Häufigste Fragen zum Arbeitsrecht gesammelt und beantwortet vom Rechtsdienst der GastroSuisse Tel
|
|
- Alfred Gerstle
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitsvermittlung Zypressenstrasse 60 Telefon Zürich Telefax Häufigste Fragen zum Arbeitsrecht gesammelt und beantwortet vom Rechtsdienst der GastroSuisse Tel Gilt der L-GAV 98 auch für Nichtmitglieder der Verbände? Der L-GAV 98 wurde vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt. Dadurch gilt er für alle Arbeitgeber und Mitarbeiter der Branche, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Durch einen Verbandsaustritt kann sich der Arbeitgeber dem L-GAV somit nicht entziehen. 2. Welcher GAV gilt für Arbeitsverhältnisse in einer Bäckerei oder Metzgerei mit Restaurant? Dies hängt davon ab, in welchem Bereich der Mitarbeiter überwiegend arbeitet. Ist es in der Bäckerei, so gilt der Bäcker-L-GAV. Arbeitet er mehr als 50% seiner Arbeitszeit im Restaurant, so ist der L-GAV für das Gastgewerbe anwendbar. 3. Gilt der L-GAV 98 auch für Aushilfen/Ausländer/Geranten/Lehrlinge? Aushilfen: Unter Aushilfen verstehen wir Mitarbeiter mit gelegentlichen Arbeitseinsätzen, wobei grundsätzlich kein Mindestpensum vereinbart ist. Auch für sie gelten Rechte und Pflichten des L-GAV. Ausnahmen sind durch zwingende Gesetze oder durch Regelung im L-GAV möglich, z.b. bei der Unfallversicherung (bis 8h pro Woche nur BU) sowie bei der Auszahlung der Ferien mit dem Lohn (bei Aushilfen zulässig).ausländer: Grundsätzlich gilt der L-GAV. Einzelne Kantone verlangen für die Erteilung einer Bewilligung gestützt auf die Ausländergesetzgebung gewisse Vertragsklauseln (z.b. Kündbarkeit) oder Minimallöhne, die über dem L- GAV 98 liegen. Der Kanton Genf hat als einziger Kanton in der Schweiz die Mindestlöhne mit einer kantonalen, sozialpartnerschaftlichen Lösung festgelegt. Geranten/Direktoren: Unterstehen grundsätzlich nicht dem L-GAV (und auch nicht dem Arbeitsgesetz). Es muss sich aber um eigentliche Betriebsleiter handeln, nicht um Vizedirektoren oder Stabsstellenleiter. Lehrlinge: Unterstehen dem L-GAV nicht. 4. Gelten mündliche Verträge auch? Arbeitsverträge können auch mündlich, sogar ohne genaue Abrede abgeschlossen werden (Bsp.: Kollege "hilft 10 Tage in der Küche aus" = Arbeitsverhältnis). Einzelne Abreden sind allerdings nur gültig, wenn schriftlich vereinbart (vgl. dazu Art. 4 L-GAV: Probezeit, Ferien, Unterkunft und Verpflegung etc.). 5. Muss ich einem "Schnuppermitarbeiter" Lohn zahlen? Grundsätzlich begründet auch ein kurzfristiger Probeeinsatz ein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet unter anderem Lohnzahlungspflicht und auch Pflicht zum Abschluss einer Unfallversicherung. Schaut der Schnuppermitarbeiter aber in erster Linie nur zu, ist nicht zwingend ein Lohn geschuldet. Am besten sollte dies vorher schriftlich vereinbart werden. 6. Wie muss ich kündigen? Frist/Termin: Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Monats beim Mitarbeiter eintreffen, damit z.b. die Kündigungsfrist von einem Monat auf das nächste Monatsende gewahrt ist. Das kann mit eingeschriebenem Brief min. 10 Tage vor Monatsende erfolgen. Möglich ist auch eine mündliche Kündigung, sofern im Arbeitsvertrag nicht Schriftlichkeit vorbehalten wurde. Aus Beweisgründen sollte das Kündigungsschreiben immer vor einem neutralen Zeugen übergeben werden (falls die Annahme verweigert wird). Der Mitarbeitende soll den Empfang der Kündigung schriftlich bestätigen. Inhalt: Darauf hinweisen, dass auf den nächsten Termin gekündigt wird. Eine Begründung ist nicht nötig, nur wenn sie vom Gekündigten verlangt wird. Bei der Angabe von Gründen zurückhaltend sein. Kündigungen aus persönlichen Gründen oder "Rachekündigungen" etc. können missbräuchlich sein und grosse finanzielle Folgen haben.
