Begründung. Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1052/2006
|
|
- Günther Flater
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 1052/2006 Begründung zur der Stadt Münster im Stadtbezirk Ost im Stadtteil Mauritz-Ost für den Bereich Hans-Bredow-Weg / WDR-Grundstück Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele Änderungsbereich Änderungsinhalte Wohnbaufläche Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. 2 a BauGB Rahmen der Umweltprüfung Kurzdarstellung der Planung Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Menschen Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Boden / Altlasten Wasser Klima / Luft Landschaft / Ortsbild Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen Nichtdurchführung der Planung Anderweitige Planungsmöglichkeiten Überwachung (Monitoring) Zusammenfassung Gesamtabwägung Eingriffe in Natur und Landschaft Altlasten Ziele der Raumordnung und Landesplanung Liegenschaftliche Verfügbarkeit... 6 BEGRÜNDUNG / Seite 1
2 1. Planungsanlass und Planungsziele Der Bebauungsplan Nr. 262: St. Mauritz Mondstraße / Erikaweg, der in der Fassung der 2. Änderung seit April 1984 rechtskräftig ist, eröffnet und regelt die Möglichkeit für eine Erweiterung der Einrichtungen des Westdeutschen Rundfunks (WDR) an der Mondstraße. Der WDR benötigt diese Erweiterungsfläche nunmehr nicht mehr. Die aktuell im Aufstellungsverfahren befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262: St. Mauritz Mondstraße / Erikaweg sieht hier als Ergänzung der umliegenden Einfamilienhausbebauung ein Wohngebiet mit großen Grundstücken für Einfamilienhäuser vor. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den Bereich für das geplante neue Wohngebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Funkhaus dar. Für die planungsrechtliche Sicherung des o. g. Wohngebietes ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Mit der vorliegenden Änderung wird die wirksam dargestellte Sondergebietsfläche im Westen des Westdeutschen Rundfunks in eine Wohnbaufläche umgewidmet. Im Parallelverfahren soll der Bebauungsplan Nr. 262 durch die 3. Änderung an die neuen Ziele angepasst werden. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich ist wie folgt begrenzt: Im Norden durch den Hans-Bredow-Weg, im Westen durch den Fliederweg, im Osten durch die Mondstraße sowie im Süden durch die Straße Im Drostebusch. Die Einzelheiten sind aus dem Plan zur zu entnehmen. 3. Änderungsinhalte 3.1 Wohnbaufläche Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Funkhaus wird zu ca. einem Drittel in Wohnbaufläche umgewidmet. Im Anschluss an die im wirksamen Flächennutzungsplan bestehende Darstellung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Funkhaus wird auf der Grundlage der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262 ein Wohngebiet entstehen. Der Flächennutzungsplan schafft somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ca. 10 freistehende individuell planbare Einfamilienhäuser auf großen Grundstücksflächen. 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. 2 a BauGB 4.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplanes. Die Ergebnisse resultieren aus vorhandenen Daten und Fachplanungen wie Umweltkataster, Altlastenkataster und Lärmminderungsplanung sowie einer Erfassung von Vogelarten im Änderungsbereich. Für die parallele Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262, der den Änderungsbereich umfasst, wird ein separater Umweltbericht erstellt. 4.2 Kurzdarstellung der Planung Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat zum Ziel, die Darstellung der nicht als Sondergebiet genutzten Fläche westlich des Geländes des Westdeutschen Rundfunks (WDR) in BEGRÜNDUNG / Seite 2
3 Wohnbaufläche zu ändern. Diese Fläche ist auch Gegenstand der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262: St. Mauritz Mondstraße / Erikaweg, der den Änderungsbereich als Sondergebiet Funkhaus festsetzt. 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den im 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB genannten Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und Fachplänen sind für die Änderung des Flächennutzungsplanes neben den Vorschriften des Baugesetzbuches im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: Bundesimmissionsschutzgesetz und seine Verordnungen: hier u. a. Berücksichtigung der Lärmimmissionssituation, s. Punkt ; Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW: hier u. a. Prüfung der Eingriffsrelevanz und Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange, s. Punkt Schutzausweisungen Im Änderungsbereich bestehen keine speziellen Schutzausweisungen des Natur- und Umweltschutzes. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind von der Planung nicht betroffen. 4.