AUF DER SUCHE NACH DER GEEIGNETEN DEFINITION VON EIGENKAPITAL las 32 im Umbruch

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1 /'RICEWATERHOUsECWPERS: / / 152'960 mm2 / Farben: 3 Seite Die gültigen Definitionen ICh Eigen- bzw. Fremdkapital in las 32 stammen aus dem Dezember Die Unternehmen konntei durch die Anwendung Erfahrungen sammeln und Probleme bei der Umsetzung feststellen. Hauptkrltlkpunkt i.t, dass die KIas sierung von Eigen- oder Fremdkapital stark von der vertraglichen Ausgestaitung des Jeweiligen Instruments abhingt. Bemingelt wird, dass kein solider Grundsatz für die Definition des Eigenkapitais besteht. AUF DER SUCHE NACH DER GEEIGNETEN DEFINITION VON EIGENKAPITAL las 32 im Umbruch GORNELIA HERZOG PETER EBERLI 1. STATUS QUO «Eigenkapital wird definiert als ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug allerdazugehörigen Schulden begründet.» 1'] Die Definition besticht durch ihre Einfachheit. Wie sooft liegt der Teufel jedoch im Detail, In diesem Fall ist es die Definition von Fremdkapital, in las als dazugehörige Schulden bezeichnet. Fremdkapital wird in las definiert als eine vertraglicheverpflichtung, die zummittelabfluss oderzurausgabe einer variablen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten (beispielsweise Aktien oder Optionen) führt. Ebenfalls erfüllt ein Vertrag, der eine fixe Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten zu einem variablen Betrag die Definition von Fremdkapital. Was bedeutet diese Definition genau? Nachfolgend wird aufgezeigt, welche Auswirkung sie auf die Klassierung ausgewählter Instrumente hat. Als erstes sei der Anteil an einem offenen Anlagefonds erwähnt. Bei einemanlagefondsstcllt der Investorxapital zur Verfügung und trägt das volle Anlagerisiko. Da die Anteile oft nicht an einem aktiven Markt gehandelt werden, hat der Investor zusätzlich die Möglichkeit, diese an den Anlagefonds zum aktuellen NetAsset Value (NAV) zurückzugeben. Wirtschaftlich betrachtet trägt der Investor das Eigentümer'. risiko, vertraglich gesprochen hat er jedoch einen Anspruch auf Barrückvcrgütung. Dieser Anspruch führt dazu, dass das gesamte Kapital des Anlagefonds als Fremdkapital zu betrachten ist. CORNELIA HERZOG MAG. RER OEC., DIPL. WIRTSCHAFTS- PRÜFER, SENOR MANAGER, PRICEWATE R HaUSE- COOPERS AG, ZÜRICH PETER EOERLI, DIPL. WIR1$CHAFtS- PRÜFER. PARTNER, ASSURANCE IFRS FINANCIAL INSTRUMENTS, PRI CEWAT ER H 0 U S E- 000PERS AG, Ausschnitt Seite 1 / 8

