Teil-Flächennutzungsplan Windenergie für die. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Seelbach und Schuttertal Artenschutzrechtliche Prüfung

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1 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Seelbach und Schuttertal rechtliche Prüfung Auftraggeber: Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Seelbach und Schuttertal c/o Gemeinde Seelbach Hauptstraße Seelbach Auftragnehmer: Nelkenstraße Bühl / Baden Projektleitung: DR. MARTIN BOSCHERT Diplom-Biologe Landschaftsökologe, BVDL Beratender Ingenieur, INGBW Projektbearbeitung: DR. MARTIN BOSCHERT, Diplom-Biologe DR. MARC FÖRSCHLER, Diplom-Biologe PHILIPP GEHMANN, M. Sc. Forest Ecology and Management HEIKE HENNRICH, Diplom-Biologin MARIA HUBER, MA rer. nat. Zoologie Bühl, Stand 13. Juli 2014

2 Seite Inhaltsverzeichnis Zusammenfassendes Fazit Einleitung Rechtliche Grundlagen Windkraftsensible Vogelarten im Gebiet der VVG Seelbach-Schuttertal Vorbemerkung Prinzipielle Vorgehensweise Brutvögel... Rastvögel inklusive Wintervögel Vogelzug Vorgehensweise VVG Seelbach-Schuttertal... Brutvögel... Rastvögel inklusive Wintervögel... Vogelzug Windkraftsensible Vogelarten Nicht-windkraftsensible Vogelarten FFH-Anhang IV-Arten zuzüglich FFH-Anhang II-Arten Spannungsfeld Vögel und Windkraft Beeinträchtigungen von Vögeln durch Windkraft Kollisionen Artspezifische Beeinträchtigungen von Vogelarten durch Windkraft Konfliktanalyse... Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen Literatur und Quellen Anhang Karten Steckbriefe zu den Suchräumen Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

3 Teil-Flächennutzungsplan - Windenergie für die Vereinbarte Verwaltugnsgemeinschaft der Gemeinden Seelbach und Schuttertal rechtliche Prüfung Zusammenfassendes Fazit Die artenschutzrechtliche Abschätzung zur Neuaufstellung Teil-FNP Windenergie für die VVG Seelbach-Schuttertal liefert die artenschutzrechtliche Bewertung der verschiedenen Untersuchungsbereiche, die als Eignungsfläche für Windkraftstandorte in Betracht kommen. Im Vordergrund stehen vor allem die beiden Tiergruppen Vögel und Fledermäuse, die durch den Bau und vor allem den Betrieb von Windenergieanlagen betroffen sein könne. Hinsichtlich der Fledermäuse wurde ein separater und eigenständiger Bericht erstellt, auf den hier verwiesen wird (Frinat 2013). Der Bericht enthält für die zweite Gruppe, die Vögel, Einführungen zur Problematik Windkraft und Vögel, die Darstellung der Vorgehensweise (abgeschichtetes Vorgehen von der Auswertung vorhandener Daten aus unterschiedlichen Quellen bis hin zu avifaunistischen Untersuchungen), die Darstellung der Ergebnisse und die Bewertung aus avifaunistischer sowie artenschutzrechtlicher Sicht. Besonders die Kollision mit Windkraftanlagen (drehende Rotoren, Mastbereich inklusive Anlockung ziehender Vögel durch optische Reize) können zu erheblichen Auswirkungen auf verschiedene windkraftsensible Vogelarten führen und damit zu einer Verbotsverletzung (Tötungsverbot). Ebenfalls zu einer Verbotsverletzung (Störungs- und Zerstörungsverbot) kann es kommen durch direkten und indirekten Lebensstätten- bzw. Ruhestättenverlust infolge von Scheucheffekten, Meideverhalten und Barriereeffekten durch akustische (Lärm) und optische Reize (Licht) sowie durch Erschütterungen (Vibrationen) beim Betrieb der Anlagen, seltener auch durch die Anlagen selbst. Ferner werden sämtliche artenschutzrechtliche Arten bzw. Artengruppen behandelt, die in der Regel nicht durch den Betrieb von Windenergieanlagen betroffen sind, allerdings durch die baulichen Eingriffe bei der Zuwegung und der Kabeltrasse sowie am Standort selbst betroffen sein können. Insgesamt wurden 15 Flächen untersucht und bewertet. Nach den Ergebnissen der Kartierungen und Geländebegehungen in den Jahren 2012 und 2013 sowie durch die Auswertung vorhandener Daten ergab sich bei der Bewertung in Anlehnung an die LUBW-Hinweise sowie die Ergebnisse aus vier immisssionschutzrechtlichen Verfahren (SEL 1, SEL 5 und SCH 3, SCH 1 sowie SCH 5) für vier Untersuchungsflächen ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential (SEL 1 und 2 sowie SCH 7 und 10), für drei ein hohes (SEL 3, SCH 6 und 9), für einen Suchraum ein geringes bis hohes (SCH 1 - Bewertung im immissionsschutzrechtlichen erfahren noch nicht abgeschlossen) und sechs mit einem geringen artenschutzrechtliches Konfliktpotential (übrige Flächen). In einem weiteren Schritt werden für die Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

4 einzelnen Untersuchungsbereiche anhand der Topographie, aber auch anhand der Biologie der einzelnen Arten hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG bewertet. Danach kann auf der Gesamtfläche im Untersuchungsbereich SEL 2 aktuell ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko beim Uhu. u.a. aufgrund seiner Lebensweise und der Geländetopographie, nicht ausgeschlossen werden, während die Arten in den jeweiligen Suchräumen, die zu einer Beurteilung mit sehr hohem Konfliktpotential führten, entsprechend den LUBW- Hinweisen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren untersucht werden müssen, da aufgrund der Lebensweise dieser Arten nicht von einer Nutzung bzw. von einer eingeschränkten Nutzung des gesamten Suchraums ausgegangen werden kann (siehe Tabelle 5). 1.0 Einleitung Die Windenergienutzung soll in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang können die Gemeinden in ihren Flächennutzungsplänen Vorrangflächen für die Windkraft ausweisen. Da jedoch bekannt ist, dass u.a. verschiedene Vogelarten durch Kollision mit drehenden Rotorblättern, aber auch durch Kollision mit Windkraftmasten zu Tode kommen, ferner aber auch ihre Lebensstätten durch den Bau beschädigt oder zerstört werden und sie durch den Betrieb gestört werden können, ist im Rahmen der Neuaufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie für die VVG Seelbach-Schuttertal nach dem BNatSchG zu prüfen, ob die Zugriffs- und Störungsverbote nach 44 (1) BNatSchG bei einer Umsetzung verletzt werden können. Betroffen sind alle europarechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten sowie alle Anhang IV-Arten nach FFH-Richtlinie) sowie solche Arten, die in einer Rechtsverordnung nach 54 (1) Nr. 2 BNatSchG aufgeführt sind (besonders geschützte und streng geschützte Arten nach BArtSchV 1 und Anlage 1 zu 1). Im Rahmen dieses Fachbeitrags werden sämtlich artenschutzrechtlich relevanten Arten und Gruppen besprochen, wobei die Vogelarten im Vordergrund stehen, die nach den Hinweisen für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen der LUBW (Stand 1. März 2013) als windkraftsensibel aufgeführt werden. Die untersuchten Bereiche richten sich nach einer Vorschlagsliste aus dem Konzept zum Teil-FNP Windenergie (Stand April 2013). Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

5 2.0 Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen einer artenschutzrechtlichen Prüfung werden im BNatSchG insbesondere in Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope' und dort in den 44 (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten) und 45 (Ausnahmen) dargelegt. Die Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten, zu denen die europäischen Vogelarten (im Sinne des Artikel 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie gehören, werden in 44 Abs. 1, Nr. 1-3 konkret genannt. Demnach ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Verletzungs- und Tötungsverbot), 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Störungsverbot), 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Schädigungsverbot, Zerstörungsverbot). In 44 Abs. 5 BNatSchG wird allerdings relativiert, dass für nach 15 zulässige Eingriffe, sowie für Eingriffe, welche im Sinne des 18 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig sind, ein Verstoß gegen das Schädigungsverbot nach 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht vorliegt, wenn die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich können dazu auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Werden Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG mit Bezug auf die streng geschützten Arten erfüllt, müssen für eine Projektzulassung die Ausnahmevoraussetzungen des 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein. 3.0 Windkraftsensible Vogelarten im Gebiet der VVG Seelbach-Schuttertal 3.1 Vorbemerkung Grundlage für die Vorgehensweise ist die in den Hinweisen für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen der LUBW (Stand 1. März 2013) genannte Einschätzungsprärogative des zuständigen Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

6 Planungsträgers, in diesem Fall i.d.r. die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt des Landkreises Emmendingen ( die dargestellten Erfassungsstandrads stellen für den Bereich der Bauleitplanung nicht die einzig zulässige Vorgehensweisen hinsichtlich Methodik und Umfang der Bestandserfassung dar und sind daher nicht im Einzelnen bindend. Den zuständigen Planungsträgern steht bezüglich der Bestandserfassung eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu. Die vom fachkundig beratenen Planungsträger gewählte Vorgehensweise zur Bestandserfassung kann dann nicht als falsch beanstandet werden, wenn das Verfahren im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar ist und sich nicht als unzulässiges oder gar ungeeignetes Mittel zur Erfüllung der artenschutzrechtlichen Vorgaben erweist. ). Zur weiteren Vorgehensweise bei den Vögeln im Rahmen der Neuaufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie fanden neben Telefonaten und Gesprächen verschiedene Abstimmungsgespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg statt, u.a. am 24. April 2013 in Offenburg, dessen Ergebnisse nachfolgend dargestellt sind. Bei einem Gespräch mit der Höheren Naturschutzbehörde am Regierungspräsidium Freiburg sowie mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ortenaukreis wurde das Vorgehen am 29. Juli 2013 ebenfalls besprochen. Die Höhere Naturschutzbehörde stimmte dem Vorgehen zu. 3.2 Prinzipielle Vorgehensweise In den Hinweisen der LUBW (Stand 1. März 2013) wird zwischen Brutvogel-, Rastvogelund Vogelzugerfassungen unterschieden, wobei die windkraftempfindlichen Vogelarten im Vordergrund stehen Brutvögel Bei den Vögeln ist eine intensive flächendeckende Bestandserhebung der windkraftempfindlichen Arten, wie sie in den Hinweisen der LUBW dargestellt ist, auf der Ebene der Flächennutzungsplanung für die Planungsträger i.d.r. nicht leistbar. Stattdessen kam folgende Methodik zur Anwendung: In einem ersten Schritt wurden die in den Hinweisen der LUBW aufgelisteten Arten bzw. Artengruppen hinsichtlich ihres möglichen Vorkommens in den jeweiligen Verwaltungsgebieten überprüft. Danach ergibt sich jeweils eine potentielle Arten- bzw. Artengruppenliste. Eine Begründung für jede Art bzw. jede Artengruppe schließt sich an. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

7 In einem zweiten Schritt wurde für diese potentielle Arten- bzw. Artengruppen die Datengrundlage überprüft, vorhandene Daten zusammengestellt und auf ihre Verwertbarkeit geprüft. Datenquellen waren einerseits bei der Naturschutzverwaltung (Gutachten zu Eingriffsplanungen, Bestandserhebungen, Pflege- und Entwicklungspläne, Managementpläne, programme usw.; in den Hinweisen explizit genannt die unteren Naturschutzbehörden), andererseits, sofern verfügbar, auch bei Naturschutzverbänden und Ornithologen vorhanden, weiterhin wurden Literatur und eigene Daten berücksichtigt. Bei Nutzung von Fremddaten erfolgte im Rahmen der Qualitätssicherung eine Plausibilitätsprüfung. Als Stichhr konnte 2009 gelten (in den Hinweisen der LUBW nicht älter als fünf Jahre), in begründeten Ausnahmefällen wäre jedoch auch auf ältere Gutachten und Daten (zurück bis zum Jahr 2005) zurückgegriffen worden. Zur Thematik Auerhuhn wurde auf die Unterlagen der Forstlichen Versuchsanstalt Freiburg (FVA) zurückgegriffen. Hinsichtlich Wanderfalken und Uhu wurden die bei der AGW Baden-Württemberg archivierten Daten abgefragt. In einem dritten Schritt wurden für Bereiche, für die nur lückenhaft Daten ermittelt werden konnten, fachgutachterliche Abschätzungen zum Vorkommen einzelner Arten durchgeführt, u.a. durch Potentialanalyse. Diese Potentialanalyse entspricht weitgehend der von der LUBW an verschiedener Stelle geforderten fachgutachterlichen Einschätzung. Sie erfolgt auf Grundlage der recherchierten Daten bzw. der Ergebnisse der Geländebegehungen sowie aufgrund der Abschätzung der Lebensraumeignung für die einzelnen Vogelarten. Dabei werden einschlägige Literatur sowie die umfangreichen Kenntnisse über die Biologie (Lebensraum, Lebensweise, Vorkommen, Verhalten) der einzelnen Arten berücksichtigt. Die Bewertungsgrundlagen werden im FNP dargestellt. Für die Potentialanalyse wurde eine Vor-Ort-Beurteilung durchgeführt, für die je nach Qualität der Fläche ein bis maximal drei Begehungen erforderlich sind (Beispiel: Für Fichtenforste ist eine Begehung ausreichend. Für artenreiche Bergmischwälder im entsprechenden Alter sind eventuell zwei weitere Begehungen notwendig.). Im Zuge dieser Begehung(en) sollen bereits Erfassungen der windenergieempfindlichen Vogelarten vorgenommen werden, z.b. nachweise bzw. -hinweise der entsprechenden Greifvogelarten. Daher waren die Begehungen in die Zeitpunkte zu legen, die für die Kartierung der Arten als die am besten geeigneten gelten. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

8 Resultierend aus diesen ersten Schritten wurde entschieden, ob in einem vierten Schritt Kartierungen inklusive regelmäßig frequentierter Nahrungshabitate und Flugkorridore notwendig werden. Dabei sind folgende Möglichkeiten denkbar: keine Kartierungen Voraussetzung: gute bis sehr gute Datenlage Kartierungen Nicht in allen Bereichen werden ausreichend Daten in der geforderten Qualität vorliegen. Diese sollen neben den Fortpflanzungsstätten auch Nahrungshabitate und regelmäßig frequentierte Flug- bzw. Wanderkorridore berücksichtigen. Die Anzahl der daraus resultierenden Kartierungen schwankte je nach Datenlage, Lage und potentiell vorkommenden Arten zwischen zwei, vier und sechs Begehungen. Anmerkung: Teile von Suchräumen, die überwiegend in Kategorie I des Auerhuhns bzw. innerhalb des spezifischen Radius liegen, innerhalb dessen die Fortpflanzungsstätten gesucht werden müssen (Spalte 4 der Tabelle 1 in den Hinweisen der LUBW), werden von den weiteren artenschutzrechtlichen Untersuchungen ausgeschlossen. In Abstimmung mit dem Planungsträger wären gegebenenfalls auch vertiefte Erfassungen möglich, die Aufschluss darüber geben können, ob Teilflächen aufgrund einer geringen Raumnutzung in der Gebietskulisse verbleiben können. Gezielte Kartierungen inklusive der Suche nach standorten ergaben aufgrund der Geländesituation im Schwarzwald und der Vorbergzone, aber auch aufgrund des Vogelartenspektrums nur für einzelne Arten einen Sinn, da sie bei flächendeckender Kartierung einen enormen Zeitaufwand bedeuten würden. Lediglich bei einzelnen Greifvogelarten wie dem Baumfalken und dem Wespenbussard sind Kartierungen durchführbar (Balzaktivitäten, Revierflüge, Nahrungsflüge, jedoch keine gezielte suche, sondern durch beobachtete Flugbewegungen den bereich eingrenzen). Pro Suchraum waren je nach Größe ein bis mehrere Kontrollpunkte auszuwählen. Bei größeren Suchräumen waren drei bis maximal vier solcher Kontrollpunkte notwendig, bei kleineren und übersichtlichen Suchräumen entsprechend nur ein Kontrollpunkt. An diesen Kontrollpunkten wurde bis zu drei Stunden beobachtet, wobei abhängig von der Topographie dieser Kontrollpunkt verschoben werden konnte. Insgesamt war eine flexible Anwendung möglich. Im Sinne der Qualitätssicherung wurde ausschließlich qualifiziertes und erfahrenes Fachpersonal eingesetzt und die Ergebnisse der einzelnen Kartierdurchgänge regelmäßig besprochen, um auch auf äußere Faktoren wie Witterung eingehen zu können. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

9 3.2.2 Rastvögel inklusive Wintervögel In einem ersten Schritt wurden die in den Hinweisen der LUBW aufgelisteten Arten bzw. Artengruppen hinsichtlich ihres möglichen Vorkommens im Bereich der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Seelbach und Schuttertal überprüft. Beispielsweise waren bedeutende Wasservogel-Vorkommen außerhalb der Gebiete der Rheinniederung und des Bodenseeraums i.d.r. nicht zu erwarten. Danach ergab sich jeweils eine potentielle Arten- bzw. Artengruppenliste. Für jede dieser Arten bzw. Artengruppen wurde eine fachgutachterliche Einschätzung abgegeben, wobei, entsprechend den Hinweisen der LUBW, u.a. folgende Parameter berücksichtigt wurden: Vorhandensein von Landschaftselementen, die größere Rastvogelbestände erwarten lassen, z.b. Feuchtgebiete oder Seen, potenzielle regelmäßige Flugbewegungen zwischen Nahrungshabitaten und Schlaf- bzw. Sammelplätzen und Abstände zu bereits bekannten, bedeutenden Rastgebieten. Ferner wurden zusätzlich die Kenntnisse der Gutachter im Naturraum, aber auch deren umfangreiche Kenntnisse zu den zu berücksichtigenden Vogelarten herangezogen Vogelzug In den Hinweisen der LUBW wird ausgeführt, dass gesonderte Erfassungen des Vogelzugs... in der Regel nicht erforderlich sind. Im Rahmen der Bauleitplanung wurden die einzelnen Suchräume vor Ort hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Vogelzug begutachtet. Dabei wurde anhand verschiedener Kriterien herausgearbeitet, wie die wahrscheinliche Bedeutung der einzelnen Suchräume als Zugkonzentrationspunkte zu bewerten ist, u.a. anhand des Reliefs, aber auch anhand von vorhandenen Daten. 3.3 Vorgehensweise Vögel VVG Seelbach-Schuttertal Die artenschutzrechtliche Prüfung basiert auf den Erkenntnissen von Überblicksbegehungen vom 14. Juni und 27. Juli 2013 unter Hinzuziehung der Kenntnis und der teilweise langjährigen Beschäftigung der Gutachter über Verbreitung, Lebensraum bzw. Lebensweise der einzelnen artenschutzrechtlich relevanten Gruppen und Arten. Untersuchungen zum Vorkommen Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

10 dieser Gruppen bzw. Arten wurden nicht durchgeführt. Allerdings wurden bei orts- und fachkundigen Bürgern nach diesen Arten angefragt. Außerdem wurde Literatur wie Grundlagenwerke ausgewertet, die im Rahmen des programms Baden-Württemberg für viele Tiergruppen sowie für Farn- und Blütenpflanzen, Moose und Flechten erstellt wurden. Für die Suchräume SEL 1 (Rauhkasten) (Ö:Konzept Freiburg), SEL 5 (Großer Grassert/ Kreuzstein) bzw. SCH 3 (Katzenstein/Heubühl) (Bioplan Bühl), SCH 1 Kambacher Eck/ Katzenstein sowie SCH 5 (Palmhöhe/Harmersbach/Hessenberg) (Büro Deuschle) war besprochen, dass die Unterlagen aus den bereits laufenden vier immissionsschutzrechtlichen Verfahren übernommen werden können. Während für die ersten drei Suchräume umfassende und vollständige bzw. nahezu vollständige Unterlagen inklusive Bewertung vorlagen, war dies für die beiden letzten Suchräume, SCH 1 und SCH 5, nicht der Fall. Hier mussten entsprechend eigene Daten ergänzt und eigene Abschätzungen besonders hinsichtlich der Bewertung vorgenommen werden. Die Vorgehensweise zur Erstellung der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde ausführlich am 29. Juli 2013 bei einem Abstimmungsgespräch zwischen Planern und Gutachtern sowie der UNB am Landratsamt Ortenaukreis und den Referaten 21, 55 und 56 am Regierungspräsidium Freiburg besprochen. Dabei wurde u.a. vereinbart, dass eine Abschichtung erfolgen kann, welche Arten aufgrund des Naturraumes und der Lebensraumausstattung vorkommen können und dass nicht alle artenschutzrechtlich relevanten Arten bzw. Gruppen auf der Ebene des FNP im Gelände erfasst werden müssen und können Brutvögel 1. und 2. Schritt Die Prüfung der Liste der windkraftsensiblen Arten (siehe erfolgte für den betroffenen Naturraum, den Mittleren Schwarzwald (Tab. 1). Grundlagen sind jeweils das Grundlagenwerk "Die Vögel Baden- Württembergs", Fachliteratur, Verbreitungskarten zu Artenvorkommen der LUBW (unter hier: Kormoran, Weißstorch, Wiesenweihe, Rot- und Schwarzmilan), Daten aus dem Archiv der AGW (Wanderfalke und Uhu) sowie auf Basis der langjährigen Beschäftigung mit dem Vorkommen dieser Tiergruppe, insbesondere von Vögeln in Deutschland speziell in Baden-Württemberg (Mitherausgeber der Roten Listen der Vögel Deutschlands und Baden-Württembergs, Hauptautor von zwei Bänden zur Avifauna Baden-Württembergs und Fachartikel über verschiedene Vogelarten, u.a. zur Verbreitung und zu Lebensraumansprüchen in Baden-Württemberg). Auch Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

