INFOS & TIPPS SEPTEMBER 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INFOS & TIPPS SEPTEMBER 2014"

Transkript

1 INFOS & TIPPS SEPTEMBER 2014 Viele interessante Lohn- und Gehaltsabrechnungsrelevante Themen. Liebe Klientinnen und Klienten! In Ihrem unternehmerischen Alltag stehen Sie vor vielen Herausforderungen. Vor allem die Führung von Mitarbeitern ist verantwortungsvolle Aufgabe. Da bleibt oft keine Zeit für den dazugehörigen Arbeitsrechtsparagrafendschungel.. Daher begleiten wir Sie gerne persönlich und professionell in allen relevanten Personalabrechnungsthemen. In dieser Ausgabe möchten wir auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Arbeitszeitaufzeichnungen hinweisen und sie somit vor unnötigen finanziellen Belastungen (Strafen von Behörden, Arbeitsrechtsklagen von Mitarbeitern) bewahren. Weitere Themen in dieser Ausgabe: Arbeitszeitaufzeichnungen sind Pflicht und keine Kür! GPLA-Prüfungen das Wichtigste in Kürze Aushilfen Übersicht Lohnsteuer und Sozialversicherung Fahrtkosten und KFZ News und Überblick inkl. Info zum neuen Pendlerrechner Reisekostenüberblick Überblick über die Beendigung von Dienstverhältnissen Thema Bau: BUAG wer ist betroffen? INHALTE Arbeitszeitaufzeichnungspflicht... 2 GPLA-Prüfungen... 2 Fahrtkosten und KFZ News und Überblick... 3 Reisekostenüberblick... 3 Aushilfen Übersicht Lohnsteuer und Sozialversicherung... 4 Beendigung von Dienstverhältnissen... 5 BUAG wer ist betroffen?... 7 Edith Riemer & Team

2 Arbeitszeitaufzeichnungspflicht Aufzeichnungspflicht besteht für alle Betriebe, auch für Kleinbetriebe mit nur einem oder wenigen Mitarbeitern! Die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht wird durch das Arbeitsinspektorat überprüft. Die Nichteinhaltung führt zu Strafsanktionen gegen den Arbeitgeber. Bei Gleitzeit und Außendiensttätigkeit darf der Arbeitnehmer selbst die Arbeitszeitaufzeichnungen führen. Davon ist aber abzuraten bzw. zumindest zu kontrollieren, weil einerseits die Arbeitszeitaufzeichnungen Grundlage der Entlohnung sind, andererseits fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen die Strafbarkeit des Unternehmens zur Folge haben. Der Arbeitnehmer sollte mit seiner Unterschrift jedenfalls regelmäßig die Richtigkeit der Arbeitsaufzeichnungen bestätigen. Dadurch kann sich der Arbeitgeber vor der unberechtigten Geltendmachung von Überstunden schützen! Falls Sie noch keine Aufzeichnungen führen: Bitte wenden Sie sich an uns wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen Formulare etc. zur Verfügung! GPLA-Prüfungen welche Unterlagen werden benötigt Die GPLA ist die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben wie Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), Kommunalsteuer und Sozialversicherungsbeiträge in einem Prüfvorgang. Die maßgeblichen Unterlagen für die Prüfung bestehen aus: Lohnunterlagen (Lohnkonten, Abrechnungen mit der BUAK) Arbeitszeitaufzeichnungen (inkl. Urlaubs-, Krankenstands- und andere Abwesenheitsaufzeichnungen, Überstundenaufzeichnungen) Betriebsvereinbarungen Dienstverträge Reisekostenunterlagen (inkl. Fahrtenbücher) Prüfberichte der letzten Lohnsteuer-, Sozialversicherungs-, Kommunalsteuer und Betriebsprüfungen Sämtliche Geschäftsbücher, wie Jahresabschlüsse, Buchhaltung und Belege, Kassabücher. Weiters wird die Einhaltung der Versicherungs-, Melde- und Beitragsbestimmungen der Sozialversicherung sowie die richtige Abfuhr der Lohnsteuer und Kommunalsteuer festgestellt. Alle Dienstgeber werden mit dem Ziel einer flächendeckenden Prüfung in regelmäßigen zeitlichen Abständen (drei bis maximal fünf Jahre) geprüft. Im Anlassfall ist auch eine Prüfung in kürzeren Zeitabständen möglich. Im Bereich der Lohnsteuer, DB und DZ kann eine Selbstanzeige noch vor der Prüfung erstatten werden, welche eine strafbefreiende Wirkung hat. Das Sozialversicherungsrecht kennt die Möglichkeit der Selbstanzeige jedoch nicht. Ausführungen ohne Gewähr Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten! [2]

