Empfehlungen des Fachbeirats

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1 Empfehlungen des Fachbeirats Die nachfolgenden Empfehlungen des interdisziplinären Fachbeirats 1 Pilotprojekt Kindesschutz bei häuslicher Gewalt greifen in knapper Form die aus dem Pilotprojekt Kindesschutz bei häuslicher Gewalt und der dazugehörigen Evaluation hervorgehenden Erkenntnisse zum Handlungsbedarf und den Optimierungsmöglichkeiten auf. Sie sind aus fachlicher Sicht ohne Überlegungen zu dem notwendigen Ressourcen und der politischen Machbarkeit formuliert. Der Konkretisierungsgrad der Empfehlungen ist je nach den im Projekt geführten Diskussionen unterschiedlich. Teilweise werden bereits mögliche konkrete Massnahmen umschrieben, teilweise handelt es sich um sehr allgemeine Feststellungen. Grundlagen für die Empfehlungen bilden die Protokolle der Fachbeiratssitzungen und der Evaluationsbericht zum Pilotprojekt. Im Rahmen der Evaluation wurden einerseits Polizeimeldungen und Beratungs-Falldokumentationen ausgewertet. Andererseits wurden Gruppengespräche mit Vertreter/innen der involvierten Beratungsstellen geführt und Akteure/ Akteurinnen des s mit nahem Praxisbezug interviewt. Durch den Fachbeirat und die Interviews werden Wissen und Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen des s breit abgedeckt. Bei der Erarbeitung des Empfehlungen-Katalogs wurde wie folgt vorgegangen: 1. Ableiten der Empfehlungen vom während des Pilotprojekts in verschiedenen Settings formulierten Handlungsbedarf, Grundlage: Protokolle und Evaluationsbericht 2. Inhaltliche Konsultation zur Zusammenstellung der Empfehlungen im Fachbeirat 3. Anpassung der Empfehlungen durch die Projektleitung gestützt auf die Rückmeldungen 4. Schriftliche Verabschiedung durch den Fachbeirat (Überprüfung der Empfehlungen auf ihre fachliche Richtigkeit und Relevanz ohne Einbezug politischer und finanzieller Überlegungen) 5. Kantonsinterne Vernehmlassung (Überprüfung der Empfehlungen durch die verschiedenen ) Der Katalog mit Empfehlungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Weiterentwicklung des Katalogs, die Priorisierung der Massnahmen sowie die Umsetzungsplanung sind wichtige Arbeit nach Projektabschluss. Häusliche Gewalt ist ein wichtiges Querschnittsthema des Kindesschutzes. Die Empfehlungen sollten deshalb mit Blick auf den ganzen Bereich umgesetzt werden. Es gilt jeweils zu prüfen, in welchen Bereichen eine Differenzierung zwischen verschiedenen Gewaltformen sinnvoll ist und wo einheitliche Lösungsansätze für alle Gewaltformen angezeigt sind. Das Pilotprojekt wurde in ausgewählten Pilotregionen durchgeführt. Wichtig ist, bei der Umsetzung der Empfehlungen den ganzen Kanton einzubeziehen und insbesondere den französischsprachigen Teil zu berücksichtigen. 1 Der Fachbeirat zum Pilotprojekt Kindesschutz bei häuslicher Gewalt setzte sich aus Vertreter/innen - der involvierten Beratungsstellen (Erziehungsberatungsstellen, ambulante und stationäre Opferhilfeberatungsangeboten sowie der Kinderschutzgruppe), - der mit der Thematik befassten kantonalen GEF, ERZ, JGK und, - weiterer Behörden der Interventionskette sowie - externen Fachpersonen zusammen. 1

