Umwandlung der Schilling-Beträge in Euro-Beträge ab
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- Kristin Fertig
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1 Umwandlung der Schilling-Beträge in Euro-Beträge ab Inhaltsverzeichnis: 1. Einkommensteuer Pauschalierte Gewinnermittlung Lohnsteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Erbschaftssteuer Familienlastenausgleichsgesetz Bundesabgabenordnung Allgemeines Sozialversicherungsgesetz... 9
2 1. Einkommensteuer EStG Schilling Euro 1 (4) Freigrenze Auslandseinkünfte Grenzpendler , ,00 3 (1) Z 15 lit a Freibetrag Zukunftssicherung 4.000,00 300,00 3 (1) Z 15 lit b Freibetrag Mitarbeiterbeteiligung , ,00 3 (1) Z 15 lit c Freibetrag "Stock Option" , ,00 13 Sofortabschreibung GWG 5.000,00 400,00 16 (1) Z 6 lit b kl. Pendlerpauschale 20-40km 5.280,00 384,00 kl. Pendlerpauschale 40-60km ,00 768,00 kl. Pendlerpauschale über 60km , ,00 16 (1) Z 6 lit c gr. Pendlerpauschale 2-20km 2.880,00 210,00 gr. Pendlerpauschale 20-40km ,00 840,00 gr. Pendlerpauschale 40-60km , ,00 gr. Pendlerpauschale über 60km , ,00 16 (3) Werbungskostenpauschale 1.800,00 132,00 17 (2) Z 2 Umsatzgrenze Basispauschalierung , ,00 18 (1) Z 5 Kirchenbeitrag-Grenzbetrag 1.000,00 75,00 18 (2) Sonderausgabenpauschale 819,00 60,00 18 (3) Z 2 Höchstbetrag Topfsonderausgaben , ,00 Erhöhungsbetrag ab 3 Kindern , ,00 untere Einschleifgrenze Topfsonderausgaben obere Einschleifgrenze Topfsonderausgaben , , , ,00 24 (4) Freibetrag Veräußerungsgewinn , ,00 26 Z 4 lit b Tagesgeld/Tag 360,00 26,40 26 Z 4 lit c Nächtigungspauschale/Nacht 200,00 15,00 26 Z 8 Freibetrag Zuwendung an AN-Stiftung , ,00 27 (1) Z 7 KV-Einkunftsgrenze AN-Stiftung- Zuwendung , ,00 27 (3) Z 3 Grenzbetrag MIFIG-Nennkapital , ,00 29 Z 3 Freigrenze Einkünfte aus Leistungen 3.000,00 220,00 30 (4) Freigrenze Spekulation 6.000,00 440,00 33 (1) Tarifstufen 0% bis , ,00 Tarifstufe 21% für weitere , ,00 Tarifstufe 31% für weitere , ,00 Tarifstufe 41% für weitere , ,00 Tarifstufe 50% ab Einkommen von , ,00 1
3 EStG Schilling Euro 33 (3) allgemeiner Absetzbetrag ,00 887,00 33 (4) Z 1 Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) 5.000,00 364,00 Einkunftsgrenze AVAB + Kind , ,00 Einkunftsgrenze AVAB o. Kind , ,00 33 (4) Z 2 Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) 5.000,00 364,00 33 (4) Z 3 a Kinderabsetzbetrag (KAB) /Kind/Monat 700,00 50,90 33 (4) Z 3 b Unterhaltsabsetzbetrag (UAB) 1. Kind 350,00 25,50 Unterhaltsabsetzbetrag 2. Kind 525,00 38,20 Unterhaltsabsetzbetrag ab 3. Kind 700,00 50,90 33 (5) Z 1 Verkehrsabsetzbetrag (VAB) 4.000,00 291,00 33 (5) Z 2 Arbeitnehmerabsetzbetrag (ANAB) 750,00 54,00 33 (5) Z 3 Grenzgängerabsetzbetrag 750,00 54,00 33 (6) Pensionistenabsetzbetrag (PAB) 5.500,00 400,00 untere Einschleifgrenze PAB , ,00 obere Einschleifgrenze PAB , ,00 33 (8) Negativsteuer AVAB/AEAB 5.000,00 364,00 Negativsteuer ANAB 10% SV-Anteile 1.500,00 110,00 34 (4) Grenze Selbstbehalt 6% , ,00 Grenze Selbstbehalt 8% , ,00 Grenze Selbstbehalt 10% (darüber 12%) , ,00 34 (8) Freibetrag auswärtige Ausbildung Kind 1.500,00 110,00 35 (3) Freibetrag Behinderung 25-34% 996,00 75,00 Freibetrag Behinderung 35-44% 1.332,00 99,00 Freibetrag Behinderung 45-54% 3.324,00 243,00 Freibetrag Behinderung 55-64% 4.020,00 294,00 Freibetrag Behinderung 65-74% 4.992,00 363,00 Freibetrag Behinderung 75-84% 5.964,00 435,00 Freibetrag Behinderung 85-94% 6.960,00 507,00 Freibetrag Behinderung über 95% 9.984,00 726,00 39 (1) Veranlagungsfreigrenze KV-Einkünfte 300,00 22,00 40 Erstattung AVAB/AEAB ohne Veranlagung 5.000,00 364,00 41 (1) Z 1 Freigrenze für Nebeneinkünfte ,00 730,00 41 (3) Veranlagungsfreibetrag ,00 730,00 41 (4) Freigrenze 13./14. bei Veranlagung , ,00 Freibetrag 13./14. Bei Veranlagung 8.500,00 620,00 42 (1) Z 3 Steuererklärungspflicht allgemein , ,00 Steuererklärungspflicht Arbeitnehmer , ,00 42 (2) Steuererklärungspflicht beschränkt Stpfl , ,00 45 (1) Freigrenze Vorauszahlungen 4.000,00 300,00 63 (1) Z 4 Freibetragsbescheid untere Grenze 1.200,00 90,00 2
4 EStG Schilling Euro 63 (4) Freibetragsbescheid - Werbungskostenplus ,00 900,00 67 (1) Freibetrag 13./14.(sonstige Bezüge) 8.500,00 620,00 Freigrenze 13./14. (sonstige Bezüge) , ,00 67 (8) lit f Grenzbetrag Halbsatz Sozialplanzahlung , ,00 68 (1) Freibetrag/pm SEG-Zulagen 4.940,00 360,00 68 (2) Freibetrag/pm Überstundenzulagen 590,00 43,00 69 (1) Freigrenze Pauschbesteuerung Taglöhner Freigrenze Pauschbesteuerung Wochenlohn 750,00 55, ,00 220,00 69 (2) Freibetrag/Tag Krankengeld, Unfallrente 230,00 20,00 69 (3) Freibetrag/Tag f. best. Heeresgebühren 230,00 20,00 77 (4) Freigrenze 13./14. bei Aufrollung , ,00 Freibetrag 13./14. bei Aufrollung 8.500,00 620,00 97 (4) Z 2 Gegenrechnung KAB für KESt-Erstattung 700,00 50, (1) Landarbeiterfreibetrag 2.340,00 171, Opferfreibetrag ,00 801, (3) lit b Mietzinsbeihilfe (MZB) Mieterhöhung/m2 4,50 0, (4) MZB Selbstbehalt/m2 4,50 0,33 MZB maximaler Abgeltungsbetrag/m2 36,00 2, (5) MZB Mindestabsolutbetrag 30,00 2, (6) MZB Einkommensgrenze allgemein , ,00 MZB Einkommensgrenze / 1. Mitbewohner MZB Einkommensgrenze ab 2. Mitbewohner , , ,00 620, (9) Z 1 MZB-Bescheinigung Mieterhöhung 4,50 0, (5) Z 2 Freigrenze Sonder-VZ % , ,00 Freigrenze Sonder-VZ % , ,00 124b Z 31 Lehrlingsfreibetrag , ,00 2. Pauschalierte Gewinnermittlung Die Verordnung sieht folgende Umrechnungsbeträge vor: Schilling Euro Mindestgewinn Gaststätten/Beherbergung , ,00 Gewinnsockel Gaststätten/Beherbergung , ,00 Gewinnsockel Lebensmittel/Gemischtwaren , ,00 Höchstbetrag Ausgaben Handelsvertreter , ,00 Höchstbetrag Vorsteuer Handelsvertreter 9.600,00 699,00 Höchstbetrag Ausgaben Künstler/Schriftsteller , ,00 3
5 Höchstbetrag Vorsteuer Künstler/Schriftsteller , ,00 3. Lohnsteuer 3.a Sachbezugsverordnung Sachbezugsverordnung (BGBl 1992/642 idf BGBl 1996/274, BGBl II 1998/423, BGBl II 1999/487, BGBl II 2001/416) Schilling Euro Kfz-Sachbezug allgemein monatlich höchstens 7.000,00 510,00 Halber Kfz-Sachbezug (bis 500 km monatlich höchstens ) 3.500,00 255,00 Vergleichswert/km allg 7,00 0,50 Vergleichswert/km mit Fahrer 10,00 0,72 Firmenparkplatz bei flächendeckender Kurzparkzone 200,00 14,53 Freigrenze Zinsersparnis aus Arbeitgeberdarlehen , ,00 Sachbezugsverordnung (BGBl 1992/642 idf BGBl 1996/274, BGBl II 1998/423, BGBl II 1999/487) Schilling Euro volle Station 2.700,00 196,50 Dienstwohnung Kat 1 (Hausbesorger und Portiere) Kat 2 (allgemein) Kat 3 (Einfamilienhaus) Baujahr bis ,00 0, bis ,00 1, bis ,00 1, bis ,00 1, bis ,00 1,96 ab ,00 2,10 bis ,00 1, bis ,00 1, bis ,00 1, bis ,00 2, bis ,00 2,61 ab ,00 2,76 bis ,00 1, bis ,00 1, bis ,00 2, bis ,00 2, bis ,00 3,05 ab ,00 3,27 Land- und Forstwirtschaftliche Wohnung/jährlich 2.640,00 192,00 4
6 3.b Lohnsteuerrichtlinien ( 3 Abs 1 Z 14 und Z 17 EStG) Im Zuge der Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien 1999 werden folgende Eurobeträge festgelegt, die für Lohnzahlungszeiträume ab Anwendung finden werden: LStR 1999 Schilling Euro Rz 78 - Steuerfreier Vorteil aus Teilnahme an Betriebsveranstaltung 5.000,00 365,00 Rz 78 - Steuerfreie Sachzuwendung 2.550,00 186,00 Rz 94 - Essensbons für Gasthaus, Kantine etc. 60,00 4,40 Rz 95, Rz 96 und Rz 97 - Essenbons für Lebensmittel, die auch mit nach Hause genommen werden können 15,00 1,10 Angemessenheitsgrenze PKW , ,00 3.c Kilometergeld ab Kilometergeld Schilling Euro PKW und Kombi / km 4,90 0,356 zuzüglich pro Mitfahrer / km 0,59 0,043 Motorrad bis 250 ccm/km 1,56 0,113 Motorrad über 250 ccm/km 2,76 0,201 Fahrrad 1. bis 5. km 3,20 0,233 Fahrrad ab 6. km 6,40 0,465 3.d Pauschalien Pauschalien 35 EStG für Behinderte (BGBl 1996/303 idf BGBl II 1998/91) Schilling Euro Diabetes, Tuberkulose, Zölliakie oder (ab 2002 neu) Aids 950,00 70,00 Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit 700,00 51,00 Magen, andere innere Krankheit 550,00 42,00 KFZ (Taxi) bei Gehbehinderung 2.100,00 153,00 behinderte Kinder 3.600,00 262,00 Pauschalierungen Werbungskosten Höchstbeträge für: Schilling Euro Schauspieler, Musiker, Artisten (5%) , ,00 Journalisten, Fernsehschaffende (7,5%) , ,00 Förster, Berufsjäger, Forstarbeiter ohne Motorsäge (5%) , ,00 Forstarbeiter mit Motorsäge (10%) , ,00 Hausbesorger (15%) , ,00 Heimarbeiter (10%) , ,00 Vertreter (5%) , ,00 Neu ab 2001: Bürgermeister, Stadträte, Gemeinderäte, Wiener Bezirksräte (15%) 5
7 mindestens 6.000,00 438,00 höchstens , ,00 3.e KommStG KommStG Schilling Euro 9 Steuersatz - BMGL , , , ,00 15 Abs 1 Geldstrafe , ,00 15 Abs 2 Geldstrafe 6.000,00 440,00 3.f U-Bahn-Steuer DienstgeberabgabeG Schilling Euro 5 Abgabe/Woche 10,00 0,72 7 Abs 1 Freigrenze/Monat 3.000,00 218,02 Freigrenze/Jahr , ,19 8 Abs 1 Straße , ,00 8 Abs 2 Straße 6.000,00 420,00 4. Körperschaftsteuer KStG Schilling Euro 5 Z 8 Freigrenze Beitragsschnitt kleine Versicherungs-Vereine , ,00 6 Abs 2 Z 5 Pension (Pensionszuschuss) , ,00 23 Witwengeld ,00 900,00 Waisengeld/je Waise 4.800,00 350,00 Sterbegeld (als Gesamtleistung) 2.000,00 150,00 Freibetrag für gemeinnützige Körperschaften , ,00 24 Abs 4 Z 2 Mindest-KöSt Banken/Versicherungen , ,00 24 Abs 4 Z 3 Mindest-KöSt Jungunternehmer (1. Jahr) 3.750,00 273,00 Die Euro-Werte sind erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2002 anzuwenden. 5. Umsatzsteuer UStG Schilling Euro 4 Abs 9 Grenzüberschreitende Personenbeförderung 0,60 0,05 6 Abs 1 Z 27 Freigrenze Kleinunternehmer-Befreiung , ,00 7 Abs 1 Z 3 lit c Mindestbetrag Ausfuhrlieferung 1.000,00 75,00 11 Abs 6 Kleinbetragsrechnung bis brutto 2.000,00 150,00 12 Abs 6 Aufteilung Vorsteuerbeträge 1.000,00 75,00 12 Abs 6 Aufteilung Vorsteuerbeträge ,00 750,00 6
8 12 Abs 13 Vorsteuerberichtigung 3.000,00 220,00 14 Abs 1 Z 1 lit a VSt-Abzug neben 1,8 % für Anlagevermögen mit AK(HK) von mind , ,00 14 Abs 1 Z 1 lit b VSt-Abzug neben 1,8 % für Anlagevermögen mit AK(HK) von mind , ,00 17 Abs 2 Z 2 und Abs 3 Umsatzgrenze Istbesteuerung bei Bf , ,00 21 Abs 1a Freigrenze USt-Sonder-Vorauszahlung ,00 750,00 21 Abs 2 Grenze Vierteljahres-Voranmeldung , ,00 21 Abs 6 Umsatz-Freigrenze für USt-Erkl. Kleinunternehmer , ,00 22 Abs 7 Umsatzgrenze Land- u. Forstwirtsch , ,00 22 Abs 7 land- u. forstw. Vermögen , ,00 24 Abs 5 Differenzbesteuerung -Gesamtdifferenz 3.000,00 220,00 24a Abs 3 Aufzeichnungspflicht Anlagegold , ,00 Art 1 Abs 4 Z 2 Erwerbsschwelle , ,00 Art 3 Abs 5 Z 1 Lieferschwelle Versandhandel , ,00 Art 21 Abs 9 max. Verspätungszuschlag ZM , ,00 6. Erbschaftssteuer ErbStG Schilling Euro 8 Abs , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 8 Abs ,00 110,00 13 Abs 5 Versicherungsunternehmen - Haftung 3.000,00 220,00 14 Abs 1 Z 1 Freibetrag , ,00 14 Abs 1 Z 2 Freibetrag 6.000,00 440,00 14 Abs 1 Z 3 Freibetrag 1.500,00 110,00 14 Abs 2 Freibetrag 1.500,00 110,00 14 Abs 3 Freibetrag , ,00 15 Abs 1 Z 1 lit a Freibetrag , ,00 15 Abs 1 Z 1 lit b Freibetrag , ,00 Freibetrag 8.000,00 600,00 15 Abs 1 Z 5 Freibetrag , ,00 15a Abs 1 Freibetrag , ,00 7
9 28 10,00 1,00 7. Familienlastenausgleichsgesetz FLAG Schilling Euro 29 Abs 1 Verwaltungsstrafe 5.000,00 360,00 32 Abs 2 Kleinkindbeihilfe 1.000,00 73,00 38d Abs 2 Mutter-Kind-Paß-Bonus 2.000,00 145,40 41 Abs 4 Einschleifregelung Kleinunternehmen , , , ,00 Familienbeihilfe Schilling Euro 0 bis bis 9 Jahre monatlich 1. Kind 1.450,00 105,40 2. Kind 1.625,00 118,20 3. Kind 1.800,00 143,70 Familienbeihilfe Schilling Euro 10 bis 18 Jahre monatlich 1. Kind 1.700,00 123,60 2. Kind 1.875,00 136,40 3. Kind 2.050,00 161,90 ab 19 Jahre monatlich 1. Kind 2.000,00 145,40 2. Kind 2.175,00 158,20 3. Kind 2.350,00 183,70 Mehrkindzuschlag ab 3. Kind (BGBl. I 103/2001) 400,00 36,40 unschädliche Zuverdienstgrenze ab 18. Lebensjahr , ,00 8. Bundesabgabenordnung BAO Schilling Euro 45a begünstigte Körperschaft , , Abs 3 Obergrenze Zwangsstrafe , , Abs 2 Obergrenze Ordnungsstrafe 2.000,00 200,00 112a Obergrenze Mutwillensstrafe 5.000,00 400, Abs 1 lit a Buchführungsgrenze Umsatz allgemein , , Abs 1 lit a Buchführungsgrenze Umsatz für Lebensmittel/Gemischtwaren , , Abs 1 lit b Buchführungsgrenze Einheitswert LuF , , Abs 2 Freigrenze Anspruchszinsen 50, Abs 2 Freigrenze Stundungszinsen ,00 750, Kleinbeträge bei Abgaben 200,00 20,00 8
10 9. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Einige ausgewählte Werte für 2001: ASVG Schilling Euro 5 (2) Z 1 tägl. Geringfügigkeitsgrenze 313,00 22,75 5 (2) monatl. Geringfügigkeitsgrenze 4.076,00 296,21 49 (3) Z 3 Fehlgeldentschädigung, höchstens 200,00 14,53 49 (3) Z 18 lit a 49 (3) Z (1) Z 1 76b (2) 77 (2a) Aufwendungen für Zukunftsicherung, jährl. höchstens Zinsenersparnisse für Dienstgeberdarlehen, höchstens Jahresbeitrag der in der UV teilversicherten selbständig Erwerbstätigen monatl. Beitragsgrundlage für geringfügig Beschäftigte in der KV und PV monatl. Beitrag für geringfügig Beschäftigte in der KV und PV 111 Geldstrafe bei Meldepflichtverstößen von 4.000,00 290, , , ,00 77, ,00 296,21 575,00 41, ,00 730, (3) Krankenscheingebühr 50,00 3,63 135a (1) Behandlungsbeitrag-Ambulanz mit Überweisungsschein 150,00 10,90 ohne Überweisungsschein 250,00 18,17 jährl. höchstens 1.000,00 72, (3) Rezeptgebühr pro Heilmittel 56,00 4, (4) Gebühr für Zahnbehandlungsschein 50,00 3,63 9
Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00
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