11 eigene Daten aus dem Gebiet der VVG Seelbach-Schuttertal wurden ausgewertet (M. BOSCHERT und M. FÖRSCHLER), außerdem Daten von orts- und sachkundigen Bürgern: Helmut Opitz, Seelbach Hanspeter Püschel, Offenburg Thomas Ullrich, Ettenheim. Ferner wurde aber auch regionale und lokale Literatur ausgewertet, u.a. RAU & LÜHL (2011), LÜHL & RAU (2011) oder SCHMIDT (2000, 2013). Die Überprüfung ergab für folgende Arten, dass sie im betroffenen Naturraum Mittlerer Schwarzwald nicht als Brutvögel vorkommen, u.a. aufgrund ihrer Lebensraumansprüche oder aufgrund ihrer Verbreitung in Baden-Württemberg: Kormoran, Wiesen- und Kornweihe, Möwen, Zwergdommel, Reiher außer Graureiher, Rohrweihe, Seeschwalben, Sumpfohreule sowie Wiesenlimikolen außer Kiebitz. Unbekannt ist der aktuelle Status des Schwarzstorches, bei dem im Jahr 2009 nördlich des Verbandsgebietes Brutverdacht bestand (TH. ULLRICH, mdl. Mitt.). Als ehemaliger Brutvogel - nur in Tallagen - kann der Kiebitz angesehen werden. Ebenso als ehemaliger Brutvogel ist der Raubwürger zu betrachten. Auch für eine weitere Art sind Vorkommen im Naturraum denkbar, diese konnten jedoch ebenfalls für das Betrachtungsgebiet ausgeschlossen werden, weil die Verbreitung der entsprechenden Arten bekannt war oder der Lebensraum im Betrachtungsgebiet weitgehend fehlt: Wachtelkönig. Auer- und Haselhuhn kommen aktuell im Naturraum Mittlerer Schwarzwald noch bzw. noch wahrscheinlich vor, jedoch nicht im Betrachtungsgebiet (siehe indexjs.html? Für diese beiden Rauhfußhuhnarten, insbesondere für das Auerhuhn, war eine Übernahme der Daten und der Einschätzung der FVA, Freiburg, vorgesehen (siehe Hinweise der LUBW). Die FVA hat die windhöffigen Flächen im Schwarzwald hinsichtlich des Auerhuhns in vier Kategorien unterteilt. Die einzelnen Suchräume im Bereich der VVG Seelbach-Schuttertal liegen ausschließlich in Kategorie 4. Dies bedeutet, dass keine Restriktionen durch Auerhuhnschutz bestehen. Für das Haselhuhn existieren keine aktuellen Beobachtungen aus dem Betrachtungsgebiet sowie dem weiteren Umfeld mehr. Diese Arten werden in der Folge nicht mehr weiter betrachtet. Bei den übrigen Arten konnte prinzipiell mit einem Auftreten im Naturraum und auch in den Suchräumen gerechnet werden bzw. ist ein Auftreten bekannt (Weißstorch, Baum- und Wanderfalke, Wespenbussard, Rot- und Schwarzmilan und Uhu). Denkbar sind Arten wie Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

12 Tachymarptis melba K Ixobrychus minutus M deutscher Name Alpensegler Auerhuhn Baumfalke Haselhuhn Kormoran Kornweihe Möwen (Brutkolonien) Raubwürger Reiher (hier nur Graureiher) Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Schwarzstorch Seeschwalben (Brutkolonien) Sumpfohreule Uhu Wachtelkönig Wanderfalke Weißstorch Wespenbussard "Wiesenlimikolen" (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz) Wiesenweihe Ziegenmelker Zwergdommel wissenschaftlicher Name Tetrao urogallus Falco subbuteo Tetrastes bonasia Phalacrocorax carbo Circus cyaneus Larus spec. Lanius excubitor hier: nur Ardea cinerea Circus aeruginosus Milvus milvus Milvus migrans Ciconia nigra u.a. Sterna spec. Asio flammaeus Bubo bubo Crex crex Falco peregrinus Ciconia ciconia Pernis apivorus Numenius arquata, Gallinago gallinago, Vanellus vanellus Circus pygargus Caprimulgus europaeus Empfindlichkeit WEA M K M K K K K, M K K K K K, M K K K M K K K K, M K K, M Radius Fortpflanz- ungsstätte [km] bereich [km] , , ,5 0,5 1 4 Mittlerer Schwarzwald Brut- Lebensraum Vorkommen vorkommen vorhanden Vorbergzone ehemaliger Brutvogel ehemaliger Brutvogel nur Zug, Rast Talbereiche nein ehemaliger Brutvogel? nein? nein nein? ehemals Kiebitz, Zug nein ehemals? Nahrungsgebiet, Zug? nein (ehemals?) Zug Zug nein, Zug? Winter Zug bedingt nein nein bedingt bedingt, Kiebitz Zug Zug bedingt nein nein sicher möglich Radius Prüf- Nahrungsgebiet, Zug nein ehemaliger Brutvogel? nein nein nein nein Zug nein nein nein nein nein nein nein nein nein Zug Winter Brut, Zug nein nein nein Zug Zug nein nein nein Teil-FNP WE VVG Seelbach-Schuttertal Tabelle 1: Fachgutachterliche Abschätzung hinsichtlich des Auftretens windkraftsensibler Brutvogelarten im Bereich der VVG Seelbach-Schuttertal (nach LUBW-Liste). Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

13 Tabelle 3: Fachgutachterliche Abschätzung hinsichtlich des Auftretens von windkrasftsensiblen Rast- und Zugvögeln (nach LUBW-Liste). Rastvögel / Gruppe / Art Mittlerer Schwarzwald Wintervögel Vor- Lebensraum Vorkommen kommen vorhanden sicher möglich Greifvogelarten Rohrweihe Kornweihe Wiesenweihe Raubwürger Gänsearten Sing- und Zwergschwan Kiebitz Goldregenpfeifer? Gebiete mit regelmäßigen Ansammlungen anderer Wasser- und Watvogelarten Gebiete mit regelmäßig aufgesuchten aufgesuchten Massenschlafplätzen von Singvogelarten? nein nein nein nein (Bergfink) nein nein (kleinflächig) (kleinflächig) nein Schwarzstorch (aktueller Status nicht bekannt, Brutverdacht 2009) und Graureiher (aktuelle Brutverbreitung nicht ausreichend bekannt). Als Nahrungsgast tritt der Alpensegler auf, der in Ettenheim und Lahr brütet. 3. Schritt Aufgrund dieser Ergebnisse wurden im Jahr 2013 unter Berücksichtigung der sehr guten Datenlage für die Seelbacher und Schuttertäler Gemarkung (flächendeckende Kartierung TH. ULLRICH aus dem Jahr 2011) in einem 4. Schritt sechs Kartierdurchgänge, hauptsächlich zur Erfassung der Arten Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard und Baumfalke, im Zeitraum von April bis Anfang August auf sämtlichen Suchräumen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Tabellen 2 a und b unter Berücksichtigung der recherchierten Daten sowie der Ergebnisse des 3. Schrittes zusammengefasst.? nein nein nein nein nein bedingt nein nein nein nein nein Rastvögel inklusive Wintervögel 1. Schritt Die Überprüfung ergab für die relevanten Arten bzw. Gruppen, dass sie, in unterschiedlichem Maß, im Naturraum Mittlerer Schwarzwald vorkommen (Tab. 3). Mit einem Auftreten von Gänsearten, Sing- und Zwergschwan ist aufgrund der Lebensraumansprüche dieser Arten bzw. aufgrund fehlenden Lebensraumes im Naturraum nicht zu rechnen. Ferner sind regelmäßige Ansammlungen von Wasser- und Watvogelarten aufgrund fehlender Lebensraumausstattung auszuschließen bzw. können ausgeschlossen werden, auch wenn auf einzelnen Flächen wie im Naturschutzgebiet Brai in der Nähe der beiden Suchräume SCH 4 und 6 gelegentlich Limikolenarten rasten. Regelmäßige oder größere Ansammlungen sind in derartigen Gebieten nicht bekannt, aber auch nicht zu erwarten. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

14 Goldregenpfeifer Goldregenpfeifer deutscher Name deutscher Name wissenschaftl. Name wissenschaftl. Name Greifvogelarten Rohrweihe Raubwürger Gänsearten Gebiete mit regelmäßigen Kornweihe Wiesenweihe Sing- u. Zwergschwan Kiebitz Ansammlungen anderer Wasser- und Watvogelarten Gebiete mit regelmäßig aufgesuchten Massenschlafplätzen von Singvogelarten Greifvogelarten Rohrweihe Raubwürger Gänsearten Kornweihe Wiesenweihe Sing- u. Zwergschwan Kiebitz Gebiete mit regelmäßigen Ansammlungen anderer Wasser- und Watvogelarten Gebiete mit regelmäßig aufgesuchten Massenschlafplätzen von Singvogelarten SEL 1 Rauhkasten / nein / nein / (Bergfink) SCH 3 Kreuzstein/ Heubühl / nein / nein / (Bergfink) SEL 2 Rebio / nein / nein / (Bergfink) SCH 4 Hoher Geisberg / nein / nein / (Bergfink) SEL 3 Kallenwald / nein / nein / (Bergfink) SCH 5 Palmhöhe/Har- merbach/hessenb. / nein / nein / (Bergfink) SEL 5 Großer Grassert/Kreuzstein / nein / nein / (Bergfink) SCH 6 Rotzeleck / nein / nein / (Bergfink) SEL 6 Eulenkopf / nein / nein / (Bergfink) SCH 7 Hoher Stein/ Hühnersedel / nein / nein / (Bergfink) SCH 1 Kambacher Eck / nein / nein / (Bergfink) SCH 9 Fohrenbühl / nein / nein / (Bergfink) SCH 2 Lindenbühl / nein / nein / (Bergfink) SCH 10 Himmels- berg / nein / nein / (Bergfink) Teil-FNP WE VVG Seelbach-Schuttertal Tabelle 4: Rast- und Wintervögel: Auftreten der einzelnen windkraftsensiblen Vogelarten (nach LUBW-Liste) in den einzelnen Suchräumen. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

15 Mit dem Auftreten regelmäßiger Massenschlafplätze von Singvögeln ist ausnahmsweise für wenige Arten zu rechnen. In den Hinweisen der LUBW ist nicht näher ausgeführt, wie "regelmäßige Massenschlafplätze" definiert sind, sowohl bezogen auf "regelmäßig" als auch auf die Definition für "Massen". Daher wurde folgende Definition, die eine artspezifische Betrachtung beinhaltet, verwandt: Berücksichtigt wurden Singvogelarten, die regelmäßig in größeren Trupps auftreten und auch gemeinsame Schlafplätze aufsuchen, wobei eine artspezifische Betrachtung hinsichtlich der Größe erfolgen muss: Im Gebiet der VVG Seelbach-Schuttertal ist prinzipiell mit Massenschlafplätzen folgender Arten zu rechnen: Rauchschwalbe, Rabenkrähe, Wacholderdrossel, Star, Erlenzeisig sowie Berg- und Buchfink, ausnahmsweise auch andere Finkenarten wie Grünfink oder Bluthänfling. "Richtige" Massenschlafplätze mit Millionen von Vogelindividuen können im Gebiet der VVG Seelbach-Schuttertal nur beim Bergfink auftreten. Bei den übrigen Arten reichen die Größenklassen von wenigen Hundert (Rabenkrähe, Grünfink, Bluthänfling, Rauchschwalbe), über mehrere Hundert bis wenige Tausend (Saatkrähe, Wacholderdrossel, Star, Buchfink) bis zu mehreren Tausend Individuen (Star). Derartige Massenschlafplätze für die aufgelisteten Arten, bis auf den Bergfink, sind vor allem in den niedrigeren Lagen sämtlicher Suchräume möglich. Massenschlafplätze beim Bergfink sind in den allen Suchräumen möglich, ein Massenauftreten dieser Art findet jedoch nur unregelmäßig statt (Tab. 3). Auch verschiedene Greifvogelarten, u.a. Rot- und Schwarzmilan, könnten Rastvorkommen aufweisen. Im Talbereich der Schutter kann die Rohr- und Kornweihe als (regelmäßiger?) Durchzügler, Wiesenweihe als Durchzügler auftreten (Tab. 4). Die einzig relevante Wintervogelart, mit der potentiell in Offenlandbereichen des Betrachtungsgebietes gerechnet werden konnte, war der Raubwürger, da zumindest auf Teilflächen der Suchräume Lebensraum für diese Art vorhanden ist. Aufgrund dieser Ergebnisse ergab sich keine Notwendigkeit, im Rahmen der Teilfortschreibung des FNP Windenergie Rastvogeluntersuchungen durchzuführen Vogelzug Der Vogelzug im Bereich der Flächen der VVG Seelbach-Schuttertal stellt sich nach Überblicksbegehungen, bei der die einzelnen Suchräume vor Ort hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Vogelzug begutachtet wurden, u.a. anhand des Reliefs, aber auch anhand von vorhandenen Daten, wie folgt dar: Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

16 Durch die Nord-Süd-Ausrichtung des Schuttertals und damit auch der beiden westlich und östlich liegenden Höhenrücken kommen keine gebündelten Zugbewegungen vor, da der beim Herbstzug vorherrschende Breitfrontenzug in südwestliche Richtung verläuft (ungefähr 230, siehe BRUDERER & LIECHTI 1998). Dieser kann jedoch in Abhängigkeit von der Witterung und den topographischen Verhältnissen abweichen. Besonders Taleinschnitte in Mittelgebirgen in südwestlicher Richtung können zu Zugkonzentrationspunkten werden. Durch derartige topographische Verhältnisse sind zwei Hauptzugwege zu erkennen, die den nördlichen sowie den südlichen Teil des Betrachtungsgebietes betreffen und zu einer Verdichtung des Vogelzugs führen. Diese verlaufen, vom Wolf- bzw. Harmersbachtal kommend, entweder über das Geroldseck oder über das Steinach- oder Hofstettener Tal entweder über Hallen (bei Singvögeln durch eigene Beobachtungen 2013 nachgewiesen) oder die Höhen bei Schweighausen hinweg ins Bleich- oder Münstertal bei Ettenheimmünster sowie über die weitläufigen Offenlandschaft von Freiamt und Ottoschwanden. Bei den Greifvögeln ist dies durch eigene Beobachtungen ebenfalls nachgewiesen, u.a. am 6. August 2013 ein Fischadler in südwestliche Richtung, aber auch im Frühhr, u.a. am 4. April 2013 zwei Rohrweihen in nordöstliche Richtung und am 4. April 2013 bei einer Kornweihe in östlicher Richtung. Auch die verschiedenen Zugbewegungen von Kleinvögeln nach Nordosten im Frühhr zeigen eine regelmäßige Nutzung dieses Bereiches. Insgesamt ist jedoch, vor allem aufgrund der Topographie ohne markantes Höhenprofil und des Verlaufs des Schuttertals (siehe oben), nicht von einem überdurchschnittlichen Kleinvogelzug und damit mit einem Verdichtungsraum für den Vogelzug auszugehen. Der Durchzug wird fachgutachterlich als durchschnittlich eingestuft (Vergleichswert ist ein langjähriger Mittelwert von 620 Vögeln/Stunde). Nach der obigen fachgutachterlichen Einschätzung verläuft ein Zugweg im nördlichen Betrachtungsgebiet zwischen den beiden Suchräumen SEL 1 und SEL 2, die beide randlich berührt werden. Beim zweiten Zugweg sind vor allem die Suchräume SCH 5 und 10 und zumindest randlich auch SCH 4, 6 und 7 betroffen. Bei den übrigen Suchräumen ist, u.a. aufgrund des Reliefs, von keinem gebündelten Zugaufkommen auszugehen. 3.4 Windkraftsensible Vogelarten Nachfolgend werden die für den VVG Seelbach-Schuttertal relevanten, windkraftsensiblen Vogelarten einzeln aufgeführt (siehe Tab. 1, 2). Die Arttexte sind dabei in verschiedene Blöcke unterteilt worden, wobei die Arten unterschiedlich ausführlich besprochen werden können. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

17 Überblick. Hier erfolgen kurze Angaben zur Verbreitung und zum Bestand in Baden-Württemberg. Betrachtungsgebiet. In diesem Abschnitt erfolgen Angaben zur Verbreitung und Häufigkeit der jeweiligen Art im betroffenen Naturraum bzw. den Suchräumen. In diesem Kapitel werden auch die verfügbaren Daten sowie die Ergebnisse der Untersuchungen aus dem Jahr 2013 dargestellt (siehe auch Karten 1 bis 3 sowie Tabellen 2 a und b). Biologie und Ökologie. Hier sind wichtige, projektrelevante Angaben zur Biologie und Ökologie aufgeführt, u.a. werden spezifische Lebensraumansprüche der einzelnen Arten, soweit sie bekannt sind, kurz zusammengefasst mit Schwerpunkt auf relevante Fakten hinsichtlich der Beurteilung der Auswirkungen von Windkraftanlagen. Allgemeine Angaben stammen aus dem Handbuch der Vögel Mitteleuropas, Spezialarbeiten sind bei den einzelnen Arten aufgeführt. Die Bestands- und Verbreitungsangaben aus Baden-Württemberg stammen aus BAUER, BEZZEL & FIEDLER (2005 a, b, c), HÖLZINGER (1997, 1999), HÖLZINGER & BOSCHERT (2001), HÖLZINGER & MAHLER (2001), HÖLZINGER & BAUER (2013) sowie HÖLZINGER et al. (2007). Weitere artspezifische Quellen werden in den jeweiligen Artkapiteln aufgeführt. Anmerkungen zum Vorkommen im Betrachtungsgebiet An dieser Stelle sei kurz auf Punkte hingewiesen, die in der Regel die meisten einjährigen Bestandserhebungen von Vögeln betreffen: Ein einjähriger Untersuchungszeitraum zeigt einen kurzen Zeitausschnitt. Die dazu gehörigen Ergebnisse sind abhängig von der Biologie der einzelnen Arten, u.a. treue, und dem Einfluss der Witterung, aber auch von den Populationstrends. Trotz dieser Einschränkungen sind die Ergebnisse aus einem Jahr als Planungsgrundlage auf FNP-Ebene ausreichend, da die Erfassungen durch eine Datenauswertung sowie eine Landschaftsanalyse ergänzt wurden. Dennoch können die Ergebnisse die Verletzung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden, u.a. durch eine Neu- oder Umverteilung von Revieren einzelner Vogelarten (siehe hierzu auch 6.0 Konfliktanalyse). Weißstorch (Ciconia ciconia) Überblick. Der Weißstorch war früher in Baden-Württemberg außerhalb geschlossener Waldgebiete und bis in Höhenlagen um 700 m ü. NN ein weit verbreiteter Brutvogel mit Schwerpunkt in der Oberrheinebene (HÖLZINGER 1987, MÜLLER 1986). Bedingt durch ausgewilderte Nachzuchtstörche hat sich der Bestand in Baden-Württemberg nach einem Tiefstand in den 1970er Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

