlusses Unternehmen (elektronisch) Papier Finanzamt (elektronisch) E-Bilanz Geplante Lösung 5b EStG Unternehmen (elektronisch)
Mehrausforderung elektronische Bilanz, was ist zu beachten? irkungen auf die Steuerberater deren Mandanten
ausforderung elektronische Bilanz, was ist zu beachten? irkungen auf die Steuerberater deren Mandanten nda -Bilanz Hintergrund axonomie Kernstück der E-Bilanz ATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall)
MehrDie E-Bilanz sind Sie gerüstet?
Auswirkungen auf die Steuerberater und deren Mandanten Handwerkskammer Bremen Kreishandwerkerschaft Bremerhaven-Wesermünde Industrie- und Handelskammer Bremerhaven 7. Februar 2013 Referenten: Thomas Berg
MehrElektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
MehrE-Bilanz: Entwicklung Einsatz Ausblick
E-Bilanz: Entwicklung Einsatz Ausblick LiNKiT Mittagstisch am 26.10.2012 LiNKiT Mittagstisch E-Bilanz Die neue Elektronische Bilanz ab 2012 Aktuelles: PM vom BMF / BMWi 2 Die neue Elektronische Bilanz
MehrOberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Finanzämter. -nur per -
Finanzverwaltung NRW Riehler Platz 2 50668 Köln Seite 1 von 5 Finanzämter -nur per E-Mail- Aktenzeichen S 2133b 2014/0009 St 145 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilen Frau Schmudlach Herr Arnold
MehrDie E-Bilanz. Kompaktwissen für Berater. Prof. Dr. Dietmar Strube, Simon Kuhn
Prof. Dr. Dietmar Strube, Simon Kuhn Die E-Bilanz Eine große Herausforderung für Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten Umstellung auf die E-Bilanz Steuer-Taxonomie 5.2 und geänderte Kontenrahmen SKR 03 und SKR
MehrE-Bilanz Welche Änderungen kommen auf Sie zu?
E-Bilanz Welche Änderungen kommen auf Sie zu? Die E-Bilanz Ausbau des E-Government bisheriger Ausbau des E-Government elektronische Steuervoranmeldung elektronische Steuererklärung digitale Betriebsprüfung
Mehrebilanz Überblick und Termine Buchhalterische Konsequenzen Centric Lösung - Zielsetzung Bereitstellung und Übermittlung der Daten
Centric ebilanz ebilanz Überblick und Termine Buchhalterische Konsequenzen Centric Lösung - Zielsetzung Bereitstellung und Übermittlung der Daten Verfügbarkeit der Centric ebilanz Lösung Überblick und
MehrE-Bilanz. Info-Veranstaltung der IHK Braunschweig
E-Bilanz Info-Veranstaltung der IHK Braunschweig E-Bilanz Ausgangslage Daten des Jahresabschlusses Unternehmen (elektronisch) Papier Finanzamt (elektronisch) Bereich Finanzen und Steuern, RA/StB Jens Gewinnus
MehrDie E-Bilanz sind Sie gerüstet?
Die E-Bilanz sind Sie gerüstet? Auswirkungen auf die Steuerberater und deren Mandanten Handwerkskammer Osnabrück Emsland Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland - Grafschaft Bentheim 7. November
MehrE-Bilanz technische Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten
E-Bilanz technische Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten IHK Nürnberg für Mittelfranken Montag, 21. Mai 2012 Dr. Heino Weller DATEV eg, Nürnberg Agenda XBRL und Taxonomie Status Ausblick auf die
MehrDie E-Bilanz kommt Praxisprobleme und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung. Münchner Unternehmenssteuerforum. 26.
Die E-Bilanz kommt 2012 Praxisprobleme und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung Münchner Unternehmenssteuerforum Inhalt aktueller Sachstand E-Bilanz / XBRL-Taxonomie Branchenspezifische Unterschiede
MehrVortrag zum Thema E-Bilanz
Jahreshauptversammlung der Wirtschaftsgemeinschaft Markt Meitingen e. V. am 03. Juli 2013 im SGL Forum Vortrag zum Thema E-Bilanz Schloßstrasse 2 b 86405 Meitingen Telefon (08271) 8001-0 Die Kanzlei stellt
MehrDie E-Bilanz nach 5b EStG
Die E-Bilanz nach 5b EStG Rückblick und Vorschau aus Sicht der Finanzverwaltung Die E-Bilanz Inhalt E-Bilanz - Grundlagen Aktuelles Erfahrungen im Praxiseinsatz Besonderheiten bei Personengesellschaften
MehrAusweitung des E-Government Projekt E-Bilanz
Mandanteninformation Ausweitung des E-Government Projekt E-Bilanz Sehr geehrte Damen und Herren! Der Jahreswechsel 2011/12 wird von einer Ausweitung des E-Government geprägt sein. Beachtenswert ist die
MehrDie E-Bilanz sind Sie gerüstet?
