IQ Netzwerk Schleswig-Holstein Newsletter 1/2015

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1 1 Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Zwischenbilanz IQ Landesnetzwerk Schleswig-Holstein Das IQ Landesnetzwerk Schleswig-Holstein ist Teil des bundesweiten Förderprogramms IQ, das von durchgeführt wird. Im ersten Halbjahr der aktuellen Förderperiode wurden die bereits erprobten Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen an fünf Standorten fortgeführt. Von hier werden nach der Anerkennung bzw. Teilanerkennung von ausländischen Studien- und Berufsabschlüssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer z.b. in Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker, Maßnahmen für duale Ausbildungsberufe, sowohl im Handwerk als auch in kaufmännischen Berufen, oder in Anpassungslehrgänge für Gesundheitsberufe an die IQ Partner vermittelt. Ein Schwerpunkt des Förderprogramms ist die Qualifizierung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit ausländischen Berufsabschlüssen, um die Chancen auf erfolgreiche Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Darüber hinaus werden im Handlungsschwerpunkt Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung Institutionen und Unternehmen dabei unterstützt, durch Fortbildungen und spezifische Informationen ihre Leitbilder, Strukturen und Alltagspraxis interkulturell zu öffnen sowie berufliche Perspektiven für Menschen mit ausländischen Abschlüssen zu sichern. Bericht von der Auftaktveranstaltung am 7. Mai 2015 Neben den monatlichen Netzwerktreffen fand am 30. Juni ein Treffen statt, um eine Zwischenbilanz des Landesnetzwerks zu ziehen. Die Erreichbarkeit der vorgegebenen Ziele wurde geprüft, diskutiert und weitere Vorgehen geplant. Es fanden zahlreiche Infoveranstaltungen und Präsentationen des Förderprogramms in ganz Schleswig-Holstein statt: in Sozialausschüssen der Kommunen, der Regionaldirektion Nord der Agentur für Arbeit, in Job Centern und Handwerkskammern, bei Messen für Unternehmerfrauen, Migrationsberatungsstellen, Volkshochschulen, Runden Tischen für Integration, Sprachkursen. Es wurden viele Multiplikatoren und Ratsuchende erreicht. Es bleibt aber nach wie vor ein hoher Bedarf, über die Anerkennungs- und Qualifizierungsangebote zu informieren: regionale Veranstaltungen werden in ganz Schleswig-Holstein geplant, um insbesondere die Qualifizierungsmaßnahmen für Duale Berufe bei den Handwerkskammern bekannter zu machen. Die Brückenmaßnahme für Akademikerinnen und Akademiker kann mit 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmern den ersten Durchlauf starten. Aufgrund der stetig steigenden Flüchtlingszahlen wurden seitens der Job Center und Agenturen für Arbeit Fortbildungen zu interkultureller Kompetenz, Antidiskriminierung und Flüchtlingsthemen nachgefragt. Die Nachfrage von Betrieben nach Schulungen ist noch zurückhaltend. Hier müssen Zugänge zur Information optimiert und die Ansprache von Unternehmen ausgebaut werden. Die Mitwirkenden in allen Teilprojekten des IQ Landesnetzwerks SH sind überzeugt, dass ihre Maßnahmen dazu beitragen, die Chancen für Einwanderinnen und Einwanderer zu erhöhen, berufliche Integration zu erreichen. Festgestellt wurde, dass es auch weiterhin notwendig ist, in ganz Schleswig-Holstein über die einzelnen Angebote und die gesetzlichen Grundlagen zu informieren. Die Auftaktveranstaltung des IQ Netzwerk Schleswig-Holstein stand unter dem Motto Qualifizieren statt demotivieren! Wie nutzen wir berufliche Potentiale von Zuwanderinnen und Zuwanderern?. Sie fand in den Räumen der Industrie- und Handelskammer zu Kiel statt. Rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft, Arbeitsverwaltung, Ministerien sowie seitens relevanter Arbeitsmarktakteure und Landes- und Bundesministerien waren gekommen. Sie sollten über