Beratungskonzept IGS Wedemark

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1 Stand Beratungsknzept IGS Wedemark Unser Beratungsknzept enthält Bezüge zu flgenden Knzepten der IGS Wedemark Erziehungsknzept Stand Didaktisches Knzept Stand , Punkt 3: Beratung Elternverpflichtung Stand Schülervertrag Stand Leitbild der Schule Stand Beschwerdeknzept Stand 12/2009 Gewaltpräventin-s/Interventinsknzept Stand 12/2009, Das im Flgenden vrgestellte Knzept hat einen dynamischen Charakter. Unsere Schule befindet sich im Aufbau. Sie wird im Schuljahr 2009/2010 zunächst vn einem Jahrgang mit 150 Schülerinnen und Schülern und 10 Lehrkräften besucht. Sie wird jedes Jahr um einen Jahrgang erweitert und im Jahr 2014/15 ca. 900 Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Lehrpersnal und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. Die Errichtung einer Oberstufe ist angestrebt. Es gibt z.z. eine Kraft, die den Freizeitbereich stundenweise betreut. Bisher ist keine weitere Persn benannt, die sich mit der Beratung vn Schülerinnen und Schülern, Eltern und Erziehungsberechtigten und Lehrerinnen und Lehrern auf der Grundlage eines Beratungsknzeptes befasst. Alle Beratungsaufgaben übernehmen zurzeit die Lehrkräfte swie die Schulleitung zuzüglich zur fachgebundenen Lernberatung. Zukünftig sllen alle möglicherweise Beratung Suchenden, d.h. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kllegen möglichst umgehende und kmpetente Beratungsangebte bekmmen. D.h. die Erziehungsarbeit der Lehrkräfte, die zunächst die wichtigsten Bezugspersnen der Schülerinnen und Schüler sind, sll durch einen entstehenden mehrschichtigen Beratungsdienst vn Beratungslehrkraft und Schulszialarbeit, (z.b. Szialarbeiter/Szialpädaggen) und einem Schülerberatungsdienst wie z.b. Knfliktltsen, Streitschlichter der sg. Buddys unterstützt werden. 1. Bezug/Rahmenbedingungen Im Erlass Einsatz und Weiterbildung vn Beratungslehrern" vm wird die Erstellung eines Beratungsknzeptes der Schule vrgegeben, in dessen Rahmen nicht nur die Arbeit der Beratungslehrkräfte, sndern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung Beteiligten in der Schule beschrieben sind. 2. Allgemeine Ziele und Aufgaben W Menschen miteinander leben und arbeiten, entstehen Prbleme der Knflikte. Aus unserem Leitbild und dem Erziehungsknzept, swie schriftlich durch ihre Unterschrift fixiert, fühlen Schülerinnen und Schüler swie Eltern und Lehrkräfte der Schule sich verpflichtet, ein Schulklima und Umgangsfrmen zu leben, auftretende Knflikte zu reduzieren. Zumindest sllen diese umgehend

2 und auf direktem Wege beseitigt werden können. Daher bereiten wir die Kinder mit Hilfe der Unterrichtsfächer und unseres Methdenknzepts darauf vr, ffen und direkt miteinander zu kmmunizieren und kperieren zu können. Beratung ist ein wesentliches Mment vn Schule und nicht nur Persnen vrbehalten, die als Berater gelten, weil sie in bestimmten Bereichen für besnders kmpetent angesehen werden. Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Funktinsträger und Eltern haben grundsätzlich in der Institutin Schule auch Beratungsaufgaben. - Zwischen Schülerinnen und Schülern finden Beratungsprzesse statt, wenn sie ihre Knflikte miteinander hne die Hilfe vn Erwachsenen lösen. - Lehrkräfte beraten sich in rganisatrischen, methdischen, inhaltlichen und erzieherischen Fragen mit Kllegen. - Eltern sind Elternvertreter, Mitglieder des Elternrates der setzen sich nach Anlässen zusammen, um sich zu beraten (z.b. Elternstammtisch). Wenn die Anstrengungen vn Schülern, Lehrern und Eltern, ihre Schwierigkeiten zu meistern, keinen Erflg gehabt haben und die Prbleme trtz ihrer Bemühungen weiterhin bestehen, sllten speziell ausgebildete Beratungslehrer/innen herangezgen werden können. 3. Grundsätze der Beratung Die Basis einer gelingenden Beratung steht auf der Grundannahme unseres Menschenbildes (Leitbild). Wir gehen davn aus, dass alle Menschen grundsätzlich in ihren Entscheidungen autnm sind, sie die Fähigkeit zum ratinalen Denken haben und in der Lage sind zu kmmunizieren, bzw. zu reflektieren. Diese Grundannahmen bestimmen die Arbeit des Beratenden. Sie ist erkennbar in der Haltung des Beraters gegenüber den Beratung Suchenden. Ziel vn Beratung ist es, ein gegenseitiges Verstehen, evtl. sgar eine Perspektivübernahme z.b. in Knfliktsituatinen zu erreichen, eine Klärung vn Situatinen herbeiführen und Lösungsmöglichkeiten eines Prblems zu er- und bearbeiten. Dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe immer Vrdergrund. Es kann aber ebens auch auf zusätzliche Infrmatinen der Kntaktaufnahme zu anderen Experten hingewiesen der diese vermittelt werden. Beratungsdienste (Szialarbeiter, Beratungslehrkräfte, Schülerberater) werden aktiv, wenn: Schülerinnen der Schüler sich einzeln der als Gruppe Beratung suchen Eltern Kntakt aufnehmen Lehrkräfte eine persönliche Beratung wünschen der in Bezug auf Schülerinnen und Schüler Beratungsbedarf haben denkbar ist auch, dass Knflikte unter Lehrkräften im Rahmen der Anleitung zu einer strukturierten kllegialen Beratung mit Hilfe des Beratungsdienstes bearbeitet werden. Für Beratung sind flgende Vier Säulen der Beratung Vraussetzung: 1. Beratung ist freiwillig. Die Ratsuchenden kmmen aus eigenem Antrieb, weil sie mit einer Situatin nicht zufrieden sind und Änderungen anstreben. 2. Beratung ist vertraulich. Zu einer Beratungsbeziehung gehört Vertrauen. Deswegen ist der Berater zu absluter Verschwiegenheit verpflichtet. Allein die Ratsuchenden bestimmen, welche Infrmatinen in welchem Umfang an welchen Persnenkreis weitergegeben werden dürfen. 3. Beratung ist unabhängig, d.h., es kann keine Anweisungen vn außen an das Beratungsteam geben. Der Ratsuchende setzt die gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritte eigenständig um.

3 4. Beratung beachtet die Verantwrtungsstruktur der jeweiligen Institutin. D.h. in diesem Fall, dass sie nicht in die Verantwrtungsbereiche anderer Schulmitglieder eingreift. Darüber hinaus legen wir Wert darauf, ein Prblem im größeren Kntext (systemisch) zu betrachten, d. h. das Zusammenspiel der am Prblem beteiligten Kräfte mit in Betracht zu ziehen, z. B. der Einfluss der Mitschülerinnen und Mitschüler, der Stammgruppe, der Lehrerinnen und Lehrer, der Schule, des Elternhauses usw. in die Beratung mit einzubeziehen, sweit das möglich bzw. machbar ist. Sll im Ausnahmefall eine Beratung als Auflage" erflgen (z. B. als Ergebnis einer Klassenknferenz), s ist zu klären, unter welchen Bedingungen der Schüler/die Schülerin dazu bereit ist. Eine enge Verknüpfung vn Beratungsgesprächen bei der Beratungslehrerin mit anderen schulischen Maßnahmen, wie z. B. Ordnungsmaßnahmen bei Störungen und Knflikten, verbietet sich häufig wegen der genannten Grundsätze der Beratung. 4. Knzept An der IGS Wedemark sind alle Lehrerinnen und Lehrer Träger der Beratung. Ihre Beratungstätigkeit wird zukünftig durch die Beratungsangebte der Beratungslehrkräfte, der SV- Lehrkraft, der Stufen- und Jahrgangsleitungen, der Fachberater swie der gesamten Schulleitung unterstützt und ergänzt. Zusammen mit externen Einrichtungen und spezifischen Beratungsangebten bildet schulische Beratung ein Netz vn Infrmatinsangebten, vn pädaggisch-psychlgischer Förderung und Vrbeugung bis hin zu Fragen der Schulentwicklung. Dieses Knzept unterliegt einem dynamischen Entwicklungsprzess, die hier verflgten Ziele sind ständig zu überprüfen und ggf. zu verändern. 5. Träger der Beratung und ihre Aufgaben a) Stammgruppenlehrkräfte/Fachlehrkräfte Stammgruppenlehrkräfte und Fachlehrkräfte eines Jahrgangsteams kennen ihre Schülerinnen und Schüler am besten und haben aufgrund ihrer i. d. R. hhen Stundenzahl in der Stammgruppe ein gutes Vertrauensverhältnis zu ihnen. Zu ihren Aufgaben gehören: Beratung vn Schülerinnen und Schülern swie deren Eltern im Rahmen vn Erziehung und Unterricht (z.b. individuelle Lernentwicklungsberatung) Spezifische Beratungsgespräche über die Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler Beratung und Unterstützung der Schüler- und Elternvertreter Zusammenarbeit mit der Beratungslehrkraft Ggf. Gespräche mit therapeutischen/medizinischen Einrichtungen bezüglich Lernentwicklung und Szialverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler b) Lehrkräfte mit besnderen Funktinsaufgaben Jahrgangsleiter krdinieren Beratungsangebte, die in der Regel alle Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Jahrgangs betreffen (z. B. Bewerber-Training, Laufbahnberatung, Infrmatinen zu

4 altersspezifischen Prblemschwerpunkten wie Drgen, Medien, Gewalt). Sie beraten und unterstützen Lehrkräfte in pädaggischen Fragen. Fachbereichsleiter führen Beratungen und Infrmatinsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler zur Neigungsdifferenzierung im Wahlpflichtbereich durch. Ferner beraten sie die Lehrkräfte fachdidaktisch und methdisch. c) Schulleitung berät Klleginnen und Kllegen hinsichtlich ihrer unterrichtlichen Tätigkeit, dazu besucht sie sie auch im Unterricht berät Klleginnen und Kllegen im Rahmen vn Mitarbeitergesprächen z. B. über laufbahnrechtliche Möglichkeiten der die Verflgung ihrer persönlichen Ziele an der Schule unterstützt beratend besndere Aktivitäten vn Klleginnen und Kllegen und auch vn Schülerinnen und Schülern, wie z. B. den Aufbau und die Pflege vn Partnerschaften bzw. Prjekten mit außerschulischen Partnern berät Schülerinnen und Schüler und auch Eltern, wenn sie sich Rat suchend an sie wenden, nachdem sie die institutinalisierten schulischen Beratungsinstanzen in Anspruch genmmen haben (vgl. Beschwerdeknzept der IGS Wedemark) d) SV-Lehrkräfte Besndere Aufgaben kmmen auf die mit der SV-Beratung beauftragten Lehrkräfte zu. Sie beraten die SV bei ihren Aufgaben, unterstützen sie bei der Knferenzarbeit und besnderen Aktinen und begleiten sie bei der Durchführung der Wahlen der Schülervertretung. Diese Lehrkräfte genießen das besndere Vertrauen der Schülerschaft und können bei persönlichen und schulischen Prblemen vn den Schülerinnen und Schülern angesprchen werden. Hier empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit den Beratungslehrkräften. e) Beratungslehrkräfte Die Beratungslehrkräfte sind in der Schule die präsenten Ansprechpartnerinnen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung, wenn die Prblemlage über die Möglichkeiten der. g. Ansprechpartner hinausgeht der die Ratsuchenden dies aus verschiedenen Gründen (Annymität) wünschen. Die Beratungslehrkräfte sind entsprechend dem niedersächsischen Erlass zweijährig ausgebildet wrden und erhalten für ihre Tätigkeit Entlastungsstunden. Die Beratungslehrkräfte sind zuständig für die Vrklärung eines Prblemfalls. Sie entscheiden selbstständig, b eine eigene Bearbeitung möglich ist der b die Vermittlung an andere interne der externe Persnen bzw. Stellen erflgen sll. f) Schülerberatung durch Schülerinnen und Schüler Zukünftig wird im Rahmen des Gewaltpräventinsknzepts eine funktinierende Schülerberatung über die SV hinaus zu entwickeln sein. Wie diese knkret ausgestaltet werden wird, ist zurzeit nch nicht deutlich. Möglich ist eine Knfliktltsen-, Streitschlichter- der Buddy-Ausbildung. (siehe Gewaltpräventinsknzept). 6.Vrstellung des Beratungsdienstes/ Art der Kntaktaufnahme Für die Bekanntmachung seines Angebts srgt der Beratungsdienst auf flgende Weise:

5 Ein Infblatt, das innerhalb der Schule aushängt und auf der Hmepage veröffentlicht ist, weist auf das Angebt hin. Im Eingangsjahrgang und bei Bedarf bei höheren Jahrgängen stellt der Beratungsdienst sein Angebt in den Stammgruppen den Schülerinnen und Schülern vr und macht sich damit bekannt. Den Eltern stellt er sich und seine Arbeit auf einer Infrmatinsveranstaltung des Schulelternrates im 5. Jahrgang vr, auf Elternabenden im 5. Jahrgang und/ der über den Jahrgangsflyer 5 vr. Die Art der Kntaktaufnahme mit dem Beratungsdienst ist flgendermaßen geregelt: Der BD gibt feste Beratungszeiten an, in denen er aufgesucht werden kann. Der häufiger gewählte Weg ist der, dass Ratsuchende sich telefnisch (über das Sekretariat), über direkte Ansprache der über eine Anfrage ins Pstfach an den Beratungsdienst wenden. Ratsuchende wenden sich aus eigenem Antrieb der aufgrund der Vermittlung anderer, meist der Stammgruppenleiter, an den BD. Zusatz: Beratung vn Einzelfällen und Gruppen a) Einzelfälle: Lern- und Verhaltensschwierigkeiten Prbleme innerhalb der Stammgruppe/ mit Mitschülern/ mit Lehrern Prbleme zu Hause ( z. B. Trennung der Eltern/ Td eines Familienangehörigen/ Zurücksetzung gegenüber den Geschwistern Prbleme der Eltern mit Lehrern der ihren Kindern Prbleme vn Lehrern mit ihrer Klasse/ im Fachunterricht Schullaufbahnberatung Befreiung aus der Täter-/ Opferrlle Caching psychische Prbleme Vermittlung an externe Beratungsstellen bzw. therapeutische Einrichtungen z.b. bei Missbrauchsfällen, psychischer Abhängigkeit wie z.z. Cmputersucht.ä.. b) Knflikte in einer Gruppe: Knflikte innerhalb einer Gruppe Mbbing/ Ausgrenzung eines Einzelnen Knflikte zwischen Eltern und Lehrern Kllegiale Supervisin Unterstützung auf Elternabenden Übergreifende Aufgaben: Durchführung vn Befragungen Mitwirkung bei der Zusammensetzung vn Klassen Einführung und Begleitung vn Streitschlichtung Ausbildung und Betreuung vn Streitschlichtern/ Buddys Entwicklung eines szialen Lehrplanes Mitarbeit bei der Entwicklung vn Prjekten und Knzepten Förderung des guten Schulklimas Umgang mit Beschwerden Mderatin vn Knflikten der schwierigen Gesprächen

6 Zusammenarbeit des Beratungsdienstes mit außerschulischen Einrichtungen Schulpsychlgischer Beratungsdienst Jugendamt Therapeutische Einrichtungen bzw. externen Beratungsstellen Suizidpräventin Gesundheitsamt Arbeitsagentur Integratinsbeauftragte Drgenberatungsstelle/ Aidshilfe Teilnahme an Supervisinen für Beratungskräfte Teilnahme an Frtbildung im Buddyprjekt/ in Mediatin/ zu Mbbing Externe Kperatinspartner Zahlreiche außerschulische Kperatinspartner können ggf. in die Beratungsarbeit mit einbezgen werden: - Kmmunale Beratungsstellen (Jugendämter) - Institutinen zur Lernhilfe - Drgenberatungsstellen - Arbeitsagentur - Plizei - Ärzte, Therapeuten Beratung erflgt außerdem in der IGS Wedemark institutinalisiert durch durch Erziehungsexperten z.b. auf thematischen Elternabenden Schülersprechtage Eltern-/Schülersprechtage Feste Gesprächszeitangebte Förderung des Austauschs der Eltern untereinander in Erziehungsfragen

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