ZENTREN- UND EINZELHANDELSENTWICKLUNGSKONZEPT für die Stadt Celle
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- Martha Geiger
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1 ZENTREN- UND EINZELHANDELSENTWICKLUNGSKONZEPT für die Stadt Celle CIMA Beratung + Management GmbH Glashüttenweg Lübeck Tel.: Fax: cima.luebeck@cima.de Internet: Projektleiter: Mario S. Mensing Berater: Sascha Anders Jennifer Schetter Lübeck, 05. Mai 2010 Stadt- und Regionalmarketing City-Management Stadtentwicklung Einzelhandel Wirtschaftsförderung Immobilienentwicklung Personalberatung Tourismus
2 CIMA Beratung + Management GmbH Der Auftraggeber kann die vorliegende Unterlage für Druck und Verbreitung innerhalb seiner Organisation verwenden; jegliche - vor allem gewerbliche - Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet. Diese Entwurfsvorlagen und Ausarbeitungen usw. fallen unter 2, Abs. 2 sowie 31, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Sie sind dem Auftraggeber nur zum eigenen Gebrauch für die vorliegende Aufgabe anvertraut. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei der CIMA Beratung + Management GmbH. Es wurden ggf. Fotos, Grafiken u.a. Abbildungen zu Layoutzwecken und als Platzhalter verwendet, für die keine Nutzungsrechte vorliegen. Jede Weitergabe, Vervielfältigung oder gar Veröffentlichung kann Ansprüche der Rechteinhaber auslösen. Wer diese Unterlage -ganz oder teilweise- in welcher Form auch immer weitergibt, vervielfältigt oder veröffentlicht übernimmt das volle Haftungsrisiko gegenüber den Inhabern der Rechte, stellt die CIMA GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei und trägt die Kosten der ggf. notwendigen Abwehr von solchen Ansprüchen durch die CIMA Beratung + Management GmbH. CIMA Beratung + Management GmbH 2009/2010 2
3 INHALT 0 ZUSAMMENFASSUNG 9 1 EINLEITUNG 11 2 RAUMORDNERISCHE UND SOZIOÖKONOMISCHE STRUKTUR Zentralörtliche Bedeutung Makrostandort Stadt Celle Sozioökonomische Rahmendaten 14 3 KUNDENHERKUNFTSBEFRAGUNG Altencelle Altenhagen, Bostel und Lachtehausen Altstadt Blumlage Boye, Hustedt und Scheuen Garßen Groß Hehlen Hehlentor Klein Hehlen Neuenhäusen Neustadt / Heese Vorwerk Westercelle Wietzenbruch 60 5 STRATEGIEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE EINZEL-HANDELSENTWICKLUNG DER STADT CELLE 61 4 BESTANDS- UND PROBLEMANALYSE Kaufkraftverhältnisse und Marktgebiet Nachfragepotenzial im Marktgebiet von Celle Leistungsdaten des Einzelhandels in Celle Einzelhandelsangebot Einzelhandelszentralität und deren Entwicklung Flächendichte und deren Entwicklung Kaufkraftstromanalyse im Marktgebiet von Celle Gesamtüberblick Bestandsanalyse Celle Angebotssituation des Einzelhandels in Celle Angebotssituation der Innenstadt Nahversorgungssituation in Celle 44 6 SORTIMENTSLISTEN Notwendigkeit von Sortimentslisten Celler Sortimentsliste 64 7 FESTLEGUNG ZENTRALER VERSORGUNGS-BEREICHE Zur Notwendigkeit der Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereiche nach 34 (3) BauGB CIMA Beratung + Management GmbH 2009/2010 3
4 7.2 Charakteristika zur Eingliederung in die Struktur der Zentralen Versorgungsbereiche (ZV) Innenstadt Stadtteilzentren Grund- und Nahversorgungszentren 73 8 ZENTRENKONZEPT Charakteristik des Zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt (Hauptzentrum) Charakteristik der Stadtteilzentren Charakteristik Zentraler Versorgungsbereich Lauensteinplatz (Stadtteilzentrum) Charakteristik Zentraler Versorgungsbereich Neuenhäusen (Stadtteilzentrum) Charakteristik der Nahversorgungszentren Charakteristik Zentraler Versorgungsbereich Garßen (Nahversorgungszentrum) Charakteristik Zentraler Versorgungsbereich Vorwerk (Nahversorgungszentrum) Charakteristik Zentraler Versorgungsbereich Witzlebenstraße (Nahversorgungszentrum) Charakteristik Zentraler Versorgungsbereich Heeseplatz (Nahversorgungszentrum) Charakteristik Zentraler Versorgungsbereich Windmühlenstraße (Nahversorgungszentrum) Charakteristik Zentraler Versorgungsbereich Hannoversche Heerstraße Süd (Nahversorgungszentrum) Charakteristik Zentraler Versorgungsbereich Altencelle (Nahversorgungszentrum) Sonstige Einzelhandels- & Nahversorgungsstandorte Solitäre Nahversorgungsstandorte Bereiche mit lokaler Einzelhandelsfunktion Sondergebiets- & Fachmarktstandorte Fachmarktstandort Telefunkenstraße Fachmarktstandort An der Hasenbahn / Vor den Fuhren Fachmarktstandort Groß Hehlen Sonderstandort Wallach Sonderstandort Toom Sonderstandort Jawoll 98 9 BRANCHENKONZEPT Entwicklungsschwerpunkte im Branchenkonzept Entwicklungsstrategien für die Innenstadt Branchenkonzept Quantitative und qualitative Entwicklung / Stärkung der Innenstadt Entwicklungsstrategien Stadtteil- und Nahversorgungszentren Branchenkonzept Stadtteilzentren Branchenkonzept Nahversorgungszentren Standortbezogene Entwicklungsstrategien Entwicklungsstrategien der sonstigen Einzelhandels- und Nahversorgungsstandorte Solitäre Nahversorgungsstandorte Sonder- und Fachmarktstandorte Bereiche mit lokaler Einzelhandelsfunktion Ausbau der Nahversorgung und Einzelhandelsansiedlungen im sonstigen Stadtgebiet STANDORTKONZEPT Prüfstandort 7: Feuerwehrareal, Bergstraße Prüfstandort 6: Allerinsel 118 CIMA Beratung + Management GmbH 2009/2010 4
5 10.3 Prüfstandort 1: Garßen, Alvernsche Straße Prüfstandort 10: Lauensteinplatz Prüfstandort 4: Altenhagen, Lachtehäuser Straße Prüfstandort 5: Ehemalige Tankstelle, Lüneburger Straße Prüfstandort 8: Postgelände, 77er Straße Prüfstandort 9: Stadtwerkegelände, Fuhsestraße Prüfstandort 10: Real, Hasselklink Prüfstandort 3: Hohe Wende Prüfstandort 11: Merkhofer-Areal, Kortenumstraße Prüfstandort 12: Kreuzung B3 / Braunschweiger Heerstraße Prüfstandort 13: Stumpf-Areal, Braunschweiger Heerstraße Prüfstandort 14: nördlich Möbel Wallach UMSETZUNG DER STANDORTBEZOGENEN VORGABEN AUS DEM EINZELHANDELSGUTACHTEN FLÄCHENMANAGEMENT METHODIK Angebotsseite Nachfrageseite Sonstige Kennzahlen 141 CIMA Beratung + Management GmbH 2009/2010 5
6 6 SORTIMENTSLISTEN 6.1 Notwendigkeit von Sortimentslisten Laut aktueller Rechtsprechung (u.a. Urteil OVG Münster vom 22. April a D 142/02.NE) kann eine Kommune unter anderem zur Verfolgung des Ziels der Innenstadt e- bauungsplanes ausschließen. 11 Der Ausschluss kann alle Sortimente umfassen, deren Verkauf typischerweise in der Innenstadt erfolgt und in einer konkreten örtlichen Situation für die Innenstadt von erheblicher Bedeutung ist. Laut Oberverwaltungsgericht müssen für einen solchen Ausschluss städtebauliche Gründe vorliegen. Die Maßstäbe, die an eine solche Einzelhandelssteuerung von den Oberverwaltungsgerichten gestellt werden, bedeuten jedoch auch, dass eine Begründung ohne vorliegendes aktuelles Einzelhandelskonzept nicht rechtssicher denkbar ist. Dies umfasst auch die Erarbeitung einer spezifischen, auf den jeweiligen Ort angepassten Sortimentsliste, die es ermöglicht, die besondere Angebotssituation und ggf. zukünftige Planungsabsichten zu berücksichtigen. Auch der VGH Mannheim unterstreicht in dem Urteil vom (3 S 1259/05) noch einmal die Relevanz von ortspezifischen Sortimentslisten, insemeinde mit dem Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente in 11 Siehe hierzu auch: OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Juni BauNVO bietet eine Grundlage für den Ausschluss von Einzelhandel oder innenstadtrelevanten Sortimente auch dann, wenn das Plangebiet nicht unmittelbar an das Ortszentrum oder den Bereich angrenzt, zu dessen Schutz die Gemeinde von dieser einem Gewerbegebiet das Ziel, die Attraktivität der Ortsmitte in ihrer Funktion als Versorgungszentrum zu erhalten und zu fördern, darf sie in die Liste der ausgeschlossenen innenstadtrelevanten Sortimente auch Sortimente aufnehmen, die in der Innenstadt derzeit nicht (mehr) vorhanden sind, deren Ansied- 12 Für die räumliche Lenkung der Einzelhandelsentwicklung bedeutet dies, dass der bloße Übertrag einer allgemeinen Sortimentsliste - auf die spezifische Situation innerhalb einer Kommune nicht zu empfehlen ist. Das macht aus Sicht der CIMA die Aufstellung einer auf die jeweilige Stadt angepassten kommunalen Sortimentsliste notwendig. Eine solche Liste muss dann, soll sie in der Stadtplanung bauleitplanerische Anwendung finden, politisch bestätigt werden. Dies nützt letzten Endes auch den Betroffenen (Investoren, Immobilienbesitzer, vorhandene Einzelhandelsbetriebe), die sich aufgrund der Verbindlichkeit der Festsetzungen auf eine ge Gebietes) verlassen können. 12 Siehe hierzu auch: OVG Münster, Urteil vom 03.Juni 2002 r- weist. Ebenso wenig legt der für das Land Nordrhein-Westfalen ergangene Einzelhandelserlass 1996 (MBI NRW 1996 S. 922) verbindlich fest, dass bestimmte Sortimentseweiligen örtlichen Situation insbesondere bei vollkommenem Ausschluss der angeführ- CIMA Beratung + Management GmbH 2009/
7 6.2 Celler Sortimentsliste Die Stadt Celle hat sich bereits im Jahr 2008 auf eine von der CIMA erarbeitete Celler -zentrenrelevanten Sortimente verständigt. Die CIMA hält an dieser Zuordnung fest, sieht jedoch in Einzelfällen die Notwendigkeit, die Beschreibung der Sortimentsgruppen zu präzisieren. Im Folgenden wird die bestehende Liste deshalb noch einmal durch einige Zusätze ergänzt und konkretisiert, um ihre Handhabung in der Bauleitplanung zu erleichtern. Eine besondere Stellung unter den zentrenrelevanten Sortimenten haben die nahversorgungsrelevanten Sortimente, die täglich oder wöchentlich nachgefragt werden (periodischer Bedarf). Als zentrenrelevant werden darüber hinaus die Sortimente bezeichnet, die eine bestimmte Funktion am Standort erfüllen (z.b. als Frequenzbringer), vom Kunden ohne Probleme transportiert werden können, i.d.r. einer zentralen Lage bedürfen, da sie auf eine gewisse Kundenfrequenz angewiesen sind, Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind hingegen vor allem Sortimente, die aufgrund ihres hohen Flächenbedarfs nicht für zentrale Standorte geeignet sind, die nur sehr schwer zu transportieren sind oder eines zusätzlichen s- deren Kauf eher als Versorgungseinkauf und weniger als Erlebniseinkauf wahrgenommen wird. Zudem verfügen die Betriebe, die diese Sortimente anbieten, auf den jeweiligen Verkaufsflächen in der Regel nur über eine im Vergleich zu den anderen Sortimenten (siehe oben) geringe Flächenproduktivität. Von Bedeutung ist darüber hinaus, welche Sortimente vorwiegend in der Innenstadt der jeweiligen Kommune angeboten werden und welche Sortimente in der Regel an Fachmarkt-Standorten und in den Gewerbegebieten der jeweiligen Kommune zu finden sind. Die nachfolgenden Abbildungen geben hierzu einen Überblick. Abb. 55: Flächenanteile der Innenstadt, differenziert nach Warengruppen Periodischer Bedarf Konkurrenz vor Ort benötigen, um positive Agglomerationseffekte entstehen zu lassen, vorwiegend in der Innenstadt angeboten werden und prägend für die Innenstadt sind sowie typischerweise als zentrenrelevant eingestuft werden (vgl. BAG- Sortimentsliste). Apotheken Drogerien, Parfümerien Kiosksortiment (Zeitschriften) Schnittblumen Lebensmittel 37,4 27,4 28,9 16,1 26,0 19,5 15,1 19,3 15,9 12,5 11,4 9,8 19,1 37,7 10,5 24,6 28,9 46,1 60,2 33,4 0% 20% 40% 60% 80% 100% Anteil Innenstadt Anteil sonst. ZV Anteil Fachmarktstandorte Anteil Celle-Rest CIMA Beratung + Management GmbH 2009/
8 Aperiodischer Bedarf (mittelfristig) Aperiodischer Bedarf (langfristig) Bücher Oberbekleidung Lederwaren 86,5 82,7 78,8 3,1 4,8 5,6 7,4 5,0 4,9 14,5 6,7 Foto Uhren, Schmuck Optik Unterhaltungselektronik 60,3 95,2 90,2 89,2 1,0 30,3 4,8 8,4 1,4 10,8 8,5 Wäsche, Strümpfe 77,6 0,2 19,6 2,5 Kunstgegenstände, Antiquitäten 58,9 0,8 Schuhe Sportartikel Schreibwaren Spielwaren Sanitätsbedarf Heimtextilien, Kurzwaren Zoobedarf 3,8 20,6 64,2 60,3 57,9 50,0 42,1 5,3 49,9 50,3 11,6 7,0 2,6 14,6 5,6 13,2 30,3 57,9 46,4 17,2 22,5 23,3 13,7 6,0 23,8 Hausrat, Glas, Porzellan, Keramik, 35,0 PC, Telekommunikation, 30,9 Elektrogeräte, Leuchten 23,0 Musikinstrumente, Musikalien 11,4 Fahrräder 8,9 26,2 Möbel 2,31,0 Farben, Lacke, Tapeten 0,8 0,1 Eisenwaren, Baumarktsortimente 0,4 4,0 12,2 6,9 46,7 9,6 78,1 62,6 65,5 39,5 88,6 21,4 49,9 30,3 55,3 18,6 36,6 33,9 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Autozubehör 8,4 9,9 81,7 Anteil Innenstadt Anteil sonst. ZV Anteil Fachmarktstandorte Anteil Celle-Rest Babybedarf Blumen, Gartenbedarf 35,1 50,3 64,9 49,7 Quelle: CIMA GmbH % 20% 40% 60% 80% 100% Anteil Innenstadt Anteil sonst. ZV Anteil Fachmarktstandorte Anteil Celle-Rest nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nichtzentrenrelevanten Sortimente (vgl. Abb. 55) spiegelt diese Untersuchungsergebnisse wider. CIMA Beratung + Management GmbH 2009/
9 Celler Sortime. Abb. 56: Celler ZentrenrelevanteSortimente Bekleidung (Damen, Herren, Kinder) Bücher Computer und Zubehör, Telekommunikation Elektroartikel (Elektrokleingeräte), Leuchten Foto, Film Geschenkartikel, Glas/ Porzellan/ Keramik Hausrat Heimtextilien, Kurzwaren, Teppiche (Stapelware), Handarbeitsbedarf Kunstgegenstände Lederwaren, Kürschnerwaren (inkl. Pelze, Taschen, Schulranzen) Musikinstrumente Optik Schuhe Sportartikel (inkl. Jagd-, Reit-und Angelausstattung, Waffen) Schreibwaren Spielwaren (inkl. Hobbybedarf, Basteln) Sanitätswaren Unterhaltungselektronik (TV, HiFi, Video, Ton- und Datenträger) Uhren und Schmuck Wäsche, Strümpfe, sonstige Bekleidung Nicht-zentrenrelevante Sortimente Antiquitäten Babybedarf (Kinderwagen etc., keine Bekleidung) Baustoffe, Baumarktartikel Bodenbeläge (inkl. Teppichrollen) Büromaschinen Campingartikel Farben, Lacke Fahrräder Gartenbedarf (inkl. Pflanzen) Großelektro (weiße Ware) Kfz-Zubehör Möbel (inkl. Matratzen) Sanitärwaren Tapeten Werkzeuge, Eisenwaren Zoobedarf Quelle: CIMA GmbH 2009 Nahversorgungsrelevante Sortimente Lebensmittel (inkl. Getränke), Reformwaren Drogerieartikel/ Parfümerieartikel (inkl. Apotheken) Schnittblumen Zeitschriften/ Schreibwaren (Kioskbedarf) CIMA Beratung + Management GmbH 2009/
10 Ein Vergleich zur Sortimentliste, wie sie im Regionalen Einzelhandelskonzept für den Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover festgelegt wurde, zeigt für Celle keine wesentlichen Änderungen. Um die Ansiedlung von Lampen (Beleuchtung) außerhalb der Innenstadt besser kontrollieren zu können, empfiehlt die CIMA die Festlegung der Sortimentsgruppe Beleuchtung als zentrenrelevantes Sortiment (siehe: Erklärung zu den einzelnen Sortimenten). i- mentsgruppe Babybedarf in die Celler Sortimentsliste übernommen. Das Sortiment Babybedarf wird zurzeit schwerpunktmäßig in Celle außerhalb der Innenstadt angeboten, zudem ist der Transport einiger Artikel (z.b. Kinderwagen) mit erheblichem Aufwand verbunden. Dieses Sortiment wurde deshalb als nicht-zentrenrelevant eingestuft. Im Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (2008) wird ebenfalls eine Liste zentrenrelevanter Sortimente aufgeführt, gleichzeitig jedoch darauf hingewiesen, dass die aufgeführte Liste keine abschließende und landesweit dauerhaft gültige se n- relevante Sortimente festgelegt. Bei den überwiegenden Sortimenten ist eine Übereinstimmung mit der erarbeiteten Celler Liste festzustellen. Wesentliche Abweichungen werden in den Sortimenten Campingartikel, Fahrräder (und Zubehör) sowie Zoobedarf deutlich (Begründung zur Einordnung s.u.). Einzelne Sortimente in der Celler Liste, die aus Sicht der CIMA besonders bedeutend sind oder (auch im Vergleich zum LROP 2008) einer spezifischen Abwägung bedürfen, ob sie als zentrenrelevant, nahversorgungsrelevant bzw. nicht-zentrenrelevant einzuordnen sind, werden nachfolgend kurz erläutert. Erklärungen zu den einzelnen Sortimenten Mit der steigenden Mobilität der Kunden und sich verändernden Betriebstypen hat sich auch das Einkaufsverhalten der Kunden in den letzten Jahren deutlich geändert. Lebensmittel und Drogeriewaren (periodischer Bedarf) werden heute sehr häufig in größeren Mengen z.b. ein Mal in der Woche mit dem (eigenen) Pkw eingekauft. Dabei spielt die unmittelbare Entfernung zum - ist es stadtplanerisch wünschenswert, für die weniger mobilen Bevölkerungsschichten (Stichwort: Demographischer Wandel) eine wohnortnahe Grundversorgung sicherzustellen. Von daher ist es zu empfehlen, weiterhin städtebaulich integrierte Standorte als Nahversorgungsstandorte zu entwickeln. Die CI- MA sieht die Sortimente des periodischen Bedarfsbereichs deshalb weiterhin als zentrenrelevant an. Um eine wohnortnahe Grundversorgung zu gewährleisten, sind aus Gutachtersicht unter Umständen jedoch auch Standorte außerhalb bestehender Zentren geeignet. Dabei sollte sich an Standortkriterien orientiert werden, wie sie auch im Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover formuliert wurden (u.a. integrierte Lage, Nähe zu bestehenden Wohngebieten, ÖPNV-Anbindung). 13 Deshalb differenziert die CIMA von den zentrenrelevanten Sortimenten zusätzlich die nahversorgungsrelevanten Sortimente. Sportartikel erfüllen sämtliche Eigenschaften, die zentrenrelevante Sortimente i.d.r. auszeichnen. Auch vor dem Hintergrund der Schließung des Karstadt- Warenhaus Sport + Technik, wo bislang ein großer Anteil der Verkaufsflächen in dieser Sortimentsgruppe zu finden war, wurden Sportartikel deshalb den zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. CIMA Beratung + Management GmbH 2009/ ächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover. Aktualisierung und Fortschreibung -
11 Die Zuordnung der Sortimentsgruppe Heimtextilien, Kurzwaren, Teppiche (Stapelware) bedarf einer detaillierten Abwägung. Lediglich 20,6 % der Verkaufsfläche dieser Sortimentsgruppe sind in der Innenstadt zu finden. Da sich von den 12 Betrieben, die dieses Sortiment als Hauptsortiment führen, jedoch 9 in der Innenstadt von Celle befinden, wurden Heimtextilien, Kurzwaren, Teppiche (Stapelware) den zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. Diese Sortimente besitzen darüber hinaus auch eher die Eigenschaften, die zentrenrelevanten Sortimenten zugeschrieben werden (z.b. sind sie leicht zu transportieren). Der