A N L A G E N. Für die Praxis wichtige Freibeträge, Absetzbeträge und andere sich ändernde Beträge, Steuertarif, etc.
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1 143 A N L A G E N Für die Praxis wichtige Freibeträge, Absetzbeträge und andere sich ändernde Beträge, Steuertarif, etc. Indexierung Familienbonus Plus, AVAB/ANAB, UHAB und Kindermehrbetrag bei Kindern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in anderen Staaten haben Anzeigepflicht von Schenkungen gem 121a BAO - Schenkungsmeldung Finanzstrafgesetz: Abgabenerhöhungen vulgo "Straf"-Zuschläge bei Selbstanzeigen Grunderwerbsteuer: Tatbestände, BMG, Tarif Reisekosten, Tages- und Nächtigungsgelder Aushilfen Übersicht Lohnsteuer und Sozialversicherung Sozialversicherungswerte COPYRIGHT BY GÜNTHER HACKL, WIEN
2 144 Für die Praxis wichtige Freibeträge, Absetzbeträge und andere sich ändernde Beträge, Steuertarif, Reisekosten etc Diese Zusammenstellung erfolgte zwar sorgfältig, dennoch sind Irrtümer vorbehalten und alle Angaben ohne Gewähr Einkommensteuer-Berechnung: "Praktikermethode" Einkommen*) % abzüglich 0 bis % null bis % , bis % , bis % , bis % , bis % ,- ab % ,- *) Einkommen: Hinzurechnung von 9.000,- bei beschränkt Steuerpflichtigen Einkommensteuer-Berechnung: Die "ganz genaue Methode" Einkommen*) Formel zur Berechnung 0 bis null bis (Einkommen ,-) x 25 % bis (Einkommen ,-) x 35 % , bis (Einkommen ,-) x 42 % , bis (Einkommen ,-) x 48 % , bis (Einkommen ,-) x 50 % ,- ab (Einkommen ,-) x 55 % ,- *) Einkommen: Hinzurechnung von 9.000,- bei beschränkt Steuerpflichtigen Solidarabgabe-Berechnung für sonstige Bezüge gem 67 EStG: "Praktikermethode" Sonstige Bezüge innerhalb 1/6 vor SV bei Auszahlung von 2 SZ SV Sonstige Bezüge nach SV Feste Steuersätze in % abzüglich bis 722,- 14,12 % 4 ) bis 620,- 0 % 723,- bis 3.362,- 14,12 % 3 ) 621,- bis 2.887,- 6 % - 37, ,- bis 3.668,- 15,12 % 2.888,- bis 3.113,- 6 % - 37, ,- bis 3.974,- 16,12 % 3.114,- bis 3.333,- 6 % - 37, ,- bis ,- 1 ) 17,12 % 3.334,- bis 8.653,- 6 % - 37, ,- bis , ,33 2 ) 8.654,- bis ,- 6 % - 37, ,- bis , ,33 2 ) ,- bis ,- 27 % , ,- bis , ,33 2 ) ,- bis ,- 35,75 % , ,- bis ,33 2 ) ,- bis % ,15 1 ) Die Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen beträgt ,-. 2 ) Daher bleiben die SV-Beiträge über ,- mit 17,12 % = 1.787,33 konstant. 3 ) Sofern nicht die Freigrenze in Höhe von 2.100,- zum Tragen kommt.
