Protokoll zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Roth, am im Bürgerhaus in Oettershagen
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- Meike Meissner
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1 Protokoll zur Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Roth, am im Bürgerhaus in Oettershagen Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesend waren: a) stimmberechtigt OB Udo Hammer (Vorsitzender) Beigeordneter Helmut Rötzel Beigeordneter Wolfgang Diedershagen Beigeordneter Thomas Holzer Gerd Drebitz Klaus Kugelmeier Frank Nickel Udo Schumacher Heribert Ebach Manfred Brucherseifer Norbert Eul Gerd Brück Gotthold Posdziech Klaus Sadoski b) nicht stimmberechtigt von der Verbandsgemeindeverwaltung: Samuel Giesbrecht Es fehlten: a) entschuldigt: Manfred Winkler, Hans Erich Horn, Wolfgang Hassel b) unentschuldigt: Die Gremiumsmitglieder waren durch Einladung vom unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung waren öffentlich bekannt gemacht. Der Vorsitzende stellte bei Sitzungseröffnung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung Einwendungen nicht erhoben wurden. Das Gremium war nach Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Die Verhandlungen fanden in öffentlicher Sitzung statt. Zu den Tagesordnungspunkten war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
2 Tagesordnung: - öffentlich - 1. Begrüßung 2. Feststellung der Richtigkeit des letzten Sitzungsprotokolls sowie der Tagesordnung 3. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen 4. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung des OG- Rates Roth 5. Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Mitteln aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz für den Ausbau der Alten Poststraße in Oettershagen 6. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß 100 Abs. 1 GemO 7. Unterrichtung über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Roth durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen für die Haushaltsjahre Herstellen von Einvernehmen nach 36 BauGB für Bauvorhaben 9. Grundstücksangelegenheiten 10. Einwohnerfragestunde - nicht öffentlich 11. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen 12. Beitragsangelegenheiten; hier: Gewährung einer Stundung / Ratenzahlung 13. Anfragen
3 Verhandlungsniederschrift und Beschluss - öffentlicher Teil - TOP 1 Begrüßung Ortsbürgermeister Udo Hammer eröffnet die Sitzung und begrüßte die erschienenen Beigeordneten und Ratsmitglieder, die Zuhörer sowie von der Verwaltung Samuel Giesbrecht. TOP 2 Feststellung der Richtigkeit des letzten Sitzungsprotokolls sowie der Tagesordnung Ortsbürgermeister Udo Hammer stellte die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit sowie die Richtigkeit des letzten Sitzungsprotokolls fest. Einwände und Änderungsanträge wurden nicht erhoben. TOP 3 Mitteilung und Beantwortung von Anfragen Ortsbürgermeister Udo Hammer informiert den Ortsgemeinderat - über die Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald (Anpassung an das Landesentwicklungsprogramm LEP IV 2008/2013) - darüber dass daran erinnert wird, dass eventuelle Anträge auf Zuweisung von Mitteln aus dem Investitionsstock des Landes Reinland-Pfalz für das kommende Haushaltsjahr 2017 an Termine gebunden sind und bis zum 15. Oktober 2016 der Kreisverwaltung vorzulegen wären - über die Abrechnung der Seniorenfahrt 2016 vom Nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen verbleibt ein Restbetrag von 76,52 als rechnerisches Plus. - über einen geschlossenen Mietvertrag zum zwischen der Ortsgemeinde Roth und einer neuen Mieterin in einer Wohnung in dem Objekt Schulstraße 12, Roth (Gemeindewohnungen). - über eine Besprechung mit dem Leiter der Polizeiinspektion Altenkirchen, Herrn EPHK Schlemm, im Rahmen einer Ortsbürgermeister-Dienstbesrechung bezüglich eines Sicherheitskonzeptes. Herr Schlemm wies darauf hin, dass z.b. Schrottsammler oft ohne Genehmigung unterwegs sind und bat um Mithilfe der Bevölkerung bei evtl. strafrechtlich relevanten Feststellungen. - über den Wehrrückbau an der Nister (ehemaliges Dalex-Werk)