18 Jahren wieder erholt. Das bisherige landesweite Maximum wurde im Jahr 2009 mit 426 Paaren erreicht. Betrachtungsgebiet. Der Weißstorch brütet in der Umgebung einzelner Suchräume u.a. im Kinzigtal bei Biberach und Haslach, ferner entlang der Vorbergzone in Orschweier, Ettenheim, Ringsheim (alle OG), Herbolzheim, Tutschfelden, Kenzingen sowie südlich anschließend in Ottoschwanden (alle EM). Er kann in den Offenlandbereichen in den Tallagen zwischen den Suchräumen als Nahrungsgast auftreten, jedoch nicht in diesen selbst, da diese überwiegend bewaldet sind und nur kleinflächig Offenlandbereiche ausweisen. Biologie und Ökologie. Weißstörche gelten als brutplatztreu. Der Weißstorch ist in Mitteleuropa ein Kulturfolger. Die Brutplätze werden in Baden-Württemberg auf Gebäuden oder anderen künstlichen Unterlagen mit freien Anflugmöglichkeiten angelegt. In den meisten Fällen werden Nisthilfen genutzt. Die Nahrungssuche erfolgt vor allem im Grünland, daneben sind frisch abgeerntete oder gepflügte Äcker sowie seichte Gewässer und Wiesengräben von Bedeutung. Wespenbussard (Pernis apivorus) Überblick. Im Baden-Württemberg ist diese Greifvogelart ein verbreiteter Brutvogel, der seine Verbreitungsschwerpunkte in den tiefer gelegenen, klimatisch günstigen Landesteilen, z.b. am Oberrhein und im mittleren Neckarbereich, besitzt. Der aktuelle Bestand wird mit 500 bis 700 Paaren angegeben. Betrachtungsgebiet. Der Wespenbussard ist im Naturraum als Brutvogel bekannt. Jedoch fehlen Untersuchungen zur Verbreitung und zur Häufigkeit. Daten liegen, u.a. Angaben zu Brutplätzen, in der Vorbergzonge in der Gemarkung Ettenheim vor (TH. ULLRICH schriftl. Mitt.) sowie südlich anschließend im Bereich des GVV Herbolzheim-Kenzingen (M. BOSCHERT). Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen in den Suchräumen SEL 5 und SCH 3, SEL 1, SCH 3 und SCH 5 wurde 2013 kein Revier bzw. Brutnachweis im 1 km - Radius um die jeweils geplanten Windenergieanlagen festgestellt. Die Beobachtung überfliegender Individuen gelang vereinzelt. In den übrigen Suchräumen wurde die Art bei den Kartierungen vereinzelt angetroffen. Biologie und Ökologie. Brutplätze werden vorwiegend in lichten Laubwäldern mit altem Baumbestand angelegt und oft über mehrere Jahre genutzt, allerdings werden auch alte Brutplätze anderer Greifvogelarten übernommen. Der Wespenbussard hat eine relativ hohe Brutwaldtreue, d.h. er brütet in denselben Waldbereichen, ohne jedes Jahr denselben aufsuchen zu müssen. Die jährliche Brutrate, vor allem aber der Bruterfolg hängt maßgeblich vom Nahrungsangebot ab, das wiederum von Witterungseinflüssen bestimmt wird. Nahrungsflächen liegen im Offenland an Randstrukturen oder kleinflächig, extensiv genutzten Bereichen am Waldrand, aber auch im Waldinnern u.a. entlang von Waldwegen oder auf Kahlschlägen. Die Hauptnahrung bilden Insekten, z.b. Heuschrecken und Käfer, vor allem Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

19 aber Larven, Puppen und Imagines verschiedener Wespengattungen, z.b. Vespula, Vespa und Polistes. Wespenbussarde haben während der Brutzeit große Aktionsräume, die abhängig von Region und Lebensraum, aber auch vom Stand der Brut und vom Nahrungsangebot bis zu 45 km 2 groß sein können und die sich zwischen benachbarten Paaren überlappen. Sie gen in bis zu sieben Kilometer Entfernung vom (ZIESEMER 1997, KOSTRZEWA 1998 dort jeweils weitere Literatur, MEYBURG, ZIESEMER, MARTENS & MEYBURG 2010). Allerdings sind aus dem Schwarzwald und der Oberrheinebene keine Untersuchungen zu Aktionsraumgrößen bekannt. Die Flughöhe kann stark variieren, von Wipfellage bis sehr hoch bei Balzflügen und Kreisen, besonders bei Schönwetterlagen. Die Nahrungsflüge finden vielfach im Wald entlang von Forstwegen oder knapp überhalb der Kronenhöhe statt, kann aber auch im freien Luftraum gerade bei Streckenflügen zu Nahrungsgebieten. Männliche und weibliche Vögel zeigen einen arttypischen Balzflug, besonders im Mai und Juni. Dieser wird aber regelmäßig bis in den August hinein durchgeführt. Der Balzflug wird oberhalb der Baumwipfel bis in mittelhohe Flugbereiche teilweise über eine größere Fläche, auch in unterschiedlicher Höhe, ausgeführt. Rotmilan (Milvus milvus) Überblick. Der Rotmilan ist landesweit mit Schwerpunkten auf der Baar, auf der Schwäbischen Alb, im Schönbuch und im Gäu verbreitet. In den Schwerpunktgebieten der Schwarzmilanverbreitung, z.b. am Oberrhein, siedelt der Rotmilan in geringerer Dichte. Der Brutbestand liegt in Baden-Württemberg bei bis Paaren und hat in den letzten Jahren zugenommen. Deutschland kommt aufgrund der geringen Weltverbreitung und des geringen Weltbestandes (ungefähr Paare) eine große Bedeutung für den Erhalt dieser Greifvogelart zu. In Deutschland brüten derzeit mit ungefähr Paaren etwa 66 % des Weltbestandes (MEBS & SCHMIDT 2006). Betrachtungsgebiet. Der Rotmilan ist als Brutvogel (standort) aus der Gemarkung Ettenheim bekannt (TH. ULLRICH schriftl. Mitt.). Weitere Brutvorkommen mehrerer Paare waren nach den Überblicksbegehungen aufgrund der Lebensraumanalyse und der Anzahl beobachteter Rotmilan-Individuen im Raum Ottoschwanden zu erwarten und wurden im Jahr 2013 bestätigt. Außerdem liegt ein möglicher Brutbereich im Norden in der Nähe der Suchräume SEL 1 und 2 sowie ein weiterer bei SCH 10. Überwiegend ist in den Suchräumen, u.a. aufgrund der Lebensraumstruktur, nicht unbedingt mit einem Brutvorkommen und auch nicht mit Nahrung suchenden bzw. überfliegenden Rotmilanen zu rechnen. Dies bestätigte sich im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen in den Suchräumen SEL 5 und SCH 3, SEL 1, SCH 1 und SCH 5, wo 2013 keine Brutnachweise im 1 km - Radius um die jeweils geplanten Windenergieanlagen festgestellt wurden und lediglich vereinzelt Überflüge Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

20 beobachtet werden. Lediglich über den Suchräumen SCH 4, 5, 6 und 7 gelangen mehrere Beobachtungen. Biologie und Ökologie. Der Rotmilan hat eine relativ hohe Brutwaldtreue, d.h. er brütet in denselben Waldbereichen ohne jedes Jahr denselben aufsuchen zu müssen. Über die Aktionsräume des Rotmilans existieren eine Reihe von Untersuchungen (u.a. PORSTEN- DÖRFER 1994, NACHTIGALL 1999, WALZ 2001). Der Aktionsraum verändert sich während der verschiedenen Brutzeitphasen: In der Balz- und Reviergründungsphase ist die Größe eher gering. In der anschließenden Brutphase wird er für das Männchen deutlich größer, um mit dem Schlupf der Jungen wieder geringer zu werden. Mit dem Älterwerden der Jungvögel wächst der Aktionsraum wieder an. Im Normalfall erstrecken sich die Aktionsräume über eine Entfernung zwischen 2,5 und 4,5 km, bei guten Nahrungsquellen bis zu 6 km (u.a. PORSTENDÖR- FER 1994, WALZ 2001 und im Druck), wobei Extremwerte bis zu 15,5 km bestätigt sind (NACHTIGALL 1999). Nach MAMMEN et al. (2010) lagen mehr als 50 %, nach NACHTIGALL & HEROLD (im Druck) 60 % der Aktivitäten der aktiven Lokalisationen besenderter Brutvögel im Radius von m um das. Bei der Größe der Aktionsräume, wobei der standort nicht unbedingt das Zentrum darstellen muss, zeigen sich jedoch deutliche gebietsspezifische und sehr wahrscheinlich auch individuelle Unterschiede. Sie reichen von 7,5 km 2 bis zu 35 km 2 (PORSTENDÖRFER 1994, NACHTIGALL 1999). In Baden-Württemberg wurden für fünf Paare Bereiche zwischen 13 und 35 km 2 ermittelt (WALZ 2001 und im Druck). Der Rotmilan ernährt sich vielseitig, überwiegend jedoch von Kleinsäugern, aber auch von Kleinvögeln und besonders im Frühhr und Herbst von Insekten und Regenwürmern. Er gt nahezu ausnahmslos im Offenland. Wälder und waldähnliche Bereiche werden jedoch ausnahmsweise, besonders bei großen Kahlschlag- oder Sturmwurfflächen, auch zur Nahrungssuche genutzt. Er passt sich der aktuellen Situation an. So nutzt er im Frühhr und im Herbst abgeerntete, noch nicht umgebrochene, aber auch auf frisch gepflügte und geeggte Ackerflächen, wechselt ab nach der Heuernte auf frisch gemähte Wiesen. Waldgebiete werden überflogen, in hügligem bzw. bergigem Gelände werden dabei überwiegend Sattellagen genutzt, falls hier jedoch keine ausgeprägte Topographie vorhanden ist, ist keine bevorzugte Flugroute zu erkennen. Die Flughöhe des Rotmilans variiert, u.a. durch Topographie, aber auch in abhängig von Witterung und Art des Fluges, z.b. Nahrungs- oder Streckenflug, findet jedoch meist in Wipfellage bis ungefähr 200 m darüber statt und liegt daher im kollisionsrelevanten Höhen. Beim Kreisen über den bereich und dessen Umgebung (Demonstrationsflüge) beträgt die Flughöhe in der Regel zwischen ein- und dreifacher Baumhöhe, d.h. auch im kollisionsrelevanten Bereich. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

21 Schwarzmilan (Milvus migrans) Überblick. In Baden-Württemberg liegen die Schwerpunkte der Brutverbreitung in den gewässerreichen Niederungsgebieten, z.b. am Oberrhein. Der Bestand wird auf bis Paare geschätzt, mit stark zunehmendem Trend. Betrachtungsgebiet. Der Schwarzmilan ist in den Naturräumen als Brutvogel bekannt. In der Oberrheinebene ist er, im Vergleich zum Rotmilan, weit verbreitet, während er in der Vorbergzone und im Schwarzwald deutlich seltener auftritt. Jedoch fehlen Untersuchungen zur Verbreitung und zur Häufigkeit. In der Vorbergzone südlich Ettenheim kommt er als Brutvogel vor (TH. ULLRICH schriftl. Mitt.). Weitere Brutvorkommen zumindest einzelner Paare waren nach den Überblicksbegehungen aufgrund der Lebensraumanalyse und der Anzahl beobachteter Schwarzmilan-Individuen im Raum Ottoschwanden sowie in der Vorbergzone von Herbolzheim und Kenzingen zu erwarten und wurden im Jahr 2013 bestätigt. Auch im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen in den Suchräumen SEL 5 und SCH 3, SEL 1, SCH 1 und SCH 5 wurden 2013 keine Brutnachweise im 1 km - Radius um die jeweils geplanten Windenergieanlagen festgestellt und lediglich vereinzelt Überflüge beobachtet. Auch in den übrigen Suchräumen war, u.a. aufgrund der Lebensraumstruktur, nicht unbedingt mit einem Brutvorkommen und nur ausnahmsweise mit Nahrung suchenden Schwarzmilanen zu rechnen. Biologie und Ökologie. Brutplätze befinden sich in der Regel in Waldrandnähe. Allerdings kann der Schwarzmilan auch in Feldgehölzen und auf Einzelbäumen in der freien Landschaft brüten. Als Nahrungsgebiet wird bevorzugt abwechslungs-, wiesen- und gewässerreiches Offenland genutzt mit verschiedenen Randstrukturen. Besonders auffallend ist die starke Wiesennutzung vor allem nach der Heuernte, vielfach zusammen mit den ausgeflogenen Jungvögeln, wenn auf diesen Flächen ein gutes Nahrungsangebot, u.a. an Mäusen und Heuschrecken, zu finden ist. In gewässerfernen Regionen stellt der Schwarzmilan ähnliche Ansprüche wie der Rotmilan. Der Schwarzmilan hat eine relativ hohe Brutwaldtreue, d.h. er brütet in denselben Waldbereichen ohne jedes Jahr denselben aufsuchen zu müssen. Die Flughöhe des Schwarzmilans variiert, u.a. durch Topographie, aber auch in abhängig von Witterung und Art des Fluges, z.b. Nahrungs- oder Streckenflug, findet jedoch meist in Wipfellage bis ungefähr 200 m darüber statt und liegt daher im kollisionsrelevanten Höhen. Wanderfalke (Falco peregrinus) Verbreitung und Bestandssituation in Baden-Württemberg. Der Wanderfalke brütet in Baden-Württemberg landesweit und mittlerweile auch außerhalb der Mittelgebirge, wie der Oberrheinebene. Der landesweite Bestand von ungefähr 280 Paaren hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

22 Betrachtungsgebiet. Für das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft bzw. direkt angrenzenden Bereiche sind mehrere Brutplätze bekannt (Daten aus dem Archiv der AGW, orts- und sachkundige Bürger, eig. Erhebungen). Zwei Brutplätze befinden sich beispielsweise im Kinzigtal (in den Karten 1 bis 3 nicht dargestellt). Weitere vier Brutplätze schließen im Westen, Südwesten und Süden an (zum Teil in den Karten 1 bis 3 nicht dargestellt). Die jährliche Besetzung ist abhängig von der jeweiligen Brutverbreitung des Uhus (siehe dort). Die Art kann aufgrund ihres großen Aktionsradius und aufgrund ihrer Lebensraumansprüche (Luftraumjäger) in vielen Suchräumen auftreten. Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen in den Suchräumen SEL 5 und SCH 3, SEL 1, SCH 1 und SCH 5 wurden 2013 keine Brutnachweise im 1 km - Radius um die jeweils geplanten Windenergieanlagen festgestellt und lediglich vereinzelt Überflüge beobachtet. Der westliche Teil des Suchraumes SCH 7 befindet sich im 1 km - Radius eines Nistplatzes. Biologie und Ökologie. Ursprünglicher Lebensraum des Wanderfalken sind Felslandschaften im Mittelgebirgsraum. Mittlerweile brütet er aber auch an und auf Bauwerken wie z.b. Kühltürmen, Kirchen oder Hochspannungsmasten. In Baden-Württemberg brütende Wanderfalken halten sich ganzjährig im Brutgebiet auf, wobei aber eine unterschiedliche Nutzung während und nach der Brutzeit besteht. Der Wanderfalke besitzt eine hohe treue. Er gehört zu denjenigen Arten, die einen großen Raumbedarf haben. Nahrungsflüge in Entfernungen von bis zu 3 km vom standort bzw. Aktionsraumgrößen von bis zu 30 km 2 sind bekannt. Die Flughöhe variiert, u.a. abhängig von Witterung und Art des Fluges, z.b. Nahrungs- oder Streckenflug. Die Flughöhe ist bei den Nahrungsflügen sehr variabel und hängt von der Topographie der Landschaft ab und reicht in Waldbereichen oft von der Wipfellage bis ungefähr 100 m darüber, kann aber auch höher erfolgen und liegt damit im kollisionsrelevanten Bereich. Baumfalke (Falco subbuteo) Überblick. Diese Art brütet mit einem in den letzten 25 Jahren zunehmenden Bestand von 600 bis 800 Paaren in sämtlichen Landesteilen Baden-Württembergs mit Schwerpunkten am Oberrhein und am Bodensee, wobei er am Oberrhein verbreitet, aber nicht häufig ist. Betrachtungsgebiet. Vom Baumfalken liegen Daten, u.a. Angaben zu Brutplätzen, aus der Gemarkung Ettenheim vor (TH. ULLRICH schriftl. Mitt.). In den übrigen Suchräumen ist, u.a. aufgrund der Lebensraumstruktur, mit weiteren Vorkommen zu rechnen. Allerdings gelangen im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen in den Suchräumen SEL 5 und SCH 3, SEL 1, SCH 1 und SCH 5 keine Brutnachweise bzw. wurde Brutverdacht im 1 km - Radius um die geplanten Windenergieanlagen ausgesprochen. Auch Beobachtungen von Überflügen waren selten. Dies trifft auch auf die übrigen Suchräume zu, obwohl die Lebensraumstruktur geeignet erscheint. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

23 Biologie und Ökologie. Die Brutplätze befinden sich überwiegend an Waldrandbereichen in verlassenen Brutplätzen von Rabenkrähen und verschiedenen Greifvogelarten, da Baumfalken selbst keine Brutplätze bauen. Daher können sich Brutplätze von Jahr zu Jahr im Extremfall um bis zu mehrere hundert Meter verschieben (mehrere Beispiele aus der Rench-Niederung von 200 bis 400 m, M. BOSCHERT unveröff.). Er weist daher eine eher geringe treue auf. Die Nahrungsflächen dagegen befinden sich im Offenland sowie in Ortschaften, wo sie Vögel, oft Schwalben, und Großinsekten, besonders Libellen, gen, können jedoch, besonders bei schwärmende Insekten, auch über dem Wald liegen. Baumfalken sind Luftraumjäger, deren Nahrungsspektrum die lokalen Gegebenheit wiederspiegelt. Die Brutpaare des Baumfalken gen in einem großen Umfeld um den (Aktionsraum eines Paares umfassen bis zu 4 km 2 Quadratkilometer), dabei werden Entfernungen von mehreren Kilometern, drei bis vier Kilometer sind keine Seltenheit, zurückgelegt, so dass vielfältige Funktionsbeziehungen zwischen den Gebieten und über Flächen hinweg bestehen (u.a. FIUCZYNSKI & SÖMMER 2011). Die Flughöhe bei diesem Luftraumjäger ist bei den Nahrungsflügen sehr variabel und hängt von der Topographie der Landschaft, aber auch von der Nahrung ab, u.a. schwärmende Insekten, und der Art des Fluges, z.b. Nahrungs- oder Streckenflug, und reicht bei Jagdflügen von ungefähr 200 m bis bodennah und liegt damit im kollisionsrelevanten Höhen. Alpensegler (Tachymarptis melba) Überblick. Diese Art brütet in Deutschland nur in Baden-Württemberg und an einem Ort in Bayern. Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt in der Oberrheinebene, wo sich der Alpensegler in den letzten Jahren nach Norden ausbreitete und mittlerweile in Bühl und Stuttgart als nördlichsten Brutplätzen brütet. Betrachtungsgebiet. Diese Art besitzt im Gebiet der VVG Seelbach-Schuttertal keine bekannten Brutvorkommen. Benachbart befinden sich jedoch Brutplätze in Emmendingen, Ettenheim und Lahr (TH. ULLRICH mdl. Mitt. und in SCHMIDT 2000, 2013). Zumindest als Nahrungsgast tritt der Alpensegler in einigen Suchräumen auf, wie im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen in den Suchräumen SEL 5 und SCH 3. In den Suchräumen SEL 1, SCH 1 und SCH 5 gelangen keine Nachweise. Auch in den übrigen Suchräumen fehlen Beobachtungen. Biologie und Ökologie. Die Art brütet in Baden-Württemberg ausschließlich in Städten in Gebäuden, die Nahrungsgebiete können, da der Alpensegler einen großen Raumbedarf besitzt, jedoch in weiten Umkreis liegen und bei den schwarzwaldnahen Brutplätzen wie in Lahr, Ettenheim und Emmendingen im nahen Schwarzwald liegen. Mit einem Auftreten als Nahrungsgast muss besonders in der späten Brutphase (Juli/August) und in der Nachbrutphase gerechnet werden, wie Beobachtungen im Nordschwarzwald in der Nähe der Brut- Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

24 plätze in Achern und Bühl zeigen (M. BOSCHERT und M. FÖRSCHLER, eig. Beobachtungen). Der Alpensegler fliegt zu seinen Jagdgebieten in der Regel in höheren Luftschichten, kann jedoch diese Strecken auch in Höhen von 100 bis 200 m zurücklegen, sucht seine Nahrung besonders in Berglagen des Schwarzwald jedoch in tieferen Luftschichten von Bodenhöhe bis etwa 100 m Höhe und damit im Höhenbereich von möglichen Windenergieanlagen. Weitere windkraftsensible Arten (nach LUBW-Hinweisen) Schwarzstorch (Ciconia nigra) Überblick und Betrachtungsgebiet. Der aktuelle Status des Schwarzstorches, bei dem im Jahr 2009 nördlich des Verbandsgebietes Brutverdacht bestand (TH. ULLRICH, mdl. Mitt.) ist unbekannt, auch wenn in den Jahren danach kein Brutverdacht mehr bestand. Ansonsten gelangen Beobachtungen von durchziehenden Individuen, u.a. über dem Suchraum SCH 5 und in früheren Jahren über SCH 7. Graureiher (Ardea cinerea) Überblick und Betrachtungsgebiet. Beim Graureiher sind in den Suchräumen, bis auf den Suchraum SCH 9, keine Brutvorkommen bekannt, jedoch aufgrund der Lebensraumstruktur nicht ausgeschlossen. In der Oberrheinebene sind mehrere Brutplätze bekannt (RUPP 1998). Uhu (Bubo bubo) Überblick und Betrachtungsgebiet. Für das Gebiet der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft bzw. direkt angrenzenden Bereiche sind mehrere Brutplätze bekannt (Daten aus dem Archiv der AGW, orts- und sachkundige Bürger, eig. Erhebungen). Der überwiegende Teil des Suchraumes SEL 2 liegt im 1 km - Radius um den. Aufgrund der nächtlichen Lebensweise kann über die Raumnutzung des Brutpaares nichts ausgesagt werden. Allerdings ist aufgrund der Topographie, aber auch aufgrund der Biologie eine (regelmäßige) Nutzung anzunehmen. Waldschnepfe (Scolopax rusticola) Nach neuesten Untersuchungen zeigt die Waldschnepfe ein starkes Meidungsverhalten, so dass sie als windkraftsensibel gelten kann (DORKA, STRAUB & TRAUTNER 2014). Die Waldschnepfe ist auch als kollisionsgefährdet zu betrachten, da sie in der Abenddämmerung ihre Balzflüge über Baumwipfelhöhe durchführt. Dier Art wird zwar hier aufgeführt, um auf ein mögliches Konfliktpotential hinzuweisen, die Art kann jedoch erst bei den windkraftsensiblen Arten aufgenommen werden, wenn die derzeit stattfindende Diskussion um die Aufnahme in die LUBW-Liste abgeschlossen ist. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

