Akustiklabor Berlin. B E R I C H T BER P Version 3 Version 3 ersetzt den Bericht BER P Version 2 vom

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1 Akustiklabor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 "Südlich Martinsplatz" der Stadt Bernburg (Saale) B E R I C H T BER P Version 3 Version 3 ersetzt den Bericht BER P Version 2 vom Auftraggeber Baumeister Ingenieurbüro GmbH Bernburg Steinstraße 3i Bernburg Der Bericht umfasst 56 Textseiten. Er darf nur vollständig und unverändert verwendet werden. Die Inhalte dürfen nicht auf andere Untersuchungsgegenstände übertragen werden. Der Bericht darf nur vollständig vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Auszüge dürfen nur mit unserer Zustimmung verwendet werden. Berlin, bearbeitet: geprüft: Dipl.-Ing. M. Paulick Dipl.-Phys. F. Rudloff ALB Akustiklabor Berlin Albrecht Geuer Jobstvogt Partnerschaft von Ingenieuren mit beschränkter Berufshaftung AG Charlottenburg PR 1148 B Holbeinstraße Berlin (030) alb@akustiklabor-berlin.de VMPA-Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Notifizierte Messstelle nach 29b BImSchG für Geräuschemissionen und -immissionen Akkreditiertes Prüflaboratorium Ermittlung von Geräuschen

2 ALB Bericht BER P vom Seite 2 von 56 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Anlass und Ausgangssituation Aufgabenstellung Gewerbliche Schallimmissionen Verkehrsschallimmissionen Örtliche und planungsrechtliche Situation Örtliche Lage und Geltungsbereiche Inhalt des Bebauungsplans Nr Vorhandene Betriebe innerhalb des Untersuchungsgebiets Betriebe innerhalb des Plangebiets Betriebe außerhalb des Plangebiets Planungsrechtliche Einstufung der Nachbarschaft des Plangebiets Rechtliche Bestimmungen und Geräuschimmissionsbegrenzungen Anforderungen im Rahmen der Bauleitplanung Verhältnis von Bauleitplanung und Genehmigungsplanung Bestimmungen der TA Lärm Beurteilungs- und Berechnungsgrundlage für Verkehrslärm Immissionsorte und Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm Grundlagen der Geräuschkontingentierung Vorhandene oder plangebende Vorbelastung im Untersuchungsgebiet Schalltechnische Berechnungsgrundlage für Gewerbelärm Anforderungen an den Schallschutz der Außenbauteile Allgemeines Normenreihe DIN 4109 und verwendetes Verfahren Allgemeines Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel Festlegung der Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Geräuschkontingentierung Berechnungsgrundlagen Ergebnisse und Diskussion der Geräuschkontingentierung Vorbemerkungen Bestimmung der Vorbelastung an den Immissionsorten Ergebnisse der Geräuschkontingentierung Ermittlung von Zusatzkontingenten Diskussion der Geräuschkontingentierung...35

3 ALB Bericht BER P vom Seite 3 von 56 5 Gewerbelärm bestehender Betriebe Ermittlung der Immissionskontingente für bestehende Betriebe Geräuschimmissionsprognosen Lidl-Verbrauchermarkt Geräuschemissionen des Lidl-Markts Geräuschimmissionen des Lidl-Markts Beurteilung der Ergebnisse Sätechnikproduktion der Firma Pöttinger Geräuschemissionen der Firma Pöttinger Geräuschimmissionen der Firma Pöttinger Beurteilung der Ergebnisse Autoservice Ludwig Geräuschemissionen des Autoservice Ludwig Geräuschimmissionen des Autoservice Ludwig Beurteilung der Ergebnisse Verkehrslärm Emissionen des Verkehrslärms Ergebnisse der Verkehrslärmberechnungen Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen Diskussion von Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm Passive Lärmschutzmaßnahmen Empfehlungen für die Festsetzungen Textliche Festsetzungen zum Gewerbelärm Textliche Festsetzungen zum Verkehrslärm Quellenverzeichnis...55

4 ALB Bericht BER P vom Seite 4 von 56 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Räumliche Lage des Plangebiets und der berücksichtigten schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld des Plangebiets...10 Abbildung 2 Planzeichnung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 55 /20/...11 Abbildung 3 Betriebe innerhalb und außerhalb des Plangebiets...12 Abbildung 4 Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 94 "Einzelhandelsstandort 'Holzhof' an der Gröbziger Straße /21/...12 Abbildung 5 Ausschnitt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan, das Plangebiet ist rot umrandet dargestellt...13 Abbildung 6 Lage der bzgl. des Gewerbelärms zu betrachtenden Immissionsorte (IO) im Untersuchungsgebiet...20 Abbildung 7 Übersichtsdarstellung der Richtungssektoren für die Zusatzkontingente im Bebauungsplan Nr. 55 (ohne Maßstab)...35 Abbildung 8 Übersicht der für die Verkehrslärmberechnungen berücksichtigten Immissionsorte im Bereich des allgemeinen Wohngebiets (gelb) und der gewerblich (blau) / industriell (grau) genutzten Flächen...46 Abbildung 9 Pegeltabellen für die Ergebnisse der Verkehrslärmberechnungen...47 Abbildung 10 Maßgebliche Außenlärmpegel L a in db(a) und erforderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße erf. R' w,ges für Räume, die dem Nachtschlaf dienen können (z. B. Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten)...48 Abbildung 11 Maßgebliche Außenlärmpegel L a in db(a) und erforderliche gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße erf. R' w,ges für mögliche Unterrichtsräume...49

5 ALB Bericht BER P vom Seite 5 von 56 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 im Bebauungsplan Nr. 55 festgesetzte flächenbezogene Schallleistungspegel...7 Tabelle 2 Schalltechnische Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Tabelle 3 Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nummer 6 der TA Lärm...16 Tabelle 4 Beurteilungszeiten nach Nummer 6 der TA Lärm...17 Tabelle 5 Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 2 Absatz Tabelle 6 Korrekturwert K für lichtzeichengeregelte Kreuzungen...19 Tabelle 7 Immissionsorte und richtwerte (IRW) gemäß TA Lärm...21 Tabelle 8 allgemeine typisierende Beschreibung von potenziell geräuschemittierenden Flächen nach /23/...23 Tabelle 9 Berechnungsergebnisse für die schalltechnische Vorbelastung (Beurteilungspegel L r ), Immissionsrichtwerte (IRW) und Planwerte L Pl (energetische Differenz zwischen IRW und L r ) jeweils für Tag (T) und Nacht (N)...30 Tabelle 10 Ergebnisse der Geräuschkontingentierung für den Zeitbereich Tag für die verschiedenen Teilflächen innerhalb des Bebauungsplans Nr Tabelle 11 Ergebnisse der Geräuschkontingentierung für den Zeitbereich Nacht für die verschiedenen Teilflächen innerhalb des Bebauungsplans Nr Tabelle 12 Für die Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 55 ermittelte Emissionskontingente...32 Tabelle 13 Richtungssektoren k und mögliche Zusatzkontingente (L EK,zus in db) für die Zeitbereiche Tag (T) und Nacht (N) im Bebauungsplan Nr Tabelle 14 Von den betrachteten Betrieben in Anspruch genommene Flächenanteile, zugehörige Emissionskontingente und resultierende immissionswirksame Schallleistungspegel...36 Tabelle 15 Immissionsorte, Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sowie rechnerisch ermittelte Immissionskontingente ohne (L IK ) und mit Zusatzkontingenten (L IK* ) für den Lidl-Verbrauchermarkt...37 Tabelle 16 Immissionsorte, Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sowie rechnerisch ermittelte Immissionskontingente ohne (L IK ) und mit Zusatzkontingenten (L IK* ) für die Firma Pöttinger...37 Tabelle 17 Immissionsorte, Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sowie rechnerisch ermittelte Immissionskontingente ohne (L IK ) und mit Zusatzkontingenten (L IK* ) für die Firma Autoservice Ludwig...38 Tabelle 18 Darstellung der sich aus der Geräuschkontingentierung ergebenden Immissionskontingente inkl. Zusatzkontingente L IK*, der Beurteilungspegel L r sowie der Differenz L r L IK* für den Lidl-Verbrauchermarkt...39 Tabelle 19 Darstellung der sich aus der Geräuschkontingentierung ergebenden Immissionskontingente inkl. Zusatzkontingente L IK*, der Beurteilungspegel L r sowie der Differenz L r L IK* für die Sätechnik-Produktion der Firma Pöttinger...41 Tabelle 20 Darstellung der sich aus der Geräuschkontingentierung ergebenden Immissionskontingente inkl. Zusatzkontingente L IK*, der Beurteilungspegel L r sowie der Differenz L r L IK* für den Autoservice Ludwig...42 Tabelle 21 Verkehrsbelastungszahlen der relevanten Straßenabschnitte im Umfeld des Bebauungsplangebiets...44 Tabelle 22 Berechnungsparameter und Emissionspegel der Straßen im Untersuchungsgebiet...45 Tabelle 23 Betriebsprogramm der der Deutschen Bahn auf der Strecke

6 ALB Bericht BER P vom Seite 6 von 56 Tabelle 24 Beurteilungspegel für Verkehrslärm an den betrachteten Immissionsorten und Anforderungen an das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß erf. R' w,ges je nach vorgesehener Nutzung...50

7 ALB Bericht BER P vom Seite 7 von 56 1 Einleitung 1.1 Anlass und Ausgangssituation Die Stadt Bernburg plant die Änderung des im Jahre 2003 aufgestellten Bebauungsplans Nr. 55 "Südlich Martinsplatz" /20/. Das Plangebiet 1 befindet sich im Zentrum der Stadt zwischen Parkstraße (Landesstraße L 50 (früher Bundesstraße B 71)), Bahnanlagen (Strecke Bernburg-Köthen), Gröbziger Straße (L 146) und Mauerstraße. Der Bebauungsplan Nr. 55 hat u. a. drei eingeschränkte Gewerbegebiete GEe 0 bis GEe 2, ein Gewerbegebiet GE, ein eingeschränktes Industriegebiet GIe und ein allgemeines Wohngebiet WA festgesetzt. Für die GEe-, GE- und GIe-Gebiete wurden auf der Grundlage des seinerzeit erstellten Schalltechnischen Gutachtens /25/ maximal mögliche flächenbezogene Schallleistungspegel L'' W wie folgt festgesetzt: Tabelle 1 im Bebauungsplan Nr. 55 festgesetzte flächenbezogene Schallleistungspegel flächenbezogene Schallleistungspegel L'' W in db(a)/m² Baugebiet tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) GEe ) GEe ) GEe ) 47 -) GE 65 +) 50 +) GIe 70 +) 55 -) +) gebietstypische Werte -) gegenüber gebietstypischen Werten eingeschränkt Die Ziele der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplans sind: Erhöhung der GRZ und damit der überbaubaren Flächen, planungsrechtliche Absicherung der Erweiterung des bestehenden Lidl- Verbrauchermarktes, Verkleinerung der Wendeanlage der Kleinen Mauerstraße im Plangebiet Erweiterung der Baugrenzen Aktualisierung der textlichen Festsetzungen zum Lärmschutz Gemäß Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bernburg /19/ ist das Plangebiet überwiegend als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Nur ein schmaler Streifen entlang der Kleinen Mauerstraße ist als Wohnbaufläche dargestellt. Im Plangebiet selbst haben sich mehrere Gewerbebetriebe (z. B. Lidl, Landmaschinenhersteller, etc.) angesiedelt. Auch das Jobcenter des Salzlandkreises befindet sich hier. Nördlich der Kleinen Mauerstraße befinden sich innerhalb des allgemeinen Wohngebiets Wohngebäude (straßenseitig geschlossener Gebäuderiegel, zwei Vollgeschosse). Die Erschließung der ver- 1 Mit dem Begriff Plangebiet wird in der vorliegenden Untersuchung immer der räumliche Geltungsbereich des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 55 Kennwort "Südlich Martinsplatz" bezeichnet.

8 ALB Bericht BER P vom Seite 8 von 56 schiedenen Grundstücke im Plangebiet erfolgt über die Kleine Mauerstraße und z. T. auch über andere Straßen (Parkstraße, Mauerstraße, Gröbziger Straße). Auf die vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangebiets wirken u. a. gewerbliche Geräuschimmissionen von vorhandenen Betrieben (innerhalb und südlich des Plangebiets) ein, die durch technische Anlagen (Produktionsmaschinen, Lüftungsanlagen, etc.) und betriebliche Vorgänge (Parkverkehr, Produktverladungen, etc.) hervorgerufen werden. Ein Lageplan des Untersuchungsgebiets ist in Abbildung 1 auf Seite 10 dargestellt. 1.2 Aufgabenstellung Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß 1, 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz /1/ Flächen so zu planen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen vermieden werden. Die Norm DIN "Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren" /14/ und das Beiblatt 1 zu DIN Teil 1"Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die Städtebauliche Planung" /15/ bilden die Grundlage der Berechnung und Beurteilung der jeweils getrennt zu ermittelnden und zu beurteilenden Lärmarten. Bei der Ermittlung und Beurteilung von Geräuschen in schalltechnischen Untersuchungen sind im vorliegenden Fall folgende Regelwerke zu beachten: A. für gewerbliche Anlagen und Betriebe: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. TA Lärm /8/), Bayerische Parkplatzlärmstudie /22/ und DIN 45691: , "Geräuschkontingentierung" /16/ B. für Schallquellen auf öffentlichen Verkehrsflächen: Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV /4/), "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90)" /17/, "Verkehrslärmschutzrichtlinien VLärmSchR 97" /18/ sowie einschlägige Normen (z. B. DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau") Planungsrechtlich ist zu prüfen, ob für planungsrechtlich mögliche und vorhandene schutzbedürftige Nutzungen inner- und außerhalb des Plangebiets die nach Schallquellenart unterschiedenen schalltechnischen Orientierungswerte von Beiblatt 1 zu DIN "Schallschutz im Städtebau" eingehalten werden Gewerbliche Schallimmissionen Immissionsschutzrechtlich ist die Höhe der gewerblichen Schallimmissionen auf der Grundlage der TA Lärm zu ermitteln. Bei Überschreitung der dort angeführten Immissionsrichtwerte (IRW als Abwägungsgrundlage) ggf. unter Berücksichtigung der durch die TA Lärm selbst vorgegebenen Möglichkeiten von IRW-Überschreitungen (z. B. Gemengelage) sind Vorkehrungen zum Lärmschutz vorzusehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens muss daher im Vorgriff auf die nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren geprüft werden, ob und wie die Bestimmungen der TA Lärm in der Gesamtbelastung eingehalten werden können. Werden Maßnahmen erforderlich, so sind diese mittels Textlicher Festsetzung im Bebauungsplan planungsrechtlich abzusichern. Rechtsgrundlage dafür ist 9 Nr. 24 BauGB /2/. Im vorliegenden Fall wird eine Geräuschkontingentierung gemäß DIN durchgeführt.

