Zukunft möglich machen

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1 Rede des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers Wolfgang Beckermann zur Einbringung des Etatentwurfs 2015 am 29. Oktober 2014 (Sitzung des Rates der Stadt Greven). Es gilt das gesprochene Wort. Zukunft möglich machen 1 Das gefährlichste Möbelstück ist die lange Bank Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr verehrte Damen und sehr geehrte Herren des Rates, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher dieser Sitzung, der Ihnen vorliegende Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2015 ist der achte Haushalt, den ich Ihnen auf der Basis des sogenannten Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) vorlege. Während für 2014 der siebte NKF-Haushalt - auch ohne die Sondereffekte des BEG und der TBG und trotz meiner warnenden Hinweise zu zahlreichen Belastungen und Risiken keineswegs seiner Zahl Sieben nach verflucht war, scheint das jetzt zeitverzögert mit dem neuen Etat 2015 zu kommen. Ich bin zwar nicht abergläubisch; im übertragenen Sinne habe ich das aber in den letzten Wochen und Monaten so manches Mal gedacht, als Herr Bücker und Herr Mulder aus dem Finanzmanagement immer wieder bei der Aufstellung des Haushaltes mit neuen Hiobsbotschaften zu mir kamen. Und das hat noch nicht einmal mit unserer sommerlichen urbanen Sturzflut zu tun. Die kommt überwiegend als Kostenfaktor im laufenden Jahr obendrauf. Unsere finanziellen Grevener Erfahrungen der letzten Wochen wurden zeitgleich durch ähnliche Meldungen aus der Wirtschaft bestätigt und verstärkt. So titelte die Wochenzeitung Die Zeit Anfang dieses Monats: Deutschland: Land der Pessimisten und stellte fest: Seit Wochen häufen sich die schlechten Nachrichten aus der deutschen Wirtschaft. Die Industrieproduktion und die Exporte sind im August so kräftig gesunken wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch die Stimmung unter den Managern der Republik ist schlechter geworden. Nun verkünden Deutschlands führende Wirtschaftsinstitute in ihrem Herbstgutachten: Das Wachstum fällt geringer aus als erwartet. Geht es uns wirklich so schlecht? Die beiden Redakteure kommen zu dem Ergebnis, dass drei Gründe dagegen sprechen: 1. Der Arbeitsmarkt bleibe stabil. 2. Der private Konsum stütze. 3. Der Export werde weiter wachsen. Nun, die Verlässlichkeit von Prognosen ist offenbar zunehmend so eine Sache, wie Sie diesem Dissens entnehmen können. Daher forderte eine andere Zeitung im Sommer wegen ständiger Korrekturen von Prognosen scherzhaft: Schafft die Volkswirte ab! Klar: Jede Kommune ist unterschiedlich von den großen Entwicklungen betroffen, wie immer die aussehen. Und wenn auch die Realität oft anders als die Prognose ausfällt; ohne das Bemühen einer qualifizierten Vorausschau geht es nicht. Darauf stützt sich wie in allen Jahren ebenso der Haushaltsentwurf 2015 und unsere mittelfristige Planung. Das ist uns zu vielen maßgeblichen Daten sogar zwingend durch den Gesetzgeber vorgegeben. Und das nicht ohne Grund: Die Zukunft sicher vorhersagen zu können, wird zwar Wunschdenken bleiben. Wer aber um auf meine Eingangsfolie zurückzukommen Zukunft gestalten und Seite 1/15

2 möglich machen will, muss sie gleichwohl antizipieren und ein Bild davon im Kopf haben, wie sie bei diesen Erwartungen aussehen soll. Meine Damen und Herren, in den zurückliegenden sieben Jahren, ganz besonders in der letzten Wahlperiode, haben Rat und Verwaltung enorme gemeinsame und konstruktive Anstrengungen unternommen, unsere Stadt auf einen Konsolidierungskurs zu bringen. In der Tat sind die bisherigen Konsolidierungsbeiträge beachtlich. Dem liegen viele unbequeme Entscheidungen zu Grunde. Nach den bisherigen mittelfristigen Planungen und mit diesen Konsolidierungsbeiträgen zeichnete sich am Ende ein leichter Hoffnungsschimmer ab. Aber reichen unsere Anstrengungen auf Dauer, gerade wenn wir die aktuelle Entwicklung betrachten? Anderseits: Geht überhaupt noch etwas im Sinne einer weiteren Konsolidierung? Ist das zumutbar? Sie wissen alle, dass unsere verbliebenen Gestaltungsspielräume jetzt schon gering sind und zugleich der Druck durch immer neue kostenträchtige Aufgabenzuweisungen wächst. (Einige Beispiele nannte ich Ihnen schon in der Ratssitzung im September; auf Haushaltsdaten hierzu gehe ich gleich ein.) Wir sind zum Großteil fremdbestimmt, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon heute extrem gefordert. Freiwillige Leistungen erbringen wir kaum noch. Wir wissen ferner, dass es langfristig nicht gut ist, auf Investitionen zu verzichten. Ein langer Verzicht auf Investitionen bedeutet Werteverzehr, mit dem wir nachwachsenden Generationen weniger überlassen, als wir übernommen haben. In unserem Grevener Gemeinwesen möchten wir alle, an erster Stelle Sie als neu- oder wiedergewählte Vertreter der Bürgerschaft hier im Rat, gestalten und nicht nur verwalten. Wir alle möchten Zukunft möglich machen. Ich fasse das zusammen: Wir haben zuletzt kräftig gespart, Spaß hat es nicht gemacht. Es fühlt sich so an, als wenn sehr viel mehr nicht drin ist. Und doch: Wir stehen angesichts der chronischen Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden weiterhin vor der Aufgabe, wenn es erforderlich ist, selbst gegenzusteuern. Mit diesem Haushaltsentwurf und der Produktkritik sind wir zwar noch auf Kurs. Allerdings ist der Entwurf mit seinem negativen Planergebnis erheblich schlechter als wir in 2013 angenommen hatten und hinsichtlich seiner mittelfristigen Planung (da benutze ich wie Herr Vennemeyer vorher die Redewendung) nun auf Kante genäht, um aus der Haushaltssicherung heraus zu bleiben. Es scheint angesichts der letzten Entwicklungen, dass die bisherigen Maßnahmen auf Dauer nicht ausreichen! Kursbestimmungen, Navigationsinstrumente und die besagten Nähte erläutere ich gleich ebenfalls mit Zahlen. Allzulange darf man mit einem weiteren Gegensteuern nicht warten, sonst fällt es irgendwann schwer, zum Kurs zurückzufinden. Argumente, die gegen einen Sparkurs sprechen, gibt es viele. Es gilt, solche Gründe immer wieder zu hinterfragen. Folie: Zitat Johann Ulrich Megerle Johann Ulrich Megerle ( ), ein bedeutender kaiserlicher Prediger und Poet der Barockzeit mit ungewöhnlicher Sprachkraft und Sprachfantasie lehrt uns schon Jahrhunderte: Das gefährlichste Möbelstück ist die lange Bank, das gefährlichste Instrument die Alte Leier. Deshalb bleibt uns nach meiner festen Überzeugung in den kommenden Jahren nichts anderes übrig, als unsere Konsolidierungsbemühungen, auch wenn es sehr unangenehm ist, weiter zu Seite 2/15