25 Überblick und Betrachtungsgebiet. Die Waldschnepfe ist im Naturraum ein verbreiteter Brutvogel in sehr wahrscheinlich unterschiedlicher Dichte. Allerdings liegen keine flächigen Untersuchungen vor. Daher ist in allen Suchräumen mit einem Auftreten der Art, wenn auch in unterschiedlicher Dichte, zu rechnen (siehe auch WESTERMANN et al. 2003). Im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen im Suchraum SEL 1 wird die Art nicht angegeben, wobei offen bleiben muss, ob die Art nicht vorkommt bzw. oder ob sie, weil sie im Jahr 2013 noch nicht als windkraftsensibel angesehen wurde, nicht erfasst wurde. Bei den Untersuchungen zum Windpark südliche Ortenau wurde in den Suchräumen SEL 5 und SCH 3 bei mehreren Abendkontrollen die Art gezielt erfasst. Allerdings wurden keine Überflüge der Waldschnepfe beobachtet, lediglich westlich des Suchraumes gelangen Nachweise, obwohl im Bereiche des Großen Grassert Vorkommen zu Beginn der 2000er Jahre bekannt sind (WESTERMANN et al. 2003). Für den Suchraum SCH 5 wird mindestens ein balzendes Männchen angegeben. Die bisher vorliegenden Daten der immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen zum Suchraum SCH 1 sind nicht eindeutig genug, da unklar bleibt, mit welcher Methodik erfasst wurde und wie die Ergebnisse der Erfassungen ausgewertet wurden. Nach den vorliegenden Ergebnissen ist jedoch von einem größeren Bestand und einer höheren Dichte im Vergleich zu den anderen Suchräumen wie SEL 5 / SCH3 oder SEL 1 oder SCH 5 auszugehen. Dadurch liegt ein hohes Konfliktpotenital vor, was auch für andere Suchräume nicht ausgeschlossen werden kann. Aufgrund der Biologie dieser Art, eine Erfassung ist nur in den Dämmerungsphasen möglich, reichen zur Erfassung dieser Art die herkömmlichen Methoden wie Revierkartierung nicht aus (Waldschnepfen besetzen keine Reviere), sondern sind Synchronerfassungen auf größerer Fläche mit erhöhtem Personal- und Zeitaufwand erforderlich. Maßgebliche Einheit sind Männchen pro Flächeneinheit (zur genauen Vorgehensweise siehe MÜNCH & WESTERMANN 2002 und SÜDBECK et al. 2005). 3.5 Nicht-windkraftsensible Vogelarten In den Suchräumen innerhalb des Betrachtungsgebietes ist aufgrund der Lebensraumausstattung, u.a. hoher Nadelwaldanteil, aber auch aufgrund des Naturraumes mit vielen häufigen und/oder verbreiteten Vogelarten zu rechnen: Ringeltaube, Buchfink, Rotkehlchen, Wintergoldhähnchen, Amsel, Singdrossel, Misteldrossel, Kohlmeise, Tannenmeise, Zilpzalp, Zaunkönig und Mönchsgrasmücke zählen zu den häufigsten und verbreitetsten Brutvogelarten. Weitere verbreitete Arten sind Buntspecht, Fichtenkreuzschnabel, Gartenbaumläufer und Kleiber sowie Heckenbraunelle, Sommergoldhähnchen, Sumpfmeise, Gimpel, Haubenmeise, Waldlaubsänger, Waldbaumläufer und Fitis. In Einzelrevieren kommen Arten vor, die einen Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

26 größeren Raumanspruch besitzen, wie die Rabenkrähe. Zu dieser Kategorie zählen auch Arten wie Mäusebussard und Sperber aber auch Eulen wie die verbreiteten Arten Waldkauz und Waldohreule. Ersterer besiedelt vorzugsweise strukturreiche Wälder mit Althölzern und Höhlenangebot mit einem über das Jahr hinweg ausreichendem Nahrungsangebot. Die Waldohreule dagegen vorwiegend Offenland mit Gehölzen bzw. halboffenes Gelände. Ferner ist der Sperlingskauz im Betrachtungsgebiet regelmäßig vertreten und wurde im Bereich der beiden Suchräume SEL 5 und SCH 3 in zwei Revieren angetroffen. Auch in den Suchräumen SCH 1 und SCH 5 wurde je ein Revier dieser Eulenart festgestellt. Daher ist in weiteren Suchräumen ebenfalls mit dem Auftreten des Sperlingskauzes zu rechnen. Zu den Arten mit großem Raumanspruch zählen auch die Spechtarten wie u.a. Schwarz-, Grau- und Grünspecht. Besonders der Schwarzspecht ist in nahezu allen Suchräumen anzutreffen. 4.0 FFH-Anhang IV-Arten zuzüglich FFH-Anhang II-Arten Vorgehensweise Die artenschutzrechtliche Prüfung basiert auf den Erkenntnissen von Überblicksbegehungen vom 14. Juni und 27. Juli 2012 unter Hinzuziehung der Kenntnis und der teilweise langjährigen Beschäftigung der Gutachter über Verbreitung, Lebensraum bzw. Lebensweise der einzelnen artenschutzrechtlich relevanten Gruppen und Arten. Untersuchungen zum Vorkommen dieser Gruppen bzw. Arten wurden nicht durchgeführt. Allerdings wurden bei orts- und fachkundigen Bürgern nach diesen Arten angefragt. Außerdem wurde Literatur wie Grundlagenwerke ausgewertet, die im Rahmen des programms Baden-Württemberg für viele Tiergruppen sowie für Farn- und Blütenpflanzen, Moose und Flechten erstellt wurden. Für die Suchräume SEL 1 (Rauhkasten) (Ö:Konzept Freiburg), SEL 5 (Großer Grassert/ Kreuzstein) bzw. SCH 3 (Katzenstein/Heubühl) (Bioplan Bühl), SCH 1 Kambacher Eck/ Katzenstein sowie SCH 5 (Palmhöhe/Harmersbach/Hessenberg) (Büro Deuschle) war besprochen, dass die Unterlagen aus den bereits laufenden vier immissionsschutzrechtlichen Verfahren übernommen werden können. Während für die ersten drei Suchräume umfassende und vollständige bzw. nahezu vollständige Unterlagen inklusive Bewertung vorlagen, war dies für die beiden letzten Suchräume, SCH 1 und SCH 5, nicht der Fall. Hier mussten entsprechend eigene Daten ergänzt und eigene Abschätzungen besonders hinsichtlich der Bewertung vorgenommen werden. Die Vorgehensweise zur Erstellung der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde ausführlich am 29. Juli 2013 bei einem Abstimmungsgespräch zwischen Planern und Gutachtern sowie der UNB am Landratsamt Ortenaukreis und den Referaten 21, 55 und 56 am Regierungspräsidium Freiburg besprochen. Dabei wurde u.a. vereinbart, dass eine Abschichtung erfolgen kann, Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

27 welche Arten aufgrund des Naturraumes und der Lebensraumausstattung vorkommen können und dass nicht alle artenschutzrechtlich relevanten Arten bzw. Gruppen auf der Ebene des FNP im Gelände erfasst werden müssen und können. rechtlich relevante Farn- und Blütenpflanzen sowie Moose und Flechten Von den 14 artenschutzrechtlich relevanten Farn- und Blütenpflanzen-Arten kommen einige Arten im Naturraum vor, jedoch aufgrund der ungeeigneten Lebensraumausstattung nur eine Art, der Europäische Dünnfarn (Trichomanes speciosum), im Betrachtungsgebiet der Gemarkungen beider Gemeinden. Von den vier noch in Baden-Württemberg vorkommenden, artenschutzrechtlich relevanten Moos-Arten können ebenfalls zwei bis drei Arten im Naturraum vorkommen, u.a. das Grüne Besenmoos (Dicranum viride) und Rogers Goldhaarmoos (Orthotrichum rogeri). während die einzige, artenschutzrechtlich relevante Flechten-Art, die Echte Lungenflechte (Lobaria pulmonaria), im Naturraum auftritt, jedoch nur randlich im Betrachtungsgebiet. Der Europäische Dünnfarn ist ein Bewohner von silikatischen Felsen und Blockhalden, wobei er windstille, extrem lichtarme Bereiche in Höhlen, an Überhängen, in Nischen sowie in senkrechten oder waagerechten Spalten bevorzugt. Er wächst direkt auf dem Gestein, vor allem auf Sandstein, vermutlich weil dieser beim Verwittern oft Spalten bildet. Daneben ist die Art aber auch auf Granit, Quarzit und devonischem Schiefer gefunden worden. Die Wuchsstandorte liegen oft in der Nähe von Sickerquellen oder Bächen, was eine konstant hohe Luftfeuchtigkeit garantiert, und sind von Wald umgeben, was auf die Bevorzugung eines ausgeglichenen Mikroklimas hindeutet (LUBW 2013 a). Das Grüne Besenmoos wächst auf der Borke von Laubbäumen, bevorzugt auf unteren und oft schräggewachsenen Stammabschnitten. Es kommt überwiegend in alten Waldbeständen vor, besonders an Buchen, aber auch an Eichen, Hainbuchen und Erlen. Auffällig ist, dass die Art an Buchenstämmen unter 40 cm Durchmesser äußerst selten vorkommt. Die Wuchsstandorte befinden sich in Wäldern mit hoher Luftfeuchtigkeit oder Bodenfeuchte (LUBW 2013 b). Rogers Goldhaarmoos wächst vor allem an freistehenden Bäumen und Sträuchern, am Waldrand und in Strauchformationen (extrem hoher Lichtanspruch, siehe LÜTH 2010). Die am häufigsten besiedelte Art ist die Salweide (zur Besiedlung verschiedener Gehölzarten siehe LÜTH 2010). Die Art ist daher besonders auf der Zuwegung und an möglichen Standorten im Offenland bzw. Waldrändern oder offenen Waldbereichen zu finden. Sie kann prinzipiell in jedem Suchraum auftreten. Über das Auftreten in den Suchräumen SEL 1, SCH 1 und SCH 5 werden keine Angaben gemacht, während für die Suchräume SEL 5 und SCH 3 keine Vorkommen bekannt sind bzw. die Art aufgrund der Lebensraumstruktur nur kleinräumig auftreten kann. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

28 Säugetiere Hinsichtlich der Fledermäuse wurde ein separater und eigenständiger Bericht erstellt, auf den hier verwiesen wird (Frinat 2013). Die Haselmaus kommt im Naturraum flächig vor. Daher ist mit einem Auftreten dieser Art in sämtlichen Suchräumen prinzipiell zu rechnen, sofern sich diese unterhalb der artspezifischen Höhengrenze von 800 m NN befinden, da Haselmäuse die Baumkronen beinahe aller Waldgesellschaften, auch Fichtenwälder, bewohnen (SCHLUND 2005). Bevorzugt werden aber lichte, möglichst sonnige Laub- und Laubmischwälder mit dichter und artenreicher Strauchschicht. Entscheidender Faktor ist das Nahrungsangebot. Die Nahrung der Haselmaus besteht je nach hreszeitlichem Angebot aus Knospen, Blüten, Pollen, Beeren, Samen und Insekten. Im Herbst sind Haselnüsse von Bedeutung. Da Haselmäuse am Boden, u.a. in Strauchschichten überwintern, ist bei Vorhandensein entsprechender Strukturen mit Überwinterern und damit von einem erhöhten Risiko und einer Verbotsverletzung auszugehen. Daher ist davon auszugehen, dass CEF- bzw. Vermeidungsmaßnahmen entlang der Zuwegung und der Kabeltrasse, aber auch an den möglichen Standorten selbst notwendig werden, wie dies für die Suchräume SEL 5 bzw. SCH 3 stellenweise im immissionsschutzrechtlichen Verfahren gefordert wurde. Im Bereich von SEL 1 und benachbarter Flächen befinden sich strauchreiche Strukturen, die ein potentielles Vorkommen denkbar werden lassen. Die Betroffenheit wird im Rahmen des BImsch-Verfahrens noch genauer untersucht. Vorkommen und eine mögliche Betroffenheit der Haselmaus im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens für den Suchraum SCH 1 standen nicht zur Verfügung, während für SCH 5 der geplante Standort keine Lebensraumstrukturen für diese Art aufweist. Bei den übrigen relevanten Säugetierarten ist für die Wildkatze, Luchs und Wolf ebenfalls Lebensraum im Naturraum und auch in sämtlichen Suchräumen vorhanden. Mit einem Auftreten ist daher prinzipiell in allen Suchräumen zu rechnen. Im März 2013 wurde für den Luchs der erste sichere Nachweis seit sechs Jahren in Baden- Württemberg für diese streng geschützte und heimliche Katzenart im Südschwarzwald erbracht ( letzter Zugriff April 2014). Beim Luchs gibt es aus den letzten Jahren immer wieder Hinweise im Naturraum, die nicht von Experten überprüft werden konnten, jedoch nicht im Betrachtungsgebiet (siehe hierzu die unter verfügbaren Daten, letzter Zugriff April 2014). Für den Wolf fehlen Nachweise, für die Wildkatze sind im Naturraum Vorkommen bekannt ( letzter Zugriff April 2014) bzw. waren weitere nicht zugänglich oder noch nicht endgültig bestätigt wie im Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

29 Bereich Schweighausen. Zumindest die Wildkatze muss daher bei immissionsschutzrechtlichen Verfahren betrachtet werden, sowohl bei der Standortwahl als auch bei der Zugwegung, da Lebensstätten betroffen sein könnten. Eigenständige Untersuchungen im Rahmen der Erstellung des Flächennutzungsplans wurden nicht durchgeführt. Durch das Gebiet der VVG Seelbach-Schuttertal verlaufen zwei Korridore des Generalwildwegeplans: Ein Korridor kommt von Nordosten und streift SEL 1, quert das Schuttertal bei Wittelbach und verläuft teilweise durch SEL 5. Westlich von SCH 3 befindet sich ein Knotenpunkt. Hier kreuzt ein von Nordwesten kommender Korridor, der SCH 6 am südlichen Ende streift und in südöstlicher Richtung südlich von SCH 3 weiterverläuft. Südlich von Dörlinbach quert dieser Korridor das Schuttertal und setzt sich in östlicher Richtung fort, wobei er die Suchräume SCH 10 südlich streift und SCH 5 quert. Im immissionsschutzrechtlichen Verfahren für SEL 5 / SCH 3 wird davon ausgegangen, dass keine Unterbrechung des Korridors erfolgt und so auch keine Wanderbewegungen unterbrochen werden. Für SEL 1 und SCH 5 fehlen die entsprechenden Angaben aus den immissionsschutzrechtlichen Verfahren. Die ein Kilometer breiten Korridore stellen für Windenergieanlagen prinzipiell kein Ausschluss dar. Durch entsprechende Planung der Standorte oder durch Lebensraumaufwertung im Bereich des Korridors abseits der Standorte sind erhebliche Auswirkungen zu vermeiden. Mit Biber und Feldhamster war nicht zu rechnen, da der Lebensraum für beide Arten nicht vorhanden ist bzw. sie im Naturraum keine Vorkommen besitzen. Reptilien Von den artenschutzrechtlich relevanten Arten können, da ausreichende Lebensraumstrukturen vorhanden sind, Zauneidechse, aber auch Schlingnatter im Betrachtungsgebiet auftreten. Für die übrigen Arten wie Mauereidechse sind keine bzw. nur lokal Lebensraumstrukturen vorhanden bzw. sind im Naturraum keine Vorkommen bekannt wie bei der Äskulapnatter. Mit der Zauneidechse kann prinzipiell in sämtlichen Suchräumen entlang der Zuwegung, aber auch in den Suchräumen selbst bevorzugt in klimatisch günstigen, südexponierten und besonnten Lebensräumen gerechnet werden, sofern sie unterhalb der artspezifischen Höhengrenze von 900 m ü NN liegen. Daher ist davon auszugehen, dass CEF- bzw. Vermeidungsmaßnahmen entlang der Zuwegung und der Kabeltrasse, aber auch an den möglichen Standorten selbst notwendig werden, wie dies bereits für den Suchraum SCH 1 gefordert werden. Für die Suchräume SEL 5 bzw. SCH 3 ist dies ebenso wie für SEL 1 nach den vorliegenden Unterlagen nicht erforderlich. Für die Schlingnatter liegen im Schwarzwald Nachweise bis in höhere Lagen, u.a. am Belchen, vor (WAITZMANN & ZIMMERMANN 2007). Für diese Schlangenart ist im Betrach- Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

30 tungsgebiet zumindest kleinräumig Lebensraum vorhanden, sowohl im Bereich der Zuwegung als auch in sämtlichen Suchräumen selbst. Sie besiedelt u.a. wärmebegünstigte trokkene Hanglagen mit niedriger Vegetation auf sandig-steinigem Untergrund in offenen bzw. halboffenen Bereichen u.a. in Steinbrüchen, Felsen oder Waldrändern. In den Eingriffsbereichen in den Suchräumen SEL 5 bzw. SCH 3 sowie SCH 1 wurden keine Schlingnattern festgestellt, so dass keine erheblichen Eingriffe zu befürchten sind und keine CEF- bzw. Vermeidungsmaßnahmen entlang der Zuwegung und der Kabeltrasse notwendig werden. Im Suchraum SEL 1 wurde die Art registriert, hier sind CEF- bzw. Vermeidungsmaßnahmen entlang der Zuwegung und der Kabeltrasse erforderlich. Amphibien Von den artenschutzrechtlich relevanten Amphibien-Arten kommen vier Arten im Naturraum bzw. den Randbereichen vor, keine jedoch im eigentlichen Betrachtungsgebiet. Bei den vier randlich vorkommenden Arten wie der Gelbbauchunke fehlen geeignete Lebensraumstrukturen in den Suchräumen. In den drei Teilgebieten des FFH-Gebietes Mittlerer Schwarzwald bei Haslach (für dieses Gebiet sind Vorkommen bekannt), die in einer Entfernung unterhalb Meter zu den Suchräumen SCH 1, SCH 4 (hier direkt angrenzend), SCH 5 und SCH 10 liegen, bestehen aktuell jedoch keine Vorkommen der Gelbbauchunke. Auch während der Untersuchungen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren SEL 5 / SCH 1 wurde keine der artenchutzrechtlich relevanten Arten nachgewiesen. Holzkäfer Ein Vorkommen der artenschutzrelevanten Arten (FFH - Anhang IV) ist im Betrachtungsgebiet nicht bekannt. Nachgewiesen ist jedoch der Hirschkäfer (FFH - Anhang II), der besonders in den westlichen Suchräumen auftreten kann. In den drei Teilgebieten des FFH-Gebietes Mittlerer Schwarzwald bei Haslach (für dieses Gebiet sind Vorkommen bekannt), die in einer Entfernung unterhalb Meter zu den Suchräumen SCH 1, SCH 4 (hier direkt angrenzend), SCH 5 und SCH 10 liegen, bestehen aktuell jedoch keine Vorkommen des Hirschkäfers. Für den Untersuchungsraum SCH 5 wurden Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten ausgeschlossen, unklar bliebt jedoch, ob hier der Hirschkäfer eingeschlossen war. Prinzipiell besiedelt der Hirschkäfer vor allem alte Laubwälder - vorzugsweise mit Eichen - sowie Waldränder, Parks, Obstwiesen und Gärten mit einem möglichst hohen Anteil an alten und absterbenden Bäumen. Zur Entwicklung benötigen die Larven morsche Wurzelstöcke in mindestens 40 cm Tiefe (LUBW 2013 c). Mit dieser Art ist vor allem in den westlich des Schuttertals bzw. nördlich und nordöstlichen Suchräumen zu rechnen: SEL 1 bis 3, SCH 1 sowie SEL 6. Im Bereich der Suchräume SEL 5 und SCH 3 wurde die Art jedoch nicht nachgewiesen, für den Suchraum SEL 1 nicht berücksichtigt und für SCH 1 nicht erwähnt. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

