Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen. Sachliche Teil-Flächennutzungspläne Windenergie. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

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1 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen Sachliche Teil-Flächennutzungspläne Windenergie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Auszug aus dem Gesamtgutachten vom zum Suchraum Januar 2015 Bearbeitung arguplan GmbH Vorholzstr Karlsruhe Tel / Fax 07 21/ juris@arguplan.de Auftraggeber Stadt Baden-Baden Stadt Bühl Gemeinde Bühlertal Gemeinde Forbach Gemeinde Gernsbach Gemeinde Weisenbach

2 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Zielstellung Untersuchungsgebiete Rechtliche Grundlagen Prüfungsrelevante Tiergruppen Vögel Potentielle Projektwirkungen Methoden Windkraftempfindliche Brutvögel Rastvögel Vogelzug Ergebnisse der Datenrecherche und Habitatpotentialanalyse Suchräume 3, 5 und Konfliktanalyse windkraftempfindliche Brutvögel Suchraum Rastvögel Suchraum Vogelzug Allgemeine Ausführungen zum Vogelzug Ersteinschätzung zum Vorkommen potentieller Verdichtungsräume Fledermäuse Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch WEA Methoden Suchraum Beschreibung des Untersuchungsgebietes Potentielles Artenspektrum Mögliche Wirkungen von WEA auf Fledermäuse... 38

3 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Bewertung der Betroffenheit der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet Analyse des Konfliktpotentials Zusammenfassende Bewertung Mögliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Vermeidung und Ausgleich bau- und anlagebedingter Auswirkungen Vermeidung und Ausgleich betriebsbedingter Auswirkungen Weiteres Vorgehen Zusammenfassende Betrachtung Verwendete Unterlagen

4 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlagen (nicht dem Auszug beigefügt) Anlage 1: Übersichtslageplan Suchräume Anlage 2.1: Anlage 3.1: Anlage 3.2: Anlage 3.3: Anlage 3.4: Anlage 3.5: Anlage 3.6: Anlage 3.7: Anlage 3.8: Anlage 4.1: Anlage 4.2: Anlage 4.3: Anlage 4.4: Anlage 4.5: Anlage 5.1: Anlage 5.2: Anlage 5.3: Anlage 6: Suchraum 3: Gesamtkonfliktanalyse zu den windkraftempfindlichen Brut vögeln Suchraum 5: Konfliktanalyse Alpensegler Suchraum 5: Konfliktanalyse Auerhuhn Suchraum 5: Konfliktanalyse Baumfalke Suchraum 5: Konfliktanalyse Rotmilan Suchraum 5: Konfliktanalyse Schwarzmilan Suchraum 5: Konfliktanalyse Uhu Suchraum 5: Konfliktanalyse Wanderfalke Suchraum 5: Gesamtkonfliktanalyse zu den windkraftempfindlichen Brut vögeln Suchraum 6: Konfliktanalyse Auerhuhn Suchraum 6: Konfliktanalyse Rotmilan Suchraum 6: Konfliktanalyse Wanderfalke Suchraum 6: Konfliktanalyse Wespenbussard Suchraum 6: Gesamtkonfliktanalyse zu den windkraftempfindlichen Brut vögeln Suchraum 12, Teilgebiet 154b: Verbreitung windkraftempfindlicher Brutvogelarten Suchraum 12, Teilgebiet 157b: Verbreitung windkraftempfindlicher Brutvogelarten Suchraum 12: Gesamtkonfliktanalyse zu den windkraftempfindlichen Brut vögeln Avifaunistisches Gutachten zum Suchraum 12 (Büro Bioplan)

5 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Veranlassung und Zielstellung Die Stadt Baden-Baden, die Stadt Bühl und einige angrenzende Kommunen des Landkreises Rastatt (Bühlertal, Forbach, Gernsbach, Weisenbach) (kurz Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen) planen jeweils die Aufstellung eines Teil-Flächennutzungsplans (T-FNP) Windenergie. Ziel ist die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) mit einer Höhe von über 50 m. Im Rahmen des vorliegenden Fachbeitrages soll überprüft werden, inwieweit durch den Bau von WEA in den für die Ausweisung von Konzentrationszonen vorliegenden Suchräumen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfüllt werden könnten. 2 Untersuchungsgebiete Im Rahmen der vorgeschalteten Studie zur Entwicklung und Steuerung der Windenergie in der Bauleitplanung von HHP HAGE + HOPPENSTEDT PARTNER wurden für die Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen mehrere Suchräume mit potentiellen Windnutzungsgebieten (Teilgebiete) abgegrenzt. Die Raumschaft beauftragte für die geplanten T-FNP daraufhin artenschutzrechtliche Untersuchungen zu den in der Tabelle 1 aufgelisteten Suchräumen bzw. Teilgebieten. Anlage 1 enthält einen Übersichtslageplan. Beim Suchraum 3, Omerskopf wurde abstimmungsgemäß nur der westliche Teil des in der Windstudie abgegrenzten potentiellen Windnutzungsgebietes Nr. 37 untersucht. Tabelle 1: Kurzcharakteristik der untersuchten Suchräume bzw. potentiellen Windnutzungsgebiete (Teilgebiete) Suchraum Größe Stadt / Gemeinde Suchraum 3, Omerskopf (tlw. Teilgebiet 37) Suchraum 5, Schartenberg/Wettersberg (Teilgebiete 56a und 56c) Suchraum 6, Hummelsberg (Teilgebiet 91) Suchraum 12, Entlang der A 5 (Teilgebiete 154b u. 157b) 188 ha Bühl, Lauf 461 ha Baden-Baden, Bühl, Bühlertal 521 ha Baden-Baden, Forbach, Gernsbach, Weisenbach 358 ha Baden-Baden, Bühl, Ottersweier, Sasbach Lebensraumausprägung Naturraum Nordschwarzwald; großflächige zusammenhängende Waldgebiete, kaum Offenlandbereiche Naturraum Nordschwarzwald, großflächige zusammenhängende Waldgebiete, kaum Offenlandbereiche Naturraum Nordschwarzwald; großflächige zusammenhängende Waldgebiete, kaum Offenlandbereiche Naturraum Oberrheinebene; überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen mit kleineren Waldbeständen und Bachniederungen

6 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Rechtliche Grundlagen Nach 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote). Gemäß 44 Abs. 5 sind für die nach 15 zulässigen Eingriffe nur die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten bezüglich der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1. relevant. Hinzu kommen solche Arten, für die Deutschland gemäß 54 Abs. 1 Nr. 2 in hohem Maße verantwortlich ist und in einer Rechtsverordnung aufgeführt sind. Da eine derartige Verordnung aber noch nicht vorliegt, gelten die Zugriffsverbote gemäß 44 Abs. 1 derzeit nur für die europarechtlich geschützten Arten. Alle übrigen besonders geschützten Arten sind von den Verboten des 44 freigestellt (s. 44 Abs. 5 Satz 5) und werden im Rahmen der Eingriffsregelung ( 15 BNatSchG) berücksichtigt. Für die europarechtlich geschützten Arten (und Arten mit nationaler Verantwortung) ist bei Vorhaben zu prüfen, ob die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 erfüllt werden und ggf. Ausnahmen von diesen Verboten gemäß 45 Abs. 7 erteilt werden können. Ein Verstoß gegen das Verbot der Zerstörung von Lebensstätten gemäß 44 Abs. 1 Nr. 3 liegt nicht vor, soweit die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Dies kann auch durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden ( 44 Abs. 5 Satz 3). 4 Prüfungsrelevante Tiergruppen Laut Windenergieerlass Baden-Württemberg sind auf Ebene der Bauleitplanung insbesondere die windenergieempfindlichen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten bezüglich des 44 BNatSchG prüfungsrelevant. Andere Arten sind zu berücksichtigen, sofern durch die Anlage und die Zuwegung deren Lebensraum betroffen sein kann. Da bei den vorliegenden Suchräumen der Verlauf der Erschließungswege bzw. die Anlagenstandorte noch nicht bekannt ist, konzentriert sich die artenschutzrechtliche Prüfung ausschließlich auf diejenigen Arten, die aufgrund ihrer Flughöhe und -

7 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag weise einem erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt sein könnten und bei denen somit betriebsbedingte Auswirkungen eintreten können. Bei den relevanten Gruppen handelt es sich um die windkraftempfindlichen Vogelarten und die Fledermäuse. Die Einstufung einer Vogelart als windkraftempfindlich erfolgte durch die LUBW (2013a). Die nicht windkraftempfindlichen Vogelarten sowie die übrigen europäisch geschützten Arten bzw. Artengruppen (z.b. Wildkatze, Reptilien, Amphibien, Libellen, Schmetterlinge) werden in erster Linie durch bau- und anlagebedingte Auswirkungen im Zuge von Flächeninanspruchnahmen beeinträchtigt. Für diese Arten/Artengruppen erfolgt eine artenschutzrechtliche Prüfung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (ig). Einen Überblick zum Untersuchungsumfang der artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen in den zwei Planungsebenen gibt Tabelle 2. Tabelle 2: Untersuchungsinhalte der artenschutzrechtlichen Prüfung bei den unterschiedlichen Planungsebenen Auswirkungen T-FNP ig bau- und anlagebedingt - nicht windkraftempfindliche Vogelarten - Fledermäuse - alle FFH-Anhang IV-Arten betriebsbedingt - windkraftempfindliche Vogelarten - Fledermäuse - windkraftempfindliche Vogelarten - Fledermäuse

8 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Vögel 5.1 Potentielle Projektwirkungen Zu den möglichen Projektwirkungen auf windkraftempfindliche Vogelarten gehört in erster Linie ein erhöhtes Kollisionsrisiko bzw. Verletzungs- und Tötungsrisiko durch den Betrieb der WEA. Darüber hinaus kann Meideverhalten bzw. die Barrierewirkung zu einer Reduzierung des Brut-, Nahrungs- und Rastlebensraumes führen. Beim Bau der eigentlichen Anlage sowie der Erschließungswege besteht die Möglichkeit, dass Nestbäume bzw. besiedelte Lebensräume in Anspruch genommen werden und das Störpotential erhöht wird. 5.2 Methoden Die LUBW hat zum Untersuchungsumfang zur Erfassung windkraftempfindlicher Vogelarten auf Ebene der Bauleitplanung entsprechende Hinweise veröffentlicht (s. LUBW 2013a). Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen für die Raumschaft Baden- Baden, Bühl und angrenzende Kommunen orientieren sich i.d.r. an diesen Standards, die als Empfehlungen zu verstehen sind. Die nachfolgend beschriebenen Methoden wurden im Rahmen eines Scopingtermins am in Bühl vorgestellt und abgestimmt Windkraftempfindliche Brutvögel Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum umfasst die jeweiligen Suchräume mit einem zusätzlich um die Außengrenze der Suchräume angelegten, von der LUBW (2013a) angegebenen artspezifischen Untersuchungsradius zur Ermittlung der Fortpflanzungsstätten (i.d.r m). In Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen wurde das Untersuchungsgebiet zur Beurteilung der regelmäßig genutzten Nahrungshabitate/Flugkorridore um einen erweiterten, artspezifischen Radius vergrößert (s. LUBW 2013a). Datenrecherche und Habitatpotentialanalyse Laut den LUBW-Hinweisen sollten zur Ermittlung der Anforderungen an den Untersuchungsrahmen die im Untersuchungsraum zu erwartenden Vogelarten im Rahmen einer Datenrecherche überschlägig ermittelt werden. Sind die gewonnenen Daten zum Vorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten entsprechend der LUBW-Kriterien als nutzbar einzustufen, kann auf eine gesonderte Erfassung im Gelände verzichtet werden. Bei den für die Suchräume der Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen durchgeführten Datenrecherchen wurden folgende Quellen herangezogen:

