Neuregelung der landesplanerischen Erfordernisse zu Einzelhandelsgroßprojekten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neuregelung der landesplanerischen Erfordernisse zu Einzelhandelsgroßprojekten"

Transkript

1 Neuregelung der landesplanerischen Erfordernisse zu Einzelhandelsgroßprojekten Aspekte eines Positionspapiers des LRV zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern Im Zuge der Fortschreibung des LEP Bayern 2006 gelang es nicht, das bisher gültige Ziel zu Einzelhandelsgroßprojekten, das bei der Sonderfortschreibung 2002 entstanden ist, zu ändern. Dies bedeutet, dass das Ziel auch weiterhin wie bislang im LEP 2003, B II , sowie nun im LEP 2006, B II , formuliert umzusetzen ist. Allerdings hat der Bayerische Ministerrat bei der Billigung des LEP 2006 beschlossen, dass dieses Ziel zeitnah geändert werden müsse. Das Unbehagen, das viele Verbandsvertreter, Bürgermeister und auch Landesplaner empfinden, wenn Entscheidungen auf der Basis dieses Ziels getroffen werden, basiert auf sehr unterschiedlichen Gründen, die wesentlich mit den heterogenen Interessenslagen dieser Gruppen zu tun haben. Während viele Bürgermeister das Einzelhandelsgroßprojekt als Aushängeschild und Trumpf im kommunalen Wettstreit mit den Nachbarkommunen sehen, beklagen sich die mittelständischen, meist noch selbstständigen Händler im Ortszentrum über die Konkurrenz der Filialisten auf der Grünen Wiese. Verkompliziert wird die Lage dadurch, dass die Gräben auch mitten durch die Akteursgruppen verlaufen: große Städte haben dabei andere Interessen als kleinere, Großbetriebe des Einzelhandels argumentieren gegen den Mittelstand, Kommunalpolitiker streiten mit Abgeordneten des Landtages. Ein wie auch immer geartetes, neues Ziel wird wegen dieser Ausgangslage nur dann effektiv umgesetzt werden können, wenn es gelingt, einen glaubhaften, nachvollziehbaren und offenen Weg bei der Entstehung dieses Zieles zu beschreiten. Zudem muss das neue Ziel auf einem überzeugenden Leitbild basieren, das eine möglichst ausgewogene und flächendeckende Verteilung von Einzelhandelseinrichtungen in allen Landesteilen anstrebt. Wenn dann von politischer Seite die Gedanken dieses Leitbilds noch offensiv vertreten und von der Verwaltung die entsprechenden Ziele konsequent umgesetzt werden, besteht die Hoffnung, dass sich die bayerische Landesplanung bei diesem Thema aus ihrer derzeit defensiven Position befreien kann. Eine lediglich kosmetische Korrektur des bisherigen Ziels wird dies nicht leisten können. Im Einzelnen sind für den LRV bei der Entstehung und Formulierung des Ziels folgende Punkte von wesentlicher Bedeutung:

2 2 1. Analyse der (räumlichen) Situation des Einzelhandels in Bayern Eines der Probleme, die in den meisten Diskussionen zum Einzelhandelsthema auftauchen, stellt das Informationsdefizit über die räumliche Verteilung von Verkaufsflächen dar. Da es eine aussagekräftige Handelsstatistik in Bayern nicht mehr gibt, lässt sich für die letzten Jahre kaum sagen, welche Betriebsformen, welche Branchen und welche Betriebsgrößen an den unterschiedlichen Makro- (verschiedene Zentralitätsstufen, nicht zentrale Orte) und Mikrostandorten (Stadtrand, Innenstadt, Grüne Wiese ) entstanden oder verschwunden sind. Zwar sind allgemeine Trends bekannt (z.b. Aussterben der Tante-Emma-Läden, Zunahme von Fachmärkten), genauere Informationen über die Entwicklung und Verteilung insbesondere großflächiger Handelsformen sind flächendeckend nicht verfügbar. Eine solche grundlegende Bestandserhebung stellt nach unserer Auffassung eine wesentliche Voraussetzung für die künftige Diskussion über das Einzelhandelsziel dar. Nur wer weiß, wie der heutige Status-quo tatsächlich aussieht und wie er entstanden ist, kann sich ernsthaft darüber Gedanken machen, welche Gesichtspunkte dieser Ist-Situation er für zufrieden stellend oder für verbesserungswürdig erachtet. Ein Gutachten, in dem vermeintlich der bisherige Beitrag der Landesplanung zur Einzelhandelsentwicklung in Bayern gemessen wird, kann dies nicht leisten. Hierzu ist eine umfassende, gutachtliche Betrachtung aller Determinanten der räumlichen Veränderungen im Einzelhandel notwendig. 2. Bewertung der räumlichen Situation des Einzelhandels in Bayern Wer nicht für sich entscheidet, welche Aspekte des Status-quo gut oder schlecht sind, wird diesen Zustand nicht überzeugend ändern können. Insbesondere das restriktive Handeln der Landesplanung rechtfertigt sich allein dadurch, dass ein Missstand in der räumlichen Entwicklung erkannt und auch als solcher benannt wird. Die politische Bewertung der räumlichen Situation ist die wesentlichste Grundlage für die nachfolgenden Schritte der Leitbild- und Zielfindung. Eine frühzeitige Bewertung und Diskussion des Status-quo im politischen Raum ist auch deshalb besonders wichtig, weil es den teilweise schmerzhaften Prozess einer (politischen) Konsensfindung nach vorne verlagert und damit weg von dem landesplanerischen Ziel. Erst wenn es gelingt, auf politischer Ebene durchaus im Dialog mit den betroffenen Interessensverbänden einen Grundkonsens darüber herzustellen, ob und ggf. was an der räumlichen Verteilung des Einzelhandels in Bayern zu kritisieren ist, kann der nachfolgende Schritt erfolgen.

