GEMEINSAM FÜR GESUNDE BETRIEBE
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- Frieda Hochberg
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1 GEMEINSAM FÜR GESUNDE BETRIEBE
2 2 INHALT 3 ZUSAMMENARBEIT VON UNFALLVERSICHERUNG UND KRANKENVERSICHERUNG LOHNT SICH 4 KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG: PARTNER FÜR DIE BETRIEBE 5 VIELE WEGE FÜHREN ZUM ZIEL 5 Beispiel 1: Management- bzw. Organisationsansatz 6 Beispiel 2: Analyse und Ermittlung von gesundheitlichen Risiken und Potentialen 7 Beispiel 3: Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit 8 Beispiel 4: Handlungsfelder der gesetzlichen Krankenversicherung (Zusammenarbeit am Beispiel Suchtprävention) 9 Beispiel 5: Qualifizierungsmaßnahmen für Führungskräfte und Multiplikatoren 10 Beispiel 6: Kampagnen 11 Beispiel 7: Betriebliche Gesundheits- bzw. Aktionstage 12 Beispiel 8: Überbetriebliche Aktivitäten und Netzwerke 13 Beispiel 9: Berufsgruppen- und branchenbezogene Aktivitäten 14 Beispiel 10: Forschung 15 Beispiel 11: Anreizsysteme und Bonusprogramme 16 WIE FINDET MAN DIE RICHTIGEN ANSPRECHPARTNER? 16 Unfallversicherungsträger 17 Krankenkassen 18 IMPRESSUM
3 3 ZUSAMMENARBEIT VON UNFALLVERSICHERUNG UND KRANKENVERSICHERUNG LOHNT SICH In einer alternden Gesellschaft gewinnen die Förderung und der Erhalt der Gesundheit und der Beschäftigungsfähigkeit zunehmend an Bedeutung. Arbeitgeber, Sozialversicherungen und vor allem die Beschäftigten selbst haben hieran ein gemeinsames Interesse. Ein gemeinsames Verständnis für Sicherheit und Gesundheit sollte auch in eine gesundheitsförderliche Führungskultur münden, die Arbeitsplatzgestaltung eng mit individueller Gesundheitsförderung verknüpft. Krankenkassen und Unfallversicherungsträger verfolgen das gemeinsame Ziel, die gesund erhaltenden Potenziale der Arbeit zu stärken und die mit Arbeit verbundenen Risiken zu verringern. Wie diese Ziele von den beiden Sozialversicherungspartnern gemeinsam gestaltet werden können, dazu gibt der Arbeitskreis Prävention in der Arbeitswelt im Folgenden Anregungen und Impulse. Diese richten sich in erster Linie an die betrieblichen Berater/innen und Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger sowie die Berater/innen für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bzw. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) der Krankenkassen. Seit 1996 ist die Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in 14 SGB VII und 20 b SGB V und seit 2007 auch im Bereich der BGF in 20 a SGB V gesetzlich verankert. Die Ausgestaltung der Kooperation ist in einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung der jeweiligen Spitzenorganisationen geregelt. Diese lässt einen sehr breiten Handlungsrahmen zu. Der Arbeitskreis Prävention in der Arbeitswelt der Spitzenverbände von Kranken- und Unfallversicherung und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene unterstützt und fördert die Zusammenarbeit der Träger (
4 4 KRANKEN- UND UNFALL- VERSICHERUNG: PARTNER FÜR DIE BETRIEBE Die Kompetenzen und Handlungsfelder sowie Leistungen von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern ergänzen sich und decken zusammen genommen ein weites Spektrum ab, um Betriebe in allen für Gesundheit und Sicherheit relevanten Belangen Hilfestellung zu geben. Beide Partner unterstützen gleichermaßen ein systematisches Vorgehen, um Sicherheit und Gesundheit bzw. Gesundheitsförderung in die betrieblichen Strukturen und Prozesse zu integrieren. Entsprechend werden die Betriebe bei der Einführung eines BGM beraten. Eine Verzahnung der Unterstützungsangebote der beiden Sozialversicherungspartner ist eine gute Voraussetzung für eine systematische Integration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb, für eine nachhaltige Wirkung und eine Gewinn bringende Situation im Unternehmen. Das setzt eine Zusammenarbeit beider Sozialversicherungszweige voraus. Dafür müssen beide Partner die Präventionsansätze, Handlungsfelder und Maßnahmen sowie die jeweiligen Ansprechpersonen des Kooperationspartners kennen. Wie dies gelingen kann, zeigt eine Bestandsaufnahme zur Zusammenarbeit von Kranken- und Unfallversicherung aus dem Jahr So haben die Träger, die ihre Partner kennen und die schon über viel Erfahrung in der Zusammenarbeit verfügen, ihre Kooperationen kontinuierlich ausgebaut, gestalten sie innovativ und bewerten die Zusammenarbeit als durchweg positiv. 1_Siehe
5 5 VIELE WEGE FÜHREN ZUM ZIEL In der Praxis hat sich gezeigt, dass es nicht den einen, fest umrissenen, ausschließlichen Weg der Zusammenarbeit von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern gibt. Vielmehr werden viele verschiedene Angebotspakete geschnürt, jeder Träger gestaltet seine Konzepte entsprechend seiner betreuten Unternehmen und Branchen und der vorhandenen Ressourcen. Die folgenden Beispiele zeigen vielfältige Kooperationsmöglichkeiten und geben Anregungen, wie man Prävention und Gesundheitsförderung gemeinsam gestalten kann. Erfolgsfaktoren und Erfahrungen guter Kooperation werden aufgegriffen und transparent gemacht. Ob Pakete für gemeinsame Qualifizierungsmaßnahmen geschnürt werden, vom Ansatz der Organisationsentwicklung her gedacht wird oder eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit praktiziert wird, immer wird der Nutzen eines gemeinsamen Vorgehens für beide Partner deutlich. Bsp.1 Management- bzw. Organisationsansatz Auf Initiative eines Unternehmens, das ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) einführen wollte, wurden die zuständige Krankenkasse, der Unfallversicherungsträger und noch weitere Partner an einen Tisch geholt und mit dem Arbeitskreis Gesundheit ein organisatorischer Rahmen geschaffen. Gemeinsam berieten die beiden Sozialversicherungszweige das Unternehmen und konnten sich fachlich ideal ergänzen. In der Analysephase konnte die Krankenkasse dem Unternehmen einen Gesundheitsbericht mit der Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten der Versicherten zur Verfügung stellen. Die Berufsgenossenschaft unterstützte fachlich bei der Begehung der Arbeitsplätze sowie bei der Erfassung der physischen Belastungen bei der manuellen Lastenhandhabung im Lagerbereich. Auch bei den gemeinsam abgeleiteten Maßnahmen konnte das Unternehmen von den sich ergänzenden Angeboten der beiden Partner profitieren. Die Krankenkasse unterstützte bei der Umsetzung von Gesundheitszirkeln in den Betriebsteilen und die Berufsgenossenschaft bei der Qualifizierung der betrieblichen Akteure im BGM. Krankenkassen und Unfallversicherungsträger agieren aufeinander abgestimmt und sorgen so für ein ganzheitliches und qualitätsgesichertes BGM im Unternehmen. Ein positiver Nebeneffekt dabei ist die Schonung der personellen und finanziellen Ressourcen beider Partner.
6 6 Bsp.2 Analyse und Ermittlung von gesundheitlichen Risiken und Potentialen Die Analyse und Bewertung der Arbeitsbelastungen und der Gesundheitssituation im Betrieb sind grundlegende Bausteine im Rahmen des Arbeitsschutzes und des BGM. Für eine umfassende Bewertung sind sowohl objektive als auch subjektive Kriterien von Bedeutung, die mittels verschiedener Instrumente gewonnen werden können. Krankenkassen und Unfallversicherungsträger unterstützen die Betriebe dabei mit ihren Möglichkeiten und Kompetenzen: die Unfallversicherungsträger z. B. mit der Unfallstatistik, Gefährdungsbeurteilung oder der Betriebsbegehung, die Krankenkassen u.a. mit der Einrichtung eines Gesundheitszirkels oder der Erstellung eines Gesundheitsberichts. Darüber hinaus unterstützen beide Partner auch bei Arbeitssituationsanalysen, Mitarbeiterbefragungen und anderen Instrumenten. Im Rahmen eines betrieblichen Kooperationsprojektes ergänzen sich die Partner daher gut mit ihren jeweiligen Analysemöglichkeiten. Geprüft werden kann zudem, welche weiteren Daten (z. B. auch branchenbezogene Auswertungen) für die Bewertung der betrieblichen Situation bei der Analyse herangezogen werden können. Bedeutsam ist die Zusammenarbeit von Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern auch bei spezifischen Fragestellungen. So können z. B. diagnosebezogene Auswertungen von Krankenkassendaten wichtige Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Risiken für Erkrankungen in bestimmten Branchen und Berufsgruppen liefern. Werden diese Erkenntnisse genutzt, um gemeinsame Präventionsprogramme zu konzipieren und in den entsprechenden Risikogruppen durchzuführen, können Mittel und Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden. Synergieeffekte werden durch die Zusammenarbeit erzeugt, wenn die Fachkompetenz sowie Daten und Erkenntnisse beider Träger aufeinander abgestimmt genutzt werden.
7 7 Bsp.3 Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit Eine Form der Zusammenarbeit ist eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Der Betrieb kann sich so aus einer Quelle über die unterschiedlichen Angebote des Kranken- und des Unfallversicherungsträgers zum Arbeitsschutz und zur BGF informieren und erhält zugleich die Kontaktdaten aller Ansprechpartner auf einen Blick. Eine Krankenkasse und eine Berufsgenossenschaft informieren beispielsweise in einem gemeinsamen Flyer die Betriebe zu ihren Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten. Zum einen bündeln sie die Informationen über ihre trägerspezifischen Angebote in einem gemeinsamen Medium und schnüren zum anderen für die Unternehmen auch ein gemeinsames Gesundheitspaket: Beide Träger sind über die Angebote des jeweils anderen informiert und bieten diese in bilateralen Gesprächen mit dem Unternehmen mit an. Mit der Kooperation von Kranken- und Unfallversicherung kann nicht nur ein umfassendes und ganzheitliches Angebot zur Verfügung gestellt werden, sondern es können durch die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit mehr Betriebe erreicht werden. Außerdem kann, entsprechend der jeweiligen Kontakte, ein Träger mit Betriebszugang dem anderen Träger diesen Zugang eröffnen bzw. vereinfachen. Damit kann auch ein Imagegewinn beider Sozialversicherungsträger verbunden sein.
8 8 Bsp.4 Handlungsfelder der gesetzlichen Krankenversicherung (Zusammenarbeit am Beispiel Suchtprävention) Ein Beispiel, bei dem sich klassische Arbeitsschutzmaßnahmen und Maßnahmen der BGF sinnvoll ergänzen, betrifft den Bereich des Nichtraucherschutzes. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre nichtrauchenden Beschäftigten vor Passivrauchen zu schützen. Unfallversicherungsträger informieren, unterstützen und beraten die Betriebe bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes. Entscheidet der Betrieb, ein Rauchverbot einzuführen, kann das für rauchende Beschäftigte ein Anlass sein, mit dem Rauchen aufzuhören. Dabei können Raucherentwöhnungsprogramme der Krankenkassen, die im Betrieb angeboten werden, unterstützen. Diese Kombination aus verhältnis- und verhaltensorientierten Ansätzen kann die Akzeptanz und Wirksamkeit von betrieblichen Maßnahmen erhöhen. Durch Zusammenwirken von Krankenkasse und Unfallversicherungsträger kann den Betrieben ein umfassendes ganzheitliches Angebot, in diesem Beispiel zum Thema Nichtrauchen im Betrieb zur Verfügung gestellt werden.
9 9 Bsp.5 Qualifizierungsmaßnahmen für Führungskräfte und Multiplikatoren Im Rahmen des Beratungsprozesses eines großen Dienstleistungsbetriebes zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement durch die Krankenkasse war es von großer Bedeutung, neben einer Qualifizierung der Führungskräfte, auch die für das BGM zuständigen betrieblichen Akteure für ihre Aufgaben zu qualifizieren. Dabei konnte auf das umfangreiche Qualifizierungsangebot des zuständigen Unfallversicherungsträgers zurückgegriffen werden. Zum einen konnte die für das BGM Verantwortliche eine umfangreiche Ausbildung zur Gesundheitsmanagerin absolvieren und ein Beschäftigter zum Suchtbeauftragten qualifiziert werden. Zum anderen wurden Multiplikatoren für innerbetriebliche Gesundheitsangebote, wie Bewegungs- und Ergonomie-Multiplikatoren geschult. Die betrieblichen Akteure hatten außerdem im weiteren Prozess die Möglichkeit, sich im Ausbildungszentrum des Unfallversicherungsträgers in methodischen Kenntnissen, wie Moderation und Konfliktbewältigung, fortzubilden, um z. B. fit für die Moderation von Gesundheitszirkeln gemacht zu werden. Im Ergebnis verfügt der Betrieb nach der Einführung eines BGM mit Unterstützung durch Krankenkasse und Berufsgenossenschaft über das Know How, um das BGM eigenständig und nachhaltig fortführen zu können. Mit Unterstützung der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft konnte ein passgenaues Qualifizierungsprogramm im Betrieb umgesetzt werden.
10 10 Bsp.6 Kampagnen Gesunde Haut weniger Hauterkrankungen! Das war das Ziel der Präventionskampagne Deine Haut, die wichtigsten 2m² deines Lebens von gesetzlicher Kranken- und Unfallversicherung. Über zwei Jahre lang bündelten Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und landwirtschaftliche Sozialversicherung ihre Präventionsaktivitäten zum Thema Haut. Kinder aller Altersklassen, Beschäftigte, Unternehmer/innen und weitere Zielgruppen wurden in ihren jeweiligen Settings angesprochen. Durch diese Kooperation gelang es, einen größeren Teil der Bevölkerung zu erreichen, als es ein einzelner Träger hätte schaffen können. Ergebnisse, Erkenntnisse und Medien standen allen Partnern gleichberechtigt zur Verfügung und konnten in trägerspezifischen Medien oder Seminaren eingebunden werden. Der Nutzen für die Krankenkassen und Unfallversicherungsträger bestand in einer verstärkten gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit, in der Einsparung finanzieller Ressourcen durch Beteiligung mehrerer Partner, in der Entwicklung und dem Einsatz gemeinsamer Medien sowie in der Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen. Durch die Zusammenarbeit in der Präventionskampagne Haut konnten die beteiligten Krankenkassen und Unfallversicherungsträger eine größere Öffentlichkeit für das Thema Haut sensibilisieren, über Hauterkrankungen aufklären und zu Hautschutz und Prävention informieren.
11 11 Bsp.7 Betriebliche Gesundheits- bzw. Aktionstage Im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung in einem größeren Betrieb wurden besondere Belastungen von Fernpendlern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit häufigen Dienstreisen identifiziert. Daraufhin hat der für das BGM zuständige Arbeitskreis Gesundheit beschlossen, die Mobilität im Betrieb zum Thema u. a. eines Gesundheitstages zu machen. Mit Unterstützung einer Krankenkasse und einer Berufsgenossenschaft konnte für den Aktionstag Mobilität ein umfassendes Angebot mit Vorträgen und Aktions- und Informationsständen zu Gesunde Ernährung unterwegs, Gelassenheit lernen, Guter Umgang mit ständiger Erreichbarkeit, Zeitmanagement, der ergonomischen Gestaltung des mobilen Arbeitsplatzes im PKW und einer Ideenbörse zur Unterstützung bei Dienstreisen durchgeführt werden. Mithilfe der Expertise der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft konnte somit ein abwechslungsreiches und an die betriebsspezifischen Bedürfnisse angepasstes Angebot zusammengestellt werden. Mobilität und Gesundheit wurden im Betrieb zum Thema gemacht. Unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden Ideen für konkrete Veränderungen und Ansätze zur Integration des Themas Mobilität in das BGM gewonnen. Durch die sich ergänzenden Angebote von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft und die gemeinsame Kommunikation konnte der Betrieb bei der Umsetzung des Gesundheitstages umfassend unterstützt werden. Durch die unterschiedlichen Kompetenzen der beiden Partner und die gewonnenen Erfahrungen konnte auch das betriebliche Angebotsspektrum weiterentwickelt werden.
12 12 Bsp.8 Überbetriebliche Aktivitäten und Netzwerke Von großem Vorteil hat sich die Kooperation einer Berufsgenossenschaft und einer Krankenkasse für zahlreiche Bankfilialen in einer Region erwiesen. Ausgehend von einem gemeinsam konzipierten und kommunizierten Unterstützungspaket für mehr Gesundheit im Betrieb, in dem sich die Angebote beider Träger sinnvoll ergänzten, wurde ein regelmäßiges Netzwerktreffen für die interessierten Filialen ins Leben gerufen. Dieses kam bei den Teilnehmenden sehr gut an, profitierten sie doch vom Informations- und Erfahrungsaustausch innerhalb der gleichen Branche für die eigene Arbeit. Für die Partner von Krankenkasse und Berufsgenossenschaft hatten die Netzwerktreffen auch einen ressourcenschonenden Aspekt, erreichten sie doch viele Multiplikatoren, um ihr Wissen an Interessierte weiterzugeben. Arbeitskreise und Netzwerke können durch den persönlichen Austausch eine enge Zusammenarbeit von Partnern initiieren. Davon profitieren die Partner nicht nur persönlich. Fachwissen und Kompetenzen ergänzen sich und die Finanzierung wird auf mehreren Schultern verteilt. Netzwerke können aber auch dazu dienen, Kooperationspartner erst einmal kennenzulernen und daraus neue Ideen zu entwickeln, wie folgendes Beispiel zeigt. Die Entwicklung und gemeinsame Durchführung eines mehrstufigen Qualifizierungsprojektes zur Gesundheitsförderung für Auszubildende im Handwerk.
13 13 Bsp.9 Berufsgruppen- und branchenbezogene Aktivitäten Das Gemeinschaftsprojekt im Bereich des Handwerks verfolgte das Ziel einer frühen Sensibilisierung und Kompetenzvermittlung der Auszubildenden für gesundheitliche Probleme. Unter Berücksichtigung des besonderen Adressatenkreises wurden u. a. vier Module mit verschiedenen Inhalten zu mehreren Handlungsfeldern in die Ausbildung integriert. Die Auszubildenden absolvierten praxisorientierte Gesundheitsseminare und Schulungen zu den Themen Rückengesundheit, gesundheitsorientiertes Fitnesstraining, Fußgesundheit, bedarfsgerechte Ernährung, Körpergewichtsmanagement, Hautschutz, Stressmanagement, Schlaf und Regeneration, gesundheitliche Schutzfaktoren und Suchtprävention. In den einzelnen Seminaren erlernten die Jugendlichen praktisch, wie sie Haltungsschäden vermeiden, sich gesund ernähren und mit Stress umgehen können. Die verschiedenen Module werden entsprechend der Kompetenzen durch die beteiligten Krankenkassen und Berufsgenossenschaften gestaltet und durchgeführt. Ausbilder und Betriebsverantwortliche sind in den Prozess eingebunden. Die Evaluation zeigte, dass die Auszubildenden für einen gesundheitsförderlichen Lebensstil sensibilisiert und motiviert werden. Betriebe - insbesondere KMU - können über solche Gemeinschaftsprojekte gut erreicht werden und profitieren dadurch von einer gesteigerten Leistungsfähigkeit der Auszubildenden. Die Zusammenarbeit von Krankenkassen und Unfallversicherungsträger hat dafür gesorgt, dass die Auszubildenden ein ganzheitliches Gesundheitsschutzund Gesundheitsförderungsprogramm im Rahmen ihrer Ausbildung erhalten.
14 14 Bsp.10 Forschung Eine Krankenkasse verfolgte das Ziel, eine verstärkte Aufklärung und Sensibilisierung für Versicherte und Betriebe hinsichtlich Venenerkrankungen zu erreichen. Dazu initiierte sie ein Forschungsprojekt und suchte gezielt einen Unfallversicherungsträger als Partner, der ebenfalls die Verhütung von Venenerkrankungen als Ziel hatte und bei dem eine Schnittmenge der versicherten Zielgruppe bestand. Mit Hilfe einer mobilen Untersuchungsstation wurden in den gemeinsam ausgewählten Unternehmen verschiedene, auch begleitende Maßnahmen durchgeführt, z. B. Vorträge, Beratung, Untersuchung, Gründung von betrieblichen Walking-Gruppen. Das Projekt wurde wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Beide Partner profitierten durch ihr gemeinsames Auftreten und konnten so die Betriebe besser ansprechen und gewinnen. Die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung wurden aufgeteilt und beide Partner konnten ihre Aktivitäten entsprechend der Ergebnisse anpassen. Durch das Kooperationsprojekt konnten Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Erkrankungen ermittelt werden, die beide Partner in ihre Präventionsarbeit einbringen konnten.
15 15 Bsp.11 Anreizsysteme und Bonusprogramme Maßnahmen der Betriebe für die Gesundheit bei der Arbeit können sowohl von Krankenkassen durch Bonusprogramme als auch von Unfallversicherungsträgern im Rahmen von Anreizsystemen gefördert werden 2. Da beide Sozialversicherungen dafür teilweise ähnliche bzw. identische Kriterien festlegen, ist ein trägerübergreifendes Bonussystem möglich. Dies zeigt das Beispiel einer Berufsgenossenschaft, die in ihren Kriterienkatalog auch Maßnahmen zu Bewegung am Arbeitsplatz (wie z. B. Trainings zum richtigen Heben und Tragen oder Wirbelsäulengymnastik) aufgenommen hatte, die auch im Bonusprogramm der kooperierenden Krankenkasse berücksichtigt wurden. Auch die Anreiz- bzw. Bonusprogramme von Krankenkassen und Unfallversicherungsträger bieten Möglichkeiten der Verzahnung. Weitere und hier angeführte Beispiele sind ausführlich auf den Internetseiten des Arbeitskreises Prävention in der Arbeitswelt nachzulesen (siehe praevention-arbeitswelt/projekte/index.jsp). Dort finden sich auch die Kontaktdaten der Kooperationspartner für weitere Informationen. 2_Siehe
16 16 WIE FINDET MAN DIE RICHTIGEN ANSPRECHPARTNER? Um das in Erfahrung zu bringen, werden im Folgenden zunächst die grundlegenden Strukturen der beiden Sozialversicherungszweige erläutert. Unfallversicherungsträger In der Regel ist ein Betrieb mit seinen Beschäftigten bei einer gewerblichen Berufsgenossenschaft bzw. landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert. Bei öffentlichen Organisationen (Verwaltungen, Einrichtungen, Körperschaften, etc.) sind deren Angestellte bei einem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) versichert. Davon nicht betroffen sind Beamte, für die der staatliche Arbeitgeber selbst die Haftung für Unfälle übernimmt. D.h. in der Regel gibt es für einen Betrieb, eine öffentliche Verwaltung oder Einrichtungen nur einen zuständigen Unfallversicherungsträger, der anzusprechen ist. In nur wenigen Fällen gibt es Ausnahmen, wenn z. B. Betriebe fusioniert oder rechtlich ausgelagert wurden und die ursprünglichen Unfallversicherungsträger z. B. weiterhin für diesen Betriebsteil zuständig bleiben. Auch im Falle von staatlich anerkannten privaten Bildungs- oder Kindertageseinrichtungen sind mehrere Unfallversicherungsträger zuständig: Für die Beschäftigten ist es eine gewerbliche Berufsgenossenschaft und für die Kinder, Schüler oder Studenten ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Um welchen Unfallversicherungsträger es sich dabei handelt, weiß der Betrieb (z. B. der Unternehmer, die dortige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Personalabteilung). Häufig lässt sich die zuständige Berufsgenossenschaft aus der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens herleiten. Insgesamt gibt es 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften, deren Namen auf die zugehörige Branche hindeuten (z. B. BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe - BGN, BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BG ETEM). Eine Übersicht der gewerblichen Berufsgenossenschaften finden Sie hier Für öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen sowie die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (landwirtschaftliche Unfallversicherung) ist in der Regel der Standort in einem Bundesland ausschlaggebend, welcher Unfallversicherungsträger bzw. welche Verwaltungsstelle zuständig ist. Ausnahmen sind hier die Unfallkasse des Bundes, die bundesweit für die obersten Bundesbehörden zuständig ist oder auch einige Feuerwehrunfallkassen, die für Feuerwehren in bestimmten Regionen zuständig sind. Eine Übersicht aller Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand finden Sie hier Sollten Sie auf Grundlage dieser Anhaltspunkte dennoch keinen zuständigen Unfallversicherungsträger ausfindig machen können, steht eine Infohotline der gesetzlichen Unfallversicherung zur Verfügung, die Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner behilflich ist. Sie erreichen Sie unter der kostenfreien Telefonnummer Eine namentliche Ansprechpartnerliste aller Unfallversicherungsträger inkl. Kontaktdaten finden Sie unter www. praevention-arbeitswelt.de WebCode: d Die dort angeführten Personen sind zuständig, wenn es sich um ein Anliegen zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen oder rund um das Thema Gesundheit im Betrieb handelt.
17 17 Krankenkassen Die Beschäftigten in einem Unternehmen sind meist bei verschiedenen Krankenkassen versichert. Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung richten sich dennoch an alle Beschäftigten, nicht nur an die bei der jeweiligen Krankenkasse Versicherten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich als Unfallversicherungsträger im Rahmen eines betrieblichen Projektes auf die Suche nach Krankenkassen als Kooperationspartner zu machen. Folgende Fragen können dabei hilfreich sein: Gibt es schon Ansprechpartner einer oder mehrerer Kassen im Betrieb (z. B. in der Personalabteilung)? Hat der Betrieb bereits in der Vergangenheit mit einer Krankenkasse in der Betrieblichen Gesundheitsförderung zusammengearbeitet? Gab es bisher schon gute Zusammenarbeit des Unfallversicherungsträgers mit Krankenkassen auf dem Feld der Gesundheitsförderung? Voraussetzung für die Kooperation auf betrieblicher Ebene ist auch das Einverständnis des Betriebes. Empfehlenswert ist zunächst die Kontaktaufnahme mit derjenigen Krankenkasse, zu der schon Kontakte bestehen oder bei der ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versichert ist. Die Firmenkundenberater/innen der Krankenkassen vermitteln gern den Kontakt zu den für die BGF zuständigen Fachkollegen/innen. Links zu den jeweiligen Ansprechpartnern der Krankenkassen finden Sie unter de WebCode: d Von dort kommen Sie über weiterführende Links auch zum jeweiligen Angebotsspektrum der Krankenkassen für die Betriebliche Gesundheitsförderung. Sollten Sie keinen geeigneten Ansprechpartner gefunden haben, kann Ihnen auch die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) bei der Suche behilflich sein. Sie stellt den Kontakt zur Unfallkasse, Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse her und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Kooperation Gibt es schon Kooperationen von Krankenkassen mit der für den Betrieb zuständigen Fachkraft für Sicherheit bzw. dem Betriebsarzt?
18 18 IMPRESSUM Der Arbeitskreis Prävention in der Arbeitswelt ist ein Gemeinschaftsprojekt der Spitzenverbände von Unfallund Krankenversicherung und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene (in alphabetischer Reihenfolge): AOK-Bundesverband BKK Dachverband e.v. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Federführende Verbände (in jährlichem Wechsel von Unfall- und Krankenversicherung): BKK Dachverband e.v Mauerstraße 85 D Berlin IKK e.v. Hegelplatz 1 D Berlin Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Alte Heerstraße 111 D Sankt Augustin GKV-Spitzenverband IKK e.v. Knappschaft Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Bildnachweis Titel: Pressmaster/Shutterstock.com Gestaltung Anna M. Bejenke Visuelle Kommunikation
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