2 7. Wann darf ich dem Mitarbeiter nicht kündigen (Art. 336c OR)? Je nach Anstellungsdauer während Tagen bei Krankheit/Unfall, sofern den Mitarbeiter kein Verschulden trifft (z.b. Absenz wegen Fahrens im angetrunkenen Zustand). Vom ersten Tag der Schwangerschaft an (gemäss Arztzeugnis) bis 4 Monate nach der Niederkunft. 4 Wochen vor und nach sowie während eines obligatorischen Militärdienstes, sofern dieser mehr als 11 Tage dauert. Wird die Kündigung vor einer solchen Sperrfrist zugestellt, so wird die Kündigungsfrist unterbrochen. Fällt die Zustellung in die Sperrfrist, ist die Kündigung nichtig und muss nach Ablauf der Sperrfrist wiederholt werden. 8. Können befristete Verträge gekündigt werden? Nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Einzelne Kantone verlangen bei der Anstellung von Saisonniers unkündbare befristete Verträge. 9. Wann darf der Arbeitgeber fristlos entlassen? Wir können hier keine allgemeingültige Aussage machen. Die Gerichte sind in diesem Punkt sehr streng. Nur bei krassen und beweisbaren Vertrauensverletzungen (z.b. Diebstahl, Tätlichkeiten, sexuelle Belästigung etc.) ist eine fristlose Entlassung gerechtfertigt. Der Arbeitgeber hat nicht sehr lange Zeit zu überlegen, ob er eine fristlose Kündigung aussprechen will. Oft ist eine Freistellung (Lohnzahlung bis Ende Kündigungsfrist) die günstigere Lösung. 10. Warum sind Mindestlöhne für ausländische Mitarbeiter in einigen Kantonen höher als im L-GAV 98? Zur Anstellung ausländischer Mitarbeiter bedarf es einer Bewilligung der zuständigen Behörde. Gemäss Art. 9 der Begrenzungsverordnung (BVO) wird eine Bewilligung nur erteilt, wenn unter anderem die "orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen" eingehalten werden. Je nach Kanton werden diese Mindestlöhne über denjenigen von Art. 10 L-GAV 98 festgelegt. Bei Unsicherheiten empfehlen wir die Rückfrage beim jeweiligen Kanton. Aufschlussreich ist jeweils auch die Frage, ob für die Ermittlung der "ortsüblichen Arbeitsbedingungen" bzw. des Mindestlohnes eine aussagekräftige Umfrage vorliegt. 11. Wie berechnet man den Lohn pro Tag? Der L-GAV 98 rechnet (wie seine Vorgänger) in Kalender- und nicht in Arbeitstagen. Bei der Berechnung des Lohnes pro Tag geht man, unabhängig vom jeweiligen Monat, immer von 30 Kalendertagen aus. Bei Mitarbeitern mit Umsatzbeteiligung oder im Stundenlohn wird dabei auf den durchschnittlichen Bruttomonatslohn der letzten (max. 12) Monate abgestellt. Bruttolohn pro Kalendertag = (durchschnittl.) Bruttomonatslohn Hinweis: Die Versicherungen berechnen den Bruttolohn pro Tag nach einer anderen Formel: x Bruttomonatslohn 12. Wie berechnet man den Stundenlohn? Zunächst ist auszurechnen, wieviele Stunden pro Monat geleistet werden. Dazu ist folgende Formel zu verwenden: 365 Stunden pro Monat = Dies ergibt folgende Werte: 41h / Woche 42h / Woche 178h / Monat 182h / Monat 52 x wöchentliche Arbeitszeit 12 Seite 2
3 44h / Woche 190h / Monat 45h / Woche 195h / Monat Beispiel: 41h / Woche; Bruttolohn Fr Fr Stundenlohn = Fr Darf ich einen Umsatzlohn "exkl. MWST" vereinbaren? Grundsätzlich ist das nicht verboten. Gemäss Art. 9 L-GAV 98 kann jedes Lohnsystem vereinbart werden. Bei Betrieben mit Pauschalabrechnung können aber Schwierigkeiten bei der Berechnung entstehen.der Mitarbeiter hat unabhängig vom Lohnsystem Anspruch auf den Mindestlohn gemäss Art. 10 L-GAV 98.Wir empfehlen für die Vereinbarung eines Umsatzlohnes exkl. MWST Schriftform. Hinweis: Auf den Formulararbeitsverträgen von GastroSuisse ist der Bruttoumsatz, d.h. Endpreise inkl. MWST die massgebende Umsatzgrösse. 