3 3 3. Formulierung eines Leitbildes für die räumliche Entwicklung des Einzelhandels Die Formulierung eines Leitbildes für die künftige räumliche Entwicklung des Einzelhandels muss konsequenterweise auf der vorangegangenen Bewertung basieren. Ausgehend von einem weitgehenden Konsens über Stärken und Schwächen sollten nun Leitlinien einer Politik entwickelt werden, die diese Stärken erhält und die Schwächen abstellt. Wenn beispielsweise Defizite bei der Versorgung oder bei der Funktionsfähigkeit der zentralen Orte festgestellt werden, dann sollte im Leitbild der politische Wille zum Ausdruck gebracht werden, diese Defizite zu beheben (z.b. Verbesserung der Grundversorgung in nicht-zentralen Orten, keine Umnutzung von nicht-innenstadtrelevanten Sortimenten zu innenstadtrelevanten Sortimenten an peripheren Standorten). Die Formulierung eines Leitbildes, das evtl. bereits zugeschnitten auf spezifische Sortimentsgruppen und/oder Gebietskategorien Handlungsfelder einer ausgewogenen Einzelhandelspolitik bezeichnet, wird nur dann erfolgreich sein können, wenn die ersten beiden Schritte gründlich begangen wurden. Eckpunkte dieses Leitbildes könnten u.a. auch Eingang finden in die Grundsätze des LEP Bayern, ersetzen jedoch nicht die Formulierung von konkreteren Zielen, mit denen die gewünschte Entwicklung bei Bedarf - gesteuert werden muss. 4. Aufstellung von Zielen der Raumordnung Basierend auf dem Leitbild, das im Übrigen Auswirkungen auch auf andere Politikbereiche haben müsste (z.b. Städtebauförderung, Stadtplanung, Fiskal- und Ordnungspolitik), muss die Landesplanung nun versuchen, hinreichend konkrete Ziele der Raumordnung zu formulieren. Dabei kann es wie bisher - nicht darum gehen, eine Feinsteuerung im Sinne einer Optimierung der räumlichen Einzelhandelsversorgung zu erreichen; möglich wäre es jedoch, Mindeststandards für die Versorgungsqualität (z.b. eine bestimmte Verkaufsflächendichte für die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs) oder für die Funktionsfähigkeit zentraler Orte zu formulieren. Je nach den Ergebnissen der Leitbilddiskussion wären diese Mindeststandards entweder streng oder großzügig, immer jedoch möglichst konkret zu formulieren. Auch hinsichtlich der langsamen Agglomeration nichtgroßflächiger Einzelhandelsbetriebe an wenig oder nicht geeigneten Standorten besteht Regelungsbedarf, da die diesbezüglichen Ausführungen in den Handlungsanleitungen keine effektiven Möglichkeiten einer Steuerung gegeben haben und geben. Konkretere Ziele im Einzelhandelsbereich erscheinen dann legitim, wenn der Normgeber begründen kann, dass diese Ziele im Hinblick auf das gewünschte Leitbild erforderlich sind. Um den Zielcharakter auch nach den Maßstäben des ROG nicht zu gefährden, sollte versucht werden, bestimmte allgemeine, durchaus bewährte Ziele (z.b. der Erhalt der Funktionsfähigkeit zentraler Orte sowie der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich von geplanten Einzelhandelsgroßprojekten) wie bereits oben dargestellt konkreter zu formu-

4 4 lieren oder zumindest in der Begründung mit messbaren und nachvollziehbaren Standards zu versehen. 5. Prüfkriterien und Instrumente Beim Einsatz der Prüfkriterien in einem Raumordnungs- oder Bauleitplanverfahren kommt es darauf an, dass deren Anwendung zu einer möglichst genauen Umsetzung der Ziele der Raumordnung führt. Ist dies nicht der Fall, wird das Zielabweichungsverfahren zum permanenten Regulativ für die Erreichung der formulierten landesplanerischen Ziele, was letztlich jedoch zu einer faktischen Aushöhlung des Ziels selbst führt. Insofern wäre es unabhängig vom formulierten Leitbild und den daraus entwickelten Zielen ein wesentlicher Schritt, die eigentlichen Ziele wieder von den Prüfkriterien (z.b. der Kaufkraftabschöpfungsquote) zu trennen. Die potentielle Kaufkraftabschöpfung eines geplanten Projektes als wesentliches Kriterium für die landesplanerische Unbedenklichkeit eines Vorhabens hat sich grundsätzlich bewährt und ist in diesem Zusammenhang vom BayVGH auch als geeignetes Instrument anerkannt worden ( Globus-Entscheidung, Forchheim). Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass es sich bei der potentiellen Kaufkraftabschöpfung um ein Modell im wissenschaftstheoretischen Sinne handelt: eine stark vereinfachende, abstrakte Annahme mit dem Anspruch, einen Teil der Realität abzubilden. Nimmt man also die Kaufkraftabschöpfung als vereinfachendes Modell dafür her, zu entscheiden, ob ein Projekt zu einer Gefährdung der flächendeckenden Versorgung führt, dann hängt der Wert dieses Modells allein von den Ergebnissen ab, nicht jedoch davon, ob die Rahmenbedingungen der Annahme realitätsnah sind. Wesentlich ist allein, dass ein Modell gut geeicht ist und Ergebnisse liefert, die eine verlässliche Prognose der zukünftigen Situation ermöglichen. Die Einführung des Verflechtungsbereichs des innerstädtischen Einzelhandels hat zwar vordergründig die Realitätsnähe des Modells erhöht, nicht jedoch zu einer ausgewogeneren Handelsentwicklung geführt. Es steht zu befürchten, dass durch diesen Paradigmenwechsel eine Zunahme der Handelskonzentration in den größeren zentralen Orten zulasten kleinerer zentraler und nicht-zentraler Orte eingetreten ist. Dieses Ergebnis war und ist sicherlich nicht erwünscht. Will man die potentielle Kaufkraftabschöpfung als Prüfmaßstab erhalten und hierfür spricht vieles -, so sollte man zum einen zum sozioökonomisch begründeten Mittelbereich zurückkehren und zum anderen die max. zulässigen Kaufkraftabschöpfungsquoten je nach zentralörtlicher Einstufung des zentralen Ortes sowie des jeweiligen Sortiments differenzieren. Entsprechende Vorschläge des LRV hierzu wurden im Zuge der letzten LEP-Fortschreibungen der Obersten Landesplanungsbehörde vorgelegt. Diese Vorschläge müssten jedoch ebenso wie alle anderen Vorschläge zur Veränderung der Kaufkraftabschöpfungsquoten - anhand von ausführlichen Modellrechnungen im Hinblick auf den jeweiligen Zielerreichungsgrad noch geeicht und getestet werden.