Hintergrund und Auswirkungen auf die Unternehmen Handwerkskammer Lübeck 18. Juni 2013 Referenten: Wolfgang Bröker, Steuerberater, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.v. Uwe
Mehr5.3.1 Bisherige Unterstützungsmaßnahmen der DATEV zur E-Bilanz
der ADDISON-Gruppe fügt sich kompromisslos in die bestehenden Programme ein und garantiert eine rechtskonforme Erstellung mit einer intuitiven Lösung. Über die ADDISON Software und Service GmbH Die ADDISON
MehrE-Bilanz: Was ändert sich? Sitzung des IHK-Gremiums Rosenheim
E-Bilanz: Was ändert sich? Sitzung des IHK-Gremiums Rosenheim Marc O Polo AG, Stephanskirchen E-Bilanz: Was ändert sich? Agenda E-Bilanz Überblick und Wer ist betroffen Ab Wann muss die E-Bilanz angewendet
MehrGroßes gelingt, wenn s im Kleinen stimmt.
Großes gelingt, wenn s im Kleinen stimmt. Maßgeschneiderte Lösungen für Sie. Herbsttagung 2012 Informationsveranstaltung am 8. November 2012 im Mercure Hotel Bielefeld City WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
Mehr12/2010. Infoblatt. Die elektronische Bilanz Segen oder Fluch?
12/2010 Infoblatt Die elektronische Bilanz Segen oder Fluch? Die elektronische Bilanz Segen oder Fluch? Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie es vielleicht schon aus den Medien erfahren haben, sollen
MehrE-Bilanz: Praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro
E-Bilanz: Praktische Umsetzung am PC mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro Herausgeber: DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle in dieser Unterlage verwendeten personen- und unternehmensbezogenen Bezeichnungen und
MehrE-Bilanz. Entwicklung und kritische Analyse
Sabrina Rosnitschek Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen e-fellows.net (Hrsg.) Band 884 E-Bilanz. Entwicklung und kritische Analyse Bachelorarbeit Universität Bayreuth Rechts- und Wirtschafts-
MehrDie E- Bilanz kommt was ist zu tun?
Die E- Bilanz kommt was ist zu tun? Tagesordnung 1. Das kleine 1 x 1 der E- Bilanz 2. Übertragungsformat und Taxonomie 3. Umsetzung in der Praxis 4. Unser Angebot E- Bilanz was ist das? Die E- Bilanz ist
MehrKONSENS. E Bilanz Informationsveranstaltung zur Pilotierung Berlin,
Informationsveranstaltung zur Pilotierung Berlin, Personen PROJEKTLEITUNG E BILANZ Projektleiter bisher: Hubertus Rust (BayLfSt) neu: Sebastian Kolbe (BayLfSt) Markus Hülshoff (GKBP Münster) Andreas Arnold
MehrASK THE EXPERTS AKTUELLE UND GEFRAGETE THEMEN BELEUCHTET
ASK THE EXPERTS AKTUELLE UND GEFRAGETE THEMEN BELEUCHTET DIE ELEKTRONISCHE STEUERBILANZ Heike Molnar Program Manager GFM - Global Financial Management Team Agenda Gesetzesgrundlagen Taxonomien und Aufbau
MehrE-Bilanz Aktueller Stand
E-Bilanz Aktueller Stand à Steuerberatung à Wirtschaftsprüfung à Rechtsberatung à Unternehmensberatung Agenda 1. E-Bilanz aktueller rechtlicher Stand 2. Taxonomie Kernstück der E-Bilanz 3. Prozess zur
Mehrdie E-Bilanz und ihre Konsequenzen
die E-Bilanz und ihre Konsequenzen Was ist neu, worauf muss ich achten? Vortragender: Stefan Müller, Referent im Bayer. Landesamt für Steuern, München, Betriebsprüfungsreferat E-Bilanz - Inhaltsübersicht
MehrElektronische Bilanz - Übermittlung von Bilanzdaten - Taxonomie - Lexikon des Steuerrechts
Dok.-Nr.: 5228358 Pientka, Klaus Themenlexikon vom 07.02.2014 Elektronische Bilanz - Übermittlung von Bilanzdaten - Taxonomie - Lexikon des Steuerrechts 1 Definition (Stand: 07.02.2014) 1.1 Elektronische
MehrE-Bilanz Nachfragen der Finanzverwaltung vermeiden
E-Bilanz Nachfragen der Finanzverwaltung vermeiden Unter dem Motto Elektronik statt Papier soll die Steuererhebung so bürokratiearm wie möglich gestaltet werden. Ein Baustein dazu ist die E- Bilanz. In
MehrElektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (E-Bilanz)
Aktuelle Informationen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung für unsere Mandanten E-Bilanz 01/2010 Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (E-Bilanz) Inhaltsverzeichnis
MehrDie E-Bilanz in der praktischen Umsetzung. Bereiten Sie sich und Ihre Mandanten heute schon vor!
