IuK-News Ausgabe. LANDESAMT FÜR FINANZEN Freistaat Bayern. Internetpräsenz des LfF Positive Tendenz

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1 LANDESAMT FÜR FINANZEN Freistaat Bayern IuK-News Ausgabe Internetpräsenz des LfF Positive Tendenz VIVA-PRO Projekt steht vor dem erfolgreichen Abschluss ELStAM (Elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale) LfF als Pilotarbeitgeber BayRMS Die landesweite Einführung hat begonnen Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) Gewährung von Arzneimittelrabatten auch an den Freistaat Bayern möglich Einführung von SEPA IHV-MBS Bankensoftware Erneuerung der Backupstruktur Umstellung auf DataDomain BayBAS und WordSB Erfolgreicher Start beim Freistaat Thüringen

2 Internetpräsenz des LfF Positive Tendenz Die Internet- und Behördennetzpräsenz des LfF erfreut sich nach jüngsten Auswertungen hoher Akzeptanz und stets steigender Nutzerzahlen. Die angesprochene Nutzergruppe erstreckt sich von Beamten, Beschäftigten bis hin zu den Versorgungsempfängern des Freistaats Bayern. Die stetig steigende Nutzung des Online-Angebotes des LfF spiegelt sich auch in den gestiegenen Zugriffszahlen und Download-Volumen von Dateien und Formularen des LfF (wie z. B. des Beihilfeantrages) der letzten Jahre wider. So konnte im Kalenderjahr 2011 der Datei-Download im Internet zum Vorjahr um 38% gesteigert werden. Der gleiche Trend ist für das Angebot im Behördennetz erkennbar (Steigerung um 49 %) (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Entwicklung Internetuser Ursächlich für die positive Tendenz ist einerseits die generelle Entwicklung der Online-Nutzung in Deutschland (2011 waren lt. einer Studie von ARD und ZDF bereits 73,3 % der Bevölkerung über 14 Jahren in Deutschland online), andererseits auch die Online-Produkte des LfF. Die permanente, sorgfältige Pflege des LfF-Webangebotes erfolgt durch Redakteure aus den jeweiligen Fachbereichen des LfF und die Leitstelle E-Government. Durch stets aktuelle Inhalte sowie ständige Erweiterungen wird versucht, eine Steigerung der Attraktivität sowie der Akzeptanz des Online-Angebotes zu erreichen. So wurde der Informationsservice durch Ergänzungen wie RSS- Feeds, -Abo und verschiedene Melde- und Kontaktformulare (hauptsächlich im Bereich Hotline/ Support) ausgebaut. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Dateien hat sich im Jahr 2011 auf 1467 gegenüber 1350 Dateien im Jahr 2010 erhöht. Abbildung 2: Das LfF Web: Bausteine der Zukunft Nicht nur das Volumen, sondern auch die Qualität wird stetig gesteigert: die angebotenen Formulare werden hinsichtlich Bedienbarkeit optimiert und als ausfüllbare PDF-Formulare angeboten. Spitzenreiter bei den ausfüllbaren PDF-Dokumenten im Kalenderjahr 2011 war der Beihilfeantrag mit Downloads im Internet und im Behördennetz. Die Einhaltung der Standards zur Barrierefreiheit nach den Regeln der BayBITV bewirkt einen einfachen und besseren Zugang des Online-Angebotes, nicht zuletzt auch für Suchmaschinen. Relevante Suchbegriffe werden so durch Suchmaschinen leicht auffindbar. Beispielsweise wurde das Ranking bei Google für Begriffe wie Beihilfeantrag, Dienstunfall etc. geprüft und führte zu einem sehr überzeugenden Ergebnis (vgl. Abbildung 3). Platzierung des LfF-Webangebotes bei den Suchergebnissen: Suchbegriff Platz Beihilfeantrag Nr. 1 Trennungsgeld Nr. 2 Reisekostenabrechnung Bayern Nr. 3,4,5,6 Dienstunfall Nr 3,4 Versorgung Bayern Nr. 3 Besoldung Bayern Nr 1 Abbildung 3: Suchmaschinen Ranking (Bsp. Google) 2

3 Die Platzierung der verschiedenen Angebote bei Google ist nicht statisch, sondern unterliegt einem ständigen Wandel, der von verschiedenen Faktoren (Struktur des Web-Auftritts, Einhaltung von Web- Standards, Hilfe etc.) abhängig ist. Eine erhöhte Akzeptanz und ein leichter Zugang zum Online-Angebot des LfF sind nicht nur für die Nutzer, sondern auch für den Anbieter LfF selbst von Vorteil. So unterstützt ein gut strukturierter, leicht bedienbarer und inhaltlich aktueller Web-Auftritt die Sachbearbeiter bei ihrer Arbeit, reduziert die Anfragen bei der Hotline und etabliert sich als zentrale Plattform für Informationen und Formulare des LfF. Die ständig zunehmende Zahl von Internetnutzern zeigt, dass das Web-Angebot des LfF aktuell, attraktiv und leicht zugänglich ist. Abbildung 4: Das LfF Web: Die Online Visitenkarte VIVA-PRO Projekt steht vor dem erfolgreichen Abschluss Nach der Anpassung der Einführungsplanung auf Grund der Umsetzung des neuen Dienstrechts in VIVA konnten ab Februar 2011 alle Kapazitäten des Projekts VIVA-PRO wieder zunehmend auf die Einführung von VIVA-PSV im Bereich der Lehrerverwaltung an den Regierungen und am Staatsministerium für Unterricht und Kultus fokussiert werden. Die fachlichen wie organisatorischen Besonderheiten der Lehrerverwaltung finden ihren Niederschlag in einer sehr hohen Anzahl spezifischer Anforderungen zu Auswertungen, Schnittstellen und Massenverarbeitungsfunktionen, die in den zurückliegenden Monaten in gezielter Zusammenarbeit mit den Fachleuten des dezentralen Projektteams spezifiziert, realisiert, getestet und soweit schon erforderlich auch produktiv eingeführt worden sind. Mit Blick auf den Einführungsumfang der Lehrerverwaltung sieben Regierungen und die Lehrerverwaltung am Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ablösung von vier Bestandsverfahren (DIAPERS, Lehrerdatei, VDGY und Wartedatei), Migration von insgesamt Personalfällen erfolgte eine Aufteilung der Einführung auf insgesamt vier Produktivstarttermine. Für die Regierungen ist die Umstellung auf VIVA-PSV bereits erfolgreich in drei Einführungsschritten vollzogen worden (11/2011, 12/2011, 02/2012); hierbei hat sich trotz der bayernweit verteilten Einführungsstandorte die Vor-Ort-Unterstützung, wie sie auch schon bei anderen Ressortbereichen praktiziert wurde, als wichtiger erfolgsunterstützender Faktor erwiesen. Fachleute der Leitstelle Personalwirtschaft des Landesamts für Finanzen haben hierbei engagiert und kompetent mitgewirkt und das Projekt VIVA-PRO unterstützt. Dies gilt ebenso für die umfangreiche Zuarbeit der Bezügestellen bei der Datenbereinigung im Vorfeld der Migrationen im Lehrerbereich. Das Projekt VIVA-PRO befindet sich nun mitten in der Produktivsetzung der vierten und somit letzten Staffel am Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Entwicklungs- und Testaktivitäten wurden im April 2012 weitestgehend zum Abschluss gebracht, so dass Ende April 2012 wie geplant die Datenmigration durchgeführt werden konnte. Seit dem steht das Verfahren VIVA auch den Anwenderinnen und Anwendern des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die integrierte Sachbearbeitung zur Verfügung. 3

4 Damit ist das Projekt VIVA-PRO in seine Abschlussphase eingetreten und wird sich in den folgenden Wochen und Monaten sowohl der Nachbetreuung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus widmen als auch wichtige Abschlussarbeiten für das Projekt durchführen insbesondere auch die Übergabe aller im Projekt entwickelten Funktionalitäten in die Betreuung des Landesamts für Finanzen. Weitere Informationen zum Verfahren VIVA und dem Projekt VIVA-PRO können Sie über die Adresse im Behördenintranet abrufen. ELStAM (Elektronische LohnsteuerAbzugsMerkmale) LfF als Pilotarbeitgeber Das neue ELStAM-Verfahren soll einen Beitrag für das Ziel der Finanzverwaltung leisten, die Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzämtern individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege zu ermöglichen. Damit soll nunmehr die seit 1925 genutzte Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches System ersetzt und die Verfahrenswege von der Ausstellung der Lohnsteuerkarten durch die Gemeinden bis zur Übergabe an die Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber modernisiert werden. Das neue elektronische System verabschiedet sich damit endgültig von der alten Kartonkarte. Die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte befindlichen Besteuerungsgrundlagen, die künftig als ELStAM bezeichnet werden, werden von der Finanzverwaltung elektronisch zentral verwaltet. Herzstück ist ein bundeseinheitlicher Datenpool im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), in dem alle für das Lohnsteuerabzugsverfahren benötigten Daten vorgehalten werden. Voraussetzung für einen Abruf daraus ist, dass dem Arbeitgeber das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer seines Beschäftigten vorliegen und bekannt ist, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Der Arbeitgeber muss sich authentifizieren und kann dann mit Hilfe dieser Angaben die benötigten ELStAM für den Lohnsteuerabzug elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen. Während die rechtlichen Voraussetzungen für den Lohnsteuerabzug nach dem neuen Verfahren bereits geschaffen sind, hat sich der ursprünglich im Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin für das neue Verfahren und den erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale allerdings aufgrund nicht vorhersehbarer Schwierigkeiten beim Bundeszentralamt für Steuern bei der technischen Erprobung verzögert. Einstweilen bleiben daher die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 (Ersatzbescheinigung 2011) und die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal und Faktor) weiterhin gültig und sind dem Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012 zugrunde zu legen. Hinweise, was zu tun ist, wenn die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung 2011 nicht mehr aktuell sind oder wie der Arbeitgeber über Änderungen ab 2012 informiert wird, finden Sie z. B. im Internet unter Lohnsteuerermaessigung. Der Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. Januar 2013 geplant. Bereits seit dem Jahr 2011 bringt sich das Landesamt für Finanzen mit Vertretern aus dem IuK-Bereich der Dienststelle München in der Arbeitsgruppe EL- StAM bei der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.v. (AWV) ein, in der übergreifend für ELStAM fachliche, steuerrechtliche und technische Verfahrensfragen behandelt werden. Seit Juni 2012 nimmt das Landesamt für Finanzen nunmehr auch als ein vom Bundesministerium der Finanzen ausgewählter Pilotarbeitgeber (neben z. B. Audi) an der Erprobung von ELStAM mit nahezu dem gesamten Zahlfallbestand (ca Personalfälle) teil. Die Zahlungsempfängerinnen und -empfänger wurden darüber Ende Mai 2012 durch einen Hinweistext auf der Bezügemitteilung informiert. In der bis zum dauernden Erprobungsphase wird das Landesamt für Finanzen dadurch seinen Beitrag zum guten Gelingen der Einführung eines funktionierenden Verfahrens ELStAM im Gesamtinteresse Deutschlands leisten. 4

5 BayRMS Die landesweite Einführung hat begonnen Seit Januar 2012 läuft die landesweite Einführung des Bayerischen Reise-Management-Systems (Bay- RMS). BayRMS bietet sowohl die Genehmigung dienstlicher Reisen mittels elektronischem Workflow als auch die nachfolgende beleglose Reisekostenabrechnung. Nachdem neben der bereits vorliegenden datenschutzrechtlichen Freigabe auch die Verfahrensfreigabe nach Nr. 6.8 BayITR-02 erteilt wurde, hat Bay- RMS inzwischen die Anzahl der Anwender aus der Pilotierungsphase von 7100 auf nun Anwender (Stand Mai 2012) nahezu verdoppelt. Als bisher größter Kunde hat die Bereitschaftspolizei mit ca Bediensteten BayRMS mit Erfolg im Bereich der Bayerischen Polizei erprobt. Nachfolgend haben das Bayerische Polizeiverwaltungsamt und die Präsidien Mittelfranken, Unterfranken und München BayRMS eingeführt. In den nächsten Monaten werden sukzessive alle übrigen Bereiche der Polizei auf BayRMS umstellen und somit letztendlich Bedienstete BayRMS nutzen können. Auch in anderen Ressorts, wie z. B. im Bereich des Bayer. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder beim Bayer. Staatsministerium für Justiz und Verbraucherschutz werden Kopfstellen gebildet, die die Einführung innerhalb der Ressorts organisieren. An den einführenden Dienststellen werden ein Einführungsverantwortlicher und so genannte Lokale Administratoren für BayRMS benannt. Diese unterstützen, neben der Vergabe von Rechten, in der Einführungsphase auch die Anwender und bilden die Schnittstelle zur Hotline und zur Leitstelle Reisekosten. Im Rahmen des landesweiten Rollouts berät das LfF, Dienststelle Regensburg, die Einführungsverantwortlichen und führt Schulungen für die lokalen Administratoren durch. Die zukünftigen Anwender können sich in einem Testsystem mit dem Verfahren vertraut machen. Grundsätzlich wird versucht, Kundenwünsche in die Weiterentwicklung der Anwendung einfließen zu lassen, sofern diese im Rahmen des ressortübergreifenden Einsatzes von BayRMS (Bayernstandard) sinnvoll und umsetzbar sind. Die Nachfrage nach BayRMS in den diversen Ressorts ist sehr groß. Dies verdeutlicht die Akzeptanz des Verfahrens bei den Anwendern, die die Vorteile der kurzen Genehmigungs- und Abrechnungszeiten sowie die transparenten Prozessabläufe zu schätzen wissen. Allen Dienststellen, die bisher RKS Online im Einsatz hatten, wird angeboten auf BayRMS umzustellen, da RKS Online nicht mehr weiterentwickelt wird. Darüber hinaus können natürlich auch Dienststellen BayRMS einsetzen, die den Vorgänger RKS Online nicht im Einsatz hatten, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Nähere Auskünfte zu BayRMS erteilt die Leitstelle Reisekosten Abbildung 5: Entwicklung Anwenderbestand 5

6 Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) Gewährung von Arzneimittelrabatten auch an den Freistaat Bayern möglich Am 1. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) vom 22. Dezember 2010 (BGBI. I S. 2262) in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt können auch von der Beihilfe oder den privaten Krankenversicherungen Rabatte bei den pharmazeutischen Unternehmen über ZESAR - Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH geltend gemacht werden. Mit der effektiven Freigabe der BayBAS-Version am und der Einbindung des Prüfverfahrens ZABAS PZN der Firma Global Side war erstmalig die Voraussetzung geschaffen, die für die Rabattgewährung erforderlichen Daten an die ZESAR GmbH weiterzuleiten. Die Anlieferung und die Verarbeitung der Rückdaten erfolgt jeden Monat über die eigens dafür entwickelte Software BayZESAR. Seit dem wurden insgesamt ca. 1,6 Mio. Datensätze an die ZESAR GmbH übersandt. Der Freistaat Bayern konnte bisher ca. 7 Mio. Euro an Rabattzahlungen vereinnahmen. Durch die Rabattgewährung werden voraussichtlich jährlich Einnahmen in Höhe von ca. 10 Mio. Euro erzielt. Einführung von SEPA Zielsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) ist die Nutzung einheitlicher Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr und damit einhergehend die Abschaffung der bisher genutzten nationalen Zahlungsverfahren. Für den Anwender am offensichtlichsten wird SEPA durch die Verwendung von IBAN (der neuen weltweit eindeutigen Kontonummer, Abb.6) und BIC (der neuen Bankleitzahl, Abb. 7 ) statt der herkömmlichen Kontonummer und BLZ. Abbildung 6: IBAN (= International Bank Account Number) IHV-MBS Das Landesamt für Finanzen wurde beauftragt, die Vorkehrungen für einen Effektivbetrieb von SEPA- Zahlungen für IHV-MBS zu treffen. Eine SEPA-fähige Version von IHV konnte den Anwendern nach intensiver Entwicklungsarbeit bereits am zur Verfügung gestellt werden. Den Pilotbetrieb für innerdeutsche SEPA-Zahlungen haben am die Dienststellen Regensburg und Bayreuth des Landesamtes für Finanzen aufgenommen. Zwei Wochen später wurde der Pilotbetrieb auf das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Augsburg ausgedehnt. Neben Auszahlungen in Deutschland sollte die Dienststelle Augsburg als erste Dienststelle grenzüberschreitende SEPA - Zahlungen produzieren. Um eine größere Anzahl an Auszahlungen und vor allem eine breitere Länderstreuung zu erreichen, wurde ab November 2011 der Kreis der Pilotanwender um die Hochschule für Fernsehen und Film München und die Staatsbibliothek Bamberg erweitert. 6

7 Für die Vorverfahren, die Daten an IHV-MBS anliefern, wurde eine SEPA-fähige Fassung der Schnittstelle für Ausgaben pilotiert. Da die Erprobungsphase erfolgreich abgeschlossen werden konnte, wird die Schnittstelle momentan an alle Vorverfahrensbetreiber ausgeliefert. Die Anpassung der Vorverfahren soll bis spätestens Ende 2012 abgeschlossen sein. Noch offen ist die Verfahrensanpassung für Einnahmen und das Lastschrifteinzugsverfahren. Zu diesen Themengebieten hat das LfF eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die zunächst die notwendigen Anforderungen ermittelte. Ein Fachkonzept SEPA-Lastschrift wurde dem Bayerischen Staatsmisiterium der Finanzen am vorgelegt. Abbildung 7: BIC (=Buisiness Identifier Code) Bankensoftware Ein wichtiges Verfahren stellt dabei die Verbindung von internen auszahlenden Verfahren (z. B. das Kassenbuchführungsverfahren KaBu der Staatsoberkasse) und der Bankenwelt dar. Dieses entscheidende Verbindungsstück galt es, ab dem Jahr 2009 auf neue Beine zu stellen, da das bisher eingesetzte Verfahren e-web Pro nicht EBICS-fähig (europäischer Standard zur Kommunikation mit Banken) war und nicht für SEPA Zahlungen verwendet werden konnte. Nach einer umfangreichen Analyse der technischen und fachlichen Anforderungen fiel die Wahl nach einem Vergabeverfahren auf das Softwareprodukt CBPay (Cross-Border-Payment) der Firma CPG. Im ersten Schritt wurden die bisherigen Funktionalitäten nach und nach in CBPay umgesetzt, sodass das bisherige Produkt abgeschaltet werden konnte. Dabei wurden zusätzlich zur Standardfunktionalität wichtige Anforderungen des Zahlungsverkehrs der Staatsoberkasse und der Staatshauptkasse im Produkt CB- Pay umgesetzt. Die Anforderungen zu SEPA konnten dabei ebenso wie die Anbindung der komplexen Bankenlandschaft beim Freistaat Bayern durch den Einsatz der Mitarbeiter der Staatsoberkasse, der Staatshauptkasse, der IuK-Abteilung der Dienststelle München sowie der Firma CPG umgesetzt werden, so dass die Staatsoberkasse und die Staatshauptkasse bereits den Zahlungsverkehr im neuen SEPA- Format abwickeln können. Seit Dezember 2011 werden nun auch die Bezüge der Beamten, Beschäftigten und der Versorgungsempfänger des Freistaats Bayern über die neue Bankensoftware ausbezahlt. Durch diese durchgeführten Maßnahmen ist die Bankensoftware nun das zentrale Zahlungsverkehrsinstrument der bayerischen Staatsfinanzverwaltung. 7

8 Erneuerung der Backupstruktur Umstellung auf DataDomain Im Zuständigkeitsbereich des LfF wurde in Absprache mit dem RZ-Nord die Datensicherung aller Daten der Bereiche Fileservices, Exchange und Datenbanken, soweit nicht produktiv im RZ-Nord, in den letzten Jahren mit Hilfe unterschiedlichster Technologien realisiert. Dabei wurden hauptsächlich in den Servern integrierte Bandlaufwerke verschiedener Standards verwendet, bei denen ein täglicher Bandwechsel notwendig war. An den größeren Standorten kamen zusätzlich zentrale Tape-Libraries zum Einsatz. Neben dem hohen Administrationsaufwand, verursacht durch die heterogene Ausstattung, kam es vermehrt zu Hardwareausfällen der bis zu sieben Jahre alten Technik, so dass eine Ersatzbeschaffung der Backupinfrastruktur schon aus wirtschaftlichen Gründen dringend geboten war. Weiterhin stellte die große Anzahl dezentral gelagerter Sicherungsbänder ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko dar. Als Ergebnis umfangreicher Tests stellten die festplattenbasierten Deduplizierungsspeichersysteme Data Domain des Herstellers EMC eine ideale Lösung dar, die alle Anforderungen in Bezug auf Ausfallsicherheit, Deduplizierungsrate, einfache Implementierung sowie Administration und der bandbreitenschonenden Replikation erfüllt. Deduplizierung ist der Prozess des Erkennens von gleichen Elementen in den vielen Versionen und Kopien von Daten und das Eliminieren der redundanten Kopien dieser gleichen Elemente. Der Austausch der alten Hardware durch entsprechend skalierte Data Domain Systeme wurde schrittweise ab Anfang 2011 zuerst an den einzelnen Dienststellen im Raum Nordbayern durch Referat 3T6 und dann im Bereich Südbayern durch Referat 1T6 erfolgreich umgesetzt. 8

9 Für den Katastrophenfall werden die Sicherungsdaten der einzelnen Standorte zum RZ-Nord repliziert. Die Administration der zentralen Appliance liegt dabei in den Händen des Rechenzentrums Nord, während die Administration der einzelnen Standorte das Landesamt für Finanzen selbst übernimmt. Durch den Einsatz einer homogenen Backupinfrastruktur ergeben sich wesentliche Vorteile: Grundlage für ein unternehmensweites Datensicherungskonzept Applikationsübergreifende Datenreduzierung Datenintegrität durch fortlaufende Konsistenzprüfung Geringerer Personalaufwand für die Verwaltung des Backupsystems Gesteigerte Produktivität durch wesentlich kürzere Wiederherstellzeiten BayBAS und WordSB Erfolgreicher Start beim Freistaat Thüringen Wie bereits in den letzten beiden IuK-News berichtet, sollte im Freistaat Thüringen heuer eine neue Beihilfeverordnung verabschiedet werden und gleichzeitig der Rollout des Bayer. Beihilfeabrechnungssystems BayBAS, das bis dahin an die Bedürfnisse des Freistaats Thüringen angepasst werden musste, beginnen. Die neue Thüringer Beihilfeverordnung trat mittlerweile zum in Kraft und bereits am erhielt das LfF von der verantwortlichen Projektleiterin die Nachricht, dass der erste Bescheid über WordSB mit dem Verfahren BayBAS für den Freistaat Thüringen erstellt wurde. Herzlichen Glückwunsch an alle am Projekt Beteiligten! Abbildung 8: Symbolischer Knopfdruck für den Startschuss von BayBAS Thüringen bei der Thüringer Landesfinanzdirektion Redaktionsteam: Herr Jakob (Redaktionsleiter und V.i.S.d.P.); Herr Bender, Herr Dirscherl, Herr Bühler, Herr Dr. Roß

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