An das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Per Wien, am 20. Juli 2011 Zl.

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1 An das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Per Wien, am 20. Juli 2011 Zl. 021/190711/DR GZ: BMWFJ /0002-C1/8/2011 Betreff: Überprüfung der Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vrschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandnetzausbau, Fragebgen der EK Sehr geehrte Damen und Herren! Ohne auf die Fragen des Fragebgens einzugehen, ersucht der Österreichische Gemeindebund bei der Beantwrtung der Fragen auf Eurpäischer Ebene auf die Wichtigkeit und strategische Bedeutung der Breitbandinfrastruktur in den Gemeinden und Reginen einzugehen. Die Anbindung an eine zeitgemäße Breitbandinfrastruktur schafft für das 21. Jahrhundert höchst wichtige Rahmenbedingungen als Standrtfaktr. Insfern haben sehr whl rdnungsplitische Überlegungen anzusetzen, die einen Digital Divide zwischen Agglmeratinen und benachteiligten Reginen vr allem im ländlichen Raum hintanhalten müssen. Breitband wird mehr denn je zum entscheidenden Standrtfaktr. Für viele aktuelle Anwendungen reicht eine Bandbreite vn zwei MBit/s schn nicht mehr aus. Die Verfügbarkeit vn entsprechend schnellen Datenleitungen für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinden ist mit zur Überlebensfrage des ländlichen

2 Raumes gewrden. In Gebieten, in denen diese Technlgie nicht vrhanden ist, bestehen der lkalen Wirtschaft massive Wettbewerbsnachteile, wbei vr allem die mittelständischen Unternehmen betrffen sind, die ein Rückgrat für unsere Wirtschaft und die Lebensqualität im ländlichen Räumen bilden. Auch Verwaltungsmdernisierung kmmt hne die Schlüsseltechnlgie des 21. Jahrhunderts nicht mehr aus. Diese vllzieht sich weitestgehend in der Digitalisierung der Przesse und interkmmunalen Zusammenarbeit. Die darin liegenden Qualitäts-, Synergie- und Effizienzptenziale können aber nur dann ausgeschöpft werden, wenn grße Datenmengen schnell ausgetauscht werden können. Das Thema Breitbandversrgung muss im Hinblick auf die stetig steigenden Anfrderungen an die Leistungsfähigkeit der Netze auch in den kmmenden Jahren zentraler Bestandteil der Infrastrukturplitik bleiben. Es muss daher für alle Akteure in diesem Bereich ein gemeinsamer Grundknsens herrschen, der eine flächendeckende Versrgung des Breitbandes als Infrastruktur unserer Zukunft zum Ziel hat. Mit freundlichen Grüßen Für den Österreichischen Gemeindebund: Der Generalsekretär: Leiss e.h. Dr. Walter Leiss Der Präsident: Mödlhammer e.h. Bgm. Helmut Mödlhammer

3 Beantwrtung der Fragen zur Überarbeitung der Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vrschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau Hintergrund: Die Beantwrtung der Fragen erflgt auf Basis der langjährigen Erfahrung in Knzeptin und Planung vn Breitbandnetzen Österreichweit als auch der Bebachtung der natinalen und internatinalen Breitandtechnlgieentwicklungen. 1. Allgemeine Fragen: Ad 1.1: Im wesentlichen erflgte in den letzten Jahren österreichweit ein entsprechender Breitbandausbau welcher aus zwei verschiedenen Gesichtspunkten beurteilt werden muss: Urbaner Bereiche Ländlicher Raum Im ländlichen Raum erflgte im wesentlich lediglich ein Ausbau des natinalen Festnetzbetreibers Telekm Austria, wbei klassische xdsl Technlgien zum Ensatz kamen, hne grssflächigen Glasfaserinfrastrukrurausbau (FTTC der FTTH) Im urbanen Bereich sind zwei Aktivitäten zu bebachten: einerseits Ausbau vn CATV Netzen vn CATV Netzbetreibern (in Städten) und vn WLAN Netzen vn einzelnen reginalen Netzbetreibern. Es gab in den letzen Jahren einige Versuche WiMax Netzinfrastrukturen in verschiedenen Gebieten zu errichten, welche bisher aber hne kmmerziellen eerflg blieb und dadurch kam es auch zu keinem nachhaltigen Infrastrukturausbau mit WiMax Technlgien. Ad 1.2: die bisherigen Leitlinien haben zwar einen Infrastrukturausbau gefördert, aber es sind zwei wesentliche Schwächen der bisherigen Förderansätze zu attestieren: Im echten ländlichen Raum kam es zu keinen ausreichenden Infrastrukturinvestitinen, da aus Business Case Gründen vn reginalen Netzbetreibern keine nachhaltigen Netztechnlgien mit ausreichendenkapazitäten eingesetzt wurden: z.b. WLAN Technlgien im ländlichen Raum. Natinal agierenden Netzbetreiber keine echten Infrastrukturinvestitinen durchführten. Breitbandknsultatin_v03.dc 1