Die E-Bilanz in der praktischen Umsetzung Bereiten Sie sich und Ihre Mandanten heute schon vor! Inhalt 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick 2. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten 3.
MehrDie E-Bilanz was kommt auf Unternehmen zu?
Die E-Bilanz was kommt auf Unternehmen zu? Agenda Einführung Entwicklung und aktueller Status E-Bilanz Änderungen in den Buchführungs- und Abschlusserstellungsprozessen am Beispiel DATEV 14.02.2011 2 Von
MehrE-Bilanz. Nice-To-Know. Stand: Oktober 2017
E-Bilanz Nice-To-Know Stand: Oktober 2017 Inhalt 1. Ausgangssituation 2. Rechtsgrundlage 3. Geltungsbereich 4. Gültigkeit 5. Umfang 6. Auswirkungen 7. Umsetzung der Taxonomie 8. Übermittlung der Daten
MehrGut vorbereitet für die E-Bilanz
Gut vorbereitet für die E-Bilanz Matthias Rohr, Steuerberater WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER 1. Ziele der E-Bilanz 2. Begriffe 3. Folgen der E-Bilanz 4. Die Taxonomie der E-Bilanz 5. Umsetzung der E-Bilanz
MehrFinanzamt Trier. Die E-BILANZ. Udo Britten, Simon Schramer. Finanzamt Trier, 19.11.2012. E-Bilanz 19. November 2012 Folie 1
Die E-BILANZ Udo Britten, Simon Schramer Finanzamt Trier, 19.11.2012 E-Bilanz 19. November 2012 Folie 1 Themenübersicht A) Grundlagen der E-Bilanz 1. Was ist die E-Bilanz? (Folie 4) 1.1 Definition 1.2
MehrPRAXISFALL. Handout zur Sitzung des IHK-Gremiums Rosenheim am 13. Dezember 2012 E-Bilanz: Was ändert sich? Quelle: DATEV eg Branche: Metzgerei
Handout zur Sitzung des IHK-Gremiums Rosenheim am E-Bilanz: Was ändert sich? PRAXISFALL Quelle: DATEV eg Branche: Metzgerei Stand: 11/2012 Seite: 1 (Bilanz) Berichtsbestandteil Ebene Bezeichnung Bilanz
MehrNEUERUNGEN E-BILANZ / TAXONOMIE 6.0
Seite 1 NEUERUNGEN E-BILANZ / TAXONOMIE 6.0 (Stand April 2018) INHALT Einleitung... 2 Ausgangssituation / allgemeine Anforderung... 2 Änderungen durch die Taxonomie... 3 Übermittlung des Bruttoanlagenspiegels...
MehrBuchhaltung. Seite 4 l Lexware vor Ort Veranstaltungsname
Buchhaltung Seite 4 l 15.12.2016 Gesetzliche Änderungen und Neuerungen 2017 Seite 5 l 15.12.2016 Gesetzliche Änderungen und Neuerungen in Lexware buchhalter 2017 Inhaltliche Neuerungen Version 2017 Aktuell
MehrSind Sie vorbereitet?
Sind Sie vorbereitet? Mit Lexware sind Sie auf der sicheren Seite! Mit Lexware fit für die E-Bilanz Spätestens ab 2014 sind Sie als bilanzierender Unternehmer verpflichtet, Ihre steuerlichen Abschlussdaten
Mehre-bilanz Stand: 2/2012
e-bilanz E-Bilanz Neue Instrumente der Finanzverwaltung Stand: 2/2012 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61 / 94 06-0, Fax 0 59 61 / 9406-29 Email: info@toennemann.de
MehrDie Online-Lösung des Bundesanzeiger Verlages und der fwsb GmbH zur Erfüllung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben
Die Online-Lösung des Bundesanzeiger Verlages und der fwsb GmbH zur Erfüllung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben Agenda 1. Entstehung der E-Bilanz 2. Persönlicher Anwendungsbereich 3.
