Akustik-Labor Berlin

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1 Akustik-Labor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Bauleitplanung zur Nachnutzung des Flughafens Tegel Geräuschkontingentierung für die Bebauungspläne 12-50a, 12-50ba, 12-50bb und 12-50c B E R I C H T TXL P Auftraggeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Stabsstelle Projektsteuerung Tegel IV D TXL 2 Württembergische Straße Berlin Der Bericht umfasst 39 Textseiten und 2 Anlagen mit 10 Blättern. Er darf nur vollständig und unverändert verwendet werden. Die Inhalte dürfen nicht auf andere Untersuchungsgegenstände übertragen werden. Berlin-Lichterfelde, den 25. September 2015 Dr.-Ing. M. Jobstvogt ALB Akustik-Labor Berlin VMPA-Schallschutzprüfstelle für Holbeinstraße 17 GLS Bank Gesellschaft bürgerlichen Rechts Güteprüfungen nach DIN Berlin BLZ: Fon: (030) Konto: Dipl.-Ing. Andreas Albrecht Messstelle nach 29b BImSchG Fax: (030) Dipl.-Ing. Ulrich Geuer (gemäß 26,28) für Geräusch- alb@akustiklabor-berlin.de BIC: GENODEM1GLS Dr.-Ing. Manfred Jobstvogt emissionen und -immissionen Web: IBAN: DE

2 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 2 von 39 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anlass der Untersuchung und Aufgabenstellung Örtliche Situation und Bebauungspläne Lage und Ausdehnung des Untersuchungsgebietes Schutzbedürftige Nutzungen im Untersuchungsgebiet Geplante Nutzungen und Bebauungsplanentwürfe Rechtliche Bestimmungen, Berechnungsgrundlagen und Methodik Schalltechnische Anforderungen im Rahmen der Bauleitplanung Schalltechnische Beurteilungs- und Berechnungsgrundlagen für Gewerbelärm Bestimmungen der TA Lärm Geräuschkontingentierung gemäß DIN Vorgehensweise bei der Geräuschkontingentierung für die UTR Berechnung des Beurteilungspegels Schallausbreitungsrechnung gemäß DIN ISO Berechnungsmethoden der Geräuschkontingentierung Schallemissionen Geräuschvorbelastung durch vorhandene Gewerbe- und Industrieflächen Geräuschemissionen durch Baugebiete in den Plangebieten Ergebnisse der Geräuschkontingentierung Ergebnisse der Übersichts-Kontingentierung Ergebnisse der Detail-Kontingentierung Zusammenfassung und Empfehlungen für Lärmschutzfestsetzungen Quellenangaben Anlagenverzeichnis Anlage 1 Lageplan des Berechnungsmodells Anlage 2 Detailergebnisse der Geräuschkontingentierung (Tabellen) Anlage 2.1 Ergebnisse der Übersichts-Kontingentierung (2 Blätter) Anlage 2.2 Ergebnisse der Detail-Kontingentierung für alle Plangebiete (6 Blätter)

3 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 3 von 39 1 Anlass der Untersuchung und Aufgabenstellung Der Flughafen Berlin-Tegel soll nach Inbetriebnahme des zukünftigen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) geschlossen werden. Die vorhandenen Flächen und Anlagen werden ein halbes Jahr nach der Schließung aus der Planfeststellung entlassen. Auf dem insgesamt ca. 460 ha großen Areal soll auf einer Fläche von ca. 200 ha der Forschungs- und Industriepark "Urban Tech Republic" (UTR) entstehen, der schwerpunktmäßig für die Ansiedlung von Gewerbe und Industrie aus dem Bereich "Zukunftstechnologien" sowie für Forschungs- und Hochschuleinrichtungen genutzt werden soll. Für die Flächen der UTR sollen gemäß derzeitigem Stand neun Teilbebauungspläne aufgestellt werden, deren räumliche Geltungsbereiche in Abbildung 1 skizziert sind. Abbildung 1: Übersichtsplan der Geltungsbereiche der Bebauungspläne 12-50a bis 12-50g und (Stand: September 2015) Die Bebauungspläne sehen insbesondere die Ausweisung von großflächigen Gewerbe- und Industriegebieten unterschiedlicher Dichte, von eingeschränkten Gewerbegebieten sowie Sondergebieten für Wissenschaft, Forschung und Technologie vor (siehe Kapitel 2.3). Die Bebauungspläne 12-50e und 12-50g sollen ausschließlich Straßenverkehrsflächen für die Planstraßen festsetzen. Darüber hinaus ist im östlichen Bereich (B-Plan 12-50f) auf dem Gebiet der Cité Pasteur die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets vorgesehen. Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne wurde durch die ALB GbR bereits am eine schalltechnische Untersuchung /38/ vorgelegt, die die Ermittlung der Gewerbe- und Verkehrslärmimmissionen und eine Geräuschkontingentierung gemäß DIN für

4 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 4 von 39 die Bebauungspläne der UTR umfasste. Im Zuge der Konkretisierung der Planungen haben sich die Flächenzuschnitte und Baugebietsausweisungen in den Bebauungsplänen geändert. Der Bebauungsplan 12-50b wurde in zwei Teilgebiete 1-50ba und 12-50bb unterteilt. Außerdem hat sich durch das Wohnbauprojekt Kurt-Schumacher-Quartier die zu berücksichtigende schutzbedürftige Bebauung im Umfeld der UTR, die bei der Geräuschkontingentierung berücksichtigt werden muss, im Vergleich zu der o. g. Untersuchung von 2014 geändert. In der vorliegenden Untersuchung werden die Geräuschkontingente gemäß DIN /14/ für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 12-50a, 12-50ba, 12-50bb und 12-50c neu ermittelt. Bedingt durch die mit den Planungen des Kurt-Schumacher-Quartiers veränderten Randbedingungen, muss auch die "Übersichts-Kontingentierung" für die gesamte UTR neu berechnet werden. Hinsichtlich der Berücksichtigung des Wohngebiets Cité Pasteur wurde von einer planungsrechtlichen Einstufung als allgemeines Wohngebiet ausgegangen. In der schalltechnischen Untersuchung 2014 /38/ wurde noch die Variante Einstufung als Mischgebiet untersucht. In Bezug auf die Verkehrslärmemissionen und -immissionen haben sich gegenüber der schalltechnischen Untersuchung 2014 keine Änderungen ergeben, sodass die dort getroffenen Aussagen weiterhin gelten.