2 Eine ähnliche Situation stellt sich Unternehmen, die gemäss Gesellschaftsvertrag für eine bestimmte Periode gegründet sind. Aus Sicht der International Financial Reporting Standards (IFRS) stellt der bereits definierte Liquidationszeitpunkt eine vertragliche Verpflichtung dar, die zu einem Mittelabfluss führt. Dies bedeutet, dass das gesamte Aktienkapital als Fremdkapital gezeigt werden muss. Die Klassierung als Fremdkapital hat erhebliche Auswirkung auf die Bewertung und auf den Ausweis in der Erfolgsrechnung. Fremdkapital ist an jedem Bilanzstichtag zum diskontierten Rückzahlungsbetrag zu bewerten. Je besser die Performance des Unternehmens, desto höher ist der Rückzahlungsanspruch. Dies bedeutet, dass die Verbindlichkeit steigt und dieser Anstieg als Aufwand in der Erfolgsrechnung zu verbuchen ist. Im seltenen Fall, dass alle Aktiven erfolgswirksam zum Fair Value bewertet sind, führt dies zu einem Nullsummenspiel in der Erfolgsrechnung. Die vom Standard zugelassenen Darstellungsmöglichkeiten lassen für diese Situation eine Erfolgsrechnung zu, die weiterhin ein aussagekräftiges Bild vermittelt. Problematisch wird es jedoch, wenn das Unternehmen zum Beispiel immaterielle Vermögenswerte schafft, die nicht aktiviert werden können. In diesem Fall, führt dies unweigerlich zu einem Verlustausweis in der Erfolgsrechnung und zu negativem Eigenkapital. Die Verbuchung von ausgegebenen Wandelanleihen hängt ebenfalls stark von der vertraglichen Ausgestaltung ab. Nachfolgend zwei Beispiele: Ein Schweizer Unternehmen benutzt als funktionale Währung den Schweizer Franken. Es emittiert eine Anleihe in Schweizer Franken, die nach fünf Jahren in eine bestimmte Anzahl von Aktien gewandelt werden kann. Als Umtauschverhältnis ist festgelegt, dass für je CHF Anleihenswert fünf Aktien ausgegeben werden. In diesem Fall sieht las 32 eindeutig vor, dass bei Ausgabe der Wandelanleihe diese in eine Eigenkapitalkomponente (Wandlungsrecht) und «Wir wollen Jeden motivieren an derdiskussion von las 32 teilzunehmen.» in eine Fremdkapitalkomponente unterteilt werden muss. Das Wandlungsrecht erfüllt die Definition eines Eigenkapi- Ausschnitt Seite 2 / 8

3 talinstruments, da eine fixierte Anzahl von Aktien gegen einen bestimmten Betrag ausgegeben wird. Wird in diesem Beispiel die Wandelanleihe nun in Euro ausgegeben, wobei all die anderen Kriterien beibehalten werden, muss das Wandlungsrecht als Derivat dargestellt werden. Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) kam zum Schluss, dass in diesem Fall der zu begleichende Betrag nicht mehr fixiert ist, da der Euro im Verhältnis zum Schweizer Franken schwankt. Die Bewertungsänderungen werden erfolgswirksam erfasst, was bei steigenden Aktienkursen zu erheblichen Aufwendungen führt. 2. ERSTER ZWISCHENSCHRITT Als Reaktion auf eine breite Kritik sowie als Teil des «Convergence»-Projektes hat das InternationalAccountingStandards Board (IASB) mit dem FinancialAccountingStandardsBoard(FASB) ein gemeinsames Projekt «Eigen- und Fremdkapital» initiiert, um die entsprechenden Definitionen zu Um den Bilanzierenden zwischenzeitlich entgegenzukommen, hat das IASB vorgängig zum «Convergence»-Projekt im Juni 2006 einen Entwurf zur Änderung von las 32 als Übergangslösung präsentiert. Gemäss den vorgeschlagenen Änderungen [z] sollen gewisse Finanzinstrumente, die zum Fair Value an das Unternehmen zurückgegeben werden können (Puttable Instruments), zukünftig wieder als Eigenkapitalinstrument qualifizieren. Finanzinstrumente, die sich im letzten Rang befinden und welche im Liquidationsfall zum Anteil an den Nettoaktiven berechtigen, sollen von dieser Definitionsanpassung ebenfalls profitieren. Es wird erwartet, dass die Anpassung des Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf die Unternehmen haben wird. Nur für gewisse Anlagefonds, Genossenschaften und Gesellschaften mit einem vertraglich fixierten Liquidationszeitpunkt wird es zu einer Verbesserung kommen. Bei Wandelanleihen wird keine Änderung erwartet. 3. ZUKUNFT Weil die heutige Lösung auch nach der oben erwähnten Anpassung nicht befriedigend ist, versucht das IASB im «Convergence Project», sich gemeinsam mit dem FASB von den bestehenden Definitionen zu lösen und konzeptionell neue Modelle auszuarbeiten. Das IASB beabsichtigt, im 3.Quartal 2007 ein entsprechendes Diskussionspapier zu veröffentlichen L3}. Bis 2008 sollte aufgezeigt werden können, wie der genaue Fahrplan für den gemeinsam neu zu entwickelnden Ausschnitt Seite 3 / 8