2 1 Unterstützung der mitbetroffenen Kinder Das Unterstützungsangebot für von häuslicher Gewalt mitbetroffene Kinder und ihre Familien konnte im Verlaufe des Pilotprojekts erweitert und angepasst werden. Nach wie vor erhalten jedoch nicht alle Kinder die Unterstützung, die sie benötigen würden. Eine zentrale Voraussetzung für die weitere Verbesserung der Versorgung und Betreuung von betroffenen Kindern ist die Ausstattung der zuständigen Stellen mit entsprechenden Ressourcen Rund die Hälfte der von Polizeieinsätzen betroffenen Kinder ist gemäss Evaluation im Vorschulalter. Es sollte geklärt werden, wie diesen kleinen Kindern geholfen werden kann und wie ihre Eltern erreicht werden können Umsetzung des Konzepts Gruppenpsychotherapie für Kinder, die im Schatten häuslicher Gewalt aufwachsen als Kooperationsprojekt zwischen der Erziehungsberatungsstelle Bern, Frauenhaus Bern und Beratungsstelle Opferhilfe Bern 1.03 Stärkung der Kinderberatung bei häuslicher Gewalt im Kanton Bern und Bereitstellen der dafür nötigen Ressourcen Erziehungsberatungsstellen; Opferhilfeberatungsstellen Frauenhäuser; ambulante Jugendhilfe, EKS, der Stadt Bern ERZ; GEF; Erziehungsberatungsstelle Bern; Frauenhaus Bern; Beratungsstelle Opferhilfe Bern Regierungsrat 1.04 Klärung der Frage, wie eine Überweisung von anderen Stellen an Erziehungsberatungsstellen die Erziehungsberatungsstellen erfolgen soll, damit lange Wartefristen verhindert werden können 1.05 Polizeimeldungen zu häuslicher Gewalt als Kindeswohlgefährdung behandeln KESB; kantonales Jugendamt; ambulante Jugendhilfe, EKS, der Stadt Bern 2 Kinder entdecken und erreichen Das Erkennen, Ansprechen und Handeln bei kindlicher Mitbetroffenheit stellt grundsätzlich für alle Akteurinnen/ Akteure des s eine grosse Herausforderung dar. Gemessen an der Prävalenz häuslicher Gewalt werden im Kanton Bern nach wie vor zu wenig Kinder und Familien unterstützt. Es gilt, die Früherkennung systematisch zu fördern und zu verbessern Standardisierte Nachfrage nach Kindern bei der Betreuung erwachsener Opfer häuslicher Gewalt 2.02 Ergänzung der medizinischen Erhebungsbögen mit der Thematik Kindesschutz bei häuslicher Gewalt MAG; IRM; weitere med. Anlaufstellen für Opfer häuslicher Gewalt; GEF 2

3 2.03 Regelmässige Sensibilisierungsveranstaltungen für Institutionen und Fachpersonen im Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialwesen sowie an Zivilgerichten, die im Kontakt mit (potenziell) betroffenen Kindern und Familien stehen und denen damit bei der Früherkennung eine zentrale Rolle zukommt 2.04 Sensibilisierung von Frühförderungsdienste für den verbesserten Zugang zur wichtigen Zielgruppe Familien mit Migrationshintergrund und Kleinkindern ; GEF; JGK; Opferhilfeberatungsstellen Frauenhäuser; Erziehungsberatungsstellen ; Frühförderungsdienste 3 Breite Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit Die Sensibilisierungs- und Informationsaktivitäten des Pilotprojekts Kindesschutz bei häuslicher Gewalt haben sich an Fachpersonen gerichtet. Es ist wichtig, dass die Sensibilisierung fortgesetzt und auf die breite Bevölkerung ausgedehnt wird, da häusliche Gewalt nach wie vor stark tabuisiert wird und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für Kindeswohlgefährdung durch Miterleben von Paargewalt noch nicht vorhanden ist Umsetzung des Detailkonzepts zur Kampagne Mut gegen häusliche Gewalt für das Kind, Voraussetzung: Klärung der Finanzierung 3.02 Entwicklung weiterer Massnahmen zur Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit ; GEF; JGK; KESB häusliche Gewalt 4 Aus- und Weiterbildungsangebote für Fachpersonen Damit Situationen von Kindern, die im Schatten häuslicher Gewalt aufwachsen, rechtzeitig erkannt sowie Hilfen zeitnah und zielführend organisiert werden können, benötigen die Fachpersonen rund um die Kinder Hintergrundwissen und Handlungskompetenzen im Bereich häusliche Gewalt. Mit kontinuierlicher Aus- und Weiterbildung kann das u.a. während des Pilotprojekts im Kanton Bern aufgebaute Wissen erhalten und erweitert werden Bestandesaufnahme zu den Aus- und Weiterbildungsangeboten für Staatsanwaltschaft, Zivil- und Strafgerichte, Migrationsdienste Polizei und Medizin durchführen und Empfehlungen für allfällige Lückenschliessungen im Kanton Bern formulieren ERZ; GEF; Gerichte Staatsanwaltschaft; ; Opferhilfeberatungsstellen Frauenhäuser 3