3 verstärken. Für mich heißt das immer, im Rahmen unserer Produktkritik zunächst Aufwandsreduzierungen zu prüfen. Hierzu müssen wir immer wieder 1. Aufgaben dem Grunde nach kritisch betrachten und ggf. in Frage stellen 2. Standards überprüfen und wenn es geht, reduzieren. Zur Einnahmenseite müssen wir, bevor wir Steuern anfassen, alle anderen Alternativen der Einnahmebeschaffung bedenken. Dazu zählt auch, mit etwas Mut Chancen wahrzunehmen. Ganz ohne Risiko geht s eben nicht immer. Rückblickend war zum Beispiel eine vertane Chance die Entscheidung, nicht größer in eine Vermarktung der Wöste einzusteigen. Was immer wir aber auch anpacken: Alle unsere Anstrengungen sollten dem großen Ziel dienen, Zukunft durch aktives und verantwortungsvolles Handeln für unser Gemeinwesen Stadt Greven möglich zu machen. 2 Alles hat seinen Preis Im Rahmen der Etateinbringung des Haushaltes 2014 hatte ich Ihnen gesagt, dass wir mit unseren Realsteuer-Hebesätzen nach den regionalen Maßstäben die verträglichen Grenzen vorerst erreicht haben. Daran halte ich zunächst fest und schlage nicht vor, in diesem Jahr Erhöhungen vorzunehmen. Auf Dauer ist das vermutlich aber nicht haltbar, wenn die aktuellen Aufwandsteigerungen nicht wenigstens teilweise an anderer Stelle durch Entlastungseffekte aufgefangen werden können. Hier denke ich vorrangig an die Grundsteuern; die aktuellen Reformbemühungen auf Bundesebene zielen wohl darauf ab, das System aufkommensneutral zu modernisieren. Das bedeutet letztlich, dass die Kommunen ihre erforderlichen Anpassungen selbst über den Hebesatz gestalten müssen. Ich betone nochmals: Wenn wie jetzt mit dem Entwurf sich die Aufwände so enorm erhöhen, muss an anderer Stelle noch klarer als bislang gespart oder die Einnahmeseite verbessert werden! Diesen Diskurs müssen wir offenbar künftig viel stärker führen. Der Druck ist zusätzlich gewachsen! Nur das allerletzte Mittel darf dann - wie gesagt - eine weitere Steuererhöhung sein! Meine Damen und Herren, der Tatort Alles hat seinen Preis aus dem Jahre 2012, der am letzten Freitag als Wiederholung im Ersten gezeigt wurde, ließ nach einer Online- Kritik als melancholische und ruhige Tatort-Episode die Zuschauer nachdenklich zurück, weil sie sich mit der Frage beschäftigte, was die weltweite Finanzkrise für das alltägliche Leben der sogenannten kleinen Leute bedeutet. Und die Süddeutsche Zeitung stellte neulich fest, wirklich alles habe seinen Preis und lieferte viele Beispiele. Sogar der Glaube und führte die Kirchensteuer an. Folie: Grundsteuer-B-Preis Alles hat seinen Preis gilt natürlich genauso für weite Teile unseres städtischen Handelns. Um das gedanklich in Greven zu schärfen, empfehle ich Ihnen, bei unseren künftigen Beratungen ein Grundsteuer- B- Preisschild gedanklich mitzuführen. Nicht, um die Steuer zu erheben, eher um sie zu vermeiden! Der Preis sieht so aus: EUR Aufwand machen 5 Punkte bei der Grundsteuer B aus. Damit sind noch nicht einmal die jährlichen Kosten eines einzelnen Sachbearbeiter-Arbeitsplatzes in der Verwaltung gedeckt (der kostet rund ). Oder anders ausgedrückt: eine uns vom Bund o- der Land auferlegte zusätzliche Aufgabe, oder eine Aufgabe, die wir selber definieren, und die Seite 3/15

4 die Bindung einer Stelle hat, löst eine zusätzliche Steuerlast bei jedem Grundsteuer-B-Pflichtigen von 5 Punkten aus, wenn wir das nicht anders kompensieren können! Folie: Grundsteuer-B-Preis: Erhöhung der Kreisumlage Herr Vennemeyer nannte vorhin bereits ein sehr großes Preisschild: das für die Erhöhung der Kreisumlage. Würden wir, wie es der Kreis macht, gestiegenen Aufwand einfach weitergeben, müsste die Grundsteuer allein wegen der Kreisumlage um 55 Punkte angehoben werden. Das scheint sogar eine Politik im Kreishaus zu sein. Ich komme darauf gleich noch zurück. 3 Aktuelle Rahmenbedingungen Meine Damen und Herren, mit meinen bisherigen Ausführungen habe ich Ihnen schon einige Rahmenbedingungen zur Haushaltssituation beschrieben. Ergänzen möchte ich das noch um drei Hinweise: Zinsen Zu den bedeutenden Rahmenbedingungen bei der Haushaltsaufstellung zählt wegen unserer hohen Verschuldung natürlich das aktuelle Zinsniveau. Bei den letzten Etateinbringungen habe ich Ihnen das Zinsniveau auf Grund der historisch extrem niedrigen Zinsen bereits als Zins- Eldorado beschrieben. Ich hatte Ihnen auch gesagt, dass die Niedrigzinsphase aus meiner Sicht auch noch etwas anhalten wird. Tatsächlich ist dies weiter der Fall. Entgegen aller Meinungen sind die Zinsen sogar weiter gefallen. Eigentlich nur schwer vorstellbar: In den Monaten September und Oktober wurden teilweise sogar negative Zinsen festgeschrieben. Der EONIA beispielsweise, das ist der Zinssatz zu dem sich Banken untereinander über Nacht Geld leihen, wurde zuletzt mehrfach negativ festgestellt. Der bislang niedrigste Satz lag Anfang Oktober bei - 0,045 %. Wir bekommen vor diesem Hintergrund zwar von den Banken noch kein Geld, wenn wir Kredite aufnehmen. Viel bezahlen müssen wir dafür aktuell jedoch auch nicht. Zuletzt konnten wir beispielsweise einen Liquiditätskredit für einen Monat zu einem Zinssatz von 0,08 % oder ein Darlehen für 3 Monate zu einem Zinssatz von 0,19 % verlängern. Das aktuelle Zinsniveau wirkt sich also weiterhin sehr positiv auf unsere variablen Kredite aus. Hier liegt bei einem möglichen Zinsanstieg in der Zukunft aber eine enorme Sprengkraft. Das habe ich Ihnen in der Vergangenheit bereits mehrfach beschrieben. FMO Hoch relevant ist für uns in Greven dann natürlich noch der FMO. Wie schon in früheren Jahren und der letzten Ratssitzung von mir formuliert, entspricht nach meiner festen Überzeugung unser Anteil überhaupt nicht unserer Leistungskraft und ist einwohnerbezogen im Vergleich viel größer als bei allen anderen Mitgesellschaftern. Je nach Beurteilung und haushaltsrechtlicher Auffassung könnte der FMO unsere Haushaltslage zusätzlich und empfindlich beeinflussen. Rein haushaltstechnisch ist die Verwaltung bemüht, das im Sinne der geringsten Auswirkungen zu gestalten. Dazu erläutere ich Ihnen an anderer Stelle gleich mehr. Urbane Sturzflut Und drittens ist die Sturzflut vom 28. Juli eine weitere zu berücksichtigende Besonderheit, weshalb u.a. unsere Planungen zur Schulentwicklung in Teilen erheblich angepasst werden müssen. Seite 4/15

