Eingliederungsbericht Landkreis Uckermark

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1 Eingliederungsbericht 2010 Landkreis Uckermark

2 Inhaltsverzeichnis 1 Kurzportrait des Landkreises Uckermark Strukturelle Situation Kernaussagen zur Arbeitsmarkt- und Eingliederungssituation Entwicklung der Vermittlung in den Arbeitsmarkt Arbeitgeberkontakte Netzwerk Fachkräftesicherung Eingliederungsstrategie Zielgruppen Ausbildungsplatzsuchende Jugendliche Förderung behinderter Arbeitslosengeld II-Empfänger Förderung Älterer Eingliederungsbudget Eingliederungsmaßnahmen Sofortangebot für Arbeitslosengeld II-Empfänger Eingliederungszuschüsse Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsgelegenheiten gegen Entgelt Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) Einstiegsgeld Kommunale Zusatzleistungen Bewertung durch den zugelassenen kommunalen Träger Seite 2

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Eingliederungsbericht 2010 Landkreis Uckermark Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Uckermark zwischen 2000 und 2010 gemessen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten...5 Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II im Landkreis Uckermark (Dezember 2009 bis Dezember 2010)...6 Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sowie der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Landkreis Uckermark (Dezember 2009 bis Dezember 2010)...7 Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl der ehb sowie der Personen im Leistungsbezug des SGB II trotz Einkünften aus Erwerbstätigkeit im Landkreis Uckermark in den Jahren 2005 bis Entwicklung der Anzahl der Personen mit aufstockenden SGB-II-Leistungen trotz Erwerbseinkommens im Landkreis Uckermark im Vergleich der Jahre 2009 und Abbildung 6: Anteile der Eingliederungsmaßnahmen am Eingliederungsbudget Abbildung 7: Prozentualer Anteil der unterschiedlichen Aktivierungen/Integrationen an allen Vermittlungen nach Gewährung eines Sofortangebots nach 15 a SGB II...17 Abbildung 8: Abbildung 9: Anzahl der Maßnahmeteilnehmer Weiterbildung im Landkreis Uckermark im Vergleich der Jahre 2009 und Personen im Rechtskreis des SGB II mit kommunalen Eingliederungsleistungen im Bereich Schuldnerberatung nach 16 a SGB II im Landkreis Uckermark im Vergleich der Jahre 2009 und Seite 3

4 1 Kurzportrait des Landkreises Uckermark Der Landkreis Uckermark liegt im Nordosten des Landes Brandenburg nur 80 km von Berlin entfernt. Mit km² ist es der größte Landkreis Deutschlands. Da in der Uckermark jedoch nur Menschen leben, gehört dieser Landstrich zu den am dünnsten besiedelten Regionen Deutschlands. Die Uckermark grenzt im Osten an die Republik Polen, im Norden und Nordwesten an die Landkreise Uecker-Randow sowie Mecklenburg-Strelitz (Mecklenburg- Vorpommern), im Westen an den Landkreis Oberhavel und im Süden an den Landkreis Barnim. Die Landschaft ist von drei großen geschützten Naturlandschaften von sehr unterschiedlichem Charakter geprägt: dem Naturpark Uckermärkische Seen, dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und dem Nationalpark Unteres Odertal. Wirtschaftlich gut aufgestellt, besitzt der Landkreis Potentiale, um für die Bevölkerung lebenswert, für Touristen erholsam und für Investoren interessant zu sein. Er ist führend im Bereich der Erdölverarbeitung, bei den erneuerbaren Energien, in der Armaturenherstellung, in der Wasserstofftechnologie, in der Papierherstellung und Holzproduktion, bei der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, in der Nahrungsmittelproduktion und besitzt einen ausgeprägten handwerklichen Mittelstand, der in vielen Bereichsfeldern tätig ist. Seite 4