5 5 Wichtig wäre auch, dass Möglichkeiten geschaffen werden, die aktuelle Versorgungssituation an einem Standort bei der Frage der Ansiedlung neuer Betriebe verstärkt zu berücksichtigen. Bislang spielt die Einzelhandelsausstattung an einem Makrostandort keine Rolle bei einer landesplanerischen Abstimmung für ein neues Einzelhandelsgroßprojekt. Ob Prüfkriterien und Instrumente künftig eher in der Begründung zu den Zielen oder in einer Handlungsanleitung festgelegt werden sollten, ist in diesem Zusammenhang nicht von entscheidender Bedeutung. Wichtig wäre jedoch, dass die Landesplanung künftig zunehmend auch weitere, innovative Instrumente wie den raumordnerischen oder städtebaulichen Vertrag, regionale Einzelhandelskonzepte oder neu - Verkaufsflächenzuschläge für besonders gut geeignete Mikrostandorte einsetzt, um die erarbeiteten Ziele zu erreichen. 6. Öffentlichkeitsarbeit Es ist davon auszugehen, dass die o.g. schrittweise und begründete Entwicklung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung zu einer maßgeblichen Erhöhung der Akzeptanz führen wird. Zusätzlich wird es jedoch erforderlich sein, diesen Teil der Landesentwicklungspolitik deutlich offensiver als bislang zu kommunizieren. Dies ist eine Aufgabe, der sich Politik und Verwaltung gleichermaßen zu stellen haben. Insbesondere dann, wenn die neuen Ziele zu einer spürbaren Beschneidung der kommunalen Planungshoheit oder unternehmerischer Entscheidungen führen sollten, ist eine entsprechende Kampagne, die den Sinn und die Vorteile dieser Spielregeln erklärt, von elementarer Bedeutung. Je offensiver und überzeugter man für eine Sache eintritt, desto eher wird man in der Lage sein, auch auf den ersten Blick unliebsame Entscheidungen glaubwürdig zu erklären. 7. Fazit Die anstehende Fortschreibung des LEP Bayern zum Einzelhandelsziel sollte zum Anlass genommen werden, eine grundlegende Analyse und Bewertung der Einzelhandelssituation in Bayern vorzunehmen. Das mittlerweile vom StMWIVT in Auftrag gegebene Gutachten hat eine andere Zielrichtung und wird dies nicht leisten können. Ohne eine umfassende Auseinandersetzung mit der Ist-Situation und einer darauf aufbauenden Leitbilddiskussion wird es aber angesichts der divergierenden Interessenslagen keine zufrieden stellenden Ergebnisse bei der Formulierung eines neuen Ziel(system)s geben. Dieser sicherlich kosten-, zeit- und arbeitsintensive Weg erscheint aus unserer Sicht in weiten Teilen ohne Alternative, wenn die Landesplanung auch weiterhin ihren Beitrag zu einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung in allen Landesteilen leisten will.

EINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend

EINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend EINZELHANDEL in der BAULEITPLANUNG Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend 21.03.2012 Gesetzliche Grundlagen 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - regelt die Zulässigkeit

Mehr

Regionaler Planungsverband Donau-Wald

Regionaler Planungsverband Donau-Wald Regionaler Planungsverband Donau-Wald Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Donau- Wald zur geplanten Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern für den Bereich Einzelhandelsgroßprojekte

Mehr

Raumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe

Raumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe Raumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe Ulrike Kessler Ständige Vertreterin des Abteilungsleiters der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg 04.07.2017 Struktur des

Mehr

Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel Ausgangslage und Verfahren Alexandra Renz Alexandra.Renz@stk.nrw.de 0211/837-1251 Aktueller Stand: Entwurf Heike Jaehrling Heike.Jaehrling@stk.nrw.de

Mehr

Körperschaft des öffentlichen Rechts. 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz Agglomeration -

Körperschaft des öffentlichen Rechts. 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz Agglomeration - R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Körperschaft des öffentlichen Rechts 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz 2.9.3 Agglomeration - März 2012 Inhaltsverzeichnis 3. Änderung

Mehr

Landesentwicklungsprogramm Bayern Anhörungsverfahren zur Gesamtfortschreibung

Landesentwicklungsprogramm Bayern Anhörungsverfahren zur Gesamtfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern Anhörungsverfahren zur Gesamtfortschreibung Stellungnahme des Aktionskreises City- und Stadtmarketing Bayern e.v. Bamberg, den 17.9.2012 Gesamtfortschreibung des LEP Bayern

Mehr

Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart

Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart Thomas Kiwitt Leitender Technischer Direktor Verband Region Stuttgart Region Stuttgart

Mehr

KONZEPT ZUR ENTWICKLUNG des Augsburger Einzelhandels bis zum Jahr 2010 / 2015

KONZEPT ZUR ENTWICKLUNG des Augsburger Einzelhandels bis zum Jahr 2010 / 2015 Stadtentwicklungsprogramm Augsburg 30 KONZEPT ZUR ENTWICKLUNG des Augsburger Einzelhandels bis zum Jahr 2010 / 2015 --------------------------------------------------- GMA-Entwicklungskonzept im Auftrag

Mehr

Impulsvortrag "Rechtlicher Rahmen" LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (Entwurf Stand 2012)

Impulsvortrag Rechtlicher Rahmen LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (Entwurf Stand 2012) Impulsvortrag "Rechtlicher Rahmen" LEP NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (Entwurf Stand 2012) Veranstaltung "Großflächiger Einzelhandel im Ruhrgebiet" am 15. Februar 2013 in Essen 1

Mehr

Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche REHK

Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche REHK Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche REHK Thomas Berger Seite 1 Gliederung I Das REHK Östliches Ruhrgebiet a) Daten und Fakten b) Inhalt c) Perspektiven

Mehr

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 126/2012 3. Sitzungsperiode Köln, den 11.12.2012 Tischvorlage für die 13. Sitzung des Regionalrates am 14. Dezember 2012 TOP 16b

Mehr

Möbeleinzelhandel Planen und Genehmigen Praxisbeispiele aus Bayern und dem Rest von Deutschland

Möbeleinzelhandel Planen und Genehmigen Praxisbeispiele aus Bayern und dem Rest von Deutschland Möbeleinzelhandel Planen und Genehmigen Praxisbeispiele aus Bayern und dem Rest von Deutschland Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg Dresden, Hamburg, Köln, München Dr. Stefan Holl,