31 Schmetterlinge Von der artenschutzrechtlich relevanten Arten kommen im Naturraum mehrere Arten vor, u.a. die beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulings-Arten und Großer Feuerfalter und der Nachtkerzenschwärmer, aber auch die Anhang II - Art Spanische Flagge. Die Spanische Flagge kann häufig an Hasenlattich, Wiesen-Bärenklau, Goldrute, Fuchsgreiskraut, Kohldisteln, Brombeergebüschen, Himbeer- und Fingerhutfluren, aber insbesondere an den Blüten des Gewöhnlichen Wasserdost angetroffen werden. Diese blütenreichen Bereiche kommen vor allem an Stellen vor, wo die Belichtung durch Sonnenlicht sich am Waldboden verbessert, u.a. an breiten Waldwegen, Holzlagerplätzen oder frischen Hiebsflächen. Solche Stellen finden sich verschiedentlich in den Suchräumen SEL 5 und SCH 3, während für die Suchräume SEL 1, SCH 1 und SCH 5 keine bzw. nur pauschale Angaben gemacht werden. Für die Suchräume SEL 5 und SCH 3 sind jedoch keine Vermeidungsmaßnahmen notwendig, da die Verletzung von Verbotstatbeständen ausgeschlossen wird. Für die Suchräume SEL 5 und SCH 3 wurde ein Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers aufgrund fehlender Lebensraumstrukturen ausgeschlossen. Die trifft auch für den Suchraum SEL 1 zu. Für SCH 5 fehlen Angaben, für SCH 1 wird die Art pauschal ausgeschlossen. Hier gilt jedoch, dass zwar mit dem Auftreten des Nachtkerzenschwärmers in sämtlichen Suchräumen prinzipiell gerechnet werden muss, wenn der Lebensraum, z.b. Weidenröschen und Nachtkerzen, vorhanden ist. Dieser dürfte jedoch nur sehr kleinräumig der Fall sein. Gegebenenfalls sind Vermeidungsmaßnahmen notwendig. Bei den artenschutzrechtlich relevanten Tagfalterarten beschränkt sich ein mögliches Vorkommen auf das Offenland. Da sich in den walddominierten Suchräumen im Verhältnis nur sehr wenige Offenlandflächen befinden und ferner oftmals die Lebensraumstrukturen dort nicht vorhanden sind, ist nicht mit einem Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Arten zu rechnen. Daher können für die Flächen SEL 1 und 5, SCH 1, 3 und 5 erhebliche Eingriffe ausgeschlossen werden. Maximal können Lebensstätten bei der Zuwegung betroffen sein, ein erheblicher Eingriff kann jedoch durch Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen, gegebenenfalls noch durch CEF-Maßnahmen verhindert werden. Fische, Muscheln, Krebse, Wasser bewohnende Käfer und Libellen Auf den Gemarkungen der Gemeinden Seelbach und Schuttertal befinden sich mehrere Fließ- sowie Stillgewässer, in denen verschiedene artenschutzrelevante Arten vorkommen könnten: In den etwas größeren Seitengewässern der Schutter sind Vorkommen der Groppe und des Bachneunauges möglich bzw. teilweise nachgewiesen. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

32 Im Bereich der Fließgewässer beim Kambacher Eck (SCH 1) wurde 2013 der Steinkrebs nachgewiesen (M. BOSCHERT und M. FÖRSCHLER). Mit dieser Art muss in sämtlichen, auch kleinen Fließgewässern des Schuttertales gerechnet werden. Von den artenschutzrechtlich relevanten Libellenarten besitzt keine Vorkommen im Betrachtungsgebiet und damit auch nicht in den Suchräumen. Im Talbereich ist jedoch mit Vorkommen der Helm-Azurjungfer zu rechnen (FFH - Anhang II). Im Bereich der Suchräume sind derartige Gewässer nicht vorhanden, könnten jedoch bei der Zuwegung bzw. der Kabeltrasse betroffen sein. Hier sind Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen, wie die Vermeidung eines Eingriffs in Gewässer notwendig. Von der Bachmuschel sind im Schuttertal keine Vorkommen bekannt. Der Schmalbindige Breitflügel-Tauchkäfer kommt im Naturraum nicht vor, erhebliche Auswirkungen sind daher auszuschließen. Schnecken Das Betrachtungsgebiet bietet für die artenschutzrechtlichen relevanten Arten einschließlich der FFH - Anhang II - Arten, z.b. Vertreter der Gattung Vertigo, keinen Lebensraum bzw. die entsprechenden Arten kommen im Betrachtungsgebiet nicht vor. Auch hier sind erhebliche Auswirkungen auszuschließen. 5.0 Spannungsfeld Vögel und Windkraft 5.1 Beeinträchtigungen von Vögeln durch Windkraft Bei Vögeln bestehen potentielle Konfliktbereiche mit der Windkraftnutzung, wobei negative Folgen für ein unterschiedliches Spektrum von Arten zu erwarten sind, jeweils in Abhängigkeit von spezifischen Faktoren bzw. Situationen, z.b. in Hinblick auf Naturraum, Geländetopologie, Phänologie, Landnutzung, Saison oder Witterung. Die Konfliktbereiche sind: 1. Lebensraumentwertung für WEA-sensible Vogelarten (Rast- oder Brutgebiete) durch a) direkte und indirekte Lebensraumverluste (Lebensraumzerstörung, u.a. Fragmentierung bzw. Attraktivitätsminderung) mit der Folge von Bestandsveränderungen der betroffenen Vogelarten, b) Scheucheffekte, Meideverhalten und Barriereeffekte des bodennahen Vogelzuges bis 200 m Höhe bzw. bestimmter Brutvogelarten aufgrund von optischen oder akustischen Beeinträchtigungen sowie von Luftströmungsänderungen durch die Rotorblätter und Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

33 2. Kollisionsrisiko, d. h. Individuenverluste durch Anflug an Windkraftkraftanlagen 3. Energieverlust durch Ausweichbewegungen oder Orientierungsprobleme oder Summationseffekte (im weiteren Zugverlauf). Ausführlichere Angaben zu diesem Themenbereich finden sich u.a. in folgenden Quellen: IHDE & VAUK-HENTZELT (1999), BERGEN (2001), ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001), LANG- STON & PULLAN (2003), REICHENBACH (2004), HÖTKER et al. (2004, 2005, 2006), KUNZ et al. 2007, DREWITT & LANGSTON (2008), EDKINS (2008), WINKELMANN et al. (2008), PEARCE-HIG- GINS et al. (2009) oder STEINBORN et al. (2011). Eine einheitliche Liste zur Relevanz von Windkraftkraftanlagen für einzelne Vogelarten existiert derzeit noch nicht. Dennoch kann aus einer Reihe von Einzelarbeiten und einigen Übersichtsartikeln, vor allem aus dem deutschsprachigen Raum, ein Artenspektrum eingegrenzt werden, für das der Bau bzw. die Anlage von Windkraftkraftanlagen eine Relevanz im o. g. Sinne erhalten kann. Die wichtigsten Quellen für eine solche Einschätzung sind: 1. Liste der Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland (Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umweltamt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg; zusammengestellt von TOBIAS DÜRR mit Stand vom 4. April 2014) 2. windkraftsensible Brutvogelarten nach LAG-VSW (2007) 3. Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel (Zusammenstellung TORSTEN LANGGEMACH und TOBIAS DÜRR mit Stand 9. Oktober 2013) 4. HÖTKER, H., K.-M. THOMSEN & H. KÖSTER (2005): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse. BfN- Skripten REICHENBACH (2004), STEINBORN et al. (2011) und HORCH & KELLER (2005) sowie weitere Einzelarbeiten u.a. SCHAUB (2012) und BELLEBAUM, KORNER-NIEVERGELT, DÜRR & MAMMEN (2013) zum Rotmilan. 6. Mittlerweile wurde von der LUBW in den "Hinweisen für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen" eine Liste von windkraftempfindlichen Brutvogelarten in Baden-Württemberg herausgegeben (zweite Fassung, Stand 1. März 2013). Insgesamt sind mögliche Auswirkungen, beispielsweise durch optische und akustische Reize, vielfach unbekannt, besonders für Waldarten, darunter auch für einige der vogelschutzge- Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

34 bietsrelevanten Arten wie Rauhfuß- und Sperlingskauz oder Schwarzspecht. Besonders STEINBORN et al. (2011) sowie HORCH & KELLER (2005) kommen eindeutig zum Schluss, dass die verschiedenen Reaktionen der Vögel bislang keine abschließenden und allgemein gültigen Folgerungen zu lassen. Es fehlen darüber hinaus grundlegende Untersuchungen in verschiedenen Gebieten nach standardisierter Methodik. 5.2 Kollisionen Übersicht zu Kollisionen Todesursachen von wildlebenden Vogelarten wurden vielfach untersucht. Sie sind oft anthropogenen Ursprungs, wobei zwischen direkten und indirekten Todesursachen unterschieden wird. Jagd ist dabei die häufigste direkte Todesursache, während bei den indirekten Todesursachen Anflugopfer an anthropogenen Strukturen an erster Stelle stehen. Kollisionen von Vögeln mit menschlichen Bauwerken sind seit langem bekannt. 32 % der durch Menschen verursachten Todesfälle sind hier einzuordnen (Zahlen aus den 1970er Jahren nach BANKS 1979). BEVANGER (1994) unterteilt die verschiedenen Anflugmöglichkeiten in drei Kategorien: "passive" Gefahren wie Leitungen, Drähte, TV- und Radiosender, Windräder oder Glasscheiben "aktive" Gefahren wie Flugzeuge, Automobile oder Züge "verwirrende" oder "fangende" Gefahren wie beleuchtete Hochhäuser oder Gasflammen. Kollisionen mit Windkraftanlagen Über Kollisionen von Vögeln mit Windkraftanlagen liegt vor allem aus den USA eine Reihe von sehr umfangreichen Untersuchungen vor. In Europa wurde dieses Thema bisher weniger ausführlich untersucht. In den USA wird bei etwa Windkraft-Anlagen von einem jährlichen Verlust von bis Vögeln ausgegangen (ERICSON et al. 2001). In Deutschland dürfte der Anteil der Windkraftopfer höher sein, da erheblich mehr Windkraftanlagen existieren als in den USA, es aber in Deutschland sehr viel weniger Fahrzeuge, Gebäude, Leitungen und Fernmeldetürme gibt als in den USA. Die Kollisionsraten (Zahl der jährlichen Opfer pro Turbine) wurden bisher in nur relativ wenigen Fällen systematisch und methodisch einwandfrei ermittelt, in Deutschland vor allem in Brandenburg (RASRAN, HÖTKER & DÜRR 2010). Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

35 Die Kollisionsraten zeigen eine enorme Streuung zwischen den Windparks. In vielen Parks gab es keine oder fast keine Kollisionen. In anderen Windparks traten Kollisionen mit einer Häufigkeit von bis zu 64 Vögeln pro Jahr und Turbine auf (Mittelwert 6,9 Opfer pro Jahr und Turbine). Die Auswertung von HÖTKER, THOMSEN & KÖSTER (2004), welche Faktoren die Kollisionsrate beeinflussen, zeigt einen Zusammenhang zwischen Nabenhöhe und Kollisionsrate. Bedeutender ist die Lage der Anlagen, wobei in zwei Landschaftstypen hohe Opferzahlen gefunden wurden: Gebirgsrücken bzw. Geländekanten (besonders in den USA und Spanien) sowie Feuchtgebiete (besonders in Mitteleuropa). Anlagen in der "Normallandschaft" wiesen im Allgemeinen wenige Kollisionen auf. Die Artenzusammensetzung der Kollisionsopfer hängt von der Artenzusammensetzung in den Gebieten ab, in denen sich die Windkraftanlagen befanden. In den USA dominieren in den Windparks auf den Gebirgsrücken vor allem Greifvögel, insbesondere Steinadler und Rotschwanzbussard. Dies gilt auch für viele spanische Windparks, in denen vor allem viele Gänsegeier verunglückten. Im mittleren und nördlichen Europa waren viele verschiedene Arten betroffen. Besonders auffällig ist die hohe Zahl verunglückter Möwen. Neben den Möwen waren Greifvögel stark betroffen, insbesondere der Rotmilan, aber auch Turmfalke und Mäusebussard, also Arten mit einem guten Seh- und Flugvermögen. Vergleicht man die Opferzahlen der einzelnen Arten mit deren Reaktion auf Windkraftanlagen, läßt sich feststellen, dass die Arten bzw. Artengruppen, die eine geringe Scheu vor den Windkraftanlagen zeigten, eher zu den Opfern zählten als die Arten, die derartige Gebilde weiträumig mieden bzw. umflogen. Kollisionsrisiko und beeinflussende Faktoren Der Schlüsselfaktor für die Kollisionswahrscheinlichkeit ist der Standort und die Beschaffenheit der Umgebung. Die Kollisionswahrscheinlichkeit ist weitgehend unabhängig von der Windstärke (abgesehen von Tagen mit ganz schwachen und ganz starken Winden), ansonsten aber abhängig von der Witterung, da diese die Flughöhe bei einigen Arten bedingt. Großvögel fliegen dann oft in niedrigem Ruderflug in Höhe der Windkraftanlagen. Größere Anlagen (Turmhöhe und Rotordurchmesser) bedeuten ein höheres Kollisionsrisiko, gleichzeitig aber auch weniger Risiko pro erzeugte Energiemenge (RASRAN, HÖTKER & DÜRR 2010). Einzeln stehende und periphere Anlagen sind häufiger als Kollisionsorte aufgefallen, als Anlagen mitten im Windpark. Unterschiede in der Unfallhäufigkeit bestehen an Freileitungen offensichtlich zwischen Brutvögeln (auch zwischen den beiden Geschlechtern, Siegfried 1972) und Nahrungsgästen sowie Durchzüglern und Vögel verschiedener Altersstufen Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

36 ebenso wie bei Störungen und zwischen verschiedenen Habitaten (allgemein BEVANGER 1994, FREDERICKSON 1983, HOERSCHELMANN, HAACK & WOHLGEMUTH 1988, BERNSHAUSEN, STREIN & SAWITZKY 1997, für Kraniche und Trappen, JANSS & FERRER 2000, für Weißstörche FIEDLER & WISSNER 1980), während bei Fensteranflügen nur kleine Unterschiede zwischen Alt- und Jungvögeln, Geschlechtern sowie Status der Vogelart bestehen (KLEM 1989). Auch bei den mit derartigen Strukturen relativ unerfahrenen, gerade flüggen Jungvögeln bestehen Unterschiede. Bei der Flußseeschwalbe fliegen Jungvögel dichter an den Drähten von Hochspannungsleitungen vorbei als die Altvögel (HENDERSON, LANGSTON & CLARK 1996). Auch junge Stare verhalten sich anfänglich sichtlich unsicher bei Annäherungen an derartige Lufthindernisse (BERNSHAUSEN, STREIN & SAWITZKY 1997). Auch ein tageszeitlich unterschiedliches Kollisionsrisiko könnte bei einigen Arten dadurch bestehen, daß sie zu verschiedenen Tageszeiten näher an mögliche Hindernissen fliegen [Beispiel von Hawaii: Hawaii-Sturmvogel (Pterodroma phaeopygia sandwichensis und Townsend-Sturmtaucher (Puffinus auricularis newelli) fliegen morgens näher an Freileitungen vorbei als abends; COOPER & DAY 1998]. Bei den neuesten Auswertungen gab es keine auffällige Häufung der Opfer unter den jüngeren Vögeln (RASRAN, HÖTKER & DÜRR 2010). Allerdings können insbesondere noch unerfahrene Jungvögel gefährdet sein, während ältere Individuen einiger Arten eher Meidungsverhalten zeigen und entsprechend weniger gefährdet sind. Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland Die zentrale Fundkartei über Kollisionsopfer an Windkraftanlagen wird von Tobias DÜRR geführt, Staatliche Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, und von ihm ständig aktualisiert (letzter Stand 4. April 2014). Dort werden bundesweit aktuell Kollisionsopfer von 128 Vogelarten dokumentiert, wobei zu beachten ist, dass in die Statistik Zufallsbeobachtungen, aber auch systematische Untersuchungen eingehen. Ferner zu beachten, dass kleinere Arten gegenüber größeren Arten unterrepräsentiert sind. Die Entwicklung spiegelt nicht in erster Linie eine Zunahme der Kollisionsopfer wieder, sondern ist Ergebnis einer intensiveren Beschäftigung mit der Problematik, aber auch einer intensiveren Nachsuche, besonders ab Dadurch ist auch zu erklären, dass bis heute in Baden-Württemberg nur vier Rotmilane als Anflugopfer vermerkt ist. Die 109 Kollisionsopfer, die für Windkraftanlagen für Baden-Württemberg gemeldet wurden, stammen überwiegend aus gezielten Untersuchungen. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

37 5.3 Artspezifische Beeinträchtigungen von Vogelarten durch Windkraft In diesem Kapitel werden in Kurzform die möglichen artspezifischen Auswirkungen durch Windenergieanlagen auf die nach den LUBW-Hinweisen als windkraftsensibel geltenden Vogelarten dargelegt, die im Geltungsbereich der VVG Seelbach-Schuttertal nachgewiesen wurden bzw. deren Vorkommen angenommen werden kann. Weißstorch (Ciconia ciconia) Der Weißstorch gilt als kollisionsgefährdet. In der zentralen Funddatei sind für diese Art bis jetzt 32 Totfunde vermerkt: einer im Juni aus Baden-Württemberg. Wälder werden auf der Strecke zwischen standort und Nahrungsfläche überflogen, wobei die Flughöhe je nach Entfernung der Flächen und je nach Witterung, aber auch in Abhängigkeit der Topographie unterschiedlich hoch sein und durchaus im kollisionsrelevanten Bereich liegen kann. Über Meidungsverhalten ist nichts bekannt (z.b. J. KAATZ in IHDE & VAUK-HENTZELT 1999). Schwarzstorch (Ciconia nigra) Der Schwarzstorch gilt als kollisionsgefährdet. In der zentralen Funddatei ist bis jetzt ein Totfund (im August, nicht in Baden-Württemberg) durch Kollision vermerkt. Bei rastenden oder Nahrung suchenden Individuen ist kein Meidungsverhalten bekannt. Dieses ist jedoch in nähe nicht auszuschließen, da der Schwarzstorch als sehr störungsempfindlich gilt. Graureiher (Ardea cinerea) Der Graureiher gilt als kollisionsgefährdet. In der zentralen Funddatei sind bis jetzt fünf Totfunde (keiner in Baden-Württemberg) durch Kollision vermerkt: je einer im Mai, Juli, August, September und Dezember. Bei rastenden oder Nahrung suchenden Individuen ist kein Meidungsverhalten bekannt (STEINBORN, REICHENBACH & TIMMERMANN 2011), jedoch in nähe nicht auszuschließen. Wespenbussard (Pernis apivorus) Der Wespenbussard, der nach der LUBW-Liste als windkraftsensibel gilt, wird dort jedoch lediglich als kollisionsgefährdet eingestuft. In der zentralen Funddatei sind für diese Art bis jetzt vier Totfunde vermerkt: einer im Mai, zwei im Juli und einer im August. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, wobei dies besonders für Bereiche gilt, in denen regelmäßig Über- sowie der Balzflüge stattfinden bzw. in denen sie auch regelmäßig Nahrung suchen. Der Wespenbussard könnte auch durch Meidungsverhalten betroffen sein, wenn regelmäßig Über- und Balzflüge besonders im Bereich geplanter Anlagen auftreten und die geplanten Standorte in einer gewissen Entfernung zum Revierzen- Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

