(Sozialrechtliche) Hilfen für Familien chronisch kranker Kinder
|
|
- Arnim Schneider
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 (Sozialrechtliche) Hilfen für Familien chronisch kranker Kinder
2 Manuel, 9 Jahre Erstmanifestation Diabetes Typ I. Eltern sind seit 2 Jahren geschieden. Manuel lebt mit der 3 Jahre jüngeren Schwester bei der Mutter und ihrem neuen Lebensgefährten 14-tägige Besuchswochenenden beim Vater. Stationäre Mitaufnahme der Kindesmutter (halbtags berufstätig) ist medizinisch notwendig Diabetesschulungen auch für KV und LG der Mutter.
3 Kosten der Mitaufnahme Arbeitsbefreiung Erstattung des Verdienstausfalls Haushaltshilfe zur Versorgung des Geschwisterkindes Ambulante Kinderkrankenpflege
4 (Medizinisch notwendige) Mitaufnahme Indikation laut SEG (Sozialmedizinische Expertengruppe der MdK`s, 2005): bis zum Ende des Vorschulalters Verpflichtung zur Kostenübernahme (GKV und PKV) Bis zum 8. LJ freiwillige Kostenübernahme durch einzelne Kassen und Beihilfe
5 Weitere Indikationen für Mitaufnahme Bindungsverlust und psychische Beeinträchtigungen (mögliche akute Verschlechterung durch psychische Anspannung, lebensbedrohliche Erkrankungen in der Akutphase, onkologische Erkrankungen) Kommunikationseinschränkungen (schwere geistige Behinderungen, Blindheit, ausgeprägte Angstzustände) Anleitung der Begleitperson in diagnostische oder therapeutische / pflegerische Maßnahmen
6 Erstattung des Verdienstausfalls wegen notwendiger Begleitung ( 11,2 SGB V) Dauer nicht begrenzt Kein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber Einzelantrag mit Begründung
7 Haushaltshilfe ( 38 SGB V) Für die haushaltsführende Person bei eigener Erkrankung oder bei notwendiger Mitaufnahme im Krankenhaus Voraussetzung: Kinder unter 12 Jahren oder behinderte / hilfebedürftige Kinder leben im Haushalt Dauer der Leistung variiert (Satzung der KK)a
8 Haushaltshilfe Zuzahlungen (10 %: mind. 5.- / höchsten 10.-) Keine Kostenübernahme für Verwandte bis zum 2. Grad, Ausnahme: Erstattung von Verdienstausfall oder Fahrtkosten Dorfhelferin, Familienpflegerin oder selbstbeschaffte Kraft
9 Häusliche Krankenpflege 37 SGB V Ärztliche Verordnung von Pflegefachkräften Formblatt 12: Ambulante Pflege - statt Krankenhausbehandlung oder - zur Sicherung der ambulanten Behandlung Kinder und Jugendliche: Nur Behandlungspflege
10 Thomas, 5 Jahre Extreme FG der 27. SSW mit Fehlbildungen (Vacterl- Assoziation), 4-monatige intensivmedizinische Behandlung; Hirnblutung 3. Grades Entlassung aus der Neonatologie mit erheblichem pflegerischen Aufwand (u.a. Monitor, Sauerstoff, Sondenernährung) 2. Kind junger Eltern, 3-jähriges Geschwisterkind. KM arbeitet halbtags. Familie wohnt ca. 60 km von der Klinik entfernt
11 Langfristige Betreuung im SPZ und in Spezialambulanzen Weitere stationäre und ambulante Behandlungen: Operationen, Physiotherapie, Logopädie Aufnahme im Regelkindergarten mit Integrationshilfe