3 145 Gewinnfreibetrag: Praktikermethode Gewinn % zuzüglich maximaler GFB inkl. Grundfreibetrag 0 bis ,- 13 % Null 3.900, ,- bis ,- 13 % Null , ,- bis ,- 7 % , , ,- bis ,- 4,5 % , , ,- bis ,- ImmoESt: Besonderer (ermäßigter) ESt-Satz für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen Veräußerung ab Neuvermögen Altvermögen = am nicht steuerverfangen unter Anwendung der Pauschalbesteuerung Umgewidmetes Altvermögen unter Anwendung der Pauschalbesteuerung 30 % des Gewinnes 4,2 % des Erlöses 18 % des Erlöses Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen von Kapitalgesellschaften unterliegen dem unveränderten Körperschaftsteuersatz in Höhe von 25 %. Eine allfällig aus Vereinfachungsgründen vom Parteienvertreter einbehaltene und entrichtete ImmoESt beträgt gem 30b Abs 1a und Abs 4 EStG "nur" 25 %. Anschaffungskosten bebauter Grundstücke im Privatvermögen Ermittlung des Grundanteils gem GrundanteilVO Gemeindegröße und Baulandpreis Gebäudegröße in Großstadt dh Einwohner derzeit Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck außerhalb Großstadt und Baulandpreis 400,- / m 2 "kleines" Gebäude dh 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten "großes" Gebäude dh > 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten Grundanteil 40 % Grundanteil 30 % außerhalb Großstadt und 2 Grundanteil 20 % Baulandpreis < 400,- / m Andere Ermittlung zb durch Gutachten oder aufgrund der GrundstückswertVO möglich. Afa-Sätze für Gebäude im Privatvermögen im Betriebsvermögen unverändert 1,5 % unabhängig von der Gebäudenutzung bzw 2 % für Gebäude, die vor 1915 errichtet wurden, Rz 6444 EStR bleibt vorerst aufrecht. OHNE Nachweis: bis zu 2,5 % für Betriebsgebäude bis zu 1,5 % für Gebäude, die für Wohnzwecke überlassen werden wie bisher 4 % für Gebäude in Leichtbauweise oder MIT Nachweis einer anderen Nutzungsdauer idr mittels Gutachten
4 146 Körperschaftsteuer allgemeiner Steuersatz 25 % Zwischensteuer bei Privatstiftungen 25 % Freibetrag für gemeinnützige Körperschaften 23 KStG Mindeststeuer für GmbH bei unbeschränkter Steuerpflicht jährlich 5 % von ,- = 1.750,- Ausnahme: Neugründungen ab für die ersten 5 Jahre für das Jahr ab dem 11. Jahr pro Kalendervierteljahr 437,50 pro Kalendervierteljahr 125,00 pro Kalendervierteljahr 250,00 pro Kalendervierteljahr 437,50 Größenklassen Kapitalgesellschaften für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen In Mio kleinst klein mittel groß Umsatz 0, > 40 Bilanzsumme 0, > 20 durchschnittliche Anzahl Arbeitnehmer > 250 Über- bzw. Unterschreiten, wenn 2 Merkmale an 2 aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt werden. Kapitalertragsteuer Einkünfte aus Kapitalvermögen ab Zinsen aus Girokonten und Sparbüchern 25 % Zinsen aus sonstige Forderungen zb Anleihen Dividenden und GmbH-Gewinnausschüttungen Einkünfte aus Veräußerung von Kapitalvermögen, Substanzgewinne 27,5 % Einkünfte aus Derivaten Gesamtsteuerbelastung für Gewinnausschüttungen aus GmbHs 45,625 %
5 147 Umsatzsteuer Kleinunternehmer bis Umsatz netto Toleranzgrenze: einmaliges Überschreiten innerhalb von 5 Jahren um nicht mehr als 15 % ist unschädlich Kleinstunternehmer gem Art 3a Abs 5 UStG Elektronische Leistungen B2C Touristenexport höher als brutto 75 Kleinbetragsrechnung bis brutto 400 UID des Leistungsempfängers als Rechnungsbestandteil, wenn Rechnungs-Gesamtbetrag inklusive USt > oder ig Lieferung od Rev Charge Umsätze Grenze Ist-Besteuerung quartalsweise Voranmeldung bis UVA-Einreichung kann unterbleiben, wenn VZ rechtzeitig entrichtet wird und steuerbare Umsätze im Vorjahr Befreiung von der Steuererklärungspflicht für Kleinunternehmer < nein Erwerbsschwelle Versandhandelslieferschwelle Kammerumlage 1 gem 122 Abs 1 WKG*) Schwellenwert Hebesatz 2019 Hebesatz 2018 Unter 3 Mio 0,29 % Zwischen 3 Mio und 32,5 Mio 0,2755 % einheitlich 0,30 % Über 32,5 Mio 0,2552 % Kammerumlage 2*) Bundesland Hebesatz 2019 Hebesatz 2018 Burgenland 0,42 0,44 Kärnten 0,39 0,41 Niederösterreich 0,38 0,40 Oberösterreich 0,34 0,36 Salzburg 0,40 0,42 Steiermark 0,37 0,39 Tirol 0,41 0,43 Vorarlberg 0,37 0,39 Wien 0,38 0,40 *) Siehe dazu gesonderten ausführlichen Beitrag auf S 86 in diesem Arbeitsbuch
6 148 Lohnsteuer Absetzbeträge und Freibeträge Betriebsveranstaltungen steuerfrei bis 365 Sachzuwendungen steuerfrei bis 186 Lebensmittelgutscheine 1,10 Essensbons für Kantine, Gasthaus 4,40 Sachbezugswert KFZ 2 % der AK wenn > 121g CO 2 /km = Wert 2019 max 960 Sachbezugswert KFZ 1,5 % der AK wenn 121g CO 2 /km = Wert 2019 max 720 Sachbezugswert KFZ max 480 wenn Privatnutzung < 500km/Mo je nach CO 2 Ausstoß 1 % od 0,75 % max 360 Sachbezug für Elektrofahrzeuge ohne CO 2 -Emission 0 Sachbezugswert für Kfz-Abstellplatz 14,53 Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag**) mit 1 Kind mit 2 Kindern für jedes weitere Kind zusätzlich Zuverdienstgrenze mit Kind Kinderabsetzbetrag p.m. 58,40 Unterhaltsabsetzbetrag** ) für 1. Kind für 2. Kind für jedes weitere Kind monatlich Verkehrsabsetzbetrag mit Anspruch auf PP erhöht auf Achtung: Einschleifregelung! 29,20 43,80 58, Arbeitnehmer-/GrenzgängerabsBetr. 0 Mehrkindzuschlag für das 3. und Freibetrag Sachbezug jedes weitere Kind, wenn Arbeitgeberdarlehen Zinssatz 0,5 % Pensionistenabsetzbetrag Sachbezug Wohnraum ab 2018*): Erhöhter PAB ab 2011 Richtwert/m 2 Burgenland 5,09 wenn > 6 Mo./Kj. in Partnerschaft + Pensionseinkünfte < ,-/J. Richtwert/m 2 Kärnten 6,53 + Zuverdienst Partner < 2.200,-/J. Richtwert/m 2 Niederösterreich 5,72 + kein Anspruch auf AVAB Richtwert/m 2 Oberösterreich 6,05 Einschleifbeginn PAB Richtwert/m 2 Salzburg 7,71 Wegfallgrenze PAB Richtwert/m 2 Steiermark 7,70 Richtwert/m 2 Tirol 6,81 Familienbonus Plus**) bis Vollendung des 18. Lebensjahres Richtwert/m 2 Vorarlberg 8,57 ab Vollendung des 18. Lebensjahres Richtwert/m 2 Wien 5,58 uu Aufteilung zwischen Eltern *) Nächste Erhöhung voraussichtlich ab **) Valorisierung bei Aufenthalt in anderem Land Pendlerpauschale (zusätzlich Pendlereuro: 2,-/Jahr/km der einfachen Fahrtstrecke unter der Voraussetzung, dass Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht.) /Mo 41,68/Mo Kürzest mögliche Zeitdauer mit Öffi 60 Minuten < 60 min + 1 min/öffi-km > 60 min + 1 min/öffi-km > 120 Minuten Öffi verkehrt nicht oder Behinderung Öffi zumutbar? Benützung Öffi ist zumutbar Benützung Öffi ist unzumutbar Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenverkehrsmittel "kleines" Pendlerpauschale Kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in km "großes" Pendlerpauschale > 0 km < 20 km 0,- > 0 km < 2 km 0,- 0,- 2 km 20 km 31,-/Monat = 372,-/Jahr 1 ) 20 km 40 km 58,-/Monat = 696,-/Jahr 1 ) > 20 km 40 km 123,-/Monat = 1.476,-/Jahr 1 ) > 40 km 60 km 113,-/Monat = 1.356,-/Jahr 1 ) > 40 km 60 km 214,-/Monat = 2.568,-/Jahr 1 ) > 60 km 168,-/Monat = 2.016,-/Jahr 1 ) > 60 km 306,-/Monat = 3.672,-/Jahr 1 ) 1 ) Beträge gelten für Pendler an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat; Pendler an 8-10 Tagen reduziert auf 2/3, Pendler an 4-7 Tagen reduziert auf 1/3, unter 3 Tagen Null.
