Gemeinde Seegräben GEMEINDEVERSAMMLUNG IN DER KIRCHE SEEGRÄBEN PFARREIZENTRUM, GOSSAU ZH

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1 Gemeinde Seegräben GEMEINDEVERSAMMLUNG Ref. Kirchgemeinde Dienstag, 3. Juni 2014, Uhr Politische Gemeinde Dienstag, 3. Juni 2014, Uhr IN DER KIRCHE SEEGRÄBEN Röm.Kath. Kirchgemeinde Mittwoch, 25. Juni 2014, Uhr PFARREIZENTRUM, GOSSAU ZH

2 INHALTSVERZEICHNIS Seite Gemeindeversammlung, Dienstag, 3. Juni 2014, Uhr REF. KIRCHGEMEINDE 1. Wahl der Rechnungsprüfungskommission Jahresrechnung Uebersicht Laufende Rechnung nach Sachgruppen Laufende Rechnung nach Aufgabenbereichen Investitionsrechnung nach Aufgabenbereichen Mitteilungen der Kirchenpflege... Gemeindeversammlung, Dienstag, 3. Juni 2014, Uhr POLITISCHE GEMEINDE 1. Abrechnung Bruttokredit von Fr. 110' für die Erstellung eines Gehweges an der Rutschbergstrasse (Abschnitt Eichbühlstrasse bis Büelweg) Abrechnung Bruttokredit von Fr für die Erstellung eines Fussgängerüberganges in der Aretshalden Jahresrechnung 2013 Politisches Gut... - Uebersicht Laufende Rechnung nach Sachgruppen Laufende Rechnung nach Aufgabenbereichen Investitionsrechnung nach Aufgabenbereichen Genehmigung und Ergänzung der Stauten des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil mit Erweiterung um eine Berufsbeistandschaft Gemeindeversammlung, Mittwoch, 25. Juni 2014, Uhr RÖM. KATHOLISCHE KIRCHGEMEINDE WETZIKON, GOSSAU, SEEGRÄBEN 1. Jahresrechnung ABSCHIEDE Die Originalanträge der Behörden liegen während 14 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. 1

3 Vorwort des Gemeindepräsidenten Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Seegräben Im Namen des Gemeinderates lade ich Sie zur Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2014 ein. Einen speziellen Gruss richte ich an alle, die 2013 und Anfang 2014 neu nach Seegräben zugezogen sind. Sie sind herzlich eingeladen, sich an der demokratischen Entscheidungsfindung in unserer Gemeinde zu beteiligen. Die Wahlen sind vorbei und der neue Gemeinderat hat sich konstituiert. Natürlich hätte sich die Behörde, wie viele von Ihnen auch, echte Wahlen gewünscht. Solche kommen indessen nur zustande, wenn genügend Leute Bereitschaft haben, sich für ein öffentliches Amt in der Gemeinde zu engagieren. Gerade in unserer kleinen Gemeinde ohne grossen Verwaltungsapparat ist der Aufwand für jedes Behördenmitglied beträchtlich. Wir sind daher froh, dass wir die Behördenämter mehrheitlich rechtzeitig besetzen konnten. Ich freue mich, Ihnen an meiner ersten Gemeindeversammlung als Präsident einen erfreulichen Rechnungsabschluss vorlegen zu können. Dass die Rechnung im Gegensatz zum budgetierten Rückschlag positiv abschliesst, hat u.a. mit der äusserst disziplinierten Ausgabenpolitik des Gemeinderats in den letzten vier Jahren unter der Führung von Marlis Schmalzl zu tun. Auch die Bauprojekte der Gemeinde wurden durch den Gemeinderat eng begleitet. Beide von der Gemeindeversammlung genehmigten Projekte der Fussgängerübergang Aretshalden und das Trottoir entlang der Rutschbergstrasse schliessen denn auch annähernd mit Punktlandungen im Rahmen der genehmigten Kredite ab. Neben den finanztechnischen Geschäften wird der Gemeindeversammlung die Vorlage Statutenergänzung bezüglich Schaffung einer gemeinsamen Berufsbeistandschaft sowie Übertragung der Aufgaben zur Führung der Mandate des Erwachsenenschutzes zur Abstimmung vorgelegt. Die Statuten des Zweckverbandes Kinder- und Erwachsenenschutz KES Bezirk Hinwil sollen dahingehend geändert werden, dass die Schaffung einer gemeinsamen Berufsbeistandschaft unter dem Dach des Zweckverbands KES Bezirk Hinwil möglich wird. Gleichzeitig wird beantragt, die Aufgaben zur Führung der Mandate des Erwachsenenschutzes, die jetzt bei der Amtsvormundschaft Wetzikon angesiedelt sind, der neuen Berufsbeistandschaft zu übertragen. Der Gemeinderat hat das Geschäft sorgfältig geprüft und empfiehlt es, wie die Gemeinderäte in umliegenden Gemeinden, klar zur Annahme. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung wollen wir gemeinsam die frühere Gemeindepräsidentin Marlis Schmalz, den zurück getretenen Finanzvorstand Andreas Dürst und den auf Ende Schuljahr ausscheidenden Schulvorstand und Vizepräsidenten des Gemeinderats, Christian Brändli, verabschieden. Die Bevölkerung ist herzlich zu einem kleinen Imbiss beim Gemeindehaus eingeladen (bei schlechter Witterung im geheizten Feuerwehrdepot). Der Gemeinderat freut sich auf Ihr Kommen und Mitdiskutieren. Freundlicher Gruss Marco Pezzatti, Gemeindepräsident 2

4 Ref. Kirchgemeinde Wahl der Rechnungsprüfungskommission Weisung: Nach Art. 167 der neuen Kirchenordnung muss die Rechnungsprüfungskomission durch die Kirchgemeindeversammlung gewählt werden und kann mit der politischen Rechnungsprüfungskommission identisch sein, sofern die jeweiligen Mitglieder der evang. Ref. Kirchgemeinde angehören. Antrag: Für die Amtsdauer stellt die Kirchenpflege den Antrag folgende Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission auch für die Belange der Kirchgemeinde zu wählen: Fisch, Fredy Folly, Claude Meyer, Thomas Pfirter, Lukas Als zusätzliches Mitglied wird zur Wahl vorgeschlagen: Hagnauer, Andreas Als Präsident stellt sich zur Verfügung Meyer, Thomas Für die reformierte Kirchenpflege Die Präsidentin Die Aktuarin: U. Pfirter M. Zweifel 3

5 1. ÜBERSICHT Jahresübersicht Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Reformierte Kirchgemeinde Seegräben Soll Haben Soll Haben Soll Haben 1. Laufende Rechnung Total Aufwand 267' ' ' Total Ertrag 270' ' ' Aufwandüberschuss 24'720 Ertragsüberschuss 2' ' Total 1 270' ' ' ' ' ' Investitionen im Verwaltungsvermögen a) Nettoinvestitionen Ausgaben im Verwaltungsvermögen 30' '600 Nettoinvestitionen 30' '600 Total 2a 30' ' '600 30'600 b) Finanzierung I Nettoinvestitionen 30' '600 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 14' '980 13' Aufwandüberschuss LR 24'720 Ertragsüberschuss LR 2' ' Finanzierungsfehlbetrag I 13' '340 Finanzierungsüberschuss I 42' Total 2b 30' ' '320 55'320 42' '

6 1. ÜBERSICHT Jahresübersicht Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Reformierte Kirchgemeinde Seegräben Soll Haben Soll Haben Soll Haben 3. Investitionen im Finanzvermögen Nettoveränderung b) Finanzierung II Finanzierungsfehlbetrag I 13' '340 Finanzierungsüberschuss I 42' Finanzierungsfehlbetrag II 13' '340 Finanzierungsüberschuss II 42' Total 3b 13' ' '340 40'340 42' ' Bilanzübersicht Finanzvermögen 161' ' Verwaltungsvermögen 83' ' Fremdkapital 91' ' Eigenkapital 152' ' Total 4 244' ' ' '

7 2. LAUFENDE RECHNUNG Artengliederung Zusammenzug Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Reformierte Kirchgemeinde Seegräben Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 Aufwand 30 Personalaufwand 87' '950 79' Sachaufwand 69' '540 60' Passivzinsen 3' '000 4' Abschreibungen 15' '480 14' Entschädigung für DL anderer Gemeinden 11' '700 8' Betriebs- und Defizitbeiträge 61' '100 58' Durchlaufende Beiträge 18' '000 17' Total Aufwand 267' ' ' Ertrag 40 Steuern 209' ' ' Vermögenserträge 26' '600 25' Entgelte 16' '000 11' Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung Durchlaufende Beiträge 18' '000 17' Total Ertrag 270' ' ' Total Aufwand/Ertrag 267' ' ' ' ' ' Aufwand-/Ertragsüberschuss 2' '720 28' Total 270' ' ' ' ' '

8 2. LAUFENDE RECHNUNG Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Reformierte Kirchgemeinde Seegräben Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Behörden und Verwaltung 4' '000 2' Nettoergebnis 4' '000 2' Legislative 4' '000 2' Kultur und Freizeit 166' ' '490 31' ' ' Nettoergebnis 130' ' ' Gemeindeaufbau und -Leitung 62' ' '450 2'000 56' ' Gottesdienst 46' '700 43' Bildung 17' ' '900 13' Kultur 6' ' '500 4'500 3' ' Kirchliche Liegenschaften 33' ' '940 24'900 30' ' Finanzen und Steuern 98' ' ' ' ' ' Nettoergebnis 134' ' ' Gemeindesteuern 6' ' ' '600 7' ' Finanzausgleich 53' '600 50' Einnahmenanteile Kapitaldienst 2' ' '500 3'000 2' ' Abschreibungen 14' '980 13' Neutrale Aufwendungen u. Erträge 18' ' '000 20'000 17' ' Abschluss LR 2' '

9 3. INVESTITIONSRECHNUNG Einzelkonti nach Funktionen detailliert Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Reformierte Kirchgemeinde Seegräben Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 0 Investitionen Verwaltungsvermögen 30' '600 Nettoergebnis 30' '600 3 Kultur und Freizeit 30' ' Kirchliche Liegenschaften 30' ' Sanierung Kirchengeläute 30' ' Investitionen im Finanzvermögen 30' Nettoergebnis 30' Finanzen und Steuern 30' Abschluss 30' Aktivierte Ausgaben 30'

10 Genehmigung der Schlussabrechnung von Fr für den Neubau eines südseitigen Gehweges entlang der Rutschbergstrasse (Abschnitt Flurweg Unterhaltsgenossenschaft bis Rutschbergstrasse 9) im Zusammenhang mit der Sanierung der Rutschbergstrasse 3. Etappe (Abschnitt Eichbühlstrasse bis Büelweg) Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die Schlussabrechnung für die Erstellung des Neubaus eines südseitigen Gehweges entlang der Rutschbergstrasse (Abschnitt Flurweg Unterhaltsgenossenschaft bis Rutschbergstrasse 9) im Zusammenhang mit der Sanierung der Rutschbergstrasse 3. Etappe (Abschnitt Eichbühlstrasse bis Büelweg) von Fr zu bewilligen Weisung 1. Ausgangslage: Die Rutschbergstrasse wird in mehreren Etappen saniert wurde der Abschnitt zwischen der Gemeindegrenze bis zum Dorfladen saniert wurde der Abschnitt zwischen Einmündung Aathalstrasse bis Büelweg erneuert und der Dorfplatz Linde neu gestaltet soll nun die letzte Etappe, der Abschnitt zwischen Büelweg und Eichbühlstrasse saniert werden. Die Aufteilung in drei Etappen war zwingend, um die Investitionsrechnung der Gemeinde nicht in einem Jahr übermässig zu belasten. Der Gemeinderat hat entschieden, mit der dritten Etappe auch das in der Bevölkerung mehrfach geäusserte Anliegen eines durchgehenden Gehweges auf der Seite Dorfladen bis Liegenschaft Schneider näher zu prüfen. Ziel ist es, dass Fussgänger und dabei insbesondere die Schulkinder nicht auf kurzer Distanz zweimal die Strasse queren müssen. Vor dem Hintergrund, dass eine erneute Totalsanierung der Strasse in den nächsten rund 30 Jahren nicht zur Diskussion stehen wird, gilt es die Gelegenheit zu nutzen, heute das Terrain zu sichern und den Fussweg zusammen mit der Strassensanierung zu realisieren. Eine spätere separate Realisierung eines Trottoirs würde deutlich teurer. Mit dem Vorlegen des Projekts an der Gemeindeversammlung kann die Bevölkerung, welche später direkter Nutzniesser des Gehweges ist, über die Massnahme abstimmen. Ebenfalls mit dem Strassensanierungsprojekt wird die Buswendeschlaufe saniert und der Platz zwischen dem ehemaligen Feuerwehrdepot und der Buswendeschlaufe für einen Wertstoffsammelplatz befestigt. 2. Projektbeschrieb Gesamtprojektumfang Im Sinne der Kostentransparenz wurde das Gesamtprojekt Sanierung Rutschbergstrasse 3. Etappe mit Neubau eines südseitigen Gehweges der Gemeindeversammlung am 4. Juni 2013 vorgestellt. 9

11 Bei der Restsanierung der Rutschbergstrasse (3. Etappe) handelt es sich aufgrund des schlechten Strassenzustandes und des daraus resultierenden Sanierungsbedarfes (Verkehrssicherheit, Werterhaltung der Infrastrukturen) um eine gebundene Ausgabe, die somit nicht durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden muss. Mit Beschluss vom 8. April 2013 hat der Gemeinderat dem Sanierungsprojekt inkl. Anpassung der Buswendeschlaufe und der Platzanpassung für eine Wertstoffsammelstelle zugestimmt. Innerhalb der gesetzlichen Frist sind keine Anträge im Mitwirkungsverfahren gemäss 13 des Strassengesetzes eingegangen. Zur Abstimmung an der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2013 gelangte daher nur das Projekt für einen südseitigen Gehweg im Abschnitt Flurweg Unterhaltsgenossenschaft bis Rutschbergstrasse 9 im Zusammenhang mit der Sanierung der Rutschbergstrasse 3. Etappe. 3. Kosten Der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2013 wurde für die Erstellung eines südseitigen Gehweges ein Kredit von Fr beantragt und genehmigt. In diesem Betrag ist der dafür notwendige Landerwerb enthalten. Die Schlussabrechnung über den bewilligten Bruttokredit von Fr inkl. MWST, für vorerwähnten Gehweg ergibt sich wie folgt: Erwerb von Grund und Rechten Fr Bauarbeiten Fr Nebenarbeiten Fr Technische Arbeiten Fr Total, inkl. MWST Fr Minderkosten gegenüber Kreditbewilligung - Fr Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Abrechnung der Erstellung eines südseitigen Gehweges entlang der Rutschbergstrasse (Abschnitt Flurweg Unterhaltsgenossenschaft bis Rutschbergstrasse 9) zu genehmigen. 10

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13 Genehmigung der Schlussabrechnung von Fr für den Fussgängerübergang mit Mittelinsel im Kreuzungsbereich Steinbergstrasse/Aretshaldenstrasse im Zusammenhang mit der Sanierung der Aretshaldenstrasse 1. Etappe. Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die Schlussabrechnung für die Erstellung eines Fussgängerüberganges mit Mittelinsel über Fr zu bewilligen Weisung 1. Ausgangslage: Die Aretshaldenstrasse befindet sich im Bereich der neuen, privaten Wohnüberbauung (vier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage; 21 Wohneinheiten) in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Insbesondere die Entwässerung im Kreuzungsbereich ist schlecht und im Winter besteht die Gefahr von Glatteisbildung. Gleichzeitig müssen die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich das Stromnetz dem Bedarf der neuen Wohnüberbauung anpassen. Auch muss die bestehende Wasserversorgungsleitung aus dem Jahre 1934 durch die Stadtwerke Wetzikon ersetzt werden. Zudem soll ein erstes Teilstück des noch nicht vorhandenen Meteorwasserkanals in der Aretshaldenstrasse realisiert werden. Aufgrund dieser Ausgangslage haben sich die Gemeinde Seegräben, die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich und die Stadtwerke Wetzikon zu einer gemeinsamen Gesamtsanierung der Aretshaldenstrasse im Abschnitt Steinbergstrasse bis zur neuen Überbauung an der Aretshaldenstrasse entschieden. Für die Erschliessung der privaten Wohnüberbauung in der Aretshalden erstellt die Bauherrschaft auf ihre Kosten entlang der Aretshaldenstrasse ein Fussgängerweg. Die Gemeinde hat sich das Wegrecht für die öffentliche Nutzung dieses Weges im Sinne eines Trottoirs gesichert. Damit am Ende dieses Gehwegs ein sicherer Anschluss an den Fuss- und Radweg auf der gegenüberliegenden Seite der Aretshaldenstrasse gewährt werden kann, soll im Kreuzungsbereich Aretshaldenstrasse/Steinbergstrasse ein Fussgängerübergang mit Mittelinsel erstellt werden. Abklärungen mit der Kantonspolizei haben ergeben, dass ohne Mittelinsel keine entsprechende Bewilligung erteilt würde. 2. Projektbeschrieb Gesamtprojektumfang Im Sinne der Kostentransparenz wurde das Gesamtprojekt Sanierung Aretshaldenstrasse 1. Etappe mit Erstellung eines Fussgängerübergangs mit Mittelinsel der Gemeindeversammlung vom 12. März 2013 vorgestellt. 12

14 Zur Abstimmung an der Gemeindeversammlung vom 12. März 2013 gelangte jedoch nur das Projekt für einen Fussgängerübergang mit Mittelinsel. Situation Projekt Fussgängerübergang mit Mittelinsel Im Kreuzungsbereich der Aretshaldenstrasse/Steinbergstrasse wird die Fahrbahn von Wetzikon her ausgeweitet und eine Fussgängerschutzinsel von 2.00 m Breite erstellt. Der vorhandene Rad- und Gehweg, inkl. des dazugehörigen Grünstreifens, muss für diese Strassenaufweitung max m Richtung Norden verschoben werden. Die Geometrie der Fahrbahn und der Mittelinsel für die Fussgängerquerung weist im Querungsbereich folgende Abmessungen auf: Rad- und Gehweg Grünstreifen Fahrstreifen von Wetzikon Mittelinsel Fahrstreifen nach Seegräben B = 2.80 m B = 1.70 m B = 3.35 m B = 2.00 m B = 3.75 m Die vorhandene Strassenbeleuchtung wird ergänzt und erneuert, damit die Fussgängerquerung den Vorschriften entsprechend optimal ausgeleuchtet ist. Die Planung dieser Auflage erfolgt durch die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich. Kostenmässig sind die Aufwendungen in diesem Projekt integriert. 3. Kosten Der Gemeindeversammlung vom 12. März 2013 wurde für die Erstellung eines Fussgängerüberganges mit Mittelinsel ein Kredit von Fr beantragt und genehmigt. In diesem Betrag ist ein Landerwerb von 44 m 2 Landwirtschaftsland enthalten. 13

15 Die Schlussabrechnung über den bewilligten Bruttokredit von Fr inkl. MWST, für den Anteil Fussgängerübergang mit Mittelinsel präsentiert sich wie folgt: Erwerb von Grund und Rechten Fr Bauarbeiten Fr Nebenarbeiten Fr Technische Arbeiten Fr Total Fr Minderkosten gegenüber Kreditbewilligung - Fr Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Abrechnung der Erstellung eines Fussgängerüberganges mit Mittelinsel von Fr zu genehmigen. 14

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17 1. ÜBERSICHT Jahresübersicht Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Politische Gemeinde Seegräben Soll Haben Soll Haben Soll Haben 1. Laufende Rechnung Total Aufwand 6'792' '997'600 6'799' Total Ertrag 7'214' '906'750 6'481' Aufwandüberschuss 90' ' Ertragsüberschuss 421' Total 1 7'214' '214' '997'600 6'997'600 6'799' '799' Investitionen im Verwaltungsvermögen a) Nettoinvestitionen Ausgaben im Verwaltungsvermögen 1'188' '363'000 1'276' Einnahmen im Verwaltungsvermögen 137' ' ' Nettoinvestitionen 1'050' '322' ' Total 2a 1'188' '188' '363'000 1'363'000 1'276' '276' b) Finanzierung I Nettoinvestitionen 1'050' '322' ' Abschreibungen Verwaltungsvermögen 536' ' ' Aufwandüberschuss LR 90' ' Ertragsüberschuss LR 421' Finanzierungsfehlbetrag I 91' ' ' Total 2b 1'050' '050' '413'350 1'413'350 1'240' '240'

18 1. ÜBERSICHT Jahresübersicht Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Politische Gemeinde Seegräben Soll Haben Soll Haben Soll Haben 3. Investitionen im Finanzvermögen a) Nettoveränderungen Ausgaben im Finanzvermögen 7' Einnahmen im Finanzvermögen 14' Nettoveränderung 7' Total 3a 14' ' b) Finanzierung II Nettoveränderung 7' Finanzierungsfehlbetrag I 91' ' ' Finanzierungsfehlbetrag II 91' ' ' Total 3b 91' ' ' ' ' ' Bilanzübersicht Finanzvermögen 4'655' '370' Verwaltungsvermögen 4'773' '259' Spezialfinanzierung 3' Fremdkapital 3'274' '969' Verrechnungen 13' ' Spezialfinanzierungen 614' ' Eigenkapital 5'529' '107' Total 4 9'432' '432' '630' '630'

19 2. LAUFENDE RECHNUNG Artengliederung Zusammenzug Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Politische Gemeinde Seegräben Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 Aufwand 30 Personalaufwand 1'262' '293'350 1'237' Sachaufwand 1'299' '224'450 1'236' Passivzinsen 70' '500 94' Abschreibungen 548' ' ' Entschädigung für DL anderer Gemeinden 1'498' '497'700 1'371' Betriebs- und Defizitbeiträge 1'758' '971'000 1'824' Einlagen in Spezialfinanzierung 80' '300 58' Interne Verrechnungen 273' ' ' Total Aufwand 6'792' '997'600 6'799' Ertrag 40 Steuern 3'479' '284'500 3'389' Vermögenserträge 136' ' ' Entgelte 1'270' '019'250 1'061' Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 1'592' '594'900 1'094' Rückerstattungen von Gemeinwesen 82' '700 84' Beiträge mit Zweckbindung 356' ' ' Entnahmen aus Spezialfinanzierung 22' '800 13' Interne Verrechnungen 273' ' ' Total Ertrag 7'214' '906'750 6'481' Total Aufwand/Ertrag 6'792' '214' '997'600 6'906'750 6'799' '481' Aufwand-/Ertragsüberschuss 421' ' ' Total 7'214' '214' '997'600 6'997'600 6'799' '799'

20 2. LAUFENDE RECHNUNG Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Politische Gemeinde Seegräben Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Behörden und Verwaltung 1'000' ' ' '450 1'059' ' Nettoergebnis 734' ' ' Legislative 60' ' '300 1'500 55' ' Exekutive 154' ' ' Gemeindeverwaltung 728' ' ' ' ' ' Verwaltungsliegenschaften 56' ' '950 33'800 51' ' Rechtsschutz und Sicherheit 366' ' ' ' ' ' Nettoergebnis 266' ' '

21 2. LAUFENDE RECHNUNG Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Politische Gemeinde Seegräben Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 Kultur und Freizeit 74' ' '400 18'600 51' ' Nettoergebnis 56' '800 32' Kulturförderung 15' '700 18' Massenmedien 1' '500 1' Parkanlagen 7' '550 6' Sport 42' '800 15' Übrige Freizeitgestaltung 8' ' '850 18'600 9' ' Gesundheit 273' ' ' ' Nettoergebnis 272' ' ' Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime 162' ' ' Ambulante Krankenpflege 4' '000 3' Pflegefinanz. Ambul.Krankenpflege (Spitex) 84' '000 62' ' Krankheitsbekämpfung 11' '800 11' Schulgesundheitsdienst 5' '050 5' Lebensmittelkontrolle 4' '600 4' Übriges Gesundheitswesen '500 30' Soziale Wohlfahrt 1'327' ' '500' '500 1'265' ' Nettoergebnis 764' ' ' Sozialversicherung Allgemeines 17' ' '900 20'500 16' ' Krankenversicherung 124' ' ' ' ' ' Zusatzleistungen zur AHV/IV 499' ' ' ' ' ' Jugendschutz 283' ' '000 1' ' ' Altersheim 16' ' '000 2'000 16' ' Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe 242' ' '000 28' ' ' Freiwillige wirtschaftliche Hilfe 20' Arbeitslosenhilfe 17' '000 10' Asylbewerberbetreuung 19' ' '000 99'000 4' Soziale Wohlfahrt Übriges 105' ' '100 2'000 97' '

22 2. LAUFENDE RECHNUNG Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Politische Gemeinde Seegräben Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 6 Verkehr 406' ' ' ' ' ' Nettoergebnis 83' ' ' Gemeindestrassen 323' ' ' ' ' ' Regionalverkehr 82' '000 98' Umwelt und Raumordnung 568' ' ' ' ' ' Nettoergebnis 67' '450 74' Wasserversorgung ' Abwasserbeseitigung 343' ' ' ' ' ' Abfallbeseitigung 156' ' ' ' ' ' Friedhof und Bestattung 52' ' ' ' Gewässerunterh. und -verbauung 1' Naturschutz 5' '650 10' Übriger Umweltschutz 5' '750 13' ' Raumordnung 4' ' ' Volkswirtschaft 15' ' ' '300 13' ' Nettoergebnis 111' ' ' Landwirtschaft 7' ' ' ' Forstwesen 4' '000 6' Industrie, Gewerbe und Handel 3' ' ' ' ' Elektrizitätsversorgung 24' '000 24'

23 2. LAUFENDE RECHNUNG Einzelkonti nach Funktionen Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Politische Gemeinde Seegräben Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 9 Finanzen und Steuern 1'445' '172' '090'400 5'010'600 1'115' '923' Nettoergebnis 3'727' '920'200 3'808' Gemeindesteuern 39' '570' '600 3'374'500 43' '481' Finanzausgleich 293' '490' '000 1'490' ' ' Einnahmenanteile Kapitaldienst 67' ' ' '600 86' ' Liegenschaften Finanzvermögen 86' ' '300 2'300 91' ' Abschreibungen 536' ' '300 36' ' ' Abschluss LR 421' '

24 3. INVESTITIONSRECHNUNG Einzelkonti nach Funktionen detailliert Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Politische Gemeinde Seegräben Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 0 Investitionen Verwaltungsvermögen 1'188' ' '363'000 40'500 1'276' ' Nettoergebnis 1'050' '322' ' Behörden und Verwaltung 86' ' Gemeindeverwaltung 27' ' Ersatz EDV-Anlage Verwaltung 27' ' Verwaltungsliegenschaften 59' Sicherheitsmassnahmen Gemeindehaus 59' Rechtsschutz und Sicherheit 2' ' ' Rechtspflege 2' ' ' Beitrag Investitionen KESB 2' ' Nachführung Vermessung Los 4 19' Bundesbeiträge 13' Staatsbeiträge 5' Zivilschutz 46' ' Einlage in gesetzlichen Spezialfond 36' Planung Ausgleichsgebiete 10' Entnahme aus SR-Fond für Planung AGB 10' Ersatzbeiträge für Schutzraumbauten 36' Bildung 83' '000 25' Schulliegenschaften 83' '000 25' Neues Schulhaus 72' '000 25' Kindergarten Leumatt 11' ' Alte Turnhalle 296' Mobiliar Tagesschule 10'000 23

25 3. INVESTITIONSRECHNUNG Einzelkonti nach Funktionen detailliert Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Politische Gemeinde Seegräben Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 3 Kultur und Freizeit 46' '000 34' Denkmalpflege - Heimatschutz 17' ' Erstellung Inventar Heimatschutz 17' ' Parkanlagen 28' '000 29' Ersatz Ruhebänke/Abfallbehälter 28' '000 29' Soziale Wohlfahrt Jugend Darlehensrückzahlung VSN Verkehr 875' ' '000 1'096' ' Gemeindestrassen 875' ' '000 1'096' ' Übernahme Flurweg Grünau Landerwerb 18' Neubau Flurweg "Juhee" 12' '000 16' Erstellung Allee Wetzikon - Seegräben 51' Sanierung Aretshaldenstrasse (1. Etappe) 225' ' Sanierung Rutschbergstrasse 28' San. Rutschbergstr. Büelweg - Wagenburg 434' ' Sanier.Rutschbergstr.(Aathalstr.-Büelw.) 7' ' Sanierung Dorfstrasse 8' ' Sanierung Aretshaldenstrasse (2. Etappe) ' Sanierung Aathalstrasse (Hangrutsch) 87' ' Sanierung Gstalderstrasse (Kreuz.bereich 32' Sanierung Aathalstrasse 6' '000 12' Verlängerung Leitplanke Aathalstrasse 29' Strassenzustandsanalyse 9'

26 3. INVESTITIONSRECHNUNG Einzelkonti nach Funktionen detailliert Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Rechnung 2012 Politische Gemeinde Seegräben Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Übertragungen ins Verwaltungsvermögen 7' Beitrag aus Lotteriefonds 51' Umwelt und Raumordung 93' ' '000 40'000 46' ' Abwasserbeseitigung 93' ' '000 40'000 46' ' Sanierung Kanalisation Dorfstrasse ' Sanierung Kanalisation Grünau 14' Neubau Meteorleitung Rutschberg - See 16' Entwässerungsprojekt Aretshalden 78' '000 4' Kanalisationsanschlussgebühren 85' ' ' Investitionen im Finanzvermögen 137' '188' ' '254' Nettoergebnis 1'050' ' Finanzen und Steuern 137' '188' ' '254' Liegenschaften 7' ' Erwerb von Grundeigentum (unüberbaut) 7' Verkauf Grundeigentum 7' Abschluss 137' '188' ' '247' Passivierte Einnahmen 137' ' Aktivierte Ausgaben 1'188' '240' Abgang Sachwertanlagen Finanzvermögen 7' Zugang Sachwertanlagen Finanzvermögen 7'

27 Genehmigung der Ergänzung der Statuten des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil mit Erweiterung um eine Berufsbeistandschaft Der Gemeindeversammlung werden folgende Anträge zur Abstimmung unterbreitet: 1. Den ergänzten Statuten des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil mit Erweiterung um eine Berufsbeistandschaft wird zugestimmt. 2 Der Zweckverband KES Bezirk Hinwil wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. Dieser Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, der Zustimmung der übrigen Zweckverbandgemeinden. 4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, den Vertrag für die Berufsbeistandschaft rechtskräftig abzuschliessen. Bericht 1. Ausgangslage 1.1. Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Die Bundesversammlung hat am 19. Dezember 2008 die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210; Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) verabschiedet. Mit der Revision, die am 1. Januar 2013 in Kraft trat, wurde das veraltete Vormundschaftsrecht durch ein modernes Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Ein zentraler Kernbereich der Gesetzesänderung war die Professionalisierung der Behördenorganisation. Das Bundesrecht legt fest, dass die neu eingeführte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde sein muss (Art. 440 ZGB). Das revidierte Recht enthält auch eine ausführliche Regelung über die Person der Beiständin und des Beistandes sowie die Führung der Beistandschaft (Art ZGB). Dabei wird die Tätigkeit der Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände im Bundesgesetz zwar erwähnt, aber nicht geregelt. Das neue Recht geht wie bisher von einem Nebeneinander von professionellen und privaten Mandatsträgern aus. Auf Grund der neuen Terminologie des Gesetzes für die professionellen Mandatsträger wird für die ehemaligen Amtsvormundschaften neu der Begriff der Berufsbeistandschaften verwendet Kantonales Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) Die Umsetzung der neuen Behördenorganisation ist Sache des Kantons. Nach dem bis am 31. Dezember 2012 geltenden kantonalen Recht bestellte jede politi- 26

28 sche Gemeinde eine Vormundschaftsbehörde, wobei mindestens der Vorsitz von einem Mitglied des Gemeinderates zu führen war. An diesem Behördenmodell konnte unter dem neuen Erwachsenenschutzrecht nicht festgehalten werden. Die Anforderungen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sind im Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) geregelt, das vom Kantonsrat am 25. Juni 2012 verabschiedet wurde. Das Gesetz basiert auf einem interkommunalen Behördenmodell ( 2 EG KESR). In Bezug auf die Person der Beiständin oder des Beistandes geht das kantonale Recht von einer Gleichstellung von professionellen und privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern aus ( 15 EG KESR). Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände werden sowohl bei Volljährigen als auch bei Minderjährigen stets dann eingesetzt, wenn die Massnahmenführung nicht privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern übergeben wird. Das Einführungsgesetz enthält neu den Grundsatz, dass die Gemeinden dafür sorgen müssen, dass ausreichend Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände zur Führung von Massnahmen des Erwachsenenschutzes zur Verfügung stehen ( 20 EG KESR) Bildung des Kreises für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Gemäss 2 Abs. 1 EG KESR umfasst ein Kindes- und Erwachsenenschutzkreis (Kreis) eine oder mehrere politische Gemeinden, die in der Regel im gleichen Bezirk liegen. Es ist Sache des Regierungsrates, die Kreise nach Anhörung der Gemeinden festzulegen ( 2 Abs. 2 EG KESR). Auf Antrag der Gemeinderäte hat er die elf Gemeinden des Bezirks Hinwil zu einem gemeinsamen Kindes- und Erwachsenenschutzkreis zusammengeschlossen (RRB vom 13. September 2012). Der gebildete Kreis umfasst insgesamt rund Einwohnerinnen und Einwohner und erforderte damit die Anstellung von drei vollamtlichen Behördenmitgliedern, die gemeinsam einen Spruchkörper bilden. Für die Behörde und das Sekretariat wurde eine Stellendotation von insgesamt Stellenprozent (inkl. Reserve) vorgesehen. Die angestrebte Professionalität der KESB im Bezirk Hinwil ist damit gewährleistet Gründung und spätere Erweiterung Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Hinwil Die Form der Zusammenarbeit bei der Schaffung der gemeinsamen KESB war durch die an einem Kreis beteiligten Gemeinden zu bestimmen. Die Gemeinderäte der elf Bezirksgemeinden haben sich dazu entschieden, die Schaffung und die Führung der KESB einem neu gegründeten Zweckverband (vgl. 7 GG) zu übertragen. Die Statuten des Zweckverbandes sind zwar grundsätzlich von den Stimmberechtigten in den Verbandsgemeinden zu verabschieden (Art. 93 Abs. 2 KV). Auf Grund des grossen Zeitdruckes wurde die Kompetenz zum Abschluss von interkommunalen Vereinbarungen (Zweckverbandsstatuten) zum Zwecke des Aufbaus der KESB jedoch übergangsrechtlich bis Ende 2012 den Gemeinderäten übertragen ( 76 EG KESR). Von dieser zeitlich limitierten Zuständigkeit haben die Gemeindeexekutiven Gebrauch gemacht, indem sie die Grün- 27

29 dungsstatuten verabschiedeten und dem Anschluss ihrer Gemeinde an den Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil zustimmten. Die Statuten wurden am 26. September 2012 vom Regierungsrat genehmigt. Die konstituierende Sitzung des Verbandsvorstandes des Zweckverbandes fand am 4. Oktober 2012 statt. Der Zweckverband KES Hinwil soll in einem zweiten Schritt auch mit dem Aufbau und der Führung einer Berufsbeistandschaft betraut werden. Die Berufsbeistandschaft soll dabei als Zusatzangebot ausgestaltet werden, das den Gemeinden nach dem Bestellprinzip angeboten wird. Die Verbandsgemeinden bleiben somit frei, ob sie die Aufgabe der Berufsbeistandschaft dem Zweckverband übertragen oder auf eine andere Weise dafür sorgen, dass für die Bewohnerinnen und Bewohner ihrer Gemeinde ein ausreichendes Angebot an Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen besteht. Die Erweiterung des Zweckverbandes soll ab 1. August 2014 stufenweise umgesetzt werden. Die dafür erforderliche Ergänzung der Statuten fällt in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlungen und erfolgt demgemäss in einem gesonderten politischen Entscheidungsprozess Aktuelle Organisation der Berufsbeistandschaften im Bezirk Hinwil Im Bezirk Hinwil bestehen zurzeit drei Berufsbeistandschaften, die durch die Gemeinden Wetzikon, Hinwil und Wald geführt werden. Der Berufsbeistandschaft der Gemeinde Wetzikon sind sechs weitere Gemeinden angeschlossen. Die Berufsbeistandschaft Hinwil ist für zwei weitere Gemeinden tätig. Die Tätigkeitsgebiete der drei Berufsbeistandschaften, ihr Personalbestand sowie die Zahl ihrer Mandate (bzw. Dossier) ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: Berufsbeistandschaft Wetzikon, mit Bäretswil, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Rüti, Seegräben Personalbestand Zahl der Dossier (Sozialarbeit/Sekretariat) 680 Stellenprozent) ca. 240 Dossier Hinwil, mit Bubikon, Dürnten 200 Stellenprozent ca. 80 Dossier Wald 70 Stellenprozent ca. 15 Dossier Total 950 Stellenprozent ca. 320 Dossier Stand Mai 2013 Die Amtsvormundschaften stehen hauptsächlich für Massnahmen des Erwachsenenschutzes zur Verfügung. Die entsprechenden Massnahmen für minder- 28

30 jährige Personen werden heute wie auch in Zukunft fast ausschliesslich durch professionelle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der regionalen Jugendhilfestellen des Amtes für Jugend- und Berufsberatung (AJB) der Bildungsdirektion geführt. Eine wichtige Funktion üben auch die privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aus. Gemäss dem Ergebnis einer Umfrage waren im März 2012 im Bezirk Hinwil 251 private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger als Vormunde, Beiräte und Beistände tätig. Zudem wurden 91 Fälle von erstreckter elterlicher Sorge gemeldet. Auf Grund der Änderungen des ZGB sind alle Mandatsträger, die Massnahmen für Erwachsene führen seit 1. Januar 2013 in der Funktion eines Beistandes oder einer Beiständin tätig. Der Begriff Vormund oder Vormundin wird nur noch bei der entsprechenden Massnahme für Minderjährige verwendet. 2. Erweiterung des Zweckverbandes um eine Berufsbeistandschaft 2.1. Vorarbeiten zur Erweiterung des Zweckverbandes um eine Berufsbeistandschaft Der Gemeindepräsidentenverband Hinwil (GPVH) hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2011 eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem primären Auftrag, die Grundlagen des Projektes der Bildung einer KESB mit Standort in der Gemeinde Rüti zu erarbeiten. In zweiter Priorität wurde die Arbeitsgruppe beauftragt, die Zusammenlegung und Integration der Amtsvormundschaften vorzubereiten. Der von der Arbeitsgruppe ausgearbeitete Entwurf der Statutenergänzung zur Integration in den Zweckverband wurde im Frühling 2012 bei allen Verbandsgemeinden in die Vernehmlassung gegeben. Einwendungen und Verbesserungsvorschläge der Gemeinden wurden nach Möglichkeit berücksichtigt. In der Folge zeigte sich, dass nicht alle Verbandsgemeinden den Wunsch haben, die kommunale Aufgabe der Führung einer Berufsbeistandschaft dem neu gegründeten Zweckverband KES Hinwil zu übertragen. Die Statutenergänzung wurde deshalb so modifiziert, dass die Berufsbeistandschaft als Angebot des Zweckverbandes von den Verbandsgemeinden frei gewählt werden kann. Der Zweckverband wird neu in ein Kernangebot und ein Zusatzangebot gegliedert. Das Kernangebot, das von allen Verbandsgemeinden zwingend in Anspruch genommen werden muss, besteht in der Führung einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Als Zusatzangebot betreibt der Zweckverband eine Berufsbeistandschaft, deren Dienste von den Verbandsgemeinden freiwillig nach dem Bestellprinzip in Anspruch genommen werden können. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat im Rahmen einer Vorprüfung am 11. April 2013 im zustimmenden Sinne zum Entwurf Stellung genommen. 29

31 2.2. Zweckmässige Lösung Die Integration der Berufsbeistandschaft in den Zweckverband erscheint aus folgenden Gründen als zweckmässig: - Das vorgeschlagene Modell hat sich in anderen Bezirken bewährt. Im Kanton Zürich existieren bereits heute acht, je bezirksweise tätige Zweckverbände, die im Auftrag der jeweiligen Verbandsgemeinden Massnahmen für Erwachsene (Berufsbeistandschaften) führen. Die Zusammenlegung bringt Vorteile bezüglich Bündelung Fachwissen und Kosten durch gemeinsame Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. - Mit der Erweiterung des Zweckverbandes um das Zusatzangebot einer Berufsbeistandschaft entsteht in Rüti ein Kompetenzzentrum für Kindes- und Erwachsenenschutz. Die örtliche Nähe von KESB und Berufsbeistandschaft ermöglicht es, bei der Infrastruktur Synergien zu nutzen (EDV, Fachbibliothek etc.). - Die Ausgestaltung der Berufsbeistandschaft als Zusatzangebot erlaubt den Verbandsgemeinden, frei zwischen verschiedenen Optionen zu wählen (Führung einer kommunalen Berufsbeistandschaft, Beibehaltung eines bestehenden Anschlussvertrages, Wahl des Zusatzangebotes beim Zweckverband). Die Schaffung einer Berufsbeistandschaft im Rahmen des Zweckverbandes hat keine Auswirkungen auf die Funktion der privaten Mandatsträger. Die privaten Beiständinnen und Beistände sollen auch in Zukunft eine tragende Rolle bei der Führung von behördlichen Mandaten spielen. 3. Organisation, Personal und Standort 3.1. Organisation Nach erfolgter Erweiterung des Angebotes um eine Berufsbeistandschaft wird sich die Aufbauorganisation des Zweckverbandes wie folgt präsentieren: 30

32 Die Berufsbeistandschaft bildet neben der KESB eine zweite Organisationseinheit, die durch einen eigenen Leiter bzw. eine eigene Leiterin zu führen ist. Die Anstellung des Leiters bzw. der Leiterin der Berufsbeistandschaft erfolgt durch den Verbandsvorstand, wobei diese Befugnis dem Geschäftsleitenden Ausschuss delegiert werden kann Personal Eine umfassende Personalplanung kann erst durchgeführt werden, wenn definitiv bekannt ist, welche Verbandsgemeinden die Aufgabe der Berufsbeistandschaft dem Zweckverband übertragen. Das Personal soll soweit wie möglich von den bestehenden Berufsbeistandschaften in den Zweckverband übernommen werden. Auf diese Weise kann die Kontinuität der Mandatsführung im Interesse der betroffenen Personen gewährleistet werden. Da vorliegend eine Übertragung von Gemeindeaufgaben an einen Zweckverband vorliegt, gehen die damit verbundenen Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Aufgabenträger über, sofern der Arbeitnehmer den Übergang nicht ablehnt ( 72 Abs. 3 GG) Standort Es ist vorgesehen, die neue Berufsbeistandschaft am Sitz des Zweckverbandes, also im Joweid-Zentrum in Rüti, zu führen. Entsprechende Büroräumlichkeiten sind durch den Zweckverband bereits vertraglich gesichert. Das Joweid-Zentrum liegt direkt beim Bahnhof Rüti und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von allen Bezirksgemeinden gut erreichbar. Je nach Anzahl der beteiligten Ge- 31

33 meinden ist es zudem denkbar, unter der Trägerschaft des Zweckverbandes an einem anderen Standort eine Zweigstelle der Berufsbeistandschaft zu führen. 4. Finanzielle Auswirkungen Da der künftige Personalbestand der Berufsbeistandschaft noch nicht fest steht, kann auch der voraussichtliche finanzielle Aufwand noch nicht geschätzt werden. Den Aufwendungen wird ein Ertrag in noch nicht bekannter Höhe gegenüberstehen, der sich aus der Entschädigung und dem Spesenersatz für die Führung der Beistandschaften durch die Berufsbeistände ergibt ( 21 Abs. 1 EG KESR). Bei mittellosen Personen, die die Entschädigung und den Spesenersatz nicht aus dem eigenen Vermögen bezahlen können, sind die Kosten allerdings direkt von jener Gemeinde zu bezahlen, in der die betroffene Person zivilrechtlichen Wohnsitz hat ( 22 Abs. 1 EG KESR). Die nicht durch Einnahmen gedeckten Betriebs- und Investitionskosten der Berufsbeistandschaft werden ausschliesslich durch die Verbandsgemeinden zu tragen sein, die das Zusatzangebot tatsächlich in Anspruch nehmen. Demgegenüber werden Gemeinden, die auf einen Anschluss an die Berufsbeistandschaft verzichten, durch die Schaffung dieser Dienstleistung finanziell nicht belastet. Die vorgesehene Erweiterung bleibt für verzichtende Gemeinden kostenneutral. Für Verbandsgemeinden, die sich an der Berufsbeistandschaft beteiligen, ist folgender Kostenverteiler vorgesehen: - 20% des Aufwandüberschusses wird nach Massgabe der Einwohnerzahl jeder Gemeinde am Ende des Vorjahres auf die Verbandsgemeinden verlegt. Die Verteilung dieses Kostenanteils trägt dem Umstand Rechnung, dass erfahrungsgemäss rund ein Fünftel der Kosten einer Berufsbeistandschaft durch Tätigkeiten (z.b. Leitungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit) entsteht, die nicht einem konkreten Mandat zugeordnet werden können. - 80% des Aufwandüberschusses wird auf Grund von Erfahrungswerten durch die eigentliche Mandatsführung verursacht. Dieser Anteil des Aufwandes ist von den Wohnsitzgemeinden der verbeiständeten Personen zu tragen. Per 1. Januar 2018 soll eine einzelfallbezogene Leistungsabrechnung eingeführt werden, um eine verursachergerechte Abrechnung mit den Verbandsgemeinden zu ermöglichen. Für die Einführung der einzelfallbezogenen Leistungsabrechnung werden umfangreiche Vorarbeiten erforderlich sein. Bis 31. Dezember 2017 soll daher der genannte Kostenanteil im Sinne einer Übergangslösung nach Massgabe der Anzahl der durch die Berufsbeistandschaft geführten Fälle pro Gemeinde verteilt werden. 32