MehrSind Sie vorbereitet?
Sind Sie vorbereitet? Mit Lexware sind Sie auf der sicheren Seite! Mit Lexware fit für die E-Bilanz Spätestens ab 2014 sind Sie als bilanzierender Unternehmer verpflichtet, Ihre steuerlichen Abschlussdaten
MehrElektronisches Steuerverfahren
Elektronisches Steuerverfahren 46. Berliner Steuergespräch 18. Februar 2013 in Berlin StB/WP Dipl.-Kfm. Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer Seite 1 Elektronisches Steuerverfahren
MehrE-BILANZ im kommunalen Umfeld
Herzlich Willkommen E-BILANZ im kommunalen Umfeld Rainer Wetekam 25. Juni 2014 Mittwoch, 25. Juni 2014 UNIT4 Business Software GmbH Seite 1 Agenda Einführung Demo am System Fazit Fragen? EINFÜHRUNG 1.
MehrDie E-Bilanz was ist zu tun?
Mandanten-Info Die E-Bilanz was ist zu tun? E-Mail: sprenger@stb-sprenger.de, www.stb-sprenger.de 2 1. Was ist überhaupt die E-Bilanz? 2. Überblick über die elektronisch zu übermittelnden Unterlagen 3.
MehrF: Was ist der Hintergrund für die Einführung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen?
E-Bilanz FAQ Allgemeines F: Was ist der Hintergrund für die Einführung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen? A: Nach der nationalen E-Government Strategie ist es vorgesehen, dass zur Optimierung
MehrDie neue elektronische Bilanz (E-Bilanz) - Hintergründe, Buchungsverhalten und Umsetzung
Steuerberaterkammer Thüringen Die neue elektronische Bilanz (E-Bilanz) - Hintergründe, Buchungsverhalten und Umsetzung Referenten: Thomas Kassner Steuerberater/Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer
MehrE-Bilanz Optimal vorbereitet mit DATEV
E-Bilanz Optimal vorbereitet mit DATEV Herausgeber: DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle in dieser Unterlage verwendeten personen- und unternehmensbezogenen Bezeichnungen und Anschriften sind speziell für diese
MehrE-Bilanz Rückblick und Vorschau
E-Bilanz Rückblick und Vorschau Christian Stender, StB Detmold, 04. März 2015 Agenda 1. Einführung und Status Quo E-Bilanz 2. Ausgewählte Problemstellungen aus der Praxis 3. Besonderheiten bei Betriebsstätten
MehrE-Bilanz - optimal vorbereitet mit DATEV. Stefan Rotmann
E-Bilanz - optimal vorbereitet mit DATEV Stefan Rotmann Inhalt 1. Grundlagen zur E-Bilanz im Überblick 2. Handelsbilanz Offenlegung/Steuerbilanz E-Bilanz 3. Auswirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhalten
MehrE-Bilanz Die Einführung des elektronischen Jahresabschlusses aus Sicht der Finanzverwaltung. Hagen, 26. Oktober 2010 Ministerialrat Christoph Schmitz
E-Bilanz Die Einführung des elektronischen Jahresabschlusses aus Sicht der Finanzverwaltung Hagen, 26. Oktober 2010 Ministerialrat Christoph Schmitz Überschrift 1. Das Veranlagungsverfahren bedarf dringend
MehrE-Bilanz - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bayerisches Landesamt für Steuern Mitteilung vom 15.06.2012 E-Bilanz - Häufig gestellte Fragen (FAQ) 1 Vorbemerkung 2 Grundsätzliches 3 Taxonomie 4 Dateninhalt 5 Zeitpunkt der Übermittlung 6 Zeitlicher
MehrStandardzuordungstabellen für den SKR03
Standardzuordungstabellen für den SKR03 Gesellschaftsform Einzelunternehmen HGB Mindest- Einzelunternehmen HGB erweitert S4103 0000 172 S4103 0000 181 S5103 0000 172 S5103 0000 181 S5103 8001 172 S5103
MehrDie Bedeutung der E-Bilanz für Unternehmen
Die Bedeutung der E-Bilanz für Unternehmen Südwestfälische IHK Hagen Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe 26. Oktober 2010 in Hagen StB/WP Dipl.-Kfm. Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf, 5. Oktober 2010
An das Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Düsseldorf, 5. Oktober 2010 515/564 Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Veröffentlichung der
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis 1 Schnelleinstieg E-Bilanz.......................................... 1 1.1 Einführung und Definition..................................... 1 1.2 Wer bilanziert, ist betroffen....................................