4 TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsordnung des OG-Rates Roth Beschlussentwurf: Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß 37 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Änderung der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Roth in der vorgelegten Form; diese wird Bestandteil des Protokolls. Die durch das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (GVBl. 2015, Seite 477) zum 01. Juli 2016 in Kraft tretenden Änderungen der Gemeindeordnung erfordern eine Anpassung der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates Roth. Nachstehende Änderungen werden erforderlich: 1.1 In 3 Abs.2 wird die Verweisung gemäß 5 Abs. 2 gestrichen erhält folgende Fassung: 5 Öffentlichkeit der Sitzung (1) Die Sitzungen des Ortsgemeinderates sind öffentlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anders bestimmt ist oder die Beratung in nicht öffentlicher Sitzung aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist. (2) Die Öffentlichkeit ist bei der Beratung und Entscheidung über folgende Beratungsgegenstände grundsätzlich ausgeschlossen: 1. Personalangelegenheiten einzelner Mitarbeiter der Ortsgemeinde, 2. Abgabensachen einzelner Abgabenpflichtiger, 3. persönliche Angelegenheiten der Einwohner, 4. Zustimmung zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes ( 19 Abs. 3 GemO), 5. Vorliegen eines Ausschließungsgrundes ( 22 Abs. 5 GemO), 6. Ausschluss aus dem Rat( 31 GemO), 7. Angelegenheiten, in denen das öffentliche Wohl, insbesondere wichtige Belange des Bundes, des Landes, des Landkreises, der
5 Verbandsgemeinde oder einer Ortsgemeinde ernsthaft gefährdet werden können; dazu gehören stets Angelegenheiten, die im Interesse der Landesverteidigung geheim zuhalten sind. (3) Insbesondere bei folgenden Beratungsgegenständen kann ein Ausschluss der Öffentlichkeit geboten sein: 1. Rechtsstreitigkeiten, an denen die Verbandgemeinde beteiligt ist, 2. Grundstücksangelegenheiten, 3. Vergabe von Aufträgen. (4) Über Anträge, einen Beratungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nicht öffentlicher Sitzung beraten und entschieden. (5) Die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit unverzüglich bekannt zu geben, sofern nicht Gründe des Geheimwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner dem entgegenstehen. 1.3 In 19 Abs.3 Buchst. b Satz 2 wird die Verweisung nach 5 Abs. 2 und 3 gestrichen. 1.4 In 21 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 wird die Verweisung gemäß 5 Abs. 2 und 3 gestrichen. 1.5 In 22 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort Antrag durch das Wort Beratungsgegenstand ersetzt wird wie folgt geändert: In Absatz 6 Satz 2 werden das Wort nur und die Worte oder allgemein für alle Sitzungen gestrichen Absatz 7 erhält folgende Fassung: (7) Sollen Tonaufzeichnung zur Vorbereitung der Niederschrift einer öffentlichen Sitzung für archivarische Zwecke aufbewahrt werden, so kann dies nur mit ausdrücklicher Billigung des Rats geschehen. Der entsprechende Beschluss ist in der Niederschrift festzuhalten. Wird dies nicht beschlossen, sind die Aufzeichnungen bis zur nächsten Sitzung aufzubewahren; sodann sind sie unverzüglich zu löschen. Die Aufbewahrung der zur Vorbereitung der Niederschrift einer nicht
6 öffentlichen Sitzung gefertigten Tonaufzeichnung für archivarische Zwecke ist nur zulässig, wenn alle Personen, die das Wort ergriffen haben, zustimmen Absatz 8 wird gestrichen wird wie folgt geändert: Die Absätze 1 und 2 werden gestrichen Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden Absätze 1 bis Dem 32 wird folgender Satz angefügt: Eine elektronische Übermittlung ist in entsprechender Anwendung des 2 Abs. 1 zulässig 2.1 Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat Roth in Kraft. Anmerkung: Die Beschlussfassung muss mit mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erfolgen. Beratungsergebnis Datum ges. anw. Stimm- dafür dagegen Enth. Zahl Zahl berech. Ortsgemeinderat TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Mitteln aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz für den Ausbau der Alten Poststraße in Oettershagen OB Udo Hammer legte den Planungsentwurf für den Umbau der Einmündungssituation Poststraße / Baumschulenweg sowie Anlegung einer barrierefreien Haltestelle mit Fußweganbindung an den Kirchweg / B 62 in Oettershagen vor. Der Ortsgemeinderat stimmte der Beantragung von Mitteln aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz einstimmig zu. Beratungsergebnis Datum ges. anw. Stimm- dafür dagegen Enth. Zahl Zahl berech. Ortsgemeinderat