38 trum bzw. standort liegen. Besonders Flüge vom und zum standort sowie Balzflüge, die in der Nähe des es von beiden Partnern ausgeführt werden, könnten be- bzw. verhindert werden. Allerdings liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, u.a. keine Entfernungsangaben. Da die Art jedoch oft an windarmen und trockenen Tagen aktiv ist, ergeben sich sehr wahrscheinlich nur wenige Tage, an denen es durch Geräuschimmissionen drehender Windräder bzw. durch optische Faktoren zu Auswirkungen kommen kann. Allerdings ist ein Überschneidungsbereich denkbar, der momentan nicht näher eingegrenzt werden kann. Rohr-, Korn- und Wiesenweihe (Circus aeruginous, C. cyaneus, C. pygargus) Alle drei Arten gelten als kollisionsgefährdet. In der zentralen Funddatei sind für diese Arten bis jetzt folgende Totfunde vermerkt: Rohrweihe 14 und Wiesenweihe 2, bei beiden Arten keiner aus Baden-Württemberg. Die Kornweihe wird aktuell nicht aufgeführt. Ein Meidungsverhalten wird für die Kornweihe bei einem Windpark angenommen, während die Art in anderen Windparks regelmäßig und in größerer Anzahl auftrat (MÖCKEL & WIESNER 2007). Bei der Rohrweihe konnten bei einer Untersuchung mehrfach Ausweichbewegungen im Abstand von 300 Metern bis ungefähr einem Kilometer zu den Anlagen beobachtet werden (TRAXLER, WEGLEITNER & JAKLITSCH 2004). Bei denselben Untersuchungen wird ein Meideverhalten für die Wiesenweihe nicht ausgeschlossen, für die Kornweihe zumindest im Nahbereich von Anlagen. Rotmilan (Milvus milvus) Das höchste relative Kollisionsrisiko (Anzahl bekannter Anflugopfer im Verhältnis zum Gesamtbestand) aller windkraftsensibler Vogelarten besitzt der Rotmilan. Die relative Häufigkeit ist ungefähr um das Achtfache bzw. das Sechzehnfache höher als beim Mäusebussard bzw. beim Turmfalken (GELPKE 2012). In der zentralen Funddatei sind beim Rotmilan bis jetzt 232 Totfunde vermerkt, vier davon aus Baden-Württemberg: drei im Juni und einer im September. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan ist besonders dann anzunehmen, wenn Bereiche, in denen Windkraftanlagen errichtet werden sollen, bevorzugte Nahrungsgebiete sind bzw. Strukturen aufweisen, die dies wahrscheinlich werden lassen. Mittlerweile liegen erste Hinweise auf populationsrelevante Auswirkungen vor, u.a. lokale, mehrjährige Bestandsabnahmen bei hohen WEA-Dichten, z.b. in der Querfurter Platte (Sachsen-Anhalt, U. MAMMEN, unveröff. und pers. Mitt.), aber auch im Fiener Bruch (Brandenburg). Mit der Abnahme nahmen auch die registrierten Kollisionsopfer ab (Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel - Zusammenstellung TORSTEN LANGGE- MACH und TOBIAS DÜRR mit Stand 9. Oktober 2013). In Italien schrumpfte eine Population von zwölf bis 15 Paaren auf ein Paar nach Errichtung großer WPs; die Besetzung eines win- Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

39 terlichen Schlafplatzes sank von 80 bis 130 Rotmilanen auf maximal acht ( alerts/ 2008/11/09/red-kites-disappearing-from-italian-regions-afterwindfarm-construction). Auch aktuelle Datenanalysen, z.b. für Brandenburg (BELLEBAUM et al. 2013) oder für die Schweiz (SCHAUB 2012), zeigen Auswirkungen auf Populationsebene. Nach MAMMEN et al. (2010) lagen mehr als 50 %, nach NACHTIGALL & HEROLD (im Druck) 60 % der Aktivitäten der aktiven Lokalisationen besenderter Brutvögel im Radius von m um das. Bei konsequenter Anwendung kann hier also das Kollisionsrisiko deutlich verringert werden. Über ein Meidungsverhalten ist beim Rotmilan nichts bekannt, auch nicht in nähe (BERGEN 2001, MÖCKEL & WIESNER 2007). Schwarzmilan (Milvus migrans) Beim kollisionsgefährdeten Schwarzmilan sind in der zentralen Funddatei bei dieser Art bis jetzt 22 Totfunde vermerkt, keiner davon aus Baden-Württemberg. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für diese Art ist besonders dann anzunehmen, wenn Bereiche, in denen Windkraftanlagen errichtet werden sollen, bevorzugte Nahrungsgebiete sind bzw. Strukturen aufweisen, die dies wahrscheinlich werden lassen. Über ein Meidungsverhalten ist beim Schwarzmilan nichts bekannt. Wanderfalke (Falco peregrinus) Der Wanderfalke gilt als kollisionsgefährdet. In der zentralen Funddatei sind für diese Art bis jetzt acht Totfunde vermerkt, dabei keiner aus Baden-Württemberg: zwei im Februar, einer im April, je einer im Juli und im August sowie drei im Oktober. Zumindest hreszeitlich besteht u.a. aufgrund des Verhaltens (anpassungsfähiger Luftjäger) ein erhöhtes Kollisionsrisiko, dass bei regelmäßiger Nutzung, besonders vogelreiche Gebiete, auch signifikant erhöht sein kann. Eventuell beachten gende Wanderfalken Hindernisse wie Windkraftanlagen nicht bzw. sind beim Jagdflug nicht wendig genug bzw. nicht mehr in der Lage, um bei den hohen Fluggeschwindigkeiten ausweichen zu können. Sehr wahrscheinlich sind auch Jungvögel mehr gefährdet, wie das höhere Kollisionsrisiko von Jungvögeln an Freileitungen zeigt (LANGGEMACH & SÖMMER 1996, ALTENKAMP et al. 2001). Auch der Wanderfalke könnte durch Meidungsverhalten betroffen sein, wenn regelmäßige Überflüge (auch Jagdflüge?) besonders im Bereich von geplanten Anlagen möglich sind bzw. diese geplanten Anlagen in der Nähe von standorten oder zwischen standorten und Nahrungsgebieten liegen. Eine Auswirkung auf den, z.b. Aufgabe, besonders wenn der standort nicht einsehbar ist, ist allerdings unwahrscheinlich. Zum Verhalten von Wanderfalken in der Nähe von Windenergieanlagen liegen keine Beobachtungen vor. Die Kollisionsopfer lassen jedoch vermuten, dass eine prinzipielle Meidung von Windrädern nicht vorhanden ist. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

40 Baumfalke (Falco subbuteo) In der zentralen Funddatei sind vom Baumfalken bis jetzt neun Totfunde (keiner in Baden- Württemberg) durch Kollision vermerkt: einer im April, zwei im Juni und sechs Ende August bis Ende September. Windkraftanlagen werden vom Baumfalken nicht prinzipiell gemieden (siehe ausführliche und differenzierte Darstellung in KLAMMER 2011). KLAMMER (2011) zeigt jedoch auf, dass Baumfalken bei der Jagd ein Meidungsverhalten gegenüber Windkraftanlagen zeigen, jedoch nicht bei der Reviergründung und der Balz. Er erklärt dies damit, dass Baumfalken als Luftjäger die Bereiche der Windkraftanlagen meiden, da es hier durch große Verwirbelungen Probleme bei der erfolgreichen Jagd gibt. Ansässige Brutpaare nutzten den Raum von ihrem Richtung Windkraftanlage nach deren Errichtung nicht mehr. Uhu (Bubo bubo) Diese Eulenart gilt als kollisionsgefährdet. In der zentralen Funddatei sind bis jetzt 14 Totfunde (einer im Februar in Baden-Württemberg) durch Kollision vermerkt. Über die Raumnutzung, der Uhu beansprucht große Räume von mehreren Quadratkilometern, aber auch Flughöhen, existieren aus den letzten Jahren einige Untersuchungen. Die Größe des Aktionsraumes variiert je nach Jahreszeit und je nach Landschaftstyp und kann mehrere Quadratkilometer umfassen. Zur Nahrungssuche bevorzugt werden offensichtlich offene Flächen in Waldnähe, aber auch Kahlschläge und offene Bereiche in Wäldern (z.b. DALBECK, BERGER- HAUSEN & KRISCHER 1998, SITKEWITZ 2005). Vom wegführenden Distanzflüge erfolgen beispielsweise in größerer Höhe von 80 bis 100 m (SITKEWITZ 2009) und damit im kollisionsrelevanten Bereich. Über Meidungsverhalten ist nichts bekannt, jedoch sind Beeinträchtigungen bei der Nistplatzbesetzung sowie bei Flugbewegungen zwischen Nistplatz und Nahrungsflächen durch Windenergieanlagen möglich. Alpensegler (Tachymarptis melba) Diese Seglerart gilt als kollisionsgefährdet. In der zentralen Funddatei sind bis jetzt zwei Totfunde (beide aus dem August aus dem Schwarzwald) durch Kollision vermerkt. Die Dunkelziffer könnte bei dieser Art jedoch deutlich höher liegen, da nur wenige Vögel gefunden werden dürften. Gerade bei den Nahrungsflügen in den Schwarzwald ist er kollisionsgefährdet, aber auch wenn bei den Flugbewegungen zwischen Nistplatz und Nahrungsflächen Windenergieanlagen stehen, wie Beinahe-Kollisionen belegen. Über Meidungsverhalten ist nichts bekannt und auch nicht davon auszugehen, was durch eigene Beobachtungen im Nordschwarzwald in Bereichen mit Windrädern bestätigt wird (M. BOSCHERT und M. FÖRSCHLER). Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

41 Raubwürger (Lanius excubitor) Der Raubwürger gilt als kollisionsgefährdet. In der zentralen Funddatei ist für diese Art bis jetzt ein Totfund vermerkt: im Oktober aus Brandenburg. Gleichzeitig wird für den Raubwürger auch ein Meidungsverhalten angenommen. MÖCKEL & WIESNER (2007) konnten dies bei ihren Untersuchungen nicht bestätigen. Auch bei Untersuchungen in Österreich konnte in einem bestehenden Windpark ein Winterrevier dieser Art nachgewiesen werden (TRAXLER, WEGLEITNER & JAKLITSCH 2004). 6.0 Konfliktanalyse I. Vorbemerkungen In den folgenden Abschnitten werden die jeweils möglichen Auswirkungen durch die mögliche Errichtung durch Windenergieanalgen dargestellt und die Wirkprozesse artspezifisch für die näher zu beurteilenden Tier- und Pflanzenarten betrachtet unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände. II. Beurteilungsrelevante Auswirkungen und relevante Wirkfaktoren Durch die verschiedenen bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen beim von Windenergieanlagen können die drei verschiedenen Zugriffs- und Störungsverbote nach 44 (1) BNatSchG unterschiedlich betroffen sein. Die Erfüllung dieser Verbotstatbestände ist durch folgende Wirkfaktoren möglich: Baubedingte Auswirkungen Störreize durch Bauarbeiten und Bauverkehr vorübergehender und permanenter Flächenverlust bei der Zuwegung, den Kabeltrassen und an den Standorten nichtstoffliche Einwirkungen hauptsächlich durch akustische (Lärm) und optische Reize (Licht) sowie durch Erschütterungen (Vibrationen) stoffliche Einwirkungen durch Einträge von Nährstoffen, Staub und Schadgasen. Betriebsbedingte Auswirkungen direkter und indirekter Flächenverlust durch Meideverhalten akustische Reize (Lärmimmissionen) Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

42 Kollisionsrisiko mit den Rotorblättern während des Betriebs. Anlagebedingte Auswirkungen direkter und indirekter Flächenverlust am Standort sowie durch Zuwegung und Kabeltrassen optische Reize durch Windkraftkraftanlagen (indirekter Flächenverlust durch Scheucheffekte, Meideverhalten und Barriereeffekte) optische Reize (Lichtimmissionen) durch nächtliche Sicherheitsbeleuchtung der Anlagen, u.a. Anlockung ziehender Vögel, besonders bei entsprechender Witterung Kollisionsrisiko am Mast einer Windkraftanlage, besonders bei entsprechender Witterung. Zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen siehe auch die Ausführungen unter 6.1 Beeinträchtigungen von Vögeln durch Windkraft. III. Konfliktanalyse Durch die verschieden bau-, anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen können die drei verschiedenen Zugriffs- und Störungsverbote nach 44 (1) BNatSchG unterschiedlich betroffen sein. Während die windkraftsensiblen Vogelarten sowohl durch die Anlage als auch durch den Betrieb beeinträchtigt sein können, sind die übrigen artenschutzrechtlich relevanten Arten bzw. Artengruppen in der Regel durch den Betrieb von Windenergieanlagen nicht betroffen (Ausnahme Fledermäuse, siehe hierzu Frinat 2013), könnten jedoch durch die baulichen Eingriffe bei der Zuwegung und der Kabeltrasse sowie am Standort selbst betroffen sein. Die Erfüllung dieser Verbotstatbestände ist durch folgende Wirkfaktoren möglich: Tötung, Verletzung von Individuen ( 44 Abs. 1 Nr. 1) - Tötung von Jungvögeln bzw. Zerstörung von Gelegen mit Küken oder Eiern, seltener von adulten Vögeln bei der Baufeldräumung am Standort bzw. bei der Zuwegung, aber auch bei der Einrichtung der Kabeltrassen - Die Tötung bzw. die Verletzung trifft auch auf nahezu sämtliche anderen artenschutzrechtlich relevanten Tier- und Pflanzenarten zu, beispielsweise für die Haselmaus. Da Haselmäuse am Boden, u.a. in Strauchschichten überwintern, ist bei Vorhandensein entsprechender Strukturen mit Überwinterern und damit von einem erhöhten Risiko und einer Verbotsverletzung an möglichen WEA-Standorten auszugehen. Dies trifft für diese Art auch auf die Zuwegung Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

43 bzw. auf die Kabeltrassen zu. Eine Tötung und Verletzung kann durch diese Tätigkeiten auch bei den Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter), Amphibien (u.a. Gelbbauchunke), Faltern (u.a. Spanische Flagge und Nachtkerzenschwärmer) oder Holzkäfer (u.a. Hirschkäfer) auftreten. Auch Gewässerarten können in Mitleidenschaft gezogen werden, auch wenn im Bereich der Suchräume relevante Gewässer nicht anzutreffen sind, könnten diese jedoch bei der Zuwegung betroffen sein. - Kollisionsrisiko für Vögel an den Windkraftanlagen (drehende Rotoren, Mastbereich); hierher gehört auch die Anlockung ziehender Vögel durch optische Reize (Lichtimmissionen). Die LUBW geht in ihren Hinweisen davon aus, dass, wenn Fortpflanzungsstätten innerhalb des Radius aus Tabelle 2, Spalte 4, liegen, in der Regel davon auszugehen ist, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt. Ein Verstoß liegt jedoch nicht vor, wenn auf Grund der Erfassung der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore die Erfüllung der Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG für die betroffene Art ausgeschlossen werden kann, was auf FNP-Ebene ohne konkrete Standorte nicht möglich ist. Unabhängig von der Standortwahl wären derartige Untersuchungen einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden, da der gesamte Suchraum abgedeckt und begutachtet werden muss. Liegen die Fortpflanzungsstätten innerhalb des Radius aus Tabelle 2, Spalte 5, aber außerhalb des Radius aus Tabelle 2, Spalte 4 und handelt es sich um kollisionsgefährdete windkraftempfindliche Arten, wird eine fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens von Nahrungshabitaten und Flugkorridoren durchgeführt. Bei nicht windkraftsensiblen Arten häufigeren bzw. verbreiteteren Arten sind nach der deutschlandweiten Fundliste besonders Ringeltaube, Rabenkrähe, Kolkrabe und Star mit absolut höheren Zahlen, ansonsten mit Abstand noch Singdrossel, Wintergoldhähnchen, Rotkehlchen, Buchfink, Sommergoldhähnchen, Eichelhäher und Goldammer zu nennen. Bei diesen Arten kann, wie auch bei den übrigen angetroffenen Arten jedoch nicht davon auszugehen, dass eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisiko vorliegt, zumal es sich überwiegend um Waldarten handelt. Generell sind Waldarten und "schlechte" Flieger unter den Vögeln mehr durch stärkeres Meideverhalten betroffen als "gute" Flieger, die ein schwaches Meideverhalten zeigen und damit mehr kollisionsgefährdet sind. Ferner ist das Kollisionsrisiko auch von der Beschaffenheit des jeweils geplanten Anlagenstandorts abhängig. - Ein Tötungsrisiko an Windenergieanlagen für andere artenschutzrechtlich relevante Tierarten (außer Fledermäuse, siehe hierzu Frinat 2013) ist nur ausnahmsweise bei fliegenden Falter-Arten denkbar. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

44 Erhebliche Störung der lokalen Population zu bestimmten Zeiten ( 44 Abs. 1 Nr. 2) - direkter und indirekter Lebensstätten- bzw. Ruhestättenverlust durch Scheucheffekte, Meideverhalten und Barriereeffekte aufgrund akustischer (Lärm) und optischer Reize (Licht) sowie durch Erschütterungen (Vibrationen) beim Betrieb der Anlagen, seltener durch die Anlagen selbst - zumindest kurzfristige Störreize und Meidung durch Bauarbeiten und Bauverkehr Die einzigen Arten unter den windkraftsensiblen Vogelarten, die - nach LUBW-Hinweisen - durch Meidung betroffen sein könnten und im Betrachtungsraum vorkommen, sind der Raubwürger (Wintergast) und der Schwarzstorch (Brutverdacht, Rastvogel und Durchzügler). Die übrigen Arten sind durch Kollision gefährdet. Bei den übrigen artenschutzrelevanten Arten, wiederum bis auf die Fledermäuse (siehe hierzu Frinat 2013), könnten Falter in unmittelbarer Nähe der Anlagen betroffen sein. Von den übrigen artenschutzrechtlich relevanten Arten anderer Tiergruppen sind Meidungsreaktionen nicht bekannt. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten einzelner Individuen ( 44 Abs. 1 Nr. 3) - direkter und indirekter Flächenverlust und damit Verlust von Lebensstätten- bzw. Ruhestättenverlust bei Vogelarten beim Bau der Windkraftanlagen, aber auch bei der Zuwegung und bei den Kabeltrassen bei Vogelarten - indirekter Lebensstätten- bzw. Ruhestättenverlust bei Vogelarten durch Scheucheffekte, Meideverhalten und Barriereeffekte aufgrund akustischer (Lärm) und optischer Reize (Licht) sowie durch Erschütterungen (Vibrationen) beim Betrieb der Anlagen, seltener durch die Anlagen selbst. - direkter und indirekter Flächenverlust und damit Verlust von Lebensstätten- bzw. Ruhestätten bei den übrigen artenschutzrechtlich relevanten Arten beim Bau der Windkraftanlagen am Standort, aber auch bei der Zuwegung und bei den Kabeltrassen Dies betrifft nahezu alle vorkommenden Arten vieler Tier- und Pflanzengruppen: Haselmaus, Reptilien (Zauneidechse, Schlingnatter), Amphibien (u.a. Gelbbauchunke), Faltern (u.a. Spanische Flagge und Nachtkerzenschwärmer) oder Holzkäfer (u.a. Hirschkäfer). Auch Gewässerarten können in Mitleidenschaft gezogen werden, auch wenn im Bereich der Suchräume relevante Gewässer nicht vorhanden sind, könnten diese jedoch bei der Zuwegung betroffen sein. Bei den Pflanzenarten sind das Europäischer Dünnfarn, Grünes Besenmoos und Rogers Goldhaarmoos. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

45 Fazit Konfliktanalyse Vögel Besonders die Kollision mit Windkraftanlagen (drehende Rotoren, Mastbereich inklusive Anlockung ziehender Vögel durch optische Reize) können zu erheblichen Auswirkungen auf verschiedene windkraftsensible Vogelarten führen und damit zu einer Verbotsverletzung (Tötungsverbot). Auch bei der Baufeldräumung sowie beim (Aus-)Bau der Zuwegung und der Kabeltrasse. Ebenfalls zu einer Verbotsverletzung (Störungs- und Zerstörungsverbot) kann es kommen durch direkten und indirekten Lebensstätten- bzw. Ruhestättenverlust infolge von Scheucheffekten, Meideverhalten und Barriereeffekten durch akustische (Lärm) und optische Reize (Licht) sowie durch Erschütterungen (Vibrationen) beim Betrieb der Anlagen, seltener auch durch die Anlagen selbst. Übrige Arten und Gruppen Zu den Fledermäusen wird auf den separaten und eigenständigen Bericht verwiesen (Frinat 2013). Die übrigen artenschutzrechtlich relevanten Arten sind insbesondere durch eine mögliche Tötung bei der Baufeldräumung bzw. bei der Zuwegung und der Kabeltrasse betroffen. Bei diesen Arbeiten können jedoch auch Lebensstätten zerstört werden und ausnahmsweise Störungen der lokalen Populationen auftreten. IV. Bewertung der einzelnen Flächen Eine Bewertungshilfe seitens der LUBW ist in Bearbeitung und liegt in einer ersten Fassung vor, kann jedoch aufgrund des Bearbeitungsstandes noch nicht genutzt werden. Die LUBW geht in ihren bisherigen Hinweisen (vom März 2013) davon aus, dass wenn Fortpflanzungsstätten innerhalb des Radius aus Tabelle, 2 Spalte 4, liegen, in der Regel davon auszugehen ist, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt. Ein Verstoß liegt jedoch nicht vor, wenn auf Grund der Erfassung der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore die Erfüllung der Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG für die betroffene Art ausgeschlossen werden kann. Ohne konkrete Standorte ist dies auf FNP-Ebene nicht möglich. Unabhängig von der Standortwahl wären derartige Untersuchungen einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden, da der gesamte Suchraum abgedeckt und begutachtet werden muss. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