5 2 Strukturelle Situation Die Uckermark wie das Land Brandenburg insgesamt musste in den letzten 10 Jahren einen Beschäftigungsabbau hinnehmen (siehe Abbildung 1). Im Jahresdurchschnitt 2010 waren im Landkreis Uckermark ca Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies waren ca Beschäftigte weniger als noch im Jahr Zugleich zeigt die Abbildung, dass sich die Beschäftigung mit Beginn dieses Jahrzehnts im Landkreis deutlich negativer entwickelte als im Land Brandenburg ein Trend, der vor allem die peripheren Räume des Landes betrifft. Uckermark Land Brandenburg 100% 90% % 70% 60% Abbildung 1: Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Uckermark zwischen 2000 und 2010 gemessen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Durch diese Beschäftigungstendenzen erklärt sich wesentlich auch die Arbeitsmarktentwicklung im Landkreis Uckermark. Im Dezember 2010 waren hier in den Rechtskreisen des SGB III und des SGB II insgesamt Personen arbeitslos gemeldet. Davon befanden sich Personen im Rechtskreis des SGB II und Personen in dem des SGB III. Zum Ende des Jahres 2010 gab es im Landkreis Uckermark im SGB II 650 arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren und fast Arbeitslose, die 55 Jahre und älter waren. Während die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen bis zum Jahresende 2010 um ca. 100 sank, stieg die Anzahl älterer Arbeitsloser über 55 Jahre nach einem Rückgang ab Jahresmitte zum Jahresende 2010 wieder an. Hier wirken sich die Folgen der Alterspyramide aus. Der Einsatz von Instrumenten der Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung wirkte sich positiv auf die Anzahl jugendlicher Arbeitsloser aus. Für ältere Arbeitslose wird das Bundesprogramm Perspektive 50 Plus Beschäftigungspakt für Ältere in der Region intensiv umgesetzt. Seite 5

6 Die Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II im Zeitraum Dezember 2009 bis Dezember 2010 ist in folgender Abbildung dargestellt: Dez 09 Jan 10 Feb 10 Mrz 10 Apr 10 Mai 10 Jun 10 Jul 10 Aug 10 Sep 10 Okt 10 Nov 10 Dez 10 Abbildung 2: Entwicklung der Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II im Landkreis Uckermark (Dezember 2009 bis Dezember 2010) (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Arbeitslosigkeit und ihrer strukturellen Veränderungen sind die spezifischen Herausforderungen der SGB II-Förderung zu sehen. Hierbei stellt die Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ein wichtiges Kriterium dar. Seite 6

7 Vom Jahr 2009 zum Jahr 2010 konnte die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt von auf und die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen von auf reduziert werden. Abbildung 3 verdeutlicht den weitestgehend kontinuierlichen Rückgang. Damit wurden auch die geschäftspolitischen Ziele des Amtes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende erreicht. Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige Hilfebedürftige Dez 09 Jan 10 Feb 10 Mrz 10 Apr 10 Mai 10 Jun 10 Jul 10 Aug 10 Sep 10 Okt 10 Nov 10 Dez 10 Abbildung 3: Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sowie der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Landkreis Uckermark (Dezember 2009 bis Dezember 2010) (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Obwohl im Landkreis Uckermark seit dem Jahr 2006 ein tendenzieller Rückgang der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen ist, ist die Anzahl der Personen und Bedarfsgemeinschaften, die zusätzlich zum Erwerbseinkommen Leistungen nach dem SGB II beanspruchen müssen, um ihren Lebensunterhalt sicherstellen zu können, nach wie vor hoch. Seite 7

8 Abbildung 4 verdeutlicht die Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl der ehb sowie der Personen im Leistungsbezug des SGB II trotz Einkünften aus Erwerbstätigkeit im Landkreis Uckermark in den Jahren 2005 bis erwerbsfähige Hilfebedürftige Personen im Leistungsbezug SGB II trotz Einkünften aus Erwerbstätigkeit Abbildung 4: Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl der ehb sowie der Personen im Leistungsbezug des SGB II trotz Einkünften aus Erwerbstätigkeit im Landkreis Uckermark in den Jahren 2005 bis 2010 (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Stand: ) Die Ursache für diese Situation ist darin begründet, dass Menschen mit einer geringen Qualifikation auch bei Vollbeschäftigung häufig nur ein geringes Erwerbseinkommen, das unterhalb des Existenzminimums liegt, erreichen. Seite 8

9 Im Jahr 2009 erhielten durchschnittlich Personen zusätzlich zu ihren Einkünften aus Erwerbstätigkeit aufstockende Leistungen nach dem SGB II. Im Jahr 2010 sank die Zahl der so genannten Aufstocker mit Erwerbseinkommen im Durchschnitt auf Personen. Tendenziell war im Jahr 2010 ab dem Monat Juni eine kontinuierliche Abnahme der Anzahl der Aufstocker zu verzeichnen, wohingegen im Jahr 2009 die Anzahl von Juni bis Dezember drastischer sank (siehe Abbildung 5) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abbildung 5: Entwicklung der Anzahl der Personen mit aufstockenden SGB-II-Leistungen trotz Erwerbseinkommens im Landkreis Uckermark im Vergleich der Jahre 2009 und 2010 (Quelle: Landkreis Uckermark) Die Entwicklung im Jahr 2010 ist hauptsächlich auf den gezielten Einsatz der Förderinstrumente zurückzuführen, so dass bisher Leistungsberechtigte (bzw. Aufstocker) durch Integration in entsprechende Maßnahmen (z. B. Entgeltmaßnahmen und Kommunal Kombi) vollständig aus dem Leistungsbezug fallen. Seite 9