Mehr

Handelsmonitor Oberrhein

Handelsmonitor Oberrhein Handelsmonitor Oberrhein Studienergebnisse Dr. Stefan Holl Offenburg, 21. September 2017 Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung

Mehr

STUTTGARTER GEOGRAPfflSCHE STUDIEN. Raumplanung und Versorgungsstandorte

STUTTGARTER GEOGRAPfflSCHE STUDIEN. Raumplanung und Versorgungsstandorte STUTTGARTER GEOGRAPfflSCHE STUDIEN Herausgegeben von Wolf Dieter Blümel, Christoph Borcherdt, Wolf Gaebe und Roland Hahn Schriftleitung: Klaus Kulinat Band 129 Rolf Kuntzer Raumplanung und Versorgungsstandorte

Mehr

Impuls: BIHK-Gutachten Das Zentrale-Orte-System in Bayern

Impuls: BIHK-Gutachten Das Zentrale-Orte-System in Bayern Fachtagung Innenstadtentwicklung..., Nürnberg, 17.10.2013 Impuls: BIHK-Gutachten Das Zentrale-Orte-System in Bayern Zur Funktionsfähigkeit von Innenstädten und verbrauchernaher Versorgung, IHK 1 Was wollen

Mehr

HANDELSFLÄCHEN IN BRANDENBURG UND BERLIN OHNE ENDE

HANDELSFLÄCHEN IN BRANDENBURG UND BERLIN OHNE ENDE HANDELSFLÄCHEN IN BRANDENBURG UND BERLIN OHNE ENDE Handelsforum der IHK von Brandenburg und Berlin Vortrag des Leiters der gemeinsamen Landesplanungsabteilung MDgt. Dr. Gerd Gebhardt Königs Wusterhausen,

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

Mehr

RV-Drucksache Nr. VIII-22/4. Planungsausschuss nichtöffentlich Verbandsversammlung öffentlich

RV-Drucksache Nr. VIII-22/4. Planungsausschuss nichtöffentlich Verbandsversammlung öffentlich Mössingen, 06.09.2011 Az.: 02.121/01.31 ba-ku RV-Drucksache Nr. VIII-22/4 Planungsausschuss 20.09.2011 nichtöffentlich Verbandsversammlung 18.10.2011 öffentlich Tagesordnungspunkt: Fortschreibung Regionalplan

Mehr

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung 3. NRW-Nahversorgungstag Handelsverband Nordrhein-Westfalen und Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland am 12. Februar 2014 in Hamm Folie 1 Gliederung

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Viktor Sigl und Bayerns Wirtschaftsminister Erwin Huber am 8. August 2007 zum Thema "Verstärkte Kooperation OÖ-Bayern bei Ansiedlung und Erweiterung

Mehr

REGIERUNG VON SCHWABEN

REGIERUNG VON SCHWABEN Geschäftszeichen: 24-8217.02/86 Firma BayWa Bau- und Gartenmärkte GmbH & Co. KG Parkring 31 85748 Garching Bearbeiter: Herr Weigand Augsburg, den 29. September 2014 Telefon: (0821) 327-2085 Telefax: (0821)

Mehr

REGIERUNG VON SCHWABEN

REGIERUNG VON SCHWABEN Geschäftszeichen: 24-8217.11/55 Fa. Holzer GmbH & Co. Vermietungs- und Beteiligungs-KG Donauwörther Straße 235 86154 Augsburg Bearbeiter: Dr. Florian Freund Augsburg, den 30. August 2013 Telefon: (0821)

Mehr

Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen

Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen Zahlen und Fakten ca. 266 km² Fläche, 17.837 Einwohner*, d.h. ca. 67 Einwohner/km² Kernstadt mit 14 Ortsteilen; in der Kernstadt 11.401

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für den Regierungsbezirk Regional- und Landesplanung in der Evaluierung wie können Innenstädte und Versorgungsbereiche nachhaltig gesteuert und gesichert werden? Referent: Camillo Huber-Braun,

Mehr

, , , , , , , ,14

, , , , , , , ,14 ANHANG Anhang 1: Flächenwachstum im Einzelhandel 1970-2005 Quelle: www.einzelhandel.de, 27.01.2006 Jahr (Stichtag 1. Januar) Anzahl Zunahme im Vergleich zum Vorjahr Verkaufsfläche in Mill. m 2 1966 54

Mehr

Großflächige Einzelhandelsprojekte in Baden- Württemberg Chancen und Risiken für den ortsansässigen Handel

Großflächige Einzelhandelsprojekte in Baden- Württemberg Chancen und Risiken für den ortsansässigen Handel Stadtmarketingtag Baden- Württemberg 2010 Herzlich Willkommen Großflächige Einzelhandelsprojekte in Baden- Württemberg Chancen und Risiken für den ortsansässigen Handel Swen Rubel, Geschäftsführer EHV

Mehr

GLOBUS sagt, dass im Halleschen Einkaufspark die für das typische GLOBUS SB-Warenhaus-Konzept benötigten Flächen nicht gegeben seien. Das ist falsch.

GLOBUS sagt, dass im Halleschen Einkaufspark die für das typische GLOBUS SB-Warenhaus-Konzept benötigten Flächen nicht gegeben seien. Das ist falsch. GLOBUS sagt, dass im Halleschen Einkaufspark die für das typische GLOBUS SB-Warenhaus-Konzept benötigten Flächen nicht gegeben seien. Das ist falsch. GLOBUS belegt im Halleschen Einkaufspark eine Fläche

Mehr

R E G I E R U N G V O N O B E R B A Y E R N MÄnchen,

R E G I E R U N G V O N O B E R B A Y E R N MÄnchen, R E G I E R U N G V O N O B E R B A Y E R N MÄnchen, 28.05.2009 24.1-8217-RO-04-08 Zimmer 4326 Klaus Lang Telefon 2753 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Lebensmittel- Vollsortimenters

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Informationsveranstaltung zur Vorbereitung von Raumordnungsverfahren (ROV) für f ein Hersteller-Direktverkaufszentrum in der überregional bedeutsamen Tourismusregion Lüneburger L Heide 14. Februar 2008

Mehr

Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung

Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung Der Rat der Stadt Gummersbach hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2008 den Beschluss über ein Nahversorgungs- und Zentrenkonzept (zentrale Versorgungsbereiche) für die Gesamtstadt gefasst. Das vom Rat