5 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 5 von 39 2 Örtliche Situation und Bebauungspläne 2.1 Lage und Ausdehnung des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet liegt überwiegend im Bezirk Reinickendorf von Berlin und schließt in den östlichen und südlichen Randbereichen Flächen in den Bezirken Mitte (Ortsteil Wedding), Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau ein. Es umfasst das Gelände des heutigen Flughafens Tegel und angrenzende Stadtquartiere mit unterschiedlicher Besiedlungsdichte und Nutzung. Die Ausdehnung des gewählten Untersuchungsgebietes beträgt insgesamt ca. 6 km in Ost-West-Richtung und ca. 4,5 km in Nord-Süd-Richtung. Grundlagen der Erstellung des schalltechnischen Berechnungsmodells bildeten die zur Verfügung gestellten Auszüge aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK-Daten) /17/, Daten des Digitalen Geländemodells DGM 2 des Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz /18/ und ein digitales Gebäudemodell aus dem 3D-Stadtmodell von Berlin /19/vom Januar Die Abbildung 2 zeigt die topografische Situation in einem Ausschnitt der 3D-Ansicht des mit dem Programmsystem SoundPLAN /45/ erstellten Berechnungsmodells mit Blickrichtung von Süd nach Nord. Die Abbildung 3 zeigt einen Übersichtslageplan des Berechnungsmodells für die Bestandssituation. Anlage 1 stellt den Lageplan des Berechnungsmodells für den Prognoseplanfall dar. Abbildung 2: Topografie und vorhandene Bebauung im Berechnungsmodell (Blickrichtung Nord; gelb: Nebengebäude, rot: schutzbedürftige Wohngebäude)

6 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 6 von 39 Abbildung 3: Übersichtslageplan des Berechnungsmodells für die Bestandssituation (nicht maßstäblich) 2.2 Schutzbedürftige Nutzungen im Untersuchungsgebiet Neben den gegenüber Geräuschimmissionen schutzwürdigen Bereichen innerhalb der Bebauungsplangebiete selbst (Cité Pasteur mit Erweiterungsflächen, Büronutzungen in Gewerbegebieten, Hochschuleinrichtungen, ggf. bestehende Wohnnutzungen innerhalb der gewerblichen Bauflächen) sind außerhalb der UTR vor allem folgende schutzbedürftige Nutzungen zu berücksichtigen (Angabe der Himmelsrichtung mit Bezug auf das Flughafengelände, Aufzählung im "Uhrzeigersinn"): - Cité Pasteur (östlich, innerhalb des Masterplanbereiches für den Forschungs- und Industriepark UTR): Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß Baunutzungsplan von Berlin /23/ und gemäß Auskunft des Bezirksamtes Mitte von Berlin /29/; - Julius-Leber-Kaserne (östlich): Planungsrecht: Sondergebiet Kaserne, Nutzung durch die Bundeswehr; Einstufung der Schutzwürdigkeit maximal wie Mischgebiet (MI), alternativ wie Gewerbegebiet - Wohnsiedlung Cité Joffre (östlich): Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß Baunutzungsplan von Berlin und gemäß Auskunft des Bezirksamtes Mitte von Berlin

7 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 7 von 39 - Kleingartenanlagen (KGA) südlich des Saatwinkler Damms (südöstlich): "Hinkeldey", "Frischauf", "Waldfrieden" und weitere: Gemäß Stellungnahme des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf /32/ wurde für die Flächen die Aufstellung der Bebauungspläne VII-164a und b /31/ beschlossen, die als Nutzung "Grünfläche - Kleingärten bzw. Eigentümergärten" zur Festsetzung vorsehen. - Wohnsiedlung "Am Heidebusch" östlich der BAB A111 (südlich): gemäß Bebauungsplan VII-6 des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf /32/ als WA eingestuft - Wohnsiedlung südlich des Heckerdamms (südlich): gemäß Baunutzungsplan und FNP Wohngebiet und Schulstandort - Kleingartenanlagen (KGA) unmittelbar südlich an das Flughafengelände angrenzend entlang dem Hohenzollernkanal: "Vor den Toren I", "Neuland I": Gemäß Auskunft des Bezirksamtes Reinickendorf /29/ existieren dort keine Dauerbewohner. - Kleinsiedlungsgebiet "Mäckeritzwiesen" (südwestlich): Der Bezirk Reinickendorf hat die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen, der entsprechend der Darstellung im FNP das Siedlungsgebiet als WA ausweisen soll /29/. Ein Aufstellungsbeschluss wurde noch nicht gefasst. Die Einstufung als WA entspricht auch der Darstellung im FNP /21/. - Kleingartenanlagen "Vor den Toren III" und "Vor den Toren IV": dauerhaft gesicherte Kleingartenanlagen, gemäß FNP Grünflächen - "Siemenssiedlung Am Hohenzollernkanal III" (südwestlich): Gemäß Baunutzungsplan und FNP als Wohngebiet (WA) einzustufen. - Siedlung Saatwinkel (westlich): Gemäß Baunutzungsplan und FNP als Wohngebiet (WA) einzustufen. - Siedlung "Waldidyll" (nördlich) zwischen Bernauer Straße und Flughafen: Gemäß Baunutzungsplan und FNP als Wohngebiet (WA) einzustufen. - Erholungsgebiet und Naturschutzgebiet Flughafensee (nördlich) - Citė Guynemer (nördlich): Flächen nordwestlich der Avenue Jean Mermoz gemäß Baunutzungsplan und FNP als Wohngebiet (WA) einzustufen; südöstlich der Avenue Jean Mermoz Mischgebiet - Kleingartenanlagen im Bereich der Anschlussstelle Seidelstraße (nördlich): dauerhaft gesicherte Kleingartenanlagen - Wohnnutzungen beidseitig der Scharnweberstraße (nordöstlich): zwischen Anschlussstelle Seidelstraße und Hechelstraße: WA gemäß B-Plan 12-25b /28/; zwischen Hechelstraße und Kurt-Schumacher-Platz: MI - Gewerbegebiet "Sternstraßensiedlung" (nordöstlich): Gebiet zwischen der Hochbahntrasse der U-Bahn-Linie U 6 und der Meteorstraße, Gewerbegebiet gemäß B-Plan XX-182a /28/ des Bezirks Reinickendorf; Der B-Plan schließt Wohnnutzungen ausdrücklich aus. Im Bestand existieren hier nach eigener Einschätzung einzelne Wohngebäude.

8 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 8 von 39 - Gebiet zwischen der Anschlussstelle der BAB A 111 und dem Kurt-Schumacher-Platz (östlich): gemäß B-Plan XX-109 Festsetzung als WA; im FNP als Gewerbegebiet dargestellt. Die Lage der vorhandenen schutzbedürftigen Flächen ist in Abbildung 4 skizziert. Abbildung 4: Übersichtskarte der Nutzungen im Umfeld des Flughafens Tegel (Bildquelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung /20/; ergänzt durch eigene Eintragungen) Als schutzbedürftige Nutzung ist zusätzlich das geplante Wohngebiet Kurt-Schumacher- Quartier (KSQ) zwischen der Anschlussstelle der BAB A 111 und dem Kurt-Schumacher- Damm, in dem voraussichtlich über Wohnungen errichtet werden sollen, zu berücksichtigen. In der Abbildung 5 sind modellhaft die Raumkanten von zukünftigen Gebäuden des KSQ skizziert /34/. Es wird von einer planungsrechtlichen Einstufung als WA ausgegangen.