3 Fahrtkosten und KFZ News und Überblick KFZ-Sachbezug Anhebung des Höchstwertes ab dem Der Sachbezug für die unentgeltliche Privatnutzung eines dienstgebereigenen KFZ wird mit 1,5% der KFZ Anschafffungskosten pro Monat berechnet und in der Lohn/Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Der monatliche Höchstbetrag von bisher 600,-- wurde ab auf 720,-- angehoben. Dieser Sachbezugswert entspricht Anschaffungskosten von ,--. Das bedeutet nicht nur ein niedrigeres Netto für den Dienstnehmer sondern auch mehr Abgaben für den Dienstgeber. Pendlerrechner des BMF reparaturbedürftig Die Frist für die Abgabe des Pendlerrechnerausdruckes beim Arbeitgeber wurde vom auf den verschoben. Das BMF überarbeitet die erst am veröffentlichte Berechnung des Pendlerpauschales und Pendlereuros, um der Realität näher zu kommen, weil es erkannte, dass einige Ergebnisse absurd und lebensfremd sind. Es geht um einen realistischen Ansatz der Durchschnittsgeschwindigkeit insbesondere zu Stoßzeiten, Verbesserung bei Gleitzeit sowie der Definition der kürzesten Strecke, wenn sie nicht als die beste erscheint. Wurde der Ausdruck L 34 EDV bereits abgegeben und ist eine Verbesserung zu erwarten, ist er neuerlich beim Dienstgeber abzugeben. ( Mit Öffis zur Arbeit zahlt sich aus! Fahrkostenersätze und zuschüsse(wenn der Arbeitgeber für die Fahrtkosten für die Strecke Wohnung Arbeitsstätte Wohnung aufkommt) Jobticket: Der Arbeitgeber übernimmt direkt die Kosten für das Massenverkehrsmittel (auf seine Rechnung Name des Arbeitnehmers muss enthalten sein) diese Kostenübernahme ist sozialversicherungs-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenbefreit! Keine Pendlerpauschale! Kostenzuschüsse und Fahrkostenersätze: Wenn die Voraussetzungen des Jobtickets nicht gegeben sind und der Arbeitgeber trotzdem einen Zuschuss bzw. Ersatz bezahlt, sind diese nur sozialversicherungsfrei (max. Kosten für Massenbeförderungsmittel, wenn es keines gibt, bis 25% des amtlichen km-geldes 0,11/km) lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig! Dafür kann für den Dienstnehmer, im Gegensatz zum Jobticket, die Pendlerpauschale in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Benützung eines Dienstgeber-KFZ: Der Sachbezug ist sozialversicherungs-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig. Außerdem darf seit keine Pendlerpauschale mehr berücksichtigt werden! Reisekostenüberblick Taggelder In Österreich beträgt das Taggeld für Inlandsreisen 26,40 für min. 12 Stunden Dienstreise. Wenn eine Dienstreise nur 3 Stunden oder weniger dauert gibt es kein Taggeld über 3 Stunden 2,20 ( 26,40/12) pro Stunde (sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei). Achtung: bei einigen Kollektivverträgen gibt es speziellere Tagessätze und Regelungen, jedoch besteht die Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbefreiung nur für die oben angeführten Bedingungen und Beträge. Bei Auslandsdienstreisen gibt es für jedes Land eigene Tages- und Nächtigungsgelder (z.b. Deutschland Taggeld: 35,30) Ausführungen ohne Gewähr Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten! [3]

