Stellungnahme der FDP zu den Forderungen des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) zur BTW 2013

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3 Die FDP anerkennt und schätzt die Leistungen der Lebensmittelwirtschaft bei der Bereitstellung hochwertiger Lebensmittel, beim Verbraucherschutz sowie als Arbeitgeber und Ausbilder. Die FDP setzt sich dafür ein, dass für die überwiegend mittelständisch geprägte Lebensmittelwirtschaft Rahmenbedingungen geschaffen werden, die der Erhaltung und Stärkung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dienen und Investitionsanreize bieten. Überreglementierung und bürokratische Hemmnisse wollen wir vermeiden. So kann die Lebensmittelwirtschaft weiterhin ihrer Rolle als ein Motor der Volkswirtschaft, als Garant für Arbeitsplätze und ihrer Verantwortung bei der Sicherstellung qualitativ hochwertiger Lebensmittel in Deutschland gerecht werden. Zu Ihren zehn Forderungen im Einzelnen: 1.) Wir teilen Ihre Einschätzung, dass angesichts grenzüberschreitender Warenströme eine allein auf Deutschland bezogene Lebensmittelpolitik nicht effizient ist und dem Verbraucherschutz nicht ausreichend dient. Nationale Alleingänge würden letztlich einseitig deutsche Hersteller binden und daher gegenüber internationalen Wettbewerbern diskriminieren. Deshalb setzen wir uns u.a. dafür ein, dass Vorgaben zur Herkunftskennzeichnung oder zur Kontrolle grenzüberschreitend gehandelter Lebensmittel im Rahmen europäischer Harmonisierung erfolgen. 2.) Wir Liberale setzen auf evidenzbasierte Politik. Wir lassen uns nicht von Stimmungen und Skandalen leiten, sondern richten unsere Maßnahmen aufgrund von wissenschaftlicher Expertise aus. Gesundheitsschutz darf sich nicht an situativen Ängsten ausrichten, sondern muss aufgrund wissenschaftlicher Risikobewertung erfolgen. Deshalb stehen wir einem Verbot von Nanomaterialen ebenso kritisch gegenüber wie einem grundsätzlichen Verbot jeglicher GVO- Spureneinträge (siehe auch Antwort 10). 3.) Aktionistischen Maßnahmen ohne Mehrwert lehnen wir ab. Gleichzeitig ist es unser Ziel, auf Krisen - wie z.b. den Pferdefleischskandal - mit effizienten Lösungen zu reagieren. Deshalb haben wir als Teil der schwarz-gelben Regierung die klarstellende Ergänzung im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch unterstützt, nach der die Behörden Täuschungen bei Lebensmitteln veröffentlichen sollen ( 40, Absatz 1). Denn hierdurch können die Behörden nach Abwägung der Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit die Verbraucher informieren und damit für mehr Transparenz sorgen. Gleichzeitig haben wir aber sichergestellt, dass eine Veröffentlichung nicht auf bloßen Verdacht hin erfolgt, sondern ein hinreichend begründeter Verdacht vorliegen muss. 4.) Wir teilen Ihre Auffassung, dass es sich bei der Lebensmittelkontrolle um eine hoheitliche Aufgabe des Staates handelt, die entsprechend effizient gestaltet und mit hinreichenden Ressourcen ausgestattet sein muss. Hierbei sind in erster Linie die Länder gefragt, die ihnen nach der föderalen Aufgabenstruktur zufallenden Aufgaben auch ausreichend zu erfüllen. Gleichwohl sehen wir die Lebensmittelindustrie selbst in der Pflicht, durch Eigenkontrollen dafür zu sorgen, dass keine gesundheitsgefährdenden Produkte an die Verbraucher gelangen bzw. diese nicht über den Inhalt von Produkten getäuscht werden. Der Pferdefleischskandal hat gezeigt, dass nicht nur auf Seiten der staatlichen Kontrolle Defizite bestehen, sondern auch die Lebensmittelwirtschaft selbst gefragt ist, ihre Eigenkontrollregime zu verbessern. 5.) Mit dem novellierten Verbraucherinformationsgesetz haben wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen berechtigten Informationsinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsinteressen der Unternehmen herbeigeführt. Wir haben außerdem im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch dafür gesorgt, dass Verstöße gegen das LFGB