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Menschen Bei dem Änderungsbereich handelt es sich um das Sondergebiet Funkhaus des WDR. Der östliche Teilbereich ist mit dem WDR Landesstudio bebaut, der westliche Grundstücksteil ist als unbebaute Fläche begrünt worden und wird unterhalten. Der Änderungsbereich liegt innerhalb von Wohnbauflächen, die sich im Norden, Süden, Westen sowie östlich der Mondstraße anschließen. Für den Änderungsbereich und die Umgebung besteht eine Lärmvorbelastung insbesondere durch den Straßen- und Schienenverkehr (Mondstraße, Umgehungsbahn). Gemäß der Datengrundlage der Lärmminderungsplanung der Stadt Münster ist von einer Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1, für Reine Wohngebiete (WR) auszugehen. Die Werte für Allgemeine Wohngebiete (WA) können jedoch eingehalten werden. Die Lärmthematik wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung, in deren Rahmen der Gebietscharakter der Wohnbaufläche (WA bzw. WR) festgesetzt wird, behandelt. Es ist jedoch im Bereich der geplanten Wohnbaufläche generell von Lärmwerten auszugehen, die dem Wohnen verträglich sind Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Pflanzen / Biotope Bei den Biotoptypen des Änderungsbereiches handelt es sich um die gärtnerisch gestalteten Rasenflächen und Gehölzpflanzungen des WDR-Geländes sowie der westlich anschließenden, als Wiese gepflegten und randlich sowie in der Mitte von Gehölzen bestandenen Fläche. Die Umgebung ist durch die vorhandenen Wohnbauflächen mit Hausgärten gekennzeichnet. Planungsrechtlich ist die Wiese westlich des WDR-Landesstudios als Sondergebiet mit Pflanzgebot gemäß Bebauungsplan Nr. 262 (2. Änderung) einzustufen. Die Eingriffsbilanzierung im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262 im Parallelverfahren ergibt im Ergebnis einen Überschuss von Werteinheiten zu Gunsten des Planentwurfes. Ein Ausgleichsbedarf wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht vorbereitet. Tiere Aufgrund von Beobachtungen des Grünspechtes als streng geschützte Art wurde ein Gutachten zur Erfassung der Vogelarten im Bereich der zu bebauenden Fläche erstellt. BEGRÜNDUNG / Seite 3
4 Im Ergebnis wurden 16 verschiedene Vogelarten festgestellt, welche zum typischen Inventar der Gartenstadtzone gehören. Die vorkommenden Arten (z.b. Blau- und Kohlmeise, Amsel, Elster etc.) sind mit Ausnahme des Grünspechtes häufig bis sehr häufig. Hinsichtlich des Grünspechtes wurde festgestellt, dass ein Paar dieser Art die zu bebauende Fläche zur Nahrungsaufnahme, aber nicht zum Brüten nutzt, da die vorhandenen Bäume nicht die nötige Größe und das Alter zur Anlage einer Nisthöhle aufweisen. Die Bruthöhle wird in einem alten Birnbaum in einem angrenzenden Garten vermutet. Im Ergebnis des Gutachtens ist aufgrund des großen Aktionsraumes des Grünspechtes und der vorhandenen Ausweichflächen in der Umgebung nicht davon auszugehen, dass mit der geplanten Bebauung der Lebensraum des Grünspechtes erheblich gestört wird. Die Hausgärten im Bereich der geplanten Wohnbebauung werden Lebensraumfunktionen für Vogelarten übernehmen Boden / Altlasten Durch die Lage der Fläche im Innenbereich zwischen der vorhandenen Wohn- und Sondergebietsbebauung sowie aufgrund der bereits bestehenden Bebaubarkeit der Fläche durch das vorhandene Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 262 steht die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes den Anforderungen der Bodenschutz- und Umwidmungssperrklausel des Baugesetzbuches nicht entgegen. Mit der Planung als Wohngebiet ist eine geringere Versiegelung verbunden, als durch die planungsrechtliche Situation als Sondergebiet zulässig wäre. Altlast-/-Verdachtsflächen bzw. schädliche Bodenverunreinigungen sind im Änderungsbereich des Sondergebietes nicht bekannt Wasser Von der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sind Oberflächengewässer nicht betroffen. Aufgrund der Neuversiegelung sowie der begrenzten Versickerungsmöglichkeiten ist von einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate im Bereich der geplanten Wohnbaufläche gegenüber dem Ist-Zustand auszugehen. Hierbei ist jedoch die geringere Versiegelung gegenüber dem planungsrechtlich möglichen Sondergebiet zu berücksichtigen. Von erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser ist auch auf Grund der geringen Größe der neu zu bebauenden Fläche nicht auszugehen Klima / Luft Auf der Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes ist bei dem Änderungsbereich und der Umgebung, die überwiegend von Wohnbebauung mit Hausgärten geprägt ist, von relativ homogenen klimatischen Eigenschaften mit mikroklimatischen Abweichungen größerer unbebauter Flächen wie der Grünfläche westlich des WDR auszugehen. Mit der Änderung der Darstellung von Sondergebiet in Wohnbaufläche werden die planerischen Voraussetzungen für eine geringere Versiegelung geschaffen. In den Hausgärten der geplanten Wohnbebauung können die klimatischen Eigenschaften der unversiegelten Fläche teilweise aufrechterhalten bleiben. Hinsichtlich der Luftqualität ist im Änderungsbereich von einer siedlungsraumtypischen Hintergrundbelastung mit Luftschadstoffen auszugehen. Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Klima und die Luft Landschaft / Ortsbild Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Wohnbauflächen zwischen der Umgehungsstraße und der Mondstraße. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine Ergänzung dieser Wohnbauflächen, die dem vorhandenen Ortsbild entspricht, vorbereitet. Im Bereich der Hausgärten wird eine teilweise Wiederbegrünung der Fläche erfolgen. Durch die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen keine erheblichen Auswirkungen auf das Ortsbild. BEGRÜNDUNG / Seite 4