10 3 Kernaussagen zur Arbeitsmarkt- und Eingliederungssituation 3.1 Entwicklung der Vermittlung in den Arbeitsmarkt Das Jahr 2010 war im Bereich der Vermittlung nicht vollkommen frei von den Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise. Dies betraf insbesondere den Bereich der Zeitarbeit, welcher in den vergangenen Jahren in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsmöglichkeiten bot. Es ist jedoch gelungen, diesen Wegbruch mit ausdauernder Akquise von Arbeitsstellen bei regionalen Unternehmen weitestgehend auszugleichen. Insgesamt wurden vom Arbeitgeberservice (AGS) im Jahr Stellen akquiriert. Diese gliederten sich auf folgende Branchen auf: Branchen Gesamt Zeitarbeit 132 Transport/Logistik 86 Gesundheitswesen 76 Handwerk 124 Bau 51 Verwaltung/Büro 56 Dienstleistung/Handel 255 Hotellerie/ Gastronomie 100 Bildung/Erziehung 50 Industrie/Fertigung 489 Tourismus 52 Land- und Forstwirtschaft 49 Gesamt Erfahrungsgemäß sind die Monate Januar und Februar relativ schwache Monate, was die Personalnachfrage und die Personaleinstellung betrifft. Ähnlich verhält sich die Situation zum Jahresende. Mit Beginn des Monats März 2010 ist die Zahl der angebotenen Vermittlungsstellen deutlich gestiegen. Dieser Trend setzte sich im Verlauf des Jahres kontinuierlich fort. Dem Arbeitgeberservice ist es gelungen, eine deutliche Steigerung der zu vermittelnden Stellen zu erreichen. Konnten im Jahr 2009 noch 870 Stellen registriert werden so wurden im Jahr freie Stellen akquiriert. Dieses Ergebnis konnte durch den Bekanntheitsgrad und die intensiven Bemühungen erreicht werden. Durch die umfangreichen Kontakte zu den regionalen, aber auch überregionalen Arbeitgebern wird deutlich, dass grundsätzlich die Bereitschaft besteht, Kunden aus dem Rechtskreis des SGB II zu integrieren. Bei bestehenden Vermittlungshemmnissen der Kunden ist die Kompensation mit Eingliederungszuschüssen möglich. Dies liegt unter anderem daran, dass die Viel- Seite 10

11 zahl der Kleinen und Mittelständischen Unternehmen auf finanzielle Zuschüsse angewiesen sind und der Wunsch nach Eingliederungsleistungen erfahrungsgemäß groß ist. Dagegen verzichteten Zeitarbeitsunternehmen häufiger auf die Beantragung von Eingliederungsleistungen. Die wesentlichen Branchen, die den meisten Personalbedarf anzeigten, aber auch die besten Vermittlungsquoten hatten, sind die Bereiche: Dienstleistung/Handel, Produktion/Fertigung, Gesundheitswesen, Hotellerie/Gastronomie (saisonal). Wie oben dargestellt werden freie Stellen in fast allen Branchen angeboten. Die Besetzung dieser Stellen war teilweise schwierig. Einerseits lag es am tiefen Lohnniveau in der Uckermark oder den Vorurteilen den SGB II Kunden gegenüber, andererseits an den hohen Stellenanforderungen und der mangelnden Qualifizierungsbereitschaft der Kunden. Weitere Gründe lagen in den gesundheitlichen Voraussetzungen, in der fehlenden Mobilität und Flexibilität sowie der Arbeitszeit. 3.2 Arbeitgeberkontakte Die Mitarbeiter im Arbeitgeberservice konnten im Jahr 2010 trotz schwieriger Vorzeichen die Unternehmenskontakte weiter intensivieren. Insgesamt sind ca Kontakte zu Unternehmen direkt erfolgt. Dazu zählen sowohl intensive persönliche Beratungsgespräche mit Unternehmern sowie telefonische Beratungen von Arbeitgebern zu speziellen Nachfragen und Einzelfällen. Neben dem regulären Außendienst der Mitarbeiter werden regionale Veranstaltungen genutzt, um das Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende als Personaldienstleister und seine Arbeitgeberleistungen bekannt zu machen. Im Jahr 2010 standen folgende Termine an: Eberswalder Berufemarkt Tag der Berufe in Prenzlau Zeitarbeitsbörse der AA Wirtschafts- und Kulturtage in Angermünde 05./ InKontakt in Schwedt/Oder Zeitarbeits- und Stellenbörse Schwedter Ausbildungsmesse (SAM) 3.3 Netzwerk Fachkräftesicherung Um das Thema Fachkräftemangel in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken, wurde im April 2008 das Netzwerk Fachkräftesicherung Uckermark gegründet, in dem der Landkreis Uckermark mitarbeitet. Hier sitzen Vertreter der unterschiedlichsten Institutionen, des Staatlichen Schulamtes Eberswalde, des Investor Centers Uckermark sowie Arbeitgebervertreter an einem Tisch und beraten über Möglichkeiten, dem Fachkräftemangel in der Uckermark zu begegnen. Großer Stellenwert wird hier ak- Seite 11