4 nur dann durch die Überwachungsbehörden veröffentlicht werden müssen, wenn der Verstoß durch eine zweite amtliche Probe nachgewiesen und mit einem Bußgeld von mehr als 350 Euro bewährt ist. Insofern haben wir dem Schutzinteresse der Unternehmen vor Falschinformationen bzw. einer Veröffentlichung von Bagatellfällen Rechnung getragen. Die FDP unterstützt Initiativen für mehr Transparenz im Lebensmittelsektor, wozu auch das Internetportal lebensmittelklarheit.de einen wertvollen Beitrag leisten kann. Wie Sie aber bereits durch den Austausch mit unseren Fachpolitikern wissen, lehnen wir es ab, dass Produkte, von denen sich Verbraucher lediglich getäuscht fühlen, die aber den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, mit einem Foto und dem Namen des Herstellers eingestellt werden. Wenn ein Produkt nicht den einschlägigen Vorschriften entspricht, muss es abgemahnt werden, sollte aber nicht auf dem Portal öffentlich angeprangert werden. Wenn es sich um missverständliche Verkehrsauffassungen handelt, die eine gesamte Produktgruppe betreffen, dann muss die Diskussion anhand eines Dummys erfolgen. 6.) Ein wie auch immer geartetes Kontroll- und Transparenzsystem hat auch aus Sicht der FDP einige Voraussetzungen zu erfüllen, um einerseits für den Verbraucher effizient zu sein und andererseits eine für die Lebensmittelwirtschaft unbürokratische und den Wettbewerb stärkende Lösung darzustellen. Dazu gehört, dass zeitnahe Nachkontrolle gewährleistet sein muss. Dies setzt eine entsprechende Aufstockung des Kontrollpersonals, aber auch der Sachressourcen voraus. Eine Überfrachtung der Lebensmittelkontrolle mit weiteren Aufgaben lehnen wir ab. Wichtiger ist, dass die Lebensmittelkontrolle ihrem Auftrag der risikoorientierten Kontrolle vollständig nachkommen kann (siehe Antwort 4). Die Verbraucherminister der Länder haben als zuständige Verwaltungseinheit aus unserer Sicht aber bislang keine befriedigende Antwort zu der Frage der sachgerechten Ausstattung der Lebensmittelkontrollbehörden gegeben. Hinzu kommt, dass es keine einheitlichen Kontrollstandards über die Bundesländergrenzen hinweg gibt. Es darf aber nicht sein, dass Kontrollergebnisse je nach Bundesland völlig unterschiedlich ausgelegt werden, da dies zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Im Ergebnis kommen wir also zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Einführung eines Kontrollbarometers derzeit nicht erfüllt sind. 7.) Die paritätische Besetzung der Lebensmittelbuch-Kommission hat sich bewährt und sollte erhalten bleiben. Eine Aufweichung der Rolle der Lebensmittelbuch-Kommission bei der Formulierung von Leitsätzen und Verkehrsauffassungen betrachten wir mit Sorge. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit der Lebensmittel-Kommission erhalten bleibt, damit es zu keiner Dauerblockade durch verschiedene Interessengegensätze kommt, die letztlich zum Nachteil von Verbrauchern und Lebensmittelwirtschaft ist. 8.) Die FDP spricht sich entschieden gegen eine staatliche Konsumlenkung aus. Deshalb lehnen wir eine Ausweitung von Werbeverboten ebenso ab wie die Einführung spezifischer Konsumsteuern (z.b. Fettsteuer) und eine in ihrer Lenkungswirkung äußerst fragwürdige Ampelkennzeichnung. Wir setzen statt dessen auf Transparenz und Informationen für die Verbraucher. Dazu gehört für uns aber auch, dass sich Verbraucher über Nährwertprofile von Inhaltsstoffen und deren Ernährungswirkung vorurteilsfrei informieren können. Darüber hinaus wollen wir die Verbraucherbildung stärken. Es ist wichtig, sich bereits im Kinderund Schulalter mit wichtigen Aspekten des Verbraucherseins auseinanderzusetzen, um als mündige Verbraucher selbst informiert entscheiden zu können. Dazu ist eine intensive Auseinandersetzung mit den Themen Ernährung, Konsum und Verbraucherrechten etc. erforderlich.

5 9.) Wie bereits in der Antwort zu Frage 8 beschrieben, wollen wir Verbraucherbildung rund um die Themen Ernährung, Bewegung und Übergewicht stärken, damit sich die Verbraucher bewusster und dennoch ohne Bevormundung ernähren können. Letztlich ist es die eigenverantwortliche Entscheidung jedes Verbrauchers, wie die Ernährung gestaltet wird. Es ist nicht Aufgabe des Staates eine Wertung in gute und schlechte Lebensmittel vorzunehmen. Dementsprechend lehnt die FDP durch den Staat vorgeschriebene wertende Kennzeichnungssysteme ab. 10.) Die FDP unterstützt die Forderung des BLL, einen technischen Schwellenwert von 0,1 Prozent bei Spuren in der EU nicht zugelassener GVO in Lebensmitteln einzuführen. Lebensmittel, die geringste Beimengungen von GVO enthalten, sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher unbedenklich. Die Einführung eines Schwellenwertes sorgt für Rechtssicherheit und entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher von Kosten, denen kein Nutzen gegenübersteht. Gentechnik ist Alltag, eine Korrektur der Nulltoleranz-Politik auf EU-Ebene ist überfällig. Die Einführung eines Schwellenwertes für Futtermittel hat sich bewährt, die bisher geltende Nulltoleranzregelung für Lebensmittel und Saatgut hat für die deutsche Wirtschaft finanzielle Schäden in zweistelliger Millionenhöhe verursacht. Die Vernichtung einwandfreier Lebensmittel ist ethisch nicht vertretbar.

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