MehrE-Bilanz. Häufig gestellte Fragen (FAQ) Stand: Oktober 2011
E-Bilanz Häufig gestellte Fragen (FAQ) 1. Grundsätzliches... 2 2. Dateninhalt... 3 a) Allgemeines... 3 b) Besonderheiten für Branchen... 4 c) GCD-Daten... 5 d) Ergänzungs- und Sonderbilanzen... 5 e) Weitere
Mehr12. Die Gewinn- und Verlustrechnung nach MicroBilG
12.2 Handelsrechtlicher Jahresabschluss für KleinstKapGes. 12. Die Gewinn- und Verlustrechnung nach MicroBilG 12.1 Ergänzung der Taxonomie um Änderungen durch das MicroBilG In der Taxonomie-Version 5.2
MehrE-Bilanzgerecht kontieren und buchen
Haufe Praxisratgeber 01203 E-Bilanzgerecht kontieren und buchen Bearbeitet von Wilhelm Krudewig 1. Auflage 2013. Buch. 186 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 02505 5 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht >
MehrJahresabschluss. Überblick + Ausweis
Jahresabschluss Überblick + Ausweis Prof. Dr. Werner Müller https://mueller-consulting.jimdo.com/ rechnungswesen/hgb-bilanzierung-steuer/ https://www.noteninflation.de/an-meine-studenten/ 1.5 Inventur,
MehrVon der handelsrechtlichen Taxonomie zur steuerlichen Taxonomie: Verwendungszweck EHUG versus E-Bilanz
Von der handelsrechtlichen Taxonomie zur steuerlichen Taxonomie: Verwendungszweck EHUG versus E-Bilanz Version: 1.0 Fassung vom 27. September 2010 Inhalt VON DER HANDELSRECHTLICHEN TAXONOMIE ZUR STEUERLICHEN
MehrDie E-Bilanz in kleinen und
Benjamin J. Feindt Die E-Bilanz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 4^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis 1 Schnelleinstieg E-Bilanz 1 1.1 Einführung und Definition 1 1.2 Wer bilanziert, ist betroffen
MehrE-Bilanz - Welche Änderungen kommen auf die Unternehmen zu?
E-Bilanz - Welche Änderungen kommen auf die Unternehmen zu? Definition Electronic-Government (E-Government) = alle Prozesse der öffentlichen Willensbildung, der Entscheidungsfindung und Leistungserstellung
Mehr6.3 Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften
Besonderheiten bei der Taxonomie 6.3 Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften Werden für Personengesellschaften Sonderbilanzen und/oder Ergänzungsbilanzen aufgestellt, muss für jede Bilanz
MehrGS-Buchhalter/GS-Office Kontenrahmen für E-Bilanz aktualisieren
GS-Buchhalter/GS-Office Kontenrahmen für E-Bilanz aktualisieren Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt am Main Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage
MehrE-BILANZ TAXONOMIE 5.4
Seite 1 E-BILANZ TAXONOMIE 5.4 (Stand Januar 2017) AUSGANGSSITUATION / ALLGEMEINE ANFORDERUNG Mit BMF-Schreiben vom 25.06.2015 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 5.4,
Mehr5 Ausgestaltungder Taxonomie
5 Ausgestaltungder Taxonomie Das Datenschema, das für steuerliche Zwecke verwendet werden muss,basiert auf der aktuellen HGB-Taxonomie und enthält sowohl die Bilanzpositionen als auch die Positionen der
MehrGS-Buchhalter/GS-Office Kontenrahmen für E-Bilanz aktualisieren
GS-Buchhalter/GS-Office Kontenrahmen für E-Bilanz aktualisieren Copyright 2014 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr großer Sorgfalt ausgewählt, erstellt und getestet. Fehlerfreiheit
MehrJahresabschluss. Überblick + Ausweis. Prof. Dr. Werner Müller
Jahresabschluss Überblick + Ausweis Prof. Dr. Werner Müller Ansatz Bewertung Ausweis Ansatz: ist ein Sachverhalt in der Bilanz abzubilden? aus GoBil ableiten! + Rückkopplung aus Ausweis Bewertung: mit
MehrFachartikel. Die E-Bilanz kommt: Grundlagen der Umstellung und Potenziale. Carsten Gerger.