4 D.h. man kann lediglich vn einer ausreichenden Breitbandgrundversrgung sprechen, welcher aber für die zukünftige Entwicklung nicht ausreichend ist; nennenswerte NGA Investitinen sind ausgeblieben. Vr allem gab es keine ausreichende Anreize für lkale Access-netzbetreiber in nachhaltige Glasfaserinfrastruktur in Zugangsnetze zu investieren. Ntwendig sind: Offene Schnittstellen-Standards, damit Access-Netzinfrastrukturen anderen Servicebetreibern als Kundenzugang angebten warden können. OAN (Open Access Netwrk) Knzepte wären ein erster Ansatz Förderungen sllten auch die Herstellung slcher ffenen Netz-Knzepte unterstützen. Ad 1.3: Frtschritte in der Glasfasertechnlgie und verfügbare Netztechnlgien. Enrmes Wachstum vn Multimedialen Anwendungen und Diensten die es zu berücksichtigen gilt. 2. Gegenstand der Beihilfe Ad 2.1: Unterscheidung ist mehr als gerechtfertigt; es ist unbedingt und sgar wesentlich stärker zwischen Technlgien für eine Grundversrgung und NGA Technlgien, welche eine echte Nachhaltigkeit zur Unterstützung zukünftiger Diensteanfrderungen aufweisen, zu unterscheiden. Ad 2.2.: ja; dadurch könnte einerseits unterschiedlichen Akteuren und Business cases für einen Netzinfrastrukturausbau angesprchen warden und andererseits wird verhindert, dass Förderungen für unzureichende Technlgien, welche keine Nachhaltigkeit mitsichbringen, verwendet werden. Ad 2.3: ja; ist nch zutreffend: eine ausreichende, zukunftsrientierte Kapazität einer Netzinfrastruktur kann nachhaltig nur durch ptische Technlgien erreicht werden dies ist unabhängig vn wireless In-Huse der snsitgen Wirelestechnlgien für den End-User zu sehen, die natürlich eine Mbilität der Endkundendienste garantieren. Damit aber Wirelestechnlgien (LTE, Femtzellen, etc.) ausreichende Kapazitäten realisieren können bedarf e seiner ausreichenden Galsfaserinfrastruktur zur Antennenanbindung. smit geht es in erster Linie darum auch im ländlichen Raum eine ausreichende Glsfasrerinfratsurkturinvestitin zu erreichen; d.h. FTTC, der FTTB/H Infrastrukturen. Breitbandknsultatin_v03.dc 2

5 Wenn diese Infrastrukturen vn der öffentlichen Hand finanziert werden, sllte damit auch die Verpflichtung als Open Access Netwrk (OAN) verbunden sein. Ad 2.4: nein; dadurch würde der gleiche Effekt entstehen, wie es schn durch die 2 Mbit/s Definitin der Vergangenheit kam; es werden dann die unmittelbaren Anfrderungen der existierenden Anfrderungen erfüllt, aber es kmmt nicht ntwendigerweise zu einer nachhaltigen zukunftsrientierten Investitin einer Infrastruktur. Die Festlegung vn echten Anfrderungsparametern würde eine zu grsse Kmplexität mit sich bringen (Die Frmel, wie up und dwnladgeschwindigkeiten pr Dienst letztendlich kalkuliert werden; die Beurteilung vn best effrt Service Qualitäten, etc.). Die eigentlichen Ksten liegen in den Baummassnahmen für eine Galsfaserinfrastruktur b für einen privaten User der für die Anbndung einer Antenne für Mbile Dienste. Dafür sind Förderungen ntwendig! 3. Für die öffentliche Unterstützung in Betracht kmmende Gebiete Ad 3.1: Kapazitäten unter 2 Mbit/s sind definitive als weisser Fleck zu betrachten - wenn man die Prgnsezahlen der Datenmengen der bereits heute existierenden Anwendungen berücksichtigt, geschweige dann die Entwicklung zukünftiger Anwendungsszenarien (Cludcmputing, Virtuelle Cmputing Services, virtuelle Datenspeicher, etc.) sllte die 10 fache Übertragungskapazität als Planungsansatz betrachtet werden. Ad 3.2: - Ad 3.3: techn. Spezifikatin realisierter Prdukte auf der geförderten Infrastruktur Endkundenprdukte als auch Whlsale Prdukte. Infrastrukturangaben: Leer-Rhre, realisierte Netzarchitekturen (FTTC, FTTB/H) 4. Allgemeine Kriterien für die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt Ad 4.1: Wenn eine Förderung einem Netzbetreiber gewährt wird, könnten damit auch die Spielregeln für die Infrmatinsweitergabe zb. in einem Infrastrukturkataster verbunden warden: z.b Angabe n vrhandenen Leer-Rhren, Netzinfrastrukturarchitekturen (FTTC, FTTB/C, Whle Sale Angebte vn Netzdiensten, etc.) mit slchen Katalgen, könnten Servicebetrieber ihre business Cases für Endkundenprdukte kalkulieren. Breitbandknsultatin_v03.dc 3