12 Sozialrechtliche Aspekte Fahrtkosten Pflegegeld Behindertenausweis Kinderkrankenpflegegeld
13 Fahrtkosten Besuchsfahrtkosten Keine gesetzliche Verankerung Antrag auf: Fahrtkosten statt Mitaufnahmekosten Fahrten zu stationären Behandlungen Kostenübernahme mit Eigenanteil Fahrten zu ambulanten Behandlungen Nur in Ausnahmefällen: Behindertenausweis mit Merkmal H oder B Pflegestufe II / Serienbehandlung (z.b. Dialyse)
14 Pflegegeld / SGB XI wenn eine Krankheit oder Behinderung für mindestens 6 Monate besteht Hilfebedarf bei wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens - Grundpflege und Hauswirtschaft - besteht der zeitliche Aufwand hierfür erheblich ist - im Vergleich zu gesunden gleichaltrigen Kindern -
15 Grundpflege Körperpflege Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung Ernährung mundgerechte Zubereitung Nahrungsaufnahme Mobilität Aufstehen / Zubettgehen An-/Auskleiden / Stehen / Gehen / Verlassen- / Wiederaufsuchen der Wohnung
16 Pflegestufen Stufe I (erheblich pflegebedürftig) mind. 90 Minuten täglich / mehr als 45 Minuten Grundpflege Stufe II (schwer pflegebedürftig) mind. 180 Minuten täglich / mehr als 120 Minuten Grundpflege Stufe III (schwerst pflegebedürftig) mind. 300 Minuten tagsüber und in der Nacht / mehr als 240 Minuten Grundpflege
17 Leistungen Monatlich: Pflegegeld Pflegesachleistung Stufe I Stufe II Stufe III Härtefälle Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
18 Feststellung / Begutachtung in der Pflegeversicherung Antrag bei der Pflegekasse ( = Krankenkasse) Möglich ab Geburt Begutachtung des MdK im häuslichen Rahmen Zeitorientierungswerte für Kinder (Vergleich mit gesunden gleichaltrigen Kindern)
19 Kinderkrankenpflegegeld ( 45 SGB V) 10 Tage / Jahr / Kind (max. 25 / Jahr) Alleinerziehende: 20 Tage / Jahr / Kind (max. 50 Tage / Jahr) Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung Voraussetzung: - Noch nicht vollendetes 12. LJ des Kindes oder - Kind ist behindert oder pflegebedürftig - Sonderregelung bei Palliativ-Situation
20 Schwerbehindertenausweis Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen beruflich / finanziell Einstufung in GdB (Grad der Behinderung) Ab GdB 50 : Schwerbehinderteneigenschaft + Ausweis Nachteilsausgleiche abhängig vom GdB und Merkzeichen
21 Antragstellung Freiwillig Rückwirkend möglich ab Geburt Beim zuständigen Versorgungsamt / Landratsamt Voraussetzung: Behinderung muss länger als 6 Monate bestehen
22
23 Merkzeichen H G ag B RF Hilflosigkeit Gehbehinderung außergewöhnliche Gehbehinderung Notwendigkeit ständiger Begleitung Rundfunkgebührenbefreiung
24 Nachteilsausgleiche Merkzeichen H Pauschaler Steuerfreibetrag evtl. zusätzlicher Pflegefreibetrag Steuerfreibetrag für Fahrten bis km Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr KFZ-Steuer-Befreiung ambulante Fahrtkosten der KK Anspruch auf Wohnberechtigungsschein etc.