5 4 Die finanz- und haushaltspolitische Zielsetzung für Greven Folie: Ziele Meine Damen und Herren, in den letzten drei Jahren hatte ich als unsere finanz- und haushaltspolitischen Ziele folgende formuliert: Eigenkapital erhalten und Überschuldung vermeiden. verlorenen Handlungsspielraum zurückgewinnen und auf Dauer einen konsequenten Schuldenabbau betreiben und einen Haushaltsausgleich erreichen. Ich stelle fest: Leider bauen wir Eigenkapital nun wieder ab; zuletzt konnten wir nur wegen des Sondereffektes der TBG verbrauchtes Eigenkapital auffüllen. Von einer Überschuldung sind wir heute Gott sei Dank weit entfernt. Einen gewissen Handlungsspielraum haben wir mit dem aktuellen Haushaltsstatus zuletzt zurückgewonnen. Den sollten wir, wenn es geht, behalten. Ein Schuldenabbau ist derzeit nach den Plandaten ab 2017 möglich, aber durchaus auch fraglich, in jedem Falle anzustreben. Hier muss es uns vor allem darum gehen, die Liquiditätskredite nicht maßlos anwachsen zu lassen. Insgesamt sehe ich diese Ziele für die kommende Zeit weiterhin als richtig an. 5 Haushaltsschwerpunkte Folie: Haushaltsschwerpunkt Meine Damen und Herren, der wesentliche Schwerpunkt unseres Entwurfes zum Haushalt 2015, der städtischerseits tatsächlich steuerbar ist, ist und bleibt der Bereich Bildung. Im letzten Jahr hatte ich Ihnen bereits dargestellt, dass wir nach den Haushaltsplanungen in den Jahren rd. 13,5 Millionen EUR in diesen Bereich geben. Nach den aktuellen Planungen liegt der Wert sogar noch höher. In den Jahren plane ich mit einem städtischen Engagement zur Bildungslandschaft in Höhe von insgesamt 16,2 Millionen EUR. Davon sind rd. 14,5 Millionen EUR investiv. Die restlichen 1,7 Millionen betreffen geplante Sanierungen an Schulen. Die meisten Ausgaben liegen davon mit rd. 7,5 Millionen EUR im Jahr Auf weitere investive Schwerpunkte gehe ich gleich bei der Erläuterung des Investitionsprogramms ein. 6 Konsolidierung Wenn wir über das Thema Haushaltskonsolidierung sprechen, sprechen wir in Greven seit etlichen Jahren zugleich von der Strukturierten Produktkritik. Ich hatte das eingangs schon als grundsätzlichen Erfolg angesprochen. Den inzwischen sechsten Zwischenbericht finden Sie vor sich auf Ihrem Tisch. Den Sinn und Zweck muss ich Ihnen nicht mehr erklären, ich reduziere es auf die wesentlichen Fakten: Das Konsolidierungsbudget wird für das Jahr 2014 bei sieben Millionen EUR liegen! Das angestrebte Konsolidierungspotenzial für 2015 beträgt 5,9 Millionen EUR. Bis Ende 2021, dem Jahr also, in dem wir nach den Bestimmungen des HSK wieder einen ausgeglichenen Haushalt erreichen sollen und wollen, beläuft sich das gesamte Seite 5/15

6 Konsolidierungsbudget der Produktkritik seit 2009 nach heutigem Erkenntnisstand auf 65,3 Millionen EUR. Die Zahlen sprechen für sich für alle weiteren Details verweise ich auf den Ihnen vorliegenden Bericht. Herausheben möchte ich lediglich eine Maßnahme, weil sie gewissermaßen sinnbildlich für den gesamten Prozess der strukturierten Produktkritik ist: Mit der Neugestaltung des ÖPNV in Greven schaffen wir es, sowohl etwas zur Konsolidierung des Haushalts beizutragen als auch ein gutes, teilweise sogar noch attraktiveres Angebot für die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV zu generieren. Man könnte sagen: Sparen ohne Qualitätsverlust. Dieses Beispiel sollte Vorbild für unsere weiteren gemeinsamen Anstrengungen sein. Verwaltungsintern befassen wir uns nicht zuletzt aus diesem Grund weiter intensiv mit einer umfassenden Analyse der Organisationsstrukturen und Prozesse. Neben dem im eigenen Haus vorhandenen Know-how nutzen wir auch die Expertise externer Experten, um das System Verwaltung bis Ende kommenden Jahres sozusagen einmal vollständig gescannt und auf Optimierungspotenziale hin untersucht zu haben. Das entspricht ja auch Ihrer Meinungsbildung im Rat zum Haushalt Der zweite Teil der Organisationsuntersuchung im Fachbereich Bürgerdienste ist im Gange, der Fachbereich Service und der ZSD folgen im kommenden Jahr. Wie beim Thema ÖPNV setzen wir durch die Fortführung der eingerichteten Lenkungsgruppe auf Transparenz und den Dialog mit Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren des Rates. 7 Der Haushalt 2015 und Folgejahre 7.1 Grundlagen Folie Grundlagen Haushalt 2015 Nun zu einzelnen, wesentlichen Daten des Haushaltes 2015: Wir haben erneut die mittelfristige Planung des letzten Haushalts für das Jahr 2015 als Grundlage für die Etataufstellung genutzt. Die Fachdienste im Hause wurden aufgefordert, Mindererträge oder erforderlichen Mehraufwand an anderer Stelle in ihrem Verantwortungsbereich zu kompensieren. Mit dem Verfahren können wir gewährleisten, dass die Vorgaben des freiwillig fortgeführten HSK eingehalten werden. Wie bei jeder Etataufstellung wurden zudem die Orientierungsdaten des Landes und die regionalisierte Steuerschätzung bei der Planung berücksichtigt. Für die Planung der Schlüsselzuweisungen wurde die erste Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) berücksichtigt. Mittlerweile liegt schon die zweite Proberechnung zum GFG vor. Da der Etatentwurf zu dem Zeitpunkt schon erstellt war, werden die Änderungen in das Ergänzungsblatt aufgenommen. Nach der zweiten Proberechnung verbessert sich das Jahresergebnis um rd Euro. Zur Kreisumlage: Der Kreis hatte vor einigen Wochen mit seinem Eckdatenschreiben mitgeteilt, dass der Hebesatz auf 33,9 v.h. angehoben werden soll. Auf dieser Grundlage wurde der Zahlbetrag für den Haushaltsplanentwurf 2015 ermittelt. Durch höhere Umlagegrundlagen und den angehobenen Hebesatz erhöht sich der Zahlbetrag für die Stadt Greven erneut deutlich! Seite 6/15