Mehr

Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen

Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen Dr. Torsten van Jeger Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt am Main, 4.11.2013 1. Grundproblem: Warum sterben Nahversorger

Mehr

A. Ausgangslage. 1. Großflächiger Einzelhandel

A. Ausgangslage. 1. Großflächiger Einzelhandel Trilaterale Vereinbarung zur gegenseitigen Information über Ansiedlungsvorhaben des großflächigen Einzelhandels und von Freizeitgroßeinrichtungen vom 7. November 2000 A. Ausgangslage 1. Großflächiger Einzelhandel

Mehr

Die Regionsbeauftragte für die Region Oberland bei der Regierung von Oberbayern

Die Regionsbeauftragte für die Region Oberland bei der Regierung von Oberbayern Die Regionsbeauftragte für die Region Oberland bei der Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 80534 München Ihr Zeichen/Ihr Schreiben vom Planungsverband Region Oberland Geschäftsstelle Region

Mehr

REGIERUNG VON SCHWABEN

REGIERUNG VON SCHWABEN Geschäftszeichen: 24-8217-4/15 WS SCHMID Grund und Boden Hochstraße 8 87778 Stetten / Allgäu Bearbeiter: Dr. Florian Freund Augsburg, den 02. Juni 2014 Telefon: (0821) 327-2338 Telefax: (0821) 327-12338

Mehr

Einzelhandel in der Landesplanung. Dr. Rainer Voß Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA/FU Hagen)

Einzelhandel in der Landesplanung. Dr. Rainer Voß Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Einzelhandel in der Landesplanung Dr. Rainer Voß Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Inhalte Ziele der Raumordnung Voraussetzungen Beispiele: INLOGPARC Stadt

Mehr

FOKUSNIEDERSACHSEN. Versorgungsstrukturen des Einzelhandels in Niedersachsen sichern. Einzelhandelsgroßprojekte in Niedersachsen steuern

FOKUSNIEDERSACHSEN. Versorgungsstrukturen des Einzelhandels in Niedersachsen sichern. Einzelhandelsgroßprojekte in Niedersachsen steuern Versorgungsstrukturen des Einzelhandels in Niedersachsen sichern Einzelhandelsgroßprojekte in Niedersachsen steuern Pulsierende Städte mit ansprechendem Einzelhandel sind für die Attraktivität eines Wirtschafts-

Mehr

RV Schwarzwald-Baar-Heuberg (0832) - Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einz. und sonstige großflächige Handelsbetriebe (8124)

RV Schwarzwald-Baar-Heuberg (0832) - Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einz. und sonstige großflächige Handelsbetriebe (8124) RV Schwarzwald- (0832) - Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe (8124) Informationen zum Metadatensatz (B.2.1) Metadatensatzidentifikator:

Mehr

Stadt-Umland. - ein gemeinsames Einzelhandelskonzept

Stadt-Umland. - ein gemeinsames Einzelhandelskonzept 1. Sitzung des AK-interkommunales Einzelhandelskonzept am 19. Februar 2008 zur Vorbereitung der -Umland-Konferenz am 18.04.2008 -Umland - ein gemeinsames Einzelhandelskonzept Gliederung I. Ein gemeinsames

Mehr

Das Düsseldorfer Stadtentwicklungskonzept Düsseldorf Wachstum fördern, Zukunft gestalten

Das Düsseldorfer Stadtentwicklungskonzept Düsseldorf Wachstum fördern, Zukunft gestalten Das Düsseldorfer Stadtentwicklungskonzept Düsseldorf 2020 + Wachstum fördern, Zukunft gestalten 1. Anlass Am 29. November 2006 beauftragte der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Verwaltung

Mehr

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 24.1-8217-AÖ-1-14 Zimmer 4326 Klaus-Dieter Lang Telefon 2753 München, 14.07.2014 Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Mömax Möbeldiscounters in der Stadt Neuötting, August-Unterholzner-Straße;

Mehr

Entwicklung und Attraktivitätssteigerung der. Innenstädte am Beispiel von Waren (Müritz)

Entwicklung und Attraktivitätssteigerung der. Innenstädte am Beispiel von Waren (Müritz) Entwicklung und Attraktivitätssteigerung der IHR TEXT Innenstädte am Beispiel von Waren (Müritz) Ihr Text Vortrag IHK Neubrandenburg 9. Mai 2016 Grundlagen und Ziele der Entwicklung des Heilbades Waren

Mehr

Regionale Einzelhandelskonzepte in NRW: Stand und Perspektiven

Regionale Einzelhandelskonzepte in NRW: Stand und Perspektiven Regionale Einzelhandelskonzepte in NRW: Stand und Perspektiven Wandel im Handel(n) am 16.11.2005 Frank Osterhage (ILS NRW) Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Fachdialog Bauleitplanung 2006

Fachdialog Bauleitplanung 2006 Fachdialog Bauleitplanung 2006 Neue Planungsinstrumente - Änderungsentwurf des BauGB Einzelhandelsurteile des BVerwG - Folgen für Planung und Zulassung von Bauvorhaben Das neue Landschaftsgesetz NRW -

Mehr

Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom , Seite 2

Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom , Seite 2 Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom 06.05.2009, Seite 2 1. Allgemeines Die wesentlichen Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes der Verbandsgemeinde Kirchberg sind: Erhalt und Ausbau

Mehr

L e i t b i l d 1. Menschenbild

L e i t b i l d 1. Menschenbild L e i t b i l d 1. Menschenbild Die Würde des Menschen ist unantastbar dies gilt uneingeschränkt für alle Menschen. Das bedeutet, dass jedem Respekt und Achtung, aber auch Toleranz und Akzeptanz entgegen

Mehr

Wer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt?

Wer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt? Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses und Fachmarktzentrums in Memmingen Wer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt? Entscheidungen der Regierung von Schwaben Entscheidungen der Stadt MM (

Mehr

Auswirkungsanalysen in der Praxis: Wie ist das mit dem worstcase?

