Anlage 2. Wirtschaftlichkeitsberechnung. 244 Stellplätze davon 196 Stellplätze über den eigenen Bedarf
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- Irma Waldfogel
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1 Anlage 2 Wirtschaftlichkeitsberechnung Parkhaus 244 Stellplätze davon 196 Stellplätze über den eigenen Bedarf
2 01099 Dresden, Bautzner Straße Wirtschaftlichkeitsberechnung Parkhaus Anlage 2 Parkhaus: 244 PKW-Stellplätze, davon 196 zur öffentlichen Nutzung für 25 Jahre 1. KOSTENSCHÄTZUNG Erstellunqskosten anleiliq Grunderwerb (50%) 5% Erwerbsnebenkosten Erstetlung PKW-Stellplätze technische Ausstattung anteilig Baunebenkosten {Planung / Vermessung / Gutachten / Genehmiqunqsgeb./ Hausanschluß) Zwischensumme Etstsllungskosien Bezugsgröfie: ,00 e/platz Betrag: , G ,00 C ,00 Fördermittel durch Stadt Dresden ,00 C Erstellungskosten unter Anrechnung Fördermittel ,00 zzgl. Finanzierungskosten dar. 6% Zinsen p.a.auf Grunderwerb (12 Monate) 3% Zinsen p.a. auf übrige Erstellungskosten (nach Abzug Fördermitte!) Bankgebühren Erstellungskosten gesamt unter Anrechnung Erhalt max.fördermittel , , ,00 2. EINNAHMEN - SCHÄTZUNG: Dauerparker' 50 Plätze 45,00 /Plalz/Monat /Monat Einnahmen gesamt: 30 Öffnungstage / Monat ,00 /Monat 18% Bewirtschaftungskosten 3 % p.a. Abschreibung auf Baukosten 5% Rücklage für Instandsetzung / Instandhaltung 3% p.a. Kreditzinsen auf Erstellungskosten gesamt: ,00 e/monat , ,00 e/monat ,00 /Monat 6, /Monat 900,00 /Monal 6.597,00 /Monat ,00 /Monat 3. KOSTEN / EINNAHMEN - PRO STELLPLATZ Erstellungskosten (unter Berücksichtigung Förderm.) verteilt auf 25 Jahre Kosten / Jahr , ,46 /Platz Platz Investitionskosten / Monat 38,07 /Platz 69,25 /Platz KOSTEN / Monat gesamt: 107,32 /Platz Mindereinnahme 1 Monat: teilweiser Ausgleich über Mieteinnahmen Handel EG Weimar, den /Platz Quelle: Florana KG; Weimar, den
3 LANDESHAUPTSTADT DRESDEN des Stadtrates Sitzung am: Beschluss-Nr.: V0567-SR14-05 Gegenstand: Parkraumbewirtschaftungskonzept und verkehrlicher Rahmenplan für die Äußere Neustadt Dresden Beschluss: Der Stadtrat beschließt: " " 1. Der Stadtrat bestätigt das Parkraumbewirtschaftungskonzept einschließlich des Standortkonzeptes für Parkhäuser und Tiefgaragen (Anlage I der Vorlage) und den verkehrlichen Rahmenplan für die Äußere Neustadt Dresden (Anlage II der Vorlage) als Arbeitsgrundlage für die Umsetzung der verkehrlichen und städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet. Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist stufenweise umzusetzen 2. Für die Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes werden aus Stellplatzablösegebühren 405 TEUR eingesetzt. 3. Die weiteren finanziellen Mittel sind entsprechend dem Finanzierungsplan zur Erfüllung dieses Beschlusses in den Haushalt einzuordnen. 4. Die Parkgebührenordnung ist zu ändern. Die Regelungen für den Bereich der Äußeren Neustadt sind entsprechend Anlage III der Vortage zu ergänzen. 5. Die Gebühr für das Bewohnerparken beträgt ab stadteinheitlich: - für ein Jahr 30 Euro: - für zwei Jahre 50 Euro. 6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Reduzierung der Durchgangsverkehre in der Äußeren Neustadt zu erstellen. zu untersuchen, inwieweit ein größerer Anteil an Einbahnstraßen in der Äußeren Neustadt realisiert werden kann. inwieweit für Radfahrer ein größerer Anteil an eigenen Fahrstreifen ausgewiesen werden kann, inwieweit verkehrsberuhigende Maßnahmen in einem größeren Umfang als bisher realisiert werden können (z. B. stärkere Berücksichtigung von Schulwegen Nutzung des vorderen Teiles der Alaunstraße nur für Fußgänger und Fahrradfahrer außer Anlieferverkehr). gemeinsam mit der Behindertenbeauftragen unmittelbar Lösungen für weitere Stellplätze für berechtigte Menschen mit Behinderung in das Konzept einzuarbeiten und den überarbeiteten verkehrlichen Rahmenplan bis zum erneut den diesbezüglichen Ausschüssen vorzulegen. rbürgermeister
