Anhörung im BMFSFJ Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und
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- Victoria Schubert
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1 Anhörung im BMFSFJ Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
2 Rahmen Anwesend ca 40 Verbände und Organisationen Seitens des BMFSFJ Frau Bundszus-Cecere- Abteilungsleiterin und Frau Lögering Gliederungsvorgaben BMFSFJ anhand der abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen A) Kindeswohl B) Vertretung Kindesinteressen C) Alterseinschätzung D) Zuständigkeit Ergänzungswünsche: Rechtsschutz, Beteiligung; Fristen; Finanzierungsfragen Frau Bundszus-Cecere macht zu Beginn deutlich, dass über Finanzen nicht gesprochen wird.
3 Grundsätzliche Bewertung Grundsätzlich positive Bewertung bei der Anhörung durch: AFET, EREV, DIJuF ( einzigartig in Europa, dass die Jugendhilfe das Primat hat ), Lob für Transparenz und Verfahren (EREV) Ablehnend zur Verteilung: BUMF Schrittweise Weiterentwicklung durch die Praxis mit der Option ggfs. nachzusteuern (AFET, DIJuF, EREV ) Vielfältige Detailanmerkungen
4 Diskussionsbeiträge: Kindeswohl Hauptaussagen/Diskussionsbeiträge: Kindeswohlgefährdungsausschluss ist nicht gleich Kindeswohl Partizipation und Kinderinteressen sind von zentraler Bedeutung (AFET, Caritas, Pro Asyl, Bumf, Diakonie) Zielortauswahl sollte nach Kindesinteressen erfolgen (wobei nicht jeder Wunsch gleich Wirklichkeit werden muss, aber je mehr Partizipation, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Jugendlichen am Zuweisungsort auch bleiben) Gegenrede Landkreistag: Kindeswohl ist nicht gleich Kindeswille! Die gefundene Regelung ist so wie sie ist erträglich BMFSFJ Lögering: Gefahr der Abstimmung mit den Füßen, wenn es keine Beteiligung gibt
5 Diskussionsbeiträge:Kindeswohl geeignetes Jugendamt Was ist ein geeignetes JA? (DIJuF) Erwartung: Genaue Festlegung/Konkretisierung der Aufgaben der Länder und Kommunen im Gesetz Gegenrede: Jedes JA ist geeignet bzw. soll sich geeignet machen. Keine bundesgesetzl. Festlegung, sondern das ist Angelegenheit der Länder und der örtlichen Akteure (Landkreistag;) Die Frage und Formulierung geeignete JÄ war ein neuralgischer Punkt in den Bund Ländergesprächen, dem BMFSFJ aber sehr wichtig Es muss Kompetenzzentren geben. Keine Verteilung auf jedes JA wie es z.b. in Thüringen geplant ist (B-UMF)
6 Diskussionsbeiträge:Vertretung Kindesinteressen Vormundsbestellung/rechtl. Interessenvertretung: Deutliche Unterschiede in der Bewertung. Drei Positionen: - Unbedingt sofortige Bestellung eines Vormundes aus Kinderschutzgründen könnte z.b. erreicht werden durch automatische Festlegung, dass bei UMF keine elterliche Sorgerechtsvertretung besteht (B-UMF, UNHCR) - Mittelweg : vorläufige Amtsvormundschaft (oder vorläufigen Betreuer) einrichten, dann ist das Familiengericht nicht zuständig (DIJuF) - Vormundschaftsregelungen sind nicht praktikabel weder zeitlich noch praktisch, unmöglich, Wird man im Leben nicht einhalten können, reiner bürokratischer Papiertiger um der Form zu genügen (BAG LJÄ, Städtetag, Landkreistag) BMFSFJ : breites Interesse, großes Spannungsfeld, Vertretungsfrage ist auch in den Stellungnahmen Dreh- und Angelpunkt bis hin zu: Die Regelung entspricht nicht der EU-Aufnahmerichtlinie