4 Standard sein wird [}. Gegenwärtigwerden drei Modelle diskutiert, diese heissen: -. Ownership Mode!, - Ownership Settlement Mode! und ReassessedExpectedOutcomes (REO) Approach. All diese Modelle versuchen, eine Definition für Eigenkapitalinstrumente bereit zu stellen. Dies ist eine fundamentale Änderung des Denkansatzes, da bis anhin das Eigenkapital die Residualgrösse aus Aktiven abzüglich Verbindlichkeiten war. Mit diesem Prinzip soll nun gebrochen werden. Es wird versucht, das Eigenkapital direkt zu definieren. Wichtig für die drei Modelle (vgl. Abbildung 1) istsomit die Ausgestaltung der Definition, welche auf einem möglichst soliden Grundsatz aufgebaut werden soll. Auf die Formulierung von Regeln und Ausnahmen soll soweit wie möglich verzichtet werden, da diese meist zu fragwürdigen Lösungen und Fehlern bei der Anwendung führen. 3.1 Ownership Model [5]. Ziel dieses Modells ist, die Eigentümer der Gesellschaft zu identifizieren, sowie die Instrumente zu bestimmen, welche einen Anspruch an den Nettoaktiven darstellen und eine uneingeschränkte Partizipation am Unternehmenserfolg gewähren. Das dire kteeigentumsrecht (DE), wie dies beispielsweise eine Aktie einer schweizerischen Aktiengesellschaft verkörpert, ist die einfachste Form eines Eigenkapitalinstruments. Der Inhaber dieses Titels ist dem Unternehmensrisiko ausgesetzt; der Titel berechtigt zu einem proportionalen Anteil an den Nettoaktiven der Unternehmung, wobei die Bewertung des Titels vom Unternehmenserfolg abhängt. Es gibt keine Limitierung oder Garantie des Wertes und im Falle der Liquidation sind alle Aktionäre gleichgestellt. Finanzinstrumente, die ebenfalls zu einem proportionalen Anteil an den Nettoaktiven berechtigen und keine Laufzeit besitzen (Perpetual Instruments), gelten ebenfalls als Eigenkapitalinstrumente. Darunter fallen beispielsweise Vorzugsaktien, welche zwar keine Stimmrechte haben, aber einen bevorzugten Anspruch auf einen Anteil an den Nettoaktiven und zu nicht garantierten Dividendenzahlungen berechtigen. Das Ownership Model enthält die engste Definition von Eigenkapital. Auch wenn Instrumente an das Unternehmen zurückgegeben werden können bzw. das Unternehmen nach einer vertraglich fixierten Laufzeit aufgelöst werden muss, gelten sie bei diesem Modell als Eigenkapitalinstrumente. Ausschnitt Seite 4 / 8