9 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Grundlagenwerke Vögel Baden-Württembergs, Planungsgrundlage Windkraft und Auerhuhn Karte der Forstlichen Versuchsund Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) vom , Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) im NABU, Untere Naturschutzbehörden, örtliche Naturschutzverbände/ortskundige Experten, Verbreitungsdaten der LUBW zu windkraftempfindlichen Vogelarten im Internet Natura 2000-Managementpläne. Da zum Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald (Nr ) derzeit kein Managementplan vorliegt und nach Auskunft des RP Karlsruhe noch keine entsprechenden Bestandserhebungen erfolgten, kann diese potentielle Quelle zur Beurteilung der Suchräume nicht genutzt werden. Demgegenüber existiert zum Suchraum 12 ein Managementplan für die angrenzenden Vogelschutzgebiete Riedmatten und Schiftunger Bruch (Nr ) und Acher-Niederung (Nr ). Für die Jahre 2012 und 2013 war seitens der LUBW eine Milankartierung in Baden- Württemberg vorgesehen. Ursprüngliches Ziel war die möglichst flächendeckende Erfassung des Rot- und des Schwarzmilans in den windhöffigen Gebieten. Mit Stand 2013 liegt jedoch noch keine flächendeckende Kartierung vor, da weite Bereiche noch nicht erfasst sind. So liegen beispielsweise für den Nordschwarzwald und damit für die hier betrachteten Suchräume keine entsprechenden Daten vor (s. Kartendarstellung der LUBW im Internet). Neben einer Datenrecherche wurde im Sinne einer Abschichtung das mögliche Vorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten in den Suchräumen 3, 5 und 6 des Naturraumes Nordschwarzwald anhand einer Habitatpotentialanalyse ermittelt. Geländeerfassung windkraftempfindlicher Brutvogelarten Die erforderlichen Geländearbeiten orientieren sich an den von der LUBW (2013a) angegebenen Erfassungsstandards. Dabei wurden die artspezifischen Empfehlungen von SÜD- BECK et al. (2005) und der bundesweite Leitfaden zur Rotmilan-Erfassung des Deutschen Dachverbands der Avifaunisten (DDA) berücksichtigt. Da wo im Rahmen der Kartierungen tagaktive Großvögel beobachtet wurden, fand in dem vermuteten engeren Revierbereich soweit wie möglich eine Horstsuche statt. Allerdings ist anzumerken, dass die Suchräume 3, 5 und 6 größtenteils Nadelbaum-Bestände aufweisen, die eine Nestsuche erheblich erschweren. In den Hinweisen der LUBW (2013a) existiert keine Vorgabe zur Anzahl der Geländetermine bei der Erfassung windkraftempfindlicher Brutvogelarten auf Ebene der Bauleitplanung. Im vorliegenden Fall erfolgten in den Suchräumen 3, 5 und 6 sechs Begehungen, die über den Zeitraum von Anfang April bis Mitte August verteilt wurden. Damit konnten die artspezifischen Fortpflanzungszeiträume aller relevanten Arten abgedeckt werden. Da mit dem gesonderten Gutachten für den Suchraum 12 verwertbare Daten vorliegen, wurden dort nur zwei Geländebegehungen durchgeführt. Diese dienten dazu, die vorliegenden

10 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Daten soweit wie möglich zu aktualisieren. Die Tabelle 3 stellt die erfolgten suchraumbezogenen Geländetermine dar. Tabelle 3: Durchgeführte Geländetermine und Erfassungsbedingungen in den jeweiligen Suchräumen Suchraum Geländetermin Wetter Suchraum ca. 20 C, bewölkt, tlw. sonnig, kein Niederschlag, leichter Wind ca. 21 C, sonnig, kein Niederschlag, leichter Wind ca. 18 C, sonnig, kein Niederschlag, mäßiger Wind ca. 18 C, sonnig, kein Niederschlag, leichter Wind ca. 17 C, sonnig, kein Niederschlag, kein Wind ca. 18 C, bewölkt bis sonnig, kein Niederschlag, leichter Wind Ca. 21 C, bedeckt, kein Niederschlag, kein Wind ca. 22 C, sonnig, tlw. bewölkt, kein Niederschlag, kein Wind ca. 28 C, sonnig, kein Niederschlag, kein Wind ca. 28 C, sonnig, kein Niederschlag, kein Wind Bei der Suche relevanter Brutvogelarten (v.a. Greifvögel) im Gelände wurden zum einen die gut einsehbaren Offenlandbereiche mit einem PKW regelmäßig abgefahren, um so erste Anhaltspunkte zur Besiedlung bzw. zu einem Revierzentrum zu erhalten. In den bewaldeten, eher unübersichtlichen Mittelgebirgsbereichen erfolgte die Erfassung v.a. von erhöhten oder offeneren Geländepunkten aus, die eine Erfassung v.a. von Greifvögeln über größere Waldbereiche ermöglichten. Im Allgemeinen fanden die Geländetermine bei günstigen Erfassungsbedingungen statt (s. Tabelle 3). Allerdings ist anzuführen, dass sich die Monate April und Mai insgesamt auch für die Vögel durch ungünstige Witterungsbedingungen auszeichneten. So herrschten im Zeitraum Ende März bis Mitte April 2013 eher winterliche Bedingungen mit Höchsttemperaturen von 0 bis 5 C vor. Der Großteil des Mai 2013 war geprägt von einer niederschlagreichen und kühlen Witterungsphase. Artenschutzrechtliche Bewertung Laut den Hinweisen der LUBW (2013) ist in der Regel davon auszugehen, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, wenn eine Fortpflanzungsstätte innerhalb des engen artspezifischen Radius (i.d.r m) um einen potentiellen Windkraftanlagenstandort festgestellt wird. Liegt eine Fortpflanzungsstätte einer kollisionsgefährdeten, windkraftempfindlichen Art außerhalb des engen Untersuchungsradius, aber innerhalb eines erweiterten, artspezifischen Radius, so ist gemäß der LUBW (2013a) eine fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens von regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten/Flugkorridoren in den für

11 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag WEA vorgesehenen Flächen erforderlich. Für diese Einschätzung werden entsprechend den LUBW-Hinweisen folgende Parameter herangezogen: Bei den Geländeuntersuchungen beobachtete Flugbewegungen, Abstand zu bekannten Fortpflanzungsstätten, Vorhandensein von Landschaftselementen, die als regelmäßig genutzte Nahrungshabitate geeignet sind bzw. zu einer Kanalisation von Flugbewegungen führen können, Artspezifische Lebensraumnutzung. Bezüglich des Auerhuhns orientiert sich die Eingriffsbeurteilung an der Bewertungshilfe Auerhuhn und Windenergie im Schwarzwald der FVA (2013). Konfliktanalyse Auf Basis der gewonnenen Ergebnisse zu den windkraftempfindlichen Brutvogelarten werden die Suchräume einer räumlich differenzierten Konfliktanalyse unterzogen. Dabei erfolgt die Anwendung der in Tabelle 4 dargestellten dreistufigen Konfliktskala. Tabelle 4: Dreistufige, räumlich differenzierte Konfliktanalyse zu den windkraftempfindlichen Brutvogelarten in den Suchräumen Konfliktpotential Kriterium gering mittel hoch - Suchraumbereich außerhalb des engen Radius (i.d.r. 1 km) um ein Revierzentrum - Suchraumbereich im erweiterten, artspezifischen Radius um ein Revierzentrum, aber regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore aufgrund artspezifischer Lebensraumnutzung dort nicht zu erwarten - Suchraumbereich innerhalb einer Auerhuhnkategorie 4-Fläche - Suchraumbereich im erweiterten, artspezifischen Radius um ein Revierzentrum, regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore aufgrund artspezifischer Lebensraumnutzung dort nicht auszuschließen - Suchraumbereich innerhalb einer Auerhuhnkategorie 3-Fläche - Suchraumbereich im erweiterten, artspezifischen Radius um ein Revierzentrum einer Zielart eines Vogelschutzgebietes und Lage innerhalb dessen 700 m- Pufferzone - Suchraumbereich im engen Radius (i.d.r. 1 km) um ein Revierzentrum - Suchraumbereich im erweiterten, artspezifischen Radius um ein Revierzentrum und dort mit regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten/Flugkorridoren - Suchraumbereich innerhalb einer Auerhuhnkategorie 1 oder 2-Fläche

12 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Rastvögel Laut den LUBW-Hinweisen soll auf Ebene der Bauleitplanung eine fachgutachterliche Einschätzung der Rastvogelbestände eingeholt werden. Eine entsprechende Einschätzung wurde suchraumbezogen erstellt. Diese stützt sich entsprechend den LUBW-Hinweisen auf folgende Parameter: Vorhandensein von Landschaftselementen, die größere Rastvogelbestände erwarten lassen (z.b. Feuchtgebiete, Seen usw.) Potentielle regelmäßige Flugbewegungen zwischen Nahrungshabitaten und Schlaf- und Sammelplätzen Abstände zu bereits bekannten, bedeutenden Rastplätzen. Wenn diese Einschätzung ergibt, dass im Vorhabensbereich mit bedeutsamen Vorkommen rastender Vögeln zu rechnen ist, wird von der LUBW (2013a) empfohlen, die Rastvogelerfassung im Gelände bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanung durchzuführen. Da die im Kap. 5.5 vorliegenden fachgutachterlichen Einschätzungen zu dem Ergebnis kommen, dass mit Ausnahmen von Sing- und Greifvogelschlafplätzen nicht mit bedeutenden Rastvogelansammlungen in den im Nordschwarzwald gelegenen Suchräumen 3, 5 und 6 zu rechnen ist und ein Vorkommen dieser Schlafplätze gemäß den LUBW-Hinweisen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren untersucht wird, wird der Rastvogelaspekt nicht in die Konfliktanalyse der drei Suchräume einbezogen und in einem gesonderten Kapitel behandelt. Für den Suchraum 12 liegen einige Hinweise in dem gesonderten avifaunistischen Gutachten vor (s. Anlage 6). Eine spezielle Rastvogelerfassung wurde auch dort nicht durchgeführt Vogelzug Eine gesonderte Erfassung des Vogelzuges ist laut den LUBW-Hinweisen i.d.r. nicht erforderlich. Erhebungen seien nur sinnvoll, wenn im Planungsraum über mehrere Jahre bestätigte Verdichtungsräume bestehen oder ein begründeter Verdacht auf einen Verdichtungsraum vorliegt. Eine gezielte Ermittlung würde danach einen mehr- bis vieljährigen Untersuchungsaufwand erforderlich machen, der einem Antragssteller aus rechtlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (s. LUBW 2013a). Liegen in einem Gebiet bereits über mehrere Jahre bestätigte Verdichtungsräume des Vogelzugs vor, so sind diese als Tabubereiche für Windenergienutzung zu behandeln, wenn die WEA zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos oder erheblichen Scheuchwirkungen führen können. Eine fachgutachterliche Einschätzung zum Vogelzug fordert die LUBW in ihren Hinweisen weder für die Bauleitplanung noch für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. In dem o. g. Leitfaden der LUBW sind keine Angaben zu lokalen Vogelzug-Verdichtungsräumen oder Hinweise auf weiterführende Literatur enthalten.