7 Diskussionsbeiträge:Vertretung Kindesinteressen Qualifizierung von Vormündern dringend geboten (BAG LJÄ, EREV) Stärkung insb. auch in ausländerrechtlichen Fragen (BAG LJÄ) Rechtsbeistand wäre positiv (UNHCR) Informationspflicht in verständlicher Form im Gesetz festschreiben. Widerspruch soll möglich sein und aufschiebende Wirkung haben (IGFH) Interessenwiderspruch, wenn das eigene JA gegen eigene Entscheidungen vorgehen soll vs. das ist auch bei Vormundschaften systemimmanent. Wenn (vorläufige) Vormundschaft innerhalb 7 Tagen nicht machbar eventuell Informations-/ Dokumentationspflicht des JA ( IGFH )
8 Diskussionsbeiträge:Alterseinschätzung Auf die Formulierung achten: Alterseinschätzung nicht Altersfeststellung (BAG LJÄ) Es fehlen Hinweise auf Standards. Diese müssen ins Gesetz. (BUMF, VPK, AFET) Orientierung an den BAG LJÄ Standards. Es darf keine (zweite) Altersfestsetzung geben. Die Alterseinschätzung der vorläufigen Inobhutnahme muss auch für die Familiengerichte gelten. Medizinische Verfahren sind abzulehnen (BUMF) Wie kann der Wechsel von einem JA zum nächsten unterbunden werden? Solange wechseln bis man für Minderjährig erklärt wird? (AFET) Bundszus-Cecere: Es gibt Länder in denen schon jetzt Standardsenkungen diskutiert werden. Qualitätsstandards der BAG LJÄ sind ausgezeichnet
9 Diskussionsbeiträge:Zuständigkeit Hier besteht Klärungsbedarf. DIJuF und UNHCR sehen unklare Zuständigkeiten, was wiederum zu erheblichen Problemen führen könne. Die Zuständigkeit muss klar normiert sein; dies ist von enormer Wichtigkeit bei der Umsetzung. Z.B. welches JA ist zuständig, wenn der Jgdl. nach 2 Tagen die Stadt wechselt? Erläuterung Frau Lögering: -> Kind taucht mit neuem Namen woanders auf = neue Inobhutnahme; -> Kind taucht mit gleichem Namen woanders auf = Zuständigkeit bleibt beim Erstaufnahmejugendamt. Nicht eindeutig klärbar war: Kind wird im Zuteilungsverfahren für Verwandtenunterbringung in anderer Stadt angemeldet = Zuständigkeit wechselt (Lögering). Das steht so aber nicht im Gesetz (Landkreistag). Es macht nur eine dynamische Lösung Sinn, damit die Erstaufnahmejugendämter nicht zahlen müssen. Sonst hätten Sie z.b. kein Interesse einen Verwandten zu suchen. (Landkreistag)
10 Diskussionsbeiträge:Finanzen Anreize schaffen für Kommunen und Länder, die freiwillig Flüchtlinge aufnehmen wollen (B-UMF, Städtetag). Bundszus- Cecere: es gibt auch jetzt schon Länder und Kommunen, die grundsätzlich bereit sind, freiwillig über das Soll aufzunehmen Finanzen: Wir benötigen andere Finanzströme in die Kommunen, denn dort liegt Sprengkraftpotenzial (BAG LJÄ) Länder müssen den Kommunen mehr erstatten. Allein durch die steigende Zahl wird es Mehrkosten geben. (Städtetag) Bundszus-Cecere: Bund ist Partner in einer Verantwortungsgemeinschaft und will sich nicht rausziehen: Es war z.b. nicht einfach 12 Millionen für das Programm Willkommen bei Freunden bereitzustellen. (Das Programm wird schon jetzt stark gefragt.) Auch die Verbände müssen aktiv werden, damit es ausreichend Geld für die UMF geben wird.
11 Ergänzende Anmerkungen Keine (große) Rolle spielten Themen wie Fristen (Fristen zu kurz - Städtetag) Gesundheit Genderfragen Anschlusshilfen Junge Volljährige Statistik Begleitung Dolmetscher Abschlussbemerkung Bundszus-Cecere: Umsetzung des Programms Willkommen bei Freunden muss sofort erfolgen, vor Abschluss des Gesetzes. In den Ländern und vor Ort aktiv werden und sich für die Interessen der UMF einsetzen
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