4 Nächtigungsgeld Wenn der Arbeitnehmer die Rechnung für die Nächtigung vorlegt, werden diese zur Gänze übernommen und sozialversicherungs- und lohnsteuerbefreit (wie alle Auslagenersätze) behandelt. Kann er dies nicht, können nur 15,-- berücksichtigt werden. Kilometergeld PKW Das amtliche Kilometergeld beträgt 0,42/km. Voraussetzung ist hier eine nachvollziehbare Aufstellung über die gefahrenen Kilometer. Zuschlag pro mitbeförderte Person 0,05/km Motorfahrrad und Motorrad 0,24/km Fahrrad 0,38/km Aushilfen Übersicht Lohnsteuer und Sozialversicherung Welche Abgaben (Sozialversicherung und Lohnsteuer) für Aushilfen anfallen, unterscheidet sich aufgrund deren Ausmaß und Tätigkeiten: Sozialversicherung GERINGFÜGIG < 30,35/Tag < 395,31/Monat VOLLVERSICHERT ÜBER 30,35 pro Tag und 395,31 pro Monat Lohnsteuer VORÜBERGEHEND < 1 Woche + körperliche Tätigkeit + max. 55,-/Tag 220,-/Woche 2 % Lohnsteuer Pauschal (Endversteuert) +1,4 % Unfallversicherung (+16,4% Dienstgeber- Abgabe wenn Summe der Geringfügigen Mitarbeiter >592,97/Monat) 2 % Lohnsteuer Pauschal (Endversteuert) + Vollversicherung Sozialversicherung (im Normalfall: > Dienstnehmer - 18,07 % Angestellte und 18,20 % Arbeiter - > Dienstgeber - 21,73% Angestellte 21,60% Arbeiter) NORMALFALL Lohnsteuer nach Tarif (bei Geringfügig = 0) -> Achtung Jahressteuerausgleich eventuell Nachzahlung + 1,4% Unfallversicherung +1,53 % Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung NEU) wenn länger als 1 Monat beschäftigt (+16,4% Dienstgeber- Abgabe wenn Summe der Geringfügigen Mitarbeiter >592,97/Monat) Lohnsteuer nach Tarif (Grenze bis 1.011,44 pro Monat keine Lohnsteuer darüber ab 36,50%) + Vollversicherung Sozialversicherung (im Normalfall: > Dienstnehmer - 18,07 % Angestellte und 18,20 % Arbeiter - > Dienstgeber - 21,73% Angestellte 21,60% Arbeiter) Ausführungen ohne Gewähr Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten! [4]

5 Beendigung von Dienstverhältnissen Verschiedene Gründe und Motive können zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führen. Diese Gründe und Motive sind meistens auch dafür ausschlaggebend, auf welche Weise ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Auflösung während der Probezeit Die gesetzliche Probezeit darf nicht mehr als ein Monat betragen in dieser Zeit kann sowohl der Dienstnehmer als auch der Dienstgeber jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis auflösen. Einvernehmliche Auflösung Beide Parteien einigen sich (am besten förmlich schriftlich jedoch nicht zwingend) auf einen Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses. Achtung: Für bestimmte, besonders schutzwürdige Gruppen von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen gelten Sonderregelungen: Schwangere, Mütter, Väter, Zivildiener, Präsenzdiener, Lehrlinge. Kündigung Fristen für Angestellte aus dem Angestelltengesetz: Für den Anstellten/die Angestellte: ein Monat Die Frist kann vertraglich länger vereinbart werden (max. 6 Monate) jedoch nicht länger als die für den Arbeitgeber vereinbarte Für den Arbeitgeber: im 1.+2 Dienstjahr: sechs Wochen nach dem vollendetem 2. Dienstjahr: zwei Monate nach dem vollendetem 5. Dienstjahr: drei Monate nach dem vollendetem 15. Dienstjahr: vier Monate nach dem vollendetem 25. Dienstjahr: fünf Monate Kündigungstermine für Angestellte: für den Dienstnehmer zum Monatsletzten für den Arbeitgeber zum Quartalsende (vertragliche Vereinbarungen zum 15. Oder Monatsletzten sind zulässig und ratsam!) Fristen Arbeiter (die der Gewerbeordnung unterliegen): > für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer: 14 Tage Im Gegensatz zum Angestelltengesetz kann die 14-tägige Kündigungsfrist für Arbeiter im Kollektivvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Einzelvertrag auch zu Ungunsten des Arbeiters geändert werden. Jedenfalls muss die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich sein. Viele Kollektivverträge sehen auch Kündigungstermine (z.b. zum Ende der Arbeitswoche) vor. Kündigungen - zusammenfassend für den Arbeitgeber: Kündigungsfristen und Kündigungstermine im Dienstvertrag unbedingt anführen und eventuelle vertragliche Spielräume (siehe Kündigungstermine Angestellte) ausnutzen. Wir beraten Sie gerne! Entlassung Eine vom Arbeitgeber erklärte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses in Folge Vorliegens eines wichtigen Grundes. Angestelltengesetz: Untreue versprochene, angemessene Arbeitsleistung nicht erbracht Ausführungen ohne Gewähr Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten! [5]

