- Beratungsversion - 3. Beteiligungsbericht entfällt. 4. Schuldenübersicht entfällt

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1 1 Inhaltsverzeichnis - Beratungsversion - Seite: 1. Haushaltssatzung (Muster 1 VV-GemHSys) Vorbericht (inkl. Muster 3, 4, 14, 27, 28 und 29 VV-GemHSys) Beteiligungsbericht entfällt 4. Schuldenübersicht entfällt 5. Stellenplan (Muster 12 und 13 VV-GemHSys) entfällt 6. Ergebnishaushalt mit Konten (Muster 5 VV-GemHSys) Finanzhaushalt mit Konten (Muster 6 bzw. 7 VV-GemHSys) Teilhaushalte (Muster 8 VV-GemHSys) Investitionsübersicht (Muster 9 VV-GemHSys) Bilanz des letzten Haushaltsvorjahres, für das ein Jahresabschluss vorliegt. entfällt 11. Übersicht über die den Teilhaushalten zugeordnete Produkte (Muster 10 VV-GemHSys). nur Vollversion 12. Produktgruppenbezogene Finanzdaten (Muster 11 VV-GemHSys) nur Vollversion

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3 3 Haushaltssatzung

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5 5 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Stegskopf für das Jahr vom Die Verbandsversammlung hat am auf Grund des 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom in Verbindung mit 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf 0 Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf Euro die ordentlichen Auszahlungen auf Euro Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro verzinste Kredite auf 0 Euro zusammen auf 0 Euro.

6 6 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen - entfällt - 6 Steuersätze - entfällt 7 Gebühren und Beiträge - entfällt 8 Umlagen Der Zweckverband erhebt von seinen Mitgliedern eine Umlage entsprechend der Verbandsordnung. Maßstab ist die Beteiligung der Verbandsmitglieder mit folgenden Anteilsverhältnissen: Ortsgemeinde Derschen 21,4 v. H. Ortsgemeinde Friedewald 13,9 v. H. Ortsgemeinde Hof 11,7 v. H. Ortsgemeinde Langenbach b. K. 10,6 v. H. Ortsgemeinde Liebenscheid 0,4 v. H. Ortsgemeinde Nisterberg 14,6 v. H. Ortsgemeinde Stein-Neukirch 27,4 v. H. Entsteht ein Überschuss, wird dieser nach den gleichen Anteilsverhältnissen verteilt. 9 Eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum des es 0 Euro Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum des Vorjahres 0 Euro Vorauss. Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsjahres 0 Euro.

7 7 10 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als Euro überschritten sind. 11 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 12 Altersteilzeit - entfällt - 13 Leistungszulagen - entfällt - 14 Weitere Bestimmungen - entfällt - Daaden, Zweckverband Stegskopf Schneider Verbandsvorsteher

8 8 Hinweis: 1. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 2. Die Haushaltssatzung ist gemäß 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den 2 und 3 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom erteilt. 3. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, bis Freitag, während der Dienststunden im Rathaus Daaden, Bahnhofstraße 4, Daaden, Zimmer 005, öffentlich aus. 4. Gemäß 24 Abs. 6 Satz 4 GemO ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und den Rechtsfolgen folgender Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 5. Die Satzung tritt am in Kraft. Daaden, Zweckverband Stegkopf Schneider Verbandsvorsteher

9 9 Vorbericht Rechtsgrundlagen und Systematik Vorbemerkungen zum Haushalt Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Bereich des Ergebnishaushaltes Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Bereich des Finanzhaushaltes Übersicht über die Teilhaushalte Haushaltsausgleich Entwicklung der Jahresergebnisse (Jahresüberschüsse/Jahresfehlbeträge) Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Fehlbeträge Entwicklung der Investitionskredite/Liquiditätskredite/kreditähnliche Rechtsgeschäfte Entwicklung des Eigenkapitals Veränderung der Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit Beurteilung der Haushaltswirtschaft und Ausblick Haushaltsvermerke Statistische Angaben Kennzahlen

10 10 1. Rechtsgrundlagen und Systematik Mit dem Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik vom hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die Gemeinden ab dem Haushaltsjahr 2007 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen haben. Im doppischen Haushaltsrecht erfolgen die Veranschlagungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt ( 2 Gemeindehaushaltsverordnung, GemHVO) ist von seiner Zielsetzung vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung im kaufmännischen Rechnungswesen. Veranschlagt wird dort also auch der jährliche Werteverzehr des Anlagevermögens in Form von Abschreibungen. Ertragswirksam und abschreibungsgleich aufzulösen sind ebenfalls im Ergebnishaushalt enthaltene Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, sogenannte Sonderposten. Der Finanzhaushalt ist die kamerale Komponente im neuen Rechnungswesen. Er umfasst alle Veranschlagungen des früheren Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes jedoch unter einer vollkommen geänderten inhaltlichen Zuordnung/Gliederung. Vereinfacht ausgedrückt, spiegelt der Finanzhaushalt das bilanzielle Bankkonto wider und teilt es in vorgegebene Unterkonten auf. In diesem Haushalt sind ebenfalls die Investitionen der Gemeinde, also der ehemalige Vermögenshaushalt, abgebildet. Er beinhaltet allerdings keine Buchwerte (z. B. Abschreibungen), weil diese nicht kassenwirksam werden. Der Ergebnis- und der Finanzhaushalt sind gemäß 4 GemHVO in Teilhaushalte, die von ihrer Intention mit den ehemaligen Einzelplänen verglichen werden können, gegliedert. Entsprechend 4 Abs. 2 GemHVO können die Teilhaushalte produktorientiert nach dem Produktrahmenplan des Landes oder institutionell nach der örtlichen Organisation (funktionale Zuordnung) gegliedert werden. Gemäß 4 Abs.6 GemHVO sind in jedem Teilhaushalt grundsätzlich nur die wesentlichen Produkte anzugeben. Eine Übersicht über die Produkte und deren Zuordnung zu den Teilhaushalten ist dem Haushaltsplan beigefügt. Alle Investitionen werden einzeln dargestellt. Von der Möglichkeit Investitionen lediglich ab einer vom Rat festgelegten Wertgrenze einzeln darzustellen, ist kein Gebrauch gemacht worden ( 4 Abs. 11 letzter Satz GemHVO). as neue Rechnungswesen erfordert auch neue Regelungen zum Haushaltsausgleich. Danach ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn: der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist, im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß Ziffer 26 des Gesamtfinanzhaushaltes ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Weil zur Beurteilung der Frage des Haushaltsausgleichs die Ergebnisvorträge der Vorjahre erforderlich sind, kann nicht mehr auf den ersten Blick anhand der Haushaltssatzung bzw. des Haushaltsplanes festgestellt werden, ob der grundsätzlich vorgeschriebene Ausgleich erreicht werden konnte. Die entsprechenden Berechnungen werden im Vorbericht dargestellt. Für den Ergebnishaushalt ist das die Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse. Sofern dort unter der Ziffer 7 ein positiver Betrag ausgewiesen ist, konnte der Ergebnishaushalt ausgeglichen werden. Die vergleichbare Berechnung über den Ausgleich des Finanzhaushaltes ist die Übersicht über die Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge. Sofern dort unter lfd. Nr. 8 ein positiver Betrag ausgewiesen ist, wird der Ausgleich auch hier erreicht.

11 11 2. Vorbemerkungen zum Haushalt Nach dem am durch das Bundesministerium der Verteidigung bekannt gegebenen Stationierungskonzept 2011 der Bundeswehr sollte der Truppenübungsplatz Daaden (Stegskopf) vollständig geschlossen werden. Die militärische Nutzung wurde auch mittlerweile im Dezember 2013 beendet und die Liegenschaften sind nach einer internen Bedarfsprüfung innerhalb der Bundesverwaltung auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zur Verwertung übergegangen. Unmittelbar nach Bekanntgabe dieser Entscheidung hat eine lebhafte öffentliche Debatte über verschiedenste Nutzungsmöglichkeiten für den Truppenübungsplatz und seine Einrichtungen begonnen. Vor dem Hintergrund dieser Diskussion wurde früh deutlich, dass es zur wirksamen Vertretung der Interessen der Anliegergemeinden eines zügig handlungsfähigen Verbundes bedarf. Hierzu haben sich die Ortsgemeinden Derschen, Friedewald und Nisterberg (VG Daaden, Landkreis Altenkirchen), Hof/Ww. und Langenbach b. K. (VG Bad Marienberg, Westerwaldkreis) sowie Liebenscheid und Stein-Neukirch (VG Rennerod, Westerwaldkreis) durch übereinstimmende Beschlüsse ihrer Räte im Zweckverband Stegskopf zusammengeschlossen. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat im Rahmen der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Mit der Errichtung des Zweckverbands gehen die Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder, die in der Verbandsordnung bestimmte Aufgabe zu erfüllen und die damit verbundenen Befugnisse auszuüben, auf den Zweckverband über. Dem Zweckverband Stegskopf ist eine weitgehende Zuständigkeit für die Fläche des heutigen Truppenübungsplatzes übertragen worden. Er hat als Ziel, eine Kombination von Naturschutz und wirtschaftlich tragfähiger Flächennutzung, insbesondere durch erneuerbare Energien und deren Speicherung sowie in gewissem Umfang eine gewerbliche Nutzung zu realisieren. Der Zweckverband ist in diesem Zusammenhang insbesondere für die Aufstellung von Bebauungsplänen im Übungsplatzgebiet zuständig. Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher. Die 19 Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Ortsgemeinderäten gewählt. Den Verbandsvorsteher wählt die Verbandsversammlung, er muss entweder ein betroffener Ortsbürgermeister oder Bürgermeister einer der Verbandsgemeinden, zu denen die Verbandsmitglieder gehören, sein. Die Geschäfte des Zweckverbandes führt zunächst die Verbandsgemeindeverwaltung Daaden. Die beteiligten Ortsgemeinden bilden für den Bereich Stegskopf eine Gemeinschaft, die Chancen und Risiken im Verhältnis der Flächenanteile verteilt. Bei der Finanzierung wurde durch die Regelungen des Vorteilsausgleiches ein Vorrang für Erträge, die aus der Fläche stammen, vereinbart. Eine solche Verbundlösung wird von der Überlegung getragen, dass es starke Abhängigkeiten zwischen den Nutzungen auf dem Platz geben wird. So kann es sein, dass es für Windkraftstandorte in einem Bereich Ausgleichsflächen auf einer anderen Fläche geben muss. Entsprechendes gilt für mögliche gewerbliche Standorte. Es kann sein, dass naturschutzrechtliche Vorgaben bestimmte Vorhaben an einer Stelle ausschließen, während sie an anderer Stelle realisierbar sind. Es wäre ungerecht, die Erträge - abhängig vom Zufall des Standortes - einer oder wenigen Körperschaften zukommen zu lassen, während andere weiter nur Lasten zu tragen hätten. Deshalb werden Lasten und Nutzen untereinander nach den Flächenanteilen, die jede Ortsgemeinde in den Nutzungsverbund einbringt, verteilt. Die Ortsgemeinden sind entsprechend den in der Verbandsordnung festgelegten Flächenanteilen am Vermögen, dem Ertrag und der aufzubringenden Umlage in folgendem Verhältnis beteiligt:

12 12 Ortsgemeinde Derschen qm 21,4 v. H. Ortsgemeinde Friedewald qm 13,9 v. H. Ortsgemeinde Hof qm 11,7 v. H. Ortsgemeinde Langenbach b. K qm 10,6 v. H. Ortsgemeinde Liebenscheid qm 0,4 v. H. Ortsgemeinde Nisterberg qm 14,6 v. H. Ortsgemeinde Stein-Neukirch qm 27,4 v. H Abschluss des Haushaltsjahres 2013 Nach Gründung des Verbandes im Jahr 2013 ist erstmals für dieses Haushaltsjahr ein Jahresabschluss zu erstellen. Die endgültigen Zahlen des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2013 liegen zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht vor. Da der Haushalt vollständig über die Zweckverbandsumlage finanziert wird, wird ein Ausgleich hergestellt werden. Im Finanzhaushalt muss der Verband, basierend auf dem Ergebnis zum einen Fehlbetrag in Höhe von ,66 Euro ausweisen, der sich ausschließlich durch offene Posten (Kassenreste) bildet, die im Laufe des Jahres wieder ausgeglichen werden Gesamthaushalt Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes ist unter Berücksichtigung der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und auf der Grundlage des Haushaltsrundschreibens erarbeitet worden. Die Ansätze des Haushaltsjahres wurden bedarfsorientiert eingestellt, auch weil entsprechende Erfahrungswerte noch nicht vorlagen. Der Haushalt ist nach den Vorgaben der Verbandsordnung über eine Zweckverbandsumlage zu finanzieren, so dass sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt ein Ausgleich erreicht wird. Im Ergebnishaushalt wird auf der Ertrags- und Aufwandseite ein Volumen von Euro erreicht. Der Finanzhaushalt stellt sich ebenfalls auf der Ein- und Auszahlungsseite jeweils mit insgesamt Euro dar.

13 13 3. Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Bereich des Ergebnishaushaltes Der Ergebnishaushalt zeigt eine Gegenüberstellung von periodengerecht zugeordneten Erträgen und Aufwendungen einschließlich Abschreibungen. Hier wird also der Ressourcenverbrauch dargestellt. 1. Steuern und ähnliche Abgaben 2. Bezeichnung RE 2010 RE 2011 RE Ansatz 2013 Ansatz Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge 3. Erträge der sozialen Sicherung 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 8. Andere aktivierte Eigenleistungen 9. Sonstige laufende Erträge 10. Summe der laufenden Erträge aus , ,00 0,00 0,00 0, , , Personalaufwendungen 2.000, Versorgungsaufwendungen 13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , Abschreibungen auf Anlagevermögen etc. 15. Abschreibungen auf Umlaufvermögen 16. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 17. Aufwendungen der sozialen Sicherung 18. Sonstige laufende Aufwendungen , , Summe der laufenden Aufwendungen aus 0,00 0,00 0, , , Laufendes Ergebnis aus 0,00 0,00 0,00 0,00-50, Zins- und sonstige Finanzerträge 100, Zins- und sonstige Finanzaufwendungen 50, Finanzergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 50, Ordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Außerordentliche Erträge 26. Außerordentliche Aufwendungen 27. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Jahresergebnis - Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 31. Jahresergebnis nach Berücksichtigung der Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Die Erträge und Aufwendungen werden nachfolgend erläutert.

14 Erträge Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge Bezeichnung RE 2010 RE 2011 RE Ansatz 2013 Ansatz 2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge , ,00 Die nichtgedeckten Aufwendungen im Haushaltsjahr sind entsprechend der Verbandsordnung durch die Verbandsmitglieder in Form einer Zweckverbandsumlage zu erheben. Für das laufende Jahr sind Euro aufzubringen, die sich wie folgt verteilen: Ortsgemeinde Derschen 21,4 v. H Euro Ortsgemeinde Friedewald 13,9 v. H Euro Ortsgemeinde Hof 11,7 v. H Euro Ortsgemeinde Langenbach b. K. 10,6 v. H Euro Ortsgemeinde Liebenscheid 0,4 v. H. 45 Euro Ortsgemeinde Nisterberg 14,6 v. H Euro Ortsgemeinde Stein-Neukirch 27,4 v. H Euro 3.2. Aufwendungen Personalaufwendungen Bezeichnung RE 2010 RE 2011 RE Ansatz 2013 Ansatz 11. Personalaufwendungen 2.000,00 Im Vorjahr wurden vorsorglich Euro an Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgelder) für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen eingestellt. Die Verbandsversammlung hat allerdings mittlerweile beschlossen, keine Sitzungsgelder auszuzahlen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bezeichnung RE 2010 RE 2011 RE Ansatz 2013 Ansatz 13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , ,00 Zur Abdeckung des Personal- und Sachkostenaufwandes im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Zweckverbandes ist ein Betrag von Euro vorsorglich wie im Vorjahr als Ansatz eingestellt. Sonstige laufende Aufwendungen Bezeichnung RE 2010 RE 2011 RE Ansatz 2013 Ansatz 18. Sonstige laufende Aufwendungen , ,00 Fahrtkostenerstattungen Der Ansatz für Fahrtkostenerstattungen beträgt insgesamt Euro.

15 15 Bewirtungsaufwendungen Für Bewirtungsaufwendungen im Rahmen von Besprechungen und Sitzungen der Verbandsversammlung sind 500 Euro eingestellt. Inanspruchnahme von Dienstleistungen Für weitere Konversionsschritte sind in diesem Jahr keine Mittel eingestellt Ergebnisse Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) Bezeichnung RE 2010 RE 2011 RE Ansatz 2013 Ansatz 28. Jahresergebnis - Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt ist positiv. Die eingestellten Erträge decken vollständig die angesetzten Aufwendungen.

16 16 4. Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Bereich des Finanzhaushaltes 4.1. Ordentliche und außerordentliche Ein- und Auszahlungen Die ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen spiegeln im Wesentlichen die Aufwendungen und Erträge des Ergebnishaushaltes wieder. Insofern wird auf die veränderten Ansätze nicht mehr gesondert eingegangen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beinhaltet jedoch nur die tatsächlich zahlungswirksamen Vorgänge, aus diesem Grund entfallen bei der Veranschlagung die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten die Bildung von Rückstellungen eventuell vorhandene spiegelbildliche Gewinn- und Verlustübernahmen bei Beteiligungen o. ä. Hinzuzurechnen sind allerdings diverse periodengerechte Abgrenzungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Bezeichnung RE 2010 RE 2011 RE Ansatz 2013 Ansatz Summe der laufenden Einzahlungen aus Summe der laufenden Auszahlungen aus Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Saldo der Zins- und der sonstigen Finanzein- und - auszahlungen 0,00 0,00 0, , ,00 0,00 0,00 0, , ,00 0,00 0,00 0,00 0,00-50,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50, Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Die laufenden Einzahlungen decken vollständig die laufenden Auszahlungen, so dass kein negatives Ergebnis auszuweisen ist Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Bezeichnung RE 2010 RE 2011 RE Ansatz 2013 Ansatz 35. Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0, ,00 0, Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0, ,00 0, Saldo aus der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 In diesem Jahr sind keine Investitionen vorgesehen.

17 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Entsprechend 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO ist den Haushaltsplan als Anlage eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen beizufügen. Aus Gründen der Transparenz wird das entsprechende Muster 3 (zu 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO) der VV-GemHSys nachfolgend dargestellt: Voraussichtlich fällige Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres folgende Summe Vorgesehene Kreditaufnahmen Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Bezeichnung RE 2010 RE 2011 RE Ansatz 2013 Ansatz Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten 46. Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde aus Krediten zur Liquiditätssicherung Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand Zunahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand Veränderung der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern 56. Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern 57. Saldo durchlaufende Gelder 58. Verwendung des Finanzmittelüberschusses / Deckung des Finanzmittelfehlbetrags 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Der Finanzhaushalt finanziert sich vollständig über die Zweckverbandsumlage sowie entsprechende Finanzmittel der Verbandsmitglieder für die eingestellten Investitionen. Darüber hinaus besteht derzeit kein weiterer Finanzierungsbedarf.

18 18 Übersicht über die Entwicklung der Finanzmittel lfd. Nr. Ergebnis Jahr Betrag aufgelaufene Finanzmittel 1 Vortrag Finanzmittel aus Vorjahren 0, Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0, Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0, Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0, Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) + 0,00 0, Haushaltsvorjahr (lt. Haushaltsplan) ,00 0,00 6 Jahresergebnis (lt. Haushaltsplan) + 0,00 0, Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0,00 0, Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0,00 0, Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0,00 0,00 Der Zweckverband verfügt nicht über eigene Finanzmittel (liquide Mittel), sondern deren Verwaltung wird gemäß 67 ff. GemO von der Verbandsgemeindekasse als Einheitskasse übernommen. Die Bestände (+) oder Fehlbeträge (-) werden als Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde in der Bilanz ausgewiesen.

19 19 5. Übersicht über die Teilhaushalte Ergebnishaushalt Zweckverband Stegskopf Teilhaushalte Rechng.- Erg. Vorjahr Planung, Erschließung und Vermarktung des ehemaligen 0, , , , , ,00 Truppenübungsplatzes 2 Zentrale Finanzdienstleistungen 0, , , , , ,00 Summe Teilhaushalte Ergebnishaushalt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Finanzhaushalt Zweckverband Stegskopf Teilhaushalte Rechng.- Erg. Vorjahr Planung, Erschließung und Vermarktung des ehemaligen 0, , , , , ,00 Truppenübungsplatzes 2 Zentrale Finanzdienstleistungen 0, , , , , ,00 Summe Teilhaushalte Finanzhaushalt 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Der Haushaltsplan sieht 2 Teilhaushalte vor. Diese Teilhaushalte sind Bewirtschaftungseinheiten, d. h. innerhalb der Teilhaushalte gelten besondere Deckungsmöglichkeiten. Bei der Bildung wurde von einer Betrachtung der Aufgabenschwerpunkte ausgegangen, weil die Teilhaushalte mit ihren wesentlichen Produkten die eigentlichen Beratungsund Entscheidungsebene sein sollen. Die Übersicht über die produktbezogenen Veranschlagungen im Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt ist als Anlage beigefügt.

20 20 6. Haushaltsausgleich Entsprechend 93 Abs. 4 GemO sind sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt in der Planung und Rechnung auszugleichen. Entsprechend 18 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO ist der Ergebnishaushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Saldo aus Aufwendungen und Erträge (Jahresergebnis) unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen mindestens ausgeglichen ist. Ergebnishaushalt: Ergebnis Jahr vorzutragende Beträge 5. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 4. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 3. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 2. Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) 0,00 1. Haushaltsvorjahr (lt. Haushaltsplan) ,00 Saldierte Ergebnisvorträge 0,00 Entsprechend 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO ist der Finanzhaushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen, unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen und der Tilgung der Investitionskredite, null ergibt oder ein positives Ergebnis aufweist. Finanzhaushalt: Ergebnis Jahr Saldo der Ein- / Auszahlungen abzgl. Tilgung vorzutragende Beträge aus Haushaltsvorjahren vorzutragende Beträge 0,00 5. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0,00 0,00 4. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0,00 0,00 3. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0,00 0,00 2. Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) 0,00 0,00 0,00 1. Haushaltsvorjahr (lt. Haushaltsplan) ,00 0,00 0,00 Saldierte Ergebnisvorträge 0,00 Gegenüberstellung: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Saldo Ergebnisvorträge 0,00 0,00 Saldo Haushaltsausgleich ohne Berücksichtigung von Vorträgen (isolierte Betrachtung des Haushaltsjahres ) 0,00 0,00 Saldo Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von Vorträgen (zusammengefasste Betrachtung aller Haushaltsjahre) 0,00 0,00 Somit wird ein Ausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt erreicht.

21 21 7. Entwicklung der Jahresergebnisse (Jahresüberschüsse/Jahresfehlbeträge) Die Entwicklung der Jahresergebnisse wird entsprechend dem Muster 27 (zu 93 Abs. 4 GemO) der VV-GemHSys nachfolgend dargestellt: lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Jahr Betrag Jahresergebnis 1 5. Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) , Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) + 0, Haushaltsvorjahr (lt. Haushaltsplan) ,00 6 Jahresergebnis (lt. Haushaltsplan) + 0,00 7 Zwischensumme + 0, Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0, Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0, Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0,00 11 Summe + 0,00 8. Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und -fehlbeträge Die Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse/Finanzmittelfehlbeträge wird entsprechend dem Muster 28 (zu 93 Abs. 4 GemO) der VV-GemHSys nachfolgend dargestellt: lfd. Nr. Ergebnis Jahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen./. planmäßige Tilgung = vorzutragende Beträge 1 aus Haushaltsvorjahren vorzutragende Beträge + 0, Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0,00 + 0, Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0,00 + 0, Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0,00 + 0, Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) + 0,00 0,00 + 0, Haushaltsvorjahr (lt. Haushaltsplan) ,00 0,00 + 0,00 7 Jahresergebnis (lt. Haushaltsplan) + 0,00 0,00 + 0,00 8 vorzutragender Betrag + 0,00 9 geplanter Vortrag 1. Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0,00 0,00 + 0,00 10 geplanter Vortrag 2. Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0,00 0,00 + 0,00 11 geplanter Vortrag 3. Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0,00 0,00 + 0,00 12 Summe + 0,00

22 22 9. Entwicklung der Investitionskredite/Liquiditätskredite/kreditähnl. Rechtsgeschäfte Entsprechend 1 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO ist dem Haushaltsplan eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres beizufügen. Die entsprechende Übersicht wird entsprechend dem Muster 4 (zu 1 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO) der VV- GemHSys nachfolgend dargestellt. Anzumerken ist jedoch, dass die Übersicht entsprechend Ziffer 6 des Vermerks des ISM vom auf die ersten 5 Zeilen beschränkt werden soll. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zum Ende des Haushaltsjahres lfd. Nr. Art gemäß 47 Abs. 5 Nr. 4 GemHVO Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 1 Anleihen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 0 0 davon: 3 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Entwicklung des Eigenkapitals Entsprechend 95 Abs. 3 GemO ist in der Haushaltssatzung die voraussichtliche Höhe des Eigenkapitals des es, des Vorjahres und des Haushaltsjahres jeweils zum Bilanzstichtag nachzuweisen. Die Entwicklung der Jahresergebnisse wird entsprechend dem Muster 29 (zu 95 Abs. 3 GemO) der VV-GemHSys nachfolgend dargestellt: lfd. Nr. Ergebnis (gem. 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO) Jahr Betrag aufgelaufenes Eigenkapital 1 Vortrag Eigenkapital aus Vorjahren 0, Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0, Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0, Haushaltsvorjahr (festgestelltes Ergebnis) ,00 0, Haushaltsvorjahr (vorläufiges Rechnungsergebnis) + 0,00 0, Haushaltsvorjahr (lt. Haushaltsplan) ,00 0,00 6 Jahresergebnis (lt. Haushaltsplan) + 0,00 0, Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0,00 0, Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0,00 0, Haushaltsfolgejahr (Planung) + 0,00 0,00 Eine Eröffnungsbilanz liegt zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht vor.

23 Veränderung der Sonderposten für Belastungen aus dem komm. Finanzausgleich Entfällt. 12. Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit Entsprechend 103 Abs. 2 Satz 3 GemO ist dem Haushaltsplan eine Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit (freie Finanzspitze) beizufügen. Die entsprechende Übersicht wird entsprechend dem Muster 14 (zu 103 Abs. 2 Satz 3 GemO) der VV-GemHSys nachfolgend dargestellt. lfd. Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Rechn.-Erg. Vorjahr Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ( 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO) abzüglich Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von bereits genehmigten Investitionskrediten ( 3 Abs. 1 Nr. 46 GemHVO) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 = Freie Finanzspitze 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 abzüglich Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von geplanten, aber noch nicht genehmigten Investitionskrediten ( 3 Abs. 1 Nr 46 GemHVO) 5 Verbleibende Finanzspitze 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Endfällige Kredite Jahr : Jahr : Jahr : Jahr : keine keine keine keine Stand der Liquiditätssicherung Jahr : Jahr : Jahr : Jahr : 13. Beurteilung der Haushaltswirtschaft und Ausblick Der Haushalt des Zweckverbandes wird bedarfsorientiert aufgestellt und über die Zweckverbandsumlage und die Bereitstellung von Finanzmitteln für Investitionen (z. B. Baukostenzuschüsse) durch die Verbandsmitglieder finanziert. Dadurch wird ein Haushaltsausgleich sichergestellt.

24 Haushaltsvermerke Zweckbindung von Einnahmen Zweckgebundene Mehrerträge und -einzahlungen dürfen für entsprechende Mehraufwendungen und - auszahlungen verwendet werden ( 15 Abs. 1 Satz 3 GemHVO) Deckungskreis Personalkosten Alle Personal- und Versorgungsaufwendungen und die damit in Verbindung stehenden Auszahlungen werden teilhaushaltsübergreifend gemäß 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt Deckungskreis Sach- und Dienstleistungen Alle Kosten für Sach- und Dienstleistungen und die damit in Verbindung stehenden Auszahlungen werden teilhaushaltsübergreifend gemäß 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt Deckungskreis nichtzahlungswirksame Erträge und Aufwendungen Alle Ansätze für Abschreibungen und sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen werden teilhaushaltsübergreifend gemäß 16 Abs. 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Jegliche anderweitige Deckungsfähigkeit mit den übrigen Aufwendungen wird aufgehoben. Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten, Wertberichtigungen und Verbindlichkeiten sowie sonstige nichtzahlungswirksame Mehrerträge berechtigen gemäß 15 Abs. 2 GemHVO zu Mehraufwendungen innerhalb des Deckungskreises nach Abs Deckungskreis Investitionen Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden innerhalb eines Teilhaushalts gemäß 16 Abs. 3 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt, dies gilt auch dann, wenn ein außerplanmäßiges Bedürfnis besteht. Minderauszahlungen bei den Ansätzen für ordentliche Auszahlungen können innerhalb eines Teilhaushalts gemäß 16 Abs. 4 GemHVO für Mehrauszahlungen bei den Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit verwendet werden. Dies gilt auch dann, wenn ein außerplanmäßiges Bedürfnis besteht Unechte Deckungsfähigkeit Versicherungserstattungen, Schadensersatzleistungen und ähnliche Erträge berechtigen in ihrer Höhe zu Aufwendungen, welche zur Beseitigung eines Schadensfalles notwendig sind. Mehrerträge aus Spenden, Kostenerstattungen oder Entgelten für Projekte oder sonstige Maßnahmen können, auch wenn keine Zweckbindung nach 15 GemHVO vorliegt, für Mehraufwendungen bei diesen Maßnahmen verwendet werden. Satz 1 gilt auch für Mehreinzahlungen und dazugehörige Mehrauszahlungen. Mehrerträge aus der Auflösung von Rückstellungen können zur Deckung von Mehraufwendungen zur Bildung von Rückstellungen des gleichen Teilhaushalts verwendet werden.

25 Übertragbarkeit Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes sind nach 17 Abs. 1 Satz 1 GemHVO ganz oder teilweise übertragbar. Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben die Ermächtigungen gemäß 17 Abs. 2 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen genutzt werden kann. 15. Statistische Angaben Der räumliche Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes umfasst das Gebiet des Truppenübungsplatzes Daaden, soweit die Gemarkungen der Verbandsmitglieder betroffen sind. Sie sind mit folgenden Gemarkungsflächen vertreten: Ortsgemeinde Derschen Ortsgemeinde Friedewald Ortsgemeinde Hof Ortsgemeinde Langenbach b. K. Ortsgemeinde Liebenscheid Ortsgemeinde Nisterberg Ortsgemeinde Stein-Neukirch Gesamt qm qm qm qm qm qm qm qm 16. Kennzahlen Kennzahlen werden derzeit keine gebildet.

26 26

27 27 Ergebnishaushalt mit Konten

28 Zweckverband Stegskopf Hauptplan Ergebnishaushalt Zweckverband Stegskopf Muster 5 (zu 2 Abs. 1 GemHVO) Bezeichnung Rechn.-Erg. Vorjahr Steuern und ähnliche Abgaben 2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge Allgemeine Umlagen - von Gemeinden und Gemeindeverbänden , , , , , , , , , ,00 3. Erträge der sozialen Sicherung 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 8. Andere aktivierte Eigenleistungen 9. Sonstige laufende Erträge 10. Summe der laufenden Erträge aus , , , , , Personalaufwendungen 2.000, Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige ,00 Rats- und Ausschussmitglieder 12. Versorgungsaufwendungen 13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Kostenerstattungen - an den öffentlichen Bereich - an Gemeinden und Gemeindeverbände , , , , , , , , , , Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung der Verwaltung 15. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten 16. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 17. Aufwendungen der sozialen Sicherung 18. Sonstige laufende Aufwendungen , , , , , Sonstige Personal- und 1.000, , , , ,00 Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für übernommene Reisekosten für Dienstreisen und Dienstgänge - Fahrtkostenerstattung Aufwendungen für die Inanspruchnahme von ,00 Rechten und Diensten - Sachverständigen-, Gerichtsund ähnliche Aufwendungen - Sonstige sonstige laufende Aufwendungen der - Bewirtungsaufwendungen 500,00 500,00 500,00 500,00 500, Summe der laufenden Aufwendungen aus 20. Laufendes Ergebnis aus , , , , ,00-50,00-50,00-50,00-50, Zins- und sonstige Finanzerträge 100,00 100,00 100,00 100, Zinserträge für Kredite - vom öffentlichen 100,00 100,00 100,00 100,00 Bereich - von Gemeinden und Gemeindeverbänden Betragsangaben in EUR

29 Zweckverband Stegskopf Hauptplan Ergebnishaushalt Zweckverband Stegskopf Muster 5 (zu 2 Abs. 1 GemHVO) Bezeichnung Rechn.-Erg. Vorjahr Zins- und und sonstige Finanzaufwendungen an den öffentlichen Bereich - an Gemeinden und Gemeindeverbände 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50, Finanzergebnis 50,00 50,00 50,00 50, Ordentliches Ergebnis 25. Außerordentliche Erträge 26. Außerordentliche Aufwendungen 27. Außerordentliches Ergebnis 28. Jahresergebnis - Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 29. Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 30. Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 31. Jahresergebnis nach Berücksichtigung der Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich Betragsangaben in EUR

30 30

31 31 Finanzhaushalt mit Konten

32 Zweckverband Stegskopf Hauptplan Finanzhaushalt Zweckverband Stegskopf Muster 7 (zu 3 Abs. 1 Satz 2 GemHVO) Bezeichnung Rechn.-Erg. Vorjahr Steuern und ähnliche Abgaben 2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfereinzahlungen , , , , , Allgemeine Umlagen - von Gemeinden und Gemeindeverbänden , , , , ,00 3. Einzahlungen der sozialen Sicherung 4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5. privatrechtliche Leistungsentgelte 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Kostenerstattungen, Kostenumlagen - vom öffentlichen Bereich - von Gemeinden und Gemeindeverbänden 7. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 8. andere aktivierte Eigenleistungen 9. sonstige laufende Einzahlungen 10. Summe der laufenden Einzahlungen aus , , , , , Personalauszahlungen 2.000, Auszahlungen für ehrenamtlich Tätige - Rats- und Ausschussmitglieder 12. Versorgungsauszahlungen 13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , , , , Kostenerstattungen an den öffentlichen Bereich - an die Gemeinden und Gemeindeverbände 14. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen 15. Auszahlungen der sozialen Sicherung 2.000, , , , , , sonstige laufende Auszahlungen , , , , , Zuweisungen und Zuschüsse - Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen - Auszahlungen für übernommene Reisekosten für Dienstreisen und Dienstgänge - Fahrtkostenerstattung Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Auszahlungen - Sonstige sonstige laufende Auszahlungen der, außerordentliche Auszahlungen - Bewirtungskosten 1.000, , , , , ,00 500,00 500,00 500,00 500,00 500, Summe der laufenden Auszahlungen aus 18. Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus , , , , ,00-50,00-50,00-50,00-50, Zins- und sonstige Finanzeinzahlungen 100,00 100,00 100,00 100, Zinseinzahlungen für Kredite - vom öffentlichen Bereich - von Gemeinden und Gemeindeverbänden 100,00 100,00 100,00 100, Zins- und sonstige Finanzauszahlungen 50,00 50,00 50,00 50, Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an den öffentlichen Bereich - Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 50,00 50,00 50,00 50, Saldo der Zins- und der sonstigen Finanzein- und -auszahlungen 50,00 50,00 50,00 50, Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 23. außerordentliche Einzahlungen 24. außerordentliche Auszahlungen 25. Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 26. Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einund Auszahlungen 27. Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 28. Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten Betragsangaben in EUR

33 Zweckverband Stegskopf Hauptplan Finanzhaushalt Zweckverband Stegskopf Muster 7 (zu 3 Abs. 1 Satz 2 GemHVO) Bezeichnung Rechn.-Erg. Vorjahr Einzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 30. Einzahlungen für Sachanlagen 31. Einzahlungen für Finanzanlagen 1.000, Einzahlungen für Finanzanlagen (ohne Ausleihungen und Kreditgewährungen) - sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens - sonstige Anteilsrechte 32. Einzahlungen aus sonstigen Ausleihungen und Kreditgewährungen 33. Einzahlungen aus der Veräußerung von Vorräten 34. sonstige Investitionseinzahlungen 1.000, Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.000, Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 37. Auszahlungen für Sachanlagen 38. Auszahlungen für Finanzanlagen 1.000, Auszahlungen aus Finanzanlagen - Auszahlungen für Finanzanlagen (ohne Ausleihungen und Kreditgewährungen) - Auszahlungen aus Finanzanlagen - Sonstige - Sonstige Anteilsrechte 39. Auszahlungen für sonstige Ausleihungen und Kreditgewährungen 40. Auszahlungen für den Erwerb von Vorräten 41. sonstige Investitionsauszahlungen 1.000, Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.000, Saldo aus der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 44. Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag 45. Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten 46. Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten 47. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten 48. Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 49. Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 50. Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde aus Krediten zur Liquiditätssicherung 51. Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungmittelbestand 52. Zunahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand 53. Veränderung der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand 54. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 55. Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern 56. Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern 57. Saldo durchlaufende Gelder 58. Verwendung des Finanzmittelüberschusses / Deckung des Finanzmittelfehlbetrags Betragsangaben in EUR

34 34

35 35 Teilhaushalte

36 Mandant: 965 Zweckverband Stegskopf 36 Teilhaushalt: 1 Planung, Erschließung und Vermarktung des ehemaligen Truppenübungsplatzes mit folgenden Aufgabe(en): Verbandsvorsteher(in) Pflichtaufgabe Unterstützung der Verwaltungsführung Funktionsaufgabe Öffentlichkeitsarbeit Freiwillige Aufgabe amtliche Bekanntmachungen Pflichtaufgabe Veranstaltungen und Aktionen Freiwillige Aufgabe Ehrungen, Jubiläen Freiwillige Aufgabe Angelegenheiten der Verbandsversammlung Angelegenheiten der Ausschüsse und deren Mitglieder ehrenamtliche Gremien, Beiräte und Beauftragte Allgemeine Aufgaben der Ortsplanung und Mitwirkung an der Regionalplanung Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe Landesplanerische Verfahren Pflichtaufgabe Flächennutzungsplan mit Beiplänen nach dem Baugesetzbuch Umlegungs- und Flurbereinigungsverfahren Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe Straßen Pflichtaufgabe Standorte von Flora und Fauna Pflichtaufgabe Natur- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler Unterhaltung Ökokonto-Flächen (Ausgleichsflächen, Ersatzflächen) Genehmigungen, ordnungsrechtliche Maßnahmen Maßnahmen zum Schutz einzelner Tier- und Pflanzenarten Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe Pflichtaufgabe Immissionsschutzverfahren Pflichtaufgabe Genehmigung von Anlagen Pflichtaufgabe Überwachung von Anlagen Pflichtaufgabe Stellungnahmen Pflichtaufgabe Förderung der Niederlassung von Industrie- und Gewerbebetrieben Freiwillige Aufgabe

37 Mandant: 965 Zweckverband Stegskopf 37 Teilhaushalt: 1 Planung, Erschließung und Vermarktung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Maßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren Vermittlung von kommunalen bebauten und unbebauten Gewerbeflächen und Objekten Freiwillige Aufgabe Freiwillige Aufgabe Konzeption Freiwillige Aufgabe

38 Zweckverband Stegskopf Hauptplan Ergebnishaushalt Zweckverband Stegskopf Teilhaushalt: 1 Planung, Erschließung und Vermarktung des ehemaligen Truppen Bezeichnung Rechn.-Erg. Vorjahr Summe der laufenden Erträge aus 11. Personalaufwendungen 2.000, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , , , , Sonstige laufende Aufwendungen , , , , , Summe der laufenden Aufwendungen aus , , , , , Laufendes Ergebnis aus , , , , , Finanzergebnis 24. Ordentliches Ergebnis , , , , , Außerordentliches Ergebnis 28. Jahresergebnis - Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag , , , , , Jahresergebnis nach Berücksichtigung der Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich , , , , ,00 Betragsangaben in EUR

39 Zweckverband Stegskopf Hauptplan Finanzhaushalt Zweckverband Stegskopf Teilhaushalt: 1 Planung, Erschließung und Vermarktung des ehemaligen Truppen Bezeichnung Rechn.-Erg. Vorjahr Summe der laufenden Einzahlungen aus 11. Personalauszahlungen 2.000, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , , , , sonstige laufende Auszahlungen , , , , , Summe der laufenden Auszahlungen aus , , , , , Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus , , , , , Saldo der Zins- und der sonstigen Finanzein- und -auszahlungen 22. Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen , , , , , Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 26. Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen , , , , , Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 42. Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 43. Saldo aus der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 44. Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag , , , , , Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten 50. Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde aus Krediten zur Liquiditätssicherung 53. Veränderung der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Zahlungsmittelbestand 54. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 57. Saldo durchlaufende Gelder 58. Verwendung des Finanzmittelüberschusses / Deckung des Finanzmittelfehlbetrags Betragsangaben in EUR

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