Klausurentutorium WS 2018/19
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1 Klausurentutorium WS 2018/19 Wahlpflichtfach Steuerrecht - Montag, den, 10:00 14:00 Uhr, Raum US Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht eingetragen im Züricher Anwaltsregister (Art. 28 BGFA) t.koblenzer@koblenzer-law.de
2 Übersicht I. Wie schreibe ich eine Klausur. II. Klausurrelevante Standardprobleme. 2
3 I. Wie schreibe ich eine Klausur 3
4 Grundschema zum Gutachtenaufbau 1. Persönliche Steuerpflicht ( 1 EStG) 2. Veranlagungsform ( EStG) 3. Sachliche Steuerpflicht (gegliedert nach Sachverhaltsangaben) 3.1 Erste steuerbare Tätigkeit Einkünftequalifikation ( 2 Abs. 1 i.v.m EStG) Einkünfteermittlung ( 2 Abs. 2 i.v.m. 4 ff. bzw. 8,9,11,12 Nr. 1 EStG) 3.2 Zweite steuerbare Tätigkeit 4. Persönliche Abzüge ( d, c, 32 Abs. 6, 7 EStG) 5. Ergebnis: zu versteuerndes Einkommen i.s.v. 2 Abs. 5 EStG 4
5 Vorgehensweise bei der Klausurbearbeitung Ruhe bewahren, Ruhe bewahren, Ruhe bewahren...!!! Sorgfältig den Aufgabentext lesen! Typische Fehler: - Beim Lesen wird schon die Lösung im Kopf vorgezeichnet, was dazu führen kann, dass man entscheidungsrelevanten Sachverhalt überliest oder nicht richtig aufnimmt. - Bei langen Aufgabentexten fühlt man sich durch den engen Zeitkorridor getrieben. Hierdurch kann es zu einem flüchtigen Lesen und damit zu einer fehlerhaften oder lückenhaften Erfassung des Sachverhalts kommen. Hinweis: Den Aufgabentext zweimal lesen. Beim ersten Lesen möglichst noch keine Notizen machen, sondern den Sachverhalt wertfrei auf sich wirken lassen 5
6 Vorgehensweise bei der Klausurbearbeitung Den Aufgabentext nach Sachverhaltskomplexen durch Stichwortbildung gliedern (z.b. Errichtung eines Einfamilienhauses HK ,00; vorübergehende Schließung der Kanzlei bis ) Die Sachverhaltskomplexe dem Grundschema zum Gutachtenaufbau in Form eines Inhaltsverzeichnisses (Grobaufbau des Gutachtens) zuordnen. Das Inhaltsverzeichnis dient dem Bearbeiter als Fahrplan. Typische Fehler: - Es wird sofort mit dem Runterschreiben des Gutachtens begonnen. - Die entscheidenden Rechtsprobleme fallen dem Bearbeiter erst bei der Niederschrift des Gutachtens auf. Häufig liegt darin die Ursache für eine verfehlte Schwerpunktbildung. 6
7 Vorgehensweise bei der Klausurbearbeitung Anhand des Gesetzestextes stichpunktartig dem Inhaltsverzeichnis die relevanten Normen sowie die Problemaspekte hinzufügen und hierbei bereits Schwerpunkte bilden, z.b.: 1. Persönliche Steuerpflicht; 1 Abs. 1 EStG, 8 AO 2. Veranlagungsform? - Gemeinsame Veranlagung; 26, 26b EStG? (verheiratet, unbeschränkt steuerpflichtig, nicht dauernd getrennt lebend, muss Ehe bereits zu Beginn des Veranlagungszeitraums bestanden haben? Kein direkter Hinweis im Gesetz, ein Tag im Veranlagungszeitraum wirksam verheiratet reicht => i.e. unproblematisch). 3. Tätigkeit als Rechtsanwalt/Notar 3.1. Einkünftequalifikation; 18 EStG (freiberufliche Tätigkeit) Einkünfteermittlung vorübergehende Schließung der Kanzlei (Problem: Anerkennung der laufenden Aufwendungen vom bis , betriebliche Veranlassung; 4 Abs. 4 EStG?). 7
8 Vorgehensweise bei der Klausurbearbeitung Erst jetzt mit der Reinschrift des Gutachtens beginnen. Bitte genau an die Aufgabenstellung halten! Stellt man fest, dass man mit der Bearbeitungszeit nicht auskommt, sollte wie folgt verfahren werden: - die Grobgliederung des Gutachtens ( Fahrplan ) beifügen. - Die noch nicht bearbeiteten Prüfungspunkte nach dem Grad der Problemtiefe (Schwerpunkte) zumindest stichwortartig ansprechen. - Unproblematische Prüfungspunkte im Urteilsstil abarbeiten (z.b. K hat seinen Wohnsitz im Inland und ist deshalb unbeschränkt steuerpflichtig i.s.d. 1 Abs. 1 EStG; K steht und stand nicht in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde. Die ihm gewährte Berechtigungskarte für kulturelle Veranstaltungen ist also nicht durch ein Dienstverhältnis veranlasst. Eine betriebliche Veranlassung hinsichtlich seiner freiberuflichen Tätigkeit kann nicht allein aus dem Auslegen von Info-Material in seiner Kanzlei hergeleitet werden. Es handelt sich daher um ein nicht einkommensteuerpflichtiges Geschäft). 8
9 Vorgehensweise bei der Klausurbearbeitung Gutachten abschließend noch einmal gründlich durchlesen. Rechtschreibfehler korrigieren (steigert den Gesamteindruck der Arbeit). Klausur am Ende eigenhändig unterschreiben. Vor der Abgabe noch einmal die erstellte Arbeit auf Vollständigkeit überprüfen (habe ich alle Seiten abgegeben; ggf. heften!). 9
10 II. Klausurrelevante Standardprobleme 10
11 Standardprobleme Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht. Veranlagung von Ehegatten. Abgrenzung der einzelnen Einkunftsarten voneinander. Begriff der Einnahmen (Abgrenzung Liebhaberei ). Einlagen und Entnahmen. Begriff der Werbungskosten und der Betriebsausgaben. Arten der Gewinnverteilung. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Verträge zwischen nahe stehenden Personen. 11
12 Lehrbeauftragter Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Eingetragen im Zürcher Anwaltsregister (Art. 28 BGFA) Lehrbeauftragter an der Universität Siegen 12
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