6 Arbeitsleistung unterlässt bzw. beharrlich (schriftliche Verwarnungen!) verweigert Selbstständiges kaufmännisches Unternehmen betreibt oder im selben Geschäftszweig auf eigene oder fremde Rechnung Geschäfte betreibt Längere Freiheitsstrafe Verletzung der Sittlichkeit oder Ehre oder Tätlichkeiten gegen den Arbeitgeber Arbeiter (Gewerbeordnung): Dokumentenfälschung oder Vorenthalten vom bestehen anderer Arbeitsverhältnisse Pflichten beharrlich verletzt (schriftliche Verwarnungen!) Unfähig seine Arbeit zu verrichten Die Arbeit unbefugt verlässt Beharrliche Alkoholsucht (schriftliche Verwarnungen!) Strafbarer Handlung schuldig machen Grobe Ehrenbeleidigung, Körperverletzung oder gefährliche Drohung gegen den Arbeitgeber oder Mitarbeiter. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis verraten oder Nebengeschäft betreiben Übrige Arbeitnehmer zu Ungehorsam, Auflehnung, unordentlichem Lebenswandel oder ungesetzlichen Handeln verleiten. Mit einer abschreckenden Krankheit behaftet sein oder durch eigenes Verschulden arbeitsunfähig sein Freiheitsstrafe von mehr als 14 Tagen Berechtigter vorzeitiger Austritt Austritt bedeutet eine (vorzeitige) Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Angestellte: Zur Fortsetzung der Arbeit unfähig ist oder diese nicht mehr ohne Schaden für seine/ihre Gesundheit fortsetzen kann. Der Arbeitgeber wesentliche Vertragsbedingungen verletzt Der Arbeitgeber sich weigert, den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit oder Sittlichkeit des Angestellten nachzukommen Der Arbeitgeber sich Verletzungen der Sittlichkeit oder Ehre oder Tätlichkeiten gegen den Arbeitnehmer oder dessen Angehörige zu Schulden kommen lässt. Arbeit (Gewerbeordnung): Die Arbeit nicht ohne erweislichen Schaden für die Gesundheit fortgesetzt werden kann Der Arbeitnehmer sich einer tätlichen Misshandlung oder einer groben Ehrenbeleidigung schuldig macht Anstiftung des Arbeitgebers zu unsittlichen oder gesetzeswidrigen Handlungen Das Entgelt ungebührlich vorenthalten wird oder andere Vertragsbedingungen verletzt werden. Ausführungen ohne Gewähr Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten! [6]