9 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 9 von 39 Abbildung 5: Lageplan der Raumkanten von zukünftigen Gebäuden im Kurt-Schumacher- Quartier (Quelle: rha /34/, verkleinerter Ausschnitt) 2.3 Geplante Nutzungen und Bebauungsplanentwürfe In den folgenden Abbildungen sind Ausschnitte aus den der Untersuchung zugrunde liegenden Bebauungsplan-Entwürfen von verschiedenen Planungsbüros dargestellt. Abbildung 6: Entwurf Bebauungsplan (Ausschnitt, nicht maßstäblich; BSM, Stand: /35/)

10 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 10 von 39 Abbildung 7: Entwurf Bebauungsplan 12-50a (Ausschnitt, nicht maßstäblich; BSM, Stand: /35/) Abbildung 8: Entwurf Bebauungsplan 12-50ba (Ausschnitt, nicht maßstäblich; BSM, Stand: /35/)

11 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 11 von 39 Abbildung 9: Entwurf Bebauungsplan 12-50bb (Ausschnitt, nicht maßstäblich; BSM, Stand: /35/) Abbildung 10: Bebauungsplan 12-50c (Ausschnitt, nicht maßstäblich; Claussen-Seggelke Stadtplaner, Stand: /36/)

12 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 12 von 39 Abbildung 11: Entwurf Bebauungsplan 12-50d (Ausschnitt, nicht maßstäblich; Claussen-Seggelke Stadtplaner, Stand: /36/)

13 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 13 von 39 Abbildung 12: Vorentwurf Bebauungsplan 12-50f, (Ausschnitt, nicht maßstäblich; GRUPPE PLANWERK, Stand: 08/2015 /37/)

14 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 14 von 39 3 Rechtliche Bestimmungen, Berechnungsgrundlagen und Methodik 3.1 Schalltechnische Anforderungen im Rahmen der Bauleitplanung Nach 1 Abs. 6 Ziffer 1 BauGB /2/ sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Beurteilung des dazu gehörenden Belanges Schallschutz erfolgt auf der Grundlage von Beiblatt 1 zur DIN /15/. Dort sind für Verkehrs- bzw. Gewerbelärm die in Tabelle 1 angegebenen schalltechnischen Orientierungswerte angeführt. Die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN stellen aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Nutzungsart reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete (EW), Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete (EC) Orientierungswerte [db(a)] tags nachts (1) 50 40/ /40 Friedhöfe (EP), Kleingartenanlagen (EG) und Parkanlagen (EP) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50/45 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 55/50 sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 (1) Der jeweils niedrigere Wert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm bzw. für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. Für städtebauliche Planungen (Bebauungspläne) bestehen grundsätzlich keine rechtsverbindlichen absoluten Grenzen für Lärmimmissionen. Grenzen bestehen lediglich bei der Überschreitung anderer rechtlicher Regelungen (z. B. wenn die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet ist). Ansonsten sind vom Grundsatz her alle Belange, auch die des Immissionsschutzes, als gleich wichtig zu betrachten. 3.2 Schalltechnische Beurteilungs- und Berechnungsgrundlagen für Gewerbelärm Im Rahmen der Bauleitplanung für den Forschungs- und Industriepark UTR sind Maßnahmen zur Begrenzung der Geräuschimmissionen durch Gewerbelärm festzulegen. Bei den Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung sind häufig auch bereits die Anforderungen der Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Damit ist neben dem Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 /15/ auch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm /9/) im Bauleitplanverfahren Abwägungsgrundlage Bestimmungen der TA Lärm Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist gemäß Nr Abs. 1 der TA Lärm /9/ "... sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 nicht überschreitet" (s. Tabelle 2).

15 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 15 von 39 Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 der TA Lärm Bauliche Üblicher Betrieb Seltene Ereignisse (1) Nutzung Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) a) Industriegebiete keine Angaben b) Gewerbegebiete c) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete d) allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete e) reine Wohngebiete f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten (1) im Sinne von Nummer 7.2, TA Lärm "... an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden..." Gemäß TA Lärm Nummer darf/soll die Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage auch bei einer Überschreitung der IRW aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist i. d. R. dann der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach 0 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet (sog. Irrelevanzkriterium) wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. Dies kann auch durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag der beteiligten Anlagenbetreiber mit der Überwachungsbehörde erreicht werden wenn durch eine Auflage sichergestellt ist, dass in der Regel drei Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen des Antragstellers durchgeführt sind, welche eine Einhaltung der IRW gewährleisten Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die sich bei bebauten Flächen auf Immissionsorte in 0,5 m Abstand vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen Raumes beziehen sich bei unbebauten oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, auf Immissionsorte an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- oder Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen, beziehen.

16 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 16 von 39 Gemäß TA Lärm gelten die in Tabelle 3 aufgeführten Beurteilungszeiten. Tabelle 3: Beurteilungszeiten nach Nummer 6 der TA Lärm /9/ Beurteilungszeitraum Werktag Sonn- und Feiertag Tag Nacht (a) Tag Nacht (a) gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit 6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 9 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 22 Uhr - (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr (lauteste 20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr Stunde) (a) Nummer 6.4, TA Lärm führt dazu aus: "Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen." Die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für Einwirkungsorte in allgemeinen und reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 db zum Mittelungspegel berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Für die besondere Lästigkeit impulshaltiger und/oder einzelton- bzw. informationshaltiger Geräusche sieht die TA Lärm Zuschläge vor. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen ist Nummer 7.4 der TA Lärm zu beachten. Danach sind Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Einund Ausfahrt, die in Zusammenhang mit der zu beurteilenden Anlage stehen, dieser Anlage zuzurechnen und zusammen mit den anderen Anlagengeräuschen zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen (anlagenbezogener Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen) in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in den in Tabelle 2 aufgeführten Gebieten mit Ausnahme von Gewerbeund Industriegebieten sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit 1) sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, 2) keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und 3) die Immissionsgrenzwerte (IGW) der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV /5/) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Beurteilung erfolgt nach 16. BImSchV, deren Immissionsgrenzwerte in Tabelle 4 aufgeführt sind (Beurteilungszeitraum Tag 6.00 bis Uhr; Nacht bis 6.00 Uhr). Die Berechnungen sind gemäß RLS-90 /10/ durchzuführen.

17 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 17 von 39 Tabelle 4: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV 2 Absatz 1 a) b) Nr. Nutzungsart a) IGW in db(a) Immissionsgrenzwerte b) Tag Nacht 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Absatz 2 der 16. BImSchV: "Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu beurteilen." 2 Absatz 3 der 16. BImSchV: "Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden." Geräuschkontingentierung gemäß DIN Um bei dem ausgedehnten Forschungs- und Industriepark UTR einen Interessenausgleich zwischen dem Schutz der Anwohner vor Lärmimmissionen einerseits und den Anforderungen von sich ansiedelnden Gewerbe- und Industriebetrieben, andererseits, zu erzielen, wird die Methode der Geräuschkontingentierung gemäß der DIN /14/ angewendet. Das Grundprinzip der Geräuschkontingentierung ist die Aufteilung der Gesamt-Immissionswerte (Immissionsrichtwerte (IRW) der TA Lärm (vgl. Tabelle 2) bzw. der schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN (vgl. Tabelle 1)) an maßgeblichen Immissionsorten auf alle Gewerbe- oder Industrieflächen nach einer standardisierten Rechenmethode unter Berücksichtigung einer eventuell vorhandenen Vorbelastung durch Gewerbelärm aus vorhandenen Gewerbenutzungen. Die wichtigsten Grundsätze der Geräuschkontingentierung gemäß DIN können wie folgt zusammengefasst werden: Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt ohne Berücksichtigung von Abschirmungen und Dämpfungen mit einer einfachen kugelförmigen Ausbreitung. Das Verfahren dient indirekt zur einheitlichen Aufteilung der an einem Immissionsort zulässigen Geräuschimmissionen für die Industrie-/Gewerbe-/Sondergebiete (Aufteilung des "Immissionskuchens"). Die (energetische) Summe aller Immissionsanteile inklusive einer ggf. vorhandenen Vorbelastung darf den geltenden Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm (vgl. Tabelle 2) nicht überschreiten. Durch den Bezug auf die Fläche des Baugebietes ist eine einfache Verknüpfung zwischen der "Bodennutzung" und dem Geräuschkontingent (Emissionskontingent) gegeben. Das Geräuschkontingent kann als Eigenschaft des Baugebietes im Bebauungsplan festgesetzt werden. Es gilt das Gliederungsgebot: Die Industrie-/Gewerbe-/Sondergebiete müssen zur Geräuschkontingentierung gegliedert werden (Festlegung von Teilflächen). Für Flächen ohne gewerbliche Nutzung (öffentliche Verkehrsflächen, Grünflächen) werden keine Kontingente festgelegt.

18 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 18 von 39 Die Norm DIN /14/ beschreibt verschiedene Verfahren, wie eine Geräuschkontingentierung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens durchzuführen ist. Im Rahmen dieser Untersuchung wird eine Emissionskontingentierung durchgeführt, die sich inzwischen als "Standardverfahren" etabliert hat und durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt wurde. Eine unmittelbare Festsetzung von Teil-Immissionsrichtwerten im Bebauungsplan ist planungsrechtlich unzulässig, weil der Immissionsort im Allgemeinen nicht im Plangebiet liegt. Auch eine Festsetzung von sogenannten "Zaunwerten" ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig, weil diesen der Bezug auf eine einzelne Anlage fehlt (siehe hierzu Randnummer 47c in /41/). Basierend auf zulässigen Gesamt-Immissionswerten L GI am jeweiligen Immissionsort j, die den o. g. IRW gemäß TA Lärm bzw. den schalltechnischen Orientierungswerten gemäß Beiblatt 1 zu DIN (vgl. Tabelle 1) entsprechen, werden unter Berücksichtigung etwaiger Vorbelastungen im Sinne der TA Lärm für die Industrie- und Gewerbegebiete die möglichen Emissionskontingente L EK,i ermittelt, mit denen die zulässigen Gesamt-Immissionswerte eingehalten werden können. Die Emissionskontingente entsprechen dem Wert des Pegels der flächenbezogenen Schallleistung einer Teilfläche, der der Berechnung der Immissionskontingente zugrunde gelegt wird (Früher war die Bezeichnung "immissionswirksamer Flächenbezogener Schallleistungspegel" üblich.). Die Angabe erfolgt in db(a), nicht in db(a) je m². Die Abbildung 13 veranschaulicht die Vorgehensweise der Geräuschkontingentierung an einem vereinfachten Schema: Die Geräuschemissionen von vier Gewerbeflächen TF 1 bis TF 4 wirken auf benachbarte Immissionsorte IO 1 (ohne Vorbelastung) und IO 2 (mit Vorbelastung) ein. Die Emissionskontingente L EK,i sind für jede Teilfläche i so zu berechnen (iterativer Prozess), dass an keinem der Immissionsorte der Planwert überschritten wird. Der empfindlichere bzw. näher gelegene Immissionsort bestimmt die Höhe der L EK,i. Abbildung 13: Schematische Darstellung der Prinzipien der Geräuschkontingentierung an einem vereinfachten Beispiel Unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Situation ist es darüber hinaus möglich, Zusatzkontingente L EK,i,zus als Zuschläge zum Emissionskontingent für die entsprechende Teil-

19 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 19 von 39 fläche i festzusetzen. Dies sind Zuschläge für einzelne, definierte Richtungssektoren (bezogen auf einen Vollkreis mit Norden = 0, Osten = 90, Süden = 180 und Westen = 270 ), da sich in Schallausbreitungsrichtung innerhalb dieser Sektoren Immissionsorte erst in größerer Entfernung zu den geplanten Baugebieten befinden oder einen geringeren Schutzanspruch haben, so dass der Einfluss der Schallquellen an diesen Immissionsorten geringer ist. Sowohl Emissionskontingente als auch Zusatzkontingente sind als Festsetzungen in die Bebauungspläne zu übernehmen. Dies ist mit Bezug auf 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO /8/ möglich, da Emissions- und Zusatzkontingente als Eigenschaften der jeweiligen Baugebiete anzusehen sind. Bemerkungen: - Für die nicht in den 4 bis 9 BauNVO aufgeführten Sondergebiete hat die Rechtsprechung die Zulässigkeit einer Geräuschkontingentierung anerkannt (s. dazu u. a. auch Fickert/Fieseler /39/). - Mit der Festsetzung zulässiger Emissionskontingente werden Art und Maß der baulichen Nutzung näher bestimmt. Die Festsetzung von Geräuschemissionskontingenten schränkt die Art der konkret realisierbaren Betriebe und Anlagen in zulässiger Weise ein, um insbesondere Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden und das Einfügen in die Umgebung zu gewährleisten. Zur gebotenen Konfliktbewältigung ist dies im Einzelfall auch notwendig. Im Forschungs- und Industriepark UTR sollen in insgesamt sieben Bebauungsplangebieten (12-50a, 12-50ba, 12-50bb, 12-50c, 12-50d, 12-50f, 12-51) jeweils mehrere Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiete ausgewiesen werden, für die Geräuschkontingente festgesetzt werden müssen. Die Festsetzungen von Geräuschkontingenten und Zusatzkontingenten können sich formal nur auf die Bauflächen innerhalb des jeweiligen Plangeltungsbereichs erstrecken. Eine Bezugnahme innerhalb eines Bebauungsplanes auf benachbarte Plangebiete ist nicht möglich. Das heißt, dass für jedes Bebauungsplangebiet auch die Richtungssektoren und deren Bezugspunkte für die Definition der Zusatzkontingente separat festgesetzt werden müssen. Die Bezugspunkte (Schnittpunkte aller Sektorlinien) müssen sich innerhalb des jeweiligen Plangebiets befinden. Die Grenzlinien der Richtungssektoren (Sektorlinien) müssen so angeordnet sein, dass sie in der Planzeichnung innerhalb des Plangeltungsbereiches zeichnerisch dargestellt werden können. In der Ausbreitungsrechnung für die Geräuschkontingentierung ist gemäß DIN /14/ nur der horizontale Abstand zwischen jeweiligem Baugebiet und Immissionsort (IO) und nur die dadurch bedingte (sog. geometrische) Pegelabnahme durch Entfernung bei Abstrahlung in einen Vollraum einzubeziehen. Nicht berücksichtigt werden weitere Dämpfungsterme gemäß DIN ISO /12/ (wie z. B. Abschirmung, Bodeneffekte, Luftabsorption) und auch keine Einflüsse durch Wind. Dies bedeutet u. a. auch, dass für jeden IO nur "ein" Geschoss betrachtet werden muss. In der konkreten Prüfungsphase (für eine bestimmte Anlage in der baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung) muss die Einhaltung der Festsetzungen zu den Emissions- und den Zusatzkontingenten unter Einbeziehung aller Dämpfungsterme gemäß DIN ISO mittels einer Ausbreitungsrechnung (detaillierte Geräuschimmissionsprognose gemäß TA Lärm) nachgewiesen werden.