13 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Eine eigene Literaturrecherche ergab, dass eine Gesamtdarstellung zum Vogelzug in Baden-Württemberg nicht vorliegt. Es wurden bislang nur einige wenige Zugplanbeobachtungen veröffentlicht (MANN & PURSCHKE 1989, RANDLER 1996, GATTER 2000, STRAUB et al. 2011, 2012a, b). Publikationen über Zugbeobachtungen bzw. Verdichtungsräume im Nordschwarzwald konnten nicht recherchiert werden. Mündliche Anfragen beim RP Karlsruhe (Ulrich Mahler) und bei ortskundigen Ornithologen (Dr. Martin Boschert, Jochen Lehmann) blieben ebenfalls ohne konkrete Hinweise auf lokale Verdichtungsräume. Die UNB Rastatt informierte, dass nach Ansicht eines lokalen Naturschutzverbandes die östliche Seite des Murgtals eine Konzentrationszone darstellt, wo regelmäßig Rotmilane, Wespenbussarde und Schwarzstörche beobachtet wurden. Bei günstigen Bedingungen sollen im Herbst bis zu Rotmilane in kurzer Zeit durchziehen. Die Frage, ob es sich bei der östlichen Seite des Murgtals um einen langjährig genutzten Zugkorridor handelt oder ob die gemachten Beobachtungen evtl. auf besonderen Witterungsverhältnissen beruhen, kann aufgrund der vorliegenden Daten nicht beantwortet werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass belastbare Angaben über einen Verdichtungsraum im Bereich die Suchräume in der Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht vorliegen. Eine spezielle Erfassung des Vogelzuges erfolgte dort somit nicht. Das gesonderte Gutachten zum Suchraum 12 enthält zwar Angaben zu den Zugvögeln, belastbare Angaben über einen lokalen Verdichtungsraum, sind aber auch dort nicht vorhanden. Da keine belastbaren Angaben zu einem Verdichtungsraum des Vogelzuges in der Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen vorliegen, wird der Vogelzug nicht in die suchraumbezogene Konfliktanalyse einbezogen. In einem gesonderten Kapitel sind jedoch sowohl allgemeine Ausführungen zum Vogelzug als auch eine Ersteinschätzung zum Vorkommen möglicher Vogelzug-Konzentrationszonen in den Suchräumen enthalten. 5.3 Ergebnisse der Datenrecherche und Habitatpotentialanalyse Suchräume 3, 5 und 6 Nachfolgend wird für jede, von der LUBW definierte windkraftempfindliche Brutvogelart das Ergebnis der Datenrecherche und der Habitatpotentialanalyse für die im Naturraum Nordschwarzwald befindlichen Suchräume 3, 5 und 6 dargestellt. Es wird außerdem angegeben, ob auf Basis dieser Resultate eine gesonderte Geländeerfassung der jeweiligen Arten in diesen Suchräumen der Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen erforderlich wurde. Alpensegler (Tachymarptis melba) Der Alpensegler nutzt in Baden-Württemberg Türme und höhere Gebäude in Städten als Brutlebensraum (HÖLZINGER & MAHLER 2001). In Baden-Württemberg kommt die Art nach

14 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag HÖLZINGER & MAHLER (2001) nur in Freiburg, Waldshut-Tiengen und Emmendingen vor. Laut dem gesonderten Gutachten zum Suchraum 12 brütete die Art 2010 erstmals in Bühl, in den nachfolgenden Jahren 2011 und 2012 nicht mehr (s. Anlage 6). Dagegen ergaben sich 2013 u.a. Nachweise zweier Brutpaare um die Stadtkirche von Bühl. Das Vorkommen in Bühl wurde bei der Beurteilung des Suchraumes 5 aufgrund der benachbarten Lage berücksichtigt. Ansonsten ist von einem weiteren Vorkommen des Alpenseglers in den Suchräumen der Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen nicht auszugehen. Eine gesonderte Geländeerfassung zu der Art wurde nicht durchgeführt. Auerhuhn (Tetra urogallus) Das Auerhuhn ist auf die späten Stadien der Waldsukzession eingenischt (HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Die Art stellt spezielle Ansprüche an den inneren Aufbau des Waldes und kommt in Baden-Württemberg in Waldgebieten vor, die licht sind, eine gut entwickelte Bodenvegetation (v.a. Heidelbeere) aufweisen und zumindest die Kiefer in nennenswerten Anteilen enthalten (ebd.). Da die Art im Nordschwarzwald vorkommt, werden die Kartenund Planungsgrundlagen sowie Daten der FVA in die Konfliktanalyse zu den Suchräumen miteinbezogen. Baumfalke (Falco subbuteo) Die Datenrecherche ergab keinen Hinweis auf ein Vorkommen im Bereich der Suchräume. Lichte Wälder, Feldgehölze und Waldränder gehören zu den typischen Lebensräumen des Baumfalken (FIUCZYNSKI & SÖMMER 2011). Da eine entsprechende Biotopausstattung im Bereich der Suchräume vorliegt und die Art auch die Mittelgebirge besiedelt, ist ein Brutvorkommen generell nicht auszuschließen. Somit erfolgte eine gesonderte Geländeerfassung zu der Art. Haselhuhn (Tetrastes bonsasia) Laut HÖLZINGER & BOSCHERT (2001) besiedelt das Haselhuhn junge Stadien der Waldsukzession mit einem hohen Anteil an Weichlaubhölzern. Untersuchungen im Schwarzwald ergaben einen ausgeprägten Wechsel der Habitatwahl: junge, lückige Laubholz-Bestände im Frühsommer, lückige Fichtenbestände im Spätsommer, tiefbeastete Nadelbaumbestände im Winter (s. HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Die Art kommt zwar aktuell vereinzelt im Nordschwarzwald vor, jedoch nicht im Bereich der Suchräume der Raumschaft Baden- Baden, Bühl und angrenzende Kommunen und deren weiterer Umgebung (s. ebd.). Da das Haselhuhn-Vorkommen gut untersucht sein dürfte, ist nicht mit Brutrevieren in den Suchgebieten zu rechnen. Die Art wurde nicht in die Geländeuntersuchung im Nordschwarzwald mit einbezogen. Kormoran (Phalacrocorax carbo) Der Lebensraum des Kormorans ist durch fischreiche Gewässer und störungsfreie Baumbestände in Gewässernähe geprägt (s. HÖLZINGER & BAUER 2011). Da die aktuellen Brutkolonien weit außerhalb der Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen liegen (HÖLZINGER & BAUER 2011, LUBW 2013b) und keine geeigneten Bruthabitate vorliegen, ist ein Vorkommen einer Fortpflanzungsstätte im Nordschwarzwald auszuschließen. Auf eine gesonderte Geländeuntersuchung wurde verzichtet.

15 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Kornweihe (Circus cyaneus) In Mitteleuropa stellen Heidegebiete, Moore, Marschwiesen und Dünen bevorzugte Brutlebensräume dar (BEZZEL 1985). Vor diesem Hintergrund ist ein Brutvorkommen im Nordschwarzwald auszuschließen. Eine Geländeerhebung zu der Art erfolgte nicht. Möwen (Laridae) Brutvogelarten in Baden-Württemberg stellen Lachmöwe (Larus ridibundus), Mittelmeermöwe (Larus michahellis), Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) und Sturmmöwe (Larus canus) in Frage (s. LUBW 2007). Die Brutlebensräume befinden sich an Gewässern und in Feuchtgebieten. Da derartige Habitate in den Untersuchungsgebieten des Nordschwarzwaldes nicht existieren, liegen dort keine Brutkolonien vor. Eine Geländeerhebung zu den Möwenarten fand nicht statt. Raubwürger (Lanius excubitor) In Baden-Württemberg besiedelt der Raubwürger vier verschiedene Habitattypen: ausgedehnte Streuobst-Bestände mit zahlreichen Büschen, Heckenlandschaften mit meist auf Steinriegeln wachsenden Gehölzen, Heidelandschaften und Randbereiche von Mooren (HÖLZINGER 1997). Daneben werden auch offene Waldlandschaften, in Form von ausgedehnten Waldlichtungen mit Gebüschen und Baumgruppen besiedelt (ebd.). Generell kommt nur der letztgenannte Lebensraumtyp für die Suchräume im Nordschwarzwald in Frage. Ein aktuelles Brutvorkommen ist im Nordschwarzwald jedoch nicht mehr vorhanden (s. ebd.). Gegenwärtig beläuft sich der landesweite Brutbestand auf nur noch Paare (s. LUBW 2007). Da das Raubwürger-Vorkommen gut untersucht sein dürfte, wurde auf eine gesonderte Geländeuntersuchung verzichtet. Reiher (Ardidae) Brutvogelarten in Baden-Württemberg stellen Graureiher und Purpurreiher dar. Der Graureiher brütet in Kolonien im Umfeld von Fließ- und Stillgewässern (HÖLZINGER & BAUER 2011). Bevorzugt werden Hangwälder entlang von Flüssen, kleinere Gehölze, Kuppen und überragende Bäume innerhalb von Waldkomplexen. Da eine Kolonie bzw. regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore im Untersuchungsraum nicht völlig auszuschließen sind, wurde der Graureiher in die Geländeerfassung miteinbezogen. Demgegenüber erfolgte zum Purpurreiher keine Erhebung, da sich das aktuelle landesweite Vorkommen nur auf die nördliche Oberrheinebene erstreckt (s. HÖLZINGER & BAUER 2011) und ausgedehnte Schilfröhrichte als präferierte Bruthabitate im Untersuchungsraum nicht vorkommen. Rohrweihe (Circus aeruginosus) Die Art besiedelt offene Landschaften und brütet in Schilfkomplexen, mitunter aber auch in Getreidefeldern, Wiesen, Weiden und Sümpfen (BEZZEL 1985). Da eine entsprechende Lebensraumausprägung im Nordschwarzwald nicht vorhanden ist, kann nicht mit einem Brutvorkommen dort gerechnet werden. Eine Geländeerfassung zu der Art erfolgte nicht.