25 H für Kinder und Jugendliche i.d. Regel ab GdB 50 / Altersbegrenzung Herzerkrankungen, CF, Diabetes Typ I, Hämophilie, Nierenerkrankungen, Anfallsleiden, Taubheit, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Fehlbildungen, juvenile Polyarthritis, Blindheit, Z.n. Organtransplantationen, Stoffwechselerkrankungen, Immundefekte, geistige Behinderungen, maligne Erkrankungen -
26 Kur und Rehabilitation Anschlußrehabilitation FOR (Familienorientierte Reha) Onkologie / Kardiologie / CF Kinderheilverfahren ( Kinderkuren ) Mutter/Vater-Kind-Kuren
27 Sabina 13 Jahre Diagnosestellung einer CF im 1. LJ, seither engmaschige ambulante und ca. 4 x jährlich stationäre Behandlungen Seit Jahren zunehmende gesundheitliche Verschlechterung wg. mangelnder Compliance Förderschülerin, häufige Fehlzeiten in der Schule, dissoziale Entwicklung
28 Soziale Situation 2. von 4 Kindern einer geschiedenen italienischen Mutter, die Herkunftsfamilie lebt in Sizilien Überforderungssituation durch Arbeitslosigkeit, fehlende Berufsausbildung, wechselnde Lebensgefährten, Sprachprobleme, enge Wohnverhältnisse Familie lebt von Hartz IV, ca. 20 Km vom Behandlungszentrum entfernt
29 Aufgaben der Jugendhilfe / SGB VIII Hilfen zur Erziehung: SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe) Erziehungsberatung / -Beistand, Tages- oder Vollzeit-PPflegefamilie Tagesbetreuung / Soziale Gruppenarbeit Heimerziehung / Langzeitwohngruppen z.b. für Diabetiker, Asthmakranke Voraussetzung: Antragstellung der Eltern
30 Aufgaben der Jugendhilfe / SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 8a Wächteramt (kurzfristige) Inobhutnahme Sorgerechtsentzug
31 Soziale Beratung im Krankenhaus Rechtsanspruch für Patienten In jeder Kinderklinik gibt es einen Sozialdienst Selbsthilfegruppen sind Experten für soziale Rechte chronisch Kranker
Referentin Beate Duzella Seit 1985 Bedienstete des Kreises Lippe Seit 1995 beschäftigt im Bereich Hilfe zur Pflege Seit 01.01.2004 Pflegeberatung beim Kreis Lippe Seit 01.07.2010 tätig im Pflegestützpunkt
MehrAOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)
1 Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Bürgerforum Altenpflege Das erste Pflegestärkungsgesetz Dienstag, 24.02.2015 - Die Gesundheitskasse Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG)
MehrDie Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI
Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen
MehrAutismus im Sozial- und Bildungsrecht
Autismus im Sozial- und Bildungsrecht 1. Autismus als Behinderung 2. Autismus in der Gesetzlichen Pflegeversicherung 3. Eingliederungshilfe in Kindergarten und Schule 4. Arbeitsassistenz für autistisch
MehrPflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)
Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrDie Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer
Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei
MehrSozialrechtliche Aspekte der Lebertransplantation inkl. Lebendspende
Universitätsklinikum Essen Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin Sozialrechtliche Aspekte der Lebertransplantation inkl. Lebendspende Kinder- und Jugend Soz. Psychologin Melanie Goll, M.A. Inhalte Schwerbehindertenausweis
MehrProjekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder
HELIOS Kliniken Schwerin Dr. Olaf Kannt Ltd. Arzt Klinik für Neonatologie und Neuropädiatrie Schwerin Projekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder Sozialmedizinische
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrWorkshop Sozialrecht
10. Familientreffen der Kraniopharyngeomgruppe 21.09.-23.09.2007 23.09.2007 in Bad Sassendorf Workshop Sozialrecht Hilfen und Möglichkeiten im Paragraphendschungel Ulrike Bachmann Dipl. Sozialpädagogin
MehrSozialrechtliche Unterstützungsmöglichkeiten für onkologische Patienten und deren Angehörige
Sozialberatung im Klinikum Rechts der Isar Sozialrechtliche Unterstützungsmöglichkeiten für onkologische Patienten und deren Angehörige Sozialberatung MRI Renate Zellner, Dipl.Soz.Päd (FH) 12.11..2011
MehrDie Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen
Die Zukunft der Pflegeversicherung Kosten und Konsequenzen GA 23.7.2014 Altersarmut Steigerung um 84 % innerhalb von 10 Jahren im Kreisgebiet Anteil Frauen: 67 % Gesamtquote: 0,5 % Zukunft ist nicht die
MehrGemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Was ist Kinderrehabilitation? Kinder und Jugendliche, die an einer chronischen
MehrDAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?
DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen
MehrVor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen?