7 149 Werbungskostenpauschale für bestimmte Berufsgruppen BMG = Brutto gem KZ 210 abz KZ 215 und KZ 220 L16 % maximal Artisten, Schauspieler, Musiker 5 % 2.628,- Fernsehschaffende, Journalisten 7,5 % 3.942,- Forstarbeiter ohne Motorsäge, Förster, Berufsjäger 5 % 1.752,- Forstarbeiter mit Motorsäge 10 % 2.628,- Hausbesorger 15 % 3.504,- Heimarbeiter 10 % 2.628,- Vertreter wenn > 50 % Außendienst 5 % 2.190,- Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde-, oder Ortsvertretung 15 % 2.628,- Expatriates unter best Vorauss 20 % ,- Außergewöhnliche Belastung Selbstbehalt Einkommen bis % Einkommen bis % Einkommen bis % Einkommen mehr als % Verminderung bei AVAB/AEAB um 1 % Verminderung für jedes Kind um je 1 % Verminderung wenn Partnerschaft > 6 Mo/Kj. + kein AVAB, aber Partnereinkünfte < 6.000/Kj. um 1 % Sonderausgaben Kirchenbeitrag 400 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes monatlich pauschal 110 Pauschbetrag bis Höchstbetrag Topfsonderausgaben (Personenversicherungen und Wohnraumschaffg/-sanierung auslaufend bis 2020 wenn Vertragsabschluss/ Beginn Bauführung vor ) Überstundenzuschläge sind innerhalb folgender Grenzen steuerfrei Grenze 1 Grenze 2 Grenze 3 max 10 Überstunden/Monat höchstens 50 % Zuschlag höchstens 86,-/Monat Finanzamtszinsen seit für Alleinerzieher/Alleinverdiener Grenzen Einschleifregelung für Topfsonderausgaben bis Basis-Zinssatz - 0,62 % Stundungszinsen 3,88 % Aussetzungszinsen 1,38 % Anspruchszinsen 1,38 % Beschwerdezinsen 1,38 % Gesetzlicher Abfertigungsanspruch alt Arbeiter wie Angestellte, KV beachten Anzahl Monatsentgelte Angestellte unter 3 Dienstjahren 0 Kündigungsfristen vom 4. bis 5. Dienstjahr 2 vom 6. bis 10. Dienstjahr 3 vom 11. bis 15. Dienstjahr 4 vom 16. bis 20. Dienstjahr 6 vom 21. bis 25. Dienstjahr 9 ab Vollendung des 25. Dienstjahres 12 Kündigung durch den Arbeitgeber (Vereinbarungen im Dienstvertrag und KV beachten!) Arbeiter 14 Tage jeweils zum Angestellte Quartalsende unter 2 Dienstjahren 6 Wochen vom 3. bis 5. Dienstjahr vom 6. bis 15. Dienstjahr vom 16. bis 25. Dienstjahr ab dem 26. Dienstjahr 2 Monate 3 Monate 4 Monate 5 Monate
Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00
Es ist ganz einfach Wir für Sie. Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2016 bis 2018 in EURO.
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