7 Die Geltungsbereiche des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) Regelungsbereiche Das BUAG erfasst vor allem den Bereich Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe. Daneben werden jedoch eine Reihe von Branchen, in denen die Verhältnisse insbesondere die Abhängigkeit von der Witterung und dadurch oft notwendige Unterbrechung der Arbeitsverhältnisse während der Wintermonate denen im Bereich Bauindustrie und Baugewerbe ähneln, von den Regelungen des BUAG erfasst. Allerdings werden diese zusätzlichen Branchen nicht alle in gleicher Weise wie Bauindustrie und Baugewerbe von den einzelnen Regelungen erfasst. Das BUAG und das BSchEG (Bauarbeiter- Schlechtwetterentschädigungsgesetz) erfassen vier Regelungsbereiche: Urlaub, Abfertigung, Winterfeiertage und Schlechtwetterentschädigung. Die folgenden Branchen unterliegen dem BUAG: Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser Asphaltiererbetriebe, Schwarzdeckerbetriebe Bauindustrie und Baugewerbe Brunnenmeisterbetriebe Dachdeckerbetriebe, Pflastererbetriebe Estrichherstellerbetriebe Gerüsteaufbau- und verleiherbetriebe Gipserbetriebe Hafnerbetriebe (ausgenommen die reinen Erzeugungsbetriebe) Kunststeinerzeugerbetriebe Parkettlegerbetriebe Platten- und Fliesenlegerbetriebe Steinholzlegerbetriebe Steinmetzmeisterbetriebe (Berufsgruppe, nicht Innung) Stuckateur- und Trockenausbauerbetriebe Terrazzomacherbetriebe Tiefbohrbetriebe Verleiher von Baumaschinen mit Bedienungspersonal Wärme-, Kälte-, Schall-, und Branddämmungsbetriebe Wildbach- und Lawinenverbauungsbetriebe Zimmererbetriebe Angestellte Arbeitnehmer, die in oben genannten Betrieben beschäftigt sind und vorwiegend Angestelltentätigkeiten verrichten, unterliegen nicht dem BUAG und BSchEG. Spezialbetriebe Spezialbetriebe sind Betriebe, die Tätigkeiten verrichten, die ihrer Art nach in den Tätigkeitsbereich eines der oben aufgezählten Betriebe fallen, aber nur eine Teiltätigkeit darstellen. Derartige Betriebe unterliegen denselben Regelungen wie Betriebe, die den vollen Tätigkeitsumfang erbringen. Wird eine Tätigkeit jedoch lediglich in organisatorischem Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten außerhalb des BUAG ausgeübt, ist der Betrieb nicht als Spezialbetrieb zu qualifizieren. Arbeitskräfteüberlasser Arbeitskräfteüberlasser unterliegen dem BUAG bezüglich jener Arbeitnehmer, die zur Überlassung für Tätigkeiten aufgenommen werden, die ihrer Art nach in den Tätigkeitsbereich der oben aufgezählten Betriebe fallen. Eine vorübergehende Überlassung in andere Bereiche schadet nicht (sowohl für kurzfristige Außer-Baueinsätze, als auch für kurzfristige Baueinsätze) Ausführungen ohne Gewähr Verantwortungsvolle Beratung muss alle Umstände des Einzelfalles beachten! [7]

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen

Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen Begriff der Dienstreise Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände,

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)

Mehr

Fahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW

Fahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW Fahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW Dieses Merkblatt behandelt nur die Fahrtkostenvergütungen für Dienstreisen mit dem eigenen PKW. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Tages-

Mehr

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch

Pflichtpraktikum. Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 08.11.2012 Mag a Dr in Stephanie Posch Pflichtpraktikum Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte Pflichtpraktika Sind in schulischen oder universitären Ausbildungsplänen vorgeschrieben In Ergänzung zur theoretischen Ausbildung Lehrinhalt

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Die Reform des Reisekostenrechtes

Die Reform des Reisekostenrechtes Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage 6. Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlage Allgemeines zum Kollektivvertrag: Unter Kollektivverträgen im Sinne des 2 Abs. 1 des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) versteht man Vereinbarungen, die zwischen

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

ANGESTELLTENDIENSTVERTRAG

ANGESTELLTENDIENSTVERTRAG ANGESTELLTENDIENSTVERTRAG 1. ANSTELLUNG Herr/Frau wohnhaft geboren am in Staatsbürgerschaft Stand Kinder im folgenden kurz Arbeitnehmer genannt, tritt mit in die Dienste der Firma im folgenden kurz Arbeitgeber

Mehr

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz

Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige

Mehr

1.6.6.3 Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeit - gebers im Zusammenhang mit privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

1.6.6.3 Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeit - gebers im Zusammenhang mit privater Internetnutzung am Arbeitsplatz 1.6.6.3 Arbeit - gebers im Zusammenhang mit privater Internetnutzung Seite 1 1.6.6.3 Weisungen Für die betriebliche Praxis ist es empfehlenswert, dass Vereinbarungen zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber

Mehr

In der Combobox der Art der Übermittlung (steht derzeit auf 0 für keine Definition), können Sie folgende Einstellungen vornehmen:

In der Combobox der Art der Übermittlung (steht derzeit auf 0 für keine Definition), können Sie folgende Einstellungen vornehmen: 1. Firmendaten: Klicken Sie auf den Bereich Firma oder gehen Sie über das Menü Bearbeiten Firma Firmendaten in die Firmenanlage und über die Schaltfläche weiter > auf die 2. Seite um den nachfolgenden