Vor dem Heimeinzug Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten Wer kann in ein Altenheim einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht
MehrLeben mit einem schwerstbehinderten Kind zu Hause. Selbsthilfegruppe neurokind
Leben mit einem schwerstbehinderten Kind zu Hause Selbsthilfegruppe neurokind Ein Ausflug - Möglichkeiten der Assistenz für Familien mit behindertem Kind Autor: Dirk Strecker 1/18 Leben mit einem schwerstbehinderten
MehrLeistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt
MehrDie Soziale Pflegeversicherung
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz Die Soziale Pflegeversicherung Mitglied der Ursula Kölbl-Holzmann Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Bereich Pflegeversicherung, BBZ
MehrAntragstellung. Voraussetzungen. Leistungen
Antragstellung Voraussetzungen Leistungen Eine Information des Pflegestützpunktes in der Hansestadt Lübeck, Bereich Soziale Sicherung, Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, Tel. 0451 / 122-4931
MehrPreisliste. Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der
Preisliste Gültig ab: 01.03.2015 (alle früheren Preislisten verlieren ihre Gültigkeit) der Sozialstation Ingersheim Hindenburgplatz 8-10 74379 Ingersheim Pflege: 07142/9745-51 Hauswirtschaft: 07142/9745-52
MehrLeistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI Pflegegeld pro Monat 0 kein Anspruch 123 1 244 316 2 458 545 3 728 728 Die Kombination von Geld- und Sachleistung ist möglich. Pflegesachleistung pro Monat
MehrLeistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I
Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
MehrGesundheitliche und pflegerische Regelangebote
Gesundheitliche und pflegerische Regelangebote Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 4 11.August 2009 Dagmar Henseleit Diakonisches Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Übersicht
MehrTipps zum Umgang mit Kostenträgern
Tipps zum Umgang mit Kostenträgern DGM-Patiententag 9.11.2013 Mannheim Christina Reiß, Soziologin M.A. Ehemalige Sozialberatung am Neuromuskulären Zentrum der Universitätsmedizin Mannheim Ehemalige DGM-Mitarbeiterin
MehrPflegestatistik 2007. Eckdaten der Pflegestatistik 2007. 7.178 Pflegebedürftige insgesamt. stationäre Pflege: 2.950 Personen (41,1%)
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Informationsservice Statistik Aktuell März 2009 Pflegestatistik 2007 Eckdaten der Pflegestatistik 2007 7.178 Pflegebedürftige insgesamt ambulante Pflege: 1.251
MehrSchwerbehindertenausweis
1 Schwerbehindertenausweis Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt nur auf Antrag: http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/antrag_auf_feststellung_ein er_behinderung.pdf
MehrLeistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Vorwort Checkliste Grundlegende Fakten Leistungen Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Informationen für Mitarbeiter e.v. Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diese Informationsbroschüre wurde vom Arbeitskreis
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrHeutige Versorgung des Diabetes mellitus Typ1 Probleme in der Versorgung Versorgungslücken
Heutige Versorgung des Diabetes mellitus Typ1 Probleme in der Versorgung Versorgungslücken (Gitte Bräucker) Sozialmedizinische Nachsorge bei chronisch kranken Kindern im Kreis Warendorf Diabetes mellitus
MehrSteffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624
Steffi s Pflegeteam Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74/30 20 624 1 Was tun, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird? Ein kurzer Überblick über unsere Leistungen Sie pflegen Ihren Angehörigen
MehrFragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung
Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung Wer kann in eine Altenhilfeeinrichtung einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht mehr
MehrSchnellübersicht. Wegweiser. Schnellübersicht
Wegweiser Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Die Pflegestufen begreifen 7 2 Den Antrag richtig stellen 9 3 Die drei Pflegestufen 13 4 Die Leistungsarten 17 5 Das Pflegegutachten 29 6 Das Pflegetagebuch
MehrDie Pflegekasse übernimmt Sachleistungen nach Antragstellung und Pflegestufe 1 maximal 450 /mtl.