7 7.2 Der Haushalt 2014 in Zahlen Die dargestellten Grundlagen zur Haushaltsaufstellung führen zur folgenden konkreten Planung für das Jahr 2015: Folie: Ergebnisplan Im Jahr 2014 wurde für das Jahr 2015 (dunkel blaue Säulen) ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 2,9 Millionen EUR geplant. Die aktuellen Planungen für das Jahr 2015 (orangene Säulen) liegen mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von -5,1 Millionen EUR deutlich unter diesem Plan. Das Jahresergebnis fällt somit rd. 2,2 Millionen EUR schlechter aus als noch im letzten Jahr angenommen. Auf wesentliche Gründe werde ich gleich eingehen. Ich nehme an dieser Stelle mal wieder das Preisschild: um das zusätzliche Defizit abzudecken, bedürfte es zum Beispiel einer Anhebung der Grundsteuer B um 160 Punkte! Folie: mittelfristige Planung Im Rahmen der Haushaltserstellung ist auch die mittelfristige Planung einzubeziehen. Die mittelfristige Planung für die Jahre 2016 bis 2018 weist weiterhin negative Jahresergebnisse aus, zeigt jedoch eine positive Tendenz auf. Vergleicht man die aktuellen Planungen mit der Planung aus dem letzten Jahr für diesen Zeitraum (orangene Säulen), sieht man allerdings, dass sich die Jahresergebnisse auch mittelfristig verschlechtert haben. Dabei ist die mittelfristige Planung zur Beurteilung des Haushaltsstatus hoch relevant! Um weiterhin nicht ein verpflichtendes Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen, ist es wichtig bestimmte Schwellenwerte bei der Reduzierung der Allgemeinen Rücklage in der mittelfristigen Planung nicht zu überschreiten. Folie: Entwicklung Eigenkapital Szenario 1 Auf der folgenden Folie habe ich Ihnen daher die Entwicklung des Eigenkapitals dargestellt. Zunächst ist hervorzuheben, dass wir durch die Gewinnausschüttung der TBG im laufenden Jahr 2014 ein positives Jahresergebnis erzielen können, welches dazu führt, dass wir zum Jahresende wieder über eine Ausgleichsrücklage verfügen werden, hier orange dargestellt. Durch den Griff in die Ausgleichsrücklage kann das negative Jahresergebnis 2015 gedeckt werden. Um die rechtliche Beschreibung zu bemühen: Der Haushalt 2015 gilt damit als ausgeglichen. In der Grafik sehen Sie das an der kleinen verbleibenden orangenen Säule im Jahr In den Jahren 2016 bis 2018 schmälern die negativen Jahresergebnisse dann die Allgemeine Rücklage. Entscheidend für den Haushaltsstatus ist die prozentuale Abnahme der Allgemeinen Rücklage. Bei einer Verringerung um mehr als 25 % in einem Jahr oder um mehr als 5 % in zwei aufeinander folgenden Jahren, besteht die Pflicht zur Aufstellung eines HSK. Auf der Folie sehen Sie, dass wir lediglich im Jahr 2016 über 5 % liegen und anschließend wieder darunter und daher weiterhin nicht zur Aufstellung eines HSK verpflichtet sind. Allerdings ist den Zahlen auch zu entnehmen, dass wir nur ganz knapp an der Pflicht zur Aufstellung eines HSK vorbei geschrammt sind. Weiterhin ist zu bedenken, dass der Kreis Steinfurt zur Höhe der Gewinnausschüttung des BEG im Jahr 2014 möglicherweise eine andere Rechtsauffassung vertritt als wir. Geht man davon aus, dass nur die ab dem Jahr 2007 beim BEG aufgelaufenen Gewinne ausgeschüttet werden, ergibt sich eine entsprechend geringere Seite 7/15

8 Ausgleichsrücklage. Die Auswirkungen auf das Eigenkapital sind hier dargestellt. Folie: Entwicklung Eigenkapital Szenario 2 Aufgrund der geringeren Ausgleichsrücklage erfolgt bereits im Jahr 2015 eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage, da das negative Jahresergebnis nicht komplett durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Trotzdem ist es auch in diesem Szenario so, dass die Allgemeine Rücklage nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 5 % reduziert wird und daher auch in dieser Variante keine Pflicht zur Aufstellung eines HSK besteht. In diesem Szenario reicht aber bereits eine geringe Ergebnisverschlechterung im Planjahr 2015, um die Pflicht zur Aufstellung eines HSK auszulösen. Das ist dann zum Beispiel eben auf Kante genäht. Folie: Haushaltsstatus Im Ergebnis komme ich nach unserer Rechtsauffassung zu der Schlussfolgerung, dass der Haushalt 2015 durch den Griff in die Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen ist und weiterhin keine Pflicht zur Aufstellung eines HSK besteht. Zur Beibehaltung des Konsolidierungskurses empfehle ich allerdings eindringlich, das bisherige HSK wie im laufenden Jahr weiterhin auf freiwilliger Basis fortzuführen, da sich grundsätzlich an der schlechten Haushaltssituation der Stadt Greven nichts geändert hat. Ich möchte an dieser Stelle auch nochmal darauf hinweisen, dass wir uns mit dem Kreis weiterhin im Rechtsstreit über unseren Haushaltsstatus befinden. Das können Sie auch der folgenden Folie entnehmen. Folie: Haushaltsstatus 2014 der Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Münster Die Karte zeigt den Haushaltsstatus 2014 der Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Münster. Greven ist dort ein weißer Fleck, da der Haushaltsstatus noch ungeklärt ist. Nach meiner Rechtsauffassung müssten wir für 2014 dunkel grün (=strukturell ausgeglichener Haushalt) und für 2015 hellgrün (=fiktiv ausgeglichener Haushalt) dargestellt werden. Diese Farben mochte man uns in der Bezirksregierung am Domplatz in Münster und im Steinfurter Kreishaus offenbar nicht geben. Sollte der Kreis mit seiner Meinung richtig liegen und für die Stadt Greven weiterhin die Pflicht zur Aufstellung eines HSK bestehen, wäre es nach den aktuellen Planungen zumindest weiterhin möglich, ein genehmigungsfähiges HSK mit einen Haushaltsausgleich im Jahr 2021 aufzustellen. Dann hätte Greven in der Grafik die Farbe alt-rosa, wie beispielsweise Steinfurt, Nordwalde und Tecklenburg Wesentliche Positionen des Ergebnisplans 2014 Werfen wir nun einen Blick auf einige wesentliche Positionen bei den Erträgen und Aufwendungen Folie: Schlüsselzuweisungen Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen ist in der folgenden Grafik dargestellt. Im Jahr 2013 konnten im städtischen Haushalt nur außergewöhnlich geringe Schlüsselzuweisungen verbucht werden. Dies lag an dem einmal besonders erhöhten Gewerbesteueraufkommen im Jahr 2012 durch eine hohe Nachzahlung eines Unternehmens. Seite 8/15