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer

Mehr

Personalverleih im IT-Bereich

Personalverleih im IT-Bereich Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung

Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Rechtsservice Arbeit + Soziales Gleitzeit - allgemeine Betriebsvereinbarung Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316) 601-601, Fax (0316) 601-505 Email: rechtsservice@wkstmk.at

Mehr

Teil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung

Teil 3: Abgabenrecht. 3.1. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3.1.1. Sparten der Sozialversicherung Teil 3: Abgabenrecht 3.. Sozialversicherung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 3... Sparten der Sozialversicherung Die Sozialversicherung umfasst die. Krankenversicherung, 2. Unfallversicherung,

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer

Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Möglichkeiten von steuerfreien/-günstigen Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer Allgemeiner Hinweis: Alle steuerfreien Zuwendungen sind zusätzlich zum Gehalt zu zahlen und dürfen nicht vom

Mehr

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen

Seite 1 von 5. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig. Teil 3 TrainerInnen Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 3 TrainerInnen Genauso wie Sportler (siehe voriges Heft) zählen auch Trainer zum Kreis jener Personen, bei denen die pauschale Reisekostenentschädigung

Mehr

LEITFADEN STORNIERUNG

LEITFADEN STORNIERUNG LEITFADEN STORNIERUNG An den Mautstellen-Terminals (MsT) und im Internet-Einbuchungssystem (IEBS) können Sie bereits gebuchte Fahrtstrecken stornieren. Dieser Leitfaden soll Sie bei der Stornierung unterstützen.

Mehr

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Haftungsrisiken im Ehrenamt Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Zwischen der Firma Strasse Plz Ort (Arbeitgeber) Und Herrn/Frau Strasse Plz Ort Wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: (Arbeitnehmer) 1. Beginn

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1

Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes

Mehr

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für

Mehr

Vollzeitarbeitsvertrag

Vollzeitarbeitsvertrag Vollzeitarbeitsvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und

Mehr

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

Kauf- und Übernahmevertrag

Kauf- und Übernahmevertrag Hinweis: Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Übergabevertrag werden erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen berührt. Hierzu ist unbedingt eine Einzelberatung notwendig! Kauf- und Übernahmevertrag

Mehr

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW

Protokoll: Fragen und Antworten zu Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS und WKW 1 Protokoll Informationsveranstaltung Förderungen der betrieblichen Lehre von AMS Datum: 25. Juni 14.00 15.45 Uhr, Ort: BIWI, Währingergürtel 97, 1180 Wien, Erstellt: Koordinationsstelle Jugend Bildung

Mehr

Leiharbeit in den Niederlanden

Leiharbeit in den Niederlanden Leiharbeit in den Niederlanden Eine Übersicht Zeitarbeitsmarkt in den Niederlanden Zeitarbeitnehmer pro Tag: ± 240.000 Zeitarbeitnehmer pro Jahr: ± 750.000 Zeitarbeitnehmer: 56% männlich, 44% weiblich

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014

Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de

GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de GOTTFRIED-KELLER-GYMNASIUM Olbersstr. 38 10589 Berlin Berlin, im Juni 2015 Tel. 9029-27310 E-Mail: gks-berlin@t-online.de An alle Eltern der Klassen 7 9 Schulbuchanschaffung für das neue Schuljahr 2015/2016

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Prüfungstag

Mehr

ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld

ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld ASPI (assicurazione sociale per l impiego) Das neue Arbeitslosengeld Zusammenfassung: Durch das Gesetz Nr. 92/2012 (sog. Riforma Fornero ) wurde, mit Wirkung ab 1. Januar 2013, das neue Arbeitslosengeld

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

MUSTERPRÜFUNG Personalverrechnung b*pers01_mp

MUSTERPRÜFUNG Personalverrechnung b*pers01_mp MUSTERPRÜFUNG Personalverrechnung b*pers01_mp Gesetzeslage: 30.06.2009 Folgende Zusatzinfos werden in Papierform zur Verfügung gestellt: - Beitragsgruppenbestimmung für den Regelfall - Beitragstabelle

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04. als Schlosser in der Produktion eingestellt.