Ambulanter Pflegedienst Kath. Sozialstation Forbach-Weisenbach e. V. Murgtalstr. 12, 76596 Forbach 07228/960575 07228/96976634 E-Mail: info@sst-forbach.de Internet: www.sst-forbach.de Preisliste gültig
MehrLieber Kunde von Senior Mobil,
Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99
MehrMit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst
Mit dem Pflegetagebuch sind Sie gut vorbereitet für die Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst Ein Pflegetagebuch sollten Sie führen, wenn der Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung (MDK)
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Hilfe und Pflege im Alter vollstationäre Pflege - Einführung 2. Pflegebedürftigkeit
MehrPersonalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015
Personalamt 11-23 Beihilfestelle im Januar 2015 Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2015 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit
MehrDie Pflegeversicherung
Schön, dass alles geregelt ist! Die Pflegeversicherung 5. Säule im Sozialversicherungssystem Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
MehrDie Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrVital & Aktiv. Pflegeberatung. Der Fall der Fälle Pflegefall
Vital & Aktiv Pflegeberatung Der Fall der Fälle Pflegefall Ratgeber für Pflegebedürftige und Angehörige Antworten zur Pflege von Senioren und Menschen mit Behinderungen www.pflegestufe.com Vorwort Sehr
MehrClever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest
Clever investieren und für den Pflegefall vorsorgen: Gothaer PflegeRent Invest Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen auch Ihre Kunden! Über 2,25 Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit ständig
MehrSozialmedizinische Maßnahmen nach einem Schlaganfall. Jenny zu Höne, Gerontologin M.A. Aphasiker-Zentrum Nord-West e.v.
Sozialmedizinische Maßnahmen nach einem Schlaganfall Jenny zu Höne, Gerontologin M.A. Aphasiker-Zentrum Nord-West e.v. 1 Gliederung Neurologische Frührehabilitation Neurologische Anschlussheilbehandlung
MehrMitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen
Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen
MehrLeistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst
MehrBegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI
Bild per Drag & Drop auf blauen Platzhalter ziehen oder durch Klicken auf das Bild-Symbol hinzufügen >> Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI Maria Thiel Krankenschwester Gutachterin
MehrWas bringt die Pflegereform?
Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.
Mehr12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?
Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB
MehrPflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen
Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung
MehrBehandlungspflege SGB V
Preisliste Leistungskatalog/ Zusatzleistungen nach ärztlicher Verordnung Behandlungspflege SGB V trägt die Krankenkasse; mit oder ohne Zuzahlung, je nach ihrem Status bei der Krankenkasse private Beauftragung
MehrFragebogen für Familienbetreuer/innen
Fragebogen für Familienbetreuer/innen Datum: Anschrift: Vor- und Zuname: Geburtsdatum: Straße: PLZ/Ort: Stadtteil/Kreis: Tel.: privat: mobil: dienstl.: FAX: e-mail: Ich bewerbe mich aufgrund der Anzeige
MehrPflegebedürftig was nun?
BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich
MehrDie Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere
MehrVergütung häuslicher Pflegeleistungen
Vergütung häuslicher Pflegeleistungen Leistungskomplexsystem 1 Erweiterte kleine Körperpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An- /Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mundpflege und Zahnpflege
MehrKinder in der Pflegeversicherung. Hiddenhausen, 05. September 2012
Kinder in der Pflegeversicherung Hiddenhausen, 05. September 2012 Voraussetzungen für eine Pflegestufe erheblicher Hilfebedarf in bestimmten Bereichen täglicher Hilfebedarf in bestimmtem Umfang Hilfebedarf
MehrDas Pflegeversicherungs-Gesetz. 1. Wer ist versichert? 2. Wer ist pflegebedürftig
Das Pflegeversicherungs-Gesetz Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 nach dem Prinzip einer Teilkaskoversicherung (= Zuschuss zur Pflege) eingeführt und zuletzt durch das Pflegestärkungsgesetz
MehrHilfsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen 0 7 Jahre 0 1 2 3 4 5 6 7 Harlekin
Hilfsmöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen 0 7 Jahre 0 1 2 3 4 5 6 7 Harlekin Therapie Interdisziplinäre Frühförderung Sozialpädiatrisches Zentrum Krippe Kindergarten Schulvorbereitende Einrichtung
MehrLEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG
LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)
MehrDialysebehandlung. Arbeit. Rente. Freizeit. Ausbildung. Transporte. Urlaub. Zuzahlungen. Pflege
Dialysebehandlung Arbeit Rente Freizeit Transporte Ausbildung Urlaub Zuzahlungen Pflege AMGEN GmbH 2007 Inhalt: Dialyse und Soziales Schwerbehinderung Berufstätigkeit Lohnersatzleistungen Hilfsbedürftigkeit
MehrPflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag vollstationär * Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70 Unterkunft 18,37 18,37 18,37
MehrPflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04
PREISBLATT 1 Entgelte pro Tag Vollstationär * Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35 Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69 Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04 Unterkunft 16,94 16,94 16,94
MehrKrebserkrankung Soziale Folgen und ihre Absicherung
Rehabilitation Krebserkrankung Soziale Folgen und ihre Absicherung Dipl. Sozialpädagogin M. Niemann Rubensstraße 125 12157 Berlin Tel.: 030-130 20-2243 monika.niemann@vivantes.de Weltgesundheitsorganisation
MehrPflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013
Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrGesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen
MehrLandesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg Leistungen und Hilfen für Im Sozial-Gesetzbuch 9 steht: können besondere Hilfen und Leistungen bekommen. Bei der Arbeit, beim Wohnen, in der Freizeit.
MehrPflegebedürftigkeit ist Definitionssache
8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrENTGELTVERZEICHNIS Ausgabe-Nr.: 1/2016, Gültig ab: 01.01.2016 (Leistungsdatum)
Leistungspreise zum Produktblatt 1: Körperpflege Leistungen Körperpflege 1 Pflegekasse (auch private Pflegekasse) Preise 2 (auch Unfallversicherung und BG) Pflegefachkraft Pflegehilfskraft Pflegefachkraft
MehrInfoblatt zum Thema (Schwer-)Behinderung bei peripher hörgeschädigten Kindern und Kindern mit zentralen Hörstörungen
Infoblatt zum Thema (Schwer-)Behinderung bei peripher hörgeschädigten Kindern und Kindern mit zentralen Hörstörungen erstellt von: Wiebke Lüllmann, Audiotherapeutin (DSB) und der Elterngruppe für hörgeschädigte
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke
MehrIhr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause
Ihr Pflegedienst auf Abruf - auch nachts Kompetente Hilfe für zu Hause SRH Pflege Heidelberg Ihr Weg ist unser Ziel Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall verändert sich Ihre gesamte Lebenssituation.