6 Ad 4.2: geförderte der vn öffentlicher Hand errichtete Infrastrukturen, sllten in einem Infrastrukturkataster allen Servie-Betreibern zur Verfügung gestellt werden! 5. Beihilfen für Zugangsnetze der nächsten Generatin Ad 5.1: NGA Netze können kaum vn reginalen Akteuren errichtet warden, den slange keine klaren technische Schnittstellen (pen access netwrks) vrhanden sind, können andere Netz- und Servicebetreiber diese Netze nicht nutzen. Die derzeitigen Regeln helfen überwiegend dem etablierten Netzbetreiber. Ad 5.2: der Förderempfänger muss alle umsetzbaren techn. Lösungen anbieten wenn Baumassnahmen gefördert werden, sllten auch Infrastrukturteile wie Leerrhre Teil des Angebtes sein. Erst wenn alle Möglichkeiten angebten werden, können freie Marktmechanismen wirken und andere Netz- und Servicebetreiber ihre eigene Geschäftsmdelle entwickeln. Ad 5.3: eine verpflichtung des Whle-sale Angebtes ist für einen Investr nicht unbedingt negativ kann ja Teil des Business Cases der Infrastrukturinvestitin sein. Die Dauer der Angebtsverpflichtung sllte sich auf die Lebenszeit der Infrastrukturinvestitin richten für Technlgie sind 7 Jahre sicher sinnvll für klassische Bau-Infrastrukturen werden aber üblicherweise über wesentlich längere Zeiträume kalkuliert smit könnten auch längere Zeiträume für die verpflichtende Zurverfügungstellung verwendet werden. Ad 5.4: Multiple Fibre Infrastrukturen sind eine gute Massnahmen um einen Infrastrukturwettbewerb zu stimulieren Ad 5.5: wenn öffentlich gefördert wird, sllten Technlgien den Vrzug gegeben werden, die infrastrukturwettbewerb fördern. Ansnsten warden nur einzelne Netzbetreiber wettbewerbsverzerrend gefördert. 6. Die Rlle der natinalen Regulierungsbehörden ( NRB ) Ad 6.1: es sllte eine eigene Kmpetenz und Zuständigkeit realisiert werden, die eine wesentlich breitere Betrachtung zur Infrastrukturerrichtung im ländlichen Raum durchführt z.b Krdinatin vn anderen Infrastrukturmassnahmen Strasse, Kanal, Strm, Energie, etc. Wenn diese Infrastrukturaktivitäten krdiniert warden mit einem Glasfaserausbau erreicht man wesentlich günstigere Telekminfrastrukuturinvestitinen natürlich über längere Zeiträume Breitbandknsultatin_v03.dc 4

7 Dies sllte auch eine wesentliche Länderkmpnente realisiert warden die im heutigen Regulierungsknzept nicht vrgesehen ist. Ad 6.2: - 7. Transparenz bei stattlichen Beihilfemassnahmen Ad 7.1: es existiert eigentlich kaum eine Transparenz; da keine ausreichende Inframtin der verfügbaren Netzinfrstrukturen zur Verfügung gestellt werden muss. Wenn eine Förderung einem Netzbetreiber gewährt wird, könnten damit auch die Spielregeln für die Infrmatinsweitergabe zb. in einem Infrastrukturkataster verbunden werden. Ad 7.2: ein nachhaltiger Austausch vn Infrmatinen über best practice Beispielen würde für viele Akteure eine grsse Hilfe bedeuten. 8. Snstiges Ad 8.1: Infrastrukturerrichtung und betrieb ist ein kmplett anderer Geschäftsprzess als Endkundenprdukteherstellung und Endkundenmakrketing. EIne Fkussierung auf den Geschäftsprzess würde zu wesentlich effektiveren Aktivitäten der Akteure führen. Ausserdem würde sich damit ein Infrastrukturanbieter auf sein Whle-sale geschäft fkussieren und dadurch könnten sich die Busienss Cases besser rechnen. Weiters wird ausgeschlssen, dass ein Endkundenprduktanbieter verhindern will, dass seine Netzinvestitinen vn Mitbewerbern benutzt werden. Ad 8.2: im ländlichen Raum wird es snst zu keinem nachhaltigen Infrastrukturausbau kmmen, da kein reiner Telekm Business Case umsetzbar ist; dies würde dazu führen, dass der ländliche Raum ausschliesslich über Wireless-Technlgien ausgestattet wird, welche aber eine geringeren Leistungsfähigkeit als Glasfasertechnlgien im städtischen Bereich aufweisen. 9. Beihilfefreie Massnahmen Ad 9.1: Ad 9.2 Ad 9.3 Ad 9.4 Ad Schlussbemerkungen Ad 10.1: Breitbandknsultatin_v03.dc 5

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