7 TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß 100 Abs. 1 GemO Beschlussentwurf: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Roth; Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß 100 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat Roth genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen der Ortsgemeinde i.h.v ,70 für die notwendige Renovierung (Fliesen-/ Maler- und Sanitärarbeiten) eines Bades im Wohnhaus der Ortsgemeinde, Schulstraße 12 in Roth- Oettershagen. Die Auszahlungen erfolgten überplanmäßig gemäß 100 Abs. 1 GemO. Die Finanzierung ist gesichert durch die Versicherungserstattung i.h.v ,90, sowie aus den nicht benötigten Geldern der Buchungsstelle (Straßenunterhaltung). Diese Mittel werden durch Deckungsvermerk bereitgestellt. Die Ortsgemeinde Roth betreibt in der Schulstraße 12, Roth-Oettershagen ein Mietshaus. In einer der Mietwohnungen ereignete sich im Badezimmer ein Wasserschaden. Die notwendige Behebung dieses Wasserschadens, sowie in diesem Zuge ausgeführte Renovierungsarbeiten erforderten überplanmäßige Aufwendungen der Ortsgemeinde i H.v ,70. Die Auszahlungen gliedern sich in: HSH Hüllbüsch 4.056,77 Erneuerung Abflussleitung, Sanitärarbeiten, Bad Einrichtung Fliesen Fasel 1.376,48 Fliesenarbeiten Ebach Raum & Wohnen 122,45 Anstreicharbeiten Durch die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen wurde der geplante Ansatz von für die Gebäudeunterhaltung überschritten. Ein Teilbetrag i.h.v ,90 wurde von der Versicherung erstattet. Der nun verbleibende Restbetrag der Renovierungskosten i.h.v ,80 soll von der Bu.St (Straßenunterhaltung) bereitgestellt werden. Die dort geplanten Mittel werden nicht in vollem Umfang benötigt und sollen zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen verwendet werden. Die Summe ist im Sinne von 6 Haushaltssatzung der OG Roth erheblich, da im Einzelfall überschritten sind. Insofern ist die Zustimmung des OG-Rates gem. 100 Abs. 1 Satz 2 GemO einzuholen.
8 Ratsmitglied Heribert Ebach hat an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. Beratungsergebnis Datum ges. anw. Stimm- dafür dagegen Enth. Zahl Zahl berech. Ortsgemeinderat TOP 7 Unterrichtung über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Roth durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen für die Haushaltsjahre Beschlussentwurf: Der Ortsgemeinderat Roth nimmt die Ausführungen zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Roth durch das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen zur Kenntnis. Das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen hat gemäß 110 Abs. 5 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) i.v.m. 14 Absatz 1 des Landesgesetzes über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz i.v.m. 111 Landeshaushaltsordnung (LHO) die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Jahre 2009 bis 2013 geprüft. Die örtlichen Erhebungen erfolgten von Mitte Oktober 2014 bis Februar 2015 mit zeitlichen Unterbrechungen in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm(Sieg). Mit Schreiben vom hat das Gemeindeprüfungsamt der Verwaltung zunächst einen Entwurf der Prüfungsmitteilungen mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Die wesentlichen Äußerungen der Verwaltung, die mit Schreiben vom dem Prüfungsamt übermittelt wurden, sind in dem abschließenden Prüfbericht (Zustellung an die Verwaltung am ) in kursiver Schrift dargestellt. Im Einzelnen wurden folgende Einzelfeststellungen getroffen: - Erschließungsanlage "Im Gräfental", - Erhebung von Vorausleistungen, - Ablieferung von Benutzungsgebühren und Mieten. Das Beantwortungsverfahren hinsichtlich der o.a. Prüfungsmitteilungen ist im Wesentlichen abgeschlossen. Der Prüfbericht mit der Stellungnahme der Verwaltung ist an 7 Werktagen öffentlich auszulegen. Der Ortsgemeinderat wird darüber nochmals gesondert informiert.
9 TOP 8/1 Beschlussentwurf Herstellen von Einvernehmen nach 36 BauGB für Bauvorhaben Das Einvernehmen nach 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zum Anbau am Wohnhaus auf dem Grundstück in Roth, Gemarkung Roth-Oettershagen, Flur 11, Flurstück 61 u. 62 wird hergestellt. Das Grundstück befindet sich gemäß 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Roth. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) weist für das betreffende Grundstück Gemischte Baufläche aus. Die Erschließung ist gesichert. TOP 8/2 Bauvorhaben Beschlussentwurf Herstellen von Einvernehmen nach 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für Das Einvernehmen nach 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB auf Erteilung einer Genehmigung zur Vornahme von Anschüttungen mit unbelastetem Erdaushub in Roth, Gemarkung Roth- Oettershagen, Flur 4, Flurstücke 263/177, 176 u. 175 wird hergestellt. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Ortsgemeinde Roth. Die Erschließung ist gesichert. Im Flächennutzungsplan ist für diesen Bereich Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Ratsmitglied Gerd Drebitz wird nach 22 GemO von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Beratungsergebnis Datum ges. anw. Stimm- dafür dagegen Enth. Zahl Zahl berechtigt. Ortsgemeinderat TOP 8/3 Herstellen von Einvernehmen nach 36 BauGB für Bauvorhaben Beschlussentwurf Das Einvernehmen nach 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Umnutzung eines ehemaligen Fabrikgebäudes (Dalex Werk I) A. Bürogebäude (3-stöckig) - Turbinenraum, Packraum, Versandbüro (EG) (keine Veränderungen)
10 - Büros, Sozialräume - Fa. KLP (1. OG) (vorher Büroräume, Sozialräume) - Betriebswohnung (2. OG) (vorher Büroräume) B. Fabrikgebäude (2-stöckig) - Getränkelager - Fa. Klöckner (EG) (vorher Mechanische Werkstatt, Magazin/Lager, etc.) - Lager für Kartonagen - Fa. Romberg (1. OG) (vorher Montagehalle) - Büro-/Sozialräume - Fa. KLP (1. OG) (vorher Büroräume) C. Fabrikgebäude (3-stöckig) - Lager für Geräte und Maschinen einer Gartenbaufirma (EG) (vorher Fertigung) - Lager für Kartonagen - Fa. Romberg (1. OG) (vorher Montage) - Bäckerei - Fa. Nies (2. OG und Ladezone im EG) (vorher Gleichrichterbau) auf dem Grundstück in Roth, OT Nisterau, Uferstraße 1, Gemarkung Roth- Oettershagen, Flur 9, Flurstücke 313/3 u. 256/42 wird hergestellt. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) als Gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Die Erschließung ist gesichert. Beratungsergebnis Datum ges. anw. Stimm- dafür dagegen Enth. Zahl Zahl berechtigt. Ortsgemeinderat TOP 9 Grundstücksangelegenheiten Bei folgenden Grundstücksverkäufen besteht seitens der Ortsgemeinde Roth kein Vorkaufsrecht bzw. wurde kein Vorkaufsrecht ausgeübt: - Flur 2 Nr Flur 9 Nr. 7, 2, 8, 10, 17; Flur 5 Nr. 24/1, 45, 46/3, 46/4, 119/23, 120/24; Flur 6, Nr. 135, 136/1 - Flur 8 Nr. 393/18, 19/1, 20/1, 22, 23/5 - Flur 12 Nr. 32/1, 33/1, 33/2 - Flur 13 Nr. 1, 2, 12, 13, 14, 15, 16 - Flur 4 Nr Flur 11 Nr. 74/1 - Flur 4 Nr. 151, 153, 154, 232/150, 233/150, 234/150, 237/158, 260/152, Flur 12 Nr. 32, 33 - Flur 11 Nr. 77, 78, 79 - Flur 11 Nr. 105/6
11 TOP 10 Einwohnerfragestunde Gerd Klein hatte angefragt: - Warum seiner Meinung nach im Ortsteil Nisterbrück weniger Reinigungsarbeiten durchgeführt werden als in anderen Ortsteilen - Warum die Fa. Warbineck (Kanalreinigungs,-und Kanalwartungsfirma) ihre Fahrzeuge häufig so verkehrsbehindernd abstellen würde. Er käme häufig mit seinem PKW nicht an diesen Fahrzeugen vorbei.
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