9 Im Jahr 2014 konnten wir mit 7 Millionen EUR wieder deutlich höhere Schlüsselzuweisungen verbuchen. In der mittelfristigen Planung sind wir weiterhin von einer ähnlichen Größenordnung ausgegangen. Tatsächlich bekommen wir nach der ersten Proberechnung zum GFG allerdings mit 5,7 Millionen EUR deutlich weniger Schlüsselzuweisungen als angenommen. Dies beruht auf zwei wesentlichen Gründen: Erstens wurden die Kriterien zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen erneut zu Gunsten der kreisfreien Städte und damit zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen verändert. Dagegen versucht der Städte- und Gemeindebund (als unsere Interessenvertretung) schon lange vorzugehen. Zweitens war unsere Steuerkraft zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2014 relativ gering, was zu höheren Schlüsselzuweisungen im laufenden Jahr geführt hat. Im Referenzzeitraum für die Schlüsselzuweisungen 2015 (Mitte 2013 bis Mitte 2014) hatten wir aber eine für unsere Verhältnisse hohe Steuerkraft; diese führt dann zusätzlich zu einer geringeren Schlüsselzuweisung. Die um 1,5 Mio. EUR in 2015 geringeren Schlüsselzuweisungen sind ein Hauptgrund für die Verschlechterung des Jahresergebnisses. Als nächstes gehe ich auf die Entwicklung beim Personal- und Versorgungsaufwand ein. Folie: Personal- und Versorgungsaufwand Sie wissen, dass wir in der Vergangenheit kontinuierlich daran gearbeitet haben, die Personalkosten zu reduzieren oder wenigstens zu deckeln. Daher stehen wir im Vergleich zu anderen Kommunen unserer Größenordnung in diesem Bereich auch sehr gut dar. Die aktuelle Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in unserem Hause wird das wahrscheinlich wieder bestätigen. Im Gegensatz zu den letzten Haushaltsjahren, steigen die Personal- und Versorgungsaufwendungen im Jahr 2015 aber deutlich an. Insgesamt ergibt sich eine Steigerung beim Brutto-Personal- und Versorgungsaufwand in Höhe von 1,2 Millionen EUR (10,6 %). Zu beachten ist, dass einigen Steigerungen beim Personalaufwand auch höhere Erstattungen gegenüber stehen (z.b. im Bereich SGB II und beim Rettungsdienst). Dennoch hört sich das zunächst unverhältnismäßig hoch an. Bereinigt man die Steigerung um die nicht bzw. kaum beeinflussbaren Steigerungen durch: - Pensions- und Beihilferückstellungen - Versorgungsaufwand - vor allem aber größere Steigerungen für zusätzliche Pflichtleistungen (besonders die beschlossene personelle Verstärkung im Brandschutz, dem Aufwand beim Rettungsdienst und für die Verstärkung in der Sachbearbeitung zum SGB II) dann ergibt sich eine bereinigte Steigerung von EUR. Das entspricht einer Steigerung von rd. 3,3 %. Davon machen allein die Tarifund Besoldungssteigerungen rd EUR aus. Ohne die Tarif- und Besoldungssteigerungen verbleibt noch eine Reststeigerung von unter 1 %. Nur mit diesem einen Prozent reagieren wir rechnerisch auf gestiegene Aufgaben- und Arbeitsbelastungen, etwa in der Stadtentwicklungsplanung, bei der Betreuung von Asylbewerbern und der Bearbeitung in der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Ich denke, diese Zahlen zum Personalaufwand machen deutlich, dass wir wie in den vergangenen Jahren weiterhin bemüht sind, den Personalaufwand möglichst auf einem niedrigen Niveau zu halten, es aber immer schwieriger wird. Um an Prediger Megerle nochmals anzuknüpfen: Ich will hier nicht die alte Leier spielen. Seite 9/15

10 Es wird nämlich beim Personalaufwand ebenso deutlich, dass wir es uns finanziell leider nicht leisten können, noch viel mehr draufzusatteln. Folie: Kreisumlage Auf der nächsten Folie sehen Sie einen weiteren wesentlichen Baustein, der zu einem deutlich schlechteren Planergebnis in 2015 führt. Die Kreisumlage entwickelt sich weiter zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung für das Jahr 2015 ist der voraussichtliche Zahlbetrag der Kreisumlage um rd EUR höher. Die Gesamtsteigerung von 2014 zu 2015 in Höhe von EUR entspricht einer Steigerung von über 6 %. In dem vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Kreisetats haben das die Bürgermeister im Kreis, wie in allen Vorjahren, gebetsmühlenhaft kritisiert. Natürlich wird der Kreis selbst vor allem durch hohe Sozialleistungen in seinem Etat belastet, die er selbst überwiegend nicht steuern kann, u.a. hinsichtlich der Eingliederungshilfe und der LWL-Umlage. Fakt ist aber auch u.a., dass sich der Kreis Rückstellungen, die ja erst einmal nicht zahlungswirksam sind, von den kreisangehörigen Kommunen über die Kreisumlage bar bezahlen lässt. Das finanzieren wir über zusätzliche Liquiditätskredite. Die Liquiditätskredite nutzt der Kreis dann aber zum Beispiel für die Finanzierung seines Verwaltungs-Neubaus. Gleichzeitig kann ich nicht erkennen, dass im Kreishaus überall ein klarer Konsolidierungskurs gefahren wird. Mindestens in den Bereichen Personal und Organisation geschieht da nach meiner Einschätzung viel zu wenig und es existieren zahlreiche alte Zöpfe. Wenn ich vor diesen Hintergründen heute in den Westfälischen Nachrichten auf der Kreisseite ( Streit um höhere Kreisumlage ) lese, dass der Kreiskämmerer, Herr Dr. Sommer salopp sagt, ich zitiere: Notfalls müssen die Kommunen eben die Mehrbelastungen an ihre Bürger weitergeben, treibt das Zornesröte in mein Gesicht. So einfach kann man sich das nicht machen. Und wie schon gesagt, der Preis allein dafür läge für die Grundsteuer B bei 55 Punkten. Neben der Kreisumlage bereitet mir aktuell ein weiterer Transferaufwand aus finanzieller Hinsicht besondere Sorgen. Folie: Hilfen für Asylbewerber Ich meine die Hilfen für Asylbewerber. In den vergangenen Wochen stand das Thema bereits mehrfach auf Ihrer Agenda. Eines vorangestellt: Wenn weltweit 18 Millionen Menschen auf der Flucht sind, darf kein Zweifel bestehen, welche Pflichten wir als wohlhabendes Land zu erfüllen haben. Mir gefällt aber nicht, wie auch hier wieder die Kommunen vom Bund und Land finanziell allein gelassen werden. Mit dieser Folie möchte ich Ihnen einen Überblick zu den konkreten Haushaltsauswirkungen bei uns geben. - Im Jahr 2014 wurden allein für die Unterbringung und die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rd EUR eingeplant. Damit werden wir im laufenden Jahr allerdings voraussichtlich nicht auskommen. - Für das Jahr 2015 haben wir für diese Leistung ein Aufwand in Höhe von rd. 1,5 Mio. geplant. Das entspricht in etwa einer Steigerung von 95 %. - Zusätzlich wird die Sachbearbeitung auch personell weiter verstärkt. Dies hat sich erst gerade konkretisiert, so dass wir dies ebenfalls noch nachträglich über das Ergänzungsblatt im Haushalt berücksichtigen werden. Dadurch entstehen zusätzliche Belastungen in Höhe von rd EUR. Seite 10/15

11 Den höheren Ausgaben steht auch eine etwas höhere Leistungsbeteiligung durch das Land gegenüber. Im Ergebnis führt diese jedoch nur zu einem Kostendeckungsgrad in Höhe von ca. 25 %. Aktuell wurde zwar noch eine Aufstockung der Landesbeteiligung beschlossen. Dies wird nach unseren Erkenntnissen allerdings nur zu eine Verbesserung von unter EUR sein. Insgesamt ist die Haushaltsbelastung in 2015 nach den aktuellen Planungen um mehr als eine halbe Millionen EUR höher. Mit einem letzten Aufwandsblock möchte ich auf eine weitere finanzielle Verschlechterung im sozialen Bereich eingehen. Folie: Beteiligung an den Kosten der Unterkunft SGB II Die Kosten der Unterkunft für die Leistungsbezieher nach dem SGB II müssen zu rd. 50 % von den kreisangehörigen Kommunen getragen werden. Im Jahr 2014 waren dafür im Haushalt rd. 1,5 Millionen EUR vorgesehen. Nach den aktuellen Hochrechnungen haben wir für den Haushalt 1,9 Millionen EUR einplanen müssen. Das entspricht einer Steigerung von über EUR oder 32 %. Zudem sind mit dem Aufgabenfeld zum SBG II weitere, vielfältige Probleme verbunden. Unser Personal steht hier unter einer erheblichen Arbeitsbelastung. Dieses Problem wird noch durch eine überdurchschnittliche Personalfluktuation verschärft. De anfallenden Personalkosten werden nicht komplett vom Kreis Steinfurt übernommen. Zum Beispiel werden die Kosten für die aus meiner Warte erforderliche Stelle einer Teamkoordination nicht erstattet. Durch die eben erwähnte Personalfluktuation entstehen erhebliche Kosten bei den Stellenbesetzungen. Wenn ich alleine die drei näher von mir beschriebenen Aufwandsblöcke Kreisumlage, Hilfen für Asylbewerber und Kosten der Unterkunft im Bereich SGB II zusammen nehme, entstehen zusätzliche Belastungen für den Haushalt 2015 in Höhe von über 1,5 Millionen Euro. Erlauben Sie mir vor dem Hintergrund dieser erheblichen Verschlechterungen in diesem von uns kaum bis gar nicht beeinflussbarem Bereich eine letzte Bemerkung zum Thema Aufwand. Folie: Aufwendungen und deren Beeinflussbarkeit Der nächsten Folie können Sie entnehmen, dass die Aufwendungen insgesamt zu einem Großteil kaum oder gar nicht von uns zu beeinflussen sind. Diejenigen von Ihnen, die schon länger im Rat vertreten sind, werden diese Darstellung schon kennen. Ich habe Sie für den Beginn der Wahlperiode noch einmal mit den Daten 2015 aktualisiert. Allein die Transferaufwendungen machen fast die Hälfte der Gesamtaufwendungen aus. Bei den Personalaufwendungen ist aufgrund der hinlänglich bekannten geringen Personaldecke auch kaum noch Potenzial vorhanden. Darauf hatte ich gerade hingewiesen. Nimmt man zu den beiden vorgenannten Positionen noch die Abschreibungen und Zinsen hinzu, ist festzustellen, dass Dreiviertel der Aufwendungen kaum bis gar nicht direkt beeinflussbar sind Wesentliche Positionen des Finanzplans 2014 Nach den Informationen zum Ergebnisplan komme ich nun zum Finanzplan und da zu den Investitionen. Seite 11/15