die Ziele, geplanten Aktivitäten und Akteure des Netzwerks informiert werden. Die Teilprojekte des Netzwerks werden bis 2018 damit beschäftigt sein, auf die unberücksichtigten beruflichen Potentiale und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein auf dem Arbeitsmarkt stärker aufmerksam zu machen. Mit Blick auf die Umsetzung dieses Ziels hat das durch Bundes- und EU-Mittel geförderte IQ Netzwerk Schleswig-Holstein als eines von bundesweit 16 Landesnetzwerken des Förderprogramm IQ eine ganze Reihe von Maßnahmen entwickelt und in Gang gesetzt, die von der Beratung und Unterstützung von Migrantinnen und I access im Netzwerk IQ 1

2 2 Auswertung der Zahlen der IQ Anerkennungsberatung in Schleswig-Holstein Migranten über die Sensibilisierung von Unternehmen und Arbeitsverwaltungen bis hin zur Entwicklung konkreter und passgenauer Qualifizierungsmaßnahmen reichen. Dass die zentralen Zielsetzungen des IQ Netzwerkes ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den Zielen der Landesregierung und zentralen Akteuren der Arbeitsmarkpolitik im Lande haben, wurde nicht nur an der großen Zahl und heterogenen Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer deutlich. Ministerpräsident Torsten Albig hielt ein Grußwort, in dem er unterstrich, dass die gelebte und praktizierte Willkommenskultur ausnahmslos für alle Zuwanderergruppen ein zentrales Anliegen der Landesregierung sei und dass hier das IQ Netzwerk einen eminent wichtigen Beitrag leiste. Aber auch aus den weiteren Grußworten und Beiträgen der Veranstaltung, etwa seitens der Industrie- und Handelskammer zu Kiel, des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde deutlich, dass mit dem IQ Programm und dem Netzwerk in Schleswig- Holstein wichtige sozial-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Herausforderungen angesprochen sind. Die Beiträge der Veranstaltung und wichtige Ergebnisse des Austauschs in den Panel-Diskussionen zu IQ- Schwerpunktaktivitäten finden Sie unter iq-netzwerk-sh.de/publikationen/dokumentation-zurauftaktveranstaltung-am-7-mai-2015//. Die Anerkennungsberatung findet an den fünf Projektstandorten in Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster und Norderstedt statt. Die Kolleginnen und Kollegen aus den IQ Anerkennungsberatungsstellen führen darüber hinaus bei Bedarf in ihrer Region mobile Beratungen durch. Seit dem 1. August 2012 werden die Beratungszahlen im IQ Förderprogramm in allen Bundesländern durch die IQ Fachstelle Qualifizierung & Beratung dokumentiert und ausgewertet, so auch in Schleswig-Holstein. Der letzte veröffentlichte Auswertungsbericht präsentiert die Ergebnisse der Beratungsdokumentation bis zum 1. Quartal Auszüge aus der schleswig-holsteinischen Auswertung Im Berichtszeitraum wurden Personen erstmals bei einer IQ-Anlaufstelle in Schleswig-Holstein beraten. Dazu fanden Folgekontakte mit Anerkennungssuchenden statt, so dass seit dem Beginn der Dokumentation insgesamt Beratungen stattfanden. Dabei fand der Großteil der Beratungen in der klassischen face-to-face- Situation statt, mit 87,9 %. Weitere Beratungen wurden am Telefon oder per Mail durchgeführt, gerade in einem Flächenland wie Schleswig- Holstein eine notwendige Option. Den Weg zur Beratungsstelle fanden viele durch Job Center, Agenturen für Arbeit, Internet, Migrationsberatungen. Aber auch persönliche Empfehlungen führten häufig zum Aufsuchen der Beratungsstellen. Das Durchschnittsalter der Beratenen liegt bei 35,6 Jahren. 60 % der Ratsuchenden sind weiblich. Dies entspricht weitestgehend den Bundeszahlen: hier nahmen vorrangig Personen zwischen 25 und 44 Jahren die Beratung in Anspruch. 62,7 % der Beratenen bundesweit waren Frauen. 