12 tuell dem Thema Übergang Schule-Wirtschaft beigemessen. Um für die Arbeit des Netzwerkes auch die nötigen Impulse aus der Wirtschaft zu erhalten, wurden erstmals im Jahr 2009 sogenannte Dialoge zur Fachkräftesicherung veranstaltet. Diese werden regional abgehalten, und es werden gezielt die Unternehmen der jeweiligen Region eingeladen, um ihre Erfahrungen und ihre kritischen Bemerkungen in die Netzwerkarbeit einfließen zu lassen. Das Amt zur Grundsicherung nahm regelmäßig an den Sitzungen des Fachkräftenetzwerkes teil. 3.4 Eingliederungsstrategie Die arbeitsmarktpolitische Strategie wird durch das jährlich anzupassende Arbeitsmarktprogramm, das durch den Kreistag zu beschließen ist, festgeschrieben. Für das Jahr 2010 hat der Kreistag mit der DS-Nr. 148/2009 das Arbeitsmarktprogramm des Landkreises Uckermark beschlossen. Danach standen folgende Schwerpunkte im Jahr 2010 im Mittelpunkt der Tätigkeit des Amtes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende: - Senkung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften auf unter im Jahresdurchschnitt. - Verringerung der Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf jahresdurchschnittlich weniger als Besondere aktive Förderung von arbeitslosen Jugendlichen, um negative Auswirkungen längerer Arbeitslosigkeit nicht eintreten zu lassen. Dem entsprechend soll die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Jugendlichen unter 25 Jahren auf unter 800 im Jahresdurchschnitt gesenkt werden. - Erfolgreiche Umsetzung der dritten Phase des Beschäftigungspaktes für ältere Langzeitarbeitslose in Kooperation mit der ARGE Mecklenburg-Strelitz und der ARGE Neubrandenburg. Ziel war es, 600 Aktivierungen und 80 Integrationen auf den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Durch den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern des Amtes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden die tarifliche Möglichkeit genutzt, die hochgesteckten Ziele umzusetzen und jeden zu animieren an der Zielerreichung mitzuwirken. Um die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeitsförderung praktisch zu realisieren, wurden die unterschiedlichen Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik differenziert eingesetzt. Es wurden sowohl die originären Instrumente des SGB II als auch die nach 16 SGB II relevanten Förderinstrumente des SGB III genutzt. Zu den förderpolitischen Rahmenbedingungen gehören auch jene Förderangebote des Bundes und des Landes, die von anderen Fördermittelgebern initiiert und finanziert werden. Hierzu gehören u. a. der bereits seit dem 1. Oktober 2005 im Landkreis engagiert wirkende Beschäftigungspakt 50 plus ebenso wie das Regionalbudget, das seit dem im Landkreis Uckermark umgesetzt wird. Seite 12

13 3.5 Zielgruppen Eingliederungsbericht 2010 Landkreis Uckermark Das Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende arbeitet im Sachgebiet Eingliederung mit Fallmanagern, die als persönlicher Ansprechpartner für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen fungieren. Die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung ist die Kernaufgabe des Fallmanagements. Aktivitäten der Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben oberste Priorität. Sofern eine Vermittlung ohne Hilfe jedoch nicht erreicht werden kann, sind mit dem Arbeitslosengeld II-Empfänger unterstützende Maßnahmen gemäß 16 SGB II zu vereinbaren. Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt war es, die Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit zu erreichen Ausbildungsplatzsuchende Jugendliche Seit dem Jahr 2005 werden Schulabgänger in Fragen der Berufsorientierung beraten. Spezielle Fallmanager U25 unterstützen bei Bedarf nachfragende Jugendliche und bieten finanzielle Unterstützung in der Bewerbungsphase an. Entsprechend der Ausgangslage werden Ausbildungsplätze vermittelt, berufsvorbereitende Maßnahmen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und den Kammern abgestimmt oder die Vermittlung in eine außerbetriebliche Ausbildung arrangiert. Im Jahr 2010 meldeten sich 367 Ausbildungssuchende zur Ausbildungsplatzvermittlung. Davon konnten 107 in eine betriebliche Ausbildung vermittelt werden. 179 Jugendliche wurden beraten und in unterschiedliche Maßnahmen vermittelt. 12 Einstiegsqualifizierungen wurden genutzt, um Jugendlichen den ersten Einstieg in das Ausbildungsleben zu ermöglichen. Für 50 Jugendliche wurden Plätze in der außerbetrieblichen Ausbildung durch das Amt zur Grundsicherung vorgehalten und 59 Jugendliche wurden in die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen integriert. Für 19 Jugendliche mit fehlendem Schulabschluss wurde der nachträgliche Erwerb des Schulabschlusses vermittelt. Für Jugendliche mit mangelndem Interesse bzw. negativer Lernmotivation war keine Vermittlung möglich. Diesen Jugendlichen wurden Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes angeboten Förderung behinderter Arbeitslosengeld II-Empfänger Im Dezember 2010 waren Arbeitslosengeld II-Empfänger mit einem Grad der Behinderung registriert. Das waren 110 Personen mehr als im Vorjahr. Für 17 Rehabilitanden wurden durch die Agentur für Arbeit Eingliederungsvorschläge unterbreitet. Für 314 Personen wurde durch das Fallmanagement eine Eingliederungsmaßnahme vermittelt. Behinderten Personen werden Eingliederungsmaßnahmen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten angeboten. Eingliederungsinstrumente, wie Eingliederungszuschüsse, Weiterbildungen und Umschulungen wurden neben Entgeltmaßnahmen und Mehraufwandentschädigungen genutzt, um die Vermittlung in Arbeit zu gewährleisten Förderung Älterer Seit 2008 wird die 2. Phase des Bundesprogramms Perspektive 50plus Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen umgesetzt. Die Bundesregierung verfolgt mit dieser Programmphase das Ziel, die regional vorhandenen Kompetenzen, Ideen, Seite 13

14 Strukturen und Ressourcen zielgerichtet für die Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser zu nutzen. Vorrangiges Ziel in dieser Programmphase ist die Integration älterer Langzeitarbeitsloser in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Beschäftigungspakt Allianz 50plus arbeitet nach dem Aktivierungs- und Integrationsprinzip des Empowerment-Ansatzes Jeder kann etwas! Jeder wird gebraucht!. Eine einfache, verständliche Konzeption, welche sowohl bewerber- als auch stellenorientiert ausgerichtet ist, wird umgesetzt. Das Prinzip der Freiwilligkeit der Teilnahme der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 50plus wurde aufrecht erhalten. Es erfolgte eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Grundsicherungsstellen und den Projektdienstleistern. Die Ausrichtung u. a. auch auf die Integration in befristete Arbeitsverhältnisse und eine unbürokratische Vorgehensweise für die beteiligten Unternehmen begründeten den Erfolg des Beschäftigungspaktes Allianz 50plus. Die Umsetzung des Projektes Allianz 50plus erfolgt in 3 Phasen: (1) In der Job-Search-Phase wird auf dem regionalen Arbeitsmarkt intensiv nach offenen Stellen gesucht. (2) In der Job-Placement-Phase werden die Vorbereitungen getroffen, eine passgenaue Stellenbesetzung zu realisieren. Hier arbeitet der Dienstleister mit dem Arbeitgeberservice und dem Arbeitgeber Hand in Hand. Am Ende dieser Phase soll möglichst ein Arbeitsverhältnis abgeschlossen werden. (3) In der Job-Coaching-Phase wird die nachhaltige Integration des Teilnehmenden in das Unternehmen unterstützt. Durch den Projektdienstleister konnten 616 ältere Menschen aktiviert werden, 16 Personen mehr als die Zielvereinbarung vorsah. Mit Unterstützung des Arbeitsgeberservices und der Betriebskontakter des Beschäftigungspaktes konnten im Jahr Personen in Arbeit vermittelt werden. Die Zielvorgabe lag bei 100 Integrationen. 4 Eingliederungsbudget 2010 Die Eingliederungsmittel, die dem Landkreis Uckermark für das Jahr 2010 vom Bund zugewiesen wurden, stellen sich abschließend wie folgt dar: Budget in Euro Eingliederungsbudget 16 SGB II Beschäftigungsförderung nach 16 e SGB II Freie Förderung (Erprobung innovativer Ansätze) 16 f SGB II Eingliederungsbudget (gesamt) Beschäftigungspakt Phase II Bund Seite 14

15 Budget in Euro Beschäftigungspakt Phase II ARGE Mecklenburg-Strelitz Beschäftigungspakt Phase II ARGE Neubrandenburg Beschäftigungspakt Phase II Landkreis Oberhavel Beschäftigungspakte (gesamt) Von dem insgesamt zur Verfügung stehenden Eingliederungsbudget wurden Maßnahmen in Höhe von ca. 28 Millionen Euro bewilligt und abgerechnet. Das Eingliederungsbudget wurde zu 94,7 % ausgeschöpft. Nachfolgend werden die wichtigsten Eingliederungsschwerpunkte des Landkreises Uckermark im Jahr 2010 dargestellt. 2% 6% 14% Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern 7% Berufsberatung u. Förderung der Berufsausbildung Beschäftigungsbegleitende Maßnahmen 15% Beschäftigung schaffende Maßnahmen 56% Sonstige Maßnahmen Leistungen nach dem ATZ-Gesetz u. drittfinanzierte Förderungen (Koko, ESF) Abbildung 6: Anteile der Eingliederungsmaßnahmen am Eingliederungsbudget 2010 (Quelle: Landkreis Uckermark; Stand: ) Seite 15

16 5 Eingliederungsmaßnahmen Sofern eine Vermittlung ohne Hilfen nicht erreicht werden kann, werden dem Arbeitslosengeld II-Empfänger unterstützende Maßnahmen gem. 16 SGB II vom Fallmanager angeboten. Aktivitäten der Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben oberste Priorität. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der Teilnehmeranzahl in ausgewählten Maßnahmen im Jahr 2010 im Landkreis Uckermark: Maßnahme Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Förderung der beruflichen Weiterbildung Eignungsfeststellungs- u. Trainingsmaßnahmen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen Einstiegsgeld Eingliederungszuschuss Beschäftigungszuschuss 16 e Entgelt Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Quelle: Landkreis Uckermark) In den folgenden Abschnitten wird über die wesentlichen Eingliederungsinstrumente, die im Landkreis Uckermark im Jahr 2010 zum Einsatz kamen, detaillierter berichtet. Seite 16

17 5.1 Sofortangebot für Arbeitslosengeld II-Empfänger Mit dem Sofortangebot für ALG II-Bezieher zur Unterstützung der Eingliederung in Arbeit wurde eine Eingliederungsmaßnahme gem. 15 a SGB II vorrangig für erwerbsfähige Personen, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II beantragt haben und in den letzten zwei Jahren weder Leistungen nach dem SGB III noch nach dem SGB II bezogen, angeboten. Die Sofortmaßnahme soll zum Erhalt und der Verbesserung der fachlichen und sozialen Kompetenzen beitragen. Zugang erhielten auch erwerbsfähige Hilfebedürftige, deren aktuelle Kompetenzen, Stärken und auch Schwächen vom Fallmanagement weiterhin intensiver erfasst werden sollten. 4% 1. Arbeitsmarkt 0% 3% 11% Entgeltvariante geringfügige Beschäftigung Weiterbildung Umschulung MAE 7% EQJ 1% 3% 2% 1% Nebenbeschäftigung Erstausbildung Abbildung 7: Prozentualer Anteil der unterschiedlichen Aktivierungen/Integrationen an allen Vermittlungen nach Gewährung eines Sofortangebots nach 15 a SGB II 5.2 Eingliederungszuschüsse Zur Eingliederung von Arbeitslosengeld II-Empfängern können Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse erhalten, um Vermittlungshemmnisse, die in der Person des Leistungsberechtigten liegen, auszugleichen. Die Vermittlung versicherungspflichtiger Beschäftigung war ein Schwerpunkt der Vermittlungstätigkeit. Im Jahr 2010 wurden insgesamt Zuschüsse in Höhe von über Euro an Arbeitgeber gezahlt. Für die durch EGZ-Förderung Beschäftigten wurden im Durchschnitt ca. 746 Euro (im Jahr 2009: 774 Euro) monatlich für die Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt eingesetzt. Um eine erfolgreiche Vermittlung zu erreichen, mussten im Vergleich zum Vorjahr höhere Beträge aufgewendet werden. Die Vermittlungen gestalteten sich insgesamt aufwendiger. Seite 17

18 5.3 Förderung der beruflichen Weiterbildung Im Jahr 2010 wurden ca Euro für Weiterbildungsmaßnahmen eingesetzt. Besondere Bildungsschwerpunkte waren Berufe in der Alten- und Krankenpflege, Berufskraftfahrer, Industriegerüstbauer sowie Schweißerausbildungen. Das Ziel ist eine bedarfsgerechte Förderung der Kunden unter Berücksichtigung des Marktes und der individuellen Voraussetzungen des Kunden Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abbildung 8: Anzahl der Maßnahmeteilnehmer Weiterbildung im Landkreis Uckermark im Vergleich der Jahre 2009 und 2010 (Quelle: Landkreis Uckermark) 5.4 Arbeitsgelegenheiten gegen Entgelt Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, werden Arbeitsgelegenheiten auf der Grundlage des 16 d SGB II eingerichtet. Die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit ist gegenüber der Eingliederung in Arbeit nachrangig. Die Arbeitsgelegenheit hat eine Brückenfunktion und soll den Übergang auf den 1. Arbeitsmarkt vorbereiten bzw. die Beschäftigungsfähigkeit erhalten. In Ausnahmefällen können zusätzliche theoretische und praktische Qualifizierungselemente die Arbeitsgelegenheiten sinnvoll ergänzen. Mit Beginn des Jahres 2007 bildet im Landkreis Uckermark eine Richtlinie zur Durchführung des 16 Abs. 3 S. 1 SGB II (Arbeitsgelegenheiten nach der Entgeltvariante) die Grundlage des Verwaltungshandelns des Amtes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese Richtlinie wurde den neuen gesetzlichen Regelungen entsprechend angepasst und zum geändert. Im Jahr 2010 wurden ca Euro für dieses Eingliederungsinstrument verausgabt. Seite 18

19 5.5 Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) Der Landkreis Uckermark hat eine Richtlinie zur Durchführung des 16 d S. 2 SGB II im Landkreis Uckermark (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung MAE) erarbeitet. Diese wurde im Jahr 2009 überarbeitet und bildet die Grundlage des Verwaltungshandelns des Amtes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Um einen Verdrängungseffekt auszuschließen und die Zusätzlichkeit der Maßnahmen gewährleisten zu können, werden die Anträge durch die Unternehmervereinigung Uckermark geprüft. Die Bewilligung erfolgt mithin erst nach Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Unternehmervereinigung und nach Abstimmung mit den vor Ort verantwortlichen Bürgermeistern bzw. Amtsdirektoren. Maßnahmen im Bereich der sozialen Dienste werden durch die Kleine Liga der Wohlfahrtsverbände geprüft und entsprechend bevotet. Insgesamt flossen ca Euro aus dem Eingliederungsbudget in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. 5.6 Einstiegsgeld Im Landkreis Uckermark hat das Einstiegsgeld überwiegend im Zusammenhang mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit Anwendung gefunden. Vor der Bewilligung und Finanzierung eines Einstiegsgeldes werden im Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Reihe von Maßnahmen vorgeschaltet, um die Erfolgsaussichten eines Einstieges in die Selbständigkeit möglichst umfassend abzuprüfen. Hierzu zählt insbesondere die Teilnahme an kostenfreien Existenzgründerinformationsveranstaltungen der IHK zur Entscheidung und Orientierung auf die geplante Existenzgründung. Die Teilnahme ist zwingend erforderlich. Des Weiteren besteht die Notwendigkeit, eine Stellungnahme der fachkundigen Stelle vorzulegen. Zur Sicherung der besonderen Förderung wurde eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit dem Projekt young companies im Dezember 2009 abgeschlossen. Eine spezielle Arbeitsgruppe entscheidet über die eingehenden Anträge. Für das Einstiegsgeld wurden im Jahr 2010 ca Euro zur Verfügung gestellt. 5.7 Kommunale Zusatzleistungen Der Landkreis Uckermark hat als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung Leistungen zur Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, zur Schuldnerberatung, zur psychosozialen Beratung und zur Suchtberatung gem. 16 a SGB II zu sichern. Diese Leistungen werden den Kunden entweder über die Fachämter des Landkreises Uckermark angeboten oder durch ämterübergreifende Verträge mit freien Trägern abgesichert. Die abgeschlossenen Verträge basieren auf der Grundlage des 17 Abs. 2 SGB II und 75 Abs. 3 SGB XII. Im Jahr 2009 konnten alle Nachfragen zu den angebotenen Diensten abgedeckt werden. Seite 19

20 Wie Abbildung 9 verdeutlicht, gab es im Jahresverlauf 2010 erneut einen Anstieg der Personen, die die Leistungen der Schuldnerberatung in Anspruch nahmen Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abbildung 9: Personen im Rechtskreis des SGB II mit kommunalen Eingliederungsleistungen im Bereich Schuldnerberatung nach 16 a SGB II im Landkreis Uckermark im Vergleich der Jahre 2009 und 2010 (Quelle: Landkreis Uckermark) Die Hilfe der psychosozialen Betreuung nahmen im Jahr 2010 im Durchschnitt 10 Personen pro Monat wahr. Leistungen zur Suchtberatung wurden im Jahr 2010 durchschnittlich von 27 Personen im Monat in Anspruch genommen. Bei der Umsetzung der grundlegenden sozialpolitischen Reform konnte sich der Landkreis Uckermark auf ein gut ausgebautes, vielfältig gegliedertes, zwischen den Trägern und der Verwaltung abgestimmtes und vernetztes Angebot an den o. g. Diensten stützen. Dieses Dienstleistungsangebot wurde in den zurückliegenden Jahren weiterentwickelt und inhaltlich wie auch fördertechnisch an die jeweiligen Notwendigkeiten angepasst. Dabei hat sich die enge Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Trägern bewährt. Die Förderung der Schuldnerberatungsstellen, der Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke und der Suchtberatungsstellen erfolgt jeweils anteilig mit Mitteln des Amtes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und des Sozialamtes. Die Förderung wird anstelle einzelfallbezogener Leistungen gewährt. Das Förderungsverfahren ersetzt damit zugleich verwaltungsaufwändige Einzelfallbewilligungen. Seite 20

21 6 Bewertung durch den zugelassenen kommunalen Träger Grundsätzlich ist festzustellen, dass mit steigender Tendenz die vom Amt zu betreuenden Kunden zu den arbeitsmarktferneren Personengruppen zu zählen sind. Ohne Stabilisierung und ohne den Aufbau von Förderketten kann eine Integration in den Arbeitsmarkt kaum noch erfolgreich sein. Dies unterstreicht, dass das Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende einen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Auftrag hat. Das Ziel der Heranführung an den Arbeitsmarkt kann nur durch einen gezielten Einsatz von flexiblen Förderleistungen erreicht werden. Sonderprogramme des Bundes und des Landes Brandenburg haben im Berichtszeitraum dazu beigetragen, Fortschritte beim Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit zu erzielen. Speziell für die über 50-jährigen wurde das Bundesprogramm Perspektive 50plus Beschäftigungspakt für Ältere in der Region genutzt, um Aktivierungen von ALG II-Empfängern und Vermittlungen auf den Arbeitsmarkt zu erreichen. Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die für Regionen mit einer besonders hohen und verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit zur Verfügung stand, wurde im Landkreis Uckermark erfolgreich umgesetzt. Nachbestzungen wurden im Jahr 2010 kurzfristig realisiert. Das vom Land mit ESF-Mitteln finanzierte Regionalbudget Beschäftigungsperspektiven eröffnen Regionalentwicklung stärken wurde auch im Jahr 2010 als zusätzliches Instrument zur Unterstützung des Arbeitsmarktes genutzt. Auf enorme Resonanz stieß die Durchführung der zweiten Zeitarbeit- und Stellenbörse. Daran beteiligten sich 19 Aussteller. Über Arbeitsuchende wurden eingeladen. 489 Personen informierten sich über die Stellenangebote. Im Anschluss daran kam es zur Vereinbarung von 7 Trainingsmaßnahmen. Außerdem konnten 16 Arbeitsverträge sofort geschlossen werden, und 17 Kunden meldeten sich innerhalb kurzer Zeit nach der 2. Jobbörse beim Fallmanager ab. Für die Fallmanager werden fachspezifische Weiterbildungen angeboten. Foren, Seminare und Fachtagungen werden genutzt, um den aktuellen Stand der SGB II- Umsetzung in die tägliche Arbeit mit einfließen zu lassen. Die ständige Berichterstattung im Rahmen der Beiratssitzungen gewährleistete, dass alle Partner in der Region über laufende Maßnahmen informiert und eine ergebnisorientierte Arbeit gewährleistet wurde. Seite 21

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