4 4.02 Entwickeln eines Moduls Anwendung des (neu erstellten) Leitfadens und der Empfehlungen für Beratungsgespräche mit Kindern, die von häuslicher Gewalt mitbetroffen sind für die interne Weiterbildung von Mitarbeitenden der Beratungsstellen Verankerung des Moduls in der Grundausbildung der Sozialarbeit und im Opferhilfefachkurs 4.03 Gemeinsame Schulung für die Mitarbeitenden der medizinischen Anlaufstelle für häusliche Gewalt MAG, des Instituts für Rechtsmedizin und des Kinderärztezentrums zu Kindesschutz bei häuslicher Gewalt durchführen 4.04 Die Thematik Kindesschutz bei häuslicher Gewalt in die Ausbildung der Hebammen und Lehrpersonen der VUS integrieren 4.05 Schulungen für Mitarbeitende von Sozialdiensten sowie Beiständinnen und Beistände zur Thematik Kindesschutz bei häuslicher Gewalt durchführen 4.06 Schulung für die Mitarbeitenden von Telefonhotlines (insbesondere Pro Juventute, Raum Bern) und Internetberatungen anbieten mit speziellem Fokus auf die Institutionenlandschaft 4.07 Schulung für die Schulsozialarbeitenden anbieten, dabei Frage aufnehmen, wie die Thematik angesprochen werden kann Erstellen eines Ordners Kinderschutz bei häuslicher Gewalt zuhanden von Fachpersonen GEF; ; Opferhilfeberatungsstellen Frauenhäuser; BFH GEF; ; Opferhilfeberatungsstellen Frauenhäuser ERZ Kantonales Jugendamt; ambulante Jugendhilfe, EKS, der Stadt Bern, Opferhilfeberatungsstellen Frauenhäuser; BFH Beratungsstellen 2 ; ambulante Jugendhilfe, EKS, der Stadt Bern; ; ERZ; Beratungsstellen; Fachhochschulen 5 Arbeit mit der Familie als ganzes System Um die Situation von Kindern, die häusliche Gewalt miterleben, zu verbessern, muss die Familie als ganzes System behandelt werden. Mittels Unterstützung aller Beteiligten nach einem Polizeieinsatz kann die Anzahl an Wiederholungsfällen verringert werden Nachbetreuung aller Familienmitglieder nach einem Polizeieinsatz im Sinne des Kindeswohls RSTA; KESB; Beratungsstellen; Lernprogramm; Gewaltberatung 2 Mit Beratungsstellen sind die am Pilotprojekt beteiligten Beratungsstellen (Opferhilfeberatungsstellen Frauenhäuser, Erziehungsberatungsstellen und Kinderschutzgruppe) gemeint. 4

5 5.02 Konsequente Prüfung von Fernhaltungen bei Polizeiinterventionen mit Kindern. Fernhaltungen durch flankierende Massnahmen (insb. Täter/innen-Ansprache) begleiten 5.03 Sicherstellen der für den Kindes- und Opferschutz wichtigen Unterstützung und Inverantwortungnahme von Gewaltausübenden 5.04 Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse bei allen Entscheidungen 5.05 Kindesschutz vor Elternrecht: Besuchsrechtregelung und Sorgerechtsentscheidungen konsequent auf das Kindeswohl ausrichten KAPO; KESB; RSTA; Gewaltberatung und Lernprogramm RSTA; KESB; Opferhilfeberatungsstellen Frauenhäuser; Lernprogramm; StoppMännerGewalt alle Gerichte; KESB 6 Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit und Abstimmung Eine bedarfsgerechte, situationsangepasste Unterstützung von mitbetroffenen Kindern und ihren Familien bedingt, dass die verschiedenen Akteurinnen und Akteure das tun, was von ihnen erwartet wird, ihre Rolle und diejenigen der anderen Institutionen kennen und dass sie gut untereinander zusammenarbeiten. Einheitliche Standards sowie Plattformen für den persönlichen Austausch tragen zur guten Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den verschiedenen Behörden, Stellen und Institutionen des s bei Fortsetzen des im Rahmen des Pilotprojekts etablierten interdisziplinären Dialogs zu Kindesschutz bei häuslicher Gewalt mittels Etablierung eines jährlichen Netzwerktreffens (fachlicher Input, Diskussion, Austausch) 6.02 Entwicklung gemeinsamer Standards als Empfehlungen für die Zusammenarbeit der Behörden im 6.03 Umsetzung eines standardisierten Casemanagements zur Verbesserung der Koordination zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren und zur Systematisierung der Fallbesprechungen 6.04 Entwicklung eines einheitlichen Verständnisses bezüglich Gefährdungsmeldungen 6.05 Entwicklung eines kantonalen Instruments für die Einschätzung von Gefährdungen der Entwicklung bei Kindern, die von Gewalt betroffen sind ; Mitglieder ehemaliger Fachbeirat RSTA; KESB KESB; GEF; ; Opferhilfeberatungsstellen Frauenhäuser; fil rouge; Kinderschutzgruppe; Gewaltberatung und Lernprogramm 5

6 6.06 Beschreibung der Zuständigkeiten und Abläufe im zivilrechtlichen Kindesschutz erstellen und bekannt machen 6.07 Sicherstellen der optimalen Einbindung der KESB in das häusliche Gewalt 6.08 Erstellen und Verabschieden eines Merkblatts zur Zusammenarbeit und zu den standardisierten Abläufen im Bereich häusliche Gewalt zwecks Vereinheitlichung; Klärung der Frage, wie mit den Polizeimeldungen umgegangen wird + Kommunikation dazu 6.09 Klärung der Aufgabenverteilung und Koordination zwischen der Staatsanwaltschaft und den RSTA im Bereich häusliche Gewalt, insbesondere bezüglich Tatpersonen 6.10 Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Beratungsstellen für gewaltausübende sowie gewaltbetroffene Personen zwecks gemeinsamer Sicherstellung des Kindeswohls 6.11 Sicherstellen einer einheitlichen Haltung bzgl. Kindesschutz unter den Opferhilfeberatungsstellen Frauenhäuser (Fachdiskussion zu Informationsaustausch, Gefährdungsmeldungen, Umgang mit der Schweigepflicht) KESB; Zivilgerichte; Sozialdienste; kantonales Jugendamt; ambulante Jugendhilfe, EKS, der Stadt Bern Runde Tische; KESB GL KESB RSTA; Staatsanwaltschaft Beratungsstellen; Lernprogramm Opferhilfeberatungsstellen Frauenhäuser 7 Fortsetzung und regionale Ausweitung der Tätigkeiten im Bereich Kindesschutz bei häuslicher Gewalt auf das ganze Kantonsgebiet Das Pilotprojekt Kindesschutz bei häuslicher Gewalt wurde zwischen Mai 2011 und April 2013 in den Regionen Bern, Biel, Burgdorf, Langenthal, Thun und Interlaken umgesetzt. Auch nach Abschluss des Pilotprojekts sollte der Kindesschutz als Querschnittthema bei allen Massnahmen im Bereich häusliche Gewalt einbezogen werden. Weiter gilt es, die Aktivitäten und Massnahmen über die Pilotregionen hinaus im ganzen Kantonsgebiet umzusetzen, wobei ein spezieller Fokus auf den französischsprachigen Teil des Kantons gerichtet werden sollte, da das Pilotprojekt ausschliesslich deutschsprachig realisiert worden war Verbreitung der Resultate des Pilotprojekts in den am Pilotprojekt nicht beteiligten Regionen, insbesondere im französischsprachigen Teil 7.02 Aufrechterhalten der guten Sensibilisierung zum Thema Kindesschutz bei häuslicher Gewalt im Kanton Bern durch regelmässige Thematisierung der Problematik ; Runde Tische; ehemalige Mitglieder des Fachbeirats Runde Tische; ; ehemalige Mitglieder des Fachbeirats 6

7 8 Monitoring/ Dokumentationen Der Evaluationsbericht Kindesschutz bei häuslicher Gewalt gibt einen guten Überblick über Polizeieinsätze bei häuslicher Gewalt mit Kindern, die Kinderberatung sowie die Rollen und Verantwortungen des Interverntionssystems. Für die strategische Weiterentwicklung im Bereich wäre Weiterführung einer Dokumentation der Aktivitäten in einer sehr viel knapperen Form hilfreich Umsetzung der Empfehlungen aus dem Pilotprojekt, Rapportierung in geeigneter Form (z.b. Tätigkeitsbericht alle zwei Jahre) ; 8.02 Klärung, wie die Angaben zu den im Haushalt lebenden Kindern KESB; RSTA aus den Polizeimeldungen auf ihre Vollständigkeit überprüft werden können 8.03 Diskussion zum Datenbedarf des Kantons Bern im Bereich Kindesschutz bei häuslicher Gewalt führen 7

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