20 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 20 von Vorgehensweise bei der Geräuschkontingentierung für die UTR Auswahl von repräsentativen Immissionsorten Für die Ermittlung der Geräuschkontingente müssen Immissionsorte an vorhandenen und geplanten schutzbedürftigen Nutzungen in der Umgebung des Forschung- und Industrieparks UTR definiert werden. Hierbei sind die unterschiedliche Empfindlichkeit d. h. Einstufung als allgemeines Wohngebiet WA, Mischgebiet MI oder Gewerbegebiet GE und die Entfernungen zum Plangebiet zu berücksichtigen (vgl. Kapitel 2.2). Bedingt durch die Größe des Untersuchungsgebietes und im Hinblick auf die differenzierte Ermittlung der Richtungssektoren für die Vergabe von Zusatzkontingenten ergab sich eine vergleichsweise hohe Zahl von 27 Immissionsorten am baulichen Bestand (IO 01 bis IO 26) sowie weiteren sechs IO IO P01 bis P03 an den Rändern der gemäß FNP und Masterplan vorgesehenen Mischgebiete und IO P04 bis P06 am westlichen Rand des zukünftigen allgemeinen Wohngebiets Kurt- Schumacher-Quartier. Die Lage der Immissionsorte ist in der folgenden Abbildung 16 und im Lageplan Anlage 1 zu erkennen. Abbildung 14: Übersichtslageplan der Immissionsorte für die Geräuschkontingentierung Die Tabelle 5 enthält die Beschreibung der Immissionsorte, die Einstufung der Nutzungen und die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm /9/ bzw. die schalltechnischen Orientierungswerte (SOW) gemäß Beiblatt 1 zu DIN /15/. Für die verbindliche Geräuschkontingentierung im Rahmen der Bebauungsplanverfahren zu den untersuchten Plangebieten kann die Anzahl der Immissionsorte auf die jeweils maßgebli-

21 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 21 von 39 chen IO reduziert werden. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung war es jedoch erforderlich, die Berechnungen für alle in Tabelle 5 aufgeführten IO durchzuführen. Tabelle 5: Immissionsorte für die Geräuschkontingentierung und Immissionsrichtwerte (IRW) bzw. schalltechnische Orientierungswerte (SOW) IRW/SOW Vorbelastung IO-Nr. Beschreibung des Immissionsortes Nutzung Tag Nacht db(a) ja/nein IO 01 Cité Guynemer - Rue Joseph le Brix 36 WA nein IO 02 Cité Guynemer - Rue du Capit. Jean Maridor 12 MI nein IO 03 Wohngebiet Scharnweberstraße West WA nein B-Plan 12-25b IO 04 Wohngebiet Scharnweberstraße Ost WA ja B-Plan 12-25b IO 05 Wohngebäude westl. K.-Schumacher-Damm MI ja B-Plan XX-109 IO 06 Julius-Leber-Kaserne Nord (MI) nein Sondergebiet Kaserne, Einstufung IO 07 Julius-Leber-Kaserne Mannschaftsunterkünfte (MI) nein vorsorglich wie MI IO 23 Cité Pasteur - nordwestlicher Rand WA nein IO 24 Cité Pasteur - westlicher Rand WA nein IO 25 Cité Pasteur -südwestlicher Rand WA nein IO 26 Cité Pasteur - südöstlicher Rand WA nein IO P01 zukünft. MI "Flughafen Tegel Nord", West MI nein IO P02 zukünft. MI "Flughafen Tegel Nord", Mitte MI nein IO P03 zukünft. MI "Flughafen Tegel Nord", Ost MI nein IO P04 zukünft. WA KSQ, Nord MI nein IO P05 zukünft. WA KSQ, Mitte MI nein IO P06 zukünft. WA KSQ, Süd MI nein Bemerkung gemäß FNP; B-Plan Aufstellungsbeschluss IO 08 Cité Joffre - Charles-Corcelle-Ring 2 WA nein Baunutzungsplan IO 09 Cité Joffre - Gustave-Courbet-Straße 2 WA nein Baunutzungsplan IO 10 Kleingartenanlage (KGA) Hinkeldey KG 60 (60) nein Baunutzungsplan IO 11 Wohnhaus Am Heidebusch 25 WA nein B-Plan VII-6 IO 12 Wohnhaus Heckerdamm 243 WA nein Baunutzungsplan IO 13 KGA Vor den Toren III, Nordost KG 60 (60) nein Baunutzungsplan IO 14 KGA Vor den Toren III, Nord KG 60 (60) nein Baunutzungsplan IO 15 KGA Neuland I, Nord KG 60 (60) nein Baunutzungsplan IO 16 Eigentümerkolonie Mäckeritzwiesen Nordost WA nein gemäß FNP; B-Plan IO 17 Eigentümerkolonie Mäckeritzwiesen Nord WA nein Aufstellungsbeschluss IO 17a KGA Vor den Toren IV KG 60 (60) nein Baunutzungsplan IO 18 Hohenzollernkanal-Siedlung WA ja Baunutzungsplan IO 19 Siedlung Saatwinkel WA ja Baunutzungsplan IO 20 Siedlung Waldidyll - Südrand WA nein Baunutzungsplan IO 21 Cité Pasteur - Rue Dominique Larrey 7a WA nein IO 22 Cité Pasteur - Kurt-Schumacher-Damm 162 WA nein Allgemeines Wohngebiet gemäß Baunutzungsplan zur UTR nächst gelegene Grenzen der gemäß FNP geplanten Quartiere zur UTR nächst gelegene Grenzen des geplanten KSQ

22 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 22 von Ablauf der Geräuschkontingentierung Wegen der Größe und Komplexität der UTR war für die Geräuschkontingentierung ein abgestuftes Vorgehen erforderlich: 1. Ermittlung der Planwerte L Pl,j Unter Berücksichtigung einer eventuell vorhandenen Geräusch-Vorbelastung durch vorhandene Gewerbebetriebe wurde für jeden Immissionsort j der Planwert bestimmt. Falls keine Vorbelastung existiert, entspricht der Planwert L Pl,j dem Immissionsrichtwert. 2. "Übersichts-Kontingentierung": Es erfolgte zunächst eine Aufteilung der zulässigen Geräuschimmissionen (Planwerte) an den IO auf die sieben Plangebiete. Hierzu wurden im Berechnungsmodell Flächenschallquellen für die einzelnen Plangebiete als Ganzes (oder maximal zwei Teilflächen) definiert. Mit diesen wurde eine Geräuschkontingentierung gemäß DIN (vgl. Kapitel 3.2.6) mithilfe des entsprechenden Programm-Moduls der Software SoundPLAN /45/ durchgeführt. Dabei wurden für das Gesamtgebiet auch mögliche Richtungssektoren für Zusatzkontingente bestimmt. Aus der Summe der berechneten Immissionskontingente L IK und L IK,zus. wurden für jedes Plangebiet die Planwerte für die "Detail-Kontingentierung" bestimmt. 3. "Detail-Kontingentierung" Für jedes der untersuchten sieben Plangebiete wurden unter Berücksichtigung der im Schritt 2 berechneten Planwerte wurden die Geräuschemissionskontingente L EK tags und nachts für jedes Teilgebiet berechnet. In der vorliegenden Untersuchung erfolgte die eigentliche Detailkontingentierung zunächst für die vier Bebauungspläne 12-50a, 12-50ba, 12-50bb und 12-50c. Für die übrigen Plangebiete wurde die Berechnung überschlägig auf der Grundlage der vorläufigen Planungsstände durchgeführt. In einem weiteren Schritt wurden mithilfe des entsprechenden Programm-Moduls der Software SoundPLAN /45/ Richtungssektoren und richtungsabhängige Zusatzkontingente L EK,zus berechnet. Theoretisch ergibt sich für jeden Immissionsort ein Richtungssektor. Die Anzahl der Sektoren wurde jedoch auf eine sinnvolle und in der Praxis vollziehbare Anzahl reduziert. Die höchste Anzahl an Richtungssektoren beträgt sieben (Sektoren A bis G). 4. Gesamtbetrachtung für alle Plangebiete Die Ergebnisse der Detail-Kontingentierung wurden in die Tabellenkalkulation übertragen. Es wurden für jeden Immissionsort die Summen (Pegeladdition) aller resultierenden Immissionskontingente L IK und L IK,zus berechnet und mit den Planwerten verglichen. Bei Bedarf wurden die Werte für L EK und L EK,zus nachjustiert. Bei der Vergabe der Emissionskontingente und Zusatzkontingente war zu berücksichtigen, dass die Industriegebiete im B-Plan voraussichtlich den höchsten "Bedarf" haben werden. Außerdem wurde nach Auswertung der ersten Berechnungsergebnisse für das Plangebiet in Abstimmung mit dem Auftraggeber entschieden, das in Ost-West-Richtung langgestreckte Plangebiet für die Geräuschkontingentierung in zwei Bereiche "12-51O" (GI 5 und 6) und "12-51W" (GI 1 bis 4) aufzuteilen. Damit ergaben sich eine aus schalltechnischer Sicht

23 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 23 von 39 bessere Ausnutzung der Industriegebiete und eine sinnvollere Aufteilung der Richtungssektoren für Zusatzkontingente Berechnung des Beurteilungspegels Zum Vergleich mit den Immissionsrichtwerten gemäß TA Lärm oder mit den strengeren Geräuschimmissionskontingenten, die sich aus den Festsetzungen im Bebauungsplan ergeben, dient der Beurteilungspegel, der wie folgt bestimmt wird: Wird der Bezugszeitraum T B in Teilzeiten der Dauer T j unterteilt, dann berechnet sich der Beurteilungspegel L r entsprechend Gleichung (1): N 0,1 L Aeq, j C met K T, j K I, j K R, j L r = 10 lg T 10 j (1) j T = 1 B mit L Aeq,j Mittelungspegel in Teilzeit j T B Beurteilungszeitraum 16 h tags und 1 h nachts ("lauteste Nachstunde") T j Teilzeit j (Einwirkungszeit des jeweiligen Geräusches) C met meteorologische Korrektur nach DIN ISO /12/ K T,j Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach TA Lärm Nummer A in der Teilzeit j K I,j Zuschlag für Impulshaltigkeit nach TA Lärm Nummer A in der Teilzeit j K R,j Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach TA Lärm Nummer 6.5 in der Teilzeit j. Bei der Berücksichtigung der o. g. Zuschläge zur Ermittlung des Beurteilungspegels ist wie folgt zu verfahren: Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit K R,j nach Nummer 6.5 TA Lärm /9/ In allgemeinen Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten, in reinen Wohngebieten, in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten ist die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in bestimmten Teilzeiten durch einen Zuschlag in der Höhe von 6 db zu berücksichtigen. Dies betrifft die in der Tabelle 3 aufgeführten Zeiträume. Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T,j nach Nummer A TA Lärm /9/ Treten in einem Geräusch während bestimmter Teilzeiten T j ein o. mehrere Töne hörbar hervor oder ist das Geräusch informationshaltig, so beträgt der Zuschlag in diesen Teilzeiten je nach Auffälligkeit 3 oder 6 db. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I,j nach Nummer A TA Lärm /9/ Enthält das zu beurteilende Geräusch während bestimmter Teilzeiten T j Impulse, so wird der Zuschlag für Impulshaltigkeit für diese Teilzeiten gemäß Gleichung (2) ermittelt: K I,j = L AFTeq, j L Aeq, j (2) meteorologische Korrektur C met nach DIN ISO /12/ Gewöhnlich nimmt C met Werte zwischen 0 und 2 db an, gelegentlich auch größere Werte als 2 db Schallausbreitungsrechnung gemäß DIN ISO Die Schallausbreitung ist nach TA Lärm Nr. A.2.2 /9/ gemäß DIN ISO /12/ zu berechnen (3a bis c): L ft (DW) = L WA + D C A (3a) D C = D I + D Ω (3b) A = A div + A atm + A gr + A bar + A misc (3c) mit L ft (DW) Äquivalenter Oktav-Dauerschallpegel bei Mitwind (DW = Downwind) L WA Schallleistungspegel (in db(a)) D C Richtwirkungskorrektur D I Richtwirkungsmaß Schallausbreitung in einen Raumwinkel von weniger als 4 π Steradiant D Ω

24 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 24 von 39 A A div A atm A gr A bar A misc Summe der Dämpfungsterme Dämpfung durch geometrische Ausbreitung Dämpfung durch Luftabsorption Dämpfung durch Bodeneffekte Dämpfung durch Abschirmung Dämpfung durch andere Effekte. Abhängig von den Ausgangswerten werden die Ausbreitungsberechnungen entweder nach dem Regelverfahren (bei Vorliegen von frequenzbandbezogenen Ausgangswerten) oder nach dem sog. alternativen Verfahren (bei Vorliegen von Einzahlwerten für die/den Schallleistungspegel) durchgeführt. Wird A gr nach dem alternativen Verfahren bestimmt, so verweist DIN ISO darauf, dass die Richtwirkungskorrektur D C einen Term D Ω (aus programmtechnischen Gründen mit K 0 bezeichnet) enthalten muss, um dem scheinbaren Anstieg des Schallleistungspegels der Schallquelle aufgrund von Reflexionen am Boden nahe der Quelle Rechnung zu tragen. Die schalltechnischen Berechnungen (außer Berechnungen zur Geräuschkontingentierung, siehe Kapitel 3.2.2) werden auf der Grundlage der o. g. Vorschriften richtlinienkonform mit dem Programm SoundPLAN /45/ unter Berücksichtigung von zwei Reflexionen und der Seitenbeugung durchgeführt. Der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel L AT (LT) im langfristigen Mittel ist wie folgt zu berechnen: L AT (LT) = L AT (DW) - C met Berechnungsmethoden der Geräuschkontingentierung Die Emissionskontingente L EK,i sind für alle Teilflächen i in ganzen Dezibel so festzulegen, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte j der Planwert L Pl,j durch die energetische Summe der Immissionskontingente L IK,i,j aller Teilflächen i überschritten wird, d. h. Gleichung (4) muss erfüllt sein: 0,1(L EK,i ΔL i,j )/db 10 lg 10 db L PI,j (4) i Die Differenz ΔL i,j zwischen dem Emissionskontingent L EK,i und dem Immissionskontingent L IK,i,j einer Teilfläche i am Immissionsort j ergibt sich aus ihrer Größe und dem Abstand ihres Schwerpunktes vom Immissionsort j. Sie ist unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung wie folgt zu berechnen: Wenn die größte Ausdehnung einer Teilfläche i nicht größer als 0,5 s i,j ist, kann ΔL i,j nach Gleichung (5) berechnet werden: Δ L i,j mit s i,j S i S = 10 lg i db 2 (5) 4 π s i,j horizontaler Abstand des Immissionsortes vom Schwerpunkt der Teilfläche in Meter (m) Flächengröße der Teilfläche in Quadratmeter (m²) Sonst ist die Teilfläche für die Berechnung in ausreichend kleine Flächenelemente k mit den Flächen S k zu unterteilen und nach Gleichung (6) zu berechnen: Δ L i, j S k = 10 lg db 2 (6) k 4 π s k, j mit Σ S k = S i Die Berechnungen für Flächenelemente von Teilflächen gemäß Gleichung (6) werden von den eingesetzten Rechenprogrammen automatisch durchgeführt. (3d)

25 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 25 von 39 Die Verteilung der Geräuschemissionen auf die Teilflächen richtet sich nach den Planungsabsichten der Gemeinde. Die Emissionskontingente werden i.d.r. so bestimmt, dass insgesamt möglichst viel Schall im Rahmen der durch die Planwerte vorgegeben Grenzen emittiert werden darf. 4 Schallemissionen 4.1 Geräuschvorbelastung durch vorhandene Gewerbe- und Industrieflächen Zur Abschätzung der Geräuschvorbelastung durch vorhandene Gewerbe- und Industrieflächen im Umfeld des zukünftigen Forschungs- und Industrieparks UTR wurde wie folgt vorgegangen: Für vorhandene und in Bebauungsplänen ausgewiesene Industrie- und Gewerbeflächen wurden Flächenschallquellen in 4 m Höhe über Gelände mit flächenbezogenen Schallleistungspegeln (je m² Baugebietsfläche) von 60 db(a) tags und 50 db(a) nachts definiert. Mittels Schallausbreitungsrechnung in Anlehnung an die TA Lärm jedoch ohne Abschirmungen durch Gebäude wurden an den Immissionsorten die Immissionspegel tags und nachts der Vorbelastung berechnet. Für die Geräuschkontingentierung wurden die Planwerte durch "energetische Subtraktion" aus "Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm minus Immissionspegel" der Vorbelastung ermittelt. Folgende Industrie- und Gewerbegebiete wurden berücksichtigt Gewerbegebiet Saatwinkler Damm Gewerbegebiet "Sternstraßen-Siedlung" Bau- und Heimwerker-Markt am Kurt-Schumacher-Damm Industrie- und Gewerbegebiet Gartenfeld Gewerbe- und Industrieflächen mit Lärmschutzfestsetzungen in Bebauungsplänen existieren im Untersuchungsraum nicht. Im Ergebnis sind für folgende IO nennenswerte Immissionspegel der Vorbelastung ermittelt worden: IO 03, 04, 05: durch Gewerbegebiet "Sternstraßen-Siedlung" IO 18, 19: durch Gewerbegebiet Saatwinkler Damm 4.2 Geräuschemissionen durch Baugebiete in den Plangebieten Die Geräuschemissionen und die damit verbundenen Geräuschimmissionen aus den Plangebieten des Forschungs- und Industrieparks UTR werden durch die Geräuschkontingentierung begrenzt. Die Ergebnisse werden in Kapitel 5.1.2dargestellt.

26 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 26 von 39 5 Ergebnisse der Geräuschkontingentierung Im folgenden Kapitel erfolgt zunächst die Darstellung der Ergebnisse der Übersichts- Kontingentierung für den gesamten Forschungs- und Industriepark UTR. Das Kapitel geht auf die Detailkontingentierung in jedem Plangebiet ein. Eine Zusammenstellung aller Einzelergebnisse der Geräuschkontingentierung ist in der Anlage 2 enthalten. Die Dokumentation der Ergebnisse jeweils für den Tag- und den Nachtzeitraum ist wie folgt gegliedert: Anlage 2.1 Übersichts-Kontingentierung Anlage 2.2 Detail-Kontingentierung für alle Plangebiete Ergebnisse der Übersichts-Kontingentierung Die Herangehensweise bei der Übersichts-Kontingentierung ist ausführlich im Kapitel erläutert. In Tabelle 6 sind die ermittelten Geräuschemissionskontingente L EK aufgeführt. Mit dem Zusatz "Üb" werden zusammengefasste Baugebiete in einem Plangebiet bezeichnet. Tabelle 6: Ergebnisse der Übersichts-Kontingentierung Emissionskontingente L EK in db(a) Fläche L EK Tag L EK Nacht 12-50a Üb ba SO Üb bb Üb c Üb d Üb f GE Üb f GEe Üb O Üb W Üb Die nahe gelegene Cité Pasteur wirkt sich durch die strenge Immissionsbegrenzung im allgemeinen Wohngebiet vor allem in den östlichen Baugebieten in den Plangebieten 12-50c, 12-50d und 12-50f sowie auf den östlichen Bereich des Plangebietes hinsichtlich der Höhe der Emissionskontingente ungünstig aus. Durch die Festlegung von richtungsabhängigen Zusatzkontingenten kann die Ausnutzung der Baugebiete aus schalltechnischer Sicht verbessert werden. Die Zusatzkontingente wurden zunächst für alle Plangebiete gleich ermittelt. Die Ergebnisse sind in der Abbildung 15 dokumentiert. Für die weiteren Berechnungen im Rahmen der Detail-Kontingentierung wurden die Ergebnisse der Übersichtskontingentierung in Tabellenkalkulations-Blätter übertragen, die in der Anlage 2.1 dargestellt sind. Die vom Berechnungsprogramm SoundPLAN ermittelten Zusatzkontingente wurden angepasst und nach Teilgebieten differenziert, damit der höhere "Bedarf" der Industriegebiete im Plangebiet zulasten der Gewerbe- und Sondergebiete in den übrigen Plangebieten eingerechnet werden kann. In der Anlage 2.1 (mittlere Tabelle) sind bereits die angepassten Zusatzkontingente aufgeführt.

27 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 27 von 39 Abbildung 15: L EK, Richtungssektoren und Zusatzkontingente L EK,zus als Ergebnis der Übersichts-Kontingentierung Die Summen der Immissionskontingente L IK einschließlich der Zusatzkontingente L IK,zus über alle Plangebiete (vorletzte Zeile der unteren Tabelle in Anlage 2.1) geben Auskunft darüber, ob die insgesamt vergebenen Geräuschkontingente die Einhaltung des Immissionsrichtwertes gemäß TA Lärm sicherstellen. Geringfügige Überschreitungen der zulässigen Summe der L IK + L IK,zus (negativer Wert der "Differenz zum Planwert" in der letzten Zeile) um bis zu 0,5 db(a) wurden bei der Übersichts-Kontingentierung hingenommen. Aus den Summen L IK + L IK,zus für jedes Plangebiet wurden die Teil-Planwerte an jedem Immissionsort für die Detail-Kontingentierung für die einzelnen Plangebiete ermittelt. Sofern sich hier rechnerisch höhere Differenzen IRW - Planwert als 12dB(A) ergaben, wurde mit einem maximalen Abzug von 12 db(a) bezogen auf den IRW gerechnet. Die Schwelle von

28 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 28 von db(a) bietet genügend Sicherheit, um bei der "Aufsummierung" der Immissionskontingente der sieben Plangebiete eine Überschreitung des Gesamt-Planwerts zu vermeiden Ergebnisse der Detail-Kontingentierung Unter Berücksichtigung der in der Übersichts-Kontingentierung ermittelten Teil-Planwerte wurden die Emissionskontingente L EK und die richtungsabhängigen Zusatzkontingente L EK,zus für alle Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiete in den Plangebieten berechnet. Für das Plangebiet erfolgte die zunächst überschlägige Geräuschkontingentierung separat für den Ostteil (12-51O) und Westteil (12-51W) 1. Die vollständigen Berechnungsergebnisse einschließlich der Einzelwerte der Immissionskontingente L IK und Zusatzkontingente L IK,zus sind in den Tabellen in der Anlage 2.2 aufgeführt. Außerdem enthält die Anlage 2.2 jeweils auf Blatt 3 für den Tag und auf Blatt 6 für die Nacht in der vorletzten Zeile die Summen L IK + L IK,zus über alle Baugebiete in den sieben B-Plan- Gebieten. In der letzten Zeile wird jeweils die Differenz zum Planwert angeben. Die geringfügige Überschreitung der zulässigen Summe der L IK + L IK,zus (negativer Wert der "Differenz zum Planwert" in der letzten Zeile) von tagsüber 0,2 db(a) am IO 25 (siehe Anlage 2.2, Blatt 3, in der letzten Zeile rot hervorgehoben) ist nicht zu beanstanden. Ein Beurteilungspegel in Höhe der ermittelten Summe der L IK einschließlich L IK,zus würde sich an dem Immissionsort nur in dem Fall ergeben, dass alle Flächen in den Baugebieten der UTR vollständig gewerblich genutzt werden und alle ansässigen Betriebe die zulässigen Immissionskontingente voll ausschöpfen. Im Folgenden werden die ermittelten Emissionskontingente L EK und richtungsabhängigen Zusatzkontingente L EK,zus für jedes Plangebiet sowie jeweils der zugehörige Lageplan der Richtungssektoren dargestellt. Die Richtungssektoren werden mit Großbuchstaben bezeichnet und die Sektorgrenzen mit Linien markiert. Die Bezugspunkte werden als roter Punkt dargestellt. 1 Sofern der Bebauungsplan nicht im weiteren Verfahren geteilt wird, muss innerhalb des Plangebiets die Festsetzung von zwei Bezugspunkten und zwei Sätzen von Richtungsektoren erfolgen, die jeweils für definierte Baugebiete gültig sind.

29 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 29 von 39 Emissionskontingente Tag und Nacht in db(a) Fläche L EK Tag L EK Nacht 12-50a GE a GE a GE a GE a GE a GE a GEe Zusatzkontingente in db für die Richtungssektoren Richtungssektor k Anfang Ende L EK,zus,Tag L EK,zus,Nacht A B C D E F Bezugspunkt: Rechtswert: Hochwert: Sektorgrenzen in Grad ( ); 0 ist Norden, Uhrzeigersinn; Koordinatensystem UTM/ETRS 89 Abbildung 16: B-Plan 12-50a Ergebnisse der Geräuschkontingentierung Hinweise zum Bebauungsplan 12-50a: Das Baugebiet GE2 wurde wegen seiner Ausdehnung in drei Teilflächen geteilt, die mit GE2a, GE2b und GE2c bezeichnet wurden. Es wurden aber gleiche Emissionskontingente ermittelt. Die Geräuschkontingente des Gebiets GEe1 sind wegen der unmittelbaren Wohnnachbarschaft so gering, dass gewerbliche Tätigkeiten insbesondere nachts stark begrenzt werden müssen.

30 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 30 von 39 Emissionskontingente Tag und Nacht in db(a) Fläche L EK Tag L EK Nacht 12-50ba SO ba SO ba SO ba SO ba SO Zusatzkontingente in db für die Richtungssektoren Richtungssektor k Anfang Ende L EK,zus,Tag L EK,zus,Nacht A B C D E Bezugspunkt: Rechtswert: Hochwert: Sektorgrenzen in Grad ( ); 0 ist Norden, Uhrzeigersinn; Koordinatensystem UTM/ETRS 89 Abbildung 17: B-Plan 12-50ba Ergebnisse der Geräuschkontingentierung Hinweise zum Bebauungsplan 12-50ba: Die Schutzbedürftigkeit der geplanten Hochschulnutzung im Sondergebiet SO 3 ist zu beachten. Aus diesem Grunde wurden die rechnerisch maximal zulässigen L EK Tag nicht voll ausgeschöpft und tagsüber keine Zusatzkontingente vergeben.

31 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 31 von 39 Emissionskontingente Tag und Nacht in db(a) Fläche L EK Tag L EK Nacht 12-50bb GE bb GE bb GE bb GE Zusatzkontingente in db für die Richtungssektoren Richtungssektor k Anfang Ende L EK,zus,Tag L EK,zus,Nacht A B C D E F Bezugspunkt: Rechtswert: Hochwert: Sektorgrenzen in Grad ( ); 0 ist Norden, Uhrzeigersinn; Koordinatensystem UTM/ETRS 89 Abbildung 18: B-Plan 12-50bb Ergebnisse der Geräuschkontingentierung Hinweise zum Bebauungsplan 12-50bb: Den MK-Gebieten wurden keine Kontingente zugewiesen. Die MK-Ausweisung ist kritisch einzuschätzen, wegen der zulässigen schutzbedürftigen Nutzungen (IRW gemäß TA Lärm wie Mischgebiet)

32 ALB Bericht TXL P vom 25. September 2015 Seite 32 von 39 Emissionskontingente Tag und Nacht in db(a) Fläche L EK Tag L EK Nacht 12-50c GE c GE1a c GE c GE2a c GE c GE c GE c GE c GE c GE c GE Zusatzkontingente in db für die Richtungssektoren Richtungssektor k Anfang Ende L EK,zus,Tag L EK,zus,Nacht A B C D E F Bezugspunkt: Rechtswert: Hochwert: Sektorgrenzen in Grad ( ); 0 ist Norden, Uhrzeigersinn; Koordinatensystem UTM/ETRS 89 Abbildung 19: B-Plan 12-50c Ergebnisse der Geräuschkontingentierung Hinweise zum Bebauungsplan 12-50c: Die relativ kleinen Baugebiete GE 1, GE 1a und GE 3 sowie GE 2 und GE 2a könnten aus der Sicht des Schallschutzes jeweils zusammengefasst werden (gleiche Emissionskontingente)

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