34 5. Inhalt der geänderten Statutenbestimmungen Zweck (Art. 3): Der Zweckartikel unterscheidet neu zwischen einem Kernangebot und einem Zusatzangebot. Das Kernangebot besteht in der Führung einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) für alle Verbandsgemeinden (Abs. 2). Als fakultatives Zusatzangebot betreibt der Verband eine Berufsbeistandschaft (Abs. 3). Zusätzlich wird in den Statuten die Möglichkeit erwähnt, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Angebote geschaffen werden (Abs. 4). Diese müssen einen Zusammenhang zu den anderen Aufgaben des Zweckverbandes aufweisen. Die Übernahme weiterer Einrichtungen und Dienste erfordert einen Beschluss der Verbandsgemeinden (Art. 15 Ziff. 3). Mitgliedschaft (Art. 4): Die Führung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist als Kernangebot von allen Verbandsgemeinden zwingend in Anspruch zu nehmen. Das Zusatzangebot Berufsbeistandschaft sowie weitere Einrichtungen und Dienste sind frei wählbar und werden von den Verbandsgemeinden nach dem Bestellprinzip in Anspruch genommen. Aufgaben und Kompetenzen (Art. 19): Die Zuständigkeit des Verbandsvorstandes ist um die Festsetzung des Stellenplans für die Berufsbeistandschaft, die Anstellung des Leiters bzw. der Leiterin der Berufsbeistandschaft und die Aufsicht über die Berufsbeistandschaft zu ergänzen. Es wird zudem Sache des Verbandsvorstandes sein, Ausführungsbestimmungen zur Inanspruchnahme frei wählbarer Angebote zu erlassen. Anstellungsbedingungen (Art. 27): Diese Änderung weist keinen direkten Zusammenhang zur Schaffung einer Berufsbeistandschaft auf. Gemäss den Gründungsstatuten gelten für das Personal des Zweckverbandes grundsätzlich die gleichen Anstellungsbedingungen wie für das Personal des Kantons Zürich. Für die berufliche Vorsorge ist das Personal demgemäss zwingend bei der Personalvorsorge des Kantons Zürich BVK versichert. Mit der Statutenergänzung wird der Entscheid über den Anschluss an eine eingetragene Einrichtung der beruflichen Vorsorge dem Verbandsvorstand übertragen. Damit hat der Verbandsvorstand neu die Befugnis, die Personalvorsorgeeinrichtung frei zu wählen. Bei einem Wechsel wären die Mitwirkungsrechte des Personals zu beachten. Kostenverteiler (Art. 31, 31a, 31b, 31c): Für die Finanzierung des Dienstleistungsbereiches Berufsbeistandschaft wird ein gesonderter Kostenverteiler eingeführt (vgl. dazu ausführlich oben Ziff. 4). Für nicht bestellende Gemeinden soll die Einführung der Berufsbeistandschaft kostenneutral sein. Der Aufwand- 33

35 überschuss der Berufsbeistandschaft ist vollumfänglich von den Verbandsgemeinden zu tragen, die dieses Angebot bestellen. Die Verteilung des Aufwandüberschusses zwischen den bestellenden Gemeinden soll nach dem Verursacherprinzip erfolgen. Für den direkt durch die Mandatsführung verursachten Anteil von 80% des Aufwandüberschusses soll deshalb ab 1. Januar 2018 gestützt auf eine einzelfallbezogene Leistungserfassung abgerechnet werden. Austritt (Art. 37): Die Zusammenarbeit im Bereiche des obligatorischen Kernangebotes Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde kann von einer Verbandsgemeinde nur durch Austritt aus dem Verband beendet werden. Die Statuten sehen dafür eine Kündigungsfrist von zwei Jahren auf Ende des Kalenderjahres vor. Die Kündigung des Zusatzangebotes Berufsbeistandschaft durch eine bestellende Gemeinde hat demgegenüber nicht zwingend den Austritt aus dem Verband zur Folge. Die für diesen Fall vorgesehene Kündigungsfrist von einem Jahr auf Ende des Kalenderjahres trägt dem Umstand Rechnung, dass dem Verband für den Abbau von Dienstleistungen auf Grund der Folgen für die Personal- und Finanzplanung eine angemessene Reaktionszeit einzuräumen ist. 6. Beschlussfassung und zeitlicher Ablauf Die Beschlussfassung über Änderungen der Statuten liegt gemäss Art. 15 Ziff. 2 der Statuten in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinden. Gemäss Art. 17 Abs. 2 der Statuten bedürfen Änderungen der Statuten, die die Stellung der Gemeinden grundsätzlich und unmittelbar betreffen, der Zustimmung aller Verbandsgemeinden. Zu den wesentlichen Änderungen gehören nach Lehre und Rechtsprechung neben Zweckänderungen auch die Änderung der Finanzierung (Kostenteiler) und der Haftung. Die vorgeschlagene Zweckerweiterung betrifft die Stellung der Verbandsgemeinden grundsätzlich und unabhängig von der Nutzung der Zusatzangebote. Deshalb besteht für die konkrete Statutenergänzung das Erfordernis der Einstimmigkeit. Das Zusatzangebot der Berufsbeistandschaft (BB) kann frühestens ab Anfang 2015 angeboten werden. Dieses Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn die Verbandsgemeinden der Statutenergänzung bis Mitte 2014 zugestimmt haben. 7. Inkrafttreten Die ergänzten Statuten treten nach ihrer Annahme durch sämtliche Verbandsgemeinden auf 1. August 2014 in Kraft. 34

36 8. Erwägungen Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil beantragt den Zweckverbandsgemeinden mit Beschluss vom 14. November 2014, den ergänzten Zweckverbandsstatuten mit Erweiterung um das Zusatzangebot Berufsbeistandschaft zuzustimmen. Im Sinne von Art. 13 Ziffer d der Gemeindeordnung der Gemeinde Seegräben liegt die Genehmigung der ergänzenden Zweckverbandsstatuten in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die ergänzten Statuten des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz KES Bezirk Hinwil mit Erweiterung um eine Berufsbeistandschaft zu genehmigen und den Gemeinderat mit dem Vertragsabschluss für eine Berufsbeistandschaft zu ermächtigen. 35

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