12 Folie: Investitionstätigkeit Im investiven Bereich plane ich mit Einzahlungen in Höhe von rund 6,9 Millionen EUR. Dem stehen Auszahlungen in Höhe von rund 9,8 Millionen EUR gegenüber. In Höhe des negativen Saldos von rund 3 Mio. EUR werden wir im nächsten Jahr Darlehen benötigen. Bei einer geplanten Tilgung von Darlehen in Höhe von 3,1 Millionen EUR ist für das Jahr 2015 keine Netto-Neuverschuldung vorgesehen. Dies sieht mittelfristig auf Grund der anstehenden Investitionen in den Bereichen des Brandschutzes und der Bildungslandschaft etwas anders aus. Darauf gehe ich gleich bei der Entwicklung der Verschuldung nochmal ein. Die wesentlichen Investitionen sehen Sie hier: Folie: Investitionsschwerpunkte Für den Bereich Brandschutz sieht das Investitionsprogramm Ausgaben in Höhe von EUR vor. In den Folgejahren sind insbesondere für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Grevener Westen noch erheblich höhere Investitionen geplant. Für die Entwicklung der Bildungslandschaft stehen im Investitionsprogramm im Jahr 2015 rund 2 Mio. EUR zur Verfügung. Hier liegen die größten Anteile beim Neubau der Naturwissenschaften am Gymnasium sowie bei diversen Maßnahmen im Marienschulzentrum. In den Folgejahren sind dann noch deutlich höhere Investitionen zur Bildungslandschaft vorgesehen. Neben diesen beiden Investitionsbereichen bildet der Straßenbau mit rund 4,1 Millionen EUR einen weiteren investiven Schwerpunkt. Im Gegensatz zu den ersten beiden Punkten sind diese Ausgaben allerdings zum Großteil gegenfinanziert. Die wichtigsten Projekte betreffen den Straßenbau im Block D in Reckenfeld und die weitere Erschließung des Baugebiets Wöste sowie den Ausbau der Sandstraße Schuldenstand und -entwicklung Folie: Schuldenentwicklung bis Zur Schuldenentwicklung möchte ich zunächst kurz auf die vergangenen Jahre eingehen, da hier mit einem anderen Aspekt deutlich wird, wie unsere Konsolidierungsbemühungen wirken. Wenn man Darlehen, Tilgungen und Liquiditätskredite zusammen betrachtet, haben wir seit der Umstellung auf das NKF im Jahre 2007 bis Anfang dieses Jahres unterm Strich eine Zunahme der Verschuldung in Höhe von lediglich 2,7 Millionen EUR zu verzeichnen. Das sind im Durchschnitt unter EUR pro Jahr. Es zeigt sich jedoch eine Verschiebung zwischen Darlehen und Liquiditätskrediten. Während die Darlehen um rund 18,6 Millionen EUR getilgt wurden, sind die Liquiditätskredite (abzüglich liquider Mittel) um 21,2 Millionen EUR angestiegen. Wir haben praktisch Darlehen gegen Liquiditätskredite getauscht und von investiv auf konsumtiv umgestellt. Das ist bekanntermaßen äußerst ungesund. Folie: Eigenkapitalentwicklung bis In der nächsten Grafik habe ich Ihnen für den gleichen Zeitraum die Entwicklung unseres Eigenkapitals dargestellt betrug das Eigenkapital 72 Millionen EUR, Ende 2013 nur noch 40 Millionen EUR, also 33 Millionen EUR weniger als in der NKF-Eröffnungsbilanz. Im Durchschnitt ist das Eigenkapital in den sechs bisherigen NKF-Haushaltsjahren jährlich um rd. 4,7 Millionen EUR gesunken. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven im Zusammenhang mit der Neugründung der Tech- Seite 12/15

13 nischen Betriebe Greven relativiert sich der Abbau zwar durch eine Neubewertung des Anlagevermögens. Das Eigenkapital steigt dadurch wieder auf rd. 65 Millionen EUR. Tatsächlich haben wir das Eigenkapital zuvor allerdings in den letzten 7 Jahren deutlich abgebaut. Folie: Entwicklung Schulden und Eigenkapital bis Um den Unterschied in den Entwicklungen deutlich zu machen, sehen Sie hier beide Grafiken nebeneinander. Sie werden sich vielleicht fragen, weshalb wir trotz geringer Neuverschuldung einen so hohen Abbau des Eigenkapitals in den Jahren hatten. Nun, das ist im Wesentlichen damit begründet, dass sich erhebliche, nicht zahlungswirksame Vorgänge in den jeweiligen Abschlüssen negativ auswirkten, besonders durch Rückstellungen und Abschreibungen. Dafür war zunächst kein Liquiditätsbedarf vorhanden, der droht durchaus künftig! Außerdem sind weniger Investitionen realisiert als geplant worden. Zudem waren die wenigen Investitionen der letzten Jahre überwiegend gegenfinanziert. Die geplante umfangreiche Investitionstätigkeit in den nächsten Jahren sowie die Finanzplanung für den laufenden Haushalt werden sich unmittelbarer belastend auswirken. Die nun anstehenden Investitionen in den Schulen haben eben keine Gegenfinanzierung. Werfen wir nun noch einen Blick auf die weitere Entwicklung der Verschuldung und hier zunächst auf die Entwicklung der Darlehen. Folie: Netto-Neuverschuldung Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Netto-Neuverschuldung, d.h. den Saldo zwischen neu aufgenommenen Darlehen und der Tilgung bestehender Darlehen. In den vergangenen Jahren war es durch das von mir ausgerufene Investitionsfasten möglich, den Darlehensbestand abzubauen und keine Netto-Neuverschuldung auszuweisen. Für das Jahr 2015 ist uns das ebenfalls noch so gerade gelungen. Im Jahr 2016 ist allerdings ausnahmsweise mit einer nicht unerheblichen Netto-Neuverschuldung in Höhe von rd. 5,3 Millionen EUR zu rechnen. Dies liegt an den bereits erwähnten erheblichen Investitionen in den Bereichen Brandschutz und Bildung. Anschließend ist die Tilgung der Darlehen planmäßig wieder höher als die Neuaufnahme von Darlehen. An dieser Stelle ist zum FMO relevant: Soweit der FMO mit hohen Kapitalzuführungen der Gesellschafter ausgestattet werden soll, wäre dies nicht allzu lange von unserer Verkehrs-GmbH bzw. der Holding zu schultern. Notwendige Zahlungen aus dem städtischen Haushalt würden dann die ohnehin hohe Verschuldung der Stadt Greven weiter verschlechtern. Die aufgezeigte positive Entwicklung zur Netto-Neuverschuldung würde sich dann eventuell ganz anders darstellen. Im Haushaltsentwurf ist das noch nicht enthalten, da zum Zeitpunkt der Drucklegung noch keine verlässlichen Vorgaben existierten. Leider scheint es ja so, dass wir nun die finanziellen Folgen auf irgendeine Art und Weise tragen müssen. Derzeit gehe ich davon aus, damit keine direkte Ergebnisbelastung verbinden zu müssen. Das heißt, ich vertrete gestützt auf eine Expertise des Wirtschaftsprüfers der GVG - die Meinung, dass notwendige Kapitalzuführungen nicht ergebniswirksam und deshalb nur im Finanzplan auszuweisen sind. Eine Ergebniswirksamkeit würde, folgt man einer anderen Auffassung, nach der die Zuführungen unmittelbar abzuschreiben sind, natürlich eine enorme zusätzliche Belastung in den jeweiligen Haushaltsjahren erzeugen. Auch diese kommt so nicht in unseren Planungen vor! Seite 13/15