9 ALB Bericht BER P vom Seite 9 von 56 Damit wird konsequenterweise das im Bebauungsplan bereits verfolgte Konzept der Begrenzung der möglichen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel für Teilflächen weiterverfolgt und den geänderten Bedingungen (DIN 45691) angepasst. Mit der Festsetzung von Emissionskontingenten L EK und ggf. von Zusatzkontingenten L EK,zus kann sichergestellt werden, dass bei vollständiger Ausschöpfung der planungsrechtlich möglichen Gewerbeansiedlungen und unter Berücksichtigung der Vorbelastung an den nächst gelegenen schutzbedürftigen Nutzungen die IRW der TA Lärm eingehalten werden. Die im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen ermittelten zulässigen Emissionskontingente (L EK,i -Werte) sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan zu übernehmen. Diese Kontingente werden so ermittelt, dass sie den "Bedarf" der vorhandenen Betriebe ggf. einschließlich gewisser Entwicklungspotenziale abdecken. Weiterhin werden gemäß DIN sog. Zusatzkontingente für definierte, gleichfalls festzusetzende Richtungssektoren berechnet. Außerhalb des Plangebiets ist ggf. eine Vorbelastung im Sinne der TA Lärm durch bereits bestehende Anlagen, die in den Geltungsbereich der vorgenannten Verwaltungsvorschrift fallen, vorhanden. Zur Ermittlung der durch diese Anlagen verursachten Immissionsanteile wird auf pauschale Emissionsansätze bzw. auf Erfahrungswerte aus vergleichbaren Untersuchungen zurückgegriffen. Die Zielwerte für die Geräuschkontingentierung werden dann um die entsprechenden Immissionsanteile gemindert. Für den Fall, dass diese schalltechnische Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass die IRW der TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten inner- und / oder außerhalb des Plangebiets tags und / oder nachts nicht eingehalten werden, sind Lärmminderungsmaßnahmen zu ermitteln und deren Wirkung aufzuzeigen. Diese Lärmminderungsmaßnahmen wären einschließlich der Realisierungszeiträume in einem städtebaulichen Vertrag mit den betroffenen Anlagenbetreibern festzulegen. Nur dann können Emissions- und Zusatzkontingente im Bebauungsplan festgesetzt werden. Die Betrachtung des anlagenbezogenen Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen ist im vorliegenden Fall nicht erforderlich, da der Untersuchungsgegenstand ein Bebauungsplan und keine Anlage ist Verkehrsschallimmissionen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden auch Untersuchungen zum Verkehrslärm erforderlich. Für die innerhalb des Plangebiets möglichen und gemäß DIN 4109 schutzbedürftigen Räume (z. B. Aufenthaltsräume von Wohnungen oder Büros) sollten Aussagen zum baulichen Schallschutz bei geschlossenen Außenbauteilen (erforderliche resultierende Schalldämm-Maße) getroffen werden.

10 ALB Bericht BER P vom Seite 10 von 56 2 Örtliche und planungsrechtliche Situation 2.1 Örtliche Lage und Geltungsbereiche Das betrachtete Plangebiet befindet sich im Zentrum der Stadt zwischen Parkstraße (Landesstraße L 50 (früher Bundesstraße B 71)), Bahnanlagen (Strecke Aschersleben-Köthen), Gröbziger Straße (L 146) und Mauerstraße. Die räumliche Lage ist in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1 Räumliche Lage des Plangebiets und der berücksichtigten schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld des Plangebiets Schalltechnisch zu berücksichtigende Wohnnutzungen befinden sich südwestlich, westlich und nördlich direkt an das Plangebiet angrenzend. Östlich des Plangebiets befinden sich in einem überwiegend gewerblich genutzten Bereich einzelne Wohnnutzungen. Zwischen den südlich gelegenen Wohngebäuden und dem Plangebiet befindet sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 94 "Einzelhandelsstandort 'Holzhof' an der Gröbziger Straße" /21/. Das Plangebiet wird aktuell über die Mauerstraße und die Parkstraße erschlossen (Abbildung 1). Eine zusätzliche Erschließung über die Parkstraße im Bereich des Knotenpunkts Parkstraße / Bahnhofstraße wird gegenwärtig unter verkehrlichen Gesichtspunkten geprüft.

11 ALB Bericht BER P vom Seite 11 von Inhalt des Bebauungsplans Nr. 55 Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 55 ist in der Abbildung 2 dargestellt. Mit dem Bebauungsplan sollen nach dem Entwurfsstand vom /20/ ein allgemeines Wohngebiet ein eingeschränktes Gewerbegebiet vier Gewerbegebiete ein eingeschränktes Industriegebiet und eine Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden. Abbildung 2 Planzeichnung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 55 /20/ Die Einstufungen und Abgrenzungen der Gewerbegebiete bzw. des Industriegebiets können in Abhängigkeit der Ergebnisse dieser schalltechnischen Untersuchung an die entsprechenden Anforderungen angepasst werden. 2.3 Vorhandene Betriebe innerhalb des Untersuchungsgebiets Betriebe innerhalb des Plangebiets Innerhalb des Plangebiets befinden sich derzeit folgende Anlagen und / oder Betriebe (Abbildung 3 Flächen blau unterlegt): Verbrauchermarkt der Firma Lidl Jobcenter des Salzlandkreises Paketverteilstation der DHL Produktionsstandort der Pöttinger Landtechnik GmbH Autoservice Ludwig

12 ALB Bericht BER P vom Seite 12 von 56 Abbildung 3 Betriebe innerhalb und außerhalb des Plangebiets Betriebe außerhalb des Plangebiets Die schalltechnisch relevanten Betriebe außerhalb des Plangebiets sind ebenfalls in Abbildung 3 dargestellt. Zu beachten ist, dass der Bereich südlich des Plangebiets durch den Bebauungsplan Nr. 94 "Einzelhandelsstandort 'Holzhof' an der Gröbziger Straße" /21/ überplant wird. Auf dem Teilbereich 10, auf dem sich derzeit ein Norma-Verbrauchermarkt und die Bernburg Holz GmbH befinden, soll zukünftig auf einer als Sondergebiet ausgewiesenen Fläche ein Vollsortimentmarkt entstehen (Abbildung 4). Abbildung 4 Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 94 "Einzelhandelsstandort 'Holzhof' an der Gröbziger Straße /21/

13 ALB Bericht BER P vom Seite 13 von 56 Die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 94 /21/ geschaffen. Schalltechnisch berücksichtigt wird in diesem Gutachten der Prognosefall, in dem der Vollsortimentmarkt bereits realisiert ist. Die Eingangsdaten für die Berechnungen werden der Schallprognose S von Dipl.-Ing. Kammel für den Bebauungsplan Nr. 94 entnommen /26/. 2.4 Planungsrechtliche Einstufung der Nachbarschaft des Plangebiets Grundlagen der Einstufung der baulichen Nutzung gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO /6/) für die Bereiche außerhalb des Plangebiets bilden, sofern für diese Bereiche keine Bebauungspläne existieren, die tatsächliche Nutzung sowie die Darstellungen im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bernburg (s. Abbildung 5 /19/) Abbildung 5 Ausschnitt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan, das Plangebiet ist rot umrandet dargestellt Daraus lassen sich folgende planungsrechtliche Einstufungen ableiten: Die Fläche, die direkt westlich an das Plangebiet angrenzt und auf der sich Wohnnutzungen und Kleingewerbe befinden, ist gemäß FNP als gemischte Baufläche ausgewiesen. Nördlich des Plangebiets sind entsprechend des FNP Wohnbauflächen rund um den Martinsplatz (Grünfläche) ausgewiesen. Die östlich an das Plangebiet und an die Bahntrasse angrenzende Fläche ist im FNP als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Auf dieser Fläche befinden sich vereinzelt Wohn-/ Bürogebäude. Statt von einem "Wohnen im Gewerbegebiet" ist für Wohnnutzungen in diesem Bereich von einer Gemengelage auszugehen, so dass entsprechend der Schutzanspruch eines Mischgebiets zu berücksichtigen ist. Für den Bereich südlich des Plangebiets wird aktuell der Bebauungsplan Nr. 94 "Einzelhandelsstandort Holzhof an der Gröbziger Straße" aufgestellt. Neben einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "großflächiger Einzelhandel" ist im westlichen Bereich ein allgemeines Wohngebiet und im südlichen Bereich ein Mischgebiet ausgewiesen (siehe Abbildung 4).

14 ALB Bericht BER P vom Seite 14 von 56 3 Rechtliche Bestimmungen und Geräuschimmissionsbegrenzungen 3.1 Anforderungen im Rahmen der Bauleitplanung Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß 1, 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz /1/ Flächen so zu planen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen vermieden werden. Im Bebauungsplanverfahren sind der betriebliche Ist-Zustand (Bestandssituation) und der betriebliche Plan-Zustand (Plansituation) hinsichtlich der Auswirkungen von Geräuschimmissionen auf das Schutzgut Mensch zu untersuchen und zu beurteilen. Die Ermittlung und Beurteilung von Geräuschen aus gewerblichen Anlagen und Betrieben erfolgen im Bebauungsplanverfahren grundsätzlich gemäß DIN Teil 1 /14/ und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm /8/. Nach 1 Abs. 6 Ziffer 1 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Beurteilung des dazu gehörenden Belanges Schallschutz erfolgt auf der Grundlage von Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 /15/. Dabei sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: Nach 1 Abs. 6 Ziffer 7 BauGB /2/ sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach 50 BImSchG /1/ ist die Flächennutzung so vorzunehmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen u. a. auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zur DIN /15/ stellen aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte dar. Sie dienen lediglich als Anhalt, so dass von ihnen sowohl nach oben (bei Überwiegen anderer Belange) als auch nach unten abgewichen werden kann. Beiblatt 1 führt dazu aus: "In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaß-nahmen - insbesondere für Räume, die zum Schlafen genutzt werden) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." In Beiblatt 1 zu DIN sind für Verkehrs- bzw. Gewerbelärm die in der nachfolgenden Tabelle 2 angegebenen schalltechnischen Orientierungswerte angeführt.

15 ALB Bericht BER P vom Seite 15 von 56 Tabelle 2 Schalltechnische Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN Nutzungsart Orientierungswerte in db(a) tags nachts (1) allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete (EC) 55 45/40 Friedhöfe (EP), Kleingartenanlagen (EG) und Parkanlagen (EP) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 50/45 Kerngebiete (MK) und Industriegebiete (GE) 65 55/50 sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 (1) Der jeweils niedrigere Wert gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm bzw. für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. In Beiblatt 1 zu DIN wird ergänzend ausgeführt: "Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden." Aus den allgemeinen Ausführungen dieses Abschnitts wird deutlich, dass für städtebauliche Planungen (Bebauungspläne) grundsätzlich keine rechtsverbindlichen absoluten Grenzen für Lärmimmissionen bestehen. Die Bauleitplanung hat die Aufgabe, unterschiedliche Interessen im Sinne unterschiedlicher Bodennutzungen im Wege der Abwägung zu einem gerechten Ausgleich zu führen. Grenzen bestehen lediglich bei der Überschreitung anderer rechtlicher Regelungen (z. B. wenn die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet ist). Ansonsten sind vom Grundsatz her alle Belange, auch die des Immissionsschutzes, als gleich wichtig zu betrachten. Über den Abwägungsspielraum gibt es keine rechtsverbindlichen Regelungen. 3.2 Verhältnis von Bauleitplanung und Genehmigungsplanung Im Rahmen der Bauleitplanung sind Ermittlungen zur Notwendigkeit von Vorkehrungen zum Schutz vor künftigen Gesamtbelastungen (Vor- und Zusatzbelastungen durch Gewerbe und Verkehr) durchzuführen. Im Bedarfsfall sind entsprechende Vorkehrungen vorzuschlagen. Bei den Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung sind häufig auch die Anforderungen der Genehmigungsplanung zu berücksichtigen. Dies gilt auch für im Untersuchungsgebiet konkret vorhandene bzw. anzusiedelnde Betriebe und Anlagen, für die sicherzustellen ist, dass ihr Emissionsverhalten mit etwaigen Festsetzungen (z. B. von Geräuschemissionskontingenten) verträglich ist. Dadurch, dass Belange der Genehmigungsplanung in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist neben dem Beiblatt 1 zu DIN auch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) im Bauleitplanverfahren Abwägungsgrundlage.