5 Entscheidend für das direkte Eigentumsrecht sind einzig die folgenden Kriterien: Proportionaler Anspruch auf die Nettoaktiven des Unternehmens. Keine Limitierung oder Garantie der Höhe des Anspruchs. Im Liquidationsfall wird der Anspruch nicht vorrangig zu anderen Ansprüchen behandelt. Für das Perpetual Instrument sind diese Kriterien: Keine Verpflichtung zur Rückzahlung seitens des Ausstellers und der proportionale Anspruch auf die Nettoaktiven. Gemäss Diskussionspapier sollte es für nicht börsenkotierre direkte Eigentumsrechte zusätzlich die Möglichkeit geben, dass die Rücknahme des Instruments zu Buchwerten bzw. einer davon abgeleiteten Formel erfolgen darf. Das Kriterium des proportionalen Anspruchs auf die Nettoaktiven des Unternehmens sollte dadurch nicht verletzt werden. 3.2 Ownership Settlement Model. Das Ownership Settlenient Model versucht, Eigenkapitalinstrumente basierend auf fehlenden Erfüllungsverpflichtungen (Settlement Obli- Abbildung 2: EIGENKAPITALDEFINITION DER DREI MODELLE Natureof Settlement Type(. Returt, Consitt ratiot KLO / X Ownership / Ownership Settlement gation) und dem Ertragsprofil (Naturc of Return) zu identifizieren. Drei Kategorien von Eigenkapitalinstrumenten fallen darunter. Die ersten zwei Kategorien (DE und Perpetual Instruments) wurden bereits im vorhergehenden Modell beschrieben und erfüllen ebenfalls die Definition unter dem Ownership Settlement Model. Die dritte zusätzliche Kategorie umfasst nun die indirekten Eigentumsrechte (IF), die mittels DE erfüllt werden. Hierbei handelt es sich also um denvativelnstrumente, die aufeigenkapitalinstrumenten basieren und nur durch diese erfüllt werden können. Es darf Ausschnitt Seite 5 / 8

6 weiterhin keine Cash-Settlement-Alternative geben. Beispiel wären Call-Optionen basierend auf dem Aktienkurs der Unternehmung, wenn diese Optionen brutto physisch beglichen werden müssen. 3.3 REO Model [6]. Das dritte Modell beruht auf dem Prinzip, dass ein Instrument verschiedene Charakteristiken im Sinne von sowohl Eigenkapital als auch Nicht-Eigenkapital aufweisen kann und folglich jedes Instrument in die verschiedenen Komponenten aufgeteilt werden muss. Eine Eigenkapitalkomponente zeichnet sich durch die Rendite in Abhängigkeit von der Performance des Unternehmens aus. Die rechtliche Ausgestaltung der Komponente spielt keine Rolle, einzig das ökonomische Verhalten ist entscheidend. Die Komponenten müssen in den Folgeperioden immer wieder neu beurteilt werden. Konkret heisst das, dass ein Instrument wie eine Written Call Option mit einer betragsmässigen Limitierung, drei verschiedene Komponenten beinhaltet. Diese sind eine Aktivum-, eine Fremd- und eine Eigenkapitalkomponente. Die Ausgabe von Aktien stellt die Eigenkapitalkomponente dar, der Erhalt des Geldes bei Ausübung das Aktivum und der sich aufgrund der Limitierung ergebende mögliche Vermögensabfluss die Fremdkapitalkomponente. Inder Folgebewertung muss die Wahrscheinlichkeit der Ausbzw. des Eintritts der Limitierung mitberücksichtigt werden und allenfalls eine Umverteilung zwischen Aktivum, Fremdkapital und Eigenkapital erfolgen. Dieses dritte Modell unterscheidet sich vom Owner Settlement Model vor allem dadurch, dass gewisse Derivate, die einen Barausgleich (Net Settlement) zulassen, ebenfalls als Eigenkapitalinstrumente angesehen werden. Die Definition des Eigenkapitalinstruments ist hier am weitesten gefasst und wird wahrscheinlich die grösste Vielfalt an Instrumenten hervorbringen []. 3.4 Gegenüberstellung. Die Kriterien, nach denen die drei Modelle Eigenkapital definieren, sind in Abbildung2 zusammengefasst. In derabbildung3 werden die Auswirkungen dieser Modelle auf ausgewählte Instrumente aufgezeigt, für welche folgende Annahmen getroffen wurden: a) Common Share: Hierunter versteht man die normale Aktie. Es gibt keine Laufzeit, im Liquidationsfall steht sie auf dem untersten Rang, die Wert- und Ertragsentwicklung hängt vom Unternehmenserfolg ab. b) Preferred Share: Vorzugsaktie mit einer von der General- Ausschnitt Seite 6 / 8