1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04. als Schlosser in der Produktion eingestellt. LESERSERVICE Muster-Arbeitsvertrag (Quelle: Sekretärinnen SERVICE 04/08) Unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen Max Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt, im Folgenden: Arbeitgeber und Bernd

Mehr

Tipps und Tricks für werdende Eltern

Tipps und Tricks für werdende Eltern Tipps und Tricks für werdende Eltern Wir machen aus Zahlen Werte Für werdende Eltern gibt es einiges zu beachten, damit man keine Nachteile erleidet und alle Vorteile ausschöpfen kann. Des Weiteren gibt

Mehr

ACHTUNG. Schwarzarbeit!

ACHTUNG. Schwarzarbeit! ACHTUNG Schein-Selbstständigkeit ist Schwarzarbeit! Das können wir doch auf selbstständiger Basis abrechnen, oder? Keine Schwarzarbeit dann verdienen alle! 2 Indizien für Scheinselbstständigkeit? Die folgenden

Mehr

Achtung! In Abhängigkeit Ihrer Lohnlizenz können einzelne Felder evtl. nicht angezeigt werden (z.b. Pfänd.summe, PV-frei, UV-frei).

Achtung! In Abhängigkeit Ihrer Lohnlizenz können einzelne Felder evtl. nicht angezeigt werden (z.b. Pfänd.summe, PV-frei, UV-frei). 1. Lohnartendefinitionen: Zuerst müssen Sie für jede unterschiedliche Schnittberechnung eine eigene Lohnart anlegen oder die bestehenden Nichtleistungslohnarten (Urlaub, Krankheit, Feiertag) entsprechend

Mehr

Beschwerdeverfahren 2.1.2

Beschwerdeverfahren 2.1.2 Beschwerdeverfahren 2.1.2 1. Eingang der Beschwerde Datum: per Fax mündlich per Post per Email Vorgelegt von (freiwillig): vorgelegt am: Unternehmen: Verantwortlicher: 2. Beschwerdeangabe Grund der Beanstandung

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

uro-lohn Beschreibung Weihnachtsgeld 2015

uro-lohn Beschreibung Weihnachtsgeld 2015 uro-lohn Beschreibung Weihnachtsgeld 2015 Weihnachtsgeldberechnung uro-lohn Seite: 2/8 ABRECHNUNG WEIHNACHTSGELD 2015 Anbei möchten wir Ihnen eine Hilfestellung zur Eingabe vom Weihnachtsgeld im uro- Lohn

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge D A C H V E R B A N D DER UNIVERSITÄTEN Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge der vor dem 1. Jänner 2004 an den Universitäten aufgenommenen Bediensteten

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG. bezüglich RAHMENVERTRAG zur ZUKUNFTSSICHERUNG

BETRIEBSVEREINBARUNG. bezüglich RAHMENVERTRAG zur ZUKUNFTSSICHERUNG Abgeschlossen zwischen BETRIEBSVEREINBARUNG bezüglich RAHMENVERTRAG zur ZUKUNFTSSICHERUNG der Medizinischen Universität Wien (in der Folge als Dienstgeber bezeichnet) und 1. dem Betriebsrat für das wissenschaftliche

Mehr

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

Vom 21. Dezember 2006

Vom 21. Dezember 2006 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV 838 Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV)

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Darüber hinaus sollte sich der Arbeitgeber Klarheit über eine mögliche Teamfähigkeit seines Auszubildenden verschaffen.

Darüber hinaus sollte sich der Arbeitgeber Klarheit über eine mögliche Teamfähigkeit seines Auszubildenden verschaffen. 5.2. Probezeit 5.2.1. Dauer der Probezeit 5.2.2. Verlängerung der Probezeit? 5.2.3. Kündigung während der Probezeit 5.2.4. So urteilen die Gerichte 5.2.1. Dauer der Probezeit Das Ausbildungsverhältnis

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Innsbruck Senat 1 GZ. RV/0628-I/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, Anschrift, vom 25. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder:

JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: Wann muss ich wieviel Privatanteile für meine Fahrzeuge buchen? Muss ich überhaupt Privatanteile

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und ARBEITSRECHT I.DEFINITION Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. PRIVATRECHT > grundsätzlich

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr