Information zur Revision Vergaberecht aktuelle Informationen
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- Ralf Wolf
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1 Kanton Zürich Baudirektion Generalsekretariat Stab Information zur Revision Vergaberecht aktuelle Informationen SVöB-Feierabendgespräch, 30. September 2015 Roland Fey, Stv. Generalsekretär, Baudirektion Kanton Zürich 1
2 Ablauf der Information Stand der Revision Ergebnisse der Vernehmlassung zum E-IVöB Verhandlungspunkte (Kantone) Weiteres Vorgehen (Zeitplan) Fragen und Bemerkungen 2
3 Aktueller Stand Kantone Vernehmlassung zur E-IVöB per Ende Januar 2015 abgeschlossen Vernehmlassungsbericht am durch BPUK-HV verabschiedet und Verhandlungspositionen festgelegt Kantonsdelegierte durch BPUK-HV für weitere Verhandlungen mit dem Bund mandatiert 3
4 Aktueller Stand Bund Vernehmlassung zum E-BöB per Ende Juni 2015 abgeschlossen Vernehmlassungsbericht in Erarbeitung (erwartet auf Ende September 2015) 4
5 Vergleich E-IVöB und E-BöB Vernehmlassungen von Bund und Kantonen erfolgten mit weitestgehend gleichlautenden Vorlagen Zahlreiche identische Bestimmungen (rund ¾ aller Bestimmungen) Insgesamt wenige Abweichungen (z.b. Geltungsbereich, anwendbares Recht, Ausnahmen, Schwellenwerte ) Identischer Aufbau 5
6 Ergebnisse der Vernehmlassung zur E-IVöB (s. Vernehmlassungsbericht vom 17. September 2015) Die angestrebte Harmonisierung erfährt überwiegend Akzeptanz Verhandlungen, Rechtsschutz ab CHF und Behördenbeschwerderecht (WEKO, InöB) werden von den Kantonen deutlich abgelehnt 6
7 Verhandlungen Hauptgründe für Streichung von Art. 24 E-IVöB Problematik der Verhandlungsmargen, die nachträglich und aufwändig eliminiert werden müssten Hohe Anforderungen an die Kompetenz und Verantwortung der beteiligten Stellen Risiko für unerwünschte Beziehungskorruption Gefahr fehlender Transparenz 7
8 Rechtsschutz Hauptgründe für Ablehnung des Rechtsschutzes ab CHF Auftragswert, ab dem eine Beschwerde zulässig ist, darf nicht absolut festgesetzt sein (da sonst innerhalb derselben Verfahrensart Verfahren mit und ohne Rechtsschutz bestehen würden) Rechtsschutz muss an die Verfahrensart gekoppelt sein (mindestens ab dem Einladungsverfahren) Acht Kantone lehnen Einschränkungen des heutigen Rechtsschutzes ab 8
9 Behördenbeschwerderecht Hauptgründe der Kantone für die Ablehnung des Beschwerderechts der WEKO (alternativ des InöB) Behördenbeschwerderecht der WEKO hat seit Bestehen keine grosse Bedeutung erlangt (sehr wenige Fälle) Doppelspurigkeiten zufolge kantonaler Rechtsmittelmöglichkeiten Einheitliche Anwendung des Vergaberechts durch heutigen Rechtsschutz in den Kantonen gewährleistet 9
10 Weitere Verhandlungspunkte (I) Zweck (Nachhaltigkeit präzisieren) Begriffe (Katalog streichen oder reduzieren) Befreiung Sektorenauftraggeber (uneingeschränkter Wettbew.?) Öffentliche Auftrag (Erfüllung einer staatl. Aufgabe zwingend?) Auftragsarten (Bauhaupt- und Baunebengewerbe erläutern) Schwellenwerte (Formulierungen überprüfen) Ausnahmen (Waffen- und Munitionskäufe ergänzen) Verfahrensgrundsätze (Verzicht auf Abgebotsrunden ergänzen) Einladungsverfahren (Formulierung überprüfen) Freihändiges Verfahren (diverse Anpassungen) Planungs- u. Gestaltungswettbewerb (parallele Studienaufträge) Bekanntgabe und Protokollierung Verhandlung (Streichung) Dialog (keine Preisverhandlungen) Rahmenverträge (5 statt 4 Jahre, Rechtsschutz bei Mini-Tender?) 10
11 Weitere Verhandlungspunkte (II) Teilnahmebedingungen (Ergänzung Subunternehmer) Eignungskriterien ( wesentlich streichen) Zuschlagskriterien (Möglichkeit zur Ergänzung) Publikationsplattform (Verankerung simap.ch) Beitritt, Austritt, Änderung u. Aufhebung (Möglichkeit für verschärfende Bestimmungen der Kantone) 11
12 Ausserdem Einzelne Formulierungsvorschläge werden soweit sie Verbesserungen darstellen direkt in den Gesprächen mit dem Bund aufgenommen Ergänzungen der Erläuterungen werden bei der Überarbeitung soweit nötig vorgenommen Individuelle Anträge der Kantone grds. durch Möglichkeit abgedeckt, verschärfende Bestimmungen zu erlassen 12
13 Zeitplan BPUK-HV: Vernehmlassungsbericht E-IVöB, 17. September 2015 Beschlussfassung über Anträge (erledigt) Bund: Vernehmlassungsbericht E-BöB Ende September 2015 Bundesrat: Verabschiedung Botschaft E-BöB Ende 2015 Bundesparlament: Beratungen Botschaft E-BöB Sommer/Herbst 2016 Arbeitsgruppe AURORA: Abgleichung E-IVöB / E-BöB Ende 2016/Anfang 2017 Konsultation Kantone zu Abgleichung E-IVöB / E-BöB Frühjahr 2017 BPUK HV: Verabschiedung Musterbotschaft rev. IVöB September 2017 Beitrittsverfahren Kantone zu rev. IVöB (individuell) ab Ende 2017 Inkrafttreten rev. IVöB für Kantone ab Frühjahr
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