14. Wie berechne ich den 13. Monatslohn für Saisonniers/Aushilfen? Einen Anspruch auf den 13. Monatslohn bzw. auf einen Teil davon hat, wer mindestens sechs Monate oder länger im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet hat. Die Anstellungsdauer vor Inkrafttreten des L-GAV 98 wird dabei angerechnet. Ebenso eine frühere Anstellung, die nicht weiter als zwei Jahre zurückliegt.bei Saisonniers wird die Dauer der einzelnen Saisons zusammengezählt. Bei Aushilfen zählt die Anstellungsdauer und nicht die Anzahl der tatsächlichen Einsätze in dieser Periode. Massgebender Lohn ist der durchschnittliche Lohn im Berechnungszeitraum. Das gilt im Übrigen auch für umsatzentlöhnte Mitarbeiter. 15. Darf ich einen Lohn "inkl. 13. Monatslohn" vereinbaren? Nein! Sowohl bei Vereinbarung eines Monats- als auch eines Stundenlohnes muss der 13. Monatslohn bzw. dessen Anteil im Arbeitsvertrag und der Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden.wurde mit dem Mitarbeiter kein neuer Vertrag nach L-GAV 98 abgeschlossen, muss ev. der 13. Monatslohn gemäss L-GAV 92 weiterbezahlt werden. Die Auszahlung kann Ende Jahr oder monatlich erfolgen. 16. Ein Mitarbeiter ist 20 Tage krank. Welche Abzüge muss ich machen? Während der Aufschubsfrist hat der Arbeitgeber 88% des Bruttolohnes minus die ordentlichen Sozialversicherungsabzüge (AHV/IV/EO, ALV, KTG, UVG) zu bezahlen. Danach zahlt die Versicherung 80% des Lohnes. Davon sind keine Abzüge zu machen.ausnahme: BVG- Abzug während 3 Monaten (auf Basis 100% Lohn). Beispiel (vgl. Lohnheft der AHV GastroSuisse) Lohn für den Monat April Bruttolohn Fr ; Krankheit vom , Versicherung zahlt ab 15. Tag : Aufschubsfrist, Arbeitgeber zahlt 88% = Fr. 1437,35 (88% Lohn für 14 Tage) Abzüge: AHV/IV/EO, ALV, BVG (Basis 100% des Bruttolohnes), KTG, NBU : Versicherung zahlt für 6 Tage 80% = Fr Abzüge: Nur BVG (100%) : Mitarbeiter wieder gesund; Arbeitgeber zahlt für 10 Tage 100% = Fr Abzüge: Normale Abzüge 17. Ein Mitarbeiter erscheint nicht mehr zur Arbeit. Was muss ich tun? Sie müssen ihn mit eingeschriebenem Brief auffordern, die Arbeit sofort wieder aufzunehmen oder ein Arztzeugnis zu schicken. Androhen, dass sein Nichterscheinen als unzulässiges Verlassen der Arbeitsstelle gelte und als Vertragsauflösung seinerseits betrachtet werde und eine Konventionalstrafe in der Höhe von ¼ Monatslohn zur Folge habe. Nimmt der Mitarbeiter die Arbeit nicht mehr auf bzw. schickt er kein Arztzeugnis, hat er selber Seite 3
4 den Arbeitsvertrag fristlos aufgelöst. Sprechen Sie deshalb selber keine fristlose Entlassung aus. Sie können ihm in der Schlussabrechnung ¼ des Brutto-Monatslohnes als Konventionalstrafe (ohne Schadensbeweis) abziehen. Falls Sie einen weitergehenden Schaden erlitten haben (z.b. Ertragsverlust wegen vorübergehender Schliessung der Küche), können Sie diesen einfordern, müssen ihn aber beweisen können. Frist nicht verpassen: Innert 30 Tagen klagen bzw. betreiben. 18. Warum muss der Arbeitgeber in der Aufschubszeit 88% des Bruttolohnes bezahlen? Der Mitarbeiter hat bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall grundsätzlich Anspruch auf 80% des Lohnes (Art. 23 L-GAV). Da während der Aufschubszeit die Sozialversicherungsprämien vom Lohn abgezogen werden müssen, wird der massgebende Bruttolohn auf 88% festgesetzt. 19. Darf ich bei Austritt Minusstunden und zuviel bezogene Ferien vom Lohn abziehen? Minusstunden (z.b. wegen zu wenig Arbeit) dürfen grundsätzlich nicht abgezogen werden.bei zuviel bezogenen Ferien ist ein Abzug möglich, falls der Mitarbeiter den Arbeitsvertrag gekündigt hat und er die zuviel bezogenen Ferien selbst verlangt hat. Bei angeordneten Ferien (z.b. Betriebsferien) ist kein Abzug möglich. 