7 versammlung jährlich zubestimmenden, nichtkumulariven Verzinsung. Es gibt keine Laufzeit und im Liquidationsfall geht sie der «normalen» Aktie vor. c) Convertible: Eine Wandelanleihe, die nach einer fixierten Frist zurückgezahlt oder in eine fix definierte Anzahl von Aktien gewandelt werden kann. Die Währung der Wandelanleiheentspricht indiesemfall der funktionalenwährung des Unternehmens. d) Puttable atfairyalue: Ein Instrument, das zumfairvalue an das Unternehmen zurückgegeben werden kann. Hierunter fallen beispielsweise Anteile an einem Anlagefonds. c) Writren Call (Share Settled): Ein Derivat auf eigenen Aktien, das in diesen erfüllt werden muss. Die Anzahl und der Preis sind fixiert. f) Written Call (Cash Settled): Hierunter versteht man ein Derivat auf eigenen Aktien, das entweder in Cash oder in eigenen Aktien erfüllt werden kann. Die Anzahl und der Preis bzw. das Cash-Äquivalent sind fixiert. 4. FAZIT Die Initiative von IASB und FASB, Eigenkapital neu zu definieren, ist zu begrüssen. Die präsentierten Modelle haben allesamt Vor- und Nachteile. Das BIO Model erhält im Moment relativ wenig Unterstützung, zum einen wegen der komplexen Ausgestaltung und der Aufsplittung der Instrumentc, zum anderen wird befürchtet, durch die dauernde Neuverteilung zwischen Aktiven, Fremdkapital und Eigenkapital die Aussagekraft der Bilanz und des Eigenkapitals einzuschränken. Die beidenübrigen Modellesindbeidekiar Abbildung3: AUSWIRKUNGEN DER MODELLE AUF AUSGWÄHLTE INSTRUMENTE Instrument las 32 Owner- Ownership REO ship Sectkment Common EK EK EK EK Preferred share El< EX EK NE!< Convertible S!lit FK Split spli Putrableat rk EK El< EK fair valuc... Wrirten call EK FK Split {sharescitlcd) 1! WritLencaII FK EK FK spur (cash serzled) Ausschnitt Seite 7 / 8

8 formuliert und dürften relativ wenig Interpretationsspielraum zulassen, wobei sicherlich das Ownership Model das einfachste und klarste ist. Wir befinden uns momentan inmitten der Diskussion die Zukunft von las 32 und können nurjeden motivieren, an dieser Diskussion teilzunehmen. Das deutsche Rechnungslegungs-Standards-Conimittee (DRSC) nutzte bereits diese Möglichkeit und präsentierte alternative Modellansätze. Hierbei stiess das sogenannte verlustabsorptionsmodell auf grosses Gehör und wird wahrscheinlich zukünftig in den Diskussionen von IASB und FASB als zusätzliches viertes Modell mitberücksichtigt werden. Das IASB beabsichtigt, Ende zoo7 ein Diskussionspapier zu veröffentlichen, das die zur Debatte stehenden Modelle beschreibt. Anschliessend werden alleanwender und interessierten Kreise eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Anmerkungen: 1) las z)encwurf«financiii Instruments Puttable ac Fair Value and ObIigations Arising on Liquidation» ziluni ) IASB Work Plan projected timetable as at 3oJune zoo7.4)memorandumofunderstanding between themse and the 1MB z7february zoo6. 5) IASB Inibrinarion for observers 21 February ) FASB Reassessed Expected Outcomes (REO) Ap proach January aoo. 7)IASB Information for Observers zlhrebruary 2007, Agerida Papcr4. Abbildung 1: DREI MODELLE FÜR DIE DEFINITION DER EIGENKAPITALINSTRUMENTE Ownersliip Settlement Modcl Reassessed Expccted Oulcomc Model Direkte Eigenruntrechte (DE) I'erperual lnstrurnenrs Indirekte Egentarnsrechce(1E), deren Fair Valucau] I)E Eubierr und nur in dicsen erfüllt wcrden können. IEderen Fairvalue invers auf Wcr:enrwicklung des DEbasiert und nur in Dr crfülir werden könncri. IE, deren Fair Valuc atifde basiert und nicht in DE erfüllt werden musen. Ausschnitt Seite 8 / 8

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