46 Die nachfolgende Bewertung für die einzelnen Untersuchungsbereiche orientiert sich daher unter Berücksichtigung der Hinweise der LUBW nach folgenden Kriterien: Anzahl und Bestand windkraftsensibler Vogelarten im Radius der Fortpflanzungsstätten (siehe Tabelle 2, Spalte 4) bzw. im Radius für den Prüfbereich (siehe Tabelle 2, Spalte 5). Der LUBW folgend würde dies ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential darstellen, das zum Ausschluss der Fläche aus artenschutzrechtlichen Gründen führt bzw. führen kann, vor allem signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko. Bei diesem Vorgehen werden jedoch verschiedene Parameter nicht berücksichtigt wie die örtlichen Gegebenheiten wie Topographie und Lebensraumausstattung, aber auch die Biologie, besonders die Lebensraumansprüche sowie das Verhalten der einzelnen Arten. Daher gingen folgende weitere Parameter in die Bewertung ein: Eignung als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet Zugkonzentrationspunkte und Zugwege artspezifisches Verhalten / Balz Nahrungsgebiete Flugrouten Anzahl der Überflüge Häufigkeit des Auftretens (Nutzung des Untersuchungsbereiches) Biologie der einzelnen Arten, u.a. Lebensweise, Verhalten und Flugfähigkeit (siehe 5.2 Kollisionen) Geländetopographie und Landschaftsbild. Die Bewertung erfolgt in drei Kategorien: Bei der Kategorie "sehr hohes Konfliktpotential" muss davon ausgegangen werden, dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bei zumindest einer Brutvogelart bzw. bei Zug-, Rast- oder Wintervögel aktuell erfüllt werden. Daher führt diese Kategorie in der Regel zu einem Ausschluss der Fläche, besonders wenn eine Fortpflanzungsstätte windkraftsensibler Vogelarten innerhalb des Radius aus Tabelle 2, Spalte 4 der LUBW-Hinweise liegt. Es sei denn, u.a. aufgrund der Biologie der Art(en), kann wahrscheinlich gemacht werden, dass sie in bestimmten Bereichen nicht oder nur selten auftreten. Liegen die Fortpflanzungsstätten in- Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

47 nerhalb des Radius aus Tabelle 2, Spalte 5, aber außerhalb des Radius aus Tabelle 2, Spalte 4 und handelt es sich um kollisionsgefährdete windkraftempfindliche Arten, wird eine fachgutachterliche Einschätzung des Brutvorkommens sowie des Vorkommens von Nahrungshabitaten und Flugkorridoren durchgeführt, wie nachfolgend am Beispiel des Weißstorches dargelegt wird: Obwohl die Fortpflanzungsstätte in einem Fall (SEL 1 und 2) unterhalb des 6 km - Radius liegt, wird dies nicht als signifikant erhöhtes Tötungsrisiko angesehen, da beide Suchräume einerseits vollständig im Wald liegen und der Weißstorch andererseits Waldbereiche nicht zur Nahrungssuche nutzt. Ferner kommt hinzu, dass die Offenlandbereiche im Kinzigtal ausreichend Nahrungsflächen aufweisen, so dass weitere Nahrungsflüge, u.a. über Wäldern, normalerweise nahezu ausgeschlossen werden können. Ein weiteres Beispiel sind die verschiedenen Brutplätze windkraftempfindlicher Arten, wie Rot- und Schwarzmilan, Wespenbussard und Baumfalke, entlang der Vorbergzone bei Ettenheim. Die standorte liegen vielfach innerhalb des artspezifischen Radius aus Tabelle 3, Spalte 5 der LUBW- Hinweise in Teilbereichen. Dies betrifft die Suchräume SEL 5 und 6 sowie SCH 3. Die genannten Arten finden entlang der Vorbergzone ausreichend Lebensraum und fliegen nicht über mehrere Bergketten, u.a. ins Schuttertal. Dies hat sich bei den Untersuchungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens für den Windpark südliche Ortenau (SEL 5 und SCH 3) bestätigt. Umgekehrt kann beispielsweise die Fläche SCH 6, die im artspezifischen Radius mehrerer Paare des Rotmilans liegt, durch ihren Offenlandanteil häufig genutzt werden. Dies zeigte sich auch bei den Untersuchungen im Rahmen der FNP-Erstellung und muss daher in einem möglichen immissionsschutzrechtlichen Verfahren genau geprüft werden. Bei der Kategorie "hohes Konfliktpotential" ist für Teilbereiche nicht vollständig auszuschließen, dass aktuell die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden, da Fortpflanzungsstätten windkraftsensibler Vogelarten innerhalb des Radius aus Tabelle 2, Spalte 4 der LUBW-Hinweise in Teilbereichen liegen. Bei der dritten Kategorie "geringes bis mäßiges" Konfliktpotential ist aktuell auszuschließen, dass die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden. Die Verletzung von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG kann in den beiden Kategorien "hohes" und "geringes bis mäßiges" Konfliktpotential prinzipiell für die Zukunft deshalb nicht ausgeschlossen werden, da es zu einer Neu- oder Umverteilung von Revieren einzelner windkraftrelevanter Vogelarten kommen kann, u.a. beim Baumfalken, aber auch beim Uhu und Wanderfalken. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

48 SEL 1 - Rauhkasten Übersicht (siehe Tabelle 2 a) Brutvorkommen mehrere Vorkommen des Weißstorchs (2), des Rotmilans (1) und des Uhus (3) im Prüfbereich, möglich Graureiher, Wespenbussard und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung und Fazit Aus ö:konzept (2013): rechtliche Auswertung zum Rauhkasten: "Die Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sind festgestellt und sehr aufwändig oder gar nicht auszugleichen." Diese Aussage bezieht sich auf den südlichen Teil des Rauhkastens, zu dem auch der Suchraum SEL 1 gehört. ö:konzept (2013) empfiehlt daher "im Sinne einer Vermeidungsmaßnahme die Konzentrationsflächen im Rauhkastengebiet auf die Flächen nördlich des Rauhkastengipfels Richtung Steinfirst zu begrenzen." SEL 2 - Rebio Übersicht (siehe Tabelle 2 a) Brutvorkommen 1 des Uhus mehrere Vorkommen des Weißstorchs (2), der Rotmilans (1) und des Uhus (zusätzlich 2) im Prüfbereich, möglich Graureiher, Wespenbussard und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung Die Lebensraumnutzung des Uhu-Paares ist aufgrund der nächtlichen Lebensweise nur durch Telemetrie zuverlässig zu erfassen. Aufgrund der Biologie dieser Art, u.a. großer Aktionsraum, aber auch aufgrund der Lage des es und der Eignung großer Teile des Suchraumes muss, da auch keine topographische Hindernisse wie Hügel zwischen Suchraum und Neststandort liegen, mit einer regelmäßigen Nutzung gerechnet werden. Eine regelmäßige Nutzung des Suchraumes, vor allem zur Nahrungssuche, aber auch als Brutbereich, ist für ein Paar des Rotmilans anzunehmen. Zumindest ein Teil der Nahrungsflüge dieser Art findet über dem Gebiet statt. Eine Nutzung des Suchraumes durch den Weißstorch ist aufgrund der Lebensraumansprüche und des im Suchraum vorhandenen Lebensraum ausgeschlossen. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

49 Tabelle 2 a: Brutvögel: Auftreten der einzelnen windkraftsensiblen Vogelarten (nach LUBW-Liste) in den einzelnen Suchräumen. Gesamtfläche: stufenweise bis 25 %, bis 50 %, bis 75 % und Gesamtfläche (bis 100 %) jeweils bezogen auf die Suchraumgrenzen der Gebietskulisse aus der frühzeitigen Beteiligung. Zu beachten ist, dass u.a. beim Rotmilan nicht immer genaue Neststandorte bekannt sind und diese hrweise sich kleinräumig verschieben können. deutscher Name wissenschaftl. Name SEL 1 Rauhkasten SEL 2 Rebio SEL 3 Kallenwald SEL 5 Großer Grassert Kreuzstein SEL 6 Eulenkopf SCH 1 Kambacher Eck SCH 2 Lindenbühl Alpensegler Baumfalke Reiher (hier nur Graureiher) Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wanderfalke Weißstorch Wespenbussard Tachymarptis melba Falco subbuteo hier nur Ardea cinerea Milvus milvus Milvus migrans Bubo bubo Falco peregrinus Ciconia ciconia Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast 1 Nest < 6 km (100% Gesamtfläche) 1 Nest < 1km; 2 Nester < 6 km (je 100 % Gesamtfläche) Nahrungsgast 2 Nester < 6 km (je 100 % Gesamtfläche Pernis apivorus Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast 1 Nest < 6 km (100% Gesamtfläche) 1 Nest < 1km; 2 Nester < 6 km (je 100% Gesamtfläche) 1 Nest < 6 km (100% Gesamtfläche) Nahrungsgast 3 Nester < 6 km (je 100% Gesamtfläche) Nahrungsgast Nahrungsgast 2 Nester < 6 km 1 Nest < 6 km (je 100% Gesamtflächeche) (75% Gesamtflä- Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast 1 Nest < 6 km (50% Gesamtfläche) Nahrungsgast 1 Nest < 6 km (75% Gesamtfläche) Nahrungsgast 1 Nest < 4 km (25% Gesamtfäche) 1 Nest < 4 km (100% Gesamtfläche) 1 Nest < 6 km (100% Gesamtfläche) Nahrungsgast 1 Nest < 6 km (100% Gesamtfläche) 2 Nester < 4 km (je 100% Gesamtfäche) Nahrungsgast Nahrungsgast 2 Nester < 6 km (je 100% Gesamtfläche) Nahrungsgast 1 Nest < 6 km (100% Gesamtfläche) 1 Nest < 6 km (100% Gesamtfläche) Nahrungsgast Nahrungsgast 1 Nest < 6 km (25% Gesamtfläche) Nahrungsgast Nahrungsgast sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotential Dr. Martin Boschert Bioplan

50 Über die Lebensraumnutzung der Graureiher-Brutvorkommen im Schuttertal ist nichts bekannt. Aufgrund der Biologie dieser Art mit Schwerpunkten im Offenland und an Gewässern, aber auch aufgrund der Lebensraumausstattung des Suchraums kann eine regelmäßige Nutzung nahezu ausgeschlossen werden. Auch wenn bei den Untersuchungen im Jahr 2013 keine Beobachtungen des Baumfalken im Suchraum gelangen (nur benachbart), muss aufgrund der Biologie dieser Art (Luftraumjäger, großer Aktionsraum) mit einer zumindest saisonalen Nutzung gerechnet werden. Eine (regelmäßige?) Nutzung des Suchraumes, vor allem zur Nahrungssuche, aber auch als Brutbereich, ist auch für den Wespenbussard anzunehmen. Fazit Beim Uhu kann aufgrund der geschilderten Gegebenheiten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko nicht ausgeschlossen werden. SEL 3 - Kallenwald Übersicht (siehe Tabelle 2 a) Brutvorkommen mehrere Vorkommen des Weißstorchs (1), der Rotmilans (1) und des Uhus (3) im Prüfbereich, möglich Graureiher, Wespenbussard und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung Eine verstärkte Nutzung des Suchraumes, vor allem zur Nahrungssuche, aber auch als Brutbereich, für ein Paar des Rotmilans ist nicht anzunehmen, wie der kleine Teil der Nahrungsflüge dieser Art über dem Gebiet zeigen. Mit einem Auftreten des Uhus muss u.a. aufgrund der nächtlichen Lebensweise und des großen Aktionsraumes dieser Art gerechnet werden (siehe auch Ausführungen unter SEL 2). Eine Nutzung des Suchraumes durch Schwarzmilan und Wanderfalke ist (ausnahmsweise) aufgrund der Biologie dieser Arten (Luftraumjäger bzw. großer Aktionsraum) möglich. Zumindest saisonal, z.b. in der Nachbrutphase, muss daher mit diesen beiden Arten gerechnet werden. Zu den Arten Weißstorch, Graureiher, Wespenbussard und Baumfalke siehe Ausführungen unter SEL 2 - Rebio. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

51 Fazit Aufgrund der nahen Uhu-Vorkommen ist von einem artenschutzrechtlich hohen Konfliktpotential auszugehen. Nach den bis jetzt vorliegenden Daten ist bei keiner der Arten nachgewiesenen bzw. der vermuteten Arten von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen. SEL 5 - Großer Grassert / Kreuzstein und SCH 3 - Kreuzstein / Heubühl Übersicht (siehe Tabellen 2 a und b) Brutvorkommen 1 Brutbereich des Graureihers mehrere Vorkommen des Rotmilans (5), des Wespenbussards (1) und des Uhus (3) im Prüfbereich für beide Suchräume, möglich Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung und Fazit Insgesamt ist ein geringes artenschutzrechtlich geringes Konfliktpotential zu erkennen. rechtliche Verbotstatbestände werden nicht verletzt bzw. die Verletzung kann durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verhindert werden, so dass kein Einwand gegen die Errichtung von Windenergieanlagen spricht (immissionschutzrechtliches Verfahren Bioplan Bühl 2014). SEL 6 - Eulenkopf Übersicht (siehe Tabelle 2 a) Brutvorkommen mehrere Vorkommen des Rotmilans (1, des Wespenbussards (2), des Baumfalken (1) und des Uhus (1) im Prüfbereich, möglich Graureiher und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung Eine verstärkte Nutzung des Suchraumes, vor allem zur Nahrungssuche, aber auch als Brutbereich, für Rotmilan und Wespenbussard ist nicht anzunehmen, wie die vereinzelten Nahrungsflüge dieser Art über dem Gebiet zeigen. Dies trifft auch auf den Schwarzmilan zu, der nur vereinzelt und ausnahmsweise auftritt. Ein Auftreten des Uhus kann nicht ausgeschlossen werden, ist aber aufgrund der Topographie (Lage des es ist vom Suchraum durch waldbestandene Berge getrennt) nicht sehr wahrscheinlich (siehe auch Ausführungen unter SEL 2). Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

52 Eine Nutzung des Suchraumes durch den Wanderfalken ist (ausnahmsweise) aufgrund der Biologie dies Art (Luftraumjäger bzw. großer Aktionsraum) möglich. Zumindest saisonal, z.b. in der Nachbrutphase, muss daher mit dieser Art gerechnet werden. Zu den Arten Graureiher, Wespenbussard und Baumfalke siehe Ausführungen unter SEL 2 - Rebio. Fazit Insgesamt ist ein geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotential zu erkennen. Nach den bis jetzt vorliegenden Daten ist bei keiner der nachgewiesenen bzw. der vermuteten Arten von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen. SCH 1 - Kambacher Eck Übersicht (siehe Tabelle 2 b) Brutvorkommen mehrere Vorkommen des Weißstorchs (2), des Rotmilans (2) und des Uhus (1) im Prüfbereich, möglich Graureiher, Wespenbussard und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung und Fazit Eine endgültige Bewertung der Untersuchungsergebnisse im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Büro Deuschle 2014) liegt noch nicht vor. Aus den Ergebnissen bzw. den geschilderten Beschreibungen ist jedoch davon auszugehen, dass eine geringes bis maximal hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential besteht, jedoch keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände verletzt werden. SCH 2 - Lindenbühl Übersicht (siehe Tabelle 2 b) Brutvorkommen zwei Vorkommen des Rotmilans (1) und des Uhus (1) im Prüfbereich, möglich Graureiher, Wespenbussard und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung Eine verstärkte Nutzung des Suchraumes, vor allem zur Nahrungssuche, aber auch als Brutbereich, für ein Paar des Rotmilans ist nicht anzunehmen, wie die geringe Anzahl der Nahrungsflüge dieser Art über dem Gebiet zeigen, das zudem nur kleinflächig geeigneten Nahrungsraum für diese Art bietet. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

53 Tabelle 2 b: Brutvögel: Auftreten der einzelnen windkraftsensiblen Vogelarten (nach LUBW-Liste) in den einzelnen Suchräumen. Gesamtfläche: stufenweise bis 25 %, bis 50 %, bis 75 % und Gesamtfläche (bis 100 %) jeweils bezogen auf die Suchraumgrenzen der Gebietskulisse aus der frühzeitigen Beteiligung. Zu beachten ist, dass u.a. beim Rotmilan nicht immer genaue Neststandorte bekannt sind und diese hrweise sich kleinräumig verschieben können. deutscher Name wissenschaftl. Name SCH 3 Kreuzstein/ Heubühl SCH 4 Hoher Geisberg SCH 5 Palmhöhe/Har- merbach/hessenb. SCH 6 Rotzeleck SCH 7 Hoher Stein/ Hühnersedel SCH 9 Fohrenbühl SCH 10 Himmelsberg Alpensegler Baumfalke Reiher (hier nur Graureiher) Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wanderfalke Weißstorch Wespenbussard Tachymarptis melba Falco subbuteo hier nur Ardea cinerea Milvus milvus Milvus migrans Bubo bubo Falco peregrinus Nahrungsgast Brutbereich < 4 km (100% Gesamtfläche) 2 Nester < 6 km; 3 Brutverdachte < 6 km (je 100%; 2 x 100% und 1 x 75% Gesamtfläche bei Brutverdacht) Nahrungsgast 1 Nest < 6 km (75% Gesamtfläche) Nahrungsgast Ciconia ciconia Pernis apivorus Nahrungsgast Nahrungsgast Brutbereich < 4 km (75% Gesamtfläche) 3 Nester < 6 km (je 100% Gesamtfläche) Nahrungsgast Nahrungsgast 1 Nest < 6 km (100% Gesamtfläche) Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast Nahrungsgast Brutbereich < 4 km (50% Gesamtfläche) 1 Nest < 6 km; 3 x Brutverdacht < 6 km (je 100% Gesamtfläche) Nahrungsgast Nahrungsgast Brutbereich < 4 km (75% Gesamtfläche) 1 Nest < 1 km; 3 x Brutverdacht < 6 km (je 100% Gesamtfläche) 1 Nest < 4 km (50% Gesamtfläche) Nahrungsgast 1 Nest < 1 km (Randbereich der westl. Fläche betroffen) Nahrungsgast Nahrungsgast Brutbereich < 1 km (100% Gesamtfläche) 1 Nest < 6 km; 3 x Brutverdacht < 6 km (je 100% Gesamtfläche) 1 Nest < 4 km (25% Gesamtfläche) Brutbereich < 4 km (100% Gesamtfläche) 1 Nest < 1 km; 2 x Brutverdacht < 6 km (je100% Gesamtfläche) Nahrungsgast Nahrungsgast sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotential Dr. Martin Boschert Bioplan

54 Ein Auftreten des Uhus ist zwar aufgrund des großen Aktionsraumes nicht vollständig auszuschließen, aber aufgrund der großen Entfernung zum nächsten ist eine regelmäßige Nutzung sehr unwahrscheinlich. Eine Nutzung des Suchraumes durch Baumfalke, Schwarzmilan und Wespenbussard aufgrund der Biologie dieser Arten (Luftraumjäger bzw. großer Aktionsraum) ist möglich. Zumindest saisonal, z.b. in der Nachbrutphase, muss daher mit diesen Arten gerechnet werden. Bisher liegen jedoch keine Hinweise auf eine regelmäßige Nutzung vor. Zum Graureiher siehe Ausführungen unter SEL 2 - Rebio. Fazit Insgesamt ist ein geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotential zu erkennen. Nach den bis jetzt vorliegenden Daten ist bei keiner der nachgewiesenen bzw. der vermuteten Arten von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen. SCH 3 - Kreuzstein / Heubühl siehe Ausführungen unter SEL 5 - Großer Grassert / Kreuzstein SCH 4 - Hoher Geisberg Übersicht (siehe Tabelle 2 b) Brutvorkommen 1 Brutbereich des Rotmilans weitere Vorkommen des Rotmilans (zusätzlich 2) und des Graureihers (1) im Prüfbereich, möglich Schwarzmilan, Wespenbussard und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung Eine verstärkte Nutzung des Suchraumes, vor allem zur Nahrungssuche, aber auch als Brutbereich, für ein Paar des Rotmilans ist nicht anzunehmen, wie die geringe Anzahl der Nahrungsflüge dieser Art über dem Gebiet zeigen, das zudem nur kleinflächig geeigneten Nahrungsraum für diese Art bietet. Eine Nutzung des Suchraumes durch Baumfalke, Schwarzmilan und Wespenbussard aufgrund der Biologie dieser Arten (Luftraumjäger bzw. großer Aktionsraum) ist möglich. Zumindest saisonal, z.b. in der Nachbrutphase, muss daher mit diesen Arten gerechnet werden. Bisher liegen keine Hinweise auf eine regelmäßige Nutzung vor. Zum Graureiher siehe Ausführungen unter SEL 2 - Rebio. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

