Positionspapier zum Koalitionsvertrag. Deutschlands Zukunft gestalten. zwischen CDU, CSU und SPD in der 18. Legislaturperiode

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1 Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Deutschlands Zukunft gestalten Sziale Sicherheit, Gesundheit und Pflege zwischen CDU, CSU und SPD in der 18. Legislaturperide Stand: 26. Februar 2014

2 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Inhalt 1 Finanzierung der GKV Abschaffung der pauschalen Zusatzbeiträge Mrbiditätsrientierter Risikstrukturausgleich Verträge und Versrgung Qualität Statinäre Versrgung Ambulante Versrgung / ärztliche Vergütung Entfall Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arznei- und Heilmittel Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Krruptin und Manipulatinen Innvatin Arzneimittel Innvatinsfnds Elektrnische Gesundheitskarte Pflege Präventin Selbstverwaltung und Szialwahlen Refrm der Eingliederungshilfe Bundesteilhabegesetz Snstige Frderungen Wettbewerb Aufsichtshandeln Eurpa Patientenrechte und Patientensuveränität Stand:

3 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 1 Finanzierung der GKV 1.1 Abschaffung der pauschalen Zusatzbeiträge Aussage Kalitinsvertrag Die derzeitige gute Finanzlage der GKV darf nicht darüber hinweg täuschen, dass schn 2015 die prgnstizierten Ausgaben des Gesundheitsfnds seine Einnahmen übersteigen. Daher ist eine umsichtige Finanzplitik ntwendig. Festsetzung des vn AG und Versicherten paritätisch zu zahlenden Beitragssatzes auf 14,6 %. AG-Beitrag wird auf 7,3 % eingefrren. Statt eines pauschalen Zusatzbeitrags wird vn den Kassen ein przentualer Satz vm beitragspflichtigen Einkmmen erhben. Der 0,9 %-Snderbeitrag fließt in den Zusatzbeitrag ein. Ein vllständiger Einkmmensausgleich bleibt bestehen. Die Ntwendigkeit eines steuerfinanzierten Szialausgleichs entfällt. Bewertung Der Schritt in Richtung mehr Beitragssatzautnmie wird grundsätzlich psitiv gesehen. Eine umsichtige Finanzplitik ist mit Blick auf absehbare Kstensteigerungen im Krankenhaus- und Arzneimittelbereich und fehlender Zusage vn Steuerfinanzierung nicht zu erkennen. Die Innungskrankenkassen sehen das Prblem, dass Versicherte bei zukünftigen Kstensteigerungen einseitig belastet werden, und sie hierdurch eine zunehmende Nettlhnminderung hinzunehmen haben. Lösungsvrschlag Auch aus verwaltungsöknmischer Sicht ist ein am Einkmmen rientierter und per Quellenabzug abgeführter Zusatzbeitrag zu begrüßen. Der bestehende Ausgleich der unterschiedlichen Grundlhnsummen zwischen den Kassen muss sichergestellt sein. Gestaltet werden kann dies über den Gesundheitsfnds als Finanzkraftausgleich. Einkmmensstarke Kassen müssen bei Überschreitung eines durchschnittlichen Beitragssatzes einen Teil der Mehreinnahmen abführen; einkmmensschwache Kassen erhalten einen Zuschuss. Stand:

4 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Zur weiteren Entlastung der Löhne und Lhnksten muss die Steuerfinanzierung ausgebaut werden. Die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben müssen künftig vn allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes getragen werden. Diese müssen dauerhaft über Steuern finanziert und diese Finanzierung über die Aufnahme in die mittel- und langfristige Finanzplanung des Bundes abgesichert werden. Die im Gesetz festgelegten 14 Mrd. sind dabei eine abslute Untergrenze. Der schleichende Rückzug aus gemeinsamen Finanzierungsfrmen durch Bund, Länder und Kmmunen (etwa die Übernahme der Investitinsksten der Krankenhäuser durch die Länder) und Leistungserbringer (etwa beim Aufbau vn Krebsregistern) muss gestppt werden. Es muss kurzfristig eine gesellschaftliche Diskussin über eine ntwendige Verbreiterung der Finanzierungsbasis der GKV geführt werden. Ziel muss es sein, vm alleinigen Lhnkstenbezug abzurücken. Dabei ist die Finanzierungsgerechtigkeit zu berücksichtigen. Der bürkratische Aufwand ist minimal zu halten. Um die Lhnksten zu entlasten, sllten nicht-persnalintensive, umsatz- und ertragsstarke Unternehmen einen zusätzlichen finanziellen Beitrag im Sinne einer Slidarabgabe leisten. Stand:

5 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 1.2 Mrbiditätsrientierter Risikstrukturausgleich Aussage Kalitinsvertrag Die im jüngsten Gutachten des wissenschaftlichen Beirates des BVA gemachten Vrschläge zur Weiterentwicklung des RSA zur Annualisierung der Ksten für Verstrbene, zum Krankengeld und den Auslandsversicherten sllen zeitgleich umgesetzt werden. Bewertung Die Kalitinsvereinbarung setzt weiter auf Finanzierungsgerechtigkeit und lässt dabei Bedenken hinsichtlich der Verlässlichkeit und Manipulatinsresistenz der Datengrundlage außen vr. Die Optimierung der Zielgenauigkeit ist zwar aus wissenschaftlicher Sicht naheliegend, für die Verhinderung vn Risikselektin aber in keiner Weise nötig. Die Wirksamkeit des Mrbi-RSA ist gesichert: Eine mrbiditätsstarke Versichertenstruktur stellt aktuell keine Benachteiligung mehr da. Die vrgesehenen Anpassungen lösen nicht die tiefer liegenden Gerechtigkeitsprbleme des Mrbi-RSA. Nur zur Annualisierung der Leistungsausgaben Verstrbener liegen knkrete Vrschläge vr. Zu den Auslandsversicherten und dem Krankengeld wurden seitens des wissenschaftlichen Beirates keine knkreten Umsetzungsvrschläge vrgelegt. Für einige Kassenarten sind die geplanten Mdifikatinen mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Für die Innungskrankenkassen können sich die Einnahmeverluste auf bis zu 155 Mi. Eur jährlich belaufen. Die Diskussin um die Einführung der Verstrbenenregelung ist rein verteilungsplitisch mtiviert. Die bereits heute finanziell gut ausgestatteten mrbiditätsstarken Kassen würden nch einmal stark begünstigt. Eine Refrm der Krankengeldzuweisungen unter alleiniger Berücksichtigung der Einkmmenskmpnente stellt eine prinzipielle Bevrteilung vn grundlhnstarken Kassen dar, weil die Krankengeldbezugszeiten außer Acht gelassen werden. Dadurch würden Kassen mit niedrigem Beitragsaufkmmen strukturell schlechter gestellt. Der Mrbi-RSA muss in Zukunft präventinsneutral ausgestaltet werden. Grund sind die Fehlanreize durch den RSA, der vr allem Vlkskrankheiten berücksichtigt. Diese Fehlanreize sind durch eine Änderung der Krankheitsauswahl des RSA zu beheben. Zudem ist das Änderungsverfahren fragwürdig: Weitreichende Vrhaben können durch das Bundesversicherungsamt (BVA) hne plitische Kntrlle verabschiedet werden. Stand:

6 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Lösungsvrschlag Die Innungskrankenkassen bekennen sich zum Mrbi-RSA, jedch muss er transparenter, unbürkratischer und manipulatinssicher ausgestaltet werden. Die unangemessen starke Berücksichtigung vn Vlkskrankheiten muss zurück genmmen werden. Künftig sllen nur schwerwiegende, eng abgrenzbare und teure Krankheiten ausgeglichen werden. Vr einer einseitigen Veränderung vn Verteilungsschlüsseln im Bereich Krankengeld, Auslandsversicherte der Verstrbene ist eine Analyse der Wirkungen des Mrbi-RSA nebst Maßnahmen zum Ausschluss der Strategie- und Manipulatinsanfälligkeit erfrderlich. Die Datengrundlagen des RSA, insbesndere die ambulanten Diagnsen, sind stark manipulatinsanfällig. Ein Ausschluss ambulanter Diagnsen zumindest bis zur Einführung vn verbindlichen Kdierrichtlinien würde hier Abhilfe schaffen. Eine Ausweitung auf zusätzliche Krankheiten lehnt der IKK e.v. ab. Weitere Schritte hin zu einem finanziellen Ausgleich aller Ksten führen die Bemühungen um einen Versrgungswettbewerb ad absurdum. Die Einführung eines Ausgleichs vn reginalen Kstenunterschieden lehnen die Innungskrankenkassen angesichts der dadurch bewirkten Zementierung vn Überversrgung ab. Der Gestaltungsspielraum des BVA ist angesichts der hhen Umverteilungsvlumina des Mrbi-RSA gesetzlich einzugrenzen. Stand:

7 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 2 Verträge und Versrgung 2.1 Qualität Aussage Kalitinsvertrag Ausbau der sektrübergreifenden Qualitätssicherung mit Rutinedaten: Gesetzliche Begründung eines Instituts, das dauerhaft und unabhängig die Qualität der ambulanten und statinären Versrgung ermittelt und dem G-BA Entscheidungsgrundlagen liefert. Die GKV wird verpflichtet, dem Institut geeignete pseudnymisierte Rutinedaten zur Verfügung zu stellen. Bewertung Die Innungskrankenkassen begrüßen es, dass Qualität eine größere Rlle in der ambulanten und statinären Versrgung spielen sll. Die Krankenkassen müssen mehr Möglichkeiten erhalten, die Versrgung ihrer Versicherten qualitätsrientiert zu steuern. Ebens befürwrten wir eine nachhaltige Verankerung der Qualitätssicherung. Um in einem einheitlichen und vn allen akzeptierten Rahmen Qualität zu messen, ist die Gründung eines an den G-BA angebundenen Institutes nachvllziehbar. Die Innungskrankenkassen geben aber zu bedenken, dass, bevr neue Strukturen zur Qualitätssicherung geschaffen werden, geprüft werden sllte, welche Daten bereits heute an welcher Stelle erhben werden und zur Qualitätssicherung herangezgen werden können. Lösungsvrschlage Die bestehenden Strukturen zur (sektrübergreifenden) Qualitätssicherung (AQUA- Institut, DIMDI) gilt es zu festigen und auszubauen. Um mehr Transparenz über die Versrgungsqualität herzustellen, frdern die Innungskrankenkassen, jene Einrichtungen ffen zu benennen, die Leistungen unterhalb bestimmter Qualitätsparameter erbringen. Dies srgt für mehr Transparenz im Versrgungsgeschehen und erleichtert die Beurteilung des Versrgungsgeschehens. Im Hinblick auf drängende Versrgungsdefizite und besndere Prblemlagen wie z. B. Pandemien und MRSA-Prblematik bedarf es eines gemeinsamen, krdinierten Vrgehens. An der Finanzierung sind Leistungserbringer, Leistungsträger aber auch die öffentliche Hand angemessen zu beteiligen. Eine vn der Plitik angestßene Debatte in Bezug auf die zunehmenden Resistenzen bei Antibitika ist dringend erfrderlich. Stand:

8 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 2.2 Statinäre Versrgung Aussage Kalitinsvertrag Sicherstellung flächendeckende Versrgung Verbesserung der Zulassung vn Krankenhäusern in unterversrgten Gebieten zur ambulanten Versrgung. Dazu wird bei der Ermächtigung in 116a SGB V das Wrt kann durch muss ersetzt und eine jährliche verbindliche Überprüfung eingeführt. Sicherstellung der whnrtnahen statinären Versrgung in diesen Reginen durch Sicherstellungszuschläge. Die Kriterien stellt der G-BA auf. Ambulante spezialfachärztliche Versrgung (ASV) mit Regelungen zum Ambulanten Operieren ist zusammenzufassen. Qualitätsnachweise als Kriterium der Teilnahme an ASV. Einsetzung einer Bund-Länder-AG zur Erarbeitung vn Eckpunkten bis Qualitätsffensive Krankenhaus Qualität als Kriterium für Entscheidungen der KH-Planung, Gründung eines neuen Qualitätsinstituts (siehe 2.1), Verbesserung der Qualitätsberichte, Qualitätsrientierte Finanzierung der Krankenhäuser über Zu- und Abschläge. Selektivverträge: Für vier vm G-BA festgelegte elektive Leistungen sllen mdellhafte Qualitätsverträge zw. Kassen u. Häusern möglich sein. Zweitmeinungsverfahren: Einführung bei bestimmten ausgewählten Operatinen (Knie, Hüfte, Rücken), G-BA sll betreffende Operatinen benennen. Sicherstellung vn Persnal in KH: Sicherstellung, dass das Persnal, das in den Fallpauschalen eingerechnet ist, auch tatsächlich in den Häusern vrgehalten wird. Nachweisführung durch Krankenhäuser. Finanzierung Anpassung DRG: InEK kann künftig Kalkulatinskrankenhäuser adäquat repräsentativ auswählen. Gesunkene Sachksten sind zeitnah bei der Kalkulatin der DRGs abzubilden. Besndere Aufgaben der Unikliniken sllen in DRG-Vergütung mehr berücksichtigt werden. Hchkstenfälle benötigen eine gesnderte Vergütungsfrm. Leistungen der Hchschulambulanzen sllen besser vergütet werden. Unterschiede der Landesbasisfallwerte (LBFW), die sich nicht begründen lassen, sllen aufgehben werden. Bund-Länder-AG erarbeitet Vrschläge. Stand:

9 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Ksten der Krankenhäuser sllen besser über den Orientierungswert abgebildet werden. Anpassung der Vergütung angesichts hher Ntfallversrgung außerhalb allgemeiner Praxissprechzeiten. Hierzu Kperatin KV und Kliniken swie Ntdienst der Aptheken. Sicherstellungsauftrag bleibt bei der KV. Bewertung Sicherstellung flächendeckende Versrgung Die im Kalitinsvertrag vrgesehenen Regelungen zur Sicherstellung der flächendeckenden, whnrtnahen Versrgung werden als sinnvll erachtet. Für die GKV besnders für reginale Kassen in strukturschwachen Reginen können Mehrksten entstehen. Ausschlaggebend werden hier die Kriterien des G-BA sein. Diese sllten daher bedarfsgerecht und Strategie unanfällig frmuliert werden. Grundsätzlich werden Sicherstellungszuschläge für Häuser in unterversrgten Gebieten begrüßt, sfern ansnsten eine angemessene Grundversrgung der Bevölkerung nicht gewährleistet werden könnte. Kritisch sehen die Innungskrankenkassen, dass im Kalitinsvertrag lediglich der Abbau vn Unterversrgung in strukturschwachen Reginen, nicht jedch der Abbau vn Überversrgung finanziert werden sll. Qualitätsffensive Krankenhaus Die Innungskrankenkassen begrüßen die angestrebte Qualitätsffensive im statinären Bereich, wenngleich es schwierig werden dürfte, die (Ergebnis-)Qualität richtig zu messen. Dies gilt auch für das Ziel, Qualitätsmessung als Grundlage für Entscheidungen bei der Krankenhausplanung und der qualitätsrientierten Finanzierung über Zu- und Abschläge vrzusehen. Für das Vrhaben, dass in den Jahren Selektivverträge ( Qualitätsverträge ) zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern in vier vm G-BA festgelegten Indikatinen geschlssen werden können, bestehen je nach Umsetzung Chancen und Risiken. Den Innungskrankenkassen ist wichtig, dass es im Krankenhausbereich zu keinem Wettbewerb zwischen den Krankenkassen kmmt, der letztlich auch negative Auswirkungen auf die Versrgung der Versicherten haben könnte. Stattdessen sllte der qualitätsrientierte Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern das Ziel sein. Die flächendeckende Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens ist, insbesndere im Zusammenhang mit Selektivverträgen, unterstützenwert. Zweitmeinungsverfahren dürfen jedch keine bindende Wirkung entfalten. Sie dienen zunächst dem Patienten zur Abwägung vn Chancen und Risiken. Stand:

10 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Krankenkassen sllten den Versicherten für planbare Operatinen Empfehlungen vn Krankenhäusern aussprechen dürfen. Die Sicherstellung, dass das Persnal, das in den Fallpauschalen eingerechnet ist, auch tatsächlich in den Häusern vrgehalten wird (Nachweisführung) wird vn den Innungskrankenkassen befürwrtet. Als wichtig erachten die Innungskrankenkassen, dass das Persnaltableau (Ist-Besetzung) mit der bestehenden Finanzierung abgeglichen wird. Finanzierung Die Innungskrankenkassen bedauern, dass das Hauptprblem der Krankenhausfinanzierung nicht gelöst wird. Es besteht darin, dass die Länder der ntwendigen Investitinsfinanzierung nur unzureichend nachkmmen. Dies führt dazu, dass die Krankenhäuser Mittel der GKV, die zur Versrgung und für die Betriebs- und Persnalksten gedacht sind, für Investitinen nutzen. Hierfür bietet der Kalitinsvertrag keinen Lösungsansatz. Das geplante Vrhaben zur Anpassung der DRG ist uneingeschränkt zu unterstützen, da die Güte der Kalkulatin psitiv beeinflusst wird. Als wichtig erachten die Innungskrankenkassen aber, dass das InEK Herr des Verfahrens bleibt, um die Akzeptanz der Kalkulatin nicht zu gefährden. Die IKKn lehnen es ab, dass besndere Aufgaben der Unikliniken in der DRG- Vergütung mehr berücksichtigt werden sllen. Hchkstenfälle benötigen vielmehr eine gesnderte Vergütungsfrm. Zu den Hchkstenfällen besteht bereits ein Prüfauftrag ans InEK, dessen Ergebnis ist abzuwarten und gegebenenfalls umzusetzen. Hinsichtlich des Vrhabens, Leistungen der Hchschulambulanzen besser zu vergüten, geben die Innungskrankenkassen zu bedenken, dass unklar ist, b die Öffnung nicht über den Zweck vn Frschung und Lehre hinausgeht. Die Frderung, die Vergütung statinärer Einrichtungen im Rahmen der Ntfallversrgung anzupassen, wenn außerhalb der Praxissprechzeiten Leistungen ntwendig werden, ist nachvllziehbar. Die Anpassung ist allerdings aus dem KV- Budget abzuleiten. Ambulantes Operieren zu stärken, um mehr statinäre Fälle zu substituieren, wird vn den Innungskrankenkassen begrüßt. Stand:

11 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Lösungsvrschläge Die Krankenkassen müssen mehr Möglichkeiten erhalten, die Versrgung ihrer Versicherten qualitätsrientiert zu steuern. Zum Abbau vn Überversrgung im ambulanten Bereich müssen finanzielle Anreizmechanismen, wie Zu- und Abschläge, möglich sein. Es kann festgestellt werden, dass die duale Finanzierung in ihrer jetzigen Frm gescheitert ist. Dennch sllen die Länder weiterhin über die Investitinen und die Krankenhausplanung entscheiden. Dies hat in Zukunft aber im Einvernehmen mit den Krankenkassen zu geschehen. Die Krankenkassen müssen gemeinsam die Möglichkeit erhalten, bei nicht gesicherter Qualität Krankenhäuser vn der Versrgung auszuschließen. Selektivverträge: Um einen versrgungsschädlichen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen bei der selektivvertraglichen Versrgung bei planbaren Operatinen zu vermeiden, schlagen die Innungskrankenkassen vr, dass die Kassen gemeinsam Selektivverträge mit bestimmten Krankenhäusern schließen ( Kllektive Selektivverträge ). Geeignete Qualitätsparameter hinsichtlich der gefrderten qualitätsrientierten Vergütung zu entwickeln, ist für alle Beteiligten eine grße Herausfrderung. Für die Innungskrankenkassen steht fest, dass neben der (schwieriger zu messenden) Ergebnisqualität auch Struktur- und Przessqualitätsvrgaben gemacht werden müssen. In unterversrgten Reginen befürwrten die Innungskrankenkassen die Gründung vn Gesundheitszentren bzw. die Öffnung vn Krankenhäusern für die ambulante Versrgung. Landesbasisfallwert-Anpassung muss auch eine Absenkung beinhalten. Hier sllten die bestehenden Vrschläge des GKV-Spitzenverbandes zu den Landesbasisfallwert-Verhandlungen berücksichtigt werden. Eine Veränderung des Orientierungswertes muss den Prduktivitätsfaktr einbeziehen. Eine Anpassung der Vergütung bei hhen Ntfallversrgungsbedarfen außerhalb allgemeiner Praxissprechzeiten ist aus dem KV-Budget zu finanzieren. Die Innungskrankenkassen frdern wie auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband, die neu eingeführten Schlichtungsstellen auf Bundes- und Landesebene gem. 17c SGB V wieder abzuschaffen. Die Schlichtungsstellen drhen schn jetzt, überbürkratisiert zu werden. Leistungserbringer in der ambulanten, statinären und pflegerischen Versrgung müssen vn überflüssigen Dkumentatinen entlastet werden. Stand:

12 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 2.3 Ambulante Versrgung / ärztliche Vergütung Aussage Kalitinsvertrag Versrgungsstruktur Zur Sicherstellung der flächendeckenden Versrgung sllen die Anreize zur Niederlassung in unterversrgten Gebieten weiter verbessert werden: Abbau vn unnötigen bürkratischen Anfrderungen und Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für Zulassungen für Ärzte und Psychtherapeuten. Es wird geprüft, b sich die Unterschiede in der ärztlichen Vergütung durch Besnderheiten in der Versrgungs- und Kstenstruktur begründen lassen und wie unbegründete Unterschiede aufgehben werden können. Wartezeiten Für gesetzlich Versicherte sllen die Wartezeiten auf einen Arzttermin deutlich reduziert werden. Sie sllen sich zukünftig bei Überweisung an einen Facharzt an eine zentrale Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wenden können. Diese vermittelt innerhalb einer Wche einen Behandlungstermin. Für den Termin sll im Regelfall eine Wartezeit vn vier Wchen nicht überschritten werden. Gelingt dies nicht, wird vn der Terminservicestelle ein Termin - außer in medizinisch nicht begründeten Fällen - zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus angebten. Die Behandlung erflgt dann zu Lasten des jeweiligen KV-Budgets. Diese Terminservicestellen können in Kperatin mit Krankenkassen betrieben werden. Hausärztliche Versrgung / Verträge Förderung der Rlle des Hauarztes und Stärkung der hausärztlichen Versrgung. Die vn Fachärzten erbrachten hausärztlichen Leistungen sllen zukünftig nicht den hausärztlichen Teil der Gesamtvergütung mindern. Dies gilt umgekehrt für vn Hausärzten erbrachte fachärztliche Leistungen. Die Krankenkassen sllen Freiräume erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge gestalten und reginalen Besnderheiten gerecht werden zu können. Für die verschiedenen Möglichkeiten zur Vereinbarung vn integrierten und selektiven Versrgungsfrmen ( 63 bis 65, 73a, 73b, 73c, 140a ff. SGB V) werden die rechtlichen Rahmenbedingungen angeglichen und bestehende Hemmnisse bei der Umsetzung beseitigt. Gleichartig geregelt werden insbesndere die Evaluatin integrierter und selektiver Versrgungsfrmen durch eine Vereinbarung der Vertragspartner swie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde nach jeweils vier Jahren. Aufhebung vn Regelungen zur Mindestdauer und zur Substitutin der Regelversrgung und Vereinfachung der Bereinigungsverfahren. Versrgungsfrmen, deren Qualität und Wirtschaftlichkeit erwiesen ist, sllen in geeigneter Weise in die Regelversrgung überführt werden. Stand:

13 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Die Krankenkassen bleiben gesetzlich verpflichtet, hausarztzentrierte Versrgung anzubieten. Die hausarztzentrierte Versrgung wird weiterentwickelt und um geeignete Instrumente zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung ergänzt. Die bestehenden Vergütungsbeschränkungen werden aufgehben. Psychtherapeutische Versrgung Reduktin vn Wartezeiten in der psychtherapeutischen Versrgung. Mehr Betrffenen sll ein zeitnahes Angebt für eine Kurzzeittherapie eröffnet werden. Hierzu sllen das Antragsund Gutachterverfahren entbürkratisiert, die Gruppentherapie gefördert und der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt werden, in einer gesetzlich definierten Frist die Psychtherapierichtlinie zu überarbeiten. Die bestehenden Befugnisbeschränkungen für Psychtherapeuten werden überprüft. DMP Die strukturierten Behandlungsprgramme müssen, sweit sie die Hausärzte betreffen, Bestandteil der Verträge zur hausarztzentrierten Versrgung sein. Darüber hinaus sll die fachärztliche Versrgung gestärkt werden. Für die Indikatinen Rückenleiden und Depressin sllen neue DMP entwickelt werden (durch den GBA). Bewertung Versrgungsstruktur / Ärztliche Vergütung Weitere Anreize zur Niederlassung ambulant tätiger Vertragsärzte in unterversrgten Gebieten zu schaffen, ist ein begrüßenswertes Vrhaben. Sfern damit finanzielle Anreize verbunden sind, sllten diese nicht über Punktwertzuschläge, sndern im Rahmen der Hnrarverteilung im KV-System erflgen. Gleiches gilt für die unterschiedliche Vergütungsstruktur in den Arztgruppen. Eine Anpassung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung kann nicht die Lösung sein, um diese Unterschiede auszugleichen. Vielmehr müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen, dass das Geld innerhalb der Ärzteschaft richtig verteilt wird. Kritisch sehen die Innungskrankenkassen, dass im Kalitinsvertrag lediglich der Abbau vn Unterversrgung in strukturschwachen Reginen, nicht jedch der Abbau vn Überversrgung finanziert werden sll. Stand:

14 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Wartezeiten Die Innungskrankenkassen begrüßen es sehr, wenn die Terminvergabe bei Fachärzten deutlich beschleunigt wird. Die KVen sind hierfür in die (finanzielle) Verantwrtung zu nehmen. Wenn die Terminservicestellen in Kperatin mit Krankenkassen betrieben werden, dann muss eine wettbewerbsneutrale Umsetzung gewährleistet werden. Hausärztliche Versrgung / Verträge Die Stärkung der primärärztlichen Leistung ist aus Sicht der Innungskrankenkassen zu begrüßen. Interne Vergütungsregelungen im KV-System dementsprechend anzupassen, dürfte der richtige Weg sein. Darüber hinaus sehen die Innungskrankenkassen das Vrhaben der Regierungskalitin, die rechtlichen Rahmenbedingungen für integrierte und selektive Versrgungsfrmen anzupassen und gleichartige Regelungen der Evaluatin und des Nachweises der Wirtschaftlichkeit zu schaffen, als psitiv an. Psychtherapeutische Versrgung Eine Verringerung der Wartezeiten für Patienten und eine bessere psychtherapeutische Versrgung sind wichtige und unterstützenswerte Ziele der Bundesregierung. Hier kmmt es allerdings auf die richtige Ausgestaltung an. DMP DMP sind ein wichtiger Baustein in der Versrgung chrnisch Kranker. Aufgrund der ausgeweiteten Möglichkeiten für die Krankenkassen, integrierte Versrgungsverträge mit Leistungserbringern zu schließen, hat die Bedeutung der DMP abgenmmen. Daher sllte Integratinsverträgen grundsätzlich Vrrang vr DMP eingeräumt werden. Lösungsvrschläge Sfern finanzielle Anreize zur Bekämpfung vn medizinischer Unterversrgung geschaffen werden sllen, sind diese im Rahmen der Hnrarverteilung in der KV zu administrieren. In unterversrgten Reginen befürwrten die Innungskrankenkassen die Gründung vn Gesundheitszentren bzw. die Öffnung vn Krankenhäusern für die ambulante Versrgung. Um selektive und integrierte Versrgungsmdelle zu fördern und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, sind auch zwingend die unterschiedlichen Stand:

15 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Prüf- und Bewilligungspraktiken der Aufsichtsbehörden in den Blick zu nehmen. Im Zusammenhang mit gleichlautenden Selektivverträgen wird regelmäßig vn unterschiedlichen Prüfergebnissen berichtet, abhängig davn, b eine Krankenkasse der Landesaufsicht der der Aufsicht des BVA untersteht. Dies ist ein Missstand, der auch wettbewerblich relevant ist. Die Regelungen des 73b SGB V (hausarztzentrierte Versrgung) sllten s angepasst werden, dass Hausarztverträge freiwillig zu schließen sind. Regelungen über Vergütung und Vertragsgestaltung sllten allein in der Hand der Vertragspartner liegen. Eine bedarfsgerechte Versrgung muss sichergestellt werden. Die diesbezüglichen Instrumente und Knzepte müssen überprüft und umgesetzt werden. Der IKK e.v. frdert die Schaffung eines rechtssicheren rdnungsplitischen Rahmens, innerhalb dessen die Krankenkassen der ihre Verbände Selektivverträge mit niedergelassenen Ärzten, mit Kliniken, aber auch mit Arzneimittelherstellern schließen können, um über die Preise, Qualität und Menge zu verhandeln. Leistungserbringer in der ambulanten, statinären und pflegerischen Versrgung müssen vn überflüssigen Dkumentatinen entlastet werden. Statt für weitere Indikatinen neue DMP zu entwickeln, sllte integrierten Versrgungsverträgen Vrrang eingeräumt werden. Die vn Fachärzten erbrachten hausärztlichen Leistungen müssen zu einer Kürzung der Gesamtvergütung bei Hausärzten führen. Dies muss umgekehrt auch für vn Hausärzten erbrachte fachärztliche Leistungen gelten. Stand:

16 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 2.4 Entfall Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arznei- und Heilmitteln Aussage Kalitinsvertrag Wirtschaftlichkeitsprüfungen inklusive der Regresse werden bis Ende 2014 durch reginale Vereinbarungen vn Krankenkassen und kassenärztlicher Selbstverwaltung ersetzt. Bewertung Das bisherige Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfungen hat sich als sehr aufwändig erwiesen. Eine Veränderung ist als wünschenswert. Inwieweit sich auf Basis vn reginalen Vereinbarungen ein vereinfachtes aber effizientes Verfahren finden lässt, ist ffen. Klar ist indes, dass die vrgegebene Zeitschiene nicht realistisch ist. Lösungsvrschlag Auf der Bundesebene müssen Regelungen gefunden werden, um einen sauberen Übergang vn den bisherigen Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu reginalen Vereinbarungen zu gewährleisten. Ziel sllte es daher sein, dass auf reginaler Ebene in Abstimmung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen alternative Prüfvereinbarungen auf Wirtschaftlichkeit speziell im Arzneimittelbereich entwickelt werden. Hierbei darf es nicht zu vertragslsen Zeiten kmmen. Bis zur Schließung entsprechender reginaler Vereinbarungen müssen die bisherigen Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung Bestand haben. Stand:

17 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 3 Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Krruptin und Manipulatinen Aussage Kalitinsvertrag Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen sll ein neuer Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch geschaffen werden Bewertung Wird vn den Innungskrankenkassen begrüßt. Stand:

18 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 4 Innvatin 4.1 Arzneimittel Aussage Kalitinsvertrag Beendigung der Nutzenbewertung im Bestandsmarkt der Arzneimittel: Gesamter Bestandsmarktaufruf wird beendet, inklusive dem Wettbewerbsmarkt!... Um geplantes Einsparvlumen zu erreichen, wird Preismratrium für den Bestandsmarkt auf dem Niveau der Preise vm 1. August 2009 frtgeführt u. der Herstellerrabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel vn 6 % auf 7 % erhöht.. Jährliche Überprüfung, b abhängig vn der finanziellen Lage der GKV eine Anpassung nötig ist. Preisverhandlungen im GKV-System: Nutzenbewertung und anschließende Preisverhandlungen als lernendes System Festhalten an zentralen Preisverhandlungen zw. GKV-SV und pharmazeutischen Unternehmern. Zukünftig sll regelhaft mindestens ein Vertreter einer Mitgliedskasse an Verhandlungen teilnehmen, um den Versrgungsaspekt zu stärken. Benennung des Vertreters erflgt in einem rechtsfesten Verfahren. Bewertung Es ist erfreulich, dass es keine weitergehenden, einseitigen Nachjustierungen am AMNOG geben sll. S können weitere Erfahrungen gesammelt werden. Die Ausnahme des Bestandsmarktes aus der Nutzenbewertung ist bedauerlich. Wichtig ist, dass bereits getrffene Bewertungen Bestand haben und vn den pharmazeutischen Unternehmen nicht ausgehöhlt werden können. Mit Blick auf die unmittelbar durchschlagende Wirkung der Absenkung des Herstellerrabatts gilt es, das Preismratrium EU-rechtsknfrm auszugestalten. Stand:

19 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Lösungsvrschlag Sicherstellung der Weitergeltung der bereits getrffenen Entscheidungen zur Nutzenbewertung im Bestandsmarkt. Die Berücksichtigung vn Versrgungsfragen bei den Preisverhandlungen ist richtig und wichtig. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Infrmatinen aus den Verhandlungen nicht einseitig wettbewerblich ausgenutzt werden können. Deshalb ist ein wettbewerbsneutrales Verfahren ntwendig. S kann das bewährte Drei-dabei- Verfahren angewandt werden der ein Rtatinsprinzip zum Tragen kmmen. Arzneimittel werden derzeit in Deutschland mit dem vllen Mehrwertsteuersatz belegt. Auch mit Blick auf die in anderen eurpäischen Ländern geltenden reduzierten Steuersätze sllte die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf 7 % gesenkt werden. Stand:

20 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 4.2 Innvatinsfnds Aussage Kalitinsvertrag Innvatinsfnds wird zur Förderung innvativer Versrgungsfrmen und für die Versrgungsfrschung geschaffen. Das Finanzierungsvlumen beträgt 300 Mi.. Für die Vergabe der Mittel legt der G-BA Kriterien fest. Bewertung Die gezielte und abgestimmte Förderung innvativer, sektrübergreifender Versrgungsfrmen und der Versrgungsfrschung über den GBA sind zu befürwrten. Technische Neuerungen und medizinischer Frtschritt werden hierzulande ft nur als Kstentreiber gesehen. Der substitutive Charakter vn Innvatinen kmmt zu wenig zum Tragen. Skandale um fehlerhafte Hüftendprthesen der Brustimplantate haben gezeigt, wie unsicher das heutige Zulassungsverfahren bei implantierbaren Medizinprdukten ist. Lösungsvrschlag Przess-, Struktur- und Prduktinnvatinen müssen transparent und schnell evaluiert werden, damit sie zeitnah, bedarfsgerecht und zu einem angemessenen Preis zur Verfügung gestellt werden können. Abgleich vn Förderkriterien/unterschiedlichen Akteuren und Ansätzen sinnvll. Bsp.: Versrgungsnahe Frschung. Es muss möglich sein, den Leistungskatalg in Bezug auf Leistungen, die nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen, zu bereinigen. Die heutige Struktur des G-BA lässt dies faktisch nicht mehr zu, nachdem mit dem Versrgungsstrukturgesetz eine 2/3-Mehrheit für slche Entscheidungen eingeführt wurde. Dies ist zurückzunehmen. Medizinprdukte einer hhen Gefahrenklasse müssen ein strengeres und zentrales Zulassungsverfahren durchlaufen, um eine größtmögliche Prduktsicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören auch an dem Standard der Arzneimittelzulassung rientierte klinische Prüfungen. Stand:

21 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Bei der statinären Anwendung vn Hchrisik-Medizinprdukten sllte eine schnelle, patientenrelevante Nutzenbewertung durch den G-BA bligatrisch werden. Der IKK e.v. setzt sich für ein (eurpaweites) Medizinprdukte-Register ein, das eine schnelle Rückverflgbarkeit bis zum einzelnen Patienten gewährleistet. Stand:

22 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 5 Elektrnische Gesundheitskarte Aussage Kalitinsvertrag IT kann Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens verbessern: Versichertenstammdaten Ntfalldaten Kmmunikatin zw. Leistungserbringern Arzneimitteltherapiesicherheit Daten für Entlassmanagement Beseitigung vn Hindernissen bei Datenaustausch und Schnittstellen. Anbieterwettbewerb wird gefördert. Datenschutz wichtig. Förderung und angemessene Vergütung der Telemedizin. Bewertung 10 Jahre nach der gesetzlichen Verankerung und nach Investitinsksten vn bislang schn ca. 1 Mrd. Eur ist die erste Generatin der elektrnischen Gesundheitskarten (egk) zwar flächendeckend im Markt, ein Mehrwert ist jedch weder für die Versicherten nch für die Krankenkassen vrhanden. Die Kstenschätzungen variieren auf hhem Niveau: Der GKV-Spitzenverband geht bis 2020 vn Gesamtksten in Höhe vn 2 bis 4,5 Mrd. Eur aus. Alleine für 2016 wird mit (Investitins-) Ausgaben in Höhe vn bis zu 920 Mi. Eur gerechnet. Demgegenüber ist ein Nutzen nach wie vr nicht kalkulierbar, da mit Ausnahme des Versichertenstammdatenmanagements bisher alle Anwendungen/Funktinen nicht verbindlich sind. Der eingeschlagene Weg zur Etablierung der gematik-prjekte (Online-Rllut Stufe 1 mit Abgleich und Aktualisierung der Versichertenstammdaten, Einführung elektr. Signatur zur Kmmunikatin zwischen den Leistungserbringern) wird weitergegangen. Enttäuschend ist, dass kein größerer plitischer Druck aufgebaut wird. Hinsichtlich des Nutzens der egk ist das whl größte Hemmnis die Abhängigkeit vm (fehlenden) Umsetzungswillen der Leistungserbringer. Vn Seiten der Ärzteschaft wird die Online-Anbindung systematisch untergraben. Slange die Leistungserbringer keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Umsetzung (z. B. verpflichtende Online- Anbindung) unterliegen, wird sich das Prjekt weiter verzögern und verteuern. Der Abbau vn Hindernissen beim Datenaustausch swie die Beseitigung vn Schnittstellenprblemen bei Beachtung des Datenschutzes ist psitiv zu bewerten. Stand:

23 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Angesicht der sich aus der demgrafischen Entwicklung ergebenen Prbleme für eine flächendeckende haus- und fachärztliche Versrgung, wird dem Bereich Telemedizin zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Lösungsvrschlag Die Entscheidungsstruktur der gematik muss grundsätzlich überdacht werden. Slange die Leistungserbringer keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Umsetzung unterliegen, wird das Prjekt aufgrund des Stimmengleichheit in der gematik immer weiter verzögert und dadurch auch verteuert werden. Hier lhnt ein Blick nach Österreich, w entsprechende Entscheidungen keiner frmalen Zustimmung der Leistungserbringer bedürfen. Die Stimmenparität zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherung muss aufgehben werden. Eine Möglichkeit, die Nutzenptentiale zu steigern, kann darin bestehen, weitere Funktinen/Anwendungen der egk für die Leistungserbringer verbindlich vrzuschreiben. In erster Linie sllte der Bereich der elektrnischen Kmmunikatin der Leistungserbringer in Betracht gezgen werden. Da die Leistungserbringer sich nach wie vr hauptsächlich über das System der Gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren, kann ihnen die Mitwirkung an einem s wichtigen Prjekt wie der egk durchaus zugemutet werden. Aber auch die Anwendungen, die einer freiwilligen Zustimmung der Versicherten bedürfen, sllten einer plitischen Bewertung unterzgen werden. Gerade die Arzneimittelsicherheit hat den Ausschlag für die Initiierung des Prjektes gegeben. Eine rein freiwillige Anwendung der Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung wäre aus Sicht der Patientensicherheit fahrlässig. Gleiches gilt für das Ntfalldatenmanagement. Stand:

24 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 6 Pflege Aussage Kalitinsvertrag Finanzierung: Schrittweise Erhöhung des Beitrages für die sziale Pflegeversicherung um 0,5 Przentpunkte. Erster Schritt: Bis um 0,3 Przentpunkte. Davn 0,2 Przentpunkte zur Finanzierung der vereinbarten kurzfristigen Leistungsverbesserungen u. zur Dynamisierung und 0,1 Przentpunkte zum Aufbau eines Pflegevrsrgefnds. Der Fnds wird vn der Bundesbank verwaltet. Zweiter Schritt: Anhebung um weitere 0,2 Przentpunkte zur Finanzierung der Umsetzung des Pflegbedürftigkeitsbegriffs. Umsetzung Pflegebedürftigkeitsbegriff (PBB): Der PBB sll auf der Grundlage der Empfehlungen des Expertenbeirates s schnell wie möglich eingeführt werden. Diejenigen, die heute Leistungen erhalten, sllen durch die Einführung nicht schlechter gestellt werden. Die neue Begutachtungssystematik sll auf ihre Umsetzbarkeit und Praktikabilität hin erprbt und wissenschaftlich ausgewertet werden. Prüfung der Schnittstellen zw. SGB V und SGB XI im Hinblick auf die knsequente Umsetzung der Grundsätze ambulant vr statinär u. Präventin vr Reha vr Pflege. Verrtung der Finanzierungsverantwrtung drt, w der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Prüfung der Beteiligung der PV an den Ksten der geriatrischen Rehabilitatin. Pflegebegutachtung In den MDK-Entscheidungsgremien sllen künftig Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen swie der Pflegeberufe stimmberechtigt vertreten sein. Qualitätssicherungsverfahren sllen weiterentwickelt und verbindlicher gestaltet werden: Weiterentwicklung der Pflegetransparenz-Vereinbarung! Das Verfahren zur Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse sll verbessert werden. Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sll klären, wie die Rlle der Kmmunen nch weiter gestärkt und ausgebaut werden kann, insbesndere mit Blick auf die Steuerungs- und Planungskmpetenz für die reginale Pflegestruktur. Stand:

25 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Bewertung Finanzierung Die Bereitstellung vn mehr finanziellen Mitteln zur Finanzierung dringend ntwendiger Leistungen ist zu begrüßen! Psitiv ist auch, dass an der paritätischen Finanzierung der SPV festgehalten wird. Eine ausreichende Lösung für die auf die Pflegeversicherung zukmmenden finanziellen Belastungen u.a. aufgrund der zu verbessernden Versrgung vn Demenzkranken und der demgrafischen Entwicklung ist jedch weiterhin nicht in Sicht. Ein kllektiver Kapitalfnds zur Pflegevrsrge ist ein umlageversicherungsfremdes Element. Inwieweit der staatliche Zugriff durch die Ansiedlung des Fnds bei der Bundesbank geschützt ist, bleibt fraglich. Umsetzung Pflegebedürftigkeitsbegriff (PBB) Insgesamt sind die Vrschläge zur Weiterentwicklung der Pflege zu begrüßen. Die Eckpunkte des Pflege-Expertenbeirats vn 2009 wurden bisher sind nch nicht umgesetzt: Die Zeitkrridre in der Pflege spiegeln den tatsächlichen Pflegebedarf nicht angemessen wider und auch nach dem Pflege-Neurdnungsgesetz gilt immer nch, dass Menschen mit eingeschränkter Alltagskmpetenz, wie z. B. Demenzkranke, nicht ausreichend versrgt werden. Eine schnelle Umsetzung des PBB sehen wir deswegen auch in der 18. Legislaturperide nicht. Für die Umsetzung muss genug Vrlaufzeit eingeplant werden, mindestens jedch 18 Mnate (für Leistungsrechtliche Umsetzung etc.). Prüfung der Schnittstellen zw. SGB V und SGB XI im Hinblick auf die knsequente Umsetzung der Grundsätze ambulant vr statinär u. Präventin vr Reha vr Pflege Der Vrschlag ist zu befürwrten. Die Schnittstellenprüfung sllte jedch durch die Kassen begleitet werden. Pflegebegutachtung Das derzeitige Bewertungssystem im Rahmen der Pflegetransparenz weist Mängel auf. Der Vrschlag des Kalitinsvertrages knterkariert jedch das Selbstverwaltungshandeln. Ein Stimmrecht der Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen swie der Pflegeberufe lässt sich in Fragen der Struktur- und Leistungsentscheidungen nicht begründen (siehe auch G-BA, Teilnahmerechte im Pflege-Plenum hne Stimmrecht). Stand:

26 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Eine Einbindung der Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen kann aber in Verfahrensfragen erflgen. Hier bleibt die Frage nch der knkreten Ausgestaltung ffen (In welchem Gremium sllen die Versicherten ein Stimmrecht erhalten?) Qualitätssicherungsverfahren sllen weiterentwickelt und verbindlicher gestaltet werden Das Ziel der Weiterentwicklung der Pflegetransparenz-Vereinbarung, Qualitätsunterschiede deutlicher herauszustellen, ist zu begrüßen. Es ist wichtig, die aktuell vrhandenen Blckademöglichkeiten zu beseitigen. Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Es ist es tendenziell kritisch, wenn neben bereits bestehenden Beratungsstrukturen parallele Strukturen entwickelt werden. Hier besteht die Gefahr, dass der Sicherstellungsauftrag im Rahmen der Verantwrtung zur Aufrechterhaltung vn Beratungsstrukturen vn den Kassen auf Kmmunen verlagert wird. Schnittstelle ambulant/statinär Ambulante und statinäre Pflegeeinrichtungen sind nur gering verzahnt. Die ärztliche, insbesndere die fachärztliche Versrgung in Pflegeeinrichtungen swie in der häuslichen Umgebung ist defizitär. Lösungsvrschläge Finanzierung Verwaltung des Pflegefnds durch die SPV, nicht durch die Bundesbank, um ihm dem Einfluss des Bundesfinanzministeriums zu entziehen. Der Pflegefnds darf nicht zur Spielmasse der Plitik werden. Die Finanzierung der szialen Pflegeversicherung ist auch weiterhin gesamtgesellschaftlich slidarisch auszugestalten. Der IKK e.v. frdert eine Beitragsentlastung vn Familien. Umsetzung Pflegebedürftigkeitsbegriff (PBB): Die Vrschläge des Expertenrates zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes müssen zügig umgesetzt werden. Der neu entwickelte Pflegebedürftigkeitsbegriff muss dazu führen, dass möglichst alle pflegerischen Bedarfe angemessen abgebildet werden. Stand:

27 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Ziel muss es sein, vn der zeitlichen Berechnung beim Ausgleich vn körperlichen Defiziten wegzukmmen. Stattdessen muss der Pflegebedarf am Grad der Selbstständigkeit bemessen werden. Pflegebegutachtung: Der IKK e.v. lehnt eine Einbindung der Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen swie der Pflegeberufe in Fragen der Struktur- und vn Leistungsentscheidungen ab. Allerdings befürwrten die Innungskrankenkassen eine Einbindung der Vertreter der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in Verfahrensfragen, wie zum Beispiel bei der Entwicklung der Pflegetransparenz- Richtlinie. Die Leistungen der Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflegedienste müssen transparent und vergleichbar sein. Sie müssen den Versicherten und seinen Angehörigen bjektiv swie barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Die erkannten Prbleme bei der jetzigen Pflegetransparenz-Vereinbarung sind kurzfristig zu beheben. Hier wäre es zu überlegen, inwieweit es über die Beteiligung vn Vertretern der Pflegebedürftigen gelingen könnte, die Verhinderungsstrategie der Leistungserbringer auszuhebeln. Die Vertreter der Pflegedürftigen müssten Stimmen zu Lasten der Leistungserbringer erhalten. Schnittstelle ambulant/statinär: Eine umfassende psychsziale, medizinische und pflegerische Versrgung muss sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang muss es auch darum gehen, die Attraktivität des Pflegeberufes zu verbessern. Die Leistungen im ambulanten und statinären Bereich sllten stärker verzahnt werden: Der Hausarzt muss in die pflegerische Versrgungskette einbezgen werden. Stand:

28 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 7 Präventin Aussage Kalitinsvertrag Präventin und Gesundheitsförderung in den Vrdergrund stellen Verabschiedung eines Präventinsgesetzes (nch im Jahr 2014) Kperatin und Krdinatin aller Szialversicherungsträger swie der Länder und Kmmunen werden über verpflichtende Rahmenvereinbarungen auf Landesebene verbessert. Berücksichtigung vn bundesweit einheitlichen Gesundheitszielen und Qualitätsvrgaben. Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz sllen enger miteinander verknüpft werden. Bewertung Die Frderung des IKK e.v. Präventin als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen, bleibt bestehen: Gesundheit und Präventin müssen in allen Plitikbereichen verankert sein, um der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung gerecht zu werden. Bundesweit einheitliche Gesundheitsziele werden begrüßt. Diese sllten aber übergreifend für alle Szialversicherungsträger, Bund, Länder und Kmmunen gelten. Eine Festlegung vn Gesundheitszielen einzig im SGB V wäre rdnungsplitisch nicht krrekt. Qualitätsvrgaben primarpräventiver Leistungen werden bereits heute im Leitfaden Präventin des GKV-Spitzenverbandes festgelegt. Sie dürfen nicht durch andere Akteure festgelegt werden. Das Vrhaben, Settingansätze auszubauen und deren nachhaltige Finanzierung sicherzustellen, ist aus Sicht der Innungskrankenkassen psitiv zu sehen. Kritisch ist, dass die vrgesehene Verpflichtung anderer Szialhilfeträger zur Mitfinanzierung der Präventin wieder entfallen ist. Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung(BGF) sind zwei unterschiedliche Ansätze. Drt, w eine Verknüpfung sinnvll ist, geschieht dies schn heute. Der Arbeitsschutz in den Unternehmen ist verpflichtend. BGF ergänzt als freiwillige Maßnahmen den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und setzt dessen Umsetzung vraus. Stand:

29 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Lösungsvrschlag Gesundheit und Präventin müssen in allen Plitikbereichen verankert sein, um der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung gerecht zu werden. Einheitliche Gesundheitsziele sllten übergreifend für alle Szialversicherungsträger, Bund, Länder und Kmmunen gelten. Betriebliche Gesundheitsförderung in kleineren und mittleren Unternehmen muss an Bedeutung gewinnen und als wettbewerbliches Handlungsfeld der GKV erhalten bleiben. Settingansätze müssen auf Basis des Leitfadens Präventin ausgebaut und deren nachhaltige Finanzierung sichergestellt werden. Dabei muss gewährleistet werden, dass alle Szialversicherungsträger zur Finanzierung herangezgen werden. Eine Trennung vn betrieblichen und nichtbetrieblichen Settings im Rahmen einer Qutenregelung wird abgelehnt. Ausgehend vn bestehenden Bedarfen sll es den Kassen überlassen bleiben, in welchen Settings sie sich besnders engagieren. Krankenkassen müssen ihre zielgerichteten Angebte für Individualpräventin beibehalten dürfen, um die Eigenverantwrtung der Versicherten zu fördern. Der Stellenwert vn Gesundheitsförderung und Präventin muss im Rahmen der Pflege verbessert werden. Dies gilt swhl in Bezug auf die prfessinell Pflegenden als auch für die pflegenden Angehörigen und die zu Pflegenden selber. Nutzen und Risiken vn Früherkennungsuntersuchungen sind stärker abzuwägen. Die Unabhängigkeit vn Impfempfehlungen muss gesichert werden. Stand:

30 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag 8 Selbstverwaltung und Szialwahlen Aussage Kalitinsvertrag Selbstverwaltung stärken und Szialwahlen mdernisieren. Online-Wahlen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. In der GKV sllen die Auswahlmöglichkeiten durch mehr Direktwahlen verbessert werden. Das repräsentative Verhältnis vn Frauen und Männern in der Selbstverwaltung sll ptimiert werden. Mehr Transparenz über die Arbeit der SV, mehr Möglichkeit der Weiterbildung und Präzisierung der Freistellungsregelungen Bewertung Das Ziel der Stärkung der Selbstverwaltung ist zu begrüßen. Psitiv ist auch das Ziel, mehr Transparenz über die Arbeit der Selbstverwaltung herzustellen. Die Einführung einer Frauenqute ist zu begrüßen. Die Verankerung der Selbstverwaltung bei den Szialpartnern ist angemessen und hat sich bewährt. Eine Erweiterung der Listenfähigkeit wird abgelehnt. Die Friedenswahl hat sich bewährt. Urwahlen sind nur drt sinnvll, w tatsächlich mehr Kandidaten als Listenplätze vrhanden sind. Es muss den Listenträgern überlassen bleiben, wie viele Kandidaten aufgestellt werden. Bei Urwahlen können Online-Wahlen ergänzend genutzt werden. Die Parität vn Versicherten- und Arbeitgebervertretern ist zu erhalten der herzustellen. Auch in Zukunft sind sie die tragenden Säulen unseres Gesundheitssystems. Die Innungskrankenkassen vermissen Vrschläge, wie das Ehrenamt in der Selbstverwaltung gestärkt werden kann, um die Attraktivität dieser wichtigen Arbeit zu erhöhen. S fehlen Vrschläge, wie die Vereinbarkeit vn Ehrenamt, Beruf und Familie in der Selbstverwaltung verbessert werden kann. Stand:

31 IKK e.v. Psitinspapier zum Kalitinsvertrag Lösungsvrschlag Das Prinzip der Selbstverwaltung in der GKV muss gestärkt werden. Ein erster Schritt ist hierzu die Wiedereinführung der vllständigen Beitragssatzautnmie. Die Verankerung der Selbstverwaltung bei den Szialpartnern ist angemessen und hat sich bewährt. Eine Erweiterung der Listenfähigkeit wird abgelehnt. Die Innungskrankenkassen sehen Bestrebungen kritisch, nach denen aus den Listenwahlen grundsätzlich Persnalwahlen werden sllen. Ein Persönlichkeitswahlkampf entspricht nicht dem Charakter vn Szialwahlen. Die Arbeit der Selbstverwaltung muss stärker in den Fkus der Öffentlichkeit gerückt werden. Denn nur Transparenz über ihre Aufgaben und Einflussmöglichkeiten kann die Akzeptanz der Selbstverwaltung erhöhen. Hierzu zählt auch die alters- wie geschlechtsbezgene Ausgewgenheit der Selbstverwalter. Die Parität vn Versicherten- und Arbeitgebervertretern ist zu erhalten der herzustellen. Auch in Zukunft sind sie die tragenden Säulen unseres Gesundheitssystems. Die Innungskrankenkassen schlagen vr, die geltenden Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Arbeit in der szialen Selbstverwaltung einer Prüfung zu unterziehen und darauf hinzuwirken, dass Fragen einer Verbesserung der Vereinbarkeit vn Ehrenamt, Beruf und Familie in den Blick genmmen werden.. Stand:

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