Informationsveranstaltung zum gemeinsamen Schwimmbad mit Waldkraiburg im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit

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1 Informationsveranstaltung zum gemeinsamen Schwimmbad mit Waldkraiburg im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit

2 Entstehung der Idee, zu einem Schwimmbad für die Gemeinde Aschau a. Inn erster Vorschlag zur Errichtung eines Naturschwimmbades, durch VIP Consulting GmbH & Co. KG an den Gemeinderat erste Besichtigung eines Grundstücks an der Betonstraße Instandsetzung des Hallenbades in Waldwinkel mit Zuschuss durch die Gemeinde Aschau a. Inn

3 Interkommunales Schwimmbad Waldwinkel Zusammen mit den Gemeinden Ampfing, Buchbach, Schwindegg, Obertaufkirchen, Heldenstein, Rattenkirchen und Taufkirchen wurde ein neues Schulschwimmbad errichtet Kostenaufteilung: Landkreis BBW Waldwinkel Gemeinde Aschau a. Inn Folgekosten: jährlich ca Schulgelder: jährlich Jährliche Deckungslücke: /3 Waldwinkel 2/3 Gemeinde Aschau a. Inn

4 Entstehung der Idee, zu einem Schwimmbad für die Gemeinde Aschau a. Inn Besichtigung eines Naturbades Mai: Beschluss des Gemeinderats zur Weiterverfolgung dieser Angelegenheit Oktober: Festlegung des Gemeinderats auf den Standort in Waldwinkel großer Widerstand von der Bevölkerung Juli: erstmalige Erwähnung des Standorts in Waldwinkel Beginn einer Bürgerbefragung Vorstellung von zwei möglichen Varianten zur Gestaltung des Naturbades

5 Ergebnisse der Bürgerbefragung 2016 Beteiligung von 684 Bürgern an der Bürgerbefragung Ergebnis: 375 Stimmen für (55%) (23,59 % von in Aschau wohnhaften Personen inkl. Kinder) 309 Stimmen gegen (45%) ein Naturbad Begründungen der Befragten für ein Naturbad: 1. hoher Naherholungswert, Lebensqualität, Freizeitgestaltung (95 Stimmen) 2. junge Familien in Aschau, Freizeit für Kinder, Jugendliche (20 Stimmen) 3. keine unnötigen Fahrten zu auswärtigen Bädern (17 Stimmen) 4. Treffpunkt für Jugendliche (16 Stimmen) 5. kurze Anfahrtswege (11 Stimmen) Begründungen der Befragten gegen ein Naturbad: 1. Ausreichende Bademöglichkeiten in Umgebung (77 Stimmen) 2. Zu hohe Kosten (72 Stimmen) 3. kein Bedarf (44 Stimmen) 4. Instandhaltung, Folgekosten zu teuer (35 Stimmen) 5. Verkehrsbelastung zu hoch (15 Stimmen)

6 Ergebnisse der Bürgerbefragung Mögliche Standorte für ein Naturbad: 1. Südlich des Sportzentrums/FFW (135 Stimmen) 2. Waldwinkel neben Sportplatz (117 Stimmen) 3. Litzlkirchener Straße Nähe Moyerhof (97 Stimmen) 4. Nicht Waldwinkel (24 Stimmen) 5. Areal zwischen Wiesengrund und TRW / zentraler Standort (15 Stimmen) Wunschgröße des Bades: Stimmen für Variante II mit m² Badefläche (geschätzte Kosten jährliche Betriebs- und wartungskosten) Stimmen für Variante I mit 625 m² Badefläche 2016

7 Ergebnisse der Bürgerbefragung 2016 Engagement in einem Förderverein: Stimmen für NEIN Stimmen für JA Gestaltungsmöglichkeiten, die den Bürgern wichtig sind: 1. Kiosk (292 Stimmen) 2. Kinderspielplatz (236 Stimmen) 3. Beachvolleyball-Platz (150 Stimmen) 4. Rutsche (144 Stimmen) 5. Sprungbrett (113 Stimmen) Bisher genutzte Bademöglichkeiten der Bürger: 1. Seen (371 Stimmen) 2. Waldkraiburg (287 Stimmen) 3. Ampfing (179 Stimmen) 4. Mühldorf (110 Stimmen) 5. Pool/Schwimmgelegenheit zu Hause (54 Stimmen)

8 Warum trotzdem nichts zustande kam Widerstand der Anwohner ergebnislose Suche nach dem richtigen Standort da bei den vorgeschlagenen Standorten die gleichen Probleme mit den Anwohnern wieder zu erwarten waren Standort Waldwinkel verworfen aufgrund Widerstand der Einwohner Weitere Standorte ließen selbige Probleme erwarten z.b. fehlende Parkplätze

9 Entstehung der Idee zum interkommunalen Schwimmbad 2017/2018 Das 1971 erneuerte Waldbad weist massive Mängel an Bauten und Anlagen auf Probleme: Folgekosten, unübersichtliche Beckenanordnung dadurch sehr kostenintensive Badeaufsicht Vorschlag, durch die Stadt Waldkraiburg, für ein gemeinsames Schwimmbad im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit Beschluss des Gemeinderats von Aschau, diesen Vorschlag nicht abzulehnen, jedoch müssen genaue Zahlen vorgelegt werden

10 Entstehung der Idee zum interkommunalen Schwimmbad 2017/2018 Stadt Waldkraiburg prüfte 3 Varianten: 1. Sanierung des bestehenden Waldbads mit gegebenen Angebot 2. Teilsanierung/Teilneubau mit verringertem Angebot 3. Neubau an anderer Stelle mit verringertem Angebot in Zusammenarbeit mit Gemeinde Aschau Variante 1 für Stadt Waldkraiburg nicht finanzierbar und somit nicht umsetzbar

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12 Entstehung der Idee zum interkommunalen Schwimmbad 2018 Stadtrat von Waldkraiburg stimmt in seiner Sitzung am für einen Neubau des Schwimmbades mit einem Ergebnis von 16:15 Bürgerbegehren am in Waldkraiburg gesetzlich erforderliche Mehrheit (Quorum) wurde nicht erfüllt Stadtratsbeschluss vom weiterhin gültig

13 Entstehung der Idee zum interkommunalen Schwimmbad 2018 Auszug aus Gemeinderatsbeschluss vom : Der Gemeinderat von Aschau a. Inn stimmt der weiteren Zusammenarbeit mit Waldkraiburg mit 9:7 zu beschließt auf Grundlage der Planung und Kostenschätzung vom , eine Beteiligung am Projekt mit Waldkraiburg beteiligt sich an den Herstellungskosten (bis zu ) und an dem zu erwartenden jährlichen Defizit (bis zu ) erhält ein Rücktrittsrecht bis zur Vorlage einer Planung Die Investitionskosten werden entsprechend der Einwohnerzahl im selbigen Verhältnis aufgeteilt.

14 Entstehung der Idee zum interkommunalen Schwimmbad 2018 Ziele des gemeinsamen Projekts: Schul- und Wohnortnahe Infrastruktur für Schulen, Sportvereine, Bewohner beider Kommunen, usw. Verbesserung der Erreichbarkeit und des städtebaulichen Gesamtkonzeptes des Bades möglichst geringe Betriebs- und Unterhaltungskosten Sicherung der nachhaltigen Finanzierbarkeit Sicherung des Industriestandortes Waldkraiburg-Aschau

15 Standortvorschlag

16 Standortvorschlag

17 Standortvorschlag

18 Standortvorschlag

19 Borkenkäferbefall

20 Ausgleichsflächen

21 Ausgleichsflächen

22 Aufforstung

23 Empfehlungen der Projektgruppe für die Gremien Beauftragung des Bayerischen Kommunal Prüfungsverbands über die Prüfung und Erarbeitung der Verträge Planungskosten und Verpflichtungen werden im Verhältnis der Einwohnerzahl des statistischen Landesamtes zum der beiden Kommunen aufgeteilt Stadtwerke Waldkraiburg GmbH übernimmt Bau, Betrieb, Instandhaltung und Eigentum am Bad (inkl. Grundstücke) Verwaltungsrat soll eingerichtet werden (insg. 10 Mitglieder; 3 Mitglieder aus Aschau; 6 Mitglieder aus Waldkraiburg und Geschäftsführer der Stadtwerke) Entscheidungsbefugnisse z.b. Einzelmaßnahmen über Bei Ersatzinvestitionen müssen mind. 75 % der Mitglieder zustimmen (Aschau 30 %)

24 Empfehlungen der Projektgruppe für die Gremien Investitionskosten Maximalbetrag (inkl. Grundstücke) Waldkraiburg: 9 Mio. Aschau: 1,60 Mio. Aufteilung der Investitionskosten (EWZ zum ) Waldkraiburg: (87,44 %) Aschau: (12,56 %) Gesamt: (100%) Laufende Betriebs-/ Unterhaltungskosten Festlegung eines jährlichen Maximalbetrags im Verwaltungsrat Zum Zeitpunkt des Vorliegens der Planbetriebskosten dürfen die kalkulierten Kosten für Aschau nicht über p.a. liegen Beteiligung privater Investoren wird in Betracht gezogen

25 Wirtschaftlichkeitsvergleich der Stadt Waldkraiburg

26 Beispiele für die Ausstattung des neuen Freibads Sportbecken mit 8 Bahnen Nichtschwimmerbecken Babybecken, verschiedene Ebenen mit Spielmöglichkeit Sprungbecken 1, 3 und 5 Meter Strömungskanal Massageliegen mit Wasserdüsen Rutschen Kiosk mit Sitzmöglichkeiten Liegewiese mit Beleuchtung Eventarea öffentliches WLAN ausreichende Duschen/Umkleiden/Toiletten Lagerräume auch für Vereinszwecke ausreichend Parkplätze

27 Besichtigung Freibäder im Umkreis Inspirationen / Ideen für ein gemeinsames Schwimmbad von Waldkraiburg und Aschau a. Inn

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29 Besichtigung verschiedener Bäder in der Umgebung Burghausen

30 Besichtigung verschiedener Bäder in der Umgebung Burgkirchen

31 Besichtigung verschiedener Bäder in der Umgebung Töging

32 Besichtigung verschiedener Bäder in der Umgebung Mühldorf

33 Freibad Freilassing Schwimmerbecken Strandeinlauf Strömungskanal Kletternetz Wasserschaukelwippe Wasserkaskaden Bodensprudler, Wasserigel zwei Kinderbecken, Kleinkinder-Wasserrutsche Schiffchenkanal, Wasserspielkrake, Matschbereich weitläufige Liegewiese, Gastronomiebereich, Kinderspielplatz Beachvolleyball, Fußballplatz, Boccia-Platz

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41 Waldbad Taufkirchen a. Vils Schwimmerbecken und Sprungturm Nichtschwimmer- und Planschbecken kostenlose Sonnenliegen Minigolfanlage mit 18 Bahnen Kletterturm 2 Beachvolleyballfelder Kleinfeldfußballplatz Tischtennisplatte im Freien Großfigurenschachfeld Kiosk, Biergartenbetrieb, Grillstation

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47 Aktueller Stand des Projekts Grundsätzliche Einigung über die Ausstattung ist in der Projektgruppe erfolgt; Größe und Ausstattung unterliegt dem Kostenvorbehalt (Bau- und Betriebskosten) Gutachten zur Erlangung von Baurecht auf den Grundstücken wurden beauftragt (insg netto, Aschau ca netto) Erforderliche Grundstücke sind noch nicht erworben, grundsätzliche Einigkeit mit Grundstückseigentümer vorhanden Kostenrahmen liegt bei max. 10,6 Mio. netto (davon Waldkraiburg 9 Mio., Aschau 1,6 Mio. ) Im Rahmen der Entwurfsplanung liegt die Kostenberechnung vor, geschätzte Auftragsvolumen für die Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI: netto (Waldkraiburg , Aschau ) Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das Planungsbüro inkl. Betriebskosten und Betriebsdefizit Mögliche Förderung beläuft sich auf bis zu 3,685 Mio.

48 Geplanter weiterer Verlauf des Projekts Abschluss des Vertrages über die kommunale Zusammenarbeit Vollzug der Grundstückskäufe Europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3

49 Möglicher Ablauf eines Bürgerentscheids 1. Beantragung (Bürgerbegehren) eines Bürgerentscheids von den Bürgern 2. Gemeinde Aschau benötigt Unterschriften von 10% der wahlberechtigten Gemeindebürger 3. Einreichen der Unterschriften bei der Gemeinde Drei berechtigte Personen zur Vertretung der Unterzeichnenden JA oder NEIN zu entscheidende Frage mit Begründung 4. Beschluss des Gemeinderats über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 5. Gemeinderat setzt einen Sonntag innerhalb von 3 Monaten für einen Bürgerentscheid fest 6. Bis zum Bürgerentscheid darf eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen werden; außerdem darf mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden 7. Bürgerentscheid ist mit JA entschieden, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen für JA ist; Mehrheit muss mindestens 20 % der Stimmberechtigten betragen

50 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gerne können Sie uns in der folgenden Diskussionsrunde Ihre Anregungen mitteilen.

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