Fachartikel Die E-Bilanz kommt: Grundlagen der Umstellung und Potenziale Carsten Gerger www.lucanet.com Inhalt 1. 2. 3. Die E-Bilanz Chance oder Risiko Inhaltliche und technische Anforderungen an die E-Bilanz
MehrElektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen; Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
MehrE-Bilanzgerecht kontieren und buchen
Haufe Praxisratgeber 01203 E-Bilanzgerecht kontieren und buchen Bearbeitet von Wilhelm Krudewig 1. Auflage 2013. Buch. 186 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 02505 5 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht >
MehrProjekt E-Bilanz Änderungsnachweis zum Taxonomie-Update 2014 (Taxonomie 5.2 / 5.3)
Seite 1 von 6 Allgemeines Die HGB-Taxonomie 5.3 vom 02.04.2014 wurde mit BMF-Schreiben vom 13.06.2014 amtlich bekannt gegeben. Die Änderungen ergeben sich aus den folgenden Hinweisen I. Inhaltliche Änderungen
Mehr( 04. November 2011, IHK Köln
Fit für die ebilanz 04. November 2011, IHK Köln Rüdiger Hoffmann Seite 1 LiNKiT Consulting GmbH, 2011 Agenda E-Bilanz Was ist das? Für wen ist die E-Bilanz wichtig und ab wann? Aufbau und Befüllung der
MehrDie E-Bilanz. Aktueller Stand aus Sicht der Finanzverwaltung. Die E-Bilanz kommt IHK Nord Westfalen 24.10.2012 - Referent: Markus Hülshoff OFD Münster
Die E-Bilanz Aktueller Stand aus Sicht der Finanzverwaltung Die E-Bilanz kommt IHK Nord Westfalen 24.10.2012 - Referent: Markus Hülshoff OFD Münster Die neue Elektronische Bilanz ab 2012 Aktuelles: PM
MehrAnforderungen von E-Bilanz und BilMoG an das Rechnungswesen
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Anforderungen von E-Bilanz und BilMoG an das Rechnungswesen Monika Völkel, SAP-Anwenderforum, Nürnberg, 6. Juli 2011 Erfolg kennt keine
MehrDie Online-Lösung des Bundesanzeiger Verlages und der fwsb GmbH zur Erfüllung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben
Die Online-Lösung des Bundesanzeiger Verlages und der fwsb GmbH zur Erfüllung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben Agenda 1. Entstehung der E-Bilanz 2. Anwendungsbereich 3. Sachlicher
MehrKontenrahmen für E-Bilanz aktualisieren
Sage 50 Kontenrahmen für E-Bilanz aktualisieren Impressum Sage GmbH Emil-von-Behring-Str. 8-14 60439 Frankfurt am Main Copyright 2016 Sage GmbH Die Inhalte und Themen in dieser Unterlage wurden mit sehr
MehrVorlage 1 Bilanz und GuV
Vorlage 1 Bilanz und GuV Der Jahresabschluss ist die wichtigste und am weitesten verbreitete Form der Ergebnisrechnung. Die grundlegenden Vorschriften zum Jahresabschluss ergeben sich aus 242 HGB. Danach
MehrInhaltsverzeichnis Grundlagen der E-Bilanz 2 Taxonomie 3 Stammdatenmodul 4 Jahresabschlussmodul
Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen der E-Bilanz........................... 1 1.1 Gründe und Zwecke der Einführung der E-Bilanz............ 1 1.2 Rechtliche Grundlagen und Anwendungsbereich der E-Bilanz......
MehrProfessionelle kaufmännische Software. Sage Office Line. Informationen zum Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
Professionelle kaufmännische Software Sage Office Line Informationen zum Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Mit dem Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz
MehrMandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011
Mandanteninformationsveranstaltung E-Bilanz Erfurt, 15.11.2011 Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Goethestraße 21/22, 99096 Erfurt www.ruschel-collegen.de Aktuelle Steuer- und Kanzleinachrichten:
MehrE-Bilanz in Lexware buchhalter: Überleitungsrechnung
E-Bilanz in Lexware buchhalter: Überleitungsrechnung Inhalt 1 Einleitung... 1 2 Voraussetzungen... 2 2.1 Bilanzierungsstandard wählen...2 2.2 Kontenzuordnung für die Überleitungsrechnung...2 2.3 Summenpositionen
Mehr