Protokoll der Gemeinderatssitzung

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1 GR Seite 58 Protokoll der Gemeinderatssitzung 9. Sitzung 2015 Montag, 14. September 2015, Uhr Gemeinderatszimmer, Gemeindehaus Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: Uhr Uhr Hans-Peter Berger, Gemeindepräsident Katia Crimella, Protokollführerin Daniel Hürlimann, Gisela Schultis, Ivan Flury, Urs Bentz, Andrea Kronenberg, Patrick Suter, Adrian Marti, Monika Roth Mock (hat die Sitzung nach dem 2. Traktandum verlassen) Kurt Kohl, Gemeindeverwalter Zusätzlich zu Traktandum 2: Rudolf Eng (Präsident Planungskommission) und Daniel Baeriswyl (Metron Architektur AG, Brugg) Zusätzlich zu Traktandum 2-6: Urs Zaugg (Bauverwalter) Gäste: Presse: Gregor Bachmann Rahel Meier, Solothurner Zeitung Entschuldigungen: -- Traktanden: 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 8 vom 10. August Antrag Planungskommission: Totalrevision Ortsplanung Freigabe der Plan- und Reglemententwürfe für die öffentliche Mitwirkung und kantonale Vorprüfung 3. Antrag Spezialkommission Schulraumentwicklung/-planung: Nachtragskreditbegehren und weiteres Vorgehen 4. Antrag Baukommission: Genehmigung Beitragsabrechnung Erschliessung/Erweiterung Wildbachstrasse Ost sowie Rückzahlung Bevorschussung 5. Antrag Baukommission: Arbeitsvergabe Kaltmikrobelag Heimlisbergstrasse 6. Antrag Bauverwaltung: Nachtragskredit und Arbeitsvergabe Heizungsersatz Kindergarten Weihermatt 7. Antrag Verwaltung: Weiterbelastung GP-Kosten Chutz 8. Gesuch der Schützengesellschaft zuhanden Budget 2016: Kostenübernahme Storenersatz Schützenhaus 9. Beitragsgesuch Jugendorganisation CJILLO für Herbstlager Traktandenliste a.o. Gemeindeversammlung vom 19. Oktober Informationen aus den Ressorts 12. Mitteilungen und Verschiedenes

2 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 8 vom 10. August 2015 GR Seite 59 Der Gemeindeverwalter orientiert, dass sich ein kleiner Fehler in das Protokoll geschlichen hat. Die Sitzung vom 10. August 2015 hat um Uhr, und nicht wie protokolliert um Uhr, angefangen. Die Protokollführerin hat die Korrektur direkt am Original-Protokoll vorgenommen. Somit wird das Protokoll einstimmig genehmigt. 2. Antrag Planungskommission: Totalrevision Ortsplanung Freigabe der Plan- und Reglemententwürfe für die öffentliche Mitwirkung und kantonale Vorprüfung Die ausgereiften Plan- und Reglemententwürfe der Totalrevision der Ortsplanung liegen vor. Bevor diese öffentlich aufgelegt werden können, sind sie der Bevölkerung zur Stellungnahme zu unterbreiten und dem kantonalen Amt für Raumplanung zur Vorprüfung vorzulegen. Ebenso sollen nach Meinung der Planungskommission die unmittelbaren Nachbargemeinden angehört werden. Die Planungskommission empfiehlt dem Gemeinderat, die beiden Verfahrensschritte parallel durchzuführen. Dies nicht zuletzt zum Zwecke der zeitlichen Straffung des Verfahrens. Für die Vorprüfung durch den Kanton muss mit einer Bearbeitungsdauer von sicher drei bis vier Monaten gerechnet werden. Die Planungskommission erachtet es deshalb als vorteilhaft, diese Zeitspanne für die öffentliche Mitwirkung zu nutzen und diese zwischen Herbstund Weihnachtsferien durchzuführen. Dabei soll nebst dem informellen Aufliegen der Planentwürfe und Berichte über mehrere Wochen auch eine Informationsveranstaltung abgehalten werden. Der Gemeinderat wird gebeten, die erarbeiteten Plan- und Reglemententwürfe (inkl. zugehöriger Planungsgrundlagen) für die öffentliche Mitwirkung und kantonale Vorprüfung im oben erwähnten Sinn freizugeben. Vor der Präsentation des Projektes durch Daniel Baeriswyl (Metron Architektur AG, Brugg) ergreifen Ruedi Eng (Präsident Planungskommission) sowie Ivan Flury (GR Ressort Planung) kurz das Wort. Als Vertreter der Planungskommission freuen sich beide, dass dieses Geschäft an der heutigen Sitzung behandelt werden darf. Ivan Flury möchte insbesondere den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für ihr Feedback danken, welche er vorgängig zu dieser Sitzung erhalten hat. Anhand des Änderungsplans stellt Daniel Baeriswyl die wichtigsten Änderungen und Anpassungen vor. Auch auf den Erschliessungsplan geht Daniel Baeriswyl näher ein. Der Gemeindepräsident schlägt vor, den Planungsbericht, welcher durch die Metron AG erstellt wurde, durchzugehen. Anregungen und Änderungsbegehren der Fraktionen sollen einzeln diskutiert werden. Trittibachhof Die Parzelle GB Nr wurde im Rahmen einer Teilzonenplanung im Jahr 2001 in die Gewerbe- und Wohnzone GW1 und für einen Teil in die Grünzone überführt und mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Da zum jetzigen Zeitpunkt die Zukunft des Trittibachhof-Areals noch ungewiss ist, hat der Gemeinderat das Areal der Parzelle Nr mit einer Planungszone belegt. Daniel Baeriswyl erläutert kurz die Beweggründe dafür.

3 GR Seite 60 Delta-Areal Während der Ortsplanung sind die Eigentümer des Delta-Areals mit der Frage an die Gemeinde heran getreten, ob eine Umnutzung in eine Wohn- oder Mischzone denkbar wäre. Die Gemeinde ist diesem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber gestanden. Die anschliessenden Abklärungen, zusammen mit den Eigentümern, waren sehr umfangreich. Über das Areal wurde eine Testplanung mit drei Architekturbüros durchgeführt, wobei einer der drei Beiträge als Siegerprojekt hervorging. Mit dieser Testplanung konnte nachgewiesen werden, dass eine Wohnnutzung an diesem Ort in Form einer dichteren und städtebaulich überzeugenden Bebauung möglich ist. Zonenreglement Die wichtigste Änderung im Zonenreglement ist sicherlich die Abschaffung der Ausnützungsziffer, welche durch die Geschossflächenziffer ersetzt wird, so Daniel Baeriswyl. Die Geschossflächenziffer wurde im Kanton Solothurn im Zuge einer bundesweit durchgeführten Harmonisierung der Baubegriffe eingeführt. Im Kanton Solothurn besteht noch kaum Erfahrung mit der Berechnungsweise der Geschossflächenziffer, so stellte die Umrechnung der Ausnützungsziffer in die Geschossflächenziffer eine besondere Herausforderung dar. Mobilität/Strassenverkehr Nach Meinung von Patrick Suter und Daniel Hürlimann wird im Bericht der Problematik der Wildparkiererei im Dorf zu wenig Beachtung geschenkt. Ivan Flury weist darauf hin, dass die OP-Revision nicht das richtige Instrument sei, um diese Problematik anzugehen. Daniel Hürlimann entgegnet, dass in letzter Zeit einige Reklamationen eingegangen sind. Den Anwohnerinnen und Anwohnern wurde jeweils gesagt, dass die Problematik im Zuge der OP- Revision behandelt wird. Nach kurzer Diskussion im Rat einigt man sich darauf, den Planungsbericht zu ergänzen. Es wird erwähnt, dass Massnahmen im Bereich der Stöcklimatt- und Rötistrasse, des Heissacker-, Erlimatt-, Höhen- und Oberhofwegs bis Mitte 2017 vorgenommen werden sollen (Erstellung eines Massnahmenplans). Bauzonen- und Gesamtplan/Umzonungen Es wird auf das Gewerbegebiet Gewerbestrasse aufmerksam gemacht. Vorschlag gemäss Planungskommission: Gebiet A Die Planungskommission schlägt vor, die alte Gewerbe- und Wohnzone GW1 in eine reine zweigeschossige Wohnzone umzuzonen. Gebiet B Die alte Gewerbezone soll in eine Wohnzone umgezont werden. Gebiet C Die bisher bestehende Gewerbezone soll in eine Gewerbe- und Wohnzone GW1 umgezont werden. Patrick Suter und Adrian Martin stellen zwei Gegenanträge. Antrag 1: A wie von Planungskommission vorgeschlagen B und C wie bis anhin Gewerbezone Antrag 2: A wie von der Planungskommission vorgeschlagen B und C Gewerbe- und Wohnzone GW1 Der Gemeindepräsident lässt über die zwei Anträge abstimmen. Der Antrag 1 wird mit 4 JA und 5 NEIN abgelehnt. Dem Antrag 2 wird mit 5 JA und 4 NEIN zugestimmt.

4 GR Seite 61 Somit gilt der Antrag 2 als angenommen und die Änderungen werden im Planungsbericht entsprechend vorgenommen. Erschliessungsplan/Baulinien Die Planungskommission schlägt vor, die Baulinie auf 5 Meter festzusetzen. Patrick Suter stellt den Antrag, die Baulinie auf 4 Meter festzusetzen. Der Antrag von Patrick Suter wird mit 2 JA und 7 NEIN abgelehnt. Ruedi Eng orientiert, dass die öffentliche Mitwirkung am 26. Oktober 2015 stattfinden wird. Als Austragungsort ist der Konzertsaal vorgesehen. Es besteht bereits ein Entwurf des Flugblattes und ein Inserat wird im Azeiger aufgeschaltet. Nach Ende der Diskussion dankt der Gemeindepräsident Daniel Baeriswyl, Ruedi Eng und Ivan Flury für Ihre Ausführungen. Er möchte es an dieser Stelle auch nicht unterlassen, der ganzen Planungskommission ein grosses Dankeschön für ihre engagierte Arbeit auszusprechen. Der Gemeinderat beschliesst mit 7 JA und 2 ENTHALTUNGEN: 1. Der Gemeinderat gibt die von der Planungskommission erarbeiteten Plan- und Reglemententwürfe (zusammen mit den zugehörigen erläuternden Dokumenten und Planungsgrundlagen) mit den vorgenannten Änderungen für die öffentliche Mitwirkung und die kantonale Vorprüfung frei. 2. Der Gemeinderat beschliesst, die öffentliche Mitwirkung und die kantonale Vorprüfung zeitlich parallel zu veranlassen. 3. Antrag Spezialkommission Schulraumentwicklung/-planung: Nachtragskreditbegehren und weiteres Vorgehen An der Gemeinderatssitzung vom 10. August 2015 wurde die Spezialkommission mit der Offerteinholung für die Planerleistung zur Durchführung des Wettbewerbs beauftragt. Vorgängig zu dieser Auftragserteilung entschied der Gemeinderat, die Variante 4 der Machbarkeitsstudie der Fa. Metron AG weiter zu verfolgen (Abriss Turnhalle F, Erstellung 3-fach Turnhalle, Umnutzung Turnhalle E und Aufnahme des 4. Kindergartens in das Projekt). Die Spezialkommission hat die Offertanfrage erarbeitet und vier Planerbüros angefragt. Drei Büros reichten eine Offerte ein. Ein Büro konnte aufgrund einer längeren Ferienabwesenheit nicht rechtzeitig eingeben. Präsentationen: Die Präsentationen dienten zum einen dazu herauszufinden, welches Verfahren für die Aufgabenstellung der Einwohnergemeinde das richtige ist. Zum anderen wurde Klarheit bezüglich der notwendigen Projektschritte und der entsprechenden Kosten geschaffen. Verfahren Offenes Verfahren nach SIA 142: Dieses Verfahren wird gewählt, wenn die Aufgabenstellung relativ klar umrissen ist, den am Wettbewerb teilnehmenden Architekturbüros aber ein gewisser Freiraum eingeräumt werden soll. So erhält die Gemeinde viele Lösungsvorschläge, wobei am Schluss ein Projekt nach vorgängig festgelegten qualitativen Kriterien ausgewählt wird. Das Verfahren wird grundsätzlich anonym durchgeführt. Erfahrungen zeigen, dass bei ähnlichen Wettbewerben 30 bis 40 Projekte eingegeben werden. Die Gemeinde erhält damit eine grosse Vielfalt von möglichen Lösungsvorschlägen. Will die Gemeinde die Anzahl der Beiträge einschränken, so besteht vorgängig zum eigentlichen Wettbewerb die Möglichkeit einer Präqualifikation. Dabei wird die Teilnehmerzahl auf 8 10 Architekturbüros beschränkt. Die Auswahl der am Wettbewerb zugelassenen Büros erfolgt ebenfalls aufgrund vorgängig festgelegter Kriterien.

5 GR Seite 62 Studienauftrag nach SIA 143: Dieses Verfahren wird gewählt, wenn die Aufgabenstellung noch unklar ist. Der Auftraggeber will abklären, was in einem Gebiet grundsätzlich möglich ist. Das Verfahren wird nicht anonym durchgeführt. An Zwischenbesprechungen kann der Auftraggeber in einer frühen Phase auf die Projektentwicklung Einfluss nehmen. Dieses Verfahren wurde z.b. für eine mögliche Entwicklung des Delta-Areals oder Erweiterung Bellach Ost gewählt. Die Teilnehmerzahl beschränkt sich auf 4 bis 5 Teilnehmer. Die Spezialkommission ist der Meinung, dass ein offenes Verfahren nach SIA 142 durchgeführt werden sollte. Damit kann die Gemeinde aus einer breiten Palette von Lösungsansätzen auswählen. Die Möglichkeit einer Präqualifikation lässt die Spezialkommission offen. Projektschritte und Kosten 1. Schritt: Wettbewerb Für die Durchführung des Wettbewerbs wie oben beschrieben, liegt die Bandbreite der Offerten zwischen Fr und Fr Eine grosse Kostendifferenz liegt in der Höhe der Preisgelder (Δ Fr ). Diese Frage ist vorgängig zur Vergabe des Auftrags zu klären. 2. Schritt: Planungsphase Damit für die Gemeindeversammlung ein genehmigungsfähiges und kostenoptimiertes Ausführungsprojekt vorliegt, muss das Siegerprojekt nach der Durchführung des Wettbewerbs weiter bearbeitet werden. Dabei werden Bau-, Elektro-, HLK- und Sanitäringenieure sowie ein Landschaftsarchitekt beigezogen. Die Kostenschätzung für diese Planungsphase beträgt Fr Diese Kosten sind als Vorleistungen zum Ausführungsprojekt zu verstehen und werden an dessen Kosten angerechnet. 3. Schritt: Ausführung Nach der Planungsphase und der Genehmigung des Ausführungsprojektes durch die Gemeindeversammlung kann mit der Realisierung begonnen werden. Die an der Gemeindeversammlung zu beantragende Summe geht aus den Abklärungen der Planungsphase hervor. Erwägung: Die Abklärungen der Spezialkommission zeigen die notwendigen Projektschritte auf. In einem ersten Schritt muss der Gemeindeversammlung ein Kredit für die Durchführung des Wettbewerbs beantragt werden. Die Spezialkommission ist überzeugt, dass dafür Fr ausreichen sollten. Nach dem Wettbewerb liegt zwar ein Siegerprojekt vor, aber noch kein genehmigungsfähiges Ausführungsprojekt. Um dieses zu erhalten, ist eine Planungsphase notwendig, welche als Vorleistung zum Ausführungsprojekt zu verstehen ist. Dafür ist gemäss Kostenschätzung ein Kredit von weiteren Fr notwendig. Die Spezialkommission ist der Meinung, dass der Gemeindeversammlung dieser Projektkredit ebenfalls beantragt werden soll. Dies, weil dieser Kredit einfach notwendig und die Gemeindeversammlung zur Schaffung der grösstmöglichen Transparenz von Anfang an darüber zu informieren ist. Andererseits auch, damit der Gemeinderat nach dem Wettbewerb ohne Verzögerung weiterarbeiten kann. Die Vergabe des Planerauftrages für die Begleitung des Wettbewerbs soll nach Meinung der Spezialkommission erst an der Gemeinderatssitzung vom 26. Oktober 2015 erfolgen (nach der a.o. Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2015).

6 GR Seite 63 Der Gemeindepräsident schlägt vor, dieses Traktandum zusammen mit dem Traktandum 10 (Traktandenliste a.o. Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2015) zu diskutieren. Der Rat zeigt sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Patrick Suter ist der Meinung, dass ein selektives Verfahren durchgeführt werden sollte, da dieses kostengünstiger sei. Die Abklärungen zeigen, dass beide Verfahren gleich viel kosten, so der Gemeindepräsident. Die Botschaft für die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2015 hat der Gemeindepräsident vorbereitet und bittet um Feedbacks des Gemeinderates. Patrick Suter möchte, dass beim Fazit erwähnt wird, dass der Gemeinderat der Gemeindeversammlung grossmehrheitlich beantragt, die Variante 4 weiterzuverfolgen. Der Gemeindepräsident wird dies in der Botschaft entsprechend ändern. Der Gemeinderat beschliesst mit 6 JA und 2 NEIN: 1. Für die Durchführung eines Projektwettbewerbs 3-fach Turnhalle/Umnutzung Schulhaus E wird zu Lasten der Investitionsrechnung 2015 ein Nachtragskredit von Fr bewilligt. 2. Für die Durchführung der Planungsphase - nach Feststellung des Siegerprojektes - wird zu Lasten der Investitionsrechnung 2016 ein Verpflichtungskredit von Fr bewilligt. 4. Antrag Baukommission: Genehmigung Beitragsabrechnung Erschliessung Der Gemeinderat wird gebeten, die vorliegende Beitragsabrechnung für die Arbeiten an der Wildbachstrasse Ost zu genehmigen. Die Abrechnung stammt von der Fa. Emch+Berger und wurde vom Gemeindeverwalter aufgrund der eingegangenen Rechnungen auf Vollständigkeit geprüft und, soweit kontrollierbar, für korrekt befunden. Auch die Baukommission hat die Berechnung an ihrer Sitzung vom 11. August 2015 für korrekt befunden. Die Verwaltung soll zudem mit der Rückzahlung der Bevorschussung an die Fa. Bessire & Partner Architektur AG beauftragt werden. Der Gemeindeverwalter ergänzt den Antrag des Bauverwalters damit, dass für die Übernahme der erstellten Strasse, den Fussweg und die Meteorabwasserleitung noch keine Kredite gesprochen wurden. Diese Kredite müssen noch beantragt werden. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Die definitive Beitragsabrechnung Erschliessung Wildbachstrasse Ost wird genehmigt. 2. Den Beitragspflichtigen sind ihre Anteile zu eröffnen. 3. Die Verwaltung wird mit der Rückzahlung der Bevorschussung durch Bessire & Partner Architektur AG beauftragt. 4. Die zwingend notwendigen Kredite für Strasse, Fussweg und Meteorwasser sind ins Budget 2016 aufzunehmen. 5. Antrag Baukommission: Arbeitsvergabe Kaltmikrobelag Heimlisbergstrasse Im Abschnitt der Heimlisbergstrasse (Hausnummer 31-58) wurden in den Jahren 2013 und 2014 durch die Bürgergemeinde und die Elektra Werkleitungen ersetzt bzw. ergänzt. Die

7 GR Seite 64 Kosten der Grabarbeiten wurden unter den Werken aufgeteilt. Um den ursprünglichen Zustand der Belagskonstruktion der Strasse wieder herzustellen (2-Schichtbelag), wird üblicherweise nach 1-2 Jahren im Bereich des Strassengrabens ein Deckbelag eingebaut. Die Kosten müssen durch die Verursacher getragen bzw. unter diesen aufgeteilt werden. Im vorliegenden Projekt beträgt der Kostenanteil des Deckbelages total rund Fr , der Kostenanteil der Bürgergemeinde beträgt 75%, also rund Fr Der Deckbelag (Verschleissschicht) auf dem vorliegenden Strassenabschnitt müsste im Zeitraum der nächsten 5-10 Jahre ohnehin ersetzt werden, der Grabenflick beträgt rund 1/3 der Strassenfläche. Die Baukommission schlägt deshalb vor, anstelle des Grabenflicks mit Deckbelag ein Kaltmikrobelag über die ganze Strassenbreite einzubauen. Die Bürgergemeinde ist bereit, sich daran mit ihrem Kostenanteil von Fr zu beteiligen. Beim Kaltmikroverfahren handelt es sich um ein kostengünstiges Verfahren um die Lebensdauer einer Verschleissschicht um Jahre zu verlängern. Das Verfahren wird in den umliegenden Gemeinden Solothurn, Bellach und Oberdorf bereits seit Jahren erfolgreich eingesetzt. Die Baukommission beantragt zu Handen des Gemeinderates, die Vergabe der Arbeiten an die Fa. Ziegler AG mit einem Kostendach von Fr zu vergeben. Der Kostenanteil der Bürgergemeinde wird nach Abschluss der Arbeiten weiterverrechnet. Vom Investitionsbudget 2015 wurden bisher für den Einbau der Deckbeläge Brüggmoos- und Zilackerstrasse Arbeiten in der Höhe von Fr vergeben. Keine Wortbegehren Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Die Vergabe der Arbeiten an der Heimlisbergstrasse (Abschnitt Hausnummer 31-58) in der Höhe von Fr der Fa. Ziegler AG zu vergeben (Einbau/Ersatz Deckbeläge Fr zu Lasten Kto , Baulicher Unterhalt Kanalisation Fr zu Lasten Kto ). 6. Antrag Bauverwaltung: Nachtragskredit und Arbeitsvergabe Heizungsersatz Kindergarten Weihermatt Die Wärmeerzeugung im Kindergartengebäude Weihermatt erfolgt mittels Gastherme. Bei der Gasheizung handelt es sich um die Erstausrüstung des Gebäudes aus dem Jahr Der Ersatz der Heizung war ursprünglich im Finanzplan für das Jahr 2016 vorgesehen. Nun ist jedoch ein grösserer Schaden aufgetreten, welcher nicht mehr mit vertretbarem Reparaturaufwand behoben werden kann. Die Wärmeerzeugung muss umgehend auf die nächste Heizperiode gewährleistet werden. Zur Offertstellung wurde ein Produkt der Fa. Viessmann vorgegeben. Der Bauverwalter schlägt die Vergabe an die Fa. Peter Kummer AG zu einem Preis von Fr vor. Im Betrag sind auch die Arbeiten für den Elektroanschluss inbegriffen. Der Anschluss an den Wärmeverbund (Gemeindehaus/Schulhäuser) wurde aus diversen Gründen nicht näher untersucht. Der Wärmeverlust aufgrund der Distanz zum Anschlusspunkt im Schulareal ist relativ gross, zudem wäre die Investition zum Bau der Wärmeleitung im Verhältnis zum Bezug der Wärmeleistung unverhältnismässig gross. Weiter kann zum heutigen Zeitpunkt kaum eine Leitungsführung festgelegt werden, welche nicht im Perimeter der geplanten Schulraumerweiterung liegt.

8 GR Seite 65 Einzelne Gemeinderäte geben zu Protokoll, dass es zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein müsste, das Kindergartengebäude am bestehenden Fernwärmeverbund der Schulanlage anzuschliessen. Dies könnte im Zuge des Neubaus der neuen Dreifachturnhalle in den nächsten 5 Jahren realisiert werden. Aus diesem Grund soll für die Übergangszeit eine möglichst günstige Lösung gefunden werden. Der Bauverwalter wird nochmals Rücksprache mit der Fa. Peter Kummer AG aufnehmen. Damit die Arbeiten zügig vorangetrieben werden können, wird dem Bauverwalter ein Rahmenkredit von maximal Fr bewilligt. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Für den Heizungsersatz wird ein Nachtragskredit in der Höhe von Fr bewilligt. 2. Der Bauverwalter wird ermächtigt, die Arbeiten für den Ersatz Gastherme Kindergartengebäude Weihermatt zu vergeben. Dafür wird ein Rahmenkredit von maximal Fr genehmigt. 7. Antrag Verwaltung: Weiterbelastung GP-Kosten Chutz Die Änderungen des Gestaltungsplans Chutz mit Sonderbauvorschriften wurde am 30. Juni 2015 mittels Regierungsratsbeschluss Nr. 2015/1042 genehmigt. In die Änderungsarbeiten waren primär die Planungskommission - aber auch der Gemeinderat - involviert. Dabei entstanden der Gemeinde Kosten für Sitzungen, Publikationen, Inserate, usw. Gemäss 74 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes kann der Gemeinderat die Kosten von Erschliessungs- und Gestaltungsplänen auf die interessierten Grundeigentümer verteilen. Ist die Einwohnergemeinde selber wesentlich interessiert, hat sie einen angemessenen Kostenanteil zu tragen. Die Planungskommission und die Verwaltung haben die Aufwendungen für die Änderungen des Gestaltungsplans Chutz zusammengestellt (siehe beiliegende Kostenzusammenstellung). Da beim Gestaltungsplan Chutz ein öffentliches Interesse der Gemeinde vorliegt, war man bei der Aufwandbezifferung sehr zurückhaltend. Für Sitzungen der Planungskommission wurden nur die hälftigen Sitzungsgelder gemäss DGO eingesetzt (Fr je anwesendes Kommissionsmitglied). Ferner wurden pro zusätzlich aufgewendete Arbeitsstunde der Planungskommission - ebenfalls gemäss DGO - die eher tiefen Fr eingesetzt. Gar nicht berücksichtigt wurden die Sozialleistungsanteile arbeitgeberseitig sowie der Aufwand von Gemeinderat und Verwaltung. Der Gemeindeverwalter informiert, dass ihn Ruedi Eng (Präsident Planungskommission) darauf hingewiesen hat, dass die Gemeinde kein wesentliches Interesse an der Änderung des Gestaltungsplans Chutz hatte. Die Änderung diente alleine dazu, frühere Planungsfehler des Grundeigentümers, respektive seines Planers zu beheben. Die Gemeinde hätte sehr wohl mit der Erschliessung der Einstellhalle von Norden her (Rüttenenstrasse) leben können. Umgekehrt wird nur das halbe Sitzungsgeld der Planungskommission in Rechnung gestellt, weil an der Sitzung vom 13. Januar 2015 auch noch andere Traktanden behandelt wurden.

9 GR Seite 66 Einige Ratsmitglieder äussern sich kritisch gegenüber der Höhe der Weiterverrechnungskosten. Die Planungskommission hat jeweils grossen Arbeitsaufwand, so dass ein höherer Verrechnungsbetrag angemessen gewesen wäre. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Der Gemeinderat nimmt von der Kostenzusammenstellung für die Änderung des Gestaltungsplans Chutz in der Höhe von CHF zustimmend Kenntnis. 2. Der Grundeigentümerschaft von Grundbuch Langendorf Nr. 120, 580 und 1418 werden die Änderungskosten in der Höhe von CHF in Rechnung gestellt. 3. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung bei der Kantonalen Schätzungskommission Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. 8. Gesuch der Schützengesellschaft zuhanden Budget 2016: Kostenübernahme Storenersatz Schützenhaus Gemäss Verordnung über die Schiessanlagen für das Schiesswesen ausser Dienst des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gehen Errichtung, Betrieb und Unterhalt einer 300-m-Schiessanlage zu Lasten der Gemeinden (Artikel 7). Mit Brief vom 22. August 2015 stellt die Schützengesellschaft Langendorf ein Gesuch um Kostenübernahme für den Ersatz der alten Rollläden im Schützenhaus. Die Kosten der Rollläden, inklusive Montage betragen gemäss Offerte der Firma Griesser rund Fr Geplant ist, die Anschluss- und Verkabelungsarbeiten durch die Schützengesellschaft in Form von Eigenleistungen auszuführen. Ivan Flury macht darauf aufmerksam, dass dem Antrag nur 1 Offerte beiliegend ist, obwohl dem Gemeinderat nach gängiger Praxis mindestens 3 Offerten vorzulegen sind. Da die Firma Griesser 22% Mengenrabatt gewährt, wurde auf die Einholung weiterer Offerten verzichtet. Der Gemeinschrat beschliesst mit 7 JA und 1 NEIN: 1. Im Budget 2016 ist in der Erfolgsrechnung für den Rollladenersatz ein Betrag von CHF aufzunehmen (Kreditposition Nr ). 9. Beitragsgesuch Jugendorganisation CJLLO für Herbstlager 2015 Mit Schreiben vom 2. August 2015 fragt die Jugendorganisation CJLLO (Christliche Jugend Langendorf-Lommiswil-Oberdorf) bei der Einwohnergemeinde um eine finanzielle Unterstützung für das bevorstehende Herbstlager an ( ). Gemäss Budget der Lagerverantwortlichen fehlt für eine ausgeglichene Lagerrechnung ein Betrag von rund Fr Dieses Gesuch legt die Verwaltung heute ausnahmsweise einzeln und vorgezogen vor, weil die Durchführung des Lagers kurz bevorsteht und es sich hier um eine Institution mit starker Langendörfer-Beteiligung handelt. Vom Kredit Nr freiwillige Beiträge an Institutionen über Fr sind dieses Jahr noch Fr verfügbar. Der Verwaltung liegen aber bereits wieder einige Ge-

10 GR Seite 67 suche vor, welche dem Gemeinderat im Oktober oder November zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Somit sollte mit dem Restbetrag von Fr haushälterisch umgegangen werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, einen einmaligen Beitrag von Fr zu sprechen. Der Gemeindeverwalter führt aus, dass der Handharmonikaclub auf seinen diesjährigen Beitrag verzichtet, da kein Konzert durchgeführt wird. Das Beitragsgesuch der CJLLO könnte also auch über den Kredit Nr Gemeindebeiträge an Musik- und Gesangsvereine abgewickelt werden. So stünden Fr zur Verfügung. Der Gemeinderat zeigt sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Die Jugendorganisation CJLLO wird für das Herbstlager 2015 mit einem Betrag von Fr unterstützt (zu Lasten Kredit Nr ). 2. Die CJLLO hat der Gemeindeverwaltung nach Durchführung des Herbstlagers eine detaillierte Lagerabrechnung zur Kenntnisnahme vorzulegen. 10. Traktandenliste a.o. Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2015 Die Traktandenliste für die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2015 liegt vor. Der Gemeinderat wird gebeten, diese zu genehmigen. Siehe unter Diskussion Traktandum 3. Der Gemeinderat beschliesst mit 6 JA und 2 NEIN: 1. Die vorliegende Traktandenliste für die a.o. Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2015 wird genehmigt. 11. Informationen aus den Ressorts Finanzkommission Die Finanzkommission befindet sich zurzeit in der Beratung für den Voranschlag 2016, so Adrian Marti. Umweltschutzkommission Gisela Schultis informiert, dass am Samstag, 19. September 2015 der Bring- und Holmarkt stattfindet. Feuerwehr Ebenfalls am Samstag, 19. September 2015 findet die Hauptübung der Feuerwehr statt. Gisela Schultis informiert, dass wieder innert kurzer Zeit ein Schaden am Tanklöschfahrzeug (TLF) eingetreten ist (Trittbrett bei Mannschaftskabine). Es drängt sich auf, die Gespräche um einen allfälligen Ersatz des TLF aufzunehmen.

11 12. Mitteilungen und Verschiedenes GR Seite 68 SMV 2015 in Yverdon Mit Freude verkündet der Gemeindepräsident, dass der Turnverein Langendorf ein weiteres Mal an einer Schweizer Meisterschaft im Vereinsturnen Grosses geleistet hat. Die Geräteriege erturnte den 8. Platz, Gymnastik Bühne hat den 7. Platz erreicht und im Gymnastik Kleinfeld wurde der sagenhafte 1. Platz belegt, dies mit der Note 10.0! Im Namen des Gemeinderates gratulierte der Gemeindepräsident dem Turnverein Langendorf zu dieser ausserordentlichen Leistung. Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag des Gemeindepräsidenten wohlwollen zur Kenntnis, dem STV für diese ausserordentliche Leistung Fr zukommen zu lassen. Lohnerhöhung Staatspersonal und LehrerInnen Daniel Hürlimann verweist auf einen Artikel in der Solothurner Zeitung, wonach auch im Jahre 2016 das Solothurner Staatspersonal und die Lehrerinnen und Lehrer keine Lohnerhöhung erhalten. Für das Protokoll: Katia Crimella Protokollführerin

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