16 ALB Bericht BER P vom Seite 16 von Bestimmungen der TA Lärm Im Bebauungsplangebiet Nr. 55 sind keine genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des 4 BImSchG /1/ in Verbindung mit der 4. BImSchV /3/ vorhanden. Jedoch existieren nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des 22 BImSchG. Die Ansiedlung weiterer Anlagen bzw. die Erweiterung bestehender Anlagen ist planungsrechtlich möglich. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach 22 Abs. 1 und 2 BImSchG sind so zu errichten und zu betreiben, dass Schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind und nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist gemäß Nummer der TA Lärm " sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 nicht überschreitet " (siehe Tabelle 3). Tabelle 3 Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nummer 6 der TA Lärm Bauliche Nutzung Üblicher Betrieb Kurzzeitige Geräuschspitzen Seltene Ereignisse (a) Beurteilungspegel Beurteilungspegel Kurzzeitige Geräuschspitzen tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts db(a) Industriegebiete k. A. k. A. Gewerbegebiete urbane Gebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete reine Wohngebiete Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten (a) im Sinne von Nr. 7.2, TA Lärm "... an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden..." Gemäß TA Lärm Nummer darf / soll die Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage auch bei einer Überschreitung der IRW aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 2 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet (sog. Irrelevanzkriterium).

17 ALB Bericht BER P vom Seite 17 von 56 wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. Dies kann auch durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag der beteiligten Anlagenbetreiber mit der Überwachungsbehörde erreicht werden. wenn durch eine Auflage sichergestellt ist, dass in der Regel drei Jahre nach Inbetriebnahme der Anlage Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen des Antragstellers durchgeführt sind, welche eine Einhaltung der IRW gewährleisten. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beschreiben Außenwerte, die sich bei bebauten Flächen auf Immissionsorte in 0,5 m Abstand vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzwürdigen Raumes beziehen, sich bei unbebauten oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, auf Immissionsorte an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- oder Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen, beziehen. Gemäß TA Lärm gelten die in Tabelle 4 aufgeführten Beurteilungszeiten. Tabelle 4 Beurteilungszeiten nach Nummer 6 der TA Lärm Beurteilungszeitraum Werktag Sonn- und Feiertag Tag Nacht (a) Tag Nacht (a) gesamt Ruhezeit gesamt Ruhezeit 6 bis 7 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 9 Uhr 22 bis 6 Uhr 6 bis 22 Uhr - (lauteste 6 bis 22 Uhr 13 bis 15 Uhr (lauteste 20 bis 22 Uhr Stunde) 20 bis 22 Uhr Stunde) (a) Nummer 6.4, TA Lärm führt dazu aus: "Die Nachtzeit kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen oder wegen zwingender betrieblicher Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft im Einwirkungsbereich der Anlage ist sicherzustellen." Die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit wird für Einwirkungsorte in allgemeinen und reinen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in Kurgebieten und bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten durch einen Zuschlag von 6 db zum Mittelungspegel berücksichtigt, soweit dies zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Für die besondere Lästigkeit impulshaltiger und / oder einzelton- bzw. informationshaltiger Geräusche sieht die TA Lärm Zuschläge vor.

18 ALB Bericht BER P vom Seite 18 von Beurteilungs- und Berechnungsgrundlage für Verkehrslärm Die für die Ermittlung und Bewertung des Verkehrslärms heranzuziehenden Grundlagen werden im Folgenden dargestellt. Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen sowie von Schienenwegen in der Baulast des Bundes sind die 41, 42 BImSchG /1/ in Verbindung mit der gemäß 43 BImSchG erlassenen Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV /4/) und den Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 (VLärmSchR 97 /18/). In der 16. BImSchV sind die Lärmschutz auslösenden Kriterien geregelt, wie die Definition des erheblichen baulichen Eingriffs als Ursache für die "wesentliche Änderung", die zu beachtenden Immissionsgrenzwerte und die Einstufung betroffener Bebauung in eine Gebietskategorie. Die Tabelle 5 stellt die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV dar. Die Beurteilungszeiträume sind tags zwischen 06:00 und 22:00 Uhr und nachts zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Tabelle 5 Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 2 Absatz 1 Nr. Nutzungsart a) IGW in db(a) Immissionsgrenzwerte b) Tag Nacht 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime a) b) 2 reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Industriegebiete Absatz 2 der 16. BImSchV: "Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu beurteilen." 2 Absatz 3 der 16. BImSchV: "Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden." Mit dem Bebauungsplan soll planungsrechtlich jedoch weder der Neubau von öffentlichen Straßen (Planstraßen) noch eine wesentliche Änderung bestehender Straßen ermöglicht werden. Ansprüche auf Lärmschutz im Sinne der 16. BImSchV lassen sich daher nicht ableiten. Die Verkehrslärmemissionen und -immissionen des Straßenverkehrs sind entsprechend Nummer 7.1 der DIN gemäß den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS-90) zu berechnen. Die Geräuschemissionen des Verkehrs auf einer Straße werden gemäß RLS-90 durch den Emissionspegel L m,e gekennzeichnet. Dieser beschreibt den Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straße bzw. des Fahrstreifens bei freier Schallausbreitung. Die Stärke der Schallemissionen wird aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Korrekturwert D v ), der Art der Straßenoberfläche (Korrekturwert D StrO ) und möglichen Steigungen (Korrekturwert D Stg ) sowie ggf. Zuschlägen für Lichtsignalanlagen berechnet. Der Emissionspegel berechnet sich nach Formel 4 wie folgt: Formel 4: L m,e = L m(25) + D V + D StrO + D Stg in db(a) mit

19 ALB Bericht BER P vom Seite 19 von 56 L m,e L m(25) D V D StrO D Stg Emissionspegel Mittelungspegel horizontaler Abstand 25 m Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Korrektur für Steigung und Gefälle Die Schallimmission wird durch den Mittelungspegel L m gekennzeichnet. Er ergibt sich aus dem Emissionspegel L m,e unter zusätzlicher Berücksichtigung des Abstandes zwischen Immissions- und Emissionsort, der mittleren Höhe des Schallstrahls über dem Boden, von Reflexionen und Abschirmungen. Einfluss von Straßennässe wird nicht berücksichtigt. Der Mittelungspegel (L m,i ) für ein Teilstück errechnet sich gemäß RLS-90 aus Formel 5: mit Formel 5: L m,e D I D S D BM D B L m,i = L m,e + D I + D s + D BM + D B in db(a) Emissionspegel für das Teilstück Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstands und der Luftabsorption Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung Pegeländerung durch topographische und bauliche Gegebenheiten Zum Vergleich mit den Immissionsgrenzwerten dient der Beurteilungspegel L r. Er ist bei Straßen gleich dem Mittelungspegel, der an lichtzeichengeregelten Kreuzungen oder Einmündungen gemäß RLS-90 (siehe Tabelle 6) um einen Zuschlag K zur Berücksichtigung der zusätzlichen Störwirkung erhöht wird. Tabelle 6 Lfd. Nr. Korrekturwert K für lichtzeichengeregelte Kreuzungen Abstand des Immissionsortes vom nächsten Schnittpunkt der Achsen von sich kreuzenden oder zusammentreffenden Fahrstreifen K in db(a) 1 bis 40 m 3 2 über 40 m bis 70 m 2 3 über 70 m bis 100 m 1 4 über 100 m 0 Die Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen werden getrennt für Tag und Nacht berechnet: L r,t für die Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr und L r,n für die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Wind (etwa 3 m/s) von der Straße zum Immissionsort und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Bei anderen Witterungsverhältnissen können deutlich niedrigere Schallpegel auftreten. Daher ist ein Vergleich mit Messwerten nicht ohne weiteres möglich.

20 ALB Bericht BER P vom Seite 20 von 56 In den Berechnungen zum Straßenverkehrslärm wurden nicht nur eine Reflexion (streng nach RLS-90) sondern drei Reflexionen sowie die Seitenbeugung berücksichtigt. Da Mehrfachreflexionen explizit rechnerisch berücksichtigt wurden, wurde ein Zuschlag für Mehrfachreflexion (z. B. D refl gemäß Nr der RLS-90) nicht vergeben. Der genannte Zuschlag für Mehrfachreflexion war den zum Zeitpunkt des Erscheinens der RLS-90 vorhandenen technischen Berechnungsmöglichkeiten geschuldet und ist im Übrigen hinsichtlich der Vergabe nicht eindeutig geregelt (z. B. bei Straßenverkehr bzgl. der Definition einer "Häuserschlucht"). Physikalisch richtig ist die Berücksichtigung von Mehrfachreflexionen mit möglichst hoher Reflexionsordnung, wie dies in der vorliegenden Untersuchung mit der Berücksichtigung der 3. Reflexionsordnung umgesetzt wird. 3.5 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm In der schalltechnischen Untersuchung sind die durch Anlagen und Betriebe, die vor allem innerhalb (vorhanden) und außerhalb (vorhanden und geplant) des Plangebietes liegen, verursachten Geräuschimmissionen zu ermitteln. Die Beurteilung erfolgt durch Vergleich der an den Immissionsorten berechneten Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten. Dabei ist die Gesamtbelastung durch alle auf einen Immissionsort einwirkenden Schallquellen, die gemäß TA Lärm zu beurteilen sind, zugrunde zu legen. Innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 55 wurden im Rahmen dieser Untersuchung Immissionsorte an den jeweils schutzbedürftigen Nutzungen definiert, um insbesondere die Zulässigkeit der Geräuschimmissionen der Anlagen auf den Flächen des Plangebiets einschätzen zu können. Diese dienen außerdem als Bezugspunkte für die durchzuführende Geräuschkontingentierung (s. Abbildung 6). Abbildung 6 Lage der bzgl. des Gewerbelärms zu betrachtenden Immissionsorte (IO) im Untersuchungsgebiet

21 ALB Bericht BER P vom Seite 21 von 56 Die planungsrechtliche Einstufung der Baugebiete, in denen die Immissionsorte liegen, ist in Kapitel 2.4 erläutert. Immissionsorte vor vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen innerhalb und außerhalb des Plangeltungsbereichs werden an ausgewählten, zu den potenziellen Geräuschquellen im Untersuchungsbereich nächstgelegenen Gebäudeseiten im Abstand von 0,5 m zur Fassade positioniert. Die Tabelle 7 zeigt eine Zusammenstellung der Immissionsorte und der zugeordneten Immissionsrichtwerte (IRW) gemäß TA Lärm für Beurteilungspegel und kurzzeitige Geräuschspitzen (Maximalpegel), die in der vorliegenden Untersuchung verwendet werden. Tabelle 7 Immissionsorte und richtwerte (IRW) gemäß TA Lärm Ge- IRW Beurteilungspegel IRW Maximalpegel Nutzunsade Tag Nacht Tag Nacht Fas- IO Nr.-Bezeichnung schoss- anzahl db(a) db(a) IO 01 Kleine Mauerstraße 15 WA 2 S IO 02 Kleine Mauerstraße 9 WA 2 N IO 03 Kleine Mauerstraße 7 WA 2 S IO 04 Kleine Mauerstraße 1a WA 2 S IO 05 Kleine Mauerstraße 1b WA 3 N IO 06 Mauerstraße 6 MI 3 O IO 07 Martinsplatz 5 WA 3 S IO 08 Bahnhofstraße 38 WA 4 SW IO 09 - Richard-Rösicke-Straße 2b GE* 2 SW IO 10 - Richard-Rösicke-Straße 2a GE* 2 SW IO 11 Prießnitzstraße 23 WA 2 W IO 12 Gröbziger Straße 63a MI 2 N IO 13 Gröbziger Straße 63b MI 2 N IO 14 Maxim-Gorki-Straße 6 WA 4 NW IO 15 Gröbziger Straße 42 WA 5 NO IO 16 Gröbziger Straße 59 WA 4 SW IO 17 Gröbziger Straße 55 WA 4 NO IO 18 Gröbziger Straße 45 MI 2 O * Bei der Berücksichtigung des Schutzanspruchs der Immissionsorte IO 09 und IO 10 ist die bestehende Gemengelage gemäß Nr. 6.7 der TA Lärm zu berücksichtigen. Die Wohnhäuser im zentralen Bereich der Fläche (23) des FNP (vgl. Abbildung 5) befinden sich einerseits auf einer "gewerblichen Baufläche" gemäß FNP, was den Schutzanspruch eines GE rechtfertigen würde. Andererseits liegen die Grundstücke im Außenbereich, was das Schutzniveau eines Mischgebiets nach sich zieht. Statt von einem "Wohnen im Gewerbegebiet" ist daher mit dem Ziel dauerhaft gesunde Wohnverhältnisse herzustellen / zu sichern - von Wohnnutzungen in einer Gemengelage im Außenbereich auszugehen und der Schutzanspruch eines Mischgebietes zu berücksichtigen. Für die Immissionsorte IO 09 und IO 10 wird der höhere Schutzanspruch (eines Mischgebiets) angesetzt, obwohl in früheren schalltechnischen Untersuchungen (vgl. /27/) den Immissionsorten ein IRW von 65 db(a) tags zugebilligt wurde. Dieser konservativ gewählte Ansatz soll sicherstellen, dass an den Immissionsorten IO 09 und IO 10 die Möglichkeit erhalten bleibt, gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen.