Auswirkungsanalysen in der Praxis: Wie ist das mit dem worstcase? Auswirkungsanalysen in der Praxis: Wie ist das mit dem worstcase? Rechtliche Grundlagen für Einzelhandelsgutachten Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Dr. Alexander Köpfler Einzelhandelsgutachten

Mehr

Übersicht der Umfrageergebnisse kommunale Einzelhandelskonzepte in Hessen und Südhessen Sebastian Keck

Übersicht der Umfrageergebnisse kommunale Einzelhandelskonzepte in Hessen und Südhessen Sebastian Keck Übersicht der Umfrageergebnisse kommunale Einzelhandelskonzepte in Hessen und Südhessen Sebastian Keck Seite 1 Teilnehmer an der Befragung in Hessen: 40 von 46 Kommunen Teilnehmer in Südhessen Gesamt 41

Mehr

Atypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht -

Atypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht - Atypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht - Forum Einzelhandel Köln, 29. Juni 2017 Monika Kollmar, Niederlassungsleitung Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei

Mehr

Die Bedeutung des regionalen Einzelhandelskonzepts für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche - REHK

Die Bedeutung des regionalen Einzelhandelskonzepts für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche - REHK Die Bedeutung des regionalen Einzelhandelskonzepts für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche - REHK Thomas Berger Seite 1 Gliederung I Das REHK Östliches Ruhrgebiet a) Daten und Fakten b) Inhalt

Mehr

Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim

Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim Anlage 2 Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 29.09.2010 folgendem Konzept zur Einzelhandelsentwicklung in Weinheim zugestimmt: Das Einzelhandelskonzept

Mehr

Einzelhandel das ist neu!

Einzelhandel das ist neu! Einzelhandel 2018 - das ist neu! Aktuelle Entwicklungen im Landesplanungsrecht und Reaktionsmöglichkeiten des Einzelhandels Thomas Lüttgau Bedeutung der Landesplanung = Ziele der Raumordnung gemäß 1 Abs.

Mehr

Berufsverband der praktizierenden Landes- und Regionalplaner e.v. Mitgliederversammlung

Berufsverband der praktizierenden Landes- und Regionalplaner e.v. Mitgliederversammlung Berufsverband der praktizierenden Landes- und Regionalplaner e.v. Mitgliederversammlung 20. 05. 2015 Dr. Sebastian Wagner, Regierung von Oberbayern SG 24.2 LRV-Mitgliederversammlung 20. Mai 2015 1 Einzelhandel

Mehr

Nahversorgung. Planernetzwerk des RVR. Essen, Vortrag von Frau Heitfeld-Hagelgans und Herrn Piel

Nahversorgung. Planernetzwerk des RVR. Essen, Vortrag von Frau Heitfeld-Hagelgans und Herrn Piel Nahversorgung Planernetzwerk des RVR Essen, 08.05.2015 1 Vortrag von Frau Heitfeld-Hagelgans und Herrn Piel Gliederung Instrumentenkasten des Planungsrechts zur Steuerung des Einzelhandels Entwicklung

Mehr

Regionales Einzelhandelskonzept OWL Teil 2 (Reloaded) - Ausblick

Regionales Einzelhandelskonzept OWL Teil 2 (Reloaded) - Ausblick Regionales Einzelhandelskonzept OWL Teil 2 (Reloaded) - Ausblick Einzelhandelskooperation Südniedersachsen: Was wollen wir mehr?! 18. November 2008 Hendrik Schrenk Referatsleiter Verkehr, Stadt- und Regionalplanung

Mehr

Regionales Einzelhandelskonzept für die Region Ostwestfalen-Lippe

Regionales Einzelhandelskonzept für die Region Ostwestfalen-Lippe Regionales Einzelhandelskonzept für die Region Ostwestfalen-Lippe Minden-Lübbeke Herford Bielefeld Lippe Gütersloh Paderborn Höxter Das Regionale Konzept 2003 Die Region Ostwestfalen-Lippe mit ihren 70

Mehr

Regierung von Oberbayern

Regierung von Oberbayern Regierung von Oberbayern 24.1-8210-BGL-3-13 Zimmer 4326 Klaus-Dieter Lang Telefon 2753 München, 26.09.2013 Vereinfachtes Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Einkaufszentrums in der Stadt Bad

Mehr

Der Regionsbeauftragte für die Region München bei der Regierung von Oberbayern

Der Regionsbeauftragte für die Region München bei der Regierung von Oberbayern Der Regionsbeauftragte für die Region München bei der Regierung von Oberbayern Anlage zu Drucksache Nr. 01/04 183. Sitzung, 17.02.2004 Regionaler Planungsverband München Uhlandstraße 5 80336 München Ihr

Mehr

Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Neunkirchen

Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Neunkirchen Einzelhandelskonzept der Einzelhandelskonzept der Vorstellung der Ergebnisse im Stadtrat Dr. Karsten Schreiber 19. Dezember 2012 Stand: 08/2007 12/2012 Folie 1 Einzelhandelskonzept der Zielsetzung des

Mehr

REGIONALVERBAND HEILBRONN-FRANKEN Verbandsversammlung. VORLAGE (VV) 9/120 Anlagen: 2

REGIONALVERBAND HEILBRONN-FRANKEN Verbandsversammlung. VORLAGE (VV) 9/120 Anlagen: 2 REGIONALVERBAND HEILBRONN-FRANKEN Verbandsversammlung 7. Juli 2017 öffentlich - Tagesordnungspunkt 2 Bearbeiter: Dr. Martin Heberling VORLAGE (VV) 9/120 Anlagen: 2 16. Änderung Regionalplan Heilbronn-Franken

Mehr

Fehlervermeidung bei Einzelhandelskonzepten: Was geht und was geht nicht? vhw-praxisseminar, München, 16. September 2010

Fehlervermeidung bei Einzelhandelskonzepten: Was geht und was geht nicht? vhw-praxisseminar, München, 16. September 2010 Fehlervermeidung bei Einzelhandelskonzepten: Was geht und was geht nicht? vhw-praxisseminar, München, 16. September 2010 Klaus Füßer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Berlin, Leipzig Maßgebliche

Mehr

TOP 9: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Teilfortschreibung

TOP 9: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Teilfortschreibung Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern am 27.09.2016 TOP 9: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Teilfortschreibung Thomas Bauer Regierung von Oberbayern, SG 24.1, Raumordnung,

Mehr

Flächenentwicklung und Klimaschutz in gemeinsamer Verantwortung

Flächenentwicklung und Klimaschutz in gemeinsamer Verantwortung Flächenentwicklung und Klimaschutz in gemeinsamer Verantwortung Landesplanerische Aspekte Rosenheim, 25.03.2010 Klimarelevante Handlungsfelder der Kommunen Energieverbrauch und CO2-Emissionen der kommunalen

Mehr

C Rahmenbedingungen der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm

C Rahmenbedingungen der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm C Rahmenbedingungen der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm Die einzelhandelsrelevanten räumlichen Grundlagen zur Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm umfassen eine Reihe unterschiedlicher Aspekte, die weitgehend permanent

Mehr

Planungsausschuss öffentlich

Planungsausschuss öffentlich BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,

Mehr

Die Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben: Was ist nach der neuen Rechtsprechung noch zulässig?

Die Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben: Was ist nach der neuen Rechtsprechung noch zulässig? Die Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben: Was ist nach der neuen Rechtsprechung noch zulässig? CoRE Handelsimmobilientag, 26.10.2017 Dr. Mark Butt Überblick: Regelungen des LEP Bayern 2013 Überblick:

Mehr

KidStock. Neue Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg

KidStock. Neue Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg KidStock Neue Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg NEUE NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE BADEN-WÜRTTEMBERG 1 NEUE NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE BADEN-WÜRTTEMBERG 2 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, zahlreiche

Mehr

Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim

Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim Teichstraße 14 79539 Lörrach T 07621 91550-0 F 07621 91550-29 Arndtstraße 10 44135 Dortmund T 0231 534555-0

Mehr

Einzelhandelskonzept der Region Hannover Erfahrungen und Instrumente

Einzelhandelskonzept der Region Hannover Erfahrungen und Instrumente Einzelhandelskonzept der Region Hannover Erfahrungen und Instrumente Vortrag von Prof. Dr. Axel Priebs Erster Regionsrat der Region Hannover beim Regionalverband Südniedersachsen am 18.11.2008 Ziel: Erhalt

Mehr

Fortschreibung des Regionalen Zentren- und Märktekonzeptes Neckar-Alb

Fortschreibung des Regionalen Zentren- und Märktekonzeptes Neckar-Alb Fortschreibung des Regionalen Zentren- und Märktekonzeptes Neckar-Alb Verbandsversammlung Zentrale Ergebnisse ppa. Matthias Prüller 1 von 20 Übersicht Ziele: Fortschreibung der Einzelhandelsdaten in der

Mehr

Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen planvoll steuern!

Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen planvoll steuern! Heinz Konze, Michael Wolf URN: urn:nbn:de:0156-3731028 CC-Lizenz: BY-NC-ND 3.0 Deutschland S. 4 bis 8 Aus: Heinz Konze, Michael Wolf (Hrsg.) Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen planvoll steuern! Arbeitsberichte

Mehr

Es wird immer regionaler: Beispiele regionaler Einzelhandelskonzepte aus Nordrhein-Westfalen

Es wird immer regionaler: Beispiele regionaler Einzelhandelskonzepte aus Nordrhein-Westfalen Workshop der Metropolregion Hamburg Regionale Kooperation am 13. Januar 2003 Es wird immer regionaler: Beispiele regionaler Einzelhandelskonzepte aus Nordrhein-Westfalen Dipl.-Ökon Ökon.. Heinz Konze,,

Mehr

Periphere Standorte von Metropolregionen Spielzeugstadt Sonneberg

Periphere Standorte von Metropolregionen Spielzeugstadt Sonneberg Periphere Standorte von Metropolregionen Spielzeugstadt Sonneberg 19.Regionalplanertagung des Freistaates Thüringen am 24.und 25.09.2014 in Sonneberg Dr. Heiko Voigt, Hauptamtlicher Beigeordneter der Stadt

Mehr

Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept

Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Stadtentwicklungsreferat / Stadtplanungsamt im September 2010 Auftraggeber: Stadt Aschaffenburg Stadtplanungsamt Dalbergstraße 15 63739 Aschaffenburg Ansprechpartner:

Mehr

ForumPlanenBauen Kommunale Planungshoheit am Ende. Dipl.Ing. Richard Leibinger, Oberbürgermeister

ForumPlanenBauen Kommunale Planungshoheit am Ende. Dipl.Ing. Richard Leibinger, Oberbürgermeister ForumPlanenBauen Kommunale Planungshoheit am Ende Dipl.Ing. Richard Leibinger, Oberbürgermeister Die Veränderungen in der Planungshoheit der Kommunen wird exemplarisch dargestellt am angewandtem Beispiel

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Grundlagen zum großflächigen Einzelhandel und dessen Standortanforderungen... 16

Inhaltsverzeichnis. 2. Grundlagen zum großflächigen Einzelhandel und dessen Standortanforderungen... 16 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... VI Tabellenverzeichnis... VII Tabellenverzeichnis Anhang... IX Kartenverzeichnis... X Abkürzungsverzeichnis... XII 1. Einleitung... 1 1.1 Anlass und Problemstellung...

Mehr

Gemeinde Pommelsbrunn 3. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Hohenstadt

Gemeinde Pommelsbrunn 3. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Hohenstadt Gemeinde Pommelsbrunn 3. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Hohenstadt Begründung 26.5.2011 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts + ortsplanung

Mehr

banque privée Vermögensplanung

banque privée Vermögensplanung DE banque privée Vermögensplanung Vermögensplanung Vermögensplanung : Eine exklusive und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistung. Sie erhalten eine klare Vorstellung von Ihrem Vermögen, seiner

Mehr

Sie vor allem. Vermögensplanung

Sie vor allem. Vermögensplanung Sie vor allem Vermögensplanung Vermögensplanung: Eine exklusive und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistung. Sie erhalten eine klare Vorstellung von Ihrem Vermögen, seiner Verwaltung und seinen

Mehr

Leitlinien für Bürgerbeteiligung bei der Stadtverwaltung Soest

Leitlinien für Bürgerbeteiligung bei der Stadtverwaltung Soest Leitlinien für Bürgerbeteiligung bei der Stadtverwaltung Soest Präambel Der Rat der Stadt Soest hat in seiner konstituierenden Sitzung im Juli 2014 beschlossen, verstärkt die Bürgerbeteiligung sowie Anregungen

Mehr

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)

Frage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ) 1. Warum erfolgt eine erneute Teilfortschreibung im Bereich Erneuerbare Energien? Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Energiewende. Dabei hat die Windenergie unter den Erneuerbaren Energieträgern

Mehr

Wer hat Angst vorm bösen Wolf? Werkstattbericht GMA-Langzeitstudie

Wer hat Angst vorm bösen Wolf? Werkstattbericht GMA-Langzeitstudie Wer hat Angst vorm bösen Wolf? Werkstattbericht GMA-Langzeitstudie München, 13. November 2014 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg Dresden, Hamburg, Köln, München Geschäftsführer:

Mehr

Thementisch 1: Einzelhandel in Gewerbegebieten

Thementisch 1: Einzelhandel in Gewerbegebieten Thementisch 1: Einzelhandel in Gewerbegebieten a) Wie beurteilen Sie den Einzelhandelsausschluss im Gewerbe und das Selbstvermarktungsprivileg? Halten Sie es für sinnvoll, dass zentrenrelevanter Einzelhandel

Mehr

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF

BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA VA PA 52 RR TOP 6 Datum 20.06.2013 Ansprechpartner/in: Herr Weiß Telefon: 0211/475-2406 Bearbeiter/in: Frau Arimond Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen

Mehr

Steuerung der Windenergie im Regionalplan

Steuerung der Windenergie im Regionalplan Steuerung der Windenergie im Regionalplan Rahmenbedingungen Regelungsinhalte Vorgehen Stand der Fortschreibung SG 24.1, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1 Rechtliche Rahmenbedingungen Neues Bayerische

Mehr

Aufstellung eines Bebauungsplans "Sondergebiet Handel Ziegelstraße"

Aufstellung eines Bebauungsplans Sondergebiet Handel Ziegelstraße Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache Nr. 034/FB4/2015/1 Beratungsfolge Termin Behandlung Stadtausschuss 16.03.2015 nicht öffentlich Bauausschuss 13.04.2015 nicht öffentlich Stadtrat der Großen Kreisstadt

Mehr

Endbericht. Einzelhandelskonzept. Stadt Moosburg a.d.isar. Juli 2009

Endbericht. Einzelhandelskonzept. Stadt Moosburg a.d.isar. Juli 2009 Einzelhandelskonzept Stadt Moosburg a.d.isar Endbericht Juli 2009 Vorgelegt von Department für Geographie iq-projektgesellschaft Luisenstraße 37 80333 München Einzelhandelskonzept Stadt Moosburg a.d. Isar

Mehr

Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet

Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet Gemeinde Bühlertann GRDrs 41/2012 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 09.07.2012 Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet Beschlussvorlage

Mehr

Sitzung des Planungsausschusses am in Memmingen. Beratungsunterlage ( PA-1231)

Sitzung des Planungsausschusses am in Memmingen. Beratungsunterlage ( PA-1231) Sitzung des Planungsausschusses am 23.10.2018 in Memmingen Beratungsunterlage TOP 2 Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller; Plansätze zu den Standorten für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe

Mehr

Leitbild & Verhaltenskodex

Leitbild & Verhaltenskodex Leitbild & Verhaltenskodex der Stadt Parchim Leitbild & Verhaltenskodex Stadt Parchim 2 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiter der Stadtverwaltung stehen im Dienste der Bevölkerung mit dem

Mehr

Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB)

Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) Ein unbekanntes Wesen? Bild einfügen (Cover Small) Dr. Florian Michallik Gliederung I. Warum sind ZVB so wichtig? II. Was ist ein ZVB? III. Wo fängt er an? Wo hört er

Mehr

Satzung der Barlachstadt Güstrow

Satzung der Barlachstadt Güstrow Satzung der Barlachstadt Güstrow Anlage 2 über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 7 Real- SB- Warenhaus mit 9 Wohneinheiten 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung - September

Mehr

Leitbild und Zukunftsstrategie Hoyerswerda Zielstellung. 2. Das Verfahren der Leitbildentwicklung. 3. Leitbildaufbau

Leitbild und Zukunftsstrategie Hoyerswerda Zielstellung. 2. Das Verfahren der Leitbildentwicklung. 3. Leitbildaufbau 1. Zielstellung 2. Das Verfahren der Leitbildentwicklung 3. Leitbildaufbau 1 1. Zielstellung Wie wird Hoyerswerda 2025 aussehen, wie werden wir in unserer Stadt leben? Wissen unsere Bürger, in welche Richtung

Mehr

Gutachten zu den LEP-Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in Bayern

Gutachten zu den LEP-Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in Bayern Auftraggeber: BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR UND TECHNOLOGIE, München Gutachten zu den LEP-Regelungen zum großflächigen Einzelhandel in Bayern Kurzfassung April 2009

Mehr

Tischvorlage für die 11. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 09. Dezember 2016

Tischvorlage für die 11. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 09. Dezember 2016 Bezirksregierung Köln Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache Nr. RR 131/2016 Tischvorlage für die 11. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 09. Dezember

Mehr

Landesentwicklungsbericht 2015 (LEB 2015) Hintergrund und Aufbau

Landesentwicklungsbericht 2015 (LEB 2015) Hintergrund und Aufbau Landesentwicklungsbericht 2015 (LEB 2015) Hintergrund und Aufbau 1 Erarbeitungsgrundsätze LEB 2015 Gesetzlicher Auftrag nach 17 Abs. 1 Satz 2 SächsLPlG Berichtszeitraum 01.01.2010 31.12.2014 Erster Evaluierungsbericht

Mehr

Diese Formulierung gab den beteiligten Trägern öffentlicher Belange Anlass zur Sorge betreffend der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel:

Diese Formulierung gab den beteiligten Trägern öffentlicher Belange Anlass zur Sorge betreffend der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel: cima Berliner Allee 12 30175 Hannover Oertzen Projektentwicklung GmbH Rathausstr. 7 21423 Winsen Stadt+Regionalentwicklung Handel Marketing Digitale Stadt Management Wirtschaftsförderung Immobilien cima-stellungnahme

Mehr

Regierung von Niederbayern

Regierung von Niederbayern Regierung von Niederbayern Regierung von Niederbayern - Postfach - 84023 Landshut Möbel Wanninger e.k. Aiterhofener Straße 222 94315 Straubing Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte angeben)

Mehr

Flächenentwicklung und Klimaschutz in gemeinsamer Verantwortung Landesplanerische Aspekte

Flächenentwicklung und Klimaschutz in gemeinsamer Verantwortung Landesplanerische Aspekte Flächenentwicklung und Klimaschutz in gemeinsamer Verantwortung Landesplanerische Aspekte Ingolstadt, 30.04.2010 Übersicht 1. Klimarelevante Handlungsfelder der Kommunen 2. Entwicklung der Flächeninanspruchnahme

Mehr