12,4 % der Beratenen hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Danach folgen Staatsangehörigkeiten der Länder Polen, Russische Föderation, Iran, Syrien, Türkei, Afghanistan, Irak, Ukraine und Rumänien sowie weiterer Länder. Die Ausbildungs- und Studienabschlüsse stammen ebenfalls hauptsächlich aus den genannten Ländern, wobei hiervon 51,8 % Hochschulabschlüsse sind. 39,9 % konnten einen oder mehrere Ausbildungsabschlüsse vorweisen. Mit Abstand wurde der deutsche Referenzberuf Lehrer/in mit 12,4 % am häufigsten angegeben; es folgen Ingenieur/ innen mit 5,5 %, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen mit 3,6 %, Betriebswirt/ innen mit 3,3, %, Ärzt/innen mit 2,6 %, Erzieher/innen mit 2,4 %, Friseur/innen mit 1,9 %, Sozialarbeiter/innen mit 1,8 %, Wirtschaftswissenschaftler/innen mit 1,6 %, Apotheker/innen mit 1,5 %. 150 Personen waren zum Zeitpunkt der Beratung in beitragspflichtiger Beschäftigung. Der größte Teil dagegen erwerbslos, geringfügig beschäftigt oder in Aus- bzw. Weiterbildung oder Qualifizierung. Quelle: Dokumentation der Anerkennungsberatung Länderauswertung Schleswig- Holstein

3 IQ Netzwerk Schleswig-Holstein 1/2015 Durch Arbeit Fuß fassen Der schleswig-holsteinische Flüchtlingspakt Autor: Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein Über 500 Personen haben an der Flüchtlingskonferenz der Landesregierung Schleswig- Holstein am 6. Mai 2015 in Kiel teilgenommen. Geleistet werden sollte zweierlei: Zum einen nachhaltige Strategien für Weniger an bürokratischen Hürden und ein Mehr an Integrationsförderung für Flüchtlinge zu entwickeln. Gleichzeitig sollte auf Seiten der Institutionen der Aufnahmegesellschaft für die Erkenntnis geworben werden, dass eine erfolgreiche Integration keine Einbahnstraße ist und damit auch ihnen und nicht nur den Flüchtlingen Integrationsleistungen abfordert. Erstes Zwischenergebnis der Konferenz ist ein Flüchtlingspakt mit zunächst 14 Zielvereinbarungen. Darin haben sich u.a. verschiedene Häuser der Landesregierung, die kommunalen Spitzenverbände, Integrationsfachdienste, Unternehmen und Bildungsinstitutionen gemeinsam auf verbindliche Zielvereinbarungen zur nachhaltigen Integration von Flüchtlingen festgelegt. Die Zielvereinbarungen sollen weiter entwickelt und einer Umsetzung zugeführt werden. Diesen Prozess will die Landesregierung mit einer Bilanzkonferenz im Herbst 2016 evaluieren. Besonders gespannt werden ausbildungshungrige und Beschäftigung suchende Flüchtlinge den Fortgang insbesondere bei zwei dieser Zielvereinbarungen beobachten. Die vom Bildungsministerium moderierte Vereinbarung Berufliche Bildung schafft Chancengleichheit verspricht u.a. mehr berufsspezifische Sprachförderung und will sich für frühere Ausbildungszugänge einsetzen. Die Zielvereinbarung Durch Arbeit Fuß fassen will in enger Kooperation mit Arbeitsagentur, Unternehmen und Gewerkschaften die Beschäftigung von Flüchtlingen am schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt beschleunigen. Das IQ Netzwerk Schleswig-Holstein ist ebenso wie das gleichfalls durch den Paritätischen SH und den Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein koordinierte Integrationsnetzwerk Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein an den Beratungen der Arbeitsgruppen des Flüchtlingspaktes, die insbesondere auf die nachhaltige arbeitsmarktliche Integration abstellen, beteiligt. Weiterlesen: Rechtliche Änderungen beim Arbeitsmarktzugang für Migrantinnen und Migranten Autorin: Astrid Willer, Koordinatorin im Handlungsschwerpunkt 3 des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein Nachdem im November 2014 die Wartefristen bzgl. der Arbeitserlaubnisse für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung von 9 bzw. 12 Monaten auf drei Monate reduziert wurden, haben sich Anfang 2015 weitere Änderungen ergeben. Für die Arbeit des IQ-Netzwerks sind vor allem folgende Änderungen relevant: 1) Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroatinnen und Kroaten ab 1. Juli 2015 Kroatinnen und Kroaten haben ab 1. Juli 2015 das Recht der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung keine Arbeitserlaubnis mehr. 2) Aufenthaltstitel für Anpassungsqualifizierung kommt 17 des Aufenthaltsgesetzes wird durch 17a ergänzt, in dem ein Aufenthaltsrecht von bis zu 18 Monaten für Personen festgeschrieben wird, die eine berufliche Anpassungs- qualifizierung im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren durchlaufen. Bei betrieblichen Maßnahmen ist in manchen Fällen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit Voraussetzung. Eine von der Anpassungsqualifizierung unabhängige Beschäftigung von bis zu 10 Stunden pro Woche ist gestattet. Eine im Zusammenhang mit dem angestrebten Beruf stehende Beschäftigung ist bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes im Referenzberuf in größerem Umfang gestattet. Die neue Regelung sieht auch eine Aufenthaltserlaubnis vor, deren Zweck die Absolvierung einer Prüfung zur Erlangung der vollen beruflichen Anerkennung ist. Wie immer: Die Detailbestimmungen sind zu beachten und hier zu finden: html/de/news_1751.php. 3.) Mehr Flüchtlinge Kundinnen und Kunden der Jobcenter Nach einer am 1. März 2015 in Kraft getretenen Änderung des Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgesetzbuches sind die Jobcenter nunmehr zuständig für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz haben, sofern die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung mehr als 18 Monate zurückliegt. Über die Bundes- und Landeskontingente sind vielen Syrerinnen und Syrern Aufenthaltserlaubnisse nach den 23(1) oder 23(2) Aufenthaltsgesetz erteilt worden. Sie fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter ihre Zahl hat erheblich zugenommen. 4.) Sicherer Ausbildungsabschluss mit Duldung! Im Juni 2015 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein per Erlass geregelt, dass Asylsuchenden, die eine Ausbildung aufnehmen, eine einjährige Duldung erteilt werden kann. Bei erfolgreichem Abschluss des ersten Ausbildungsjahres soll diese Duldung verlängert werden. Es wird eine bundesgesetzliche Regelung zu diesem Thema erwartet, die ggf. die Duldungserteilung für die gesamte Ausbildungszeit beinhalten wird. 3

4 4 Fünf Unternehmen aus Schleswig-Holstein unterschrieben die Charta der Vielfalt Autorin: Astrid Willer, Koordinatorin im Handlungsschwerpunkt 3 des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein Zum 3. Deutschen Diversity-Tag am lud das Forum Interkulturelle Öffnung Schleswig-Holstein Unternehmen und andere Akteure und Akteurinnen des Arbeitsmarkts zur Veranstaltung Fachkräfte fördern Vielfalt gestalten Arbeitsmarktakteure und InteressentInnen nach Neumünster ein. Der Einladung zur Veranstaltung folgten ca. 45 Akteurinnen und Akteure aus der Region. Das Forum Interkulturelle Öffnung Schleswig-Holstein setzt sich für eine breitere Verankerung des Themas Interkulturelle Öffnung im Land Schleswig- Holstein ein. Folgende Akteur/Innen sind zurzeit im Forum aktiv: Diakonisches Werk Landesverband Schleswig-Holstein Institut für berufliche Aus- und Fortbildung, IBAF, in Kooperation mit dem AWO-Bildungszentrum Preetz mit dem Projekt Willkommen Vielfalt Interkulturelle Öffnung der Altenpflege Das Projekt diffairenz: Schulungen zur interkulturellen Öffnung und Antidiskriminierung im Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Schleswig-Holstein in Trägerschaft des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.v. Das Diakonische Werk Hamburg-West/ Südholstein mit dem Teilprojekt Interkulturelle Öffnung im Netzwerk Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein Lutz Kirschberger, Leiter der Zweigstellen Rendsburg und Neumünster der IHK zu Kiel, plädierte in einem Grußwort für eine Beschleunigung der Asylverfahren und für einen schnellen Zugang zu Sprachkursen für Flüchtlinge. Sebastian Schulze, Geschäftsführer und Pressesprecher der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.v. wies in seinem Grußwort auf die Aktivitäten und Unterstützung seitens des Unternehmensverbandes Nord in Hinblick auf den Fachkräftemangel und das Vielfaltsmanagement in Unternehmen hin. Einen regen Austausch inspirierte dann der Vortrag mit dem Titel «Deutsch habe ich im Betrieb gelernt» von Iris Beckmann-Schultz, Leiterin der Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch im bundesweiten IQ Netzwerk. Die Vertreterinnen und Vertreter der anwesenden Unternehmen und die Teilnehmenden aus unterschiedlichen Institutionen berichteten von eigenen Erfahrungen und tauschten sich zu den individuellen Möglichkeiten der betrieblichen Sprachförderung aus. Der Vortrag von Barbara Heyken vom Projekt Interkulturelle Öffnung, das beim Diakonischen Werk Hamburg-West/Südholstein angesiedelt und Teilprojekt des Netzwerkes «Land im Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein» ist, gab einen Überblick zur Entstehungsgeschichte der Charta der Vielfalt und die Selbstverpflichtungen, die mit der Unterzeichnung der Charta verknüpft sind. Im Rahmen der Veranstaltung nahmen die Pflegeeinrichtungen Steinbuck, die SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck, die Henning Dierk GmbH und die WTT Nord GmbH die Unterzeichnungsurkunden der «Charta der Vielfalt» entgegen. Sie berichteten von ihren Motiven, sich der Charta anzuschließen, z.b. gute Erfahrungen mit vielfältigen Belegschaften und Verbesserung der Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber und Dienstleister. Das Schlusswort von Dr. Jana Pecenka, Mitarbeiterin des Projekts diffairenz: Schulungen zur interkulturellen Öffnung und Antidiskriminierung im IQ Netzwerk Schleswig-Holstein, lenkte die Aufmerksamkeit auf die für das Thema Diversität wichtige Aufgabe, die in Unternehmen und Institutionen geltenden geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze im Hinblick auf die Vielfalt der Belegschaften und Kundinnen und Kunden immer wieder kritisch zu hinterfragen. Online-Beratung in Schleswig-Holstein Workshop im IQ Netzwerkforum in Köln Autorin: Amelie Fossemer, Qualifizierungsberaterin und Mitarbeiterin in der Brückenmaßnahme für Akademikerinnen und Akademiker In Schleswig-Holstein als Flächenland ist der Zugang zu persönlichen Beratungsgesprächen für Klientinnen und Klienten, die z.b. dezentral untergebracht oder berufstätig sind, eine Herausforderung meist durch Fahrtkosten oder -zeiten. Durch die mobile Beratung in IQ soll diesem Bedarf entgegengekommen werden. Ein weiteres Instrument zur besseren Erreichbarkeit und Vereinbarkeit von Informationsbedarf, Beruf und Familie ist für Interessierte zunehmend die Online-Beratung. Im IQ Netzwerkforum am in Köln wurden vom Landesnetzwerk Schleswig-Holstein die Möglichkeiten von Online-Beratung für IQ Beraterinnen und Berater in einem Workshop vorgestellt. In der letzten Förderperiode wurden erste positive Erfahrungen gesammelt:

5 5 das in dieser Zeit gewählte Meeting-Programm war einfach zu installieren, über eine Webcam konnten die Gesprächspartnerinnen und -partner sich sehen und Dokumente wie Lebensläufe konnten gemeinsam besprochen werden. In dieser Förderperiode wird für das IQ Netzwerk ein virtuelles Klassenzimmer über Adobe Connect durch die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) zur Verfügung gestellt, das auch für Beratungen genutzt werden kann. Im Workshop wurde gezeigt, welche Möglichkeiten es zur Zusammenarbeit und Kommunikation gibt. Es ist möglich, über Connect den Gesprächspartner per Video zuzuschalten, gemeinsam Dokumente zu sichten und zu bearbeiten oder sich gemeinsam Webseiten anzusehen. Insbesondere interessant und relevant für die Beratung ist hier z. B. die Möglichkeit, Formulare gemeinsam auszufüllen. Für eine Online-Beratung spricht generell, dass beide Seiten, Beraterin und Berater und Ratsuchende, bei der Terminvergabe zeitlich und räumlich flexibel sind. Fahrtkosten fallen nicht an. Es können Sammeltermine (z.b. Informationsveranstaltungen oder Beratungen mit Dolmetschern bzw. Paten) angeboten werden. Der Kontakt ist persönlicher als bei einer telefonischen Beratung. Für Klientinnen und Klienten ist die Hürde klein, da viele Ratsuchende über Skype Kontakt zu Freunden und Familie halten und sich daher mit derartiger Software auskennen. Zu bedenken ist, dass im Vergleich zu persönlicher Beratung die Bindung zwischen Beratenden und Ratsuchenden eingeschränkt ist, da man sich nur auf dem Bildschirm sieht. Die Stimme steht im Vordergrund, daher sollte die Kommunikation besonders klar strukturiert sein. Für beide Seiten sind eine ruhige, ungestörte Umgebung und eine gute technische Ausstattung wie ein Headset erforderlich. Man sollte klären, ob die Internetverbindung gerade im ländlichen Raum ausreichend ist. Beratende sollten sich auch mit möglichen Risiken und Datenschutz auseinandersetzen und die Ratsuchenden darüber informieren. Sie müssen Medienkompetenz mitbringen und auch in der Lage sein, technische und Verhaltensregeln im Vorfeld zu erläutern, oftmals müssen Ratsuchende bei technischen Problemen unterstützt werden. Auf Seite der Beratenden ist vor allem eine hohe Sensibilität dafür wichtig, wann die Online-Beratung für welche Ratsuchenden sinnvoll ist. Ratsuchende sollten nicht überfordert werden und sie sollte nur als ergänzendes Angebot bestehen. Weitere Informationen zu Adobe Connect, auch für Schulungen: Frau Mainka Publikationen Die IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung hat im April 2015 die bereits in der letzten Förderperiode entwickelten Publikationen zu Methoden in der Anerkennungsberatung und für den Hochschulzugang von Migrantinnen und Migranten an Hochschulen herausgegeben. Wir veröffentlichen die Kurzbeschreibung der Publikationen der Fachstelle. Zu beziehen sind sie über den W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co.KG, Postfach , Internet: Reihe Leitfaden für die Bildungspraxis, Band 64 Qualitätssicherung in der Anerkennungsberatung. Handlungshilfen, Instrumente und Beispiele guter Praxis Zielgruppen des Leitfadens sind sowohl die Leitungsebene einer Beratungsstelle, die den Leitfaden zur Überprüfung ihrer Aktivitäten zur Qualitätssicherung nutzen kann, als auch Beratende selbst, die ein- zelne oder alle Qualitätselemente für ihre praktische Arbeit umsetzen können. Der Aufbau orientiert sich am Ablauf eines Beratungsprozesses und behandelt die Bereiche Struktur, Durchführungs- und Ergebnisqualität. Außerdem wird beschrieben, wie eine kontinuierliche Qualitätssicherung gestaltet werden kann. Reihe Leitfaden für die Bildungspraxis, Band 66 Qualifizierungswege im Kontext des Anerkennungsgesetzes. Umsetzungshilfen für Qualifizierungsberaterinnen und Qualifizierungsberater Dieser Leitfaden richtet sich vor allem an Berater/innen, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen durchführen. Es wird erläutert, wie Qualifizierungsbedarfe identifiziert werden können, welche Qualifizierungsmöglichkeiten für Anerkennungssuchende sowohl in reglementierten als auch in nicht reglementierten Berufen existieren, welche Lernformen und begleitenden Angebote für Ausgleichsmaßnahmen eingesetzt werden können, nach welchen Kriterien passende Anpassungsqualifizierungen ausgewählt werden können und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Die Ausführungen werden jeweils anhand von Umsetzungsbeispielen veranschaulicht. Auch werden innovative Lernformen aus Praxissicht vorgestellt.

6 6 Reihe Wirtschaft und Bildung, Band 71 Migrantinnen und Migranten an Hochschulen. Hochschulzugang, Studium und Arbeitsmarktintegration Diese Studie beschreibt den Hochschulzugang, den Studienverlauf sowie die anschließende Arbeitsmarktintegration von Migranten/innen in Deutschland. Unter anderem weist sie auf die migrationsrechtlichen Rahmenbedingungen für die temporären Migranten/innen hin und zeigt Hindernisse auf, die sie bewältigen müssen. Die Studie ist auch intendiert als Hilfestellung für die Durchführung weiterer Studien, die die festgestellten Wissenslücken schließen sollen und gibt Handlungsempfehlungen für die zuständigen Ministerien und Institutionen. Aktualisierung der Broschüre Wer? Wie? Was? Ankündigungen: Die von IQ Landesnetzwerk geplante Maßnahme Anpassungsqualifizierung für Gesundheits- und Pflegeberufe wird voraussichtlich seine Arbeit ab September 2015 beginnen. Das Projekt wird in Kooperation mit der imland Pflegeschule in Rendsburg durchgeführt. Informationen zu diesem Projekt finden Sie ab September unter Die Maßnahme für qualifizierte Ärztinnen und Ärzten LandärztInnen Nord im Rahmen des Landesnetzwerks beginnt voraussichtlich seine Arbeit ab September Die Kooperationspartner für diese Maßnahme sind die Otto Benecke Stiftung (OBS) gemeinsam mit German Doctor Exchange (GDE). Informationen dazu finden Sie ab September unter Folgende Veranstaltungen sind für das zweite Halbjahr 2015 in Planung: Jahrestagung des Europäischen Sozialfonds (ESF): Zuwanderung: Eine Chance für den schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt 23. September 2015, ab 16:00 im Kieler Wissenschaftszentrum, Veranstalter: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Auftaktveranstaltung des Netzwerks Mehr Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein 12. Oktober 2015, 15:00 18:00 im Landeshaus in Kiel Veranstaltung des IQ-Teilprojekts (Träger: Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.v.) Mit Recht gegen Diskriminierung: Blickpunkt Migrationshintergrund und Arbeitsmarkt zum Thema Antidiskriminierung und Vielfalt in der Einwanderungsgesellschaft 21. Oktober 2015, Ort und Zeit werden noch bekanntgegeben Regionale Veranstaltungen Wir planen weitere regionale Veranstaltungen zur Information über die Angebote in unserem Landesnetzwerk im September und im November. Näheres zu Ort und Terminen finden Sie bald unter Unsere beliebte zweisprachige Broschüre, die Antworten auf häufige Fragen zur Anerkennung von ausländischen Schul- und Berufsabschlüssen gibt, wird aktualisiert. Die aktualisierte 3. Auflage kann im August per an bestellt oder auf unserer Internetseite heruntergeladen werden.

7 7 Den aktuellen Übergangsflyer für das IQ Landesnetzwerk Schleswig-Holstein finden Sie hier:

8 8 Impressum Herausgeber IQ Netzwerk Schleswig-Holstein - Koordination Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. Sophienblatt 82 86, Kiel Tel.: , Fax: Redaktion: Andrea Bastian Datum: Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Das Landesnetzwerk wird koordiniert durch: Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation mit:

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