22 ALB Bericht BER P vom Seite 22 von Grundlagen der Geräuschkontingentierung Für eventuell geplante Festsetzungen für die Gewerbe- bzw. Industriegebiete werden die Geräuschemissionskontingente im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 55 ermittelt. Hierzu wird eine Geräuschkontingentierung gemäß DIN /16/ durchgeführt. Dabei werden als plangegebene Vorbelastung die vorhandenen Anlagen bzw. die Gewerbeflächen in der Umgebung des Plangebiets berücksichtigt. Details zur schalltechnischen Vorbelastung werden in Kapitel 3.7 erläutert. Eine Voraussetzung für die Geräuschkontingentierung gemäß DIN ist (in der Regel) die Gliederung eines Gebietes in Teilflächen. Die Art und Weise der zweckmäßigsten Gliederung hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den beabsichtigten Nutzungen ab. Als Grenzen von Teilflächen können beispielsweise Grenzen des Gebietes, Bebauungsgrenzen, Flurstücksgrenzen, Straßen, Wege sowie einzelne Grundstücke gewählt werden (vgl. Anmerkung 1 der DIN 45691). In der Norm DIN sind verschiedene Verfahren beschrieben, wie eine Geräuschkontingentierung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens durchzuführen ist. Für dieses Projekt kommt eine Emissionskontingentierung zum Einsatz, da diese nach vorliegenden Erkenntnissen als die rechtssicherste gilt. Basierend auf zulässigen Gesamt-Immissionswerten L GI am jeweiligen Immissionsort j, die den schalltechnischen Orientierungswerten (SOW) gemäß Beiblatt 1 zu DIN bzw. den IRW gemäß TA Lärm entsprechen (ggf. unter Berücksichtigung etwaiger Vorbelastungen im Sinne der TA Lärm) werden für die Teilflächen des Untersuchungsbereichs die maximal möglichen Emissionskontingente L EK,i ermittelt, mit denen die zulässigen Gesamt-Immissionswerte eingehalten werden. Unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Situation ist es darüber hinaus grundsätzlich möglich, Zusatzkontingente L EK,i,zus als Zuschläge zum entsprechenden Emissionskontingent für die jeweilige Teilfläche i festzusetzen. Die Zuschläge für einzelne definierte Richtungssektoren (bezogen auf einen Vollkreis mit Norden = 0, Osten = 90, Süden = 180 und Westen =270 ) sind möglich, wenn sich in Schallausbreitungsrichtung innerhalb dieser Sektoren Immissionsorte erst in größerer Entfernung zu den geplanten Baugebieten befinden oder Nutzungen mit einem geringeren Schutzanspruch befinden. Damit ist der Einfluss der Schallquellen an diesen Immissionsorten bzw. deren Empfindlichkeit geringer. Die mit der vorliegenden Untersuchung zu ermittelnden Emissionskontingente und ggf. Zusatzkontingente sollen voraussichtlich als textliche Festsetzung in den Bebauungsplan Nr. 55 aufgenommen werden. Dies ist mit Bezug auf 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO /6/ möglich, da Emissions- und Zusatzkontingente als Eigenschaften der jeweiligen Baugebiete anzusehen sind.

23 ALB Bericht BER P vom Seite 23 von Vorhandene oder plangebende Vorbelastung im Untersuchungsgebiet Die Höhe der Geräuschvorbelastung ist für die in der Tabelle 7 aufgeführten IO nicht explizit bekannt. Messungen zur Ermittlung der Vorbelastung sind nicht sachgerecht, weil sie die maximal möglichen Geräuschimmissionen bei angenommener Vollauslastung der derzeit zum Teil brachliegenden Gewerbeflächen im Umfeld nicht berücksichtigen kann. Daher wird die plangebende "Vorbelastung" rechnerisch ermittelt. Hierzu werden die als gewerbliche Bauflächen ausgewiesenen Bereiche (vgl. Abbildung 3) mit flächenbezogenen Schallleistungspegeln entsprechend den "Erläuterungen zur Festsetzung flächenbezogener Schallleistungspegel im Bebauungsplan" /23/ versehen. Diesen Erläuterungen können die in Tabelle 8 dargestellten Ansätze für immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel für vorgesehene / vorherrschende Gebietsnutzungen entnommen werden. Tabelle 8 allgemeine typisierende Beschreibung von potenziell geräuschemittierenden Flächen nach /23/ vorgesehene Gebietsnutzungen immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel in db(a) / m² tags nachts von bis von bis sehr eingeschränktes Gewerbegebiet GEse 52,5 57,5 37,5 42,5 eingeschränktes Gewerbegebiet GEe 57,5 62,5 42,5 47,5 Gewerbegebiet GE 62,5 67,5 47,5 52,5 eingeschränktes Industriegebiet GIe 67, ,5 --- Industriegebiet GI Für die in Abbildung 3 grün unterlegten Flächen 6 bis 8, welche sich östlich des Plangebiets befinden, wurden entsprechend der Tabelle 8 die flächenbezogenen Schallleistungspegel für Gewerbegebiete (grün unterlegt) angesetzt und die daraus resultierenden Immissionen als Vorbelastung berücksichtigt. Für die Fläche 9, auf der sich der Schrotthandel der Firma Kreutschmann GbR befindet, wird auf einen Schallmessbericht der öko-control GmbH /27/ und die darin aufgeführten Teil- Beurteilungspegel zurückgegriffen. Im Rahmen dieser Messungen wurde am maßgeblichen Immissionsort ein Beurteilungspegel tags von L r = 68,2 db(a) ermittelt, der im Wesentlichen durch Beladevorgänge von Containern mit Schrott erzeugt wird. Da in diesem Bericht das Ziel (und die zugehörigen erforderlichen Maßnahmen) formuliert wird, an dem maßgeblichen Immissionsort Richard-Rösicke-Str. 2a einen Beurteilungspegel tags von L r = 65 db(a) einzuhalten, wurden die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (allgemeine Tätigkeiten auf dem Gelände) sowie die Schallleistungspegel von Einzelschallquellen (spezifische Verladetätigkeiten) entsprechend angepasst, dass rechnerisch der vorgenannte Wert erreicht wird. Ein Nachtbetrieb findet entsprechend der Ausführungen in dem oben genannten Bericht /27/ nicht statt.

24 ALB Bericht BER P vom Seite 24 von 56 Für die Berücksichtigung der gewerblichen Schallemissionen, welche vom Bebauungsplan Nr. 94 ausgehen, wird auf die zugehörige Schallprognose /26/ zurückgegriffen. Weitere mögliche (nicht plangebende) Vorbelastungen waren nicht zu berücksichtigen. Nach Ermittlung der Ergebnisse für die Vorbelastung für die in Tabelle 7 genannten IO auf der Grundlage der vorgenannten Berechnungsansätze wird an Hand der Planwerte (energetische Differenzen zwischen IRW und plangegebener Vorbelastung) geprüft, wie hoch die Emissionskontingente für die Fläche bzw. das (nicht störende) Gewerbegebiet des Bebauungsplans Nr. 55 sein können. Dazu wird ein separates Berechnungsmodul der genutzten Software SoundPLAN /24/ verwendet. In Abhängigkeit von der Höhe der Emissionskontingente Tag und Nacht werden die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung ermittelt und geprüft, ob der jeweilige Planwert Tag und Nacht eingehalten wird. Danach wird ermittelt, ob und ggf. welche Zusatzkontingente für einzelne, festzulegende Richtungssektoren möglich sind. Die Ergebnisse der Berechnungen zur Vorbelastung und der Geräuschkontingentierung sind in Kapitel 4.2 dargestellt. 3.8 Schalltechnische Berechnungsgrundlage für Gewerbelärm Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen erfolgen prinzipiell nach den Bestimmungen der TA Lärm /8/ in Verbindung mit der DIN ISO /7/. Auf die Anwendung dieser Regelwerke wird auch im Rahmen der städtebaulichen Planung in der DIN /14/ verwiesen. Die dort festgelegten Berechnungsverfahren sind bei der konkreten Beurteilung eines Betriebes oder im Rahmen von Begutachtungen im Baugenehmigungsverfahren anzuwenden. 3.9 Anforderungen an den Schallschutz der Außenbauteile Allgemeines Zum Schutz gegen Verkehrslärm sind bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen der planungsrechtlich innerhalb des Plangebiets möglichen schutzbedürftigen Räume zu treffen. Schutzbedürftig sind Aufenthaltsräume, soweit sie gegen Geräusche zu schützen sind. Gemäß Nummer 3.16 Anmerkung 1 der DIN : /12/ handelt es sich dabei um: Wohnräume einschließlich Wohndielen und Wohnküchen (nicht jedoch sonstige Küchen, Bäder und Hausarbeitsräume) Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Berherbergungsstätten Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen Büroräume Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Im Land Sachsen-Anhalt bauaufsichtlich eingeführt und damit im Baugenehmigungsverfahren anzuwenden ist die Normenreihe der DIN 4109 aus dem Juli 2016 /12//13/. Mit dieser haben sich die Festlegungen zum Schutz gegen Außenlärm gegenüber der Fassung aus dem Jahr 1989 teilweise grundlegend geändert.

25 ALB Bericht BER P vom Seite 25 von Normenreihe DIN 4109 und verwendetes Verfahren Allgemeines Nach langjähriger Überarbeitung der DIN 4109 wurden im Juli 2016 die Teile 1 (Anforderungen, 2 (Berechnungsverfahren) und weitere Teile veröffentlicht. Hinsichtlich der Festlegungen zum Schutz gegen Außenlärm ergeben sich nach der neueren Normenreihe ggf. strengere Anforderungen gegenüber der DIN 4109: , weil der Schutz des Nachtschlafes bei der Festlegung des maßgeblichen Außenlärmpegels durch einen Zuschlag auf den Beurteilungspegel nachts besondere Berücksichtigung findet. Anmerkung: Bei der DIN 4109: bezog sich die Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel auf die Tagzeit. Sofern die Differenz zwischen den Beurteilungspegeln tags und nachts weniger als 10 db beträgt, was im Einwirkungsbereich von stark befahrenen Verkehrswegen nahezu immer der Fall ist, ergeben sich nach der neuen Normenreihe höhere maßgebliche Außenlärmpegel. Streng genommen gelten die höheren Anforderungen ausschließlich für Räume, die zum Schlafen vorgesehen sind. Da jedoch keine verbindliche Festlegung möglich ist, welcher Raum als Schlafraum und welcher als sonstiger Wohnraum genutzt wird, muss vorsorglich für alle Aufenthaltsräume die höhere Anforderung zu Grunde gelegt werden. Gemäß Nr der DIN : gilt: Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höheren Anforderungen ergibt. Da die Festlegungen der DIN : und DIN : zum Schutz gegen Außenlärm wegen fachlicher Schwächen (z. B. 5 db-sprünge bei den Lärmpegelbereichen, fehlende Spektrumsanpassung bei Schienenlärm) umstritten sind, wurde an einer Überarbeitung der Festlegungen zum Außenlärm in der DIN 4109-Normenreihe gearbeitet. Entsprechende Entwürfe zu den Änderungen DIN /A1 und DIN /A1 wurden im Januar 2017 veröffentlicht. Die Weißdrucke der Normen DIN : /10/ und DIN : /11/ erschienen im Januar Die Überarbeitung der Normen umfasste u. a. folgende Punkte: Ersatz der Lärmpegelbereiche mit 5 db-sprüngen durch eine Formel, die von dem maßgeblichen Außenlärmpegel an den Außenbauteilen ausgeht Festlegung der Anforderungen an die bewerteten Schalldämm-Maße der Außenbauteile mit dem Ziel, bestimmte Innenpegel zu erreichen (ohne die explizit anzugeben) Einführung eines Korrekturwertes von -5 db für Schienenverkehr aufgrund des gegenüber Straßenverkehr unkritischeren Frequenzspektrums Mit der am in Kraft getretenen "Verwaltungsvorschrift zur Einführung Technische Baubestimmungen (VV TB)" /9/ wird die DIN : und wahlweise auch schon einschließlich Entwurf zu DIN /A1: bauaufsichtlich als Technische Baube-

26 ALB Bericht BER P vom Seite 26 von 56 stimmung, die bei Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten ist, eingeführt. Die schalltechnischen Nachweise können nach der VV TB /9/ wahlweise nach der neuen DIN : in Verbindung mit den Bauteilkatalogen der Normenreihe DIN 4109 oder für Bauteile in Massivbauweise auch noch nach Beiblatt 1 zu DIN 4109: ausgeführt werden. Wir empfehlen die Festlegung der Anforderungen auch in der Bauleitplanung nach DIN 4109 in der Fassung von Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind auf der Grundlage der Beurteilungspegel des Verkehrslärms zu berechnen. Der Straßenverkehrslärm wird nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) /17/ und der Schienenverkehrslärm nach der Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03) /18/ ermittelt (siehe Kapitel 6) Ermittlung der maßgeblichen Außenlärmpegel Nach Nr der DIN : /11/ wird der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafs gemäß Formel 1 berechnet. Formel 1: mit L a = L rn + 13 db(a) L a maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN L rn berechneter Beurteilungspegel des Verkehrslärms für die Nacht Der Zuschlag von 13 db ergibt sich aus dem "Grundzuschlag" von 3 db zur Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels aus dem Beurteilungspegel vor der Fassade und einem Zuschlag von 10 db zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung (größeres Schutzbedürfnis in der Nacht) Festlegung der Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R' w,ges der Außenbauteile schutzbedürftiger Aufenthaltsräume in Wohnungen ergeben sich gemäß DIN : nach Formel 2. Formel 2: mit erf. R' w,ges = L a - K Raumart L a maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN : / K Raumart = K Raumart = K Raumart = 25 db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien 30 db für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen und Ähnliches 35 db für Büroräume und Ähnliches

27 ALB Bericht BER P vom Seite 27 von 56 Im Rahmen des Schallschutznachweises zum Baugenehmigungsverfahren sind die erforderlichen bewerteten Bau-Schalldämm-Maße erf. R' w,ges entsprechend dem Verhältnis von der Außenbauteilfläche zur Grundfläche des jeweiligen Raumes nach Formel 3 zu korrigieren. Formel 3: K AL = 10 lg (S s / (0,8 S G )) mit S s S G vom Raum aus gesehene gesamte Fassadenfläche Grundfläche des Raumes Die Berechnungen dieser Korrektur und der Schalldämmung der an der Direkt-Schallübertragung beteiligten Bauteile (Wand, Fenster, Dach, Rollladenkästen, Lüftungselemente) kann auf der Ebene des Bebauungsplanverfahrens noch nicht erfolgen, da die Grundrisse, die Bauteilgrößen und die Beschaffenheit der Bauteile noch nicht bekannt sind. Für schutzbedürftige Aufenthaltsräume, für die ein erforderliches gesamtes bewertetes Bau- Schalldämm-Maße erf. R 'w,ges von nicht mehr als 30 db ermittelt wurde, ist eine Einhaltung der entsprechenden Anforderung an die Schalldämmung (aufgrund der Bestimmungen anderer Vorschriften, z. B. Energieeinsparverordnung) mit Sicherheit gegeben. In der Regel gilt dies auch für erf. R' w,ges 35 db, sofern die Raumgeometrien aus Schallschutzsicht nicht zu ungünstig und die Fensterflächenanteile nicht zu hoch sind. Der Schallschutznachweis müsste daher in diesen Fällen nicht extra geführt werden. Die Notwendigkeit einer spezifischen Festsetzung zum baulichen Schallschutz im Bebauungsplan wird aus fachlicher Sicht erst bei erf. R' w,ges > 35 db gesehen.