20. Eine Mitarbeiterin hat bei der Anstellung verschwiegen, dass sie schwanger ist. Wie lange erhält sie welchen Lohn? Gemäss Gerichtspraxis müssen Frauen im Rahmen von Vorstellungsgesprächen zu Fragen betreffend Schwangerschaft, Familienplanung etc. nicht die Wahrheit sagen.nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung des Arbeitgebers bis 16 Wochen nach der Niederkunft nicht mehr möglich.bei Vorlage eines Arztzeugnisses erhält die Schwangere bei Arbeitsunfähigkeit 88% des Lohnes vom Arbeitgeber bzw. 80% von der Versicherung bis zur Niederkunft.War sie insgesamt 270 Tage angestellt, erhält sie ein Mutterschaftsgeld von mindestens 70 Tagen (88% vom Arbeitgeber bzw. 80% von der Versicherung). War sie bei Stellenantritt schwanger und vorher nicht versichert, zahlt der Arbeitgeber während 3 Wochen 100% des Bruttolohnes (Art. 324a OR). 21. Ein Mitarbeiter bringt Arztzeugnisse, die ich anzweifle. Was kann ich tun? Als Arbeitgeber haben Sie folgende Möglichkeiten:- Vereinbarung eines Termins bei Ihrem Vertrauens- oder Hausarzt. Der Arbeitgeber hat die Konsultation zu bezahlen.- Überprüfung der Zeugnisse durch den Vertrauensarzt Ihrer Versicherung. 22. Wie berechne ich die Soll-Arbeitszeit? Immer aufgrund der effektiven Kalendertage und der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Abwesenheiten (Krankheit, Ferien etc.) werden abgezogen: Bsp. Berechnung Soll-Arbeitszeit Februar 28 Tg : 7 Tg x 42 = 168h März 31 Tg : 7 Tg x 45h = 199h Saison vom bis (88 Tg), davon 7 Tg Ferien bezogen und 5 Tg krank: 88 Tage - 12 Tage (7 Ferientage, 5 Tage krank) = 76 Tage : 7 Tage x 45h = 488,6h 23. Muss ich Überstunden auszahlen? Der L-GAV 98 hat ein flexibles Arbeitszeitmodell: Er legt nur die durchschnittlichen Arbeitszeiten pro Woche fest. Je nach Arbeitsanfall kann die effektiv geleistete Arbeitszeit, falls rechtzeitig angekündigt (vgl. Art. 21 L-GAV), auch weniger oder mehr als 42/45h betragen. Es kann sogar mit einer Jahresarbeitszeit gearbeitet werden. Zu diesem Zweck ist die jährliche Soll-Arbeitszeit (effektiv zu leistende Arbeitszeit ohne Ferien, Ruhe- und Feiertage) auszurechen. Überstunden sind grundsätzlich durch Freizeit gleicher Dauer zu kompensieren. Dies sollte innert nützlicher Frist erfolgen, damit keine grösseren Plus- oder Minussaldi entstehen. Eine Seite 4
5 Auszahlung (gemäss L-GAV immer zwingend mit 25% Zuschlag) ist nur nötig, wenn nicht mehr kompensiert werden kann (z.b. am Ende des Arbeitsverhältnisses). Für alle Mitarbeiter mit einem garantierten monatlichen Mindestslohn gemäss Art. 10 Ziff. 1 Stufe IVb L-GAV und 5 Wochen Ferien kann bezüglich Überstunden schriftlich folgendes vereinbart werden: Überstunden werden weder kompensiert noch ausbezahlt; Überstunden werden nur kompensiert; Überstunden werden nur 1:1 ausbezahlt (kein Zuschlag). Achtung: Gesetzliche Höchstarbeitszeiten aus dem Arbeitsgesetz (ArG) beachten (siehe auch Merblatt neues Arbeitsgesetz von GastroSuisse). Der Mindestlohn gemäss Art. 10 Ziff. 1 Stufe IVb L-GAV muss als Bruttolohn jeden Monat erreicht werden; der 13. Monatslohn oder irgendwelche Jahresend- Gratifikationen dürfen nicht in den Monatslohn eingerechnet werden. Die Möglichkeit der schriftlichen Wegbedingung von Überstunden gilt nur für Vollzeitmitarbeiter; der Mindestlohn von Art. 10 Ziff. 1 Stufe IVb ist eine absolute Grenze. Somit besteht keine Möglichkeit, die Wegbedingung mit Teilzeitmitarbeitern, die auf 100% aufgerechnet ebenfalls diesen Lohn erreichen würden, zu vereinbaren. 24. Wie berechne ich den Ruhetagsanspruch? Aufgrund der effektiven Kalendertage. Abwesenheiten (Ferien, Krankheit, Unfall) werden abgezogen.bsp. Ruhetagsguthaben Februar 28 Tg : 7 Tg x 2 Tg = 8,00 Tg März 31 Tg - 7 Ferientage = 24 Tg : 7 Tg x 2 Tg = 6,85 Tg Saison 88 Tg, davon 7 Tg Ferien und 5 Tg krank: 88 Tg - 12 Tg = 76 Tg : 7 Tg x 2 Tg = 21,71 Tg 25. Wie hoch ist der Ferienanspruch bei einer Arbeitszeit von 41,5 h pro Woche? 5 Wochen. Eine Reduktion auf 4 Wochen ist erst ab 41h möglich, sofern schriftlich vereinbart. Auch bei Teilzeitmitarbeitern und Aushilfen muss ein Ferienanspruch von 4 Wochen schriftlich vereinbart werden, sonst müssen 5 Wochen gewährt bzw. entschädigt werden. Jugendliche bis zum 20. Altersjahr haben immer 5 Wochen Ferien. 26. Wie berechne ich den Ferienanspruch? Die Berechnung des Ferienanspruchs in Kalendertagen erfolgt analog der Berechnung des Ruhetagsanspruchs (siehe oben). Während der Ferien besteht kein Ruhetagsanspruch. 4 Wochen Ferien = 2,33 Tage pro Monat = 8.33% 5 Wochen Ferien = 2,92 Tage pro Monat = 10.65% Bsp. Ferienguthaben: Saison 104 Tage:= 9,97 Ferientage 35 Ferientage : 365 Tage x 104 Anstellungstage 27. Wer bestimmt den Zeitpunkt des Ferienbezuges? Grundsätzlich der Arbeitgeber, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 1 Monat. Bei Ferienbezug im gekündigten Arbeitsverhältnis muss auf allfälllige Vorstellungsgespräche des Mitarbeiters Rücksicht genommen werden. Zuviel bezogene Ferien können nicht in Abzug gebracht werden, sofern sie vom Arbeitgeber angeordnet wurden (z.b. Betriebsferien). 28. Wann kann ich den Ferienanspruch kürzen? Wenn eine Mitarbeiterin wegen Krankheit mehr als zwei Monate (bzw. wegen Schwanger- Seite 5
6 schaft mehr als 3 Monate) fehlt. Die Kürzung um 1/12 kann nur für ganze Absenzmonate erfolgen, d.h. der erste Monat (bzw. die ersten zwei Monate) der Abwesenheit begründen keine Kürzung. Kürzung um 1/12 heisst, dass für einen Monat kein Ferienanspruch besteht. Beispiel: 35 Tage Ferien : 12 = 2,92 Tage. 29. Wann darf ich die Ferien auszahlen? Nur im gekündigten Arbeitsverhältnis und bei unregelmässig beschäftigten Aushilfen (z.b. im Stundenlohn). 30. An welchen Feiertagen muss ich meinen Mitarbeitern frei geben? Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf 6 bezahlte Feiertage im Jahr. Diese zusätzlichen freien Tage müssen nicht zwangsläufig auf anerkannte Feiertage fallen, sondern können an beliebigen Tagen eingezogen werden. 31. Kann ich vom Mitarbeiter verlangen, dass er die Arbeitszeit selber aufschreibt? Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit verantwortlich. Die Arbeitszeitkontrolle ist ein wichtiges Führungsinstrument und muss Aufschluss über die Arbeitszeit- und Freizeitsaldi geben. Daher ist es wenig sinnvoll, einen Arbeitsplan im Nachhinein als Arbeitszeitkontrolle zu versehen, es sei denn, die effektiv geleistete Arbeitszeit stimmt mit dem Arbeitsplan genau überein. Seite 6
Arbeitsrecht - Die 30 meistgestellten Fragen
Arbeitsrecht - Die 30 meistgestellten Fragen Der Rechtsdienst GastroSuisse (Hauptsitz Zürich und Filiale in Pully) beantwortet täglich über 100 rechtliche Anfragen, die uns per Telefon, Fax, Post oder
MehrAnleitung Arbeitszeitkontrolle für das Gastgewerbe
Anleitung Arbeitszeitkontrolle für das Gastgewerbe Vorbemerkungen Grundlage zur Arbeitszeiterfassung: Gemäss Art. 21 Ziff. 2 und 3 L-GAV ist der Arbeitgeber für die Erfassung der effektiven Arbeits- und
MehrL-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES
L-GAV LANDES-GESAMTARBEITSVERTRAG DES GASTGEWERBES NEU L-GAV Lohnsystem ab 2012 (Art. 10 und 12) (L-GAV und Kommentar, sowie verschiedene Formulare in elektronischer Version unter www.l-gav.ch) Mindestlöhne
MehrL-GAV & Arbeitsrecht. Regelungen und Optimierungsmöglichkeiten
L-GAV & Arbeitsrecht Regelungen und Optimierungsmöglichkeiten Inhalt Einsparpotential des L-GAV nutzen! 3 Arbeitsvertrag mit Probezeit 5 Arbeitszeit 6 Arbeitszeit, Höchstarbeitszeiten & Überzeit 7 Arbeitszeit
MehrInkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit
Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit Arbeitsrecht - Merkblatt Autor Hansueli Schürer, kaps Stäfa zuständig Fachbereich Alter Ausgabedatum Oktober 2009 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 3000
MehrGastgewerbe und Hotellerie 2015
Gastgewerbe und Hotellerie 0 n L-GAV stärken n Löhne 0: Aus- und Weiterbildung zahlen sich aus n Arbeitszeit-Kalender 0: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! L-GAV stärken Geschätzte
MehrGEMEINDE BOTTMINGEN. Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder
GEMEINDE BOTTMINGEN Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 4 5 6 7 8 9 0 Seite Geltungsbereich... Arbeitszeitmodell,
MehrErklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)
Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) 1. Öffnen Sie die Datei und speichern Sie sie unter einem für Sie gut wiedererkennbaren Namen ab, z.b. Lohn_Muster Petra 2016. Alternativ können
MehrWährungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
MehrNormalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 1
Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer 7. (Vom 5. August 997) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 59 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) sowie Ziff. des Einführungsgesetzes
MehrAnstellungsreglement für Beschäftigte in Teillohnbetrieben zur Integration in den Arbeitsmarkt (ATA)
177.180 Anstellungsreglement für Beschäftigte in Teillohnbetrieben zur Integration in den Arbeitsmarkt (ATA) Stadtratsbeschluss vom 8. Juli 2009 (929) Der Stadtrat erlässt, gestützt auf Art. 12 Abs. 2
MehrBundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005
Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
Mehr2.08 Stand am 1. Januar 2014
2.08 Stand am 1. Januar 2014 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung
MehrSynoptische Darstellung
Synoptische Darstellung Bisheriges Recht Personalreglement vom. Januar 000 Neues Recht Personalreglement Änderung vom I. Die Personalreglement vom. Januar 000 wird wie folgt geändert: Einführung einer
MehrTrainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben
Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese
MehrLeiharbeit in den Niederlanden
Leiharbeit in den Niederlanden Eine Übersicht Zeitarbeitsmarkt in den Niederlanden Zeitarbeitnehmer pro Tag: ± 240.000 Zeitarbeitnehmer pro Jahr: ± 750.000 Zeitarbeitnehmer: 56% männlich, 44% weiblich
MehrErklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)
Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) AM, 30.12.2014: Die Anleitung wurde minimal angepasst. Die Daten, wie z.b. Beitragssätze sind von 2013. 1. Es gibt grundsätzlich zwei Versionen
MehrVerordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
Mehr(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -
ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit
MehrVergütungsreglement. (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements)
(gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements) SVA Aargau, Vergütungsreglement, Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Lohnauszahlung...3 2. Leistungslohn...3 3. Dienstaltersgeschenk...3
MehrWeisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)
Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,
MehrTeilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.
Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,
MehrMerkblatt Nachtarbeit
Merkblatt Nachtarbeit I. Gesetzliche Grundlagen Die Bestimmungen zur Nachtarbeit und zu den damit verbundenen Lohn- oder Zeitzuschlägen für Arbeitsleistungen während Nachtzeiten sind im Arbeitsgesetz (ArG)
MehrDepression ein Grund zur Kündigung?
Depression ein Grund zur Kündigung? Raetus Cattelan Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Arbeitsrecht Fellmann Tschümperlin Lötscher AG Löwenstrasse 3 6000 Luzern 6 041 419 30 30 www.fellmann-partner.com Übersicht
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrNeue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich
Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrBerechnung des Ferien- und Feiertagszuschlages sowie des 13. Monatslohnes
Dienstleistungserbringung in der Schweiz Zum 1. April 2014 tritt eine überarbeitete neue SECO-Weisung in Kraft. Einige wesentliche Eckpunkte betreffen die Entsendung von Mitarbeitern und die Berechnung
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrAnstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben
DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Volksschule Sektion Organisation 15. Januar 2014 Anstellung und Unterrichtspensum im Kindergarten, Informationsschreiben Seit Beginn des Schuljahrs 2013/14
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrVerordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer
Verordnung 221.215.329.2 über den Normalarbeitsvertrag für milchwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 11. Januar 1984 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 359a des Obligationenrechts 1), verordnet:
MehrAVB für Unfallversicherung gemäss UVG
AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrArbeitsrecht und Arbeitsschutz
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht: Die Wirksamkeit des Arbeitsrechtes hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer seine Rechte in Anspruch nimmt. Ein Geschäftsführer einer GmbH wird gesetzlich nicht
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrVollzeitarbeitsvertrag
Vollzeitarbeitsvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrAnhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit
Anhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit Fassung vom 7. August 2014 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Grundsätzliches Art. 1 3 Arbeitszeit Art. 2 3 Überzeit Art. 3 4
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrDie Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor!
Die Firma ALLFINANZ Beratung & Planung Andreas Gauch stellt sich Ihnen vor! Herzlich Willkommen energie-cluster.ch Referat über Finanzierung und Steueroptimierung im Rentenalter Ort: Münsingen Datum: 22.
MehrErläuterungen zu den durch das Programm vorgenommenen Berechnungen
Excel-Programm für die Erstellung von Lohn-Forderungs-Eingaben (ELFE) Erläuterungen zu den durch das Programm vorgenommenen Berechnungen 1 Berechnung von Zeiträumen / Tagen Bei der Berechnung von Zeiträumen
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrAusbildungs Forum 2013
Ausbildungs Forum 2013 Die Abmahnung Die Krankmeldung 8. Oktober 2013 Christoph Wild 1 Fallbeispiel 1 Ihr Auszubildender Malte (18) hat jeden Freitag während der Arbeitszeit 15 Minuten Zeit seinen Ausbildungsnachweis
MehrSage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015
Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,
MehrFreizeiten und Reisen mit Begleitung
Belegung der Ferienanlage mit eigenen Gruppen: Infos 022 33 93 24 54 1 Haus Hammerstein www.lebenshilfe-nrw.de www.facebook.com/lebenshilfenrw Freizeiten und Reisen mit Begleitung Bei der Lebenshilfe NRW
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrTipps und Tricks für werdende Eltern
Tipps und Tricks für werdende Eltern Wir machen aus Zahlen Werte Für werdende Eltern gibt es einiges zu beachten, damit man keine Nachteile erleidet und alle Vorteile ausschöpfen kann. Des Weiteren gibt
Mehr(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
Mehr(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
MehrPapa - was ist American Dream?
Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft
MehrFlexibilität und Erreichbarkeit
Flexibilität und Erreichbarkeit Auswirkungen und Gesundheitsrisiken Ergebnisse einer Umfrage unter Führungskräften, in Zusammenarbeit mit dem Verband Die Führungskräfte e.v. BARMER GEK Hauptverwaltung
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
MehrB: bei mir war es ja die X, die hat schon lange probiert mich dahin zu kriegen, aber es hat eine Weile gedauert.
A: Ja, guten Tag und vielen Dank, dass du dich bereit erklärt hast, das Interview mit mir zu machen. Es geht darum, dass viele schwerhörige Menschen die Tendenz haben sich zurück zu ziehen und es für uns
MehrBedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner
1 Eingaben Zelle C2 Auszahlungsbetrag Hier muss der erste Auszahlungsbetrag eingegeben werden. Weitere Auszahlungen siehe Weiter unten. Zelle C3 Zeitpunkt der Auszahlung Datum der ersten Auszahlung Zelle
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrWichtig! Bitte aufmerksam lesen.
Freizeit- und Reise-Programm 2016 Teilnahme-BedingungenHaus Hammerstein Wichtig! Bitte aufmerksam lesen. Anmelden: Sie können sich nur mit dem Anmelde-Bogen anmelden. Danach bekommen Sie von uns in den
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
MehrFerienkürzung Merkblatt des Personalamtes
Seite 1 Ferienkürzung Merkblatt des Personalamtes 79 Abs. 3 VVO Bei unbezahltem Urlaub wird der Ferienanspruch für jeden vollen Monat der Abwesenheit um einen Zwölftel gekürzt. Bei vollständiger Dienstaussetzung
MehrVERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!
VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrLohnvergleich Primar 2011-2014. Dienstjahre
LGL Aktuell März 215 Lohnumfrage 215 - Primarschullehrpersonen Fakt ist, dass sich die Bruttolöhne in den drei Gemeinden aneinander angleichen. Wir stellen deshalb hier nur noch die durchschnittliche Bruttolohnveränderung
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
Name / Vorname: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Obligatorische Unfallversicherung
MehrARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...
1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle
MehrSchlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag
Einschreiben Schlichtungsbehörde Nidwalden Rathausplatz 9 Postfach 1244 6371 Stans Ort und Datum Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag Klagende Partei Name Vorname Geburtsdatum
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrAnspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
Mehr2.08 Stand am 1. Januar 2011
2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrEin Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.
Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?
MehrErklärung zur Abrechnung
Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrArbeitsvertragliche Probleme mit MPA
Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen Arbeitsvertragliche Probleme mit MPA 1. Form des Arbeitsvertrages Ein Arbeitsvertrag mit einer MPA kann mündlich oder schriftlich zustandekommen. Wer keinen schriftlichen
Mehrvor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag.
BERKEMEYER Unternehmensbegeisterung berkemeyer unternehmensbegeisterung ückendorfer str. 12 45886 gelsenkirchen vodafone GmbH Am Seestern 1 40547 Düsseldorf Gelsenkirchen, den 6.8.2014 Fragen zur Kündigung
MehrMehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt
Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt 1. Arbeits-Markt bedeutet: Menschen mit Behinderung arbeiten da, wo Menschen ohne Behinderung auch arbeiten. Zum Beispiel: Im Büro,
Mehr2) Nennen Sie 3 arbeitsrechtliche Themen, die das OR regelt? Ferien, Überstunden, Lohnfortzahlung, Rechte- und Pflichten des Arbeitgebers
ÜBUNGEN ZUM ARBEITSRECHT 1) Was regelt das Arbeitsgesetz in der Hauptsache? Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmenden betr. Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Schutzbestimmungen über Jugendliche und Schwangere
MehrFactsheet. Aufenthaltskategorien in der CH
Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrProduktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG
Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick
MehrFreiburgische Paritätische Berufskommission. des Bauhauptgewerbes
Freiburgische Paritätische Berufskommission des Bauhauptgewerbes MERKBLATT Gilt für Unternehmen, die dem Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) unterstellt sind Givisiez, Juni
Mehrim Beruf Gespräche führen: Bei einem Bewerbungsgespräch wichtige Informationen verstehen und eigene Vorstellungen äußern
1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Was denken Sie: Welche Fragen dürfen Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch stellen? Welche Fragen dürfen sie nicht stellen? Kreuzen Sie an. Diese Fragen
MehrStundenerfassung Version 1.8
Stundenerfassung Version 1.8 Anleitung Überstunden Ein Modul der Plusversion 2008 netcadservice GmbH netcadservice GmbH Augustinerstraße 3 D-83395 Freilassing Dieses Programm ist urheberrechtlich geschützt.
MehrSchnellstart - Checkliste
Schnellstart - Checkliste http://www.ollis-tipps.de/schnellstart-in-7-schritten/ Copyright Olaf Ebers / http://www.ollis-tipps.de/ - Alle Rechte vorbehalten - weltweit Seite 1 von 6 Einleitung Mein Name
MehrMERKBLATT ZUM PIKETTDIENST
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz MERKBLATT ZUM PIKETTDIENST ArG: Arbeitsgesetz, SR 822.11
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrArbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland
Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie
MehrComeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015
Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015 Türkei Deutschland (Beispiel Industrie) Polen Schweiz Wo findet die Ausbildung statt (Ausbildungsort)? An der Berufsschule und an dem Berufsbildungszentrum.
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
Mehr