55 Fazit Insgesamt ist ein geringes artenschutzrechtliches Konfliktpotential zu erkennen. Nach den bis jetzt vorliegenden Daten ist bei keiner der nachgewiesenen bzw. der vermuteten Arten von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen. SCH 5 - Palmhöhe/Harmersbach/Hessenberg (Alemannorum) Übersicht (siehe Tabelle 2 b) Brutvorkommen zwei Vorkommen des Rotmilans im Prüfbereich, möglich Graureiher, Wespenbussard, Schwarzmilan und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung und Fazit Eine endgültige Bewertung der Untersuchungsergebnisse im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (Büro Deuschle 2014) liegt noch nicht vor. Aus den Ergebnissen bzw. den geschilderten Beschreibungen sowie der Einschätzung des Büros ist von einem geringen Konfliktpotential auszugehen. rechtliche Verbotstatbestände werden nicht verletzt. SCH 6 - Rotzeleck Übersicht (siehe Tabelle 2 b) Brutvorkommen mehrere Vorkommen des Rotmilans (3) und des Graureihers (1) im Prüfbereich, möglich Schwarzmilan, Wespenbussard und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung Eine verstärkte Nutzung des Suchraumes, vor allem zur Nahrungssuche, aber auch als Brutbereich, für ein Paar des Rotmilans ist nicht anzunehmen, wie die geringe Anzahl der Nahrungsflüge dieser Art über dem Gebiet zeigen, das zudem nur kleinflächig geeigneten Nahrungsraum für diese Art bietet. Ein Auftreten des Uhus ist zwar des großen Aktionsraumes nicht vollständig auszuschließen, aber aufgrund der großen Entfernung zum nächsten ist eine regelmäßige Nutzung sehr unwahrscheinlich. Eine Nutzung des Suchraumes durch Baumfalke, Schwarzmilan und Wespenbussard aufgrund der Biologie dieser Arten (Luftraumjäger bzw. großer Aktionsraum) ist möglich. Zu- Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

56 mindest saisonal, z.b. in der Nachbrutphase, muss daher mit diesen Arten gerechnet werden. Bisher liegen keine Hinweise auf eine regelmäßige Nutzung vor. Zum Graureiher siehe Ausführungen unter SEL 2 - Rebio. Fazit Insgesamt ist ein hohes artenschutzrechtlich Konfliktpotential zu erkennen, vor allem aufgrund der verschiedenen Rotmilan-Paare im Bereich des Prüfradius. Nach den bis jetzt vorliegenden Daten ist bei keiner der nachgewiesenen bzw. der vermuteten Arten von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen. SCH 7 - Hoher Stein / Hünersedel Übersicht (siehe Tabelle 2 b) Brutvorkommen 1 Brutbereich des Rotmilans und des Wanderfalken mehrere Vorkommen des Rot- (zusätzlich 3) und Scharzmilans (1) im Prüfbereich, möglich Wespenbussard und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung Eine regelmäßige Nutzung des Suchraumes, vor allem zur Nahrungssuche, aber auch als Brutbereich, ist für ein Paar des Rotmilans anzunehmen. Zumindest ein Teil der Nahrungsflüge dieser Art finden über dem Gebiet statt. Dies trifft auch auf den Schwarzmilan zu. Über die Lebensraumnutzung des Wanderfalken-Paares ist nichts bekannt. Aufgrund der Biologie dieser Art (Luftraumjäger, großer Aktionsraum) kann eine (regelmäßige?) Nutzung bzw. mit einer zumindest saisonalen Nutzung, z.b. in der Nachbrutphase, gerechnet werden. Zu den Arten Graureiher, Wespenbussard und Baumfalke siehe Ausführungen unter SEL 2 - Rebio. Fazit Aufgrund der Beobachtungen des Rotmilans und des Wanderfalken im Suchraum bei den Untersuchungen im Jahr 2013 ist ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential festzustellen. Vor allem das Vorkommen des Rotmilans (Brutverdacht, kein genauer Neststandort) muss in einem eventuellen immissionschutzrechtlichen Verfahren genau geprüft werden. Auch die Raum- und Zeitnutzung beim Wanderfalken sind zu untersuchen. Für die übrigen Arten ist mit den bis jetzt vorliegenden Daten bei keiner der nachgewiesenen bzw. der vermuteten Arten von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

57 SCH 9 - Fohrenbühl Übersicht (siehe Tabelle 2 b) Brutvorkommen 1 Brutbereich des Graureihers mehrere Vorkommen des Rot- (4) und Scharzmilans (1) im Prüfbereich, möglich Wespenbussard und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung Eine regelmäßige Nutzung des Suchraumes, vor allem beim Überflug, ist für ein Paar des Rotmilans anzunehmen. Auch ein Brüten erscheint möglich. Dies trifft auch auf den Schwarzmilan zu. Über die Lebensraumnutzung der Graureiher-Brutvorkommen im Schuttertal ist nichts bekannt. Aufgrund der Biologie dieser Art mit Schwerpunkten im Offenland und an Gewässern kann eine regelmäßige Nutzung des Suchraumes nahezu ausgeschlossen werden. Zu den Arten Wespenbussard und Baumfalke siehe Ausführungen unter SEL 2 - Rebio. Fazit Aufgrund der Beobachtungen des Rotmilans im Suchraum bei den Untersuchungen im Jahr 2013 ist ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential festzustellen. Nach den bis jetzt vorliegenden Daten ist bei keiner der nachgewiesenen bzw. der vermuteten Arten von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen. SCH 10 - Himmelsberg Übersicht (siehe Tabelle 2 a) Brutvorkommen 1 Brutbereich des Rotmilans mehrere Vorkommen des Graureihers (1) und des Rotmilans (zusätzlich 2) im Prüfbereich, möglich Wespenbussard und Baumfalke Fachgutachterliche Einschätzung Eine regelmäßige Nutzung des Suchraumes, vor allem zur Nahrungssuche, aber auch als Brutbereich, ist für ein Paar des Rotmilans anzunehmen. Zumindest ein Teil der Nahrungsflüge dieser Art findet über dem Gebiet statt. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

58 Zu den Arten Graureiher, Wespenbussard und Baumfalke siehe Ausführungen unter SEL 2 - Rebio. Fazit Aufgrund der Beobachtungen des Rotmilans im Suchraum bei den Untersuchungen im Jahr 2013 ist ein sehr hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential festzustellen. Das Vorkommen dieser Art (Brutbereich, kein genauer Neststandort) muss in einem eventuellen immissionschutzrechtlichen Verfahren genau gepüft werden. Für die übrigen Arten ist mit den bis jetzt vorliegenden Daten bei keiner der nachgewiesenen bzw. der vermuteten Arten von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen. 7.0 Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen Zumindest für die windkraftsensiblen Vogelarten, die für die einzelnen Suchräume nachgewiesen wurden, sind im immissionschutzrechtlichen Verfahren Untersuchungen nach den LUBW-Hinweisen notwendig. Für die übrigen, nicht windkraftsensiblen Vogelarten und die übrigen artenschutzrechtlich relevanten Arten anderer Tiergruppen sowie Pflanzenarten, bei denen eventuell ein Verbotstatbestand erfüllt sein könnte, sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen notwendig, wodurch Verbotstatbestände vermieden werden können. Die Betroffenheit der einzelnen Arten ist dabei im immissionschutzrechtlichen Verfahren zu ermitteln. Nachfolgend werden einige Beispiele aufgeführt, wobei kein Anspruch auf Vollständigkeit hergeleitet werden kann. Eine präzise Ausarbeitung muss in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren erfolgen. Bei eventuell auftretenden Unsicherheiten in der Beurteilung ist eine naturschutzfachliche Baubegleitung erforderlich sowie ein Risikomanagement inklusive Monitoring. geringstmögliche Flächeninanspruchnahme entlang der Trasse, insbesondere beim Kurvenausbau geringstmögliche Flächeninanspruchnahme an möglichen Standorten Potenzielle Quartierbäume von Fledermäusen (Laubbäume oder hohe Nadelbaumtorsi), Bäume mit Vorkommen des Grünen Besenmooses oder mit Bedeutung für den Hirschkäfer dürfen nicht gefällt werden. Falls dennoch entsprechende Eingriffe wie Baumfällungen nötig werden, sind diese im Vorfeld rechtzeitig mit einer einzurichtenden naturschutzfachlichen Begleitung, gegebenenfalls unter Beteiligung, z.b. eines Moosexperten, zu begutachten. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

59 Potentiell geeignete Gewässer für die Gelbbauchunke u.a. entlang bereits vorhandener Wege dürfen nicht zugeschüttet werden. Dies sollte in den allermeisten Fällen durch eine möglichst schmale Trasse und gegebenenfalls deren seitliche Verschiebung erreichbar sein. Verschiebung Standorte in Waldbereiche, die nicht so hohen ökologischen Wert besitzen, u.a. Fichtenschonungen im Vergleich zu (älteren) Laubwäldern keine nächtliche Bautätigkeit bzw. Zufahrt, um zusätzliche Lichtimmissionen zu vermeiden, u.a. für Fledermäuse, Vögel und Schmetterlinge. Prinzipiell ist bei artenschutzrelevanten, nicht windkraftsensiblen Arten folgende Vorgehensweise möglich, wie das Beispiel der Haselmaus verdeutlicht (aus den Unterlagen zum immissionschutzrechtlichen Verfahren Windpark südliche Ortenau, Bioplan Bühl 2014): Da Haselmäuse am Boden, u.a. in Strauchschichten überwintern, ist bei Vorhandensein entsprechender Strukturen mit Überwinterern und damit von einem erhöhten Risiko und einer Verbotsverletzung auszugehen. Ein erster Schritt ist, Standorte zu suchen, die keine derartigen Strukturen aufweisen. Ist dies aus anderen, nicht artenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, müssen die Gehölze in den potentiellen Haselmauslebensräumen im Herbst ohne Maschineneinsatz gefällt und liegengelassen werden. Eine Räumung findet im folgenden Frühhr Ende März/Anfang April statt. Die aus ihrem Winterschlaf am Boden erwachten Tiere haben dann den inzwischen als Lebensraum ungeeigneten Bestand verlassen (BRIGHT et al. 2006). Diese Maßnahmen, vor allem die Abgrenzung, sind in enger Abstimmung mit der naturschutzfachlichen Bauüberwachung durchzuführen. Für einen Lebensraumtyp lässt sich die mögliche Vorgehensweise bei Fließgewässern verdeutlichen: Bei der Überquerung von Fließgewässern bei der Zuwegung, z.b. durch Brückenbau oder -verstärkung, aber auch direkten Eingriff in das Gewässer, muss auf artenschutzrechtlich relevante Arten geachtet werden, beispielsweise auf den Steinkrebs, der u.a. in den Fließgewässern am Kambacher Eck vorkommt. Gegebenenfalls müssen Vorkommen geprüft und Arten kartiert werden. Ferner muss beispielsweise die Schwebstofffracht auf ein Mindestmaß beschränkt werden bzw. dürfen keine Baumaßnahmen, die zu einer starken Sedimentfracht führen, durchgeführt werden. Ansonsten müssen alle in Kapitel 4.0 FFH-Anhang IV-Arten zuzüglich FFH-Anhang II-Arten genannten Arten bei einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren entsprechend bearbeitet werden. Im Rahmen der Eingriffsplanung sind ferner die national besonders und die national streng geschützten Arten zu behandeln. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

60 8.0 Literatur und Quellen Bereich des GVV Seelbach-Schuttertal HÖLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd E. Ulmer Verlag, Stuttgart. HÖLZINGER, J., & M. BOSCHERT (2001): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd E. Ulmer Verlag, Stuttgart. HÖLZINGER, J., & U. MAHLER (2001): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd E. Ulmer Verlag, Stuttgart. HÖLZINGER, J., & H.-G. BAUER (2013): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 2.0: Nicht-Singvögel. E. Ulmer Verlag, Stuttgart. LÜHL, R., & F. RAU (2011): Beobachtungen zum Bruterfolg beim Uhu im Regierungsbezirk Freiburg. - AGW-Jahresbericht 2011: 5-6. RAU, F., & R. LÜHL (2011): Die Wiederbesiedlung des Schwarzwalds und des angrenzenden Oberrhein-Tieflands durch den Wanderfalken (Falco peregrinus) I. Bestandsentwicklung und Besiedlungsstruktur. - Naturschutz südl. Oberrhein 6: RUPP, J. (1998): Brutverbreitung und Bestandsentwicklung des Graureihers (Ardea cinerea) in der südbadischen Oberrheinebene im Zeitraum von 1938 bis Naturschutz südl. Oberrhein 2: SCHMIDT, M. (2000): Der Alpensegler (Tachymarptis melba) in Freiburg im Breisgau - Dynamik einer Population. - Naturschutz südl. Oberrhein 3: SCHMIDT, M. (2013): Erfolgreicher Einwanderer: Alpensegler im Aufwind. - Falke 60: Allgemeine Literatur und Quellen BELLEBAUM, J., F. KORNER-NIEVERGELT, T. DÜRR & U. MAMMEN (2013): Wind turbine fatalities approach a level of concern in a raptor population. - Journal Nature Conservation: DOI: /j.jnc BERGEN, F. (2001): Untersuchungen zum Einfluss der Errichtung und des Betriebes von Windenergieanlagen auf Vögel im Binnenland. Dissertation, Univ. Bochum. BRUDERER, B., & F. LIECHTI (1998): Intensität, Höhe und Richtung von Tag- und Nachtzug im Herbst über Südwestdeutschland. - Ornithol. Beob. 95: DALBECK, L., W. BERGERHAUSEN & O. KRISCHER (1998): Telemetriestudien zur Orts- und Partnertreue beim Uhu Bubo bubo. - Vogelwelt 119: DREWITT, A. L., & R. W. H. LANGSTON (2008): Collision effects of wind-power generators and other obstacles on birds. - Ann. NY Acad. Sci. 1134: EDKINS, M. T. (2008): Impacts of wind energy development on birds and bats: looking into the problem. - Report for FPL Energy, Juno Beach, Florida. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

61 ERICKSON, W. P., G. D. JOHNSON, M. D. STRICKLAND, D. P. YOUONG, K. J. SERNKA & R. E. GOOD (2001): Avian collisions with wind turbines: A summary of existing studies and comparisons to other sources of avian collision mortality in the United States. - Veröffentlicht im August 2001 im Internet unter (letzter Zugriff am im September 2011). EU-Kommission (2007): Guidance dokument - Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/42/EWG. GELPKE, C. (2012): Artenhilfskonzept Rotmilan (Milvus milvus) in Hessen. Gutachten im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rhein- land-pfalz und das Saarland. Echzell. 138 S. - aktualisierte Fassung HENDERSON, I. G., R. H. W. LANGSTON & N. A. CLARK (1996): The response of Common Tern Sterna hirundo to power lines: An assessment of risk in relation to breeding commitment, age and wind speed. - Biological Conservation 77: HORCH, P., & V. KELLER (2007): Windkraftanlagen und Vögel - ein Konflikt? Eine Literaturstudie. - Schweizerische Vogelwarte Sempach, Sempach. HÖTKER, H., K.-M. THOMSEN & H. KÖSTER (2004): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse - Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen. - Studie des Michael-Otto-Instituts, Bergenhusen, gefördert vom Bundesamt für Naturschutz. HÖTKER, H., K.-M. THOMSEN & H. KÖSTER (2005): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse. - BfN- Skripten 142, Bonn-Bad-Godesberg. HÖTKER, H., K.-M. THOMSEN & H. JEROMIN (2006): Impacts on biodiversity of exploitation of renewable energy sources: the example of birds and bats. - windkraftstudie.pdf. IHDE, S., & E. VAUK-HENTZELT (1999): Vogelschutz und Windenergie. Konflikte, Lösungsmöglichkeiten und Visionen. - Bundesverband WindEnergie, Osnabrück. ISSELBÄCHER, K., & T. ISSELBÄCHER (2001): Vogelschutz und Windenergie in Rheinland- Pfalz. Gutachten zur Ermittlung definierter Lebensraumfunktionen bestimmter Vogelarten (Vogelbrut-, -rast- und -zuggebiete) in zur Errichtung von Windkraftanlagen geeigneten Bereichen von Rheinland-Pfalz. - Landesamt f. Umweltschutz und Gewerbeaufsicht, Mainz. KLAMMER, G. (2011): Neue Erkenntnis über die Baumfalkenpopulation Falco subbuteo im Großraum Halle-Leipzig. - Apus 16: Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

62 LAG-VSW (Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten; 2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. - Ber. Vogelschutz 44: LANGSTON, R. W. H., & J. D. PULLAN (2003): Wind farms and birds: an analysis of the effects of windfarns on birds and guidance on environmental assessment criteria and site selection issues. Report for BirdLife International on behalf of Bern Convention, Sandy (Beds.). LUBW (2013 a): Europäischer Dünnfarn - Trichomanes speciosum Willdenow Internet der LUBW unter Stand November 2013, letzter Zugriff April LUBW (2013 b): Grünes Besenmoos - Dicranum viride (Sull. & Lesq.) Lindb. - Internet der LUBW unter Stand November 2013, letzter Zugriff April LUBW (2013 c): Hirschkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758). - Internet der LUBW unter Stand November 2013, letzter Zugriff April MÖCKEL, R., & TH. WIESNER (2007): Zur Wirkung von Windkraftanlagen auf Brut- und Gastvögel in der Niederlausitz (Land Brandenburg). - Otis 15, Sonderheft: REICHENBACH, M. (2004): Windenergie und Vögel Ausmaß und planerische Bewältigung. - Dissertation, TU Berlin. SCHAUB, M. (2012): Spatial distribution of wind turbines is crucial for the survival of raptor populations. - Biol. Conserv. 155: SITKEWITZ, M. (2005): Telemetrische Untersuchung zur Raum- und Habitatnutzung des Uhus Bubo bubo im Landkreis Weißenberg-Gunzenhausen. - Ornithol. Anz. 44: SITKEWITZ, M. (2009): Telemetrische Untersuchungen zur Raum- und Habitatnutzung des Uhus (Bubo bubo) in den Revieren Thüngersheim und Retzstadt im Landkreis Würzburg und Main-Spessart mit Konfliktanalyse bezüglich des Windparks Steinhöhe. Pop.-ökol. Greifvogel- u. Eulenarten 6: STEINBORN, H., M. REICHENBACH & H. TIMMERMANN (2011) Windkraft - Vögel - Lebensräume. - Books on Demand GmbH, Norderstedt. WAITZMANN, M., & P. ZIMMERMANN (2007): Schlingnatter - Coronella austriaca. In: LAUFER, H., K. FRITZ & P. SOWIG (Hrsg.): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. - E. Ulmer Verlag, Stuttgart. WINKELMAN, J. E., F. H. KISTENKAS & M. J. EPE (2008): Ecologische en natuurbeschermingsrechtelijke aspecten van windturbines op land. - Alterra-rapport Alterra, Wageningen. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

63 9.0 Anhang 9.1 Karten Steckbriefe zu den Suchräumen Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

64 Teil-FNP WE VVG Seelbach-Schuttertal Meter Bioplan Bühl Bioplan Bühl Rotmilan - Brutbereich 2013 Uhu - Nest vor km - Radius Überschneidung von Uhu 1 km - Radius und Suchraum Weißstorch - Nest 1 km - Radius ± Gemarkung Suchräume Stand: 7.Juli 2014 Karte 1: Vorkommen von windkraftsensiblen Vogelarten im Gebiet der VVG Seelbach-Schuttertal. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

65 Teil-FNP WE VVG Seelbach-Schuttertal ± Rotmilan - Brutbereich 2013 Rotmilan - Nest vor km - Radius Uhu - Nest vor km - Radius Überschneidung von Uhu 1 km - Radius und Suchraum Wespenbussard - Nest vor km - Radius Baumfalke - Nest vor km - Radius Graureiher - Brutbereich Gemarkung Suchräume Stand: 7.Juli Meter Bioplan Bühl Bioplan Bühl Karte 2: Vorkommen von windkraftsensiblen Vogelarten im Gebiet der VVG Seelbach-Schuttertal. Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl

66 Bioplan Bühl Meter Dr. Martin Boschert Bioplan Bühl 2014 ± Suchräume Gemarkung Graureiher - Brutbereich Stand: 7.Juli 2014 Baumfalke - Nest vor km - Radius Schwarzmilan - Brutverdacht km - Radius Wespenbussard - Nest vor km - Radius Wespenbussard - Brutverdacht km - Radius Uhu bzw. Wanderfalke - Nest 1 km - Radius Rotmilan - Nest vor km - Radius Rotmilan - Brutverdacht km - Radius Rotmilan - Brutbereich Teil-FNP WE VVG Seelbach-Schuttertal Karte 3: Vorkommen von windkraftsensiblen Vogelarten im Gebiet der VVG Seelbach-Schuttertal. 6565

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