14 Zurück zur Entwicklung der Schulden nach dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf. Die Entwicklung der Schulden in den Folgejahren insgesamt ist in der folgenden Grafik zu sehen. Folie: Schuldenentwicklung (Darlehen und Liquiditätskredite) Die Darlehen (blaue Säulen) nehmen im Jahr 2016 im Gegensatz zu den vergangenen Jahren ausnahmsweise zu. Anschließend werden die Darlehen wieder sinken. Das habe ich gerade bereits erläutert. Die Liquiditätskredite (orangene Säulen) werden in den kommenden Jahren -wie bislang- weiter steigen. Ab dem Jahr 2017 ist der Rückgang der Darlehen nach der Planung allerdings höher als die Neuaufnahme von Liquiditätskrediten. Somit kann die Gesamtverschuldung nach dem vorliegenden Plan ab dem Jahr 2017 leicht abgebaut werden. Zum Ende des Planungszeitraums verbleibt jedoch weiterhin ein sehr hoher Schuldenstand von rd. 115 Millionen EUR. Diese Zahlen gelten ohne die Technischen Betriebe Greven. Trotz diesem leicht positiven Ausblick ist die Verschuldung der Stadt Greven unvermindert besorgniserregend, was ich Ihnen auf der nächsten Folie verdeutlichen möchte. Folie: Pro Kopf-Verschuldung Die Pro Kopf-Verschuldung beläuft sich zum auf rd EUR, davon entfallen in etwa EUR auf Darlehen und EUR auf Liquiditätskredite. Rechnet man nun noch die Schulden der Technischen Betriebe Greven hinzu ergibt sich dadurch eine mit EUR nochmals um 700 EUR höhere Pro-Kopf-Verschuldung. Damit sind wir auch jetzt weiter trauriger Spitzenreiter im Kreis Steinfurt. 8 Risiken der Planung 2015 Folie: Risiken Wie immer sind mit der Haushaltsplanung etliche Risiken verbunden. Welche Zinsentwicklung bekommen wir? Das ist vor allem ein mittel- bis langfristiges Risiko. Sind die Erwartungen zu den Steuern zu korrigieren? Was sagt die anstehende Steuerschätzung im November? Schaffen wir die Vorgaben zum Brandschutz oder kommen zu dem Aufgabenbereich sogar noch weitere Belastungen, zum Beispiel über den FMO? Wie entwickeln sich die Aufwendungen im sozialen Bereich (z.b. durch Unterbringung von Asylbewerbern, Kosten der Unterkunft im SGB II und Kosten in der Familienhilfe)? Ein weiteres Risiko liegt nach meiner Einschätzung in den Beteiligungen und hier konkret bei der Beteiligung am FMO. Bei der Darstellung der Verschuldung habe ich bereits ausgeführt, dass sich höhere Kapitalzuführungen der Gesellschafter an den FMO auch negativ auf den städtischen Haushalt auswirken werden. Neben diesen Unsicherheitsfaktoren wird sich der Haushaltsplanentwurf auf Grund eines anderen Ereignisses ganz sicher noch verändern. Folie: Auswirkungen urbane Sturzflut Ich meine die Auswirkungen der urbanen Sturzflut vom 28. Juli dieses Jahres. Über die wesentlichen Schäden haben wir bereits umfassend berichtet, daher möchte ich mich an dieser Stelle auf die Haushaltsauswirkungen beschränken. Die Schäden wirken sich haushaltsmäßig auf das Jahresergebnis 2014 aus. Das Jahresergebnis Seite 14/15

15 2015 wird daher durch das Ereignis nicht direkt belastet. Dennoch müssen wir für das Haushaltsjahr 2015 Auszahlungsermächtigungen einplanen. Das ist etwas kompliziert, daher werde ich es ganz kurz erklären. Die differenzierte Betrachtung liegt an der notwendigen Unterscheidung von Aufwand (=Ergebnisbelastung) und Auszahlung (=Verringerung der Liquidität). Alle im Jahr 2014 umgesetzten Maßnahmen wirken sich natürlich direkt auf das Jahresergebnis 2014 aus. Es wird allerdings auch nach dem Jahr 2014 noch Schäden geben, die erst im nächsten Jahr beseitigt werden können. Da die Ursache für diese Schäden jedoch im Jahr 2014 liegt, wird der Aufwand durch die Bildung von Rückstellungen und Sonderabschreibungen auch dem Jahr 2014 zugeordnet und verschlechtert das Jahresergebnis Im Jahr 2015 werden die Rückstellungen dann nach der Schadensbeseitigung wieder aufgelöst, so dass das Jahresergebnis im Jahr 2015 nicht belastet wird. Trotzdem ist es erforderlich, für die Schadensbeseitigung eine Auszahlungsermächtigung im Finanzplan 2015 vorzusehen, da die Liquidität im Jahr 2015 benötigt wird. Da während der Etatplanung noch nicht endgültig abzusehen war, wie hoch die in 2015 zu beseitigenden Schäden sind, werden wir die konkrete Höhe in den nächsten Wochen über das Ergänzungsblatt im endgültigen Haushalt aufnehmen. Gespannt bin ich immer noch, ob uns das Land im laufenden Jahr zum Ausgleich tatsächlich eine Sonderzuweisung zukommen lässt. Wir sind weiter in intensiven Gesprächen dazu; ein Ergebnis kenne ich bisher nicht. Eine Zahlung würde sich positiv auf das Ergebnis 2014 auswirken. wir in einem laufenden Klageverfahren obsiegen. Dies würde im Jahr der Entscheidung einmalig sehr positiv das Jahresergebnis verbessern. Vor 2015 rechne ich aber mit keiner Entscheidung. 9 Fazit und Schluss Folie: Karikatur Alles hat seinen Preis Meine Damen und Herren, Karikaturisten haben ihre ganz eigene Sprache, Dinge auszudrücken. Offenbar gibt es in unserer Welt nichts geschenkt, nicht mal in der Not. Was uns in Greven auszeichnet ist vielleicht die Tatsache, dass wir immer ein Stück einfallsreicher sind. Und mit Blick auf dieses Bild würde ich sagen: Wie gut, dass wir in Greven durch die lange Übung schon so gut schwimmen können, dass wir den Preis für den Rettungsring eines anderen nicht zahlen müssen. Wir schwimmen einfach emsig ans rettende Ufer. Zum Schluss bedanke ich mich bei Herrn Bürgermeister Peter Vennemeyer, allen Fachbereichen im Hause und bei meinen Mitarbeitern im Steuerungsdienst und besonders im Finanzmanagement für die gute und engagierte Zusammenarbeit bei der Erstellung des Haushalts. Ich wünsche Ihnen eine gute Beratung, bei der ich Sie gerne gemeinsam mit Herrn Bücker und Herrn Mulder durch Informationen unterstütze. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ein Risiko der Vergangenheit, nämlich das über unsere Derivate, ist mit Rückstellungen abgebildet. Hier besteht umgekehrt die Chance, dass Seite 15/15

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