28 ALB Bericht BER P vom Seite 28 von 56 4 Geräuschkontingentierung 4.1 Berechnungsgrundlagen Die schalltechnischen Berechnungen wurden auf Grundlage der o. g. Vorschriften richtlinienkonform mit dem Programm SoundPLAN 8.0 /24/ durchgeführt. Für die Berechnungen wurden insgesamt 18 Immissionsorte (vgl. Tabelle 7) für die planungsrechtliche Bestandssituation definiert, die an den zum Plangebiet nächstgelegenen Fassaden von Wohngebäuden platziert wurden. Die genaue Lage der Immissionsorte ist im Lageplan (Abbildung 6) zu erkennen. Da die Geräuschimmissionen aller gewerblichen Nutzungen inner- und außerhalb des Plangebiets im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt werden, können die Immissionsrichtwerte durch die Gewerbebetriebe im gesamten Untersuchungsbereich an den Immissionsorten (IO) ausgeschöpft werden. Weitere gewerblich bedingte Vorbelastungen wirken auf die IO nicht ein. Die Planwerte L Pl stellen die Immissionsbegrenzungen für die gewerblichen Geräuschimmissionen durch das Plangebiet dar. Diese sind wegen der Vorbelastungen aus dem Untersuchungsbereich geringer als die Immissionsrichtwerte (vgl. Tabelle 9). Anhand der Planwerte wird rechnerisch für die festgelegten Immissionsorte geprüft, wie hoch die Emissionskontingente für die GE- und GI-Flächen im Plangebiet maximal sein dürfen. Für die Geräuschkontingentierung wird ein separates Berechnungsmodul des Programms SoundPLAN /24/ verwendet. In Abhängigkeit von den Emissionskontingenten für Tag und Nacht werden die Teilimmissionspegel der Zusatzbelastung an jedem Immissionsort ermittelt und es wird geprüft, ob der jeweilige Planwert in Summe eingehalten wird. Anschließend wird berechnet, ob und welche Zusatzkontingente für einzelne, festzulegende Richtungssektoren möglich sind. In der Ausbreitungsberechnung für die Geräuschkontingentierung ist gemäß DIN /16/ ausschließlich der horizontale Abstand zwischen dem jeweiligem Baugebiet sowie dem entsprechenden Immissionsort und nur die dadurch bedingte (sog. geometrische) Pegelabnahme durch Entfernung bei Abstrahlung in einen Vollraum einzubeziehen. Die Emissionskontingente L EK,i sind für alle Teilflächen i in ganzen Dezibel so festzulegen, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte j der Planwert L Pl,j durch die energetische Summe der Immissionskontingente L IK,i,j aller Teilflächen i überschritten wird, d. h. Formel 4 muss erfüllt sein: 0,1(L EK,i - i,j ) Formel 4: 10 lg 10 db db L Pl,j i Die Differenz ΔL i,j zwischen dem Emissionskontingent L EK,i und dem Immissionskontingent L IK,i,j einer Teilfläche i am Immissionsort j ergibt sich aus ihrer Größe und dem Abstand ihres Schwerpunktes vom Immissionsort j. Sie ist unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung wie folgt zu berechnen:

29 ALB Bericht BER P vom Seite 29 von 56 Wenn die größte Ausdehnung einer Teilfläche i nicht größer als 0,5 s i,j ist, kann ΔL i,j nach Formel 5 berechnet werden: Formel 5: L i,j = 10 lg [ mit s i,j : S i : S i 4 π s i,j 2 ] db horizontaler Abstand des Immissionsortes j vom Schwerpunkt der Teilfläche i in Metern (m) Flächengröße der Teilfläche i in Quadratmetern (m²) Andernfalls ist die Teilfläche für die Berechnung in ausreichend kleine Flächenelemente k mit den Flächen S k zu unterteilen und nach Formel 6 zu berechnen: Formel 6: L k,j = 10 lg [ mit S k = S i k S k 4 π s2 ] k,j db Die Berechnungen für Flächenelemente von Teilflächen gemäß Formel 6 werden von dem eingesetzten Rechenprogramm automatisch durchgeführt. Die Emissionskontingente werden i. d. R. so bestimmt, dass insgesamt möglichst viel Schall im Rahmen der durch die Planwerte vorgegebenen Grenzen emittiert werden darf. Bei der Ermittlung der Geräuschkontingente nicht berücksichtigt werden weitere Dämpfungsterme gemäß DIN ISO (wie z. B. Abschirmung, Bodeneffekte, Luftabsorption) und auch keine Einflüsse durch Wind. Dies bedeutet u. a. auch, dass für jeden IO nur "ein Geschoss" betrachtet werden muss. Die Vorgehensweise ist im Abschnitt 5 der DIN festgelegt. In der konkreten Prüfungsphase (für eine bestimmte Anlage in der baurechtlichen oder gemäß BImSchG i. V. m. 4. BImSchV immissionsschutzrechtlichen Genehmigung) muss die Einhaltung der Festsetzungen zu den Emissions- und den Zusatzkontingenten unter Einbeziehung aller Dämpfungsterme gemäß DIN ISO in der Ausbreitungsrechnung geprüft werden. 4.2 Ergebnisse und Diskussion der Geräuschkontingentierung Vorbemerkungen Grundsätzlich dient die Geräuschkontingentierung zur Aufteilung der zulässigen Geräuschemissionen bzw. Geräuschimmissionen auf die einzelnen Bauflächen in einem ausgedehnten Gewerbe- oder Industriegebiet. Zielsetzung der hier durchgeführten Geräuschkontingentierung ist die Ermittlung der Höhe der maximal möglichen Schallemissionen für Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächen im Plangebiet, mit denen sichergestellt ist, dass sowohl in der genehmigungsrechtlichen Umsetzung als auch im Bestand die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm in der Gesamtbelastung eingehalten werden. Das ermittelte Emissionskontingent L EK wird für die Teilflächen jeweils für tags und nachts ausgewiesen. Im Kapitel 5 werden die Beurteilungspegel für die bereits bestehenden Anlagen

30 ALB Bericht BER P vom Seite 30 von 56 ermittelt und mit den sich ergebenden Immissionskontingenten L IK verglichen. Dadurch wird die Einhaltung der Emissionskontingente nachgewiesen Bestimmung der Vorbelastung an den Immissionsorten Zur Bestimmung der schalltechnischen Vorbelastung an den zu betrachtenden Immissionsorten werden die im Kapitel 3.7 getroffenen Emissionsansätze in das Schallausbreitungsmodell übernommen und die zugehörigen Immissionsanteile bestimmt. Die Ergebnisse der Berechnungen für die Höhe der Vorbelastung an den Immissionsorten in der Nachbarschaft des Plangebiets sind in der Tabelle 9 zusammengestellt. Tabelle 9 Berechnungsergebnisse für die schalltechnische Vorbelastung (Beurteilungspegel L r ), Immissionsrichtwerte (IRW) und Planwerte L Pl (energetische Differenz zwischen IRW und L r ) jeweils für Tag (T) und Nacht (N) Immissionsort Nutzung IRW T IRW N L rt L rn L Pl,T L Pl,N [db(a)] [db(a)] [db(a)] IO 01 WA ,9 29,4 54,7 39,6 IO 02 WA ,2 24,3 54,9 39,9 IO 03 WA ,9 28,9 54,7 39,7 IO 04 WA ,4 28,4 54,7 39,7 IO 05 WA ,2 23,4 54,9 39,9 IO 06 MI ,8 28,0 59,9 44,9 IO 07 WA ,6 27,3 54,7 39,8 IO 08 WA ,8 20,9 54,9 39,9 IO 09 GE* ,7 42,7 54,0 41,2 IO 10 GE* ,6 42,8 54,0 40,9 IO 11 WA ,6 31,0 53,9 39,4 IO 12 MI ,0 43,4 58,8 39,8 IO 13 MI ,2 42,6 58,7 41,2 IO 14 WA ,5 32,5 54,3 39,2 IO 15 WA ,8 38,5 53,4 34,7 IO 16 WA ,5 30,4 54,7 39,5 IO 17 WA ,0 35,5 53,7 38,1 IO 18 MI ,8 28,4 59,9 44,9 Die Berücksichtigung des Schutzanspruchs der Immissionsorte IO 09 und IO 10 ist in Tabelle 7 erläutert Außer an den Immissionsorten IO 09 und IO 10 (orange unterlegt) werden durch die Vorbelastung an allen zu betrachtenden Immissionsorten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm unterschritten. Die für die Geräuschkontingentierung zu berücksichtigenden Planwerte (letzte beiden Spalten der Tabelle 9) können daher durch energetische Subtraktion von Immissionsrichtwert und Vorbelastung ermittelt werden. Gemäß den Ausführungen in Kapitel 3.7 und den Messergebnissen aus /27/ werden die IRW tags an den Immissionsorten IO 09 und IO 10 durch die Fa. Kreutschmann GbR komplett ausgeschöpft. Für die durchzuführende Geräuschkontingentierung wird daher ein Planwert tags von IRW 6 db (entspricht dem Irrelevanzkriterium gemäß Kapitel der TA Lärm) für die vorgenannten Immissionsorte angesetzt.

31 ALB Bericht BER P vom Seite 31 von Ergebnisse der Geräuschkontingentierung Ausgehend von den in Tabelle 9 dargestellten Ergebnissen für die Vorbelastung wurden für die Teilflächen des Plangebiets (Abbildung 2) die möglichen Emissionskontingente Tag / Nacht ermittelt. Die hergeleiteten Planwerte für jeden Immissionsort, die ermittelten Geräuschkontingente L EK sowie die Teilpegel für Tag und Nacht an den Immissionsorten als Ergebnis der Geräuschkontingentierung können der Tabelle 10 für den Zeitbereich Tag und der Tabelle 11 für den Zeitbereich Nacht entnommen werden. Tabelle 10 Ergebnisse der Geräuschkontingentierung für den Zeitbereich Tag für die verschiedenen Teilflächen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 55 Teilfläche TF 1 TF 2 TF 3 TF 4 TF 5 TF 6 Größe [m²] L EK [db(a)] tags L WA [db(a)] tags Immissionsorte Teilpegel tags IRW L Pl [db(a)] [db(a)] L IK IO 01 - Kleine Mauerstraße 15 42,9 46,7 45,0 47,1 50,4 47, ,0 IO 02 - Kleine Mauerstraße 9 47,1 45,7 43,5 42,5 47,9 44, ,4 IO 03 - Kleine Mauerstraße 7 46,3 43,1 42,4 41,2 47,5 46, ,0 IO 04 - Kleine Mauerstraße 1a 46,8 39,3 40,2 38,2 45,4 45, ,6 IO 05 - Kleine Mauerstraße 1b 48,2 39,1 40,1 37,8 45,0 42, ,5 IO 06 - Mauerstraße 6 48,8 37,1 38,9 35,8 42,9 36, ,7 IO 07 - Martinsplatz 5 44,2 37,5 39,9 35,6 42,2 33, ,1 IO 08 - Bahnhofstraße 38 37,2 37,0 47,5 40,1 45,4 33, ,5 IO 09 - Richard-Rösicke-Straße 2b 32,4 31,2 40,0 39,0 49,8 32, ,8 IO 10 - Richard-Rösicke-Straße 2a 31,5 30,0 38,2 36,9 48,3 31, ,2 IO 11 - Prießnitzstraße 23 29,5 27,3 34,0 32,4 44,4 29, ,3 IO 12 - Gröbziger Straße 63a 32,6 30,3 36,0 34,9 48,0 34, ,8 IO 13 - Gröbziger Straße 63b 31,8 29,7 35,8 34,7 48,1 33, ,8 IO 14 - Maxim-Gorki-Straße 6 30,4 27,9 33,6 32,1 44,1 31, ,1 IO 15 - Gröbziger Straße 42 33,2 30,5 35,5 34,1 46,1 35, ,3 IO 16 - Gröbziger Straße 59 36,2 33,4 37,5 36,5 48,1 40, ,7 IO 17 - Gröbziger Straße 55 37,1 34,3 38,1 37,1 48,3 42, ,3 IO 18 - Gröbziger Straße 45 40,2 35,4 38,0 36,2 45,0 44, ,3 Aus beiden Tabellen kann entnommen werden, dass der maßgebliche Immissionsort für die Geräuschkontingentierung der IO 01 Kleine Mauerstraße 15 ist (in beiden Tabellen daher grün unterlegt). Dies ist plausibel, da er einerseits über den höchsten Schutzanspruch (bauliche Nutzung allgemeines Wohngebiet) verfügt und andererseits aufgrund seiner exponierten Lage zentral innerhalb des Plangebiets, von allen Kontingentflächen umgeben den höchsten Schallimmissionen ausgesetzt ist. An den weiteren Immissionsorten im Bereich der Kleinen Mauerstraße und damit innerhalb des Geltungsbereichs des Plangebiets - sind die Unterschreitungen der Planwerte mit 1,6 db bis 3,5 db noch vergleichsweise gering. Die Unterschreitungen an den Immissionsorten außerhalb des Plangebiets zeigen ein Potenzial für die Vergabe von Zusatzkontingenten auf.

32 ALB Bericht BER P vom Seite 32 von 56 Tabelle 11 Hinweis: Ergebnisse der Geräuschkontingentierung für den Zeitbereich Nacht für die verschiedenen Teilflächen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 55 Teilfläche TF 1 TF 2 TF 3 TF 4 TF 5 TF 6 Größe [m²] L EK [db(a)] nachts L WA [db(a)] nachts Immissionsorte Teilpegel nachts IRW L Pl [db(a)] [db(a)] L IK IO 01 - Kleine Mauerstraße 15 25,9 29,7 31,0 31,1 36,4 32, ,0 IO 02 - Kleine Mauerstraße 9 30,1 28,7 29,5 26,5 33,9 29, ,1 IO 03 - Kleine Mauerstraße 7 29,3 26,1 28,4 25,2 33,5 31, ,8 IO 04 - Kleine Mauerstraße 1a 29,8 22,3 26,2 22,2 31,4 30, ,3 IO 05 - Kleine Mauerstraße 1b 31,2 22,1 26,1 21,8 31,0 27, ,9 IO 06 - Mauerstraße 6 31,8 20,1 24,9 19,8 28,9 21, ,7 IO 07 - Martinsplatz 5 27,2 20,5 25,9 19,6 28,2 18, ,7 IO 08 - Bahnhofstraße 38 20,2 20,0 33,5 24,1 31,4 18, ,2 IO 09 - Richard-Rösicke-Straße 2b 15,4 14,2 26,0 23,0 35,8 17, ,6 IO 10 - Richard-Rösicke-Straße 2a 14,5 13,0 24,2 20,9 34,3 16, ,0 IO 11 - Prießnitzstraße 23 12,5 10,3 20,0 16,4 30,4 14, ,1 IO 12 - Gröbziger Straße 63a 15,6 13,3 22,0 18,9 34,0 19, ,6 IO 13 - Gröbziger Straße 63b 14,8 12,7 21,8 18,7 34,1 18, ,6 IO 14 - Maxim-Gorki-Straße 6 13,4 10,9 19,6 16,1 30,1 16, ,9 IO 15 - Gröbziger Straße 42 16,2 13,5 21,5 18,1 32,1 20, ,0 IO 16 - Gröbziger Straße 59 19,2 16,4 23,5 20,5 34,1 25, ,3 IO 17 - Gröbziger Straße 55 20,1 17,3 24,1 21,1 34,3 27, ,9 IO 18 - Gröbziger Straße 45 23,2 18,4 24,0 20,2 31,0 29, ,5 Die in der Zeile "L WA " angegebenen Werte entsprechen den rechnerisch aus dem jeweiligen Geräuschkontingent (flächenbezogen) und der zugehörigen Baugebietsfläche ermittelten Schallleistungspegeln. Diese dienen lediglich als zusätzliche Information zum Vergleich der Baugebiete untereinander. Es handelt sich dabei nicht um die zulässigen Geräuschemissionen der dort angesiedelten bzw. sich ansiedelnden Betriebe und Anlagen. Die Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens erfolgt auf der Grundlage der aus dem Emissionskontingent ermittelten Immissionskontingente. Die ermittelten Emissionskontingente für die einzelnen Teilflächen sind zusammenfassend in Tabelle 12 dargestellt. Tabelle 12 Teilfläche Für die Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 55 ermittelte Emissionskontingente vorgesehene Gebietsnutzung Fläche in m² Emissionskontingente in db(a) tags nachts L EK,T TF 1 GEe TF 2 GE TF 3 GE TF 4 GE TF 5 GIe TF 6 GE L EK,N

33 ALB Bericht BER P vom Seite 33 von Ermittlung von Zusatzkontingenten Wie bereits oben beschrieben, schöpft die Summe der resultierenden Teil-Immissionskontingente an den meisten Immissionsorten tags und nachts die Planwerte nicht aus. Es verbleiben Restkontingente, die für bestimmte Schallausbreitungsrichtungen die Festsetzung von richtungsabhängigen Zusatzkontingenten erlauben würden. Bei der Festlegung der Zusatzkontingente wurden folgende Randbedingungen berücksichtigt: Die Zusatzkontingente sollen möglichst übersichtlich festgesetzt werden, so dass die praktische Anwendbarkeit (z. B. im Genehmigungsverfahren) einfach möglich ist. Eine Unterteilung in zu viele Sektoren soll vermieden werden, auch wenn dadurch die Auslastbarkeit der kontingentierten Flächen im Hinblick auf mögliche Schallemissionen beschnitten wird. Für die Richtungssektoren A, D und G sollten die höchsten Zusatzkontingente (vgl. grün unterlegte Zeilen in Tabelle 13) zugelassen werden. Innerhalb dieser Sektoren befinden sich Nutzungen mit geringerem Schutzanspruch oder einer entsprechend großen Entfernung zum Plangebiet. Im Richtungssektor B, in dem sich die Immissionsorte IO 07 und IO 08 befinden, und der im Wesentlichen Wohnbauflächen gemäß FNP umfasst, werden Zusatzkontingente von 4 db tags und 3 db nachts zugelassen. Innerhalb des Richtungssektors C, in dem die Immissionsorte IO 09 und IO 10 liegen, werden Zusatzkontingente von 3 db tags und 4 db nacht vergeben. Für den Richtungssektor E, in dem sich die Immissionsorte IO 12 und IO 13 befinden, die fast direkt südlich an den Bebauungsplan Nr. 94 angrenzen, wird tagsüber ein Zusatzkontingent von 6 db vergeben. Nachts ist die Vergabe eines Zusatzkontingents in Höhe von 2 db möglich. Der große Tag-Nacht-Unterschied ist mit den sehr konservativen Emissionsansätzen nachts der Schallprognose für den B-Plan Nr. 94 zu erklären. Innerhalb des Richtungssektors F werden Zusatzkontingente von 3 db tags und 2 db nachts vergeben. Der Richtungssektor H, der die Wohnbebauung der Kleinen Mauerstraße beinhaltet, ist nur der Vollständigkeit halber mit aufgeführt. Für ihn ist keine Vergabe von Zusatzkontingenten möglich. Somit sind zusätzlich zu den in Tabelle 10 und in Tabelle 11 genannten Emissionskontingenten L EK die in der Tabelle 13 aufgeführten Zusatzkontingente L EK,zus für die in der Abbildung 7 dargestellten Richtungssektoren k möglich.

34 ALB Bericht BER P vom Seite 34 von 56 Tabelle 13 Richtungssektoren k und mögliche Zusatzkontingente (L EK,zus in db) für die Zeitbereiche Tag (T) und Nacht (N) im Bebauungsplan Nr. 55 Richtungssektor k von bis L EK,zus,T L EK,zus,N A B C D E F G H ist Norden, Uhrzeigersinn; Bezugspunkt (Rechtswert: , Hochwert: ); Koordinatensystem: ETRS89/UTM Bemerkungen zu Tabelle 13: Der Bezugspunkt wurde willkürlich gewählt. Dieser und die Richtungssektoren gelten für das gesamte Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 55. Die Sektoren, für die keine Zusatzkontingente zulässig sind, müssen in der Festsetzung nicht explizit angegeben werden. Die Richtungssektoren kennzeichnen keine Flächen mit unterschiedlichen zulässigen Geräuschemissionen innerhalb des Plangebiets. Sie zeigen vielmehr an, dass für Immissionsorte, die sich außerhalb des Plangebietes befinden, innerhalb dieser Richtungssektoren entsprechend höhere Immissionskontingente möglich sind.

35 ALB Bericht BER P vom Seite 35 von 56 Abbildung 7 Übersichtsdarstellung der Richtungssektoren für die Zusatzkontingente im Bebauungsplan Nr. 55 (ohne Maßstab) Diskussion der Geräuschkontingentierung Mit Bezug auf die "Erläuterungen zur Festsetzung flächenbezogener Schallleistungspegel im Bebauungsplan" sind mit den ermittelten Emissionskontingenten tags und nachts für die einzelnen Teilflächen mit Einschränkungen bezüglich Höhe und Hauptrichtung der Schallabstrahlung verbunden. Mit geplanten Vorhaben oder Anlagen im Zusammenhang stehende Gebäude sollten so angeordnet werden, das sie in Richtung der Wohngebäude in der Kleinen Mauerstraße schallabschirmend wirken. Schallquellen mit gerichteter Schallabstrahlung (z. B. Wandlüfter, aus betrieblichen Gründen geöffnete bzw. oft zu öffnende Tore und Türen lauter Räume) sollten so angeordnet werden, dass sie vornehmlich in Richtung Osten Schall abstrahlen. Die Ergebnisse der Geräuschkontingentierung führen zu den folgenden Schlussfolgerungen: Die für die verschiedenen Teilflächen ermittelten Emissionskontingente und die vorgesehenen Gebietsausweisungen (Tabelle 12 / Abbildung 2) weichen teilweise deutlich von den in Tabelle 8 angegebenen Ansätzen ab. Einschränkungen in der Auslastbarkeit der Gebiete hinsichtlich gewerblicher Schallemissionen sind jedoch lediglich in Hinblick auf die Ausrichtung der Schallquellen gegeben. Aufgrund der hohen Zusatzkontingente in östlicher und westlicher Richtung ist eine Auslastbarkeit im Rahmen der für Gewerbegebiete / eingeschränkte Industriegebiete typischen Grenzen allgemein möglich.

36 ALB Bericht BER P vom Seite 36 von 56 5 Gewerbelärm bestehender Betriebe 5.1 Ermittlung der Immissionskontingente für bestehende Betriebe Als zusätzliche Information soll für zwei bestehende Betriebe geprüft werden, ob durch die geplante Kontingentierung betriebliche Einschränkungen zu erwarten sind. Aus den Emissionskontingenten wird durch eine vereinfachte Ausbreitungsrechnung der zulässige Beurteilungspegel berechnet. Die Einhaltung dieses Beurteilungspegels ist im Folgenden für die Vorhaben Verbrauchermarkt der Lidl GmbH & Co. KG Sätechnik-Werk der Pöttinger Landtechnik GmbH Autoservice Ludwig durch eine Geräuschimmissionsprognose nachzuweisen. Um die Zulässigkeit der in Kapitel 7 vorgeschlagenen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 55 zu überprüfen, werden für die drei vorgenannten Betriebe die entsprechenden Immissionskontingente und aktuellen Immissionssituation bestimmt. Die Grundstücksgrößen, welche für die Ermittlung der Immissionskontingente angesetzt werden, sowie die betroffenen Teilflächen des Bebauungsplans sind in Tabelle 14 aufgeführt. Tabelle 14 Betrieb Von den betrachteten Betrieben in Anspruch genommene Flächenanteile, zugehörige Emissionskontingente und resultierende immissionswirksame Schallleistungspegel Teilfläche Flächengröße [m²] Emissionskontingent [db(a)/m²] Immissionswirksamer Schallleistungspegel [db(a)] Lidl TF1 (GEe) Pöttinger Ludwig TF4 (GE) TF5 (GIe) TF6 (GE) anteilig TF6 (GE) anteilig Die für die drei Betriebe rechnerisch ermittelten Immissionskontingente (L IK ) und Immissionskontingente inkl. der Zusatzkontingente (L IK* ) sind für alle Immissionsorte in Tabelle 15 bis Tabelle 17 aufgelistet.

37 ALB Bericht BER P vom Seite 37 von 56 Tabelle 15 Immissionsorte, Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sowie rechnerisch ermittelte Immissionskontingente ohne (L IK ) und mit Zusatzkontingenten (L IK* ) für den Lidl- Verbrauchermarkt L IRW in db(a) L IO-Nr. Nutzung IK in db(a) IK* in db(a) inkl. Zusatzkontingente tags nachts tags nachts tags nachts IO 01 WA ,9 25,9 42,9 25,9 IO 02 WA ,1 30,1 47,1 30,1 IO 03 WA ,3 29,3 46,3 29,3 IO 04 WA ,8 29,8 46,8 29,8 IO 05 WA ,2 31,2 48,2 31,2 IO 06 MI ,8 31,8 57,8 41,8 IO 07 WA ,2 27,2 48,2 30,2 IO 08 WA ,2 20,2 41,2 23,2 IO 09 GE* ,4 15,4 35,4 23,4 IO 10 GE* ,5 14,5 34,5 22,5 IO 11 WA ,5 12,5 37,5 19,5 IO 12 MI ,6 15,6 36,6 17,6 IO 13 MI ,8 14,8 35,8 16,8 IO 14 WA ,4 13,4 34,4 15,4 IO 15 WA ,2 16,2 37,2 18,2 IO 16 WA ,2 19,2 38,2 21,2 IO 17 WA ,1 20,1 39,1 22,1 IO 18 MI ,2 23,2 50,2 33,2 Tabelle 16 Immissionsorte, Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sowie rechnerisch ermittelte Immissionskontingente ohne (L IK ) und mit Zusatzkontingenten (L IK* ) für die Firma Pöttinger L IRW in db(a) L IO-Nr. Nutzung IK in db(a) IK* in db(a) inkl. Zusatzkontingente tags nachts tags nachts tags nachts IO 01 WA ,4 38,8 53,4 38,8 IO 02 WA ,4 35,9 50,4 35,9 IO 03 WA ,7 36,1 50,7 36,1 IO 04 WA ,9 34,3 48,9 34,3 IO 05 WA ,6 33,1 47,6 33,1 IO 06 MI ,5 30,1 53,5 40,1 IO 07 WA ,5 29,2 47,5 32,2 IO 08 WA ,7 32,3 50,7 35,3 IO 09 GE ,2 36,1 53,2 44,1 IO 10 GE ,7 34,6 51,7 42,6 IO 11 WA ,8 30,7 52,8 37,7 IO 12 MI ,4 34,3 52,4 36,3 IO 13 MI ,4 34,3 52,4 36,3 IO 14 WA ,6 30,4 48,6 32,4 IO 15 WA ,7 32,5 50,7 34,5 IO 16 WA ,1 34,9 51,1 36,9 IO 17 WA ,6 35,4 51,6 37,4 IO 18 MI ,1 33,5 58,1 43,5

38 ALB Bericht BER P vom Seite 38 von 56 Tabelle 17 Immissionsorte, Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sowie rechnerisch ermittelte Immissionskontingente ohne (L IK ) und mit Zusatzkontingenten (L IK* ) für die Firma Autoservice Ludwig L IRW in db(a) L IO-Nr. Nutzung IK in db(a) IK* in db(a) inkl. Zusatzkontingente tags nachts tags nachts tags nachts IO 01 WA ,7 22,7 37,7 22,7 IO 02 WA ,9 19,9 34,9 19,9 IO 03 WA ,8 21,8 36,8 21,8 IO 04 WA ,6 20,6 35,6 20,6 IO 05 WA ,9 17,9 32,9 17,9 IO 06 MI ,6 11,6 35,6 21,6 IO 07 WA ,6 8,6 27,6 11,6 IO 08 WA ,3 8,3 27,3 11,3 IO 09 GE ,5 7,5 25,5 15,5 IO 10 GE ,6 6,6 24,6 14,6 IO 11 WA ,8 4,8 27,8 11,8 IO 12 MI ,7 9,7 28,7 11,7 IO 13 MI ,4 8,4 27,4 10,4 IO 14 WA ,4 6,4 25,4 8,4 IO 15 WA ,4 10,4 29,4 12,4 IO 16 WA ,8 15,8 32,8 17,8 IO 17 WA ,9 17,9 34,9 19,9 IO 18 MI ,5 19,5 44,5 29,5 Durch eine Geräuschimmissionsprognose unter Berücksichtigung aller geräuscherzeugenden Aggregate, Anlagenteile und Vorgänge auf den jeweiligen Betriebsgeländen sowie unter Einberechnung der Dämpfungen und abschirmenden Hindernisse war nachzuweisen, dass die in Tabelle 15 bis Tabelle 17 aufgeführten Immissionsbegrenzungen eingehalten werden (siehe folgendes Kapitel). 5.2 Geräuschimmissionsprognosen Lidl-Verbrauchermarkt Geräuschemissionen des Lidl-Markts Immissionsrelevante Geräusche des Lidl-Discountmarkts gehen von folgenden Aggregaten / Anlagenteilen bzw. Vorgängen auf dem Betriebsgelände aus: Lkw-Fahr- und Verladevorgänge des Anlieferverkehrs Pkw-Fahrbewegungen des Kundenverkehrs Bewegungen sowie Ein- und Ausstapelvorgänge der Einkaufskörbe Anlagen der TGA östlich des Gebäudes Auf eine detaillierte Darstellung der Emissionsansätze sowie der tageszeitlichen Verteilung soll aus Gründen der Übersichtlichkeit an dieser Stelle verzichtet werden. Diese können bei Interesse jederzeit eingesehen bzw. nachgereicht werden.

39 ALB Bericht BER P vom Seite 39 von 56 Als Betriebszeit wurde der Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr angesetzt. Dies entspricht einer Erweiterung der aktuellen Öffnungszeiten um eine Stunde nach vorn bzw. nach hinten. Die Anlagen der TGA wurden als kontinuierlich emittierend angesetzt Geräuschimmissionen des Lidl-Markts Aus den vorangehend beschriebenen Emissionsansätzen wurden die Geräuschimmissionen tags und nachts in der Nachbarschaft an den in Kapitel 3.5 benannten Immissionsorten berechnet. Die an den jeweils maßgeblichen Geschossen der einzelnen Immissionsorte ermittelten Beurteilungspegel sind in der Tabelle 18 für die Beurteilungszeiten tags (06:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) dokumentiert. Tabelle 18 Darstellung der sich aus der Geräuschkontingentierung ergebenden Immissionskontingente inkl. Zusatzkontingente L IK*, der Beurteilungspegel L r sowie der Differenz L r L IK* für den Lidl-Verbrauchermarkt Immissionsort Geschoss L IK (inkl. Zusatzkontingente) in db(a) Beurteilungspegel L r in db(a) L r L IK* in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts IO 01 1.OG 42,9 25,9 23,1 2,5-19,8-23,4 IO 02 1.OG 47,1 30,1 37,7 20,8-9,4-9,3 IO 03 1.OG 46,3 29,3 29,1 10,8-17,2-18,5 IO 04 1.OG 46,8 29,8 30,5 5,6-16,3-24,2 IO 05 2.OG 48,2 31,2 42,7 16,6-5,5-14,6 IO 06 1.OG 57,8 41,8 47,2 8,7-10,6-33,1 IO 07 2.OG 48,2 30,2 44,1 0,6-4,1-29,6 IO 08 EG 41,2 23,2 33,0-5,7-8,2-28,9 IO 09 1.OG 35,4 23,4 14,9-10,8-20,5-34,2 IO 10 1.OG 34,5 22,5 14,1-12,1-20,4-34,6 IO 11 1.OG 37,5 19,5 15,7-5,6-21,8-25,1 IO 12 1.OG 36,6 17,6 18,9-1,1-17,7-18,7 IO 13 1.OG 35,8 16,8 17,2-5,4-18,6-22,2 IO 14 2.OG 34,4 15,4 19,7-1,5-14,7-16,9 IO 15 4.OG 37,2 18,2 23,1 4,4-14,1-13,8 IO 16 3.OG 38,2 21,2 19,0-3,1-19,2-24,3 IO 17 3.OG 39,1 22,1 28,8 8,4-10,3-13,7 IO 18 1.OG 50,2 33,2 29,3 6,1-20,9-27, Beurteilung der Ergebnisse Wie den beiden letzten Spalten der Tabelle 18 entnommen werden kann, werden die sich aus der Geräuschkontingentierung ergebenden Immissionskontingente durch die von dem Lidl- Discountmarkt verursachten Geräuschimmissionen an allen umliegenden Immissionsorten eingehalten und zum Teil deutlich unterschritten. Die Höhe der Unterschreitungen von mehr als 4 db tagsüber und mehr als 9 db nachts zeigt, dass mit den vorgeschlagenen Emissionskontingenten für die Teilfläche TF 1 ein ausreichendes Entwicklungspotenzial vorhanden ist.

40 ALB Bericht BER P vom Seite 40 von 56 Die mit Hilfe der Geräuschkontingentierung verfolgten Ziele, die Emissionen des Plangebiets einerseits zu beschränken (um umliegenden Gewerbeflächen die Entwicklungsmöglichkeiten nicht zu beschneiden) und andererseits auch Entwicklungen im Plangebiet aus schalltechnischer Sicht zuzulassen, konnten für diesen Teilbereich erreicht werden Sätechnikproduktion der Firma Pöttinger Geräuschemissionen der Firma Pöttinger Immissionsrelevante Geräusche des Sätechnikproduktion gehen von folgenden Aggregaten / Anlagenteilen bzw. Vorgängen auf dem Betriebsgelände aus: Lkw-Fahr- und Verladevorgänge des Anlieferverkehrs Rangier- und Transportbewegungen der Sätechnikmaschinen auf dem Betriebsgelände Staplerverkehr für diverse Transportvorgänge auf dem Betriebsgelände Pkw-Fahrbewegungen des Mitarbeiter-und Kundenverkehrs Verschiedene zur Bahn hin orientierte Lüftungsanlagen (Konservierung, Lackiererei) bzw. teilgeöffnete Flächen in der östlichen Gebäudefassade (Rolltore etc.) Auf eine detaillierte Darstellung der Emissionsansätze sowie der tageszeitlichen Verteilung soll aus Gründen der Übersichtlichkeit an dieser Stelle verzichtet werden. Im Bereich der Lüftungsanlagen wurden, da diese kontinuierlich und somit auch im sensibleren Nachtzeitraum in Betrieb sind, orientierende Schallmessung zur Schallleistungsbestimmung durchgeführt. Als Betriebszeit wurde entsprechend der Rücksprache mit dem Betrieb für den Produktionsbereich innerhalb der Gebäude ein kontinuierlicher 24 h-betrieb angesetzt. Lkw-Fahrbewegungen, Verladungen im Freien bzw. Staplerverkehr im Nachtzeitraum finden aktuell nicht statt und wurden daher auch nicht berücksichtigt. Die Lüftungsanlagen wurden als kontinuierlich einwirkende Quellen angesetzt Geräuschimmissionen der Firma Pöttinger Aus den vorangehend beschriebenen Emissionsansätzen wurden die Geräuschimmissionen tags und nachts in der Nachbarschaft an den in Kapitel 3.5 benannten Immissionsorten berechnet. Die an den jeweils maßgeblichen Geschossen der einzelnen Immissionsorte ermittelten Beurteilungspegel sind in der Tabelle 19 für die Beurteilungszeiten tags (06:00 bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) dokumentiert.

41 ALB Bericht BER P vom Seite 41 von 56 Tabelle 19 Darstellung der sich aus der Geräuschkontingentierung ergebenden Immissionskontingente inkl. Zusatzkontingente L IK*, der Beurteilungspegel L r sowie der Differenz L r L IK* für die Sätechnik-Produktion der Firma Pöttinger Immissionsort Geschoss L IK* (inkl. Zusatzkontingente) in db(a) Beurteilungspegel L r in db(a) L r L IK in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts IO 01 1.OG 53,4 38,8 48,3 37,5-5,1-1,3 IO 02 1.OG 50,4 35,9 34,9 22,2-15,5-13,7 IO 03 1.OG 50,7 36,1 45,3 35,1-5,4-1,0 IO 04 1.OG 48,9 34,3 43,7 32,1-5,2-2,2 IO 05 2.OG 47,6 33,1 33,3 24,0-14,3-9,1 IO 06 2.OG 53,5 40,1 35,1 28,9-18,4-11,2 IO 07 2.OG 47,5 32,2 28,2 20,4-19,3-11,8 IO 08 3.OG 50,7 35,3 40,6 32,0-10,1-3,3 IO 09 1.OG 53,2 44,1 49,6 43,6-3,6-0,5 IO 10 1.OG 51,7 42,6 47,2 41,4-4,5-1,2 IO 11 1.OG 52,8 37,7 38,2 31,9-14,6-5,8 IO 12 1.OG 52,4 36,3 31,6 29,7-20,8-6,6 IO 13 1.OG 52,4 36,3 34,2 31,9-18,2-4,4 IO 14 2.OG 48,6 32,4 34,6 28,9-14,0-3,5 IO 15 4.OG 50,7 34,5 36,1 30,9-14,6-3,6 IO 16 3.OG 51,1 36,9 29,3 22,1-21,8-14,8 IO 17 3.OG 51,6 37,4 40,9 30,5-10,7-6,9 IO 18 1.OG 58,1 43,5 39,7 26,1-18,4-17, Beurteilung der Ergebnisse Wie den letzten Spalten der Tabelle 19 entnommen werden kann, werden die sich aus der Geräuschkontingentierung ergebenden Immissionskontingente durch die von dem Sätechnik- Produktion der Firma Pöttinger verursachten Geräuschimmissionen an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten und zum Teil deutlich unterschritten. Die Höhe der Unterschreitungen von mehr als 5 db tagsüber und ca. 1 db nachts zeigt, dass mit den vorgeschlagenen Emissionskontingenten für die Teilflächen TF 4 bis TF 6 ein ausreichendes Entwicklungspotenzial für die Firma Pöttinger vorhanden ist. Die mit Hilfe der Geräuschkontingentierung verfolgten Ziele, die Emissionen des Bebauungsplangebiets Nr. 55 einerseits zu beschränken (um umliegenden Gewerbeflächen die Entwicklungsmöglichkeiten nicht zu beschneiden) und andererseits auch die Entwicklungen auf dem Bebauungsplangebiet aus schalltechnischer Sicht nicht zu beschränken, konnten für diesen Teilbereich ebenfalls erreicht werden.