MehrHeike Brüning-Tyrell
1 Unterschiedliche Rechtssysteme und ausgewählte Schnittstellenprobleme Gelsenkirchen, den 24.09.2015 Heike Brüning-Tyrell Rechtsanwältin/Fachanwältin für Sozialrecht Rechtsanwaltskanzlei Brüning-Tyrell,
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrStationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission
Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission Einleitung Stationäre Kurzzeitaufenthalte ermöglichen befristete Entlastungen bei der Betreuung
MehrPflege im Jahr 2007. Pflege
Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere
MehrAntrag auf Haushaltshilfe
Antrag auf Haushaltshilfe Personalien des Mitglieds Name, Vorname, Geburtsdatum Versichertennummer Tätigkeit/ Beruf Arbeitszeit (inkl. Fahrzeit) Anschrift Name und Anschrift des Arbeitgebers Familienstand
MehrInformationsblatt Nr. 36. Vergütung in der ambulanten Versorgung 2014 (Berliner Leistungskomplexe zur Pflege - Höchstwerte)
Vergütung in der ambulanten Versorgung 2014 (Berliner Leistungskomplexe zur Pflege - Höchstwerte) Nr. Leistungskomplex Beschreibung Kosten je LK 1 Erweiterte kleine Körperpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrPflegeversicherung und Entlastungsmöglichkeiten
5. Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegekasse 5.1 Pflegeversicherung und Entlastungsmöglichkeiten 20, Abs. 1, SGB XI: Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind die versicherungspflichtigen
MehrDas Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015
Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
Mehr1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden. 3. Waschen/Duschen/Baden 4. Rasieren 5. Mundpflege und Zahnpflege
LK Leistungsart Leistungsinhalt Körperpflege Preis 1 Erweiterte kleine Körperpflege 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Teilwaschen 4. Mundpflege und Zahnpflege 5. Kämmen
MehrSGB XI in der Behindertenhilfe
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER SGB XI in der Behindertenhilfe Arbeitshilfe zur Umsetzung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG Heft 69 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS CDIT-Verlag Am Kebsgraben
MehrPflegestärkungsgesetz
Pflegestärkungsgesetz 2015 Veränderungen der Pflegeversicherung ab dem 01.01.15 auf einen Blick: - Leistungsbeträge um 4 % erhöht - Geld für Betreuung (zus. Betreuungsleistungen) auch ohne Einschränkung
Mehr16 Aufgaben zur Pflegeabrechnung (Rechtsstand 2014)
01 Ausgangssituation Wie viel Pflegegeld bekommt ein Pflegebedürftiger im Jahre als Gesamtsumme, wenn er monatlich 440 EUR Pflegegeld bekommt und vom 17.01. - 02.03. sowie 22.12. - 31.12. Urlaub in den
MehrVerordnung Aktuell. FAQs zur Krankenbeförderung
istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Sonstiges Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zur Krankenbeförderung
MehrDie Pflegeversicherung und Ihre Leistungen
Die Pflegeversicherung und Ihre Leistungen 1. Was bietet die Pflegeversicherung? Bei Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegekasse die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Die Höhe der Kosten hängt
MehrPreisübersicht Wenn Sie uns brauchen, sind wir da! www.pflegedienst-kaminsky.de
Ambulanter Krankenpflegedienst Kaminsky Preisübersicht Wenn Sie uns brauchen, sind wir da! www.pflegedienst-kaminsky.de Preisliste (1) Leistungen der Pflegekasse: Verhinderungspflege: jährlich 1.550 Euro
MehrHerzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler
Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich
MehrSONDERDRUCK. Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und Pflegegeld Ein Ratgeber für Eltern herzkranker Kinder. Gerhard Müller, Mainz
SONDERDRUCK 7 Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche und Pflegegeld Ein Ratgeber für Eltern herzkranker Kinder Gerhard Müller, Mainz Herausgegeben von der Deutschen Herzstiftung Stand: Mai 2003
MehrDer Mensch steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Wir respektieren und wertschätzen ihn.
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst, der seit 1991 mit einem engagierten Stamm von Mitarbeitern im Großraum Berlin-Pankow tätig ist. Unser Hauptanliegen ist es, die Lebensqualität unserer Patienten zu
MehrDie Pflegeversicherung wird neu gestaltet
Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Erstes und Zweites Pflegestärkungsgesetz 09.11.2015 1 Pflegeleistungen ab 2015 Erstes Pflegestärkungsgesetz Pflegestufe Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistung
MehrLeistungs und Servicekatalog der Sozialstation Ambulante Pflege Handewitt gemeinnützige GmbH
Leistungs und Servicekatalog der Sozialstation Ambulante Pflege Handewitt gemeinnützige GmbH Sozialstation Ambulante Pflege Handewitt gemeinnützige GmbH Wiesharder Markt 13d 24983 Handewitt Telefon 04608/263
MehrPflege in Deutschland. Kosten und Zukunft. Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.
Pflege in Deutschland Kosten und Zukunft Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Sven Grosse Folie 1 Mama muss ins Heim, wer finanziert das? Unsere Mama 75 Jahre
MehrPflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015
Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige
Mehr