Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst. Projektgruppe Entgelt/ leistungsorientierte Vergütung (A3)

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1 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin den Nr. 117/03 Neugestaltung Tarifrecht öffentlicher Dienst Projektgruppe Entgelt/ leistungsorientierte Vergütung (A3) Die zweite Sitzung der Projektgruppe A3 Entgelt und leistungsorientierte Vergütungsbestandteile fand am 29. und 30. September 2003 in Leipzig statt. Im Mittelpunkt stand die Erörterung des Themenkomplexes leistungs- und ertragsorientierte Vergütungsbestandteile. Allerdings sind auch erste Fragen der zukünftigen Tabellenstruktur besprochen worden. In einigen grundlegenden Fragen des Themenkomplexes Leistungsund Ertragsorientierung konnte mit den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes Übereinstimmung erzielt werden. So ist beispielweise festgestellt worden, dass leistungsorientierte Vergütungsbestandteile die Motivation erhöhen sollen, dass sie ein Element in der Personalentwicklung sein können und die Führungs- und Eigenverantwortung stärken sollen. Diese Vergütungsbestandteile können sowohl an einzelne als auch an Gruppen für den wirtschaftlichen Erfolg, für eine besondere Arbeitsquantität- und/oder qualität oder für sparsamen Ressourceneinsatz bezahlt werden. Sie dürfen sich nicht auf die nicht leistungsbezogenen Eigenschaften einer Person beziehen. Ebenfalls Einigkeit herrschte in der Projektgruppe, dass der Leistungsbegriff sich nur auf die Aufgaben zu beziehen hat, dass Ziele in der regulären Arbeitszeit erreichbar und dass geeignete Rahmenbedingungen (Personal- und Sachausstattung) vorhanden sein müssen. Die tarifliche Rahmenvereinbarung soll flächendeckend gelten und die konkrete betriebliche Ausgestaltung ermöglichen. Die Teilnahme an Einzelzielvereinbarungen ist für die Beschäftigten freiwillig. Trotz der Einigkeit in diesen grundlegenden Punkten zeigte sich Dissens in den Fragen der Ausgestaltung. Arbeitgeberseitig wurde ein Modell einer Tabelle eingebracht, dass die horizontale Stufung unter reinen Leistungsgesichtspunkten und eine vertikale Stufung in jeder Vergütungsgruppe unter arbeitsmarkt- und wettbewerbspolitischen Ge- 1

2 sichtspunkten vorsieht. Nach längerer Debatte rückte ein Modell in den Mittelpunkt, dass bei Abkehr von bisherigen lebensalterbezogenen Stufen Erfahrungsstufen vorsieht, deren Erreichen auf Basis einer Leistungsbewertung verkürzt und verlängert werden können. Im Rahmen der vertikalen Spreizung wurde seitens der Vertreter/innen von ver.di vorgeschlagen, über die Möglichkeit von Abweichungen von der Tabelle auf Grundlage spartenspezifischer Tarifverträge nachzudenken. Regionale Spreizungen seien unter Berücksichtigung der zur Zeit insbesondere in der TdL geführten Debatte nicht vorstellbar. Fragen der finanziellen Ausgestaltung der leistungs- und ertragsorientierten Vergütungsbestandteile und die Arten der Leistungsbewertung werden in den kommenden Treffen der Projektgruppe diskutiert. Die nächste Sitzung findet am 20. und in Erfurt statt. Die gemeinsame Niederschrift ist als Anhang beigefügt. 2

3 Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts ö.d. 2. Beratung der Projektgruppe A3 Entgelte, Sonderentgelte, Leistungsanreizsysteme zwischen Bund, TdL und VKA einerseits und ver.di andererseits am 29./30. September 2003 in Leipzig I. Teilnehmer siehe Anwesenheitsliste (Anlage) II. III. Tagesordnung 1. Welche Funktion soll leistungs-/ertragsorientierte Bezahlung erfüllen? 2. Wofür werden leistungs-/ertragsorientierte Elemente bezahlt? 3. Was soll eine Regelung gewährleisten? 4. Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt es und wer entscheidet darüber? 5. Wie und durch wen wird Leistung festgestellt und bewertet? 6. Wie erfolgt die Finanzierung? Beratungsergebnisse 1. Welche Funktion soll leistungs-/ertragsorientierte Bezahlung erfüllen? a) Konsenspunkte Motivation der AN, Gerechtigkeit der Bezahlung, Thematisierung von Leistung und Ergebnissen durch Vorgesetzte, Imagepflege des ö.d., Vertrauenssicherung, Systematik, Qualität und Effektivität öffentlicher Dienstleistung, Personalentwicklung, Stärkung der Führungsverantwortung und der Eigenverantwortung, b) Dissenspunkte c) weiteres Vorgehen 3

4 2. Wofür werden leistungs-/ertragsorientierte Elemente bezahlt? a) Konsenspunkte Arbeitsergebnis, wirtschaftlicher Erfolg, Einzel- und/oder Gruppenleistung, besondere Arbeitsqualität, besond. Arbeitsquantität und besond. wirtschaftlicher Ressourceneinsatz (Einnahmenmehrung/Ausgabenminderung), nicht für nichtleistungsbezogene Eigenschaften einer Person b) Dissenspunkte c) weiteres Vorgehen 4

5 3. Was soll eine Regelung gewährleisten? a) Konsenspunkte aufgabenbezogener Leistungsbegriff, Erreichbarkeit in regulärer Arbeitszeit, geeignete Rahmenbedingungen für Leistungserbringung müssen geklärt sein, keine arbeitsrechtlichen Nachteile bei Nichterfüllung der besonderen Leistung, Teilnahme aller Beschäftigten, flächendeckende Geltung einer Rahmenvereinbarung, Freiwilligkeit der Einzelzielvereinbarung, b) Dissenspunkte c) weiteres Vorgehen Kann - Regelung auf Arbeitgeberseite für Leistungsprämien (beiderseitige Abhängigkeit von Finanzierungsfragen) - noch zu klären - 4. Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt es und wer entscheidet darüber? An Hand einer von den Arbeitgebern vorgelegten Variante (in die horizontalen Tabellenstufen integrierte Leistungszulagen und leistungsunabhängige vertikale Bandbreiten) ergab sich folgender Verhandlungsstand a) Konsenspunkte Abkehr vom Lebensaltersprinzip, Stufung, die unter Leistungsgesichtpunkten auf der Basis von Leistungsbewertung verkürzt oder verlängert werden kann, Erfahrungszuwachs nur bei durchschnittlicher Leistung zu berücksichtigen, variable leistungs- /ertragsbezogene Vergütungsbestandteile als Teil des Entgeltsystems Kombination von Leistungs- und Erfahrungsgesichtspunkten leistungs-/erfahrungsabhängige Stufen, Leistungszulagen, Leistungsprämien, Erfolgsprämie (z.b. jahresbezogen) als unterschiedliche Ausgestaltungsformen b) Dissenspunkte Denkmodell-Tabelle vertikale Bandbreiten nicht unter arbeitsmarktpolitischen Ge- 5

6 sichtspunkten, ggf. spartenspezifisch (ver.di), zur Zeit keine regionale Differenzierung der vertikalen Tabellenspreizung vorstellbar (ver.di); dem gegenüber für Arbeitgeber erforderlich c) weiteres Vorgehen? weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten sind Thema der nächsten Sitzung (z.b. Marge linearer Variabilität) 5. Wie und durch wen wird Leistung festgestellt und bewertet vertagt 6. Wie erfolgt die Finanzierung? vertagt IV. Festlegungen V. Hinweise an die Lenkungsgruppe / andere Projektgruppen VI. Nächste Sitzung 20. November 2003, 1400 Uhr in Erfurt Der vorstehende Wortlaut der Niederschrift wurde in der Sitzung am zwischen allen Teilnehmern abgestimmt. Leipzig, den gez. Klapproth 6

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