Bereich Medien und Technik ist ebenfalls differenziert zu betrachten. Die Einordnung des Sortiments Großelektro (weiße Ware) dürfte in Celle, insbesondere auch wegen der Bestandssituation und der Schwierigkeiten beim Transport, unbestritten sein. Dieses Sortiment wurde deshalb den nichtzentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. Anders ist die Situation bei den Sortimenten Elektroartikel / Leuchten und Unterhaltungselektronik zu beurteilen. Diese Sortimentsgruppe befindet sich zu einem erheblichen Teil außerhalb der Innenstadt. Um aber für diese Sortimentsgruppen in Zukunft planungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten zu haben, wenn es um die Flächenbeschränkungen einzelner Sortimente zum Beispiel in Baumärkten geht, empfiehlt die CIMA, diese Sortimente in Celle als zentrenrelevant einzustufen. Die Sortimentsgruppe Computer / Telekommunikation ist aus Gutachtersicht ähnlich zu bewerten. Gemessen an der Gesamtbedeutung des Einzelhandels in der Celler Innenstadt mit rd qm Verkaufsfläche spielt das Sortiment Fahrräder (und Fahrradzubehör) mit rd. 170 qm eine deutlich untergeordnete Rolle. Aus der aktuellen Angebotsstruktur lässt sich deshalb keine Zentrenrelevanz ableiten. Ebenso werden Fahrräder aufgrund ihrer Eigenschaften selbst nicht als zentrenrelevant eingestuft. Aus diesen Gründen wurden Fahrräder den nichtzentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. auch nur saisonal) angeboten. Es ist nicht erkennbar, dass diese Warengruppe eine Bedeutung für die Innenstadt von Celle besitzt. Auf der anderen Seite werden Campingartikel mittlerweile verstärkt in Baumärkten in nichtintegrierter Lage angeboten, sie wurden folglich den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. Zoobedarf wird mittlerweile vor allem in Fachmärkten in nicht-integrierter Lage angeboten. Das ist auch in Celle der Fall. In einigen Innenstädten ist ein verhältnismäßig hoher Anteil des Sortiments spezialisierter Zoobedarf vorhanden. Diese innenstädtischen Zoohandlungen sind dann vor allem durch Handel mit lebendigen Tieren, die Erstausstattung für einen Tierliebhaber, den Erwerb von Spezialbedarf sowie vor allem durch Beratungen verschiedener Art geprägt. Dafür ist der Warentransport mit dem eigenen Pkw nicht zwangsläufig erforderlich. Tiernahrung und Heimtierbedarf werden jedoch mittlerweile verstärkt in nicht-integrierten Lagen (neben Baumärkten auch Tierbedarf- Abholmärkte) angeboten. Der Kunde kauft diese Artikel zwecks Bevorratung i.d.r. in größeren Mengen mit dem eigenen Pkw ein. Da aus Sicht der CIMA bei dieser Entwicklung (bezüglich der Standorte und Betriebstypen) zurzeit keine Umkehr zu erkennen ist, wurden Tiernahrung und Heimtierbedarf den nichtzentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. Hierunter sind i.d.r. schwer zu transportierende (sperrige) Artikel zu verstehen, d.h. Tiernahrung, Käfige, Hundehütten und Hygieneartikel (z.b. Katzenstreu). Da in der Innenstadt von Celle keine hohen Verkaufsflächenanteile aus dem Bereich Zoobedarf zu finden sind und eine Differenzierung zwischen Zoobedarf und Tiernahrung / Heimtierbedarf in der Praxis eher schwierig sein dürfte, empfiehlt die CIMA, auf eine detaillierte Trennung dieser Sortimentsteilbereiche zu verzichten und die Sortimentsgruppe Zoobedarf generell als nicht-zentrenrelevant einzuordnen. Campingartikel werden in der Innenstadt von Celle nur mit Kleinartikeln vorrangig untergeordnet in den Sportgeschäften und Warenhäusern (teilweise CIMA Beratung + Management GmbH 2009/
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