16 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Rotmilan (Milvus milvus) Der Rotmilan besiedelt vielfältig strukturierte Landschaften, die durch einen häufigen Wechsel von bewaldeten und offenen Biotopen gekennzeichnet sind (SÜDBECK et al. 2005). Die Lebensraumausstattung im Nordschwarzwald entspricht generell diesen Habitatansprüchen. Da keine nutzbaren Daten vorlagen, wurde eine Geländeuntersuchung zum Rotmilan durchgeführt. Schwarmilan (Milvus migrans) Der Schwarzmilan bewohnt halboffene Waldlandschaften oder landwirtschaftlich genutzte Gebiete mit Waldanteilen in Flussniederungen und anderen grundwassernahen Gebieten, oft in der Nähe von Flüssen, Seen oder Teichgebieten (SÜDBECK et al. 2005). Die Nahrungssuche erfolgt an Gewässern, im Feuchtgrünland und auf Äckern (ebd.). Aufgrund fehlender Datengrundlagen und geeigneter Lebensraumausprägung in den Suchräumen des Nordschwarzwaldes wurde die Art in die Geländeerfassung miteinbezogen. Schwarzstorch (Ciconia nigra) Als Bruthabitat bevorzugt die Art Altholzbestände extensiv bewirtschafteter, naturnaher und meist feuchter oder gewässerreicher Laubmischwälder von großer Ausdehnung, in Verbindung mit angrenzenden Feuchtgebieten (HÖLZINGER & BAUER 2011). Zwar sind im Untersuchungsraum teilweise großflächige Waldbestände vorhanden, die aktuellen Brutvorkommen in Baden-Württemberg liegen jedoch nicht im Schwarzwald, sondern im Südosten des Landes (s. HÖLZINGER & BAUER 2011). Vor diesem Hintergrund ist nicht von einem Vorkommen in den Suchräumen und deren weiten Umgebung auszugehen. Eine Geländeerhebung zum Schwarzstorch fand nicht statt. Seeschwalben (Sternidae) Brutvogelarten unter den Seeschwalben stellen aktuell die Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) und die Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) in Baden-Württemberg dar (s. HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Die Flussseeschwalbe brütet auf Inseln innerhalb von Gewässern (Flüsse, Seen) (HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Die Trauerseeschwalbe brütet in Niederungslandschaften an eutrophen Gewässern mit starker Verkrautung (BEZZEL 1985). Da derartige Gewässertypen im Naturraum Nordschwarzwald nicht existieren und keine aktuellen Vorkommen bekannt sind, ist nicht mit Fortpflanzungsstätten der beiden Arten in den Suchräumen zu rechnen. Eine Geländeuntersuchung zu den Seeschwalben fand daher nicht statt. Sumpfohreule (Asio flammaeus) Die Art besiedelt weiträumige Niederungsflächen mit niedriger, dichter Bodenvegetation, v.a. Feuchtgebiete (HÖLZINGER & MAHLER 2001). In der Oberrheinebene dienen auch völlig trockene Kiefern-Aufforstungsflächen als Brutlebensraum (ebd.). Im Schwarzwald gibt es keine aktuellen Brutvorkommen. Aufgrund fehlender Lebensraumausstattung in den Suchräumen des Nordschwarzwaldes wurde keine Geländeerhebung zu der Art durchgeführt.

17 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Uhu (Bubo bubo) Der Uhu nutzt v.a. Felsen sowie Steinbrüche als Bruthabitate (HÖLZINGER & MAHLER 2001). Bevorzugt werden in Baden-Württemberg die milderen, bedeutend nahrungsreicheren Tallagen mit möglichst langsam fließenden Flüssen und Bächen und offenen Wiesengeländen mit Heckenstreifen (ebd.). Auch andere aufgelockerte Kulturlandschaften bieten mindestens in tieferen und mittleren Lagen bis etwa 700 mnn ausreichend Nahrung (ebd.). Geschlossene größere Wälder (z.b. innerer Schwarzwald) und Hochlagen werden dagegen weitestgehend gemieden (ebd.). Laut der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) existieren Vorkommen im Bereich der Suchräume. Daher wurde die Art in die Konfliktanalyse miteinbezogen. Wachtelkönig (Crex crex) Die Art besiedelt offene bis halboffene Landschaften (HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Bevorzugte Lebensräume in Baden-Württemberg stellen verschiedene Grünlandtypen wie z.b. (feuchte) Bergwiesen, Glatthaferwiesen und bachbegleitende Hochstaudenfluren dar (ebd.). Aktuelle Brutnachweise aus dem Nordschwarzwald liegen nicht vor (ebd.). Aufgrund der Lebensraumausstattung in den Suchräumen ist mit einem Vorkommen auch nicht zu rechnen. Eine Geländeuntersuchung zum Wachtelkönig erfolgte daher nicht. Wanderfalke (Falco peregrinus) Bruthabitate stellen v.a. natürliche Felsen, Steinbrüche und hohe Gebäude dar (SÜDBECK et al. 2005). Die Datenrecherche bei der AGW ergab, dass einige Brutvorkommen in oder um die Suchräume existieren. Im Rahmen der Geländeerhebung wurden die Brutplätze auf ein aktuelles Vorkommen hin überprüft. Daneben erfolgte eine Begehung weiterer potentieller Fortpflanzungsstätten (v.a. Steinbrüche). Weißstorch (Ciconia ciconia) In Baden-Württemberg befinden sich die Nistplätze überwiegend im Bereich von Ortschaften (95 %) (HÖLZINGER & BAUER 2011). In der freien Landschaft angelegte Baumhorste sind die Ausnahme (5 %) (ebd.). Da aktuelle Brutvorkommen im Nordschwarzwald nicht bekannt sind (HÖLZINGER & BAUER 2011, LUBW 2013b), ist auch nicht mit einem Neststandort im Bereich der Suchräume zu rechnen. Eine Geländeerfassung im Nordschwarzwald zu der Art fand nicht statt. Wespenbussard (Pernis apivoris) Die Art besiedelt abwechslungsreich strukturierte Landschaften mit (Laub-) Altholzbeständen (Brutstandorte) und meist mosaikartiger Zusammensetzung von Waldlichtungen, Sümpfen, Brachen, Magerrasen, Heiden und Wiesen als Nahrungshabitate (SÜDBECK et al. 2005). Aufgrund fehlender Datengrundlagen und geeigneter Lebensraumausprägung in den Suchräumen des Nordschwarzwaldes erfolgte eine Geländeuntersuchung zum Wespenbussard. Wiesenlimikolen (Charadriiformes) Zu den relevanten Brutvogelarten unter den Wiesenlimikolen gehören der Große Brachvogel (Numenius arquata), Kiebitz (Vanellus vanellus) und Bekassine (Gallinago gallinago).

18 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Alle drei Arten besiedeln in Baden-Württemberg gehölzarme Landschaften, wie offene Feldfluren (v.a. Feuchtwiesen) und Hochmoore (s. HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Derartige Offenlebensräume sind in den Suchräumen nicht ausgeprägt, sodass nicht mit einem Brutvorkommen dort zu rechnen ist. Laut HÖLZINGER & BOSCHERT (2001) liegen im Nordschwarzwald auch keine Nachweise vor. Auf eine Geländeerfassung der drei Arten wurde dort daher verzichtet. Wiesenweihe (Circus pygargus) Die Wiesenweihe besiedelt großräumige, offene bis halboffene Niederungslandschaften (SÜDBECK et al. 2005). Aktuell kommt die Art nur im Nordosten des Landes vor (s. LUBW 2013b). Aufgrund nicht geeigneter Lebensraumausstattung im Nordschwarzwald bzw. im Bereich der dortigen Suchräume ist nicht von einem Brutvorkommen dort auszugehen. Eine Geländeuntersuchung zu der Art fand daher nicht statt. Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) Die Art bevorzugt trockene, lichte Wälder, insbesondere Kahlflächen, Lichtungen und Aufforstungen sowie Heide- und Moorgebiete (HÖLZINGER & MAHLER 2001). Die Hauptvorkommen liegen in Heidekiefernwäldern, Kiefernaufforstungsflächen und Trockenbuschwäldern auf sandigen Böden (ebd.). Die historischen und aktuellen Brutvorkommen befinden sich außerhalb des Nordschwarzwaldes (ebd.). Somit ist nicht mit einem Vorkommen im Bereich der dortigen Suchräume zu rechnen. Eine Geländeerfassung zum Ziegenmelker erfolgte nicht. Zwergdommel (Ixobrychus minutus) Als Röhrichtbewohner bewohnt die Art die verschiedensten Gewässer, wie z.b. Seen, Weiher und Fischteiche (HÖLZINGER & BAUER 2011). Aktuelle Brutnachweise liegen außerhalb des Nordschwarzwaldes. Da auch keine geeigneten Gewässer im Bereich der Suchräume existieren, ist nicht mit einem Vorkommen dort zu rechnen. Eine Geländeerhebung zu der Art wurde nicht durchgeführt. Fazit Die Datenrecherchen und die Habitatpotentialanalysen ergaben, dass mit zahlreichen windkraftempfindlichen Brutvogelarten im Naturraum Nordschwarzwald bzw. im Bereich der Suchräume 3, 5 und 6 nicht zu rechnen ist. Demgegenüber kann bei acht Arten ein Brutvorkommen dort nicht ausgeschlossen werden. Mit Ausnahme des Auerhuhns fanden zu diesen Geländeuntersuchungen in den Suchräumen 3, 5 und 6 statt (s. Tabelle 5). In der Tabelle sind die von der LUBW (2013a) in ihren Hinweisen angegebenen artspezifischen Untersuchungsradien angegeben.

19 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Tabelle 5: Windkraftempfindliche Brutvogelarten für die eine gesonderte Geländeuntersuchung in den im Nordschwarzwald gelegenen Suchräumen 3, 5 und 6 durchgeführt wurde K = Kollisionsgefährdet Art Art der Windkraftempfindlichkeit Untersuchungsradius zur Ermittlung der Fortpflanzungsstätten [m] Untersuchungsradius zur Ermittlung regelmäßig frequentierter Nahrungshabitate u. Flugkorridore [m] Baumfalke K Graureiher K Rotmilan K Schwarzmilan K Uhu K Wanderfalke K Wespenbussard K Konfliktanalyse windkraftempfindliche Brutvögel Nachfolgend werden die Ergebnisse der Geländeuntersuchungen zu den relevanten windkraftempfindlichen Brutvogelarten in den einzelnen Suchräumen vorgestellt. Die Ergebnisdarstellung und die Konfliktanalyse erfolgen dabei artspezifisch. Die Aussagen zu den regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten/Flugkorridoren stellen die fachgutachterlichen Einschätzungen dar. Kartendarstellungen finden sich in den Anlagen 2.1 bis 5.3. In die Konfliktbeurteilung werden auch die Resultate der FVA zum Auerhuhn miteinbezogen. Für den Suchraum 12 werden die Ergebnisse aus dem gesonderten Gutachten (s. Anlage 6) berücksichtigt. Nach den artspezifischen Konfliktanalysen werden die daraus gewonnenen Resultate zu einer suchraumbezogenen Gesamtbeurteilung zusammengeführt Suchraum 6 Auerhuhn Laut der Planungsgrundlage Windkraft und Auerhuhn stuft die FVA den Großteil des Suchraumes in die Auerhuhnkategorie 4 ein, d.h. es liegen keine artenschutzrechtlichen Restriktionen mit einem entsprechend hohen Konfliktpotential dort vor (s. FVA 2013). Ein westlich gelegener Streifen im Suchraum wird jedoch in die Auerhuhnkategorie 3 (wenig problematisch) eingeordnet (s. Anlage 4.1). Nach der Bewertungshilfe der FVA (2013) handelt es sich bei Kategorie 3-Flächen um Randbereiche besiedelter Gebiete mit niedrigem Lebensraumpotential, um nicht besiedelte Gebiete mit mittlerem oder geringem Lebensraumpotential oder um Biotopverbundbereiche. Laut der Bewertungshilfe kann zwar bei Planungen für WEA auf Flächen der Kategorie 3 die Auslösung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nicht ausgeschlossen werden, dennoch kann die Planung

20 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung erfolgen, da die Erfüllung der Verbotstatbestände durch eine entsprechende Standortwahl, Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) vermieden werden kann. Die abgegrenzten Bereiche der Auerhuhnkategorie 3 weisen ein mittleres Konfliktpotential auf. Graureiher Fortpflanzungsstätten/Revierzentren Revierzentren konnten nicht nachgewiesen werden. Regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore Bei den Geländebegehungen wurden regelmäßig Nahrungsflüge entlang der Murg im Talbereich festgestellt. Flüge über den Suchraum wurden jedoch nicht beobachtet. Entsprechend besitzt der Suchraum 6 ein geringes Konfliktpotential bezüglich des Graureihers. Kormoran Fortpflanzungsstätten/Revierzentren Revierzentren konnten nicht nachgewiesen werden. Regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore Bei den Geländebegehungen wurden regelmäßig Nahrungsflüge entlang der Murg im Talbereich beobachtet. Flüge über den Suchraum wurden jedoch nicht beobachtet. Entsprechend besitzt der Suchraum 6 ein geringes Konfliktpotential bezüglich des Kormorans. Rotmilan Fortpflanzungsstätten/Revierzentren Ein Revierzentrum war nicht eindeutig zu bestimmen. Erste Hinweise auf ein mögliches Revierzentrum ergaben sich zu Anfang der Brutsaison westlich von Schloss Eberstein bei Obertsrot. Dieser Anfangsverdacht konnte aber im weiteren Verlauf der Saison durch die zu geringe Aktivität der Altvögel in diesem Bereich nicht bestätigt werden. Aufgrund der Lebensraumausstattung (hoher Offenlandanteil, Weidenutzung) ist ein Brutrevier bei Oberbeuern sehr viel wahrscheinlicher. Aber auch hier konnte das Revierzentrum nicht eingegrenzt werden, da kreisende Altvögel über einem potenziellen Brutwald, Futtereinträge sowie flügge Jungvögel nicht registriert wurden. Aufgrund des witterungsbedingten allgemein sehr geringen Bruterfolges beim Rotmilan 2013, ist es denkbar, dass es entweder keinen Brutversuch gab oder es zu einer Brutaufgabe kam. Regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore Da kein Revierzentrum festgestellt wurde, kann eine räumliche Abgrenzung eines erweiterten Radius nicht erfolgen. Dennoch ist aufgrund der regelmäßigen Beobachtungen bei den Geländebegehungen davon auszugehen, dass der nördliche Teil des Suchraumes zumindest in dem größeren Umfeld eines Revierzentrums lag. Die Geländebeobachtungen zeigten, dass der Hummelsberg regelmäßig zwischen Oberbeuern und Obertsrot überflogen wird (s. Anlage 4.2). Der Hummelsberg mit den angrenzenden Tälern stellt eine Verbindungsachse zwischen den zur Nahrungssuche geeigneten Offenlandbereichen beider

21 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Ortschaften (Obertsrot, Oberbeuern) dar und wird als regelmäßig genutzter Flugkorridor mit einem hohen Konfliktpotential versehen. Da im weiter südlich angrenzenden Offenlandbereich des Murgtales keine Rotmilane gesichtet wurden und keine mit Oberbeuern vergleichbaren Offenlandinseln im westlichen Schwarzwald vorhanden sind, ist nicht mit regelmäßig genutzten Überflugbereichen im übrigen Suchraum 6 zu rechnen. Entsprechend besitzt dieser Teilbereich ein geringes Konfliktpotential für den Rotmilan. Wanderfalke Fortpflanzungsstätten/Revierzentren Laut der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz liegt ein Brutplatz an den westlichen Murgtalhängen gelegenen Füllenfelsen (s. Anlage 4.3). Das 1 km-umfeld mit einem entsprechend hohen artenschutzrechtlichen Konflikt erstreckt sich kleinflächig auf den Südostzipfel des Suchraumes 6. Weitere bekannte Revierzentren kommen auf der östlichen Seite des Murgtals vor, deren 1 km-radien jedoch nicht den Suchraum erreichen. Regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore Da beim Wanderfalken der Radius zur Prüfung der Nahrungshabitate/Flugkorridore m beträgt und somit kein erweiterter Radius vorliegt, ergibt sich aufgrund der Lage des 1 km-umfeldes außerhalb des Suchraumes ein geringer Konflikt. Wespenbussard Fortpflanzungsstätten/Revierzentren Ein Revierzentrum lag im Nordwesten des Suchraumes am Hangbereich des Hummelberges, östlich von Oberbeuern (s. Anlage 4.4). Folgende Revier anzeigende Verhaltensweisen wurden beobachtet: Paarflüge Mehrere Balzflüge (Schmetterlingsflug) Gezielte Anflüge aus Richtung Oberbeuern zum Brutwald (04.06.) Verdacht auf Beuteeintrag (21.07.) Mehrere Rufe eines Altvogels über dem Brutwald Ein konkreter Horststandort konnte aufgrund der vorliegenden Habitatstrukturen (Fichtenbestände mit hohem Deckungsgrad) nicht gefunden werden. Die Art besiedelt abwechslungsreich strukturierte Landschaften mit (Laub-)Altholzbeständen (Brutstandorte) und meist mosaikartiger Zusammensetzung von Waldlichtungen, Sümpfen, Brachen, Magerrasen, Heiden und Wiesen als Nahrungshabitate (SÜDBECK et al. 2005). Als Nistbäume werden sowohl Laub- als auch Nadelbäume (Buche, Eiche, Esche, Fichte, Lärche, Kiefer) genutzt (ebd.) Der 1 km-radius um das Revierzentrum erstreckt sich auf den östlichen Bereich des Hummelsberges. Dieser Bereich weist somit ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential auf. Regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore

22 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Der erweiterte 4 km-radius um das Revierzentrum erstreckt sich fast auf den gesamten Suchraum 6 (s. Anlage 4.4). Im Allgemeinen erfolgt die Nahrungssuche sowohl in Wäldern als auch im Offenland (BEZZEL 1985, GAMAUF 1999, ZIESEMER 1997, VAN DIERMEN et al. 2009). Die Art ernährt sich in erster Linie von staatenbildenden Erdwespen und von Hummeln, daneben (v.a. bei Mangel an Erdwespen) auch von Ringelwürmern, Spinnen, Amphibien, Reptilien, Kleinsäugern und Nestlingen von Kleinvögeln. Entsprechend sind Habitate mit Vorkommen von staatenbildenden Wespen, wie z.b. lichte Altholzbestände, sonnenbeschienene Lichtungen, Waldwiesen, junge, lückige Aufforstungen, Waldränder, Heiden, Magerrasen sowie Straßenränder als Nahrungslebensräume von Bedeutung. Die Geländebeobachtungen zeigen, dass der Hummelsberg regelmäßig zwischen Oberbeuern und Obertsrot vom Wespenbussard überflogen und das Waldgebiet häufig als Nahrungshabitat frequentiert wird (s. Anlage 4.4). Weiterhin wurden die Offenlandbereiche bei Oberbeuern und Obertsrot regelmäßig bei der Nahrungssuche überflogen. Vor diesem Hintergrund besitzt der nördliche Teilabschnitt des Suchraumes als regelmäßig genutztes Nahrungshabitat ein hohes Konfliktpotential. An den Beobachtungspunkten im südlichen Teil des Suchraumes konnte die Art nicht festgestellt werden. Es ist somit davon auszugehen, dass dieser Bereich weniger häufig überflogen wird. Im Rahmen der Konfliktanalyse wird der südliche Bereich des Suchraumes differenziert beurteilt. Der dem Revierzentrum näher gelegene Bereich bekommt ein mittleres Konfliktpotential zugeordnet, da dort regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore nicht auszuschließen sind (s. Anlage 4.4). Der südlichste Abschnitt des Suchraumes weist aufgrund der geringeren Wahrscheinlichkeit von regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten/Flugkorridoren ein geringes Konfliktpotential für den Wespenbussard auf. Gesamtkonfliktanalyse zu den Brutvögeln Fasst man die obigen Ergebnisse der Konfliktanalyse zu den jeweiligen im Bereich des Suchraumes 6 festgestellten windkraftempfindlichen Brutvogelarten zusammen, so ergibt sich die in der Anlage 4.5 dargestellte räumliche Abgrenzung der drei Konfliktzonen. Bereiche mit einem hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotential Der Suchraum 6 weist zwei Bereiche mit einem hohen Konfliktpotential auf. Eine Fläche nimmt den nördlichen Teil ein. Zum einen erstreckt sich dort der 1 km-radius um das Revierzentrum des Wespenbussards, zum anderen sind dort über diesen 1 km-radius hinaus regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore vom Wespenbussard und Rotmilan vorhanden. Bei dem anderen Bereich mit hohem Konfliktpotential handelt es sich um die vom 1 km-radius um das Revierzentrum des Wanderfalken abgedeckte Fläche im äußersten Südosten des Suchraumes. Bereiche mit einem mittleren artenschutzrechtlichen Konfliktpotential Diese umfassen den südlichen Abschnitt des Suchraumes. Ein mittleres Konfliktpotential ergibt sich dadurch, dass der Wespenbussard dieses Areal für Jagdflüge möglicherweise

23 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nutzt und regelmäßig genutzte Nahrungshabitate/Flugkorridore dort nicht auszuschließen sind. Bei einem Teilbereich handelt es sich zudem um eine Auerhuhnkategorie 3-Fläche. Bereiche mit einem geringen artenschutzrechtlichen Konfliktpotential Die übrigen Bereiche des Suchraumes 6 besitzen ein geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotential. Zwar liegt der Bereich innerhalb des erweiterten Radius des Wespenbussards, aufgrund der großen Entfernung zum Revierzentrum und der nicht erfolgten Beobachtungen bei den Geländeuntersuchungen ist dort nicht von regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten/Flugkorridoren auszugehen. 5.5 Rastvögel Dieses Kapitel beinhaltet die jeweilige fachgutachterliche Einschätzung zur Bedeutung der Suchräume für Rastvögel Suchraum 6 Der Suchraum 6 wird ebenfalls ausschließlich von zusammenhängenden Waldflächen eingenommen. Größere Gewässer, Feuchtgebiete und Offenlandbereiche, die u.a. für Wasservögel und Limikolen eine Rolle spielen könnten, sind nicht vorhanden. Die nächstgelegene Entfernung zu den Vogelschutzgebieten Riedmatten und Schiftunger Bruch und Acher-Niederung in der angrenzenden Rheinebene beträgt 14 bzw. 16 km. Aufgrund der großen Distanz ist nicht mit erheblichen Auswirkungen durch mögliche Windkraftanlagen im Schwarzwald auf die dortigen Rastvogelbestände zu rechnen. Eine spezielle Erfassung der Rastvögel auf Ebene der Bauleitplanung ist insgesamt nicht erforderlich. Ein mögliches Vorkommen von Greif- und Singvogelschlafplätzen innerhalb der zusammenhängenden Waldflächen des Suchraumes 6 soll wie bereits erläutert im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren untersucht werden. 5.6 Vogelzug Allgemeine Ausführungen zum Vogelzug Bevor auf das mögliche Vorkommen von Verdichtungsräumen im Bereich der Suchräume eingegangen wird, erfolgt zuvor ein kurzer Überblick über einige allgemeine Aspekte des Vogelzuges. Zugrichtung Beim dominierenden Herbstzug herrschen Zugrichtungen um Südwest (Südsüdwest bis Westsüdwest, Basisrichtung: 230 ) in Mitteleuropa vor. Der Frühjahrszug findet mehr

24 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag oder weniger in entgegen gesetzte Richtung statt (Nordost bis Ost). Von diesen Hauptzugrichtungen können die Vögel witterungsbedingt und reliefbedingt abweichen (s.u.). Zughöhe Die Zughöhe ist abhängig von der Witterung (Temperatur, Windrichtung). So findet beispielsweise der Herbstzug bei den überwiegend vorherrschenden SW-Winden (Gegenwind) in geringeren Höhen statt. Bei Rückenwind (v.a. Frühjahrzug) erfolgt der Vogelzug im Allgemeinen in größeren Höhen. Die Zughöhe ist auch abhängig von der Tageszeit (Nacht/Tag), der Vogelart und vom Relief. Nach BERTHOLD (2000) fliegen Nachtzieher i.d.r. höher als Tagzieher und schneller fliegende Arten höher als langsam fliegende. Niederungen und Tiefebenen werden in größeren Höhen überquert als Bergland oder Gebirge. Grundsätzlich findet Vogelzug regelmäßig in Höhen von etwas unter Meeresniveau (z.b. im Küstenbereich) bis in Höhen von etwa m statt. Zeitlicher Aspekt Der Umfang des Herbstzuges ist im Allgemeinen größer als der des Frühjahrszuges (Heimzug). Der überwiegende Teil der Zugvögel zieht aufgrund geringerer Windstärken, Wasserverluste und Prädation nachts. Leitlinien/Verdichtungsräume Bei einem flächendeckenden Vogelzug unabhängig von geomorphologischen Ausprägungen handelt es sich um einen Breitfrontenzug. Der überwiegende Teil der Zugvögel sind Breitfrontzieher. Trifft der Breitfrontenzug auf eine reliefbedingte Leitlinie liegt ein geleiteter Breitfrontenzug vor. Hierbei kann es zu einer Verdichtung des Zuges kommen. Beim selteneren Schmalfrontenzug fliegen die Arten (z.b. Kraniche) in einem engen Korridor, ohne dass hierfür eine Leitlinienwirkung verantwortlich ist. Relevante Leitlinien stellen Landschaftsstrukturen dar, wie z.b. Taleinschnitte, Geländemulden, Berghänge und Waldränder (bodennaher Zug). Von Bedeutung sind Leitlinien, wenn sie in der allgemeinen Zugrichtung ausgerichtet sind. Je geringer der Richtungsunterschied zwischen Leitlinie und Hauptrichtung, desto geringer ist die Verdichtung. Je großräumiger eine Leitlinie ist, desto höher das Ausmaß der Verdichtung. Beim bodennahen Vogelzug kann es zu einer vertikalen Verdichtung über eine Erhebung kommen, da die in verschiedenen Höhen fliegenden Tiere zum Aufstieg auf eine gemeinsame Höhe gezwungen werden, während die allgemein höher fliegenden Vögel ihre Zughöhe beibehalten (s. ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER 2001). Leitlinien können auch durch bestimmte Witterungsbedingungen entstehen. So weichen Zugvögel nach ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) bei West- bzw. Südwestwind in die Niederungen - insbesondere Tallagen, die in Hauptzugrichtungen verlaufen - aus, um höhere Winde in den Mittelgebirgslagen zu vermeiden. BRUDERER (1996) stellte auf Basis von simultanen Beobachtungen an vier verschiedenen Orten fest, dass die Flugrichtungen in

25 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Süddeutschland stärker durch die Windverhältnisse als durch räumliche Unterschiede beeinflusst werden. Je nach Ausmaß des Zugaufkommens im Bereich von Konzentrationszonen kann zwischen lokaler, regionaler und landesweiter Bedeutung unterschieden werden. Für eine Einstufung liegen derzeit noch keine entsprechenden Vergleichsdaten vor (STRAUB et al. 2012b) Ersteinschätzung zum Vorkommen potentieller Verdichtungsräume Nachfolgend wird geprüft, ob aufgrund landschaftsmorphologischer Strukturen mögliche Verdichtungszonen des Vogelzuges im Bereich der Suchräume vorkommen. Da keine belastbaren, durch entsprechende mehrjährige Untersuchungen bestätigte Daten zum Vorliegen einer lokalen Zugkonzentrationszone vorhanden sind, werden die nachfolgenden Aussagen nicht einer Konfliktanalyse unterzogen. Allgemeine Bedeutung des Nordschwarzwaldes Nach ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) ist die Hauptform des Vogelzuges in Rheinland- Pfalz der Breitfrontenzug. Aufgrund vergleichbarer Landschaftsausprägung dürfte dieses auch für den Nordschwarzwald gelten. Da der Höhenzugverlauf des Schwarzwaldes nicht genau in den Hauptzugrichtungen des Herbstzuges (SW, 230 ) bzw. des Frühjahrszuges (NO bis O) liegt, verläuft der Breitfrontenzug nicht parallel zum Höhenzugverlauf, sondern quer über den Schwarzwald. Als reliefbedingte Leitlinien für den Vogelzug dürften vor allem diejenigen Taleinschnitte von Fließgewässern besitzen, die in der allgemeinen Hauptzugrichtung (NO-SW) ausgerichtet sind. Suchraum 6 (Hummelsberg) Dieser befindet sich in den zentralen Hochlagen des Nordschwarzwaldes. Ein ausgeprägter Taleinschnitt als potentieller Verdichtungsraum existiert dort nicht. Die westlichen Bereiche des Suchraumes erstrecken sich jedoch zum angrenzenden Murgtal, dessen Talhänge Bestandteil einer reliefbedingten Leitlinie des Vogelzuges darstellen könnten. Wie im Kapitel bereits beschrieben, soll sich nach Ansicht eines lokalen Naturschutzvereines entlang des Murgtales eine Konzentrationszone des Vogelzuges befinden. Da diese jedoch entlang der östlichen Talhänge verlaufen soll, lägen die westlichsten Bereiche des Suchraumes außerhalb dieses vermuteten Verdichtungsraumes. Einschränkend ist anzumerken, dass das größtenteils in Nord-Süd-Richtung ausgerichtete Murgtal nicht der Hauptzugrichtung (NO-SW) der Vögel entspricht. Auch hier sind z.b. bei entsprechenden Windverhältnissen Abweichungen von der bevorzugten Zugrichtung möglich. Der Suchraum selbst wird von einem zusammenhängenden Waldbestand eingenommen, in denen wenige Leitstrukturen für den bodennahen Vogelzug vorhanden sind.

26 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse Die Untersuchungen und die nachfolgenden textlichen Ausführungen zu den Fledermäusen erfolgten durch das Gutachterbüro STAUSS & TURNI aus Tübingen. 6.1 Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch WEA Windenergieanlagen können grundsätzlich für Fledermauspopulationen mit Problemen verbunden sein (BRINKMANN et al. 2006, RODRIGUEZ et al. 2008), u.a. durch: Störung oder Zerstörung von Flugkorridoren Störung oder Zerstörung von Quartieren (Fortpflanzungsstätten, Ruhestätten) ein erhöhtes Kollisionsrisiko für in großer Höhe fliegende Fledermäuse Störung oder Zerstörung essentieller Nahrungshabitate Während sich die Störungen oder Zerstörungen von Quartieren, Nahrungshabitaten und Flugkorridoren kaum beziffern lassen, liegen zumindest für Kollisionen hinreichend Zahlen vor. In der Zentralen Fundkartei (DÜRR 2013) waren im April 2013 für Deutschland aus den vergangenen Jahren bereits Kollisionsopfer aus 17 Fledermausarten registriert. Häufigste Arten waren der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) mit 35 % aller Funde, dann folgten Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) mit 24,9 %, die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) mit 20,9 %, der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri) mit 5,0 % und die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) mit 4,3 %. Bei den genannten Fledermausarten handelt es sich um Arten, die regelmäßig (Großer Abendsegler) oder zumindest zeitweilig sehr hoch fliegen und im freien Luftraum jagen bzw. Transferflüge gelegentlich auch unabhängig von Orientierung bietenden Vegetationsstrukturen vornehmen können. Andere Arten werden gelegentlich Kollisionsopfer, wenn sie z.b. Insektenschwärmen in größere Höhen folgen. Möglicherweise geraten Fledermäuse auch dadurch in Gefahr, dass der Anlageturm bis in den Rotornabenbereich von Fledermäusen als potenzielles Quartier inspiziert wird. Ein erhöhtes Kollisionsrisiko besteht vermutlich in der Nähe von Gehölzstrukturen und Waldrändern (DÜRR & BACH 2004). So stellten die Autoren fest, dass 89 % aller Funde auf Anlagen entfielen, deren Mast maximal 100 m von Gehölzstrukturen entfernt standen. Einige Opfer fallen in der Balz- und Schwärmzeit im Spätsommer an (z.b. Zwergfledermaus, Mückenfledermaus), viele Opfer betreffen jedoch Langstreckenflieger wie den Abendsegler und die Rauhautfledermaus während der Zugzeit (BEHR et al. 2011). Hochrechnungen auf Grundlage von systematischen Schlagopfernachsuchen für verschiedene Anlagen ergaben Schätzwerte zwischen 0 und über 50 geschlagene Fledermäuse pro Anlage und Jahr, wobei ein Großteil in den Zeitraum der Zugzeit fällt (NIERMANN et al. 2011). In der nachfolgenden Tabelle 6 sind alle bislang als Kollisionsopfer gemeldeten badenwürttembergischen Fledermausarten dargestellt:

27 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Tabelle 6: Wissenschaftl. Name Flugverhalten und Kollisionen einzelner Fledermausarten im Bereich von Windenergieanlagen in Baden-Württemberg. (aus: RODRIGUES et al. 2008, verändert) Jagd nah an Habitatstrukturen Wanderung oder großräumige Bewegung Hoher Flug (> 40m) Niedriger Flug Angezogen vom Licht Risiko Nachgewiesene Verlust Kollision Jagdhabitat Barbastella barbastellus x x Eptesicus nilssonii x x x Eptesicus serotinus? x x x Myotis alcathoe x x Myotis bechsteinii x x Myotis brandtii x x x x Myotis daubentonii x x x x Myotis emarginatus x? x x Myotis myotis x x x x Myotis mystacinus x x Myotis nattereri x x Nyctalus leisleri x x x x x Nyctalus noctula x x x x x Pipistrellus nathusii x x x x x x Pipistrellus pipistrellus x x x x x Pipistrellus pygmaeus x x x x x x Pipistrellus kuhlii x x x x x Plecotus auritus x x x x Plecotus austriacus x x x x Rhinolophus ferrumequinum x x Vespertilio murinus x x x x x 6.2 Methoden Seit Ende 2012 warten Fachgutachter bislang vergeblich auf die angekündigte Veröffentlichung der Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen der LUBW analog zu den bereits vorliegenden Empfehlungen zu den Vögeln. Ein unpublizierter, vorläufiger Entwurf (Stand Februar 2013) sieht für die Ebene der Bauleitplanung bzw. Flächennutzungsplanung folgendes Vorgehen vor: Um die Genehmigungsbehörden bzw. planende Gemeinde in die Lage zu versetzen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotsbestimmungen nach 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG und mögliche Ausnahme- und Befreiungslagen zu überprüfen, müssen folgende Wirkaspekte des betreffenden Vorhabens berücksichtigt werden: Kollisionsrisiko (für kollisionsgefährdete, windkraftempfindliche Fledermausarten) Beeinträchtigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (inkl. Tötung von einzelnen Individuen, die sich während des Eingriffs in den betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten aufhalten).

28 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Kollisionsrisiko Für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen (FNP) nach 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch und Bebauungsplänen, die Standorte für WEA ausweisen, ist die Erfassung von Fledermausarten im Gelände in der Regel nicht erforderlich. Die Beurteilung des Kollisionsrisikos erfolgt mittels einer fachgutachterlichen Einschätzung unter Berücksichtigung der im Rahmen der Datenrecherche gewonnenen Erkenntnisse. In dieser wird dargelegt, ob durch die vorgesehenen Festlegungen die Verletzung des Verbotstatbestandes des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu erwarten ist. Mögliche Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind hierbei zu berücksichtigen. Das Ergebnis der fachgutachterlichen Einschätzung ist eine dreistufige Bewertung (hoch-mittelgering) des Kollisionsrisikos für den betreffenden Raum. Beeinträchtigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Die Beurteilung, ob es durch das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kommt, erfolgt ebenfalls mittels einer fachgutachterlichen Einschätzung unter Berücksichtigung der im Rahmen der Datenrecherche gewonnenen Erkenntnisse. Die fachgutachterliche Einschätzung schließt auch die Betrachtung potenzieller Jagdhabitate kleinräumig jagender Fledermausarten mit ein. In der fachgutachterlichen Einschätzung wird dargelegt, ob durch die vorgesehenen Festlegungen die Verletzung der Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG zu erwarten ist (vgl. auch Abschnitt des Windenergieerlasses). Da noch keine offiziellen Empfehlungen zur Erfassung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen vorliegen, orientierte sich das methodische Vorgehen für die Konfliktpotentialanalyse im vorliegenden Fall an dem EUROBATS Leitfaden (RODRIGUES et al. 2008). Hierbei wurden zunächst folgende Datenquellen herangezogen: Luftbilder/Topografische Karten Verbreitungskarten der Fledermausarten (BRAUN & DIETERLEN 2003, LUBW 2013b) Daten der Belegsammlung des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe Datenrecherchen vor Ort und eigene Daten aus Untersuchungen bei Lauf und Sasbach (TURNI & STAUSS 2011a und 2011b) Wertvolle Hinweise von Johannes Ebert (Städtisches Forstamt Baden-Baden) Zur Erfassung und Dokumentation fledermausrelevanter Landschaftsstrukturen (Leitstrukturen, potenzielle Jagd- und Quartierhabitate, Wanderkorridore) erfolgten Geländebegehungen in den Suchräumen zu folgenden Terminen: Suchraum 3: Suchraum 5: und Suchraum 6: Suchraum 12:

29 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Konfliktanalyse Anhand bereits vorhandener Daten und der im Gelände erhobenen Daten erfolgte im Rahmen dieser Arbeit eine Konfliktanalyse für die potenziellen Standortgebiete für Windenergieanlagen mit dem Ziel, die sensiblen und die weniger sensiblen Bereiche darzustellen. Die Suchräume werden in Teilbereiche unterteilt und diese hinsichtlich ihres Risikopotentials für Fledermäuse bewertet. Dabei werden das Risiko der bau- und anlagebedingten Zerstörung von Quartier- und Nahrungshabitaten und das Risiko der betriebsbedingten Kollision beurteilt. Die Bewertung erfolgte nach den Empfehlungen der LUBW in den Kategorien hoch mittel gering. Die Kriterien sind in der nachfolgenden Tabelle 7 dargestellt. Tabelle 7: Kriterien zum Kollisionsrisiko Kollisionsrisiko im Bereich der geplanten WEA gering mittel hoch Faktor sporadische Einzelbeobachtungen geringes Quartierpotential geringes/mittleres Jagdgebietspotential regelmäßige Einzelnachweise mittleres Quartierpotential mittleres/hohes Jagdgebietspotential Reproduktionsnachweise Schwärm- u. Überwinterungsquartiere hohes Quartierpotential potentielle Zugkonzentrationsräume bedeutende Nahrungshabitate hohes Jagdgebietspotential Zugkorridore von Fledermäusen gelten in Baden-Württemberg laut Windenergieerlass als Tabubereiche für die Errichtung von Windenergieanlagen, wenn die WEA zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können. Für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat die Einstufung auf Bauleitplanungsebene gemäß LUBW folgende in der Tabelle 8 dargestellte Konsequenzen.

30 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Tabelle 8: Untersuchungsumfang im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Kollisionsrisiko gemäß fachgutachterliche Einschätzung Vor Errichtung der WEA Untersuchungsmethoden Nach Errichtung der WEA hoch Erfassung erforderlich Gondelmonitoring mittel Erfassung dringend erforderlich Gondelmonitoring gering Erfassung empfohlen Gondelmonitoring

31 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Suchraum Beschreibung des Untersuchungsgebietes Der Suchraum 6, Hummelsberg (Teilgebiet 91) wurde in acht, topographisch abgegrenzte Teilbereiche untergliedert (s. Abbildung 15), die im Folgenden hinsichtlich ihrer jeweiligen Bedeutung als Fledermauslebensraum charakterisiert werden. Abbildung 15: Abgrenzung der Teilbereiche im Suchraum 6

32 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Teilbereich A Gernsberg Das Gebiet Gernsberg liegt westlich der Gemeinde Obertsrot und erreicht im Bereich Erlengrund eine Höhe von 469 m ü NN. Das Waldbild ist geprägt von zahlreichen größeren Windwurfflächen (vermutlich Sturm Lothar, 1999) mit Jungbestand aus Fichten, Kiefern, Douglasien, Lärchen, Birken und Ahorn sowie einzelnen Buchen und Lärchen mittleren Alters, die dem Sturm standgehalten haben. Ältere Bäume, die als Fledermausquartiere in Betracht kommen könnten, waren keine zu finden. Abbildung 16: Jungbestand Mischwald im Teilbereich Gernsberg (Teilbereich A) Auf den nicht von früheren Stürmen betroffenen Flächen stockt ein fichtendominierter Bestand mit einzelnen beigemischten Kiefern, Lärchen, Tannen, Douglasien und Buchen im mittleren Alter. Im Unterstand sind hier wie im übrigen Untersuchungsgebiet häufig größere Exemplare der Stechpalme (Ilex aquifolium) vertreten. Insgesamt ist das Waldgebiet deutlich von Nadelhölzern dominiert und entspricht dem typischen, eher strukturärmeren Fichtenwirtschaftswald. Am Gernsberg sind nur sehr wenige geeignete Spalten oder Höhlenbäume für Fledermäuse vorhanden, das Quartierpotential entsprechend gering. Als Jagdhabitat dürfte das Gebiet aufgrund fehlender Gewässer und aufgrund nur weniger vorhandener, strukturreicher größerer Auflichtungen allenfalls von mittlerer Bedeutung sein, eine erhöhte Jagdaktivität ist also nicht zu erwarten. Zugbewegungen können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, zumal ziehende Fledermausarten im Frühjahr und im Spätsommer/Herbst im angrenzenden Murgtal sicher zu erwarten sind.

33 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fazit Die Waldbereiche am Gernsberg kommen als Quartierhabitat kaum und als Jagdhabitat für Fledermäuse nur bedingt in Betracht. Ob das Gebiet im Bereich eines regelmäßig genutzten Zugkorridors liegt, muss noch geklärt werden. Für den Bereich kann von einem geringen bis mittleren Konfliktpotential im Hinblick auf Windenergieanlagen ausgegangen werden. Teilbereich B Hummelsberg Der Teilbereich Hummelsberg befindet sich südwestlich des Teilgebietes Gernsberg und östlich der Gemeinde Oberbeuren und erreicht eine Höhe von 558 m ü NN. Auf den windexponierten Lagen stockt meist ein Buchen-Jungbestand, der mit Fichten, Lärchen, Birken und weiteren Baumarten durchmischt ist. Abbildung 17: Junger Laubwaldbestand mit stehendem Totholz (Teilbereich B) Südlich des Hummelsbergs befindet sich ein größeres Gebiet mit Buchen mittleren Alters und wenigen älteren Buchen, die vereinzelt Spechtlöcher aufweisen. Daneben ist hier auch etwas stehendes Totholz zu finden. Der Unterstand ist relativ spärlich mit kleinen Fichten, Tannen und Buchen ausgestattet. Häufig wächst hier unter dem lichten Buchenschirm die Stechpalme.

34 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Am Hummelsberg sind vereinzelt geeignete Spalten oder Höhlenbäume für Fledermäuse vorhanden, es besteht also ein geringes bis mittleres Quartierpotential. Als Jagdhabitat dürfte das Gebiet aufgrund fehlender Gewässer und weniger strukturreicher größerer Auflichtungen von geringer bis mittlerer Bedeutung sein, eine erhöhte Jagdaktivität ist nicht zu erwarten. Zugbewegungen können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, zumal ziehende Fledermausarten im Frühjahr und im Spätsommer/Herbst im angrenzenden Murgtal und in weiteren Bachtälern zu erwarten sind. Fazit Obwohl in den Waldbereichen am Hummelsberg zumindest stellenweise Höhlenbäume vorhanden sind (wertvolle Hinweise von J. EBERT), ist das Quartierangebot in diesem Teilbereich insgesamt relativ gering und kein Indiz für ein erhöhtes Fledermausaufkommen. Die Waldbereiche am Hummelsberg kommen als Jagdhabitat für Fledermäuse nur bedingt in Betracht. Ob das Gebiet im Bereich eines regelmäßig genutzten Zugkorridors liegt, muss noch geklärt werden. Für den Bereich kann von einem geringen bis mittleren Konfliktpotential im Hinblick auf Windenergieanlagen ausgegangen werden. Teilbereich C Webersberg Das Gebiet um den Webersberg liegt südwestlich der Gemeinde Obertsrot und ist durch einen Wechsel aus Sturmflächen und geschlossenen Bestandesteilen geprägt. Die Sturmflächen sind im Bereich Raidenberg vor allem durch Buchen-Jungbestand bestockt, der mit Fichten, Lärchen und anderen Baumarten durchmischt ist. Einzelne Lärchen, Buchen und Kiefern mittleren Alters stehen als Einzelbäume auf diesen Sturmflächen. Im Bereich Grailoch ist der Bestand überwiegend von Fichten mit einzelnen Tannen und Douglasien geprägt. Im Unterstand stehen meist Buchen und junge Fichten. Im südlichen Bereich des Webersbergs befinden sich Buchenbestände mittleren Alters, in denen als Mischbaumarten einzelne Fichten, Kiefern, Eichen und Bergahorn vorkommen. Entlang des Forstweges stehen auch ältere Exemplare, die jedoch keine Spechtlöcher oder sonstige Quartierstrukturen aufweisen. Am Webersberg sind fast keine geeigneten Spalten- oder Höhlenbäume für Fledermäuse vorhanden, es besteht also nur ein geringes Quartierpotential. Als Jagdhabitat bietet das Gebiet aufgrund fehlender Gewässer und fehlender strukturreicher Auflichtungen kaum Insekten, so dass eine erhöhte Jagdaktivität ist nicht zu erwarten. Zugbewegungen können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, zumal ziehende Fledermausarten im Frühjahr und im Spätsommer/Herbst im angrenzenden Murgtal zu erwarten sind. Fazit Die Waldbereiche am Webersberg kommen als Quartier- und Jagdhabitate kaum in Betracht. Ob das Gebiet im Bereich eines regelmäßig genutzten Zugkorridors liegt, muss

35 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag noch geklärt werden. Für den Bereich kann von einem geringen bis mittleren Konfliktpotential im Hinblick auf Windenergieanlagen ausgegangen werden. Abbildung 18: Sturmfläche mit Buchen-Lärchen-Fichtenjungwuchs und benachbartem Fichtenbestand (Teilbereich C) Abbildung 19: Mischwald (Teilbereich C)

36 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Teilbereich D Sperrbuch und Lindel Im Gebiet Sperrbuch befindet sich eine Buchen-Altholzgruppe mit zwei sehr alten Buchen, die zahlreiche Spechtlöcher im oberen Kronenbereich aufweisen. Daneben sind in einem älteren Buchenbestand weitere Bäume mit Spechtlöchern und stehendes Totholz vorhanden. Als Mischbaumarten und im Zwischenstand stocken Fichten, Tannen, Douglasien und Bergahorn. Abbildung 20: Lichter Buchenwald mit Höhlenbaum, angrenzend Mischwald (Teilbereich D) Weiter südlich davon, im Gebiet Lindel, erstreckt sich ein lichter Buchenbestand mit mittelalten Buchen, von denen einzelne Exemplare auch Spechtlöcher aufweisen. Neben Buchen sind Fichten, Kiefern, Tannen und Douglasien als Mischbaumarten vorhanden. Insgesamt ergibt sich durch kleinere Sturmflächen mit einer Strauchschicht und einer schönen Verteilung der Bäume in Alter und Höhe ein strukturreiches Waldbild. Im Waldgebiet Sperrbuch und Lindel sind mehrere geeigneten Spalten- oder Höhlenbäume für Fledermäuse vorhanden, es besteht also ein mittleres bis hohes Quartierpotential. Im Umkreis sind mehrere Klingen, Bachtälchen, Quellbereiche und strukturreiche halboffene Flächen vorhanden, sodass dieses Gebiet über ein gutes Insektenangebot verfügt und daher eine erhöhte Jagdaktivität zu erwarten ist. Zugbewegungen können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, zumal ziehende Fledermausarten im Frühjahr und im Spätsommer/Herbst im angrenzenden Murgtal und kleineren Bachtälern zu erwarten sind.

37 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fazit Die Waldbereiche am Sperrbuch und Lindel kommen als Quartier- und Jagdhabitate in Betracht. Ob das Gebiet im Bereich eines regelmäßig genutzten Zugkorridors liegt, muss noch geklärt werden. Für den Bereich kann von einem mittleren bis hohen Konfliktpotential im Hinblick auf Windenergieanlagen ausgegangen werden. Teilbereich E Weisenbach Im Teilgebiet südwestlich von Weisenbach stockt ein dichter Fichtenwirtschaftswald mit wenigen Mischbaumarten, die Fläche weist kaum Strukturreichtum auf. Für Fledermäuse bietet sich hier kein Quartierpotential, das Nahrungsangebot ist eher gering. Zugbewegungen können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, zumal ziehende Fledermausarten im Frühjahr und im Spätsommer/Herbst im angrenzenden Murgtal und kleineren Bachtälern zu erwarten sind. Fazit Die Waldbereiche südwestlich von Weisenbach kommen als Quartier- und Jagdhabitate kaum in Betracht. Ob das Gebiet im Bereich eines regelmäßig genutzten Zugkorridors liegt, muss noch geklärt werden. Für den Bereich kann von einem geringen bis mittleren Konfliktpotential im Hinblick auf Windenergieanlagen ausgegangen werden. Teilbereich F Breitbach Das Gebiet Breitfeld ist von mittelaltem Fichtenbestand mit Tanne und Lärche als Begleitbaumarten geprägt. Auch in diesem Teilbereich sind einige großflächige Sturmflächen zu finden, auf denen vor allem junge Buchen, Birken und Lärchen wachsen. Für Fledermäuse bietet sich hier ein sehr geringes Quartierpotential, da geeignete Spalten- und Höhlenbäume weitgehend fehlen. Das Nahrungsangebot ist zumindest auf den strukturreichen ehemaligen Sturmwurfflächen als mittel einzustufen. Im Gebiet ist demzufolge eine geringe bis mittlere Aktivität zu erwarten. Zugbewegungen können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, zumal ziehende Fledermausarten im Frühjahr und im Spätsommer/Herbst im angrenzenden Murgtal zu erwarten sind. Fazit Die Waldbereiche im Gebiet Breitfeld kommen als Quartierhabitate kaum in Betracht und spielen auch als Jagdhabitat eher eine untergeordnete Rolle. Ob das Gebiet im Bereich eines regelmäßig genutzten Zugkorridors liegt, muss noch geklärt werden. Für den Bereich kann von einem geringen bis mittleren Konfliktpotential im Hinblick auf Windenergieanlagen ausgegangen werden.

38 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abbildung 21: Nadelwaldbestand (Teilbereich F) Abbildung 22: Sturmwurffläche mit Jungwuchs (Buche, Fichte, Lärche) (Teilbereich F)

39 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Teilbereich G Heiligenwald Im Teilbereich Heiligenwald erstreckt sich ein älterer Buchenbestand mit einzelnen Spechtbäumen und eher lichter Bestockung, dennoch bleibt das potenzielle Quartierangebot für Fledermäuse eher im geringen bis mittleren Bereich. Durch die ausgeprägte Mehrschichtigkeit und einzelne ältere Tannen und Fichten als Mischbaumarten erhält dieses Teilgebiet die Form eines strukturreichen Bergmischwaldes. Die Aktivität der Fledermäuse wird in dieser Höhenlage allenfalls im mittleren Bereich liegen, zumal größere Lichtungen oder Gewässer fehlen. Zugbewegungen können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, zumal ziehende Fledermausarten im Frühjahr und im Spätsommer/Herbst im angrenzenden Murgtal zu erwarten sind. Fazit Die Waldbereiche im Gebiet Heiligenwald kommen als Quartierhabitate bedingt in Betracht und spielen auch als Jagdhabitat eher eine untergeordnete Rolle. Ob das Gebiet im Bereich eines regelmäßig genutzten Zugkorridors liegt, muss noch geklärt werden. Für den Bereich kann von einem geringen bis mittleren Konfliktpotential im Hinblick auf Windenergieanlagen ausgegangen werden. Teilbereich H Maienplatz Der Teilbereich Maienplatz ist von einer großen Sturmfläche geprägt, die vor allem von jungen Fichten bewachsen ist. Als weitere Baumarten sind Douglasien, Kiefern, Lärchen, Birken und Buchen anzutreffen. Auf der Jungbestandsfläche stehen verstreut einzelne ältere Kiefern, Buchen, Lärchen und Tannen. Am Rande dieser Fläche schließt ein von Fichten dominierter Bestand mittleren Alters an. Das Quartierpotential für Fledermäuse ist in diesem Gebiet sehr gering, da kaum geeignete Spalten- oder Höhlenbäume vorhanden sind. Als Nahrungshabitat könnten die vom Sturmwurf geprägten Flächen bedingt eine gewisse Bedeutung haben. Die Aktivität der Fledermäuse wird im geringen bis mittleren Bereich liegen, zumal größere Lichtungen oder Gewässer fehlen. Zugbewegungen können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, zumal ziehende Fledermausarten im Frühjahr und im Spätsommer/Herbst im angrenzenden Murgtal zu erwarten sind. Fazit Die Waldbereiche im Gebiet Maienplatz kommen als Quartierhabitate kaum in Betracht und spielen auch als Jagdhabitat eher eine untergeordnete Rolle. Ob das Gebiet im Bereich eines regelmäßig genutzten Zugkorridors liegt, muss noch geklärt werden. Für den Bereich kann von einem geringen bis mittleren Konfliktpotential im Hinblick auf Windenergieanlagen ausgegangen werden.

40 Raumschaft Baden-Baden, Bühl und angrenzende Kommunen - T-FNP Windenergie - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abbildung 23: Geschlossener Fichtenbestand (Teilbereich H) Abbildung 24: Sturmwurffläche, hauptsächlich mit Fichtenjungwuchs (Teilbereich H)

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