5 4.4.7 Kultur- und sonstige Sachgüter Von der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine Baudenkmale betroffen. Hinsichtlich möglicher Bodendenkmale, die bei Erdarbeiten gefunden werden können, erfolgt ein entsprechender Hinweis im Bebauungsplan. 4.5 Wechselwirkungen Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern sind auf dieser Planungsebene im Änderungsbereich nicht ersichtlich und nicht zu vermuten. 4.6 Nichtdurchführung der Planung Im Falle der Nichtdurchführung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist davon auszugehen, dass der Ist-Zustand der Fläche erhalten bliebe. Eine Nutzung der Fläche als Sondergebiet gemäß den planungsrechtlichen Voraussetzungen ist nicht mehr zu vermuten. 4.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Der Flächennutzungsplan stellt in Mauritz-Ost zwei weitere Flächenreserven (westlich der Straße Schmittingheide und östlich der Straße Maikottenweg) als Wohnbauflächen dar. Beide Flächen sind jedoch keine Alternative zu der geplanten Bebauung westlich des WDR. Die Fläche westlich des WDR ist erschlossen und war schon vor der Umwidmung als Baufläche (Sondergebiet) dargestellt, ist von Wohnbauflächen umgeben und bildet quasi eine Baulücke. Die beiden alternativen Reserveflächen dagegen überplanen Freiräume am Siedlungsrand und müssen neu erschlossen werden. Eine vergleichende Umweltprüfung kann damit entfallen. 4.8 Überwachung (Monitoring) Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich. Unbenommen ist dabei die regelmäßige Überprüfung im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes. 4.9 Zusammenfassung Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat zum Ziel, die Darstellung der nicht als Sondergebiet genutzten Fläche westlich des Geländes des Westdeutschen Rundfunks (WDR) in Wohnbaufläche zu ändern. Diese Fläche ist auch Gegenstand der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 262: St. Mauritz Mondstraße / Erikaweg, der den Änderungsbereich als Sondergebiet Funkhaus festsetzt. In Zusammenfassung des Umweltberichtes ist festzustellen, dass auf der Maßstabsebene der vorbereitenden Bauleitplanung unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes keine Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die als erheblich zu charakterisieren wären. 5. Gesamtabwägung 5.1 Eingriffe in Natur und Landschaft Durch die, die eine Änderung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Funkhaus in eine Wohnbaufläche vorsieht, BEGRÜNDUNG / Seite 5
6 sind Eingriffe in Natur und Landschaft nicht verbunden. Die Klärung sonstiger ggf. erforderlicher Regelungen erfolgt im Rahmen des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind", gekennzeichnet werden. Im Plangebiet sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 5.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster Teilabschnitt Münsterland stellt den Änderungsbereich als Wohnsiedlungsbereich dar. Damit steht die beabsichtigte Änderung der Darstellung im Einklang mit den Zielen der Regional- und Landesplanung. 5.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Die neu dargestellte Wohnbaufläche befindet sich vollständig im Eigentum der Stadt Münster. Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Planungsziele gegeben. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden dessen Grundzüge nicht verändert. Diese Begründung dient gemäß 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am abschließend beschlossenen. Münster, Tillmann (L.S.) Dr. Tillmann Oberbürgermeister BEGRÜNDUNG / Seite 6
Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung
Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung
MehrBEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus
BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
MehrSiedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr
Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrUmweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum
Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische
MehrAufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
MehrGEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf:
GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: 27.04.2018 Entwurf: 27.04.2018 PLANUNG: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
MehrUmweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe
MehrAnlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung
Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung
Mehr- RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR DANSWEILER B E G R Ü N D U N G
STADT PULHEIM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - RHEIN-ERFT-KREIS - TEILÄNDERUNG NR. 14.8 DANSWEILER B E G R Ü N D U N G zur Teiländerung Nr. 14.8 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim im Bereich des südlichen
MehrSTADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver
STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrBegründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg
Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrBebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung
Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3
MehrG e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
MehrAUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS
AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23
MehrSTADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.
1- STADT HENNEF (SIEG) 37. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hennef (Sieg) Uckerath, Süd-Ost - Begründung Teil I - Entwurf gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Stand: 19. März 2009 Stadt
MehrBegründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes
Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrBebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof
Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat
MehrBegründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 b Westlich der Estebrügger Straße Auftraggeber: Gemeinde Jork Am Gräfengericht 2 21634 Jork Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd
MehrBegründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"
zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:
MehrStadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum
Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrVERBANDSGEMEINDE LINGENFELD
VERBANDSGEMEINDE LINGENFELD FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNGSPLAN 1 ERLÄUTERUNGEN SEPTEMBER 2001 Ortsgemeinde Weingarten Baugebiet "Sportgelände" SCHARA + FISCHER BÜRO FÜR STADTPLANUNG UND ARCHITEKTUR MAX-VON-SEUBERT-STRASSE
MehrIm Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.
Bebauungsplan Im Feuerhägle/Primus-Truber-Straße 1. Bebauungsplan Im Feuerhägle / Primus-Truber-Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich
Mehrgem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6
MehrStadt Isselburg. Bebauungsplan Isselburg Nr. 10 Schul-, Sport- und Erholungszentrum 3. Änderung. Begründung zum Entwurf.
Bebauungsplan Isselburg Nr. 10 Schul-, Sport- und Erholungszentrum 3. Änderung Begründung zum Entwurf Planverfasser: 11. September 2017 Inhaltsverzeichnis: 1 Veranlassung, Erforderlichkeit und Ziele...
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
MehrGemeinde Offenbach/Queich
Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN
MehrGemeinde Lohme. 3. Änderung des Flächennutzungsplans. Begründung Beschlussfassung: in Zusammenarbeit mit:
Gemeinde Lohme 3. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung 16.04.2012 Beschlussfassung: 25.10.2012 in Zusammenarbeit mit: INNOVATIVE PLANUNG ISR GmbH & Co. KG. Zur Pumpstation 1 42781 Haan Fon: 02129/566
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung
Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
MehrBebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
MehrORTSGEMEINDE FREISBACH
ORTSGEMEINDE FREISBACH Quelle: LANIS, Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz BEBAUUNGSPLAN IN DEN STRASSGÄRTEN II, TEIL B ÄNDERUNG 1. P L A N Z E I C H N U N G 2. T E X
MehrBEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrStand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
Mehr90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung
Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger
MehrGemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung
Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und
MehrBEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE
BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE - Betrachtung der Schutzgüter der Umwelt - Markt Murnau a. Staffelsee Untermarkt 13 82418 Murnau a. Staffelsee Planungsbüro U-Plan
MehrOrtsgemeinde Fischbach bei Dahn
Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0
MehrBegründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße
Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrBEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE
MehrBebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung
Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung Maßnahme der Innenentwicklung ( 13a BauGB) B e g r ü n d u n g aufgestellt: 03.07.2014 Entwurfsverfasser: Inhalt 1 Anlass und Ziel der Planung 3 2 Planungserfordernis
MehrUmweltbericht Änderung des Flächennutzungsplanes südl. Kochstrasse (Willich) Stand Januar Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung
Umweltbericht 128. Änderung des Flächennutzungsplanes südl. Kochstrasse (Willich) Stand Januar 2011 Stadt Willich GB II/5 Stadtplanung 1 Gliederung: 1. Einleitung 1.a Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele
MehrGemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
MehrPlanerische Rahmenbedingungen am Standort Südlich der Straße Heuberger Tor Weg
Planerische Rahmenbedingungen am Standort Südlich der Straße Heuberger Tor Weg (Stand: 7. April 2016) Planerische Rahmenbedingungen am Standort Südlich der Straße Heuberger Tor Weg Plangebiet Das ca. 1.600
MehrEntwurf. Bebauungsplan. Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern. - Begründung -
Bebauungsplan Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern - Begründung - Gemeinde Benediktbeuern Prälatenstraße 7 83671 Benediktbeuern Tel. 08857/69130 Fax 08857/691313 E-Mail: info@benediktbeuern.de
MehrNach 8 (4) BauGB hat der Stadtrat der Stadt Hettstedt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 Walbeck Pfarrbreite als Satzung beschlossen.
Vorentwurf 1. Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.2 Walbeck Pfarrbreite Nach 8 (4) BauGB hat der Stadtrat der Stadt Hettstedt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 Walbeck Pfarrbreite als
MehrKlarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf
Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrBegründung. - Vorentwurf -
Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,
MehrBEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB
GEMEINDE WIELENBACH 6. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN HAUNSHOFEN WEST BEGRÜNDUNG nach 5 Abs. 5 BauGB Gefertigt am: 10.12.2015 Geändert: 31.08.2017 Geändert: 18.01.2018 : Städtebaulicher Teil ARCHITEKTURBÜRO
Mehrvorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrÄnderung des Flächennutzungsplans Saarbrücken Stadtteil Güdingen Allmet - Großwetzelswies
Änderung des Flächennutzungsplans Saarbrücken Stadtteil Güdingen Allmet - Großwetzelswies Grünfläche und Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung statt Wohnbaufläche und statt gewerbliche Baufläche"
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrS a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"
GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,
MehrBAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2
STADT BAD HÖNNINGEN BAULEITPLANUNG TEILAUFHEBUNG BEBAUUNGSPLAN STRANG OELSBERG TEIL 2 - BEGRÜNDUNG - Stadt Bad Hönningen 2 Auftraggeber: Stadt Bad Hönningen Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch
MehrGroße Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -
Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB
MehrABWÄGUNG ZUM ENTWURF
Bebauungsplan Nr. Sondergebiet Photovoltaik Ehemaliger Sportplatz Humboldtstraße ABWÄGUNG ZUM ENTWURF zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach () BauGB September 0 Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß
MehrJAKOBY + SCHREINER J +
Stadt Kirchberg VERBANDSGEMEINDE KIRCHBERG B e g r ü n d u n g zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterhalb der Stadthalle Geringfügige Anpassungen an den bebaubaren Flächen und den textlichen Festsetzungen
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrGemeinde Puchheim. Landkreis Fürstenfeldbruck. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht
Gemeinde Puchheim Landkreis Fürstenfeldbruck Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Umweltbericht Stand: 13.10.2008/15.09.2009 Gemeinde Puchheim Poststraße 2 82178 Puchheim Tel.: 089-80098-0 Fax: 089-80098-222
MehrStadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße
Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.
MehrBAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
MehrBegründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.
Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:
MehrGemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung
MehrUmweltbericht. zur Aufhebung des Bebauungsplans 19 Gemarkung Mühlheim, Flur 10
Umweltbericht gemäß 2 (4) und 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplans 19 Gemarkung Mühlheim, Flur 10 Ostseite der Forsthausstraße im Bereich der Hausnummern 4-12 - Entwurf - Fachbereich
MehrStadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG
Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com
MehrBegründung zur 5. Änderung des FNP 2020
Anlage 8 zur Drucksache G-10/132 Begründung zur 5. Änderung des FNP 2020 1. Ausgangslage Am 09.04.2009 hat der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2020
MehrGEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN
GEMEINDE PETERSBERG ORTSTEIL HORWIEDEN 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEGRÜNDUNG / UMWELTBERICHT Entwurf 16.08.2017 INHALT SEITE 1. Planungserfordernis... 1 2. Situation... 1 2.1 Planungsgebiet...
MehrSTADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES
STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG
MehrGemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung
Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße
MehrBekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014
Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Am Hackstruck, nördlich und südlich der Robert-Koch-Straße und östlich des Maria-Bornheim-Weges und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
MehrErläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Krefelder Straße, Prager
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrPlanungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054
Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrListe der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen
2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 1 Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen Hilfestellung für die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
MehrAnlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144
Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrGemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~
4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
MehrKurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten
Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3
Mehr