42 ALB Bericht BER P vom Seite 42 von Autoservice Ludwig Geräuschemissionen des Autoservice Ludwig Immissionsrelevante Geräusche der Kfz-Werkstatt Autoservice Ludwig gehen von folgenden Aggregaten / Anlagenteilen bzw. Vorgängen auf dem Betriebsgelände aus: Kfz-Fahrten und Stellplätze, Anlieferverkehr + Verladung Allgemeine Werkstattgeräusche (offene Fenster und Tore angesetzt) Gebäudetechnik (Lüftungsanlagen etc.) Auf eine detaillierte Darstellung der Emissionsansätze sowie der tageszeitlichen Verteilung soll aus Gründen der Übersichtlichkeit an dieser Stelle verzichtet werden. Als Betriebszeit wurde der Zeitraum von 08:00 bis 19:00 Uhr angesetzt. Dies entspricht einer Erweiterung der aktuellen Öffnungszeiten um eine Stunde nach vorn bzw. nach hinten. Auch die Anlagen der TGA emittieren nur während der Betriebszeit Geräuschimmissionen des Autoservice Ludwig Aus den vorangehend beschriebenen Emissionsansätzen wurden die Geräuschimmissionen tagsüber in der Nachbarschaft an den in Kapitel 3.5 benannten Immissionsorten berechnet. Die an den jeweils maßgeblichen Geschossen der einzelnen Immissionsorte ermittelten Beurteilungspegel sind in der für die Beurteilungszeit tags (06:00 bis 22:00 Uhr) dokumentiert. Tabelle 20 Darstellung der sich aus der Geräuschkontingentierung ergebenden Immissionskontingente inkl. Zusatzkontingente L IK*, der Beurteilungspegel L r sowie der Differenz L r L IK* für den Autoservice Ludwig Immissionsort Geschoss L IK* (inkl. Zusatzkontingente) Beurteilungspegel L r in db(a) L r L IK in db(a) in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts IO 01 1.OG 37,7 22,7 23, ,3 -- IO 02 1.OG 34,9 19,9 17, ,1 -- IO 03 1.OG 36,8 21,8 27, ,3 -- IO 04 1.OG 35,6 20,6 28, ,6 -- IO 05 2.OG 32,9 17,9 17, ,3 -- IO 06 2.OG 35,6 21,6 23, ,2 -- IO 07 2.OG 27,6 11,6 16, ,6 -- IO 08 3.OG 27,3 11,3 13, ,5 -- IO 09 1.OG 25,5 15,5 8, ,2 -- IO 10 1.OG 24,6 14,6 7, ,7 -- IO 11 1.OG 27,8 11,8 8, ,6 -- IO 12 1.OG 28,7 11,7 19, ,7 -- IO 13 1.OG 27,4 10,4 12, ,0 -- IO 14 2.OG 25,4 8,4 11, ,1 -- IO 15 4.OG 29,4 12,4 18, ,5 -- IO 16 3.OG 32,8 17,8 23, ,0 -- IO 17 3.OG 34,9 19,9 34, ,6 -- IO 18 1.OG 44,5 29,5 37, ,6 --

43 ALB Bericht BER P vom Seite 43 von Beurteilung der Ergebnisse Wie den letzten Spalten der Tabelle 20 entnommen werden kann, werden die sich aus der Geräuschkontingentierung ergebenden Immissionskontingente durch die von dem Autoservice Ludwig verursachten Geräuschimmissionen an allen umliegenden Immissionsorten eingehalten und zum Teil deutlich unterschritten. Die mit 0,6 db geringsten Unterschreitungen wurden am IO 17 Gröbziger Straße 55 ermittelt, was im wesentlichen auf den sehr geringen Abstand zwischen Immissionsort und Betriebsgelände zurückzuführen ist. Aufgrund der sehr konservativ gewählten Emissionsansätze sind real ggf. geringere Beurteilungspegel festzustellen.

44 ALB Bericht BER P vom Seite 44 von 56 6 Verkehrslärm 6.1 Emissionen des Verkehrslärms Generell sind für Verkehrslärmberechnungen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren Prognosewerte der Verkehrsbelastungen zugrunde zu legen. Für die Stadt Bernburg lässt sich am Beispiel der L 146 Gröbziger Straße, aber auch an den Angaben im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Bernburg (Saale) 2030 zeigen, dass das Straßenverkehrsaufkommen in den kommenden Jahren auf einem konstanten Niveau verbleibt bzw. leicht rückläufig ist. In der vorliegenden Untersuchung wird für eine Abschätzung zur sicheren Seite daher auf die Ergebnisse der Straßenverkehrszählungen aus dem Jahr 2015 zurückgegriffen. Mit Hilfe des Umrechnungsfaktors von 1,2 wurde das Schwerverkehrsaufkommen mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 t (zulgg > 3,5 t) auf Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 2,8 t umgerechnet. Die sich ergebenden Verkehrsbelastungszahlen sind in Tabelle 21 dargestellt. Die Kleine Mauerstraße war aufgrund ihrer reinen Erschließungsfunktion und dem damit verbundenen geringen Verkehrsaufkommen nicht zu berücksichtigen. Der Lkw-Verkehr wurde anhand der Straßengattung gemäß Tabelle 3 der RLS-90 /17/ auf die maßgebenden Lkw-Anteile für Tag und Nacht (p T / p N ) aufgeteilt. Tabelle 21 Verkehrsbelastungszahlen der relevanten Straßenabschnitte im Umfeld des Bebauungsplangebiets Straße von bis L 50 Parkstraße L 146 Gröbziger Straße Parkstraße DTV Kfz / 24h DTV SV / 24h (zulgg > 3,5 t) DTV SV / 24h (zulgg > 2,8 t) Bahnhofstraße Köthensche Straße Parkstraße Bahnhofstraße Hegestraße L Gröbziger Straße L 50 - Bahnhofstraße Thomas-Müntzer- Straße Parkstraße Mauerstraße Gröbziger Straße Parkstraße Für die in Tabelle 21 aufgeführten Straßenabschnitte wurde eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angesetzt. Einzig auf dem Straßenabschnitt der Parkstraße zwischen der Mauerstraße und dem lichtzeichengeregelten Knotenpunkt Parkstraße / Bahnhofstraße ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h tags und nachts beschränkt. Korrekturen für Fahrbahnoberflächen oder Steigungen bzw. Gefälle waren für keinen der betrachteten Straßenabschnitte anzusetzen. Die erhöhte Störwirkung der lichtsignalgeregelten Knotenpunkte Parkstraße / Mauerstraße und Parkstraße / Bahnhofstraße wurde durch den entfernungsabhängigen Zuschlag K bis zu einem Abstand von 100 m berücksichtigt (Tabelle 6).

45 ALB Bericht BER P vom Seite 45 von 56 Die beschriebenen Berechnungsparameter sowie die sich daraus ergebenen Emissionspegel des Straßenverkehrs sind in Tabelle 22 aufgelistet. Tabelle 22 Berechnungsparameter und Emissionspegel der Straßen im Untersuchungsgebiet Straße DTV DTV DTV p 24 M T M N p T p N v zul L m,e,t L m,e,n Kf z Lkw >3,5 t Lkw >2,8 t L 50 - Parkstraße (Gröbziger Straße - Mauerstraße) L 50 - Parkstraße (Mauerstraße - Bahnhofstraße) L 50 - Bahnhofstraße (Parkstraße - Köthensche Straße) Parkstraße (Bahnhofstraße - Hegestraße) Mauerstraße (Gröbziger Str. - Parkstraße) L Gröbziger Straße (Thomas-Müntzer-Str. - Parkstraße) DTV M T/N p 24 p T/N v zul L m,e,t/n in 24 h in 24 h in 24 h % Kfz/h % km/h db(a) db(a) , ,1 3, ,1 51, , ,1 3, ,6 49, , ,4 3, ,7 51, , ,7 3, ,4 46, , ,8 1, ,4 45, , ,5 4, ,1 50,7 Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke für alle Jahrestage maßgebende Verkehrsstärke tags/nachts maßgebender Lkw-Anteil bezogen auf 24 Stunden maßgebender Lkw-Anteil tags/nachts zulässige Höchstgeschwindigkeit Emissionspegel tags/nachts Die Verkehrslärmberechnungen für die Bahntrassen, welche in Nord-Süd-Richtung östlich an dem Bebauungsplangebiet vorbeiführen, wurden mit den verkehrlichen Ausgangsdaten für den Prognosehorizont 2025 durchgeführt. Diese wurden vom DB Umweltzentrum zur Verfügung gestellt. Die daraus berechneten längenbezogenen Schallleistungspegel sind in Tabelle 23 dargestellt. Tabelle 23 Betriebsprogramm der der Deutschen Bahn auf der Strecke 6420 S tre c ke Zug a nza hl Va ria nte A c hs - Zug - L' W A, 0 m v A n- a nza hl Gle is bzw. lä ng e Ta g N a c ht za hl je R ic htung Ta g N a c ht km / h Ze ile *) Einhe it m db (A )/ m V-Lo k 8_A Güterwagen 10-Z5 4 Kö then-as chers leben Güterwagen 10-Z ,8 (No rden) 5 Güterwagen 10-Z Güterwagen 10-Z V-Triebzug 6_A ,5 68, V-Triebzug 6_A ,5 0,0 79,0 Em is s io ne n 8 1,8 7 9, V-Lo k 8_A Güterwagen 10-Z5 4 Kö then-as chers leben Güterwagen 10-Z ,8 79,0 (Süden) 5 Güterwagen 10-Z Güterwagen 10-Z V-Triebzug 6_A ,5 68, V-Triebzug 6_A ,5 0,0 Em is s io ne n 8 1,8 7 9,4

46 ALB Bericht BER P vom Seite 46 von 56 Bei den schalltechnischen Berechnungen werden weiterhin berücksichtigt: Fahrbahnarten: den Berechnungen sind Schwellengleise zu Grunde zu legen. Sowohl im Kreuzungsbereich mit der Parkstraße als auch mit der Thomas-Müntzer-Straße befinden sich Bahnübergänge. Pegelzuschläge gemäß Tabelle 7 der Anlage 2 zur 16. BImSchV werden für die Reflexion an der Fahrbahn und für die erhöhte Schienenrauheit mit einem Zuschlag rechnerisch berücksichtigt. Pegelkorrekturen für besondere Fahrflächenzustände wie bspw. das "besonders überwachte Gleis" oder Schienenstegdämpfer sind im Untersuchungsgebiet nicht anzuwenden. Bahnhofsbereich und Haltestellen: Der Bahnhof Bernburg befindet sich in mehr als 700 m Entfernung zum Plangebiet und wird daher schalltechnisch nicht berücksichtigt. Brücken, Viadukte und Kurvenradien sind im Untersuchungsgebiet ebenfalls nicht vorhanden. 6.2 Ergebnisse der Verkehrslärmberechnungen Die Verkehrslärmberechnungen erfolgten für ausgewählte Einzelpunkte im Plangebiet. Für eine konservative Abschätzung, ob Festsetzungen zum baulichen Schallschutz bei geschlossenen Außenbauteilen vorzusehen sind, wurden Immissionsorte über den jeweils äußeren Baugrenzen berücksichtigt, da hier die höchsten Verkehrslärmimmissionen zu erwarten sind. Abbildung 8 Übersicht der für die Verkehrslärmberechnungen berücksichtigten Immissionsorte im Bereich des allgemeinen Wohngebiets (gelb) und der gewerblich (blau) / industriell (grau) genutzten Flächen Im Bereich des allgemeinen Wohngebiets wurden die bereits bei der Geräuschkontingentierung gewählten Immissionsorte IO 01 bis IO 05 berücksichtigt.

47 ALB Bericht BER P vom Seite 47 von 56 Für die Gewerbegebiete (IO G01 bis IO G07) bzw. das eingeschränkte Industriegebiet (IO I01 bis IO I03) werden insgesamt zehn zusätzliche Immissionsorte gesetzt (Abbildung 8). Die Ergebnisse der Verkehrslärmberechnungen sind in Abbildung 9 dargestellt. Pegel, die die schalltechnischen Orientierungswerte (SOW) für Verkehrslärm überschreiten, sind blau markiert. Sofern die Überschreitungen mehr als 5 db betragen, wären die Tabellenzellen rot unterlegt. Dies ist nicht der Fall. Die höchsten Verkehrslärmimmissionen sind im Bereich der östlichen Bebauungsplangrenze festzustellen und auf die Schalleinwirkungen der parallel verlaufenden Bahntrassen zurückzuführen. Abbildung 9 Pegeltabellen für die Ergebnisse der Verkehrslärmberechnungen Für Industriegebiete sind im Beiblatt 1 zur DIN keine Orientierungswerte angegeben, daher wurden im vorliegenden Fall ersatzweise die Orientierungswerte für Gewerbegebiete auf das eingeschränkte Industriegebiet übertragen. 6.3 Anforderungen an die Schalldämmung von Außenbauteilen Da vor den Fassaden baurechtlich möglicher Gebäude die Differenz zwischen den Beurteilungspegeln tags und nachts weniger als 10 db beträgt, ist für Räume, die dem Nachtschlaf dienen können zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels L a der Beurteilungspegel nachts zzgl. 13 db zugrunde zu legen. Bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels ist der Anteil des Schienenlärms am Gesamtpegel um 5 db zu mindern. In der Abbildung 10 sind für die ausgewählten Immissionsorte die Ergebnisse für (planungsrechtlich mögliche) Räume, die dem Nachtschlaf dienen, geschossweise (1. Spalte) als maßgebliche Außenlärmpegel L a in db(a) in der 2. Spalte und als erforderliche gesamte

48 ALB Bericht BER P vom Seite 48 von 56 bewertete Bau-Schalldämm-Maße erf. R' w,ges in db in der 3. Spalte dargestellt. Werte für erf. R' w,ges werden nur angezeigt, wenn sie größer als 35 db sind. Unter Berücksichtigung des Standes der Technik kann bei geringeren Anforderungen deren Erfüllung als gewährleistet angesehen werden. Abbildung 10 Maßgebliche Außenlärmpegel L a in db(a) und erforderliche gesamte bewertete Bau- Schalldämm-Maße erf. R' w,ges für Räume, die dem Nachtschlaf dienen können (z. B. Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten) Für die parallel zur Bahn verlaufende Baugrenze ergeben sich danach Anforderungen von maximal 43 db. Für die entlang der Mauerstraße verlaufende wurden maximal Werte für erf. R' w,ges von 38 db ermittelt. Für den Fall, dass im Bereich der Gewerbe- und Industriegebietsflächen Büronutzungen vorgesehen werden, ergeben sich Werte für erf. R' w,ges von maximal 32 db (keine grafische Darstellung). Für Unterrichtsräume wurde ein Wert für erf. R' w,ges von maximal 37 db berechnet (Abbildung 11).

49 ALB Bericht BER P vom Seite 49 von 56 Abbildung 11 Maßgebliche Außenlärmpegel L a in db(a) und erforderliche gesamte bewertete Bau- Schalldämm-Maße erf. R' w,ges für mögliche Unterrichtsräume Die Anforderungen für die drei benannten Realisierungsszenarien sind in Tabelle 24 zusammengestellt. Rot unterlegt sind diejenigen Immissionsorte für die bei der jeweils angestrebten Nutzung Anforderungen an das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maße erf. R' w,ges von mehr als 35 db ergeben. Blau unterlegt sind in Tabelle 24 diejenigen Immissionsorte, bei denen die Beurteilungspegel für Verkehrslärm die Orientierungswerte der DIN überschreiten, die Überschreitung jedoch nicht mehr als 5 db beträgt. Überschreitungen von mehr als 5 db wären dunkelrot hervorgehoben.

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