4 LANDESHAUPTSTADT DRESDEN des Stadtrates Dresden Sitzung des Stadtrates am: 24. Juni 1999 Beschluss-Nr.: Verwendung von Stellplatzablösegebühren Der Stadtrat beschließt: 1. Der Stadtrat beschließt die Verwendung von Stellplatzablöse gebühren für die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten Maßnahmen. 2. Die finanziellen Mittel sind für die Jahre zu sätzlich in den Vermögenshaushalt und die Finanzpläne einzu stellen. 3. Ist nach einem Zeitraum von 5 Jahren nach dem Beschluss der Baubeginn einer Maßnahme noch nicht erfolgt, erlischt der Anspruch auf Zuschuss aus Stellplatzablösegebühren auto matisch. Die Mittel stehen dann für andere Vorhaben zur Ver fügung. 4. Umwidmung Ortsamt Neustadt: Die ursprünglich für die Marienbrücke geplanten Zuwendungen in Höhe von 442 TDM (Anteil Neustadt) sind zugunsten des Parkhauses Metzerstraße einzusetzen. 5. Die weiteren 187 TDM für den Bau des Parkplatzes Fidelio-F.-Finke-Straße sind aus dem Ortsamt Blasewitz als Vorabbeitrag zur Verfügung zu stellen, die zum gegebenen Zeitpunkt aus den im Ortsamt Loschwitz angefallenen Ablösegebühren an das Ortsamt Blasewitz zurückzuführen sind. 6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem neuen Stadtrat bis zum einen Bericht über die bisher mit Stellplatzablösegebühren realisierten Maßnahmen zu geben. 7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die gestrichene Maßnahme im Bereich des ÖPNV andere ÖPNV-Maßnahmen vorzu schlagen. 8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Winter 1999 die Planung einer Radtrasse von der Innenstadt in den Nordraum fertigstellen zu lassen und dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage mit Kofinanzierung aus den ursprünglich für die Tiefgarage Wiener Platz vorgesehenen Stellplatzablosegebühren vorzulegen. Ergebnis: angenommen mit 59 : 1 Stimmen gez. Dr. Wagner Oberbürgermeister ausgefertigt:... -~Jl.. -t-s Schriftführerin
5 LANDESHAUPTSTADT DRESDEN des Stadtrates Dresden Sitzung des Stadtrates am: 09. August 2001 Beschluss-Nr.: V Verwendung von Stellplatzablösegebühren im Ortsamtsbe reich Neustadt - Investitionsvorhaben Louisenstraße Der Stadtrat beschließt, für das Investitionsvorhaben Louisenstraße 63 aus Stellplatzablösegebühren 2,2 Mio. DM bereitzustellen. /$ 2. Die finanziellen Mittel sind nach Vertragsabschluss zwischen dem Investor und der Landeshauptstadt Dresden in den Haus haltsplan aufzunehmen. 3. Die laut Stadtratsbeschluss zur Verwendung von Stellplatzab lösegebühren vom , Beschluss-Nr. V , auf den Ortsamtsbereich Neustadt bezogene Verwendung der Stellplatzablösegebühren ist gemäß Anlage A der Vorlage zu ändern. nis: aribenommen mit 51 : 0 : 1 Stimmen bßberg Oberbürgermeister 21 AUE Anlage A zum Stadtratsbeschluss vom 9. August 2001 Verwendung von Stellplatzablösegebühren im Ortsamtsbereich Neustadt - Investitionsvorhaben Louisenstr. 63 Anlage 1 des Stadtratsbeschlusses vom zur Verwendung von Stellplatzablösegebühren (Beschluss-Nr ) ist gemäß folgender Festlegungen zu ändern: Anteil OA-Neustadt II Verbesserung Parksituation Verbesserung der Parksttuation in der Äußeren Neustadt - Kamenzer Straße Einkaufszentrum Albert-Center Parkhaus und Tiefgarage Metzer Straße Neu aufgenommen wird: Zuschüsse für das Vorhaben sind zu